Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Zum begünstigungsfähigen Vermögen gehörenmehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Sonstige juristische Personen als Bewertungsgegenstand

Rz. 48 Die Wirtschaftsgüter, die den sonstigen (also nicht in § 97 Abs. 1 Nr. 1–4 BewG genannten) juristischen Personen des privaten Rechts, den nicht rechtsfähigen Vereinen, Anstalten und Stiftungen und anderen Zweckvermögen gehören, bilden – soweit sie einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft) dienen – einen Gewerbebetrieb. Dies regelt...mehr

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§ 5 Kontrollbevollmächtigun... / IV. Widerruf einer Vollmacht

Rz. 22 Bei dem Widerruf handelt es sich um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung i.S.v. § 183 S. 1 BGB. § 1820 Abs. 5 BGB enthält für einen solchen Widerruf eine Spezialvorschrift nur für Vorsorgevollmachten, die "den Bevollmächtigten zu Maßnahmen der Personensorge oder zu Maßnahmen in wesentlichen Bereichen der Vermögenssorge ermächtigt". Sie stellt den Wider...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / kk) Übergang von Vorfeldermittlungen zum Strafverfahren

Rz. 244 [Autor/Stand] Verdichten sich die im Rahmen der Vorfeldermittlungen gewonnenen Erkenntnisse zu einem hinreichenden strafprozessualen Anfangsverdacht, bestimmt sich die weitere sachliche Zuständigkeit nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 AO. Die Steufa hat gem. § 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO von Amts wegen unverzüglich das Strafverfahren einzuleiten. Dabei ist die Be...mehr

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FF 07+08/2023, Auskunftsver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I.1. [1] Der Antragsteller hat erstinstanzlich gegen den Antragsgegner einen Anspruch auf Abänderung einer Jugendamtsurkunde des Landratsamtes Karlsruhe vom 14.4.2021 betreffend die Zahlung laufenden und rückständigen Elementarunterhalts sowie einen Anspruch auf Zahlung eines monatlichen Mehrbedarfs geltend gemacht. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner mit Beschl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. ABC der Entstehung bei Schenkungen

Rz. 53 Abfindung, für Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisverzicht (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG): Grds. entsteht die Steuer (spätestens) im Zeitpunkt der Leistung der Abfindung. Der Ausführungszeitpunkt kann auch schon früher liegen, nämlich zum Zeitpunkt der wirksamen Vereinbarung der Abfindung, wenn dadurch ein durchsetzbares Forderungsrecht (z.B. ein Stammrecht zur Rentenzahlu...mehr

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Die Patientenverfügung / 3.5.1 Umfang der Vollmacht

Bis zum Jahr 1999 war es stark umstritten, ob sich eine Vollmacht auch auf Fragen der Gesundheitssorge erstrecken konnte. Erst mit Inkrafttreten des 1. Betreuungsänderungsgesetzes zum 1.1.1999 wurde durch Einfügung des § 1904 Abs. 2 BGB a. F. die Zulässigkeit von Vollmachten mit dem Bereich "Gesundheitssorge" geregelt. Damit der Bevollmächtigte Entscheidungen über ärztliche M...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsgrundlagen (Befugnisnorm), § 99 AO

a) Rechtliche Grundlagen für das Verständnis der Norm des § 99 AO Rz. 717 [Autor/Stand] Die Befugnis zum Betreten des Grundstückes (Wohn-/Geschäftsraum) des Stpfl. ergibt sich aus § 99 AO: § 99 AO Betreten von Grundstücken und Räumen (1) Die von der Finanzbehörde mit der Einnahme des Augenscheins betrauten Amtsträger und die nach den §§ 96 und 98 zugezogenen Sachverständigen si...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / c) Aufklärung nach §§ 630d Abs. 2, 630e BGB

Rz. 85 Die Durchführung, Fortführung und die Beendigung einer medizinisch indizierten Maßnahme (nur eine solche ist zulässig!) bedürfen der Einwilligung nach § 630d BGB, die Unterlassung nicht. Eine wirksame Einwilligung bedarf einer vorherigen Aufklärung nach § 630e BGB, es sei denn der Betroffene hätte einen Verzicht nach § 630e Abs. 3 BGB erklärt. Ob ein solcher Verzicht ...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 1. Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens

In Konstellationen wie hier ist man geneigt, sofort § 313 BGB wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage einer ehebedingten bzw. vorehelichen Zuwendung der (künftigen) Ehegatten zu prüfen. Eine solche liegt aber schon begrifflich nicht vor, wenn sich ein spezieller Rechtsgrund für die Zuwendung ermitteln lässt. Zunächst ist also zu fragen, ob die Parteien nicht womöglich eine...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerlicher und strafrechtlicher Kontenabruf

a) Allgemeines Rz. 607 [Autor/Stand] Der Fahndung stehen für ihre Ermittlungen zwei Arten des Kontenabrufs, im Besteuerungsverfahren der steuerliche Kontenabruf nach § 93 Abs. 7, Abs. 8a, § 93b AO i.V.m. § 24c Abs. 1 KWG und im Strafverfahren der strafrechtliche Kontenabruf nach § 24c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG zur Verfügung. Rz. 608 [Autor/Stand] Die Möglichkeiten der FinB und d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschuss-Beschluss (2) / 5 Hinweis

Problemüberblick In dem Fall geht es zum einen um die Frage, wie der Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zu formulieren und nach § 23 Abs. 2 WEG anzukündigen ist. Mit diesem Problem hat sich das LG nur teilweise beschäftigt. Es spricht immerhin die Frage der Beschlusskompetenz an. Hier wird derzeit diskutiert, ob es überhaupt eine Beschlusskompetenz gibt, den Wirtschaftspla...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Verhä... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall handelt es sich um eine Anfechtungsklage gegen einen Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG. Diese Klage hat jedenfalls Erfolg, wenn der Nachschuss, der auf die klagende Partei entfällt, der Höhe nach falsch ist. Dies ist der Fall, wenn die Verwaltung bei der Berechnung des Nachschusses in der Jahresabrechnung, aus der sich der Nachschuss ergeben muss,...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.3 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil C des Hauptvordrucks zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. In den Zeilen 38–43 sind die steuerpfli...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen bei Bezug von steuerfreiem Arbeitslohn aus einer Tätigkeit in einem Drittstaat

Leitsatz Bezieht ein Steuerpflichtiger für eine Tätigkeit in einem Drittstaat steuerfreien Arbeitslohn, sind hiermit im Zusammenhang stehende Vorsorgeaufwendungen (im Streitfall Beiträge zur gesetzlichen Renten- sowie Arbeitslosenversicherung) nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 1 EStG zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Berücksichtigung nicht als Sonderausgaben a...mehr

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Neustarthilfe 2022, FAQ / 3.7 Ich möchte Einnahmen aus kurz befristeten Beschäftigungsverhältnissen in den Darstellenden Künsten und/oder Einnahmen aus unständigen Beschäftigungsverhältnissen geltend machen. Welche Einnahmen muss ich angeben?

Wenn Sie als natürliche Person Einnahmen aus kurz befristeten Beschäftigungsverhältnissen in den Darstellenden Künsten und/oder unständigen Beschäftigungsverhältnissen geltend machen (siehe Ziffer 2.3, geben Sie die Summe dieser Einnahmen (Bruttoarbeitslohn) im Vergleichszeitraum bei Antragstellung in dem dafür ausgewiesenen Feld an ("Einnahmen im Vergleichszeitraum aus kurz...mehr

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Neustarthilfe Plus, FAQ / 3.7 Ich möchte Einnahmen aus kurz befristeten Beschäftigungsverhältnissen in den Darstellenden Künsten und/oder Einnahmen aus unständigen Beschäftigungsverhältnissen geltend machen. Welche Einnahmen muss ich angeben?

Wenn Sie als natürliche Person Einnahmen aus kurz befristeten Beschäftigungsverhältnissen in den Darstellenden Künsten und/oder unständigen Beschäftigungsverhältnissen geltend machen (siehe Ziffer 2.3, geben Sie die Summe dieser Einnahmen (Bruttoarbeitslohn) im Vergleichszeitraum bei Antragstellung in dem dafür ausgewiesenen Feld an ("Einnahmen im Vergleichszeitraum aus kurz...mehr

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Neustarthilfe, FAQ / 3.7 Ich möchte Einnahmen aus kurz befristeten Beschäftigungsverhältnissen in den Darstellenden Künsten und/oder Einnahmen aus unständigen Beschäftigungsverhältnissen geltend machen. Welche Einnahmen muss ich angeben?

Wenn Sie als natürliche Person Einnahmen aus kurz befristeten Beschäftigungsverhältnissen in den Darstellenden Künsten und/oder unständigen Beschäftigungsverhältnissen geltend machen (vgl. 2.3, geben Sie die Summe dieser Einnahmen (Bruttoarbeitslohn) im Vergleichszeitraum bei Antragstellung in dem dafür ausgewiesenen Feld an ("Einnahmen im Vergleichszeitraum aus kurz befrist...mehr

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Neustarthilfe, FAQ / 3.9 Zählen Spenden und Einnahmen aus Crowdfunding auch als Umsätze?

Nein, Spenden und Einnahmen aus Crowdfunding zählen nicht zu den Umsätzen im Sinne von 3.5. Die Umsatzbesteuerung von Sachspenden bleibt unberührt.mehr

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Neustarthilfe 2022, FAQ / 3.9 Zählen Spenden und Einnahmen aus Crowdfunding auch als Umsätze?

Nein, Spenden und Einnahmen aus Crowdfundingzählen nicht zu den Umsätzen im Sinne von 3.5. Die Umsatzbesteuerung von Sachspenden bleibt unberührt.mehr

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Neustarthilfe Plus, FAQ / 3.9 Zählen Spenden und Einnahmen aus Crowdfunding auch als Umsätze?

Nein, Spenden und Einnahmen aus Crowdfunding zählen nicht zu den Umsätzen im Sinne von 3.5. Die Umsatzbesteuerung von Sachspenden bleibt unberührt.mehr

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Neustarthilfe Plus, FAQ / 3.6 Welche Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit werden berücksichtigt?

Beantragen Sie als natürliche Personen die Neustarthilfe Plus, werden sowohl bei der Berechnung des Referenzumsatzes als auch bei der Endabrechnung Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zusätzlich zu den freiberuflichen und gewerblichen Umsätzen berücksichtigt. Im Antragsverfahren erfolgt die Abfrage nach den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit in einem gesonderten F...mehr

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Neustarthilfe, FAQ / 3.6 Welche Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit werden berücksichtigt?

Beantragen Sie als natürliche Personen die Neustarthilfe werden sowohl bei der Berechnung des Referenzumsatzes als auch bei der Endabrechnung Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zuzüglich zu den freiberuflichen und gewerblichen Umsätzen berücksichtigt. Im Antragsverfahren erfolgt die Abfrage nach den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit in einem gesonderten Feld ("E...mehr

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Neustarthilfe 2022, FAQ / 3.6 Welche Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit werden berücksichtigt?

Beantragen Sie als natürliche Person die Neustarthilfe 2022, werden sowohl bei der Berechnung des Referenzumsatzes als auch bei der Endabrechnung Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zuzüglich zu den freiberuflichen und gewerblichen Umsätzen berücksichtigt. Im Antragsverfahren erfolgt die Abfrage nach den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit in einem gesonderten Feld...mehr

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Neustarthilfe Plus, FAQ / 3.5 Wie ist der Umsatz definiert? Welche weiteren Betriebseinnahmen können berücksichtigt werden?

Viele Soloselbstständige, deren Auftragslage unsicher und schwankend ist, haben neben ihrer selbstständigen Tätigkeit auch eine abhängige Beschäftigung. Solange die Selbstständigkeit im Vergleichszeitraum (in der Regel 2019) den überwiegenden Teil Ihrer Tätigkeiten ausmachte, ist eine ergänzende unselbständige Beschäftigung für Sie kein Nachteil bezüglich der Antragsberechti...mehr

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Neustarthilfe 2022, FAQ / 3.5 Wie ist der Umsatz definiert? Welche weiteren Betriebseinnahmen können berücksichtigt werden?

Viele Soloselbstständige, deren Auftragslage unsicher und schwankend ist, haben neben ihrer selbstständigen Tätigkeit auch eine abhängige Beschäftigung. Solange die Selbstständigkeit im Vergleichszeitraum (in der Regel 2019) den überwiegenden Teil Ihrer Tätigkeiten ausmachte, ist eine ergänzende unselbständige Beschäftigung für Sie kein Nachteil bezüglich der Antragsberechti...mehr

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Neustarthilfe, FAQ / 3.5 Wie ist der Umsatz definiert? Welche weiteren Betriebseinnahmen können berücksichtigt werden?

Viele Soloselbstständige, deren Auftragslage unsicher und schwankend ist, haben neben ihrer selbstständigen Tätigkeit auch eine abhängige Beschäftigung. Solange die Selbstständigkeit im Vergleichszeitraum (in der Regel 2019) den überwiegenden Teil Ihrer Tätigkeiten ausmachte, ist eine ergänzende unselbständige Beschäftigung für Sie kein Nachteil bezüglich der Antragsberechti...mehr

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Neustarthilfe Plus, FAQ / 4.8 Wie funktioniert die Endabrechnung?

Nach Ablauf des Förderzeitraums sind Direktantragstellende verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2022 eine Endabrechnung das Endabrechnungsonline-Tool auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zu erstellen zu erstellen. Prüfende Dritte können die Endabrechnung bis zum 31. März 2023 einreichen. Auf einem anderen Kommunikationsweg eingereichte Endabrechnungen k...mehr

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Neustarthilfe 2022, FAQ / 4.8 Wie funktioniert die Endabrechnung?

Nach Ablauf des Gesamtförderzeitraums sind die direktantragstellenden Empfängerinnen oder Empfänger der Neustarthilfe 2022 verpflichtet, bis spätestens 30. September 2022 eine Endabrechnung über das Endabrechnungsonlinetool auf der Plattform direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zu erstellen. Endabrechnungen für Anträge, die über prüfende Dritte gestellt wurden, m...mehr

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Neustarthilfe Plus, FAQ / 2.2 Ich habe für die Ausübung meiner Soloselbständigkeit ein Unternehmen (Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Genossenschaft) gegründet. Kann ich Neustarthilfe Plus beantragen? Wie werden die Umsätze aus Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften, an denen ich beteiligt bin, berücksichtigt? Wer erhält die Neustarthilfe Plus?

Die Neustarthilfe Plus kann beantragt werden durch Soloselbständige, die ihre Umsätze als Freiberufler/in als auch Gewerbetreibende/r oder ihre anteiligen Umsätze aus einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG, KG), an der sie beteiligt sind, oder sowohl ihre Umsätze als Freiberufler/in oder als Gewerbetreibende/r als auch (anteilig) Umsätze aus einer Personengesellschaft (z. B....mehr

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Neustarthilfe Plus, FAQ / 3.2 Wie hoch ist die Vorschusszahlung?

Der Gesamtförderzeitraum für die Neustarthilfe Plus ist Juli bis Dezember 2021 (sechs Monate). Erfüllt ein/e Antragstellende/r die Antragsvoraussetzungen (siehe Ziffer 2.1), wird die Neustarthilfe Plus als Vorschuss pro Quartal separat beantragt und ausgezahlt. Sie beträgt jeweils einmalig 50 Prozent des dreimonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 4.500 Euro für Soloselbstä...mehr

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Neustarthilfe 2022, FAQ / 2.3 Unter welchen Umständen können auch Personen, die oftmals kurz befristete Beschäftigungen in den Darstellenden Künsten oder unständige Beschäftigungen ausüben, die Neustarthilfe 2022 beantragen, wie bspw. Schauspielerinnen und Schauspieler?

Grundsätzlich gilt auch für kurz befristet Beschäftigte der Darstellenden Künste und unständig Beschäftigte aller Branchen, dass sie antragsberechtigt für die Neustarthilfe 2022 sind, wenn 51 % der Einkünfte als freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit stammen. Allerdings gilt die Besonderheit: Auch die Einkünfte aus kurz befristeten Beschäftigung...mehr

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Neustarthilfe, FAQ / 2.3 Unter welchen Umständen können auch Personen, die oftmals kurz befristete Beschäftigungen in den Darstellenden Künsten oder unständige Beschäftigungen ausüben, die Neustarthilfe beantragen, wie bspw. Schauspieler/innen?

Schauspieler/innen und andere Künstler/innen , die nur kurzfristige Engagements und kurz befristete Verträge haben, sind in einer ähnlichen Situation wie Soloselbstständige. Mit dem Lockdown für Theater und Bühnen sind ihre potenziellen Arbeitgeber geschlossen. Sie können deshalb für die Neustarthilfe antragsberechtigt sein. Einkünfte aus kurz befristeten Beschäftigungsverhäl...mehr

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Neustarthilfe, FAQ / 3.2 Wie hoch ist die Vorschusszahlung?

Der Förderzeitraum für die Neustarthilfe ist Januar bis Juni 2021 (sechs Monate). Erfüllt ein/e Antragstellende/r die Antragsvoraussetzungen (vgl. 2.1), wird die Neustarthilfe als Vorschuss ausgezahlt. Sie beträgt einmalig 50 Prozent des sechsmonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 7.500 Euro für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften sowie bis zu 30.000 Eu...mehr

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Neustarthilfe, FAQ / 2.2 Ich habe für die Ausübung meiner Soloselbständigkeit ein Unternehmen (Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Genossenschaft) gegründet. Kann ich Neustarthilfe beantragen? Wie werden die Umsätze aus Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften, an denen ich beteiligt bin, berücksichtigt? Wer erhält die Neustarthilfe?

Die Neustarthilfe kann beantragt werden durch Soloselbständige, die ihre Umsätze als Freiberufler/in oder als Gewerbetreibende/r für die Berechnung der Neustarthilfe zugrunde legen möchten. Antragstellende/r für die Neustarthilfe sind Sie als natürliche Person. Die Neustarthilfe wird an Sie als Person ausgezahlt. Die maximale Auszahlung beträgt 7.500 Euro. Zur Antragstellung si...mehr

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Neustarthilfe Plus, FAQ / 2.3 Unter welchen Umständen können auch Personen, die oftmals kurz befristete Beschäftigungen in den Darstellenden Künsten oder unständige Beschäftigungen ausüben, die Neustarthilfe Plus beantragen, wie bspw. Schauspieler/innen?

Grundsätzlich gilt auch für kurz befristet Beschäftigte der Darstellenden Künste und unständig Beschäftigte aller Branchen, dass sie antragsberechtigt für die Neustarthilfe Plus sind, wenn 51 % der Einkünfte als freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit stammen. Allerdings gilt die Besonderheit: Auch die Einkünfte aus kurz befristeten Beschäftigung...mehr

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Neustarthilfe, FAQ / 4.8 Wie funktioniert die Endabrechnung?

Nach Ablauf des Förderzeitraums sind Direktantragstellende als die Empfänger bzw. Empfängerin der Neustarthilfe verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 2021 eine Endabrechnung über das Endabrechnungsonline-Tool auf der Plattform direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zu erstellen. Auf einem anderen Kommunikationsweg eingereichte Endabrechnungen können nicht bearb...mehr

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Neustarthilfe 2022, FAQ / 2.2 Ich habe für die Ausübung meiner Soloselbständigkeit ein Unternehmen (Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Genossenschaft) gegründet. Kann ich Neustarthilfe 2022 beantragen? Wie werden die Umsätze aus Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften, an denen ich beteiligt bin, berücksichtigt? Wer erhält die Neustarthilfe 2022?

Die Neustarthilfe 2022 kann beantragt werden durch Soloselbständige, die ihre Umsätze als Freiberufler/in als auch Gewerbetreibende/r oder ihre anteiligen Umsätze aus einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG, KG), an der sie beteiligt sind, oder sowohl ihre Umsätze als Freiberufler/in oder als Gewerbetreibende/r als auch (anteilig) Umsätze aus einer Personengesellschaft (z. B....mehr

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Neustarthilfe 2022, FAQ / 3.2 Wie hoch ist die Vorschusszahlung?

Der Gesamtförderzeitraum für die Neustarthilfe 2022 ist Januar bis Juni 2022 (sechs Monate). Erfüllt eine Antragstellende oder ein Antragstellender die Antragsvoraussetzungen (siehe Ziffer 2.1), wird die Neustarthilfe 2022 pro Quartal als Vorschuss beantragt und ausgezahlt. Sie beträgt einmalig 50 Prozent des dreimonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 4.500 Euro für Solose...mehr

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Neustarthilfe, FAQ / 5.9 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, in vollem Umfang den Soloselbständigen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen nicht berücksichtigt. In der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuererklärung sowie ggf. der Gewerbesteuererklärung ist der Zuschuss jedoch als steuerbare Betriebseinnahme bzw. Einnahme zu erfassen. Als sogenannter echter Zuschuss ist die Neustarthilfe zudem ...mehr

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Neustarthilfe 2022, FAQ / 3.3 Wie wird mein Referenzumsatz berechnet, wenn ich nach dem 31. Dezember 2018 meine selbständige/gewerbliche Geschäftstätigkeit aufgenommen habe bzw. meine Kapitalgesellschaft/Genossenschaft gegründet habe?

Haben Sie Ihre selbständige/gewerbliche Tätigkeit zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. September 2021 aufgenommen oder Ihre Kapitalgesellschaft/Genossenschaft in diesem Zeitraum gegründet, können Sie als Referenzmonatsumsatz entweder den durchschnittlichen monatlichen Umsatz aller vollen Monate der selbständigen/gewerblichen Geschäftstätigkeit im Jahr 2019, den durchschnitt...mehr

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Neustarthilfe Plus, FAQ / 3.3 Wie wird mein Referenzumsatz berechnet, wenn ich nach dem 31. Dezember 2018 meine selbständige/gewerbliche Geschäftstätigkeit aufgenommen habe bzw. meine Kapitalgesellschaft/Genossenschaft gegründet habe?

Haben Sie Ihre selbständige/gewerbliche Tätigkeit zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Oktober 2020 aufgenommen oder Ihre Kapitalgesellschaft/Genossenschaft in diesem Zeitraum gegründet, können Sie als Referenzmonatsumsatz entweder den durchschnittlichen monatlichen Umsatz aller vollen Monate der selbständigen/gewerblichen Geschäftstätigkeit im Jahr 2019, den durchschnittli...mehr

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Neustarthilfe, FAQ / 3.3 Wie wird mein Referenzumsatz berechnet, wenn ich nach dem 31. Dezember 2018 meine selbständige Geschäftstätigkeit aufgenommen habe bzw. meine Kapitalgesellschaft/Genossenschaft gegründet habe?

Haben Sie Ihre selbständige Tätigkeit zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Oktober 2020 aufgenommen oder Ihre Kapitalgesellschaft/Genossenschaft in diesem Zeitraum gegründet, können Sie als Referenzmonatsumsatz entweder den durchschnittlichen monatlichen Umsatz aller vollen Monate der selbständigen Geschäftstätigkeit im Jahr 2019 den durchschnittlichen Monatsumsatz der beid...mehr

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Neustarthilfe Plus, FAQ / 5.9 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, in vollem Umfang den Soloselbständigen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen nicht berücksichtigt. Der Zuschuss ist jedoch als steuerbare Betriebseinnahme nach den allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen im Rahmen der Gewinnermittlung zu erfassen und unterliegt insofern der Besteuerung (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, ggf. G...mehr

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Neustarthilfe 2022, FAQ / 5.9 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, in vollem Umfang den Soloselbständigen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen nicht berücksichtigt. Der Zuschuss ist jedoch als steuerbare Betriebseinnahme nach den allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen im Rahmen der Gewinnermittlung zu erfassen und unterliegt insofern der Besteuerung (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, ggf. G...mehr

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Neustarthilfe, FAQ / 2.1 Wer ist antragsberechtigt?

Für die Neustarthilfe grundsätzlich antragsberechtigt sind selbständig erwerbstätige Soloselbständige, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften (im Folgenden: zusammen mit den Soloselbständigen: Antragstellende) aller Branchen, wenn sie als Soloselbständige ihre selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb ausüben, d.h. dass der überwiegende Teil der Summe ihrer Einkünfte (mind....mehr

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Neustarthilfe Plus, FAQ / 2.4 Wie finde ich heraus, ob meine bzw. die Einkünfte meiner Kapitalgesellschaft oder meiner Genossenschaft zu einem Antrag auf Neustarthilfe Plus berechtigen?

Eine Voraussetzung der Antragsberechtigung ist, dass Sie bzw. Ihre Kapitalgesellschaft oder Ihre Genossenschaft den überwiegenden Teil der Gesamteinkünfte in 2019 (Ausnahmen zum betrachteten Zeitraum gelten u.a. bei Gründungen nach dem 1. Januar 2019 oder bei Elternzeit in 2019, siehe unten) aus selbständigen bzw. vergleichbaren Tätigkeiten beziehen; sofern die weiteren Vora...mehr

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Neustarthilfe 2022, FAQ / 2.1 Wer ist antragsberechtigt?

Ein bereits gestellter oder noch zu stellender Antrag auf die Neustarthilfe 2022 für das erste Quartal ist keine Voraussetzung für die Beantragung der Neustarthilfe 2022 für das zweite Quartal. Daher ist es auch möglich, die Neustarthilfe 2022 nur für das zweite Quartal zu beantragen, siehe Ziffer 4.1. Für die Neustarthilfe 2022 grundsätzlich antragsberechtigt sind selbständi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Neustarthilfe, FAQ / 2.4 Wie finde ich heraus, ob meine bzw. die Einkünfte meiner Kapitalgesellschaft oder meiner Genossenschaft zu einem Antrag auf Neustarthilfe berechtigen?

Eine Voraussetzung der Antragsberechtigung ist, dass Sie bzw. Ihre Kapitalgesellschaft oder Ihre Genossenschaft den überwiegenden Teil der Gesamteinkünfte in 2019 (Ausnahmen zum betrachteten Zeitraum gelten u.a. bei Gründungen nach dem 1. Januar 2019 oder bei Elternzeit in 2019, siehe unten) aus selbständigen bzw. vergleichbaren Tätigkeiten beziehen; sofern die weiteren Vora...mehr

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Neustarthilfe Plus, FAQ / 2.1 Wer ist antragsberechtigt?

Ein bereits gestellter oder noch zu stellender Antrag auf die Neustarthilfe Plus für das dritte Quartal ist keine Voraussetzung für die Beantragung der Neustarthilfe Plus für das vierte Quartal. Daher ist es auch möglich, die Neustarthilfe Plus nur für das vierte Quartal zu beantragen, siehe Ziffer 4.1. Für die Neustarthilfe Plus grundsätzlich antragsberechtigt sind selbständ...mehr