Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 14 Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung (§ 6 Abs. 2 BRKG) und geringeren Verpflegungskosten (§ 9 Abs. 1 BRKG)

Bei unentgeltlicher Verpflegung, die seitens des Amtes dem Beschäftigten gestellt wird, werden vom abwesenheitsabhängigen Tagegeld für das Frühstück  20 %; derzeit 5,60 EURMittagessen 40 %; derzeit 11,20 EURAbendessen 40 %; derzeit 11,20 EUR des vollen Tagesgeldes für einen vollen Kalendertag (= 28 EUR) einbehalten. Die Teiltagegelder können durch diese Anrechnung nicht unter ...mehr

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Sommer, SGB V § 227 Beitrag... / 2.1 Beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 3 Die Vorschrift verweist für den neu in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommenen Personenkreis hinsichtlich der Beitragsbemessung auf die Regelungen für freiwillig Versicherte nach § 240 . Nach § 240 Abs. 2 Satz 1 ist dabei sicherzustellen, dass bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mindestens die Einnahmen zu berücksichtigen sind, die bei ...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.3 Beitragspflichtige Einnahmen der Schwangeren (Abs. 3)

Rz. 19 Löst der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis einer Frau während der Schwangerschaft zulässig auf (nach Maßgabe von § 17 Abs. 2 MuSchG) oder wird die Frau unter Wegfall des Arbeitsentgelts beurlaubt, bleibt ihre Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 2 erhalten, sofern zuvor Versicherungspflicht bestand. Die beitragspflichtigen Einnahmen werden nach Abs. 3 durch die Satzu...mehr

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Sommer, SGB V § 228 Rente als beitragspflichtige Einnahmen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. In Abs. 1 wurden mit dem RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung ab 1.1.1992 die Worte "ohne die darin enthaltenen Kinderzuschüsse" durch die Worte "einschließlich der Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung" ersetzt. Das RVOrgG...mehr

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Sommer, SGB V § 233 Beitragspflichtige Einnahmen der Seeleute

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift gilt i. d. F. des GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) und ist zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Abs. 1 wurde neu gefasst und Abs. 2 gestrichen durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 19.12.2007 (BGBl. I S. 3024) i. V. m. der Bekanntmachung v. 28.12.2007 über das Inkrafttreten der Folgeänder...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz – GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 143 GKV-Modernisierungsgesetz – GMG v. 14.11.2004 (BGBl. I S. 2190) ist mit Wirkung zum 1.1.2004 in Abs. 1 Satz 3 der Satzteil "oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls ver...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 3 Nr. 2 des Job-AQTIV-Gesetzes v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurde mit Wirkung ab 1.1.2002 in Abs. 1 der Satz 3 angefügt. Durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621) wurden mit Wirkung a...mehr

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Sommer, SGB V § 232b Beitragspflichtige Einnahmen der Bezieher von Pflegeunterstützungsgeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 5 Nr. 4 des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf v. 23.12.2014 (BGBl. I S. 2462) mit Wirkung zum 1.1.2015 in Kraft getreten. 1 Allgemeines Rz. 2 Wegen einer familiären Pflegesituation müssen viele Menschen ihren Alltag grundlegend verändern; sie müssen oft kurzfristig eine erforderliche professio...mehr

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Sommer, SGB V § 227 Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rückkehrer in die gesetzliche Krankenversicherung und bisher nicht Versicherter

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 154 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) zum 1.4.2007 in Kraft getreten. 1 Allgemeines Rz. 2 § 227 regelt die beitragspflichtigen Einnahmen für versicherungspflichtige Rückkehrer in die gesetzliche Kran...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aufzeichnungspflichten im B... / 1.1 Gewinnermittlungsvorschriften für Bilanz und Einnahmen-Überschussrechnung

Die steuerliche Gewinnermittlungsvorschrift gilt nur für die sog. Gewinneinkünfte,[1] den betrieblichen Bereich (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit). Sie beschreibt die Gewinnermittlung mittels Bilanz für handelsrechtlich[2] und steuerrechtlich[3] Buchführungspflichtige sowie freiwillig Buchführende bzw. Aufzeichnungen als Einnahmen-Überschussre...mehr

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Sommer, SGB V § 232b Beitra... / 2.2 Weitere Regelungen (Abs. 2)

Rz. 4 Für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, deren Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 erhalten bleibt, wird geregelt, dass neben den Einnahmen nach Abs. 1 der Vorschrift weitere Einnahmen beitragspflichtig sind. Die Vorschriften des § 226 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und Abs. 2 sowie der §§ 228 bis 231 werden deshalb für entsprechend anwendbar erklärt. Die Einnah...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.2 Mindesthöhe von Renten und Versorgungsbezügen und Freibetrag (Abs. 2)

Rz. 17 Nach Abs. 2 sind Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nur beitragspflichtig, wenn sie monatlich einen Betrag von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV übersteigen. Rz. 17a Unerheblich ist, ob die Mindestgrenze lediglich von Einnahmen nach Nr. 3 und/oder Nr. 4 erreicht wird. Denn die monatlichen Einnahmen aus Versor...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Zweite Titel (§§ 226 ff.) legt fest, welche Einnahmen bei Mitgliedern der Beitragsberechnung zugrunde gelegt werden. § 226 beginnt systematisch mit dem Personenkreis des § 5 Abs. 1 Nr. 1, also Arbeitern, Angestellten und den zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Rz. 3 Voraussetzung für die Anwendung des § 226 ist das Best...mehr

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Sommer, SGB V § 233 Beitrag... / 2.1 Seeleute mit einem monatlich festgesetzten Durchschnittsentgelt nach § 92 SGB VII (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 ist mit Wirkung zum 28.12.2007 neu gefasst worden. Mit dem Verweis auf das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung soll klargestellt werden, dass die beitragspflichtigen Einnahmen der Seeleute (Durchschnittsheuern bzw. tatsächliches Arbeitsentgelt bei sog. nichtdeutschen Seeleuten auf ISR-Seeschiffen nach den § 92, § 154 Abs. 2 SGB VII) auch nach der Eingliede...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.1.1 Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 5 Der Begriff des Arbeitsentgelts i. S. d. § 226 ist an die Legaldefinition des § 14 SGB IV geknüpft. Hiernach gehören alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusam...mehr

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Sommer, SGB V § 228 Rente a... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 werden Renten der gesetzlichen Rentenversicherung der Beitragsbemessung zugrunde gelegt. Welche Renten hierunter fallen, nennt Abs. 1 enumerativ. Abs. 2 bestimmt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung als beitragspflichtige Einnahme gelten und bei der Beitragsbemessung zu berück...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.1.3 Versorgungsbezüge (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 12 Als beitragspflichtige Einnahme bei versicherungspflichtig Beschäftigten definiert Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 den Zahlbetrag der Versorgungsbezüge als der Rente vergleichbare Einnahmen. Die Beitragspflicht ist unabhängig davon, ob eine Rente i. S. d. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gezahlt wird. Eine Aufzählung, welche Bezüge i. S. d. Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Beitragspflicht unterliegen,...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.4 Regelungen über den Übergangsbereich (Abs. 4)

Rz. 20 Mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hat der Gesetzgeber zum 1.4.2003 die Vorschriften über den Übergangsbereich (§ 20 Abs. 2 SGB IV) eingeführt. Um Arbeitnehmer, die Beschäftigungen im Niedriglohnsektor ausüben, nicht überproportional mit Sozialversicherungsbeiträgen zu belasten, ist bei diesen Personen die beitragspflichtige Einnahme a...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.1.4 Arbeitseinkommen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 13 Nach der Legaldefinition des § 15 Satz 1 SGB IV ist unter dem Arbeitseinkommen der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit zu verstehen. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Arbeitseinkommens ist, dass es neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungs...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 3 Rechtsprechung

Rz. 34 Wird die Beitragsuntergrenze lediglich durch eine Einmalzahlung überschritten, besteht aufgrund des Zuflussprinzips im Zahlungsmonat selbst dann Beitragspflicht, wenn die Beitragsuntergrenze bei einer Umrechnung der Einmalzahlung auf das Kalenderjahr nicht überschritten würde: BSG, Urteil v. 18.3.1993, 8 RKn 2/929. Die Freibetragsregelung ist nicht zusätzlich i. S. v. b...mehr

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Sommer, SGB V § 227 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 227 regelt die beitragspflichtigen Einnahmen für versicherungspflichtige Rückkehrer in die gesetzliche Krankenversicherung und bisher nicht Versicherte. Durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde die Versicherungspflicht des § 5 um diesen Personenkreis erweitert (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 13). Die Regelung begründet eine Versicherungspflicht für Personen, die keinen anderw...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.5 Berechnung bis zum 30.9.2022

Rz. 22 Als beitragspflichtige Einnahme wird bei Beschäftigten innerhalb der Gleitzone – ausgehend vom Arbeitsentgelt i. S. d. Abs. 1 – ein Betrag der Beitragsbemessung zugrunde gelegt, der sich nach folgender Formel (vgl. § 163 Abs. 10 Satz 1 SGB VI a. F.) ermittelt: Nach Satz 2 ist F als Faktor definiert, der...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.1 Versicherungspflichtig Beschäftigte (Abs. 1)

2.1.1 Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) Rz. 5 Der Begriff des Arbeitsentgelts i. S. d. § 226 ist an die Legaldefinition des § 14 SGB IV geknüpft. Hiernach gehören alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in w...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2 Rechtspraxis

2.1 Versicherungspflichtig Beschäftigte (Abs. 1) 2.1.1 Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) Rz. 5 Der Begriff des Arbeitsentgelts i. S. d. § 226 ist an die Legaldefinition des § 14 SGB IV geknüpft. Hiernach gehören alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnah...mehr

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Sommer, SGB V § 232b Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 5 Nr. 4 des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf v. 23.12.2014 (BGBl. I S. 2462) mit Wirkung zum 1.1.2015 in Kraft getreten.mehr

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Sommer, SGB V § 233 Beitrag... / 2 Rechtspraxis

2.1 Seeleute mit einem monatlich festgesetzten Durchschnittsentgelt nach § 92 SGB VII (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 ist mit Wirkung zum 28.12.2007 neu gefasst worden. Mit dem Verweis auf das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung soll klargestellt werden, dass die beitragspflichtigen Einnahmen der Seeleute (Durchschnittsheuern bzw. tatsächliches Arbeitsentgelt bei sog. nichtdeutsc...mehr

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Sommer, SGB V § 232b Beitra... / 2 Rechtspraxis

2.1 Versicherungspflichtig Beschäftigte (Abs. 1) Rz. 3 Beziehen versicherungspflichtig Beschäftigte der gesetzlichen Krankenversicherung Pflegeunterstützungsgeld (= eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter i. S. d. § 7 Abs. 1 PflegeZG hat Anspruch auf einen Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt bei einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG, wenn die oder der...mehr

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Sommer, SGB V § 228 Rente a... / 2 Rechtspraxis

2.1 Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (Abs. 1) Rz. 3 Zu den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung zählen Renten der allgemeinen Rentenversicherung sowie Renten der knappschaftlichen Rentenversicherung einschließlich der Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung. Zusatzleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wie Steigerungsbeträge i. S. d. § 2...mehr

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Sommer, SGB V § 227 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 154 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) zum 1.4.2007 in Kraft getreten.mehr

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Sommer, SGB V § 227 Beitrag... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beitragspflichtige Einnahmen Rz. 3 Die Vorschrift verweist für den neu in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommenen Personenkreis hinsichtlich der Beitragsbemessung auf die Regelungen für freiwillig Versicherte nach § 240 . Nach § 240 Abs. 2 Satz 1 ist dabei sicherzustellen, dass bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mindestens die Einnahmen z...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.6.2 Berechnung des Beitragsanteils des Arbeitnehmers

Rz. 31 Zur Bestimmung des vom Arbeitnehmer zu tragenden Anteils am Sozialversicherungsbeitrag wird als beitragspflichtige Einnahme der Betrag zugrunde gelegt, der sich nach folgender Formel berechnet: Quelle: www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2022/j1988_0020.jpg Dabei ist BE die beitragspflichtige Einnahme in Euro, AE das Arbeitsentgelt in Euro und G die Geringfü...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.1.2 Zahlbetrag der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 10 Neben dem Arbeitsentgelt ist bei versicherungspflichtig Beschäftigten der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen. Hierzu gehören nach § 228 enumerativ Renten der allgemeinen Rentenversicherung sowie Renten der knappschaftlichen Rentenversicherung einschließlich der Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung (vgl. Kommen...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.1.5 Vorruhestandsgeld (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 § 5 Abs. 3 und 4 legen fest, unter welchen Voraussetzungen Bezieher von Vorruhestandsgeld als gegen Arbeitsentgelt Beschäftigte gelten und damit versicherungspflichtig sind. In Korrespondenz hierzu bestimmt Abs. 1 Satz 2, dass das Arbeitsentgelt der Vorruhestandsgeldbezieher als beitragspflichtige Einnahme bei der Beitragsbemessung zu berücksichtigen ist. Ist das Vorr...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.6.1 Berechnung des Gesamtbeitrages

Rz. 29 Als beitragspflichtige Einnahme wird bei Beschäftigten innerhalb des Übergangsbereichs – ausgehend vom Arbeitsentgelt i. S. d. Abs. 1 – ein Betrag der Beitragsbemessung zugrunde gelegt, der sich nach folgender Formel (vgl. § 20 Abs. 2a Satz 1 SGB IV) ermittelt: Quelle: www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2022/j1988_0010.jpg Dabei ist AE das Arbeitsentgelt in...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.6.3 Berechnung des Arbeitgeberanteils

Rz. 33 Der Arbeitgeberbeitrag ergibt sich als Differenz aus dem Gesamtbeitrag und dem Arbeitnehmerbeitrag (vgl. BR-Drs. 82/22 S. 30). Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer erhält in seiner Beschäftigung ein monatliches Arbeitsentgelt von 650,00 EUR. Die Beschäftigung ist versicherungspflichtig und die Vorschriften über die Übergangsbereichsregelung sind anzuwenden. Die beitragspfli...mehr

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Sommer, SGB V § 233 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Einnahmen der Beitragsbemessung für Seeleute zugrunde zu legen sind. Die Legaldefinition für den Begriff Seeleute findet sich in § 13 SGB IV . Danach gehören Kapitäne (vgl. § 5 SeeArbG), Besatzungsmitglieder von Seeschiffen (vgl. § 3ff. SeeArbG) sowie sonstige Arbeitnehmer, die an Bord von Seeschiffen während der Reise im Rahmen des Schif...mehr

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Sommer, SGB V § 228 Rente a... / 3 Rechtsprechung

Rz. 8 Überobligatorische Anteile einer schweizerischen Pensionskassenleistung unterliegen als mit einer deutschen Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der betrieblichen Altersversorgung vergleichbare Einnahmen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung: BSG, Urteil v. 23.2.2021, B 12 KR 32/19 R. Bei einer türkischen Rente handelt...mehr

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Sommer, SGB V § 232b Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Wegen einer familiären Pflegesituation müssen viele Menschen ihren Alltag grundlegend verändern; sie müssen oft kurzfristig eine erforderliche professionelle Unterstützung organisieren oder auch selbst für längere Zeit die häusliche Pflege übernehmen. Dies stellt die betreuenden Personen insbesondere dann vor große Herausforderungen, wenn sie berufstätig sind. Da der A...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.1.6 Auszubildende in außerbetrieblichen Einrichtungen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 16 Auszubildende, die in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem BBiG ausgebildet werden, unterliegen nach § 5 Abs. 4a der Versicherungspflicht; die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 sind nicht erfüllt. Abs. 1 Satz 3 stellt die an diese Personen gezahlte Ausbildungsvergütung mit dem Arbeitsentgelt gleich und legt damit ...mehr

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Sommer, SGB V § 232b Beitra... / 2.1 Versicherungspflichtig Beschäftigte (Abs. 1)

Rz. 3 Beziehen versicherungspflichtig Beschäftigte der gesetzlichen Krankenversicherung Pflegeunterstützungsgeld (= eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter i. S. d. § 7 Abs. 1 PflegeZG hat Anspruch auf einen Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt bei einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG, wenn die oder der Beschäftigte für diesen Zeitraum keine Entgeltf...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.6 Berechnung ab dem 1.10.2022

Rz. 27 Geringfügig Beschäftigte leisten bei einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht keinen Beitrag zur Sozialversicherung. Bei einem Entgelt von nur einem Cent oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze setzen die Regelungen zum Übergangsbereich ein, wonach die Beschäftigten zunächst Beiträge in Höhe von rund 10 % leisten müssen. Insoweit sank nach dem bisherigen Beitrag...mehr

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Sommer, SGB V § 233 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift gilt i. d. F. des GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) und ist zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Abs. 1 wurde neu gefasst und Abs. 2 gestrichen durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 19.12.2007 (BGBl. I S. 3024) i. V. m. der Bekanntmachung v. 28.12.2007 über das Inkrafttreten der Folgeänderungen zur Auflösung...mehr

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Sommer, SGB V § 233 Beitrag... / 2.2 Verweis auf andere Vorschriften (Abs. 2)

Rz. 7 Aufgrund des Verweises in Abs. 2 werden für Seeleute Beiträge ebenfalls aus Renten, Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen erhoben (§ 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4). Wie auch bei Beschäftigten ist hier die Mindesteinnahmegrenze nach § 226 Abs. 2 zu beachten. Darüber hinaus finden für die Rangfolge der Einnahmearten und Erstattungen die Vorschriften §§ 230 und 231 Anwe...mehr

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Sommer, SGB V § 228 Rente a... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. In Abs. 1 wurden mit dem RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung ab 1.1.1992 die Worte "ohne die darin enthaltenen Kinderzuschüsse" durch die Worte "einschließlich der Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung" ersetzt. Das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl...mehr

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Sommer, SGB V § 227 Beitrag... / 2.2 Beitragssatz, Mitgliedschaft und Anzeige

Rz. 4 Der maßgebliche Beitragssatz für die versicherungspflichtigen Rückkehrer in die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach §§ 241 ff . Getragen werden die Beiträge – mit Ausnahme der aus Arbeitsentgelt und aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung zu tragenden Beiträge – von den Mitgliedern allein (§ 250 Abs. 3). Sofern der Versicherungspflichtige Arbeitsent...mehr

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Sommer, SGB V § 228 Rente a... / 2.1 Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (Abs. 1)

Rz. 3 Zu den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung zählen Renten der allgemeinen Rentenversicherung sowie Renten der knappschaftlichen Rentenversicherung einschließlich der Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung. Zusatzleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wie Steigerungsbeträge i. S. d. § 269 SGB VI, Kinderzuschüsse i. S. d. § 270 SGB VI und Wi...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 3 Nr. 2 des Job-AQTIV-Gesetzes v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurde mit Wirkung ab 1.1.2002 in Abs. 1 der Satz 3 angefügt. Durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621) wurden mit Wirkung ab 1.4.2003 die Rege...mehr

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Sommer, SGB V § 228 Rente a... / 2.2 Rentennachzahlungen (Abs. 2)

Rz. 5 Der Beitragspflicht unterliegen neben den laufenden Rentenzahlungen auch Nachzahlungen einer Rente i. S. d. Abs. 1. Voraussetzung hierfür ist, dass die Nachzahlungen für einen Zeitraum geleistet werden, in dem der Rentner Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem SGB V hat. Ob es sich hierbei um eine Pflichtmitgliedschaft i. S. d. § 5 oder ...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.1 Versorgungsbezüge

Rz. 4 § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 nennt als beitragspflichtige Einnahme, die der Beitragsbemessung zugrunde gelegt wird, den Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen. Welche Leistungen als "der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge)" gelten, legt § 229 im Sinne einer Fiktion fest. Die Aufzählung ist enumerativ; hier nicht genannte Bezüge können den Versorgu...mehr