Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Systematische Einordnung

Rn. 832 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Auch Aufwendungen für Arbeitsmittel sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen; § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG ist daher nur ein Anwendungsfall des allgemeinen WK-Begriffs des § 9 Abs 1 S 1 EStG und hat insoweit deklaratorische Bedeutung (Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 507; v Bornhaupt in K/S/M, § 9 EStG H 2; aA...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Familienheimfahrten

Rn. 770 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstäte zum Ort des eigenen Hausstands und zurück können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich als WK (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 5 EStG) abgezogen werden. Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf die Kalenderwoche. Nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut ist es nicht möglich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 275 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zwar enthält der Gesetzeswortlaut insoweit eine speziellere Regelung gegenüber § 9 Abs 1 S 1 EStG, weil er den Abzug von Schuldzinsen als WK nur zulässt, "soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen". Da jedoch auch für die Abzugsfähigkeit nach § 9 Abs 1 S 1 EStG vom BFH in st Rspr gefordert wird, dass ein wirt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 281 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der notwendige wirtschaftliche Zusammenhang von Schuldzinsen mit einer Einkunftsart ist gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung von Kapital zur Nutzung besteht und (jedenfalls regelmäßig) subjektiv die Aufwendungen zur Förderung dieser Nutzungsüberlassung gemacht werden (zB BFH v 01.07.2003, VIII R ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Entwicklung und Inhalt des WK-Begriffs

Rn. 68 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der Wortlaut des § 9 Abs 1 S 1 EStG legt einen final ("zur" Erwerbung, Sicherung und Erhaltung) ausgerichteten WK-Begriff nahe, wohingegen der BA-Begriff des § 4 Abs 4 EStG kausal ("die durch den Betrieb veranlasst sind") formuliert ist. Tatsächlich hat der BFH anfänglich die WK final definiert (BFH v 15.11.1957, VI 79/55 U, BStBl III 1958, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Definition der Bewirtschaftungskosten

Rz. 8 [Autor/Stand] Bewirtschaftungskosten sind nach § 255 BewG die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung marktüblich entstehenden jährlichen Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis, die nicht durch Umlagen oder sonstige Kostenübernahmen gedeckt sind. Damit entspricht die Regelung den bei der Verabschiedung des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Schuldzinsen nur anteilig

Rn. 330 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nicht immer dient ein Kredit einheitlich nur der Finanzierung eines konkreten Objekts zur Erzielung von Einnahmen einer bestimmten Einkunftsart. Ein Darlehen kann der Anschaffung eines WG zu unterschiedlichen Nutzungen dienen (zB dem Erwerb eines Gebäudes zur Erzielung von Vermietungseinkünften und zur Selbstnutzung, BFH v 25.03.2003, IX R ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gut in Geld oder Geldeswert

Rn. 10 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nur ein Gut in Geld oder Geldeswert (s § 8 Rn 26ff (Pust)) kann Gegenstand von WK sein, hierzu gehören neben Geld und Forderungen auf Geld auch Sachen (§ 90 BGB) und Rechte (sogar der Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht kann darunterfallen, BFH v 19.01.1982, VIII R 102/78, BStBl II 1982, 533). Das Gut muss einen konkretisierbaren wi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bewertung

Rn. 17 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen sind grundsätzlich nur in Höhe des tatsächlich getätigten Geldabflusses bzw der tatsächlichen Vermögensminderung als WK anzusetzen. Bestimmen sich die abzugsfähigen WK nach den AK oder HK eines WG, so ist bei den Überschusseinkünften gleichermaßen wie bei den Gewinneinkünften die handelsrechtliche Begriffsdefinition in § 255 HGB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nettosteuersatz (§ 40 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der variable Pauschsteuersatz ist gemäß § 40 Abs 1 S 2 EStG ein Nettosteuersatz. Nach dem Wortlaut des § 40 Abs 1 S 2 EStG ist nicht etwa der durch die Übernahme der pauschalen LSt bewirkte individuelle geldwerte Vorteil, den die Pauschalierung beim einzelnen ArbN auslöst, zu erfassen, sondern es "ist zu berücksichtigen", dass die Übernahme d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Kosten durch Unfall auf dem Weg zur ersten Tätigkeitsstätte

Rn. 560 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach hier vertretener Ansicht werden auch Unfallkosten – sofern es sich um "Mobilitätskosten" handelt – durch die Entfernungspauschale abgegolten (s Rn 530 ). Da die Verwaltung (BMF v 31.10.2013, BStBl I 2013, 1376 Tz 4) solche Kosten jedoch als außergewöhnlich und nicht pauschalierungsfähig ansieht, lässt sie sie dem Grunde nach neben der E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Arbeitstägliche Mahlzeiten

Rn. 49b Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Gestellung von Mahlzeiten und Gewährung von Essenmarken (s zur Bewertung R 8.1 Abs 7 LStR 2015 und H 8.1 Abs 7 LStH 2022 mit Bsp) führt grds zu Arbeitslohn und kann vom ArbG pauschal besteuert werden, wenn diese arbeitstäglich erfolgen (zur Bewertung bei Mahlzeitgestellung s § 8 Rn 476–491 (Pust). Das Angebot als solches ist ausreichend...mehr

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Vereinssteuerrecht – Einfüh... / 5.2 Einnahmen neben Mitgliedsbeiträgen

Sportliche Veranstaltungen sind solche, bei denen Einnahmen erzielt werden; sei es nun durch Eintrittsgelder, Start- oder Teilnehmergebühren, Ablösezahlungen vereinseigener Sportler, Verkauf von Programmheften etc. Zu den sportlichen Veranstaltungen zählen auch Sportreisen und die Erteilung von Sportunterricht an Mitglieder und Nichtmitglieder. Das Betreiben von Vereinsheime...mehr

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Vereinssteuerrecht – Einfüh... / 2.4 Festgemeinschaften

Immer häufiger veranstalten mehrere Vereine gemeinsam ein Straßenfest oder einen Ball. Wenn diese Gemeinschaft nach außen als Veranstalter auftritt, bildet sie eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Die GbR ist umsatz- und gewerbesteuerpflichtig. Die GbR muss unter einer eigenen Steuernummer Steuererklärungen abgeben. Der anteilige Gewinn wird bei den einzelnen Vereine...mehr

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Vereinssteuerrecht – Einfüh... / 4.4 Vermietung von Sportanlagen

Bei der Vermietung auf kurze Dauer (z. B. stundenweise Vermietung, auch wenn diese für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegt wird) an Mitglieder liegen Einnahmen im Zweckbetrieb (7 % USt) vor. Eine Berücksichtigung bei Berechnung der Zweckbetriebsgrenze entfällt deshalb. Die kurzfristige Vermietung an Nichtmitglieder stellt einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (19 ...mehr

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Vereinssteuerrecht – Einfüh... / 4.2 Zweckbetriebe eigener Art

Der Gewinn wird durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben der Zweckbetriebe ermittelt.mehr

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Vereinssteuerrecht – Einfüh... / 3 Vermögensverwaltung

Gesetzliche Definition Eine Vermögensverwaltung liegt in der Regel vor, wenn Vermögen genutzt, z. B. Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird (§ 14 AO). Zum Bereich der Vermögensverwaltung zählen neben Zinseinnahmen, Wertpapiererträgen auch Einnahmen aus der langfristigen (mehr als sechs Monate) Vermietung und Verpachtung ...mehr

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Vereinssteuerrecht – Einfüh... / 2.3 Besteuerungsgrenze

Achtung Wichtig: Mittel des ideellen Bereichs dürfen nicht im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verwendet werden. Übersteigt die Summe der Bruttoeinnahmen (inkl. Umsatzsteuer) nicht den Betrag von 45.000 Euro, wird weder Körperschaftsteuer noch Gewerbesteuer erhoben. Bei Gemeinschaften gemeinnütziger Vereine sind für die Frage, ob die Besteuerungsgrenze überschritten ist, die...mehr

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Vereinssteuerrecht – Einfüh... / 1.3 Ideeller Bereich

Soweit ein Verein nur die satzungsmäßigen Aufgaben erfüllt, sind die Überschüsse aus dem ideellen Bereich nicht körperschaftsteuerpflichtig. Der Gewinn wird durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben des ideellen Bereichs ermittelt Eine eventuelle wirtschaftliche Betätigung in der Form eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes darf nicht im Vordergrun...mehr

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Vereinssteuerrecht – Einfüh... / 2.1 Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Der Gewinn wird durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe ermittelt.mehr

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Vereinssteuerrecht – Einfüh... / 3.1 Überschussermittlung

Der Gewinn wird durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben der Vermögensverwaltung ermittelt. Achtung Um eine Auslagerung eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs in die ertragssteuerfreie Vermögensverwaltung wirksam zu gestalten, sind die Vereinbarungen von zeichnungsberechtigten Personen (BGB-Vorstände) vorzunehmen. Die Verpachtung der Werberechte ...mehr

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Vereinssteuerrecht – Einfüh... / 5.4 Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen"

Der Gewinn wird durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben der sportlichen Veranstaltungen ermittelt.mehr

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Vereinssteuerrecht – Einfüh... / 1.4 Mittelverwendung

Zu den Mitteln eines Vereines zählen: die Einnahmen aus dem ideellen Bereich, der Vermögensverwaltung und den Zweckbetrieben; die von den steuerbegünstigten Vereinen erzielten Einkünfte (nach Abzug der darauf entfallenden Steuern), d. h. Überschüsse aus den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. Achtung Ausnahmen von dieser zeitnahen Mittelverwendung sind nur im Fall von Rücklage...mehr

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Vereinssteuerrecht – Einfüh... / 1.6.3 Freie Rücklage

Ein Verein kann jährlich ein Drittel seines Überschusses aus der Vermögensverwaltung in eine freie Rücklage einstellen. Wird die Höchstgrenze in einem Jahr nicht voll ausgeschöpft, so ist eine Nachholung in den kommenden zwei Jahren möglich. Eine Verwendung der Rücklagen im steuerschädlichen Bereich ist nicht möglich. Der Verein braucht die freie Rücklage während der Dauer s...mehr

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Vereinssteuerrecht – Einfüh... / 1.1 Abteilungen

Bei einem Mehrspartenverein müssen neben dem Hauptverein auch alle Abteilungen ihre Einnahmen und Ausgaben in eine gemeinsame Gewinnermittlung und Steuererklärung einfließen lassen. Einzelne Abteilungen eines Vereines, die nach außen selbstständig auftreten; d. h. eigene Kassen und Bankkonten haben – im Innenverhältnis aber weiter dem Hauptverein untergeordnet sind – erhalte...mehr

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Vereinssteuerrecht – Einfüh... / 1.8 Ausschließlichkeit

Der Grundsatz der Ausschließlichkeit wird nicht verletzt, wenn mehrere steuerbegünstigte Zwecke nebeneinander verfolgt werden; alle Zwecke müssen jedoch satzungsgemäß festgelegt sein. Wird ein nicht begünstigter Hauptzweck verfolgt, kann die Steuervergünstigung nicht gewährt werden. Gelegentliche gesellige Veranstaltungen durch einen gemeinnützigen Sportverein sind als Neben...mehr

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Vereinssteuerrecht – Einfüh... / 5.1 Gesetzliche Definition

Sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins sind nach § 67a AO ein Zweckbetrieb, wenn die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer insgesamt die Zweckbetriebsgrenze von 45.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Hinweis Der Verkauf von Speisen und Getränken sowie die Werbung gehören nicht zu den sportlichen Veranstaltungen. Wird die Zweckbetriebsgrenze überschritten, liegt nur dann...mehr

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Vereinssteuerrecht – Einfüh... / 2 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins

Gesetzliche Definition Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist gemäß § 14 AO eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Eine Vermögensverwaltung liegt in der Regel vor, wenn Vermögen ge...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinssteuerrecht – Einfüh... / 2.6 Reingewinnschätzung

Bei den folgenden steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben kann nach § 64 Abs. 6 AO der Besteuerung ein Gewinn von 15 vom Hundert der Nettowerbeeinnahmen zugrunde gelegt werden: Werbung für Unternehmen, die im Zusammenhang mit der steuerbegünstigten Tätigkeit einschließlich Zweckbetrieben stattfindet, Totalisatorbetriebe, zweite Fraktionsstufe der Blutspendedienste...mehr

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Vereinssteuerrecht – Einfüh... / 1.5 Mittelbeschaffung für steuerbegünstigte Zwecke

Diese Regelung ermöglicht, Fördervereine und Spendensammelvereine als steuerbegünstigte Vereine anzuerkennen. Die Beschaffung von Mitteln muss als Satzungszweck festgelegt sein. Die bisherigen Regelungen zur Mittelweitergabe (§ 58 Nr. 1 und 2 AO) werden zusammengefasst und erweitert. Die neue Regelung des § 58 Nr. 1 AO lautet: Die Steuervergünstigung wird nicht dadurch ausgesc...mehr

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Vereinssteuerrecht – Einfüh... / 2.4.2 Freibetrag

Sowohl für die Berechnung der Körperschaftsteuer als auch der Gewerbesteuer ist vom Überschuss ein Freibetrag von 5.000 Euro abzuziehen. Praxis-Beispiel Beispiel einer Freibetragsrechnungmehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zinsen aus der Abzinsung eines ratierlich gezahlten Kaufpreises als Einkünfte aus Kapitalvermögen

Leitsatz Im Zusammenhang mit der Veräußerung von zum Privatvermögen gehörenden Gegenständen vereinbarte langfristige Kaufpreisraten sind in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufzuteilen. Sachverhalt Die Kläger sind verheiratet und werden zusammen veranlagt. Sie haben versucht, ein geerbtes Einfamilienhaus zu vermieten und haben hierfür unter anderem Zinsaufwendungen und Ma...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Besteuerung der Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung

Leitsatz 1. Der Anspruch auf Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens i.S. des § 37 Abs. 5 KStG ist eine sonstige Kapitalforderung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. 2. Die Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung ist nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2 EStG zu besteuern und nicht in einen Zins- und Tilgungsanteil aufzuteilen. 3. Die Anschaffungsk...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.8 Aufstellung eines Teilungsplans bei Überschüssen

Der Zwangsverwalter hat nach Abzug der Bewirtschaftungskosten die von ihm erzielten Einnahmen auf Grundlage eines vom Gericht erstellten Teilungsplans an die Gläubiger nach der in § 10 Abs. 1 ZVG bestimmten Rangfolge zu verteilen. Hierbei werden in der 2., 3. und 4. Rangklasse nur Ansprüche auf die laufenden wiederkehrenden Leistungen, einschließlich der Rentenleistungen, so...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.7.4 Vorschusspflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Reichen die Einnahmen aus dem zwangsverwalteten Wohnungseigentum nicht für die in § 155 Abs. 1 ZVG genannten Ansprüche aus, muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Kostenvorschüsse an den Zwangsverwalter leisten.[1] Bei Nichtzahlung des Vorschusses hebt das Gericht die Zwangsverwaltung auf.[2] Für einen anderen Gläubiger gilt nichts anderes.mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.6 Verwaltung des Wohnungseigentums durch Zwangsverwalter

Der Zwangsverwalter rückt in die Stellung des Wohnungseigentümers ein, soweit sich dies ausdrücklich aus seinem Pflichtenkreis ergibt.[1] Er hat gemäß § 152 Abs. 1 ZVG das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen. Daneben spielen unter anderem folge...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.1 Höhe des Hebesatzes (§ 16 Abs. 1, Abs. 4 S. 2 GewStG)

Rz. 8 Die GewSt wird nach § 16 Abs. 1 GewStG auf der Grundlage des GewSt-Messbetrags mit einem Prozentsatz – hierbei handelt es sich um den sog. Hebesatz – festgesetzt. Die Höhe des Hebesatzes wird von der zur Erhebung der GewSt berechtigten Gemeinde bestimmt. In der Wahl des Hebesatzes sind die Gemeinden zwar grundsätzlich frei. Es gelten aber gesetzliche Rahmenvorschriften...mehr

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Abrechnung des Hausgeldinka... / 2 Abrechnung einer Ausfalldeckungssonderumlage

Die Einnahmen auf eine Ausfalldeckungssonderumlage sind in der Gesamtabrechnung als Einnahmen darzustellen und wie alle Einnahmen grundsätzlich auf die Wohnungseigentümer umzulegen.[1]mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.3.1 Die "Ansätze" des Wirtschaftsplans

Die Wohnungseigentümer haben für die Bestimmung der Vorschüsse, also die Höhe des Hausgeldes, Ermessen.[1] Die "Ansätze" des Wirtschaftsplans zum Hausgeld (= die Beiträge der Wohnungseigentümer zu den Betriebs- und Verwaltungskosten sowie zur Erhaltungsrücklage) dürfen großzügig sein. Es ist zulässig, bei der notwendigen Schätzung der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, i...mehr

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Abrechnung des Hausgeldinka... / 1.1.1 Gesamtabrechnung

Diese Einnahme ist als solche in der Gesamtabrechnung als Rechnungslegung des Verwalters darzustellen. Sie findet sich auch im Vermögensbericht bei der Entwicklung des Bankkontos und bei der Darstellung der Entwicklung der Erhaltungsrücklage. Bei der Darstellung der Hausgelder in der Abrechnung ist darauf zu achten, dass die Wohnungseigentümer nach den jeweils maßgeblichen U...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 12.2.2 Vollstreckungsverbot

Grundsatz Gibt der Insolvenzverwalter oder Treuhänder einen dem Schuldner gehörenden Gegenstand, z. B. das Wohnungseigentum, aus der Insolvenzmasse frei, unterliegt dieser Gegenstand als sonstiges Vermögen des Schuldners grundsätzlich dem Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO.[1] Ein Insolvenzgläubiger kann daher ungeachtet der Freigabe erst nach Abschluss des Insolvenzve...mehr

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Abrechnung des Hausgeldinka... / 1.1.2 Einzelabrechnung

In der Einzelabrechnung spielen die Hausgeldzahlungen als Berechnungsgröße keine Rolle.[1] Denn die Nachschüsse oder die Anpassung der Vorschüsse errechnen sich nicht nach den Einnahmen bzw. den Zahlungen des Hausgeldschuldners, sondern nach dem Hausgeldsoll, also nach dem Bedarf der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in einem Wirtschaftsjahr. Praxis-Beispiel Zahlungen des W...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.4 Die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse

Der Beschluss über die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse beruht auf § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG. Hat es keinen Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG und damit keine Vorschüsse gegeben oder wurde der Beschluss für unwirksam erklärt, kann der Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG ausnahmsweise Grundlage für sämtliche Ansprüche eines Wirtschaftsjahres werden. Denn da gege...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.6.4 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Überblick Ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausnahmsweise selbst "Wohnungseigentümerin" oder ist sie "Wohnungseigentümerin" geworden, ist auch sie Hausgeldschuldner und schuldet die Vor- und/oder Nachschüsse. Zwar wird im Gesellschaftsrecht dann, wenn eine Aktiengesellschaft eigene Aktien erworben hat oder wenn eine Gesellschaft eigene Anteile hält, überwiegend vert...mehr

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Gegenleistung bei der Grunderwerbsteuer bei Vorliegen eines Ökokontos

Leitsatz Die Gegenleistung für die Übernahme eines Ökokontos gehört zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage Sachverhalt Die Beteiligten streiten darüber, ob die Gegenleistung für die Übernahme eines Ökokontos zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage gehört. Die Klägerin war Teilnehmerin des beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens B nach dem Flurbereinigungsgesetz...mehr

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Abrechnung des Hausgeldinka... / 1.1 Hausgeldschuldner zahlt bei Fälligkeit

Erfüllt ein Hausgeldschuldner eine Hausgeldforderung bei Fälligkeit, ist seine Zahlung eine Einnahme der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.[1] 1.1.1 Gesamtabrechnung Diese Einnahme ist als solche in der Gesamtabrechnung als Rechnungslegung des Verwalters darzustellen. Sie findet sich auch im Vermögensbericht bei der Entwicklung des Bankkontos und bei der Darstellung der Entw...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abrechnung des Hausgeldinka... / 3.1.1 Überblick

Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Rechtsstreit über Hausgeld gewonnen, muss ihr der Hausgeldschuldner nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO die Kosten des Rechtsstreits erstatten. Zahlt der Hausgeldschuldner die der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entstandenen Kosten, also etwa die gerichtlichen Gebühren und Auslagen und die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalt...mehr

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Liquiditätskrise (WEG) / 2 Rückgriff auf die Erhaltungsrücklage

In der Verwalterpraxis wurde und wird ggf. auch noch bei Liquiditätsengpässen von Verwaltern gern in die Erhaltungsrücklage "gegriffen".[1] Dieser Weg ist ebenso bewährt wie – ist er nicht vorbereitet – nach der Rechtsprechung unzulässig.[2] Die von einem Wohnungseigentümer nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG auf die Erhaltungsrücklage gezahlten Mittel sind nach h. M. nämlich bereit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abrechnung des Hausgeldinka... / 3.1.2 Umlage

Diese Einnahme ist – sofern die Wohnungseigentümer keinen anderen Umlageschlüssel bestimmt haben – auf sämtliche Wohnungseigentümer entsprechend § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG, also in Höhe der Miteigentumsanteile, umzulegen – auch auf den Hausgeldschuldner selbst.[1] Denn auch dieser hat mit seinem Hausgeld dazu beigetragen, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer über Mittel ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abrechnung des Hausgeldinka... / 1.2.1 Überblick

Zahlt ein Wohnungseigentümer eine Hausgeldschuld für ein früheres Wirtschaftsjahr, beispielsweise im Jahr 2021 geschuldete 400 EUR in 2022, handelt es sich um eine Einnahme der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Jahr 2022, die neben den darauf gezahlten Zinsen als solche darzustellen ist.[1] Ob es sich um Hausgeld des laufenden Jahres handelt oder um das Hausgeld frühere...mehr