Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Schätzungsbefugnis im Einzelnen

Rn. 2222 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach § 158 AO sind die Buchführung und die Aufzeichnungen des StPfl der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalles kein Anlass besteht, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden. Rein formelle Buchführungsmängel rechtfertigen daher eine Schätzung nicht (BFH BFH/NV 2000, 1462; BStBl II 1982, 430; BFH vom 09.01...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.3 Vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag begründete Ausschüttungsverbindlichkeit oder als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandelnde Rückstellung

Tz. 99 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Auch vor dem stlichen Übertragungsstichtag beschlossene, aber noch nicht verwirklichte Ausschüttungen und als vGA zu behandelnde Rückstellungen sind stlich noch bei der untergehenden Kö zu erfassen, dh es bleibt bei der Qualifizierung als GA oder vGA. Sie werden nicht über die Rückwirkung nach § 2 Abs 1 UmwStG in Entnahmen bei der übernehmen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.2.1 § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG

Rz. 32 Stand: 06/02 – 07/2025 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 22 Buchst a UStG Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, sofern die Einnahmen hieraus überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. 1.4.2.1.1 Leistungen wissenschaftlicher oder belehrender Art Rz. 33 Stand: 06/02 – 07/2025 Die Vorträge, Kurse und anderen Veranstaltungen mü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Wesentliche außerbilanzielle steuerliche Korrekturen

Rn. 337c Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Außerhalb der StB – und damit außerhalb der Maßgeblichkeitsfrage – wird das StB-Ergebnis auf der zweiten Korrekturstufe weiter angepasst. Außerbilanzielle Kürzungenmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Übernahmegewinn und Übernahmeverlust – 2. Stufe (§ 4 Abs 5 UmwStG)

Tz. 89 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 4 Abs 5 S 1 UmwStG idF des SEStEG war der Übernahmegewinn/-verlust 1. Stufe um einen Sperrbetrag iSd § 50c EStG 1999 zu erhöhen. Nach § 52 Abs 59 EStG aF war die Neubildung eines Sperrbetrags nach § 50c EStG 1999 bis zum Ablauf des VZ 2001 (bei abw Wj 2000/2001 der Kö: bis zum Ablauf des Wj 2001/2002) möglich. GlA s Hörtnagl (INF 2001,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Teilschätzung

Rn. 2228 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Teilschätzung geht von dem erklärten oder mit Sicherheit festzustellenden Sachverhalt aus und ergänzt ihn um einzelne geschätzte Besteuerungsgrundlagen. Der eine sachliche Unstimmigkeit nahelegende Fehler ist immer darauf zu untersuchen, ob er durch eine bloße Korrektur richtig gestellt werden kann oder ob sich Unsicherheiten zeigen, die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Werbungskostenpauschale

Das Verhältnis der WK-Pauschale zu BA bestimmt sich nach der Zuordnung der Aufwendungen. Erzielt ein StPfl sowohl Einnahmen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit, so sind die Aufwendungen den jeweiligen Einkunftsarten, ggf nach einer im Schätzungswege vorzunehmenden Aufteilung der Aufwendungen, zuzuordnen (BFH BStBl II 2008, 937).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anforderungen an die Aufzeichnungen

Rn. 2105 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Aufzeichnen heißt, schriftlich festhalten, verbuchen; es gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze bzgl der Aufzeichnungen. Das Ablegen von Belegen ist grundsätzlich kein Aufzeichnen (BFH BStBl II 1988, 613; BFH/NV 2004, 1402). Dies gilt auch dann, wenn die Belegsammlung geordnet ist (BFH BStBl II 1988, 611; BFH/NV 2004, 1402; BStBl II 20...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Übergang von der Überschussrechnung zum Vermögensvergleich

Rn. 2269 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Voraussetzung ist, dass der Gewinn – zu Recht oder zu Unrecht – tatsächlich nach § 4 Abs 3 EStG ermittelt wurde. Zu Beginn des ersten Wj mit Bestandsvergleich ist eine Anfangsbilanz in Form einer Übergangsbilanz aufzustellen, in der das bisherige BV und die Schulden aufgenommen werden (BFH BFH/NV 2006, 276; vgl auch Schoor, StuB 2007, 221,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vor- und Nachteile der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

Rn. 1520 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Es lassen sich folgende Entscheidungskriterien für oder gegen die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG nennen: Zunächst ist – wie schon oben erwähnt – die Überschussrechnung buchungstechnisch einfacher, da sie keine Kassenführung, Bestandskonten und keine Inventur erfordert. Bei der Überschussrechnung kann der StPfl die Zahlungsströme steuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Behandlung von Forderungen

Rn. 1537 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Entstehung einer Forderung wirkt sich bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG im Gegensatz zum Bestandsvergleich zunächst nicht gewinnerhöhend aus. Es handelt sich um ein nicht abnutzbares WG des AV. Die Forderung ist als notwendiges BV zu erfassen. Erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Forderungsbetrages wirkt sie sich als BE aus. W...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Institut FSt, DB 1985, 360; Stadie, StuW 1985, 101; Thoma, Bilanzberichtigung und Bestandskraft, DStR 1988, 346; von Wallis, DStZ 1991, 437 und FS Döllerer, 693; Wieczorek, Bilanzberichtigung – Verjährung – Totalgewinn, DStR 1994, 1; Tipke/Kruse, AO, § 173 Rz 40; Schuhmann StBp 1996,1; Stapperfend in H/H/R, § 4 EStG Rz 300ff; von Groll, FS Kruse 2001, 445; Hoffmann, FS Korn 2005, 63....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gewinnermittlung nach amtlichem Vordruck "EÜR"

Rn. 1518 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ab VZ 2005 ist der Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG auf amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu ermitteln (§ 60 Abs 4 EStDV iVm § 84 Abs 3eEStDV (vormals Abs 3d; davor sAbs 3c); BMF BStBl I 2005, 320). Diese Verpflichtung gilt nach § 84 Abs 3c EStDV aF für Wj, die nach dem 31.12.2004 beginnen, so dass bei einem kj-abweichendem Wj die Neuregelung er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 5 Abs 4a EStG)

Rn. 889 Stand: EL 113 – ET: 12/2015 Die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ("Drohverlustrückstellungen", handelsrechtlich ein Muss, s Rn 863) haben lange wenigstens in der praktischen Arbeit ein Schattendasein geführt. Sie galten (und gelten nach hM) als ein Unterfall der Verbindlichkeitsrückstellungen. Zwei Ereignisse der jüngeren Rechtsentwicklu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verhältnis zur gesonderten und einheitlichen Feststellung

Rn. 73 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Sind an Einkünften oder anderen Besteuerungsgrundlagen beide Ehegatten beteiligt, so sind diese grundsätzlich nach §§ 179 Abs 1, 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a und Nr 3 AO gesondert und einheitlich festzustellen, BFH BStBl II 1971, 730; BFH BStBl II 1977, 201. Die Zusammenveranlagung der Ehegatten allein begründet keinen Fall von geringer Bedeutung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 2.1 Erwerbseinkommen

Maßgebend ist das durchschnittliche Vorjahreseinkommen einschließlich aller in dieser Zeit angefallenen Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Ist im Vorjahr kein Erwerbseinkommen erzielt worden, wird das laufende monatliche Einkommen berücksichtigt. Das laufende Erwerbseinkommen wird ausnahmsweise auch dann berücksichtigt, wenn es mindestens 10 % niedriger ist als d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Vorab entstandene BA

Rn. 1630 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen können auch Aufwendungen sein, bevor BE überhaupt zufließen. Auch im Rahmen von Vorbereitungsmaßnahmen entstehen Aufwendungen. Diese sog vorab entstandenen, vorweggenommenen oder vorausgezahlten Aufwendungen sind BA (zur Kritik an dieser Begriffsbezeichnung aus der Sicht der Rspr s Stapperfend in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff des Arbeitszimmers

Rn. 1761 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ob ein Raum ein häusliches Arbeitszimmer ist, richtet sich nach der Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles (BFH BStBl II 2003, 185; 2000, 7; BFH/NV 2006, 721; 2012, 1776; Heuermann, Stbg 2003, 567). Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der nach Lage, Funktion und Ausstattung vorwiegend (nur) der büromäßigen Erledigung gedank...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werbung – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Einnahmen aus Werbung kommen insbesondere bei Berufssportlern und anlässlich sportlicher oder sonstiger Veranstaltungen in Betracht. Stpfl. Werbeeinnahmen können auch von Influencern erzielt werden. Zahlungen von deutschen Unternehmen an beschr. stpfl. Influencer unterliegen daher der Abzugsteuer nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die Tätigkeit der Influencer sind "unterhaltende ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Keine Abzüge

Rn. 9 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bemessungsgrundlage ist – anders als bei den anderen Einkünften – der Brutto-Arbeitslohn ohne Versorgungsbezüge, also die Einnahmen und nicht die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Der Begriff Arbeitslohn entspricht der Regelung des § 2 Abs 1 LStDV. Die hierzu ergangene Rspr gilt somit auch für § 24a EStG. Es werden daher weder WK noch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2025, Der digitale ... / I. Einleitung

Im ersten Teil dieses Aufsatzes wurde die bemerkenswerte Rechtsprechung des OLG Oldenburg, Urt. v. 30.12.2024 – 13 U 116/23 zur aktiven Nutzung eines Profils bei einem sozialen Netzwerk durch die Erben besprochen und diese Rechtsprechung auch aus österreichischer Perspektive untersucht. Es ist für die rechtsberatende Praxis begrüßenswert, dass das OLG Oldenburg anerkennt, das...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Aktive RAP u Darlehen

Rn. 803a Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Eine weitere Konkurrenz des Bilanzansatzes zwischen aktiver Rechnungsabgrenzung und anderen Posten kann sich nach Maßgabe des BFH v 21.05.2015 IV R 25/12, BStBl II 2015, 772 ergeben. Der Streitfall handelte um ein Steueroptimierungsmodell, bei dem Ausgaben jetzt und Einnahmen viel später mit entsprechendem Zinseffekt das Gestaltungsziel da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1640 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der Abzug von BA setzt voraus, dass die betrieblich veranlassten Aufwendungen auch durch den StPfl geleistet wurden, die Aufwendungen müssen daher dem StPfl persönlich zugerechnet werden. Trägt der StPfl selbst die Aufwendungen, so ist dies unproblematisch gegeben. Problematisch sind die Fälle, in denen ein Dritter Aufwendungen trägt, die b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Wesensgehalt der RAP

Rn. 799 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Die RAP sind in § 5 Abs 5 EStG identisch definiert mit § 250 Abs 1 u 2 HGB. Das Handelsrecht passt sich hier spürbar den einkommensteuerlichen Vorgaben im Interesse einer steuerneutralen Umsetzung der 4. EG-Richtlinie an das nationale Recht an. Historisch sind die RAP ein Relikt aus der dynamischen Bilanztheorie Eugen Schmalenbachs. Derzufol...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gewinnermittlungsstufen

Rn. 5 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die "Arithmetik" der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG bzw § 5 Abs 1 EStG sieht eine zweistufige Gewinnermittlung nach folgendem Schema mit Korrekturen inner- sowie außerhalb der StB vor. Der Gewinn iS § 4 Abs 1 EStG bzw § 5 Abs 1 EStG ist zum letztlich stpfl Gewinn iS § 2 Abs 2 Nr 1 EStG durch weitere außerbilanzielle Korrekturen fortzuen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Pflicht zur Veränderungsanzeige (§ 68 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Für den Fall der Änderung der für die Kindergeldzahlung erheblichen Verhältnisse statuiert § 68 Abs 1 S 1 EStG Alt 1 eine besondere Anzeigepflicht. Dies war erforderlich, weil § 153 Abs 1 AO sich nach hM nur auf Fälle bezieht, in denen die ursprüngliche Unrichtigkeit einer Erklärung nachträglich erkannt wird, und § 153 Abs 2 AO sich nur auf S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Tatbestandsmerkmale der aktiven RAP

Rn. 807 Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Die Bildung der aktiven RAP iSd § 5 Abs 5 Nr 1 EStG hat drei Voraussetzungen, nämlich Es gibt keinen handelsrechtlichen Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung noch einen steuerrechtlichen Grundsatz, demzufolge allg Ausgaben ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.1 Lohn des Arbeitnehmers von mehreren Arbeitgebern

Bezieht der Schuldner Arbeitseinkommen aus verschiedenen selbstständigen Arbeits- oder Dienstverhältnissen, bleiben die verschiedenen Ansprüche grundsätzlich selbstständig. Allerdings ist der Schuldnerschutz begrenzt auf einen einmaligen Gesamtbetrag in Höhe des unpfändbaren Einkommensbetrags; es würde sonst auch zu einer Ungleichbehandlung mit Schuldnern kommen, die nur ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Antizipative RAP

Rn. 825 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Der Ansatz sog antizipativer RAP, also der Ansatz von Einnahmen nach dem Abschlussstichtag auf der Aktivseite, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit vor diesem Tag darstellen, ist handelsrechtlich u steuerrechtlich unzulässig. Solche Vorgänge dürfen nicht im Wege der RAP dargestellt werden, sondern durch Aktivierung einer Forderung.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)

Rn. 34 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Einkünfte aus VuV erzielt, wer mit den Rechten und Pflichten eines Vermieters oder Verpächters Sachen und Rechte iSd § 21 Abs 1 EStG an andere gegen Entgelt zur Nutzung überlässt, BFH BStBl II 1992, 506. Mit der Vereinbarung der Gütergemeinschaft gehen bestehende Mietverhältnisse am in das Gesamtgut fallenden Grundstück kraft G auf die Ehegat...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.1.5 Einrichtungen, die dem Zweck eines Berufsverbands dienen

Rz. 30 Stand: 06/02 – 07/2025 Ein Berufsverband ist ein Zusammenschluss natürlicher oder juristischer Personen zur Wahrnehmung allgemeiner, aus der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit erwachsender ideeller und wirtschaftlicher Interessen eines Berufsstands oder Wirtschaftszweigs (BFH vom 04.06.2003, Az: I R 45/02, BStBl II 2003, 891). Berufsverbände sind daher alle I...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Aufteilung des Erstattungsanspruchs

Rn. 83 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Vorschrift des § 37 Abs 2 S 1 AO gilt sowohl für den Erstattungsanspruch des StPfl gegen das FA als auch für den umgekehrten Fall der Rückforderung durch das FA (vgl BFH v 22.03.2011, BStBl II, S 607). Übersteigen die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge, die geleisteten Vorauszahlungen und die sonstigen Zahlungen der Ehegatten die Summe de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Vergebliche Betriebsausgaben

Rn. 1633 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ein Unterfall der vorweggenommenen bzw vorab entstandenen BA bilden die vergeblichen BA (BFH BFH/NV 1996, 461; FG Bln EFG 2003, 1764; Loschelder in Schmidt, § 4 EStG Rz 484, 481 (42. Aufl 2023)). Die Aufwendungen können auch dann abziehbar sein, wenn es entgegen den Planungen des StPfl nicht zu den Einnahmen kommt, sofern nur eine erkennba...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Ausschluss bei gemeinsamer Berufsausübung

Rz. 66 [Autor/Zitation] Ein Einzelprüfer ist von der Abschlussprüfung nicht nur dann ausgeschlossen, wenn für ihn selbst ein Ausschlussgrund besteht, sondern auch, wenn einer der in Abs. 3 aufgeführten Tatbestände bei einer anderen Person vorliegt, mit der der Einzelprüfer seinen Beruf gemeinsam ausübt (sog. Sozietätsklausel, Abs. 3 Satz 1). Offensichtlich dient dieser Passus...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 3 Nicht zu berücksichtigende Einkommen

Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind: Arbeitsentgelt, das eine Pflegeperson von dem Pflegebedürftigen erhält, wenn das Entgelt das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld nach § 37 SGB XI nicht übersteigt, Einnahmen aus Altersvorsorgeverträgen, soweit sie nach § 10a oder Abschnitt XI des EStG gefördert worden sind ("Riester-Rente"), Renten, die an Verfolg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.16.3 Werden die Gastronomen die Steuersenkung an ihre Gäste weitergeben?

Rz. 138 Stand: 06/02 – 07/2025 Das ist äußerst fraglich. Die Gastronomen sollen sich finanziell erholen. Hier sind zwei Szenarien denkbar: Die Gastronomen senken die Preise. Die Zahl der Gäste, die sich den Besuch wieder leisten können, steigt – und damit auch der Brutto-Umsatz. Die Preise bleiben unverändert. Die Gastronomen müssen bei gleichen Einnahmen weniger Umsatzsteuer a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Bemessung und Auflösung passiver RAP

Rn. 948 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bildung und spätere Auflösung passiver RAP müssen zum Ergebnis haben, dass die abgegrenzten Einnahmen Ertrag der Wj werden, in denen der Unternehmer seine Leistungen erbringt, für die er das Entgelt bereits vereinnahmt hat. Der passive RAP ist mit demjenigen Betrag anzusetzen, der zu dem bereits vereinnahmten Entgelt im selben Verhältnis st...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rudolph, Der Nachweis von Geschenk- und Bewirtungsaufwendungen gemäß § 4 Abs 6 EStG, BB 1982, 904; Bichel, Besondere Aufzeichnungen nach § 4 Abs 6 im Licht der BFH-Rspr, StBp 1982, 117; Appel, Die besonderen Aufzeichnungspflichten des § 4 Abs 6 EStG, DB 1983, 1677; Hartmann, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG, StBp 1992, 139; S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Vorgänge im Bereich des UV und AV

a) Anlagevermögen Rn. 1523 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das abnutzbare AV wird bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG im Wesentlichen genauso behandelt wie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG (vgl BFH BStBl II 2010, 1035). Nach § 4 Abs 3 S 3 EStG sind die Vorschriften über AfA und Substanzverringerung auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG anzuwenden. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 2251 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Zur Zulässigkeit eines Wechsels der Gewinnermittlungsart s Rn 1503. Wechsel der Gewinnermittlungsart heißt Wechsel von der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs 1, 5 EStG zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG und umgekehrt. Zum Wechsel von der Einnahme-Überschussrechnung nach § 13a EStG und von § 13a EStG nach § 4 Abs 1 EStG ausführlich s Erläu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einführung

Rn. 1501 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Einnahme-Überschussrechnung ist in ihrer Grundform im deutschen Steuerrecht älter als die Gewinnermittlung bilanzierender Kaufleute (zur Geschichte s K/S/M, § 4 EStG Rz D 2; Kanzler, FR 1998, 233, 235ff). Heute gibt es im deutschen Steuerrecht vier unterschiedliche Ermittlungsmethoden. Neben den Bestandsvergleichen nach § 4 Abs 1 EStG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gesetzliche Regelungen

Rn. 1512 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das EStG enthält keine allgemeine Aufzeichnungspflicht für BE und BA. Auch findet sich eine solche Pflicht nicht für die Einnahme-Überschussrechnung im EStG. Was jedoch gesetzlich geregelt ist, sind einzelne Aufzeichnungspflichten. So ist in § 4 Abs 3 S 5 EStG geregelt, dass WG des AV und UV iSd S 4 mit der Anschaffung oder Herstellung unte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonstige Aufzeichnungen

Rn. 1517 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der StPfl hat bei der Einnahme-Überschussrechnung neben der Aufzeichnung der BE, BA, Einlagen und Entnahmen sowie der Führung der Belegsammlung folgende weitere Anlageverzeichnisse zu führen: Verzeichnis der nicht abnutzbaren WG des AV und UV iSd S 4 mit Angabe des Tages der Anschaffung oder Herstellung und der AK bzw HK oder des an deren S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anlagevermögen

Rn. 1523 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das abnutzbare AV wird bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG im Wesentlichen genauso behandelt wie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG (vgl BFH BStBl II 2010, 1035). Nach § 4 Abs 3 S 3 EStG sind die Vorschriften über AfA und Substanzverringerung auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG anzuwenden. Damit sind als BA...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einführung

Rn. 1522 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Da sich die Grundform der Einnahme-Überschussrechnung von der des Bestandsvergleichs grundlegend unterscheidet, hat dies Folgen für viele Vorgänge der Unternehmenstätigkeit. So sind zB Einlagen und Entnahmen bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG gewinnwirksam zu berücksichtigen, während sie bei dem Bestandsvergleich keinen Einfluss ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Einlagen und Entnahmen

a) Allgemeines Rn. 1540 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Haben iRd Bestandsvergleichs Einlagen und Entnahmen keinen Einfluss auf die Gewinnermittlung, so sind iRd § 4 Abs 3 EStG die Entnahmen und Einlagen gewinnwirksam zu berücksichtigen. § 4 Abs 3 S 1 EStG macht hierzu keinerlei Ausführungen. Erwähnung findet der Begriff der Einlage und Entnahme in § 4 Abs 3 S 4 und § 4 Abs 4a S 6...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

von Wysocki/Schulze-Osterloh, Handbuch des JA in Einzeldarstellungen; Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss; Moxter, Bilanzrechtsprechung, 6. Aufl 2007; Grottel ua, Beck'scher Bilanz-Kommentar, 11. Aufl 2018; Castan ua, Beck'sches Handbuch der Rechnungslegung; Adler/Düring/Schmaltz (A/D/S), Rechnungslegung u Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl; Prinz/Kanzler, H...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. ABC der durchlaufenden Posten

Rn. 1557 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Agenturgeschäft Ein Tankstellenpächter, der Kraft- und Schmierstoffe im Namen und für Rechnung einer Mineralölfirma verkauft, betreibt Geschäfte, die insoweit durchlaufende Posten sind (BFH BStBl II 1974, 518). Arbeitgeber-Anteil Ermittelt der Hausgewerbetreibende seinen Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG, dann sind die Vereinnahmung und Abführung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Zum Begriff der BE, FR 1975, 157; Tipke, Zur Abgrenzung zwischen Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 183; Prinz, Veranlassungsprinzip, StuW 1996, 267; Schneider, Die BE bei der Einnahme-Überschussrechnung, BuW 2004, 365; Happe, Die Einnahme-Überschussrechnung, Herne 2023. Verwaltungsanweisungen: R 4.5 Abs 2 EStR 2012; H 4.5 Abs 2 EStH 20...mehr