Fachbeiträge & Kommentare zu Elektromobilität

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7 Die Vorschrift war mit dem UStG 1980 neu eingeführt worden. Sie enthielt damals noch zwei Tatbestände, die mit dem StEntlGesetz 1999/2000/2002 auf den Tatbestand der Lieferungen beschränkt wurden.[1] Nach § 4 Nr. 28 Buchst. a UStG galt die Steuerbefreiung für "die Lieferungen von Gegenständen und der Eigenverbrauch i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG, wenn der Unt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Innergemeinschaftliches Reihengeschäft

Rz. 178 Der Begriff "Reihengeschäft" findet sich sowohl wieder im UStG i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[1] in dem neuen § 3 Abs. 6a S. 1 UStG als auch in der RL 2018/2010 (Erwägungsgründe Abs. 6), mit der Art. 36a MwStSystRL eingefügt wurde. Reihengeschäfte sind in dem neuen § 3...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Umsatzsteuergesetz und UStDV

Rz. 9 Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie 91/680/EWG durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] umgesetzt. In der Bekanntmachung als "UStG 1993" wurde der Übergangscharakter der Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip durch die Einführung von Paragrafen und Absätzen mit dem Buchstabenzusatz a, b usw. gekennzeichnet. Die Richtlinienbestimmungen wurden nicht wörtl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Konsignationslager

Rz. 159a Mit Art. 12 Nr. 8 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[1] wurde mWv 1.1.2020 § 6b UStG eingefügt. Mit dieser Gesetzesänderung wurde Art. 17a MwStSystRL [2] umgesetzt. Nach dieser Vorschrift gilt das unternehmerische Verbringen von Gegenständen in einen anderen Mitgliedstaat nicht als...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Betriebsausgaben

Rz. 133 Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, nennt man Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG). Nicht alle Betriebsausgaben dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte Berücksichtigung finden. So sind z.B. folgende Betriebsausgaben nicht abziehbar:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Abgrenzung der Aufwendungen der privaten Lebenshaltungskosten von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten

Rz. 141 Häufig kommt es zu sog. gemischten Aufwendungen. Diese sind teilweise betrieblich und teilweise privat veranlasst. Bei Überschneidung von betrieblichem und privatem Bereich stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die damit zusammenhängenden Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar sind. Diese Kosten werden als gemischte Aufwendungen bezeichnet. § 12 Nr. 1 S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Jüngere gesetzgeberische Entwicklung des § 15 UStG

Rz. 13 Obschon seit der Einführung des Mehrwertsteuersystems der Vorsteuerabzug bisher grundsätzlich unangetastet blieb, hat die gesetzliche Regelung des Vorsteuerabzugs laufend teilweise einschneidende Änderungen erfahren. Maßgeblich dafür sind nicht nur die Änderungen der unionsrechtlichen Richtlinienvorgaben, sondern gelegentlich auch Urteile des EuGH, aus denen sich unio...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Unionsrecht

Rz. 9 § 4 Nr. 5 UStG beruht auf Art. 153, Art. 370 i. V. m. Anh. X Teil A Nr. 4 und Art. 371 i. V. m. Anh. X Teil B Nr. 10 MwStSystRL. Rz. 10 Nach Art. 153 MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten Dienstleistungen von in fremdem Namen und für fremde Rechnung handelnden Vermittlern, wenn sie die in den Kapiteln 6, 7 und 8 MwStSystRL genannten Umsätze oder Umsätze außerhalb der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Systematische Bedeutung des Vorsteuerabzugs

Rz. 1 Der Vorsteuerabzug ist das Kernstück des seit dem 1.1.1968 in Deutschland geltenden Umsatzsteuerrechts; er ist das bestimmende Wesensmerkmal des Mehrwertsteuersystems (Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug), das in Deutschland entsprechend den europäischen Vorgaben der MwStSystRL zu gelten hat.[1] Der EuGH spricht in ständiger Rspr. davon, dass der Vorsteuerabzug "int...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.3 Inrechnungstellung der Vorsteuer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen

Rz. 65 Der Vorsteuerbetrag muss dem Unternehmer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen berechnet worden sein. Der Gesetzgeber konnte davon ausgehen, dass grundsätzlich nur für steuerpflichtige Lieferungen oder sonstige Leistungen[1] Rechnungen mit Steuerausweis gem. § 14 Abs. 4 UStG erteilt werden. Nach dem Sinn und Zweck des § 15 UStG berechtigen nur Steuerbeträ...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 2. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 15 Buchst. b UStG für Umsätze aus der Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen und der Verpflegung von Mitarbeitern: Mit Urteil vom 16.12.2015 (XI R 52/13, BStBl. II 2023, 412) hat der BFH entschieden, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die als gesetzlicher Träger der Sozialversicherung im Rahmen der von ihr betriebenen Reh...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerbarkeit – § 1 UStG

Umsatzsteuerliche Behandlung von Reihengeschäften: Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) (v. 12.12.2019, BGBl. I 2019, 2451) wurden nach § 3 Abs. 6 UStG ein neuer Abs. 6a angefügt und in Abs. 6 die Sätze 5 und 6 gestrichen. Diese Gesetzesänderung dient zum einen der Umsetzung v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Gesetzliche Regelung durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451)

Tz. 49a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Mit dem Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften v 12.12.2019 (aaO) hat der Ges-Geber § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG dergestalt geändert, dass zukünftig auch von EU-Mitgliedstaaten festgesetzte Geldbußen vom Abzugsverbot umfasst sind. Hintergrund waren Kartellrechtsverstöße, bei denen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Eichholz, Geplante Neuregelungen für KapGes – Teil II, GmbH-StB 2019, 271; Gragert, Das Ende der eigenkapitalersetzenden Darlehen bei § 17 EStG?, NWB 2019, 2842; Hörster, Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität, Teil 3, NWB 2019, 2628; Karrenbrock, JStG-E 2019: Handlungsbedarf bei wertgeminderten Gesellschafterdarlehensforderungen, WPg 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zweck der Einführung des § 17 Abs 2a EStG

Rn. 281a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451, "JStG 2019") wurde in § 17 EStG ein neuer Abs 2a eingeführt. In erster Linie soll damit der grundlegenden Rspr-Änderung des BFH entgegengetreten werden, wonach aufgrund der Aufhebung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Tz. 4 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Vorschrift geht zurück auf Ziff 1 in § 8 KStG 1920, die über Ziff 2 in § 17 KStG 1925 und § 12 Nr 1 KStG 1934 Grundlage war für § 10 Nr 1 KStG 1977. Damals wurde der frühere Begriff "nabzb Ausgaben" durch den Begriff "nabzb Aufwendungen" ersetzt. Es handelt sich insoweit allerdings lediglich um eine sprachliche Modifikation ohne materiell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 19 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von im PV gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an KapGes lässt sich auf das Reichs-EStG (REStG) 1925 zurückführen (RGBl I 1925, 189). Nach § 30 Abs 3 REStG 1925 galten die Einkünfte aus der Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Mitunternehmeranteils und einer wesentlichen Beteiligun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Überlassung von Kfz

Rn. 257 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Überlässt ein ArbG oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter einem ArbN ein Kfz kostenlos zur privaten Benutzung, so handelt es sich hierbei um einen geldwerten Vorteil, der zum stpfl Arbeitslohn gehört und dessen Wert sich nach § 8 Abs 2 EStG bemisst. Er ist in der Höhe anzusetzen, in der dem ArbN durch die Haltung eines eigenen Kf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Tz. 6 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das KStG 1920 v 30.03.1920 (RGBl 1920, 303) und das KStG 1925 v 10.08.1925 (RGBl I 1925, 208) enthielten weitgehende St-Befreiungen für bestimmte Eink der Gen bzw bestimmte Arten von Gen. Eine umfassende St-Pflicht der Gen, vergleichbar derjenigen der Kap-Ges, war erstmals im KStG 1934 v 16.10.1934 (RGBl I 1934, 1031) geregelt. § 23 der Vorsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG war zum 1.1.1980 unverändert aus § 4 Nr. 22 UStG 1967/1973 übernommen worden. Durch das Elfte UStÄndG v. 16.8.1961[1] war § 47 Nr. 2 der UStDB in § 4 Nr. 24 UStG 1951 übernommen worden. Die bis dahin geltende Steuerbefreiung für die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von Volkshochschulen veranstalteten Vorträge wissenschaftlicher u...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Entsendung von Arbeitnehmern

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Arbeitsrechtlich ist "Entsendung" die Weisung des ArbG an den ArbN, im Rahmen des Arbeitsvertrags oder einer ArbN-Überlassung vorübergehend im Ausland und/oder in einem fremden Unternehmen tätig zu werden. Im Recht der > Europäische Union ist die Entsendung von ArbN durch die sog Entsende-RL (RL 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 Aufgrund der Aufhebung von § 3 Nr. 66 EStG a. F. waren ab dem Vz 1998 Sanierungsgewinne im Grundsatz ertragsteuerpflichtig. Eine Entlastung war lediglich im Wege der Billigkeitsregelungen nach §§ 163, 222 und 227 AO zu erreichen. Die Finanzverwaltung konkretisierte diese Billigkeitspraxis im Jahr 2003 durch den sog. "Sanierungserlass".[1] Der Sanierungserlass galt vorneh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1.1 Entwicklungsgeschichte

Rz. 2 Die Norm hat eine längere Vorgeschichte. In ihren Grundzügen entspricht sie § 22 RAO. Die Formel des § 22 RAO "Das Steuergeheimnis ist unverletzlich" ist in der AO ersetzt worden durch das klarere Gebot "Amtsträger haben das Steuergeheimnis zu wahren" (s. auch Rz. 3). In der ausdifferenzierten Norm sind die in Lit. und Rspr. zu § 22 RAO entwickelten Gedanken insbesonde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.4.2.3 Sonstiger dienstlicher Anlass

Rz. 54a Der Gesetzgeber hat mit der gesetzlichen Neufassung des § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c AO durch das Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[1] die abschließende Regelung anderer Anlässe in eine Beispielsregelung gewandelt und auch weitere – ausdrücklich dienstliche – Anlässe unter die Regelung gefasst. Damit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 9.1 In Betracht kommende Rechtsfolgen

Rz. 147 Die Verletzung des Steuergeheimnisses kann strafrechtliche, disziplinarische und zivilrechtliche Folgen haben. Strafrechtlich wird die vorsätzliche, also bewusste und gewollte Verletzung des Steuergeheimnisses für die Fälle des Offenbarens von geschützten Daten nach § 355 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Als Nebenstrafe kann da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.6.2 Erfüllung von Bundesgesetzen durch die Statistischen Landesämter (§ 30 Abs. 4 Nr. 2b 2. Alt. AO)

Rz. 102a Nicht zuletzt, um die Erfüllung der Aufgaben des Statistischen Bundesamtes zu fördern, war es naheliegend und wohl erforderlich, mindestens insoweit auch die Erfüllung der Aufgaben der Statistischen Landesämter – zumindest teilweise – durch die Nutzungserlaubnis geschützter Daten aus den Besteuerungsverfahren zu ermöglichen. Das Statistische Bundesamt und die Statis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.9 Zustimmung der betroffenen Person (§ 30 Abs. 4 Nr. 3 AO)

Rz. 106 Soweit die betroffene Person zustimmt, ist ein Offenbaren oder Verwerten der geschützten Daten zulässig. Die Änderung des Begriffs des "Betroffenen" in den der "betroffenen Person" durch das 2.DSAnpUG-EU vom 20.11.2019[1] enthielt keinen materiellen Änderungsgehalt. Vielmehr wurde – wie auch in der Gesetzesbegründung ausgeführt – lediglich eine Anpassung der Begriffl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.4.1 Weiterverarbeitung nach § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 4, 5 oder 6 AO

Rz. 52a Die von der Finanzverwaltung für die Durchführung der Besteuerung im Einzelfall erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nach § 29c AO auch für bestimmte andere Zwecke weiterverarbeitet werden. Die einem Amtsträger in diesem Rahmen offengelegten Daten werden ihm nicht im Rahmen eines Verfahrens nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a oder b AO bekannt. Eine umfassende Nutzu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.1 Kenntniserlangung im Verfahren

Rz. 41 Werden bei Gelegenheit eines Verfahrens Kenntnisse erlangt, die nicht eigentlich Gegenstand des Verfahrens sind, können auch diese dem Schutz des Steuergeheimnisses unterliegen. Der zwischen Kenntniserlangung und Durchführung des Steuerverfahrens bestehende unmittelbare Zusammenhang ist mit Rücksicht auf den hohen Rang des Steuergeheimnisses in einem sehr weiten Sinn ...mehr

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Modernisierung durch Elektr... / 1 Elektromobilität und Mietrecht

Der Mieter hat grundsätzlich einen Anspruch auf Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands der Mietsache, jedoch keinen Anspruch auf Änderung der Mietsache, etwa auf Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen.[1] 1.1 Anspruch gemäß § 554 BGB Etwas anderes gilt aber im Rahmen der Elektromobilität. Gemäß § 554 BGB kann der Mieter verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Modernisierung durch Elektromobilität

Zusammenfassung Überblick Das Thema Elektromobilität ist allgegenwärtig und wird als bedeutender Anteil am Klimaschutz sowie zur Erreichung der Klimaschutzziele angesehen. Die Neuzulassung von Elektroautos in Deutschland hat inzwischen Rekordwerte erreicht. Im Jahr 2022 wurden 470.500 reine Elektroautos zugelassen. Im Jahr 2003 waren es noch 28. Die E-Mobilität beginnt und en...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Modernisierung durch Elektr... / Zusammenfassung

Überblick Das Thema Elektromobilität ist allgegenwärtig und wird als bedeutender Anteil am Klimaschutz sowie zur Erreichung der Klimaschutzziele angesehen. Die Neuzulassung von Elektroautos in Deutschland hat inzwischen Rekordwerte erreicht. Im Jahr 2022 wurden 470.500 reine Elektroautos zugelassen. Im Jahr 2003 waren es noch 28. Die E-Mobilität beginnt und endet aber nicht ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Modernisierung durch Elektr... / 1.4 Vermietete Eigentumswohnung

Der vermietende Wohnungseigentümer muss, wenn sein Mieter einen Anspruch auf Elektromobilität geltend macht, einen Antrag zur Eigentümerversammlung zum Zweck der Beschlussfassung über die Genehmigung der baulichen Veränderung stellen.[1] Der Mieter kann diesen Anspruch nicht direkt gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft geltend machen. Er hat nur einen Anspruch gegenüb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Modernisierung durch Elektr... / 1.1 Anspruch gemäß § 554 BGB

Etwas anderes gilt aber im Rahmen der Elektromobilität. Gemäß § 554 BGB kann der Mieter verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die der E-Mobilität, der Barrierereduzierung oder dem Einbruchsschutz dienen. Dem Mieter steht insoweit ein Anspruch gegen seinen Vermieter auf Erlaubnis zur Durchführung von baulichen Veränderungen an der Mietsache zu. § 554 BGB g...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Modernisierung durch Elektr... / 1.2 Umfang des Anspruchs und Pflichten des Mieters

Der Anspruch betrifft elektrisch betriebene Fahrzeuge, also Elektroautos, Hybride, jedoch auch elektrisch betriebene Zweiräder. Er umfasst alle notwendigen Maßnahmen, insbesondere die Verlegung von Leitungen, die Installation einer Wallbox sowie von Messeinrichtungen (Stromzähler), aber auch Eingriffe in die Stromversorgung und Telekommunikationsleitungen. Der Mieter ist verp...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Modernisierung durch Elektr... / 1.3 Interessenabwägung und Erlaubniserteilung

Im Rahmen der Erlaubniserteilung hat eine Interessenabwägung zwischen den Interessen des Vermieters und denjenigen des Mieters stattzufinden. Aufseiten des Vermieters ist insbesondere sein sogenanntes Konservierungsinteresse zu berücksichtigen. Je größer der Eingriff, desto gewichtiger ist das Interesse des Vermieters. Auf finanzielle Interessen wird sich der Vermieter nur se...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Modernisierung durch Elektr... / 2 Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

Das GEIG ist am 25.3.2021 in Kraft getreten und gilt für alle genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftigen baulichen Vorhaben (§§ 16, 17 GEIG). Sinn und Zweck des Gesetzes ist, die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu fördern. Es sieht im Wesentlichen die Verpflichtung zur Bereitstellung von Leitungsinfrastruktur, insbesondere von Leerrohren, ferner von Ladeinfrastruktur (Wal...mehr

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Energetische Modernisierung... / 3 Ausnahme: § 554 BGB

Eine Ausnahme der vorstehenden Grundsätze ergibt sich aus § 554 BGB. Gemäß § 554 Abs. 1 BGB kann der Mieter verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge[1] oder dem Einbruchsschutz dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung auch u...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Scheinunternehmen / 1.2.3 Versagung des Vorsteuerabzugs bei Betrug

Treten Scheinunternehmer in einer Leistungskette auf, ist regelmäßig davon auszugehen, dass dies im Zusammenhang mit einem Umsatzsteuerbetrug erfolgt. In diesen Fällen ergeben sich aus dem Gesetz unmittelbare Einschränkungen bei dem Vorsteuerabzug eines Leistungsempfängers bzw. es kann zur Versagung der Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung kommen. Da der EuGH [...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.4 Unentgeltliche Wertabgaben (§ 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 576 Unentgeltliche Lieferungen nach § 3 Abs. 1b UStG sowie unentgeltliche sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9a UStG, die in den Freihäfen (Freizone i. S. d. Art. 243 UZK) oder in den Gewässern und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie ausgeführt werden, sind wie Umsätze im Inland zu behandeln (§ 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 UStG). Voraussetzung für die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Entwicklung des § 1 Abs. 3 UStG

Rz. 539 Erstmals wurde eine Regelung für einen Teil dieser Sondergebiete zum 1.1.1973 in das UStG 1973 [1] aufgenommen. Die Regelung war allerdings den Regelungen zu den Lieferungen und sonstigen Leistungen in § 3 Abs. 13 UStG 1973 zugeordnet worden und hatte folgenden Wortlaut: § 3 Abs. 13 UStG 1973: Zitat In einem Freihafen ausgeführte Lieferungen von Gegenständen, die sich in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.5 Entwicklung zu den Umsätzen in den Sondergebieten des § 1 Abs. 3 UStG

Rz. 22 Nach § 1 Abs. 3 UStG werden bestimmte Umsätze, die in den Freihäfen und in den Gewässern und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie bewirkt werden, wie ein Umsatz im Inland behandelt. Diese Regelung war zum 1.1.1973 durch das UStG 1973 [1] eingeführt worden, um einen unbesteuerten Letztverbrauch in diesen Gebieten zu verhindern. Im Laufe der Z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.2 Lieferungen und innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 549 Eine in den Gebieten des § 1 Abs. 3 UStG ausgeführte Lieferung oder (seit dem 19.12.2006[1]) ein dort bewirkter innergemeinschaftlicher Erwerb wird wie ein im Inland ausgeführter Umsatz behandelt, wenn es sich um Gegenstände handelt, die zum Gebrauch oder Verbrauch in diesen Gebieten bestimmt sind oder zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmt s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.6.1 Änderung in § 18 Abs. 9 UStG

Rz. 57f Durch Art. 12 Nr. 13 Buchst. a des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019[1] wurde mWv 1.1.2020 in § 18 Abs. 9 UStG nach Satz 2 folgender Satz 3 eingefügt: "Sind die durch die Rechtsverordnung nach den Sätzen 1 und 2 geregelten Voraussetzungen des besonderen Verfahrens erfüll...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.3 Sonstige Leistungen (§ 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 569 Eine in den Gebieten des § 1 Abs. 3 UStG ausgeführte sonstige Leistung wird wie ein im Inland ausgeführter Umsatz behandelt, wenn es sich um eine Leistung handelt, die nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers verwendet wird oder vom Leistungsempfänger ausschließlich oder z. T. für eine nach § 4 Nr. 8 bis Nr. 27 und Nr. 29 UStG [1] steuerfreie Tätigkeit verwende...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.4 Einzelfälle zur Einheitlichkeit der Leistung bzw. Haupt- und Nebenleistung

Rz. 165 Absatzförderung in der Automobilindustrie: Zur Absatzförderung in der Automobilindustrie werden häufig verbilligte Darlehen ausgegeben. Die darlehensgebenden Autobanken gehören regelmäßig zu dem Automobilkonzern und gewähren sowohl dem Autokäufer als auch dem Autohändler verbilligte Darlehen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind die Fälle zu unterscheiden, in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF zur umsatzsteuerlichen ... / III. Das Reihengeschäft nach deutschem Recht

Mit Art. 12 Nr. 4 Buchst. b und c des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019[9] sind die Regelungen der Quick Fixes in nationales Recht umgesetzt worden. § 3 UStG hat einen neuen Abs. 6a erhalten, der das Reihengeschäft ab dem 1.1.2020 regelt; Abs. 6 S. 5 und 6 wurden ersatzlos gestr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF zur umsatzsteuerlichen ... / II. Das Reihengeschäft im Europäischen Recht

Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame europäische Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL)[5] enthielt bis zum 31.12.2019 keine detaillierten Vorgaben zur Umsatzbesteuerung von Reihengeschäften. Die Konsequenz war eine Zersplitterung des Mehrwertsteuerrechts für Reihengeschäftskonstellationen. Innerhalb der Europäischen Union reichte dies von geset...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerbefreiung der eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Leistungen (zu § 4 Nr. 16 und Nr. 25 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2020 und zum 1.1.2021 traten verschiedene Änderungen im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung der eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Umsätze in Kraft. Die Finanzverwaltung hat jetzt den UStAE entsprechend angepasst und die Hinweise zu § 4 Nr. 16 und § 4 Nr. 25 UStG umfassend überarbeitet. Darüber hinaus wurden Konsequenzen aus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung von Anteilsverk... / 4.6 Anschaffungskosten

Wie hoch die Anschaffungskosten für die Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind, bestimmt sich nach den allgemeinen steuerlichen Regeln. Zumindest soweit es sich um geleistete Zahlungen auf das Nennkapital der Gesellschaft bzw. um eine Zahlung auf den vereinbarten Kaufpreis für einen GmbH-Anteil handelt, wird die Bestimmung der Anschaffungskosten für die Ermittlung des Ver...mehr