Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.1 Allgemeines

Rz. 253 Geschlossene Immobilienfonds werden regelmäßig in der Rechtsform der GbR oder KG betrieben. Sie erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Grenzen der Vermögensverwaltung nicht überschritten sind oder die KG nicht gewerblich geprägt ist (Rz. 277f.). Erzielt die Gesellschaft als solche die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sind die Einkünfte a...mehr

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ABC der Werbungskosten / Berufssportler

Zu den Kosten eines Sportunfalls bei einem Berufssportler vgl. "Berufskrankheit". Aufwendungen eines Profifußballspielers für ein Pay-TV-Abonnement, für Sportbekleidung und für einen ­Personal- Trainer sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig.[1] Aufwendungen eines Sportlers, die nicht mit Blick auf die Sicherung einer Erwerbsgrundlage für die Existenz, sondern aus persönlich...mehr

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ABC der Werbungskosten / Aufwendungen, ersparte

Ersparte Aufwendungen sind keine Werbungskosten. Denn ein Werbungskostenabzug setzt eine Belastung mit Aufwendungen voraus.[1] Erbringt etwa der Vermieter Eigenleistungen, die als Werbungskosten anzusetzende Reparaturleistungen ersparen, kann er den Wert der Eigenleistung nicht als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung absetzen. Führen Zuwendungen des Arbeitgebers, d...mehr

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ABC der Werbungskosten / Aufwendungen der erstmaligen Berufsausbildung

Kosten der "erstmaligen Berufsausbildung" waren ursprünglich als Lebenshaltungskosten angesehen worden mit der Folge, dass sie nur im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG abziehbar waren. Hiervon ist der BFH[1] grundsätzlich abgewichen und hat entschieden, dass auch Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung vorab entstandene Werbungskosten sein können, wenn ein hinreich...mehr

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ABC der Werbungskosten / Ausbildungskosten, Rückzahlung

Literatur: Dendl, DStR 2000, 1253, Intemann, NZA 2020, 1168. Muss der Stpfl. Ausbildungskosten (Studiengebühren usw.) an den Arbeitgeber zurückzahlen, weil er vorzeitig aus dem Dienstverhältnis ausscheidet, ist die Rückzahlung ebenso zu behandeln wie Ausbildungskosten zu behandeln wären. Bis Vz 2003 handelt es sich um Werbungskosten (Veranlassung durch das bisherige oder ein ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3.1.1 Nießbrauch

Rz. 63 Ein Zuwendungsnießbrauch ist gegeben, wenn der Eigentümer einem Dritten den Nießbrauch an seinem Grundstück zuwendet. Dies kann entgeltlich, teilentgeltlich und unentgeltlich geschehen. Der Nießbrauch ist entgeltlich zugewendet, wenn die Parteien den Wert des Nießbrauchs und der Gegenleistung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen haben und subje...mehr

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ABC der Werbungskosten / Bauabsicht, konkrete

Literatur: Günther, DStZ 1986, 540; Klumpp, DStR 1991, 1306 Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind vorab entstandene Zinsen und ähnliche Aufwendungen (z. B. GrSt) Werbungskosten, wenn die konkrete Absicht des Erzielens von Einnahmen innerhalb einer Einkunftsart besteht, Einkünfteerzielungsabsicht; vgl. Rz. 27ff. (z. B. konkrete Bauabsicht bei Erwerb eines Baug...mehr

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ABC der Werbungskosten / Bauzeitzinsen

Werden Zinsen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Wirtschaftsguts gezahlt (z. B. eines Hauses bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung), ist zu prüfen, ob die Zinsen zu den Anschaffungskosten oder den als Werbungskosten abziehbaren Finanzierungskosten des Erwerbers gehören ("Bauzeitzinsen"). Werden diese Zinsen nicht von dem Erwerber selbst dem Kreditgeber geschuldet, ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Sprachkurse

Literatur: Beiser, DB 2007, 1720; Geserich, NWB 2011, 1760 Aufwendungen für Sprachkurse können grundsätzlich Fortbildungskosten (zum Begriff vgl. "Fortbildung") und damit Werbungskosten sein. Voraussetzung ist jedoch, dass die Aufwendungen objektiv durch besondere berufliche Gegebenheiten veranlasst sind.[1] Dienen die Kurse nur der Erweiterung und Vertiefung der allg. Sprachk...mehr

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ABC der Werbungskosten / Persönlichkeitsschulung (Selbsterfahrungskurse)

Aufwendungen für Kurse zur Persönlichkeitsschulung und -entfaltung sind grundsätzlich keine Werbungskosten. Sie sind keine Fortbildungskosten, da sie allenfalls mittelbar dem Fortkommen im Beruf dienen, unmittelbar aber der Persönlichkeitsentfaltung und damit einem privaten Zweck. Einem anteiligen Abzug der Aufwendungen als Werbungskosten steht das Abzugsverbot gem. § 12 ESt...mehr

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ABC der Werbungskosten / Ferienwohnung

Literatur: Schuler, DB 1993, 1318; Urbahns, DStZ 1999, 329; Thürmer, DB 2002, 444; Risthaus, FR 2002, 909; Thürmer, DStR 2003, 584; Diemel-Metz, DStR 2004, 495; Neufang, StB 2017, 248; Hutmacher, ZNotP 2014, 130 Bei Ferienwohnungen, die ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (also ohne wesentliche Eigennutzung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.4 Ausnahmen der Unterstellung der Einkunftserzielungsabsicht

Rz. 32 Die Unterstellung der Einkunftserzielungsabsicht gilt nur für die Vermietung von Gebäuden, nicht aber für die dauerhafte Verpachtung von unbebautem Grundbesitz. In diesen Fällen ist immer die Einkunftserzielungsabsicht zu prüfen.[1] Sie gilt auch nicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten. Auch hier ist die Einkunftserzielungsabsicht im Einzelfall festzustellen (Rz....mehr

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ABC der Werbungskosten / Promotion

Literatur: Sangmeister, DStZ 1988, 61; Marx, DStZ 1988, 64; Wittmann, FR 1988, 273; Theisen/Salzberger, DStR 1991, 1333; Paus, DStZ 1993, 177; Zugmaier, DStZ 1999, 865; Theissen/Zeller, DB 2003, 1753; Wulff, DStR 2004, 799; Jochum, DStZ 2005, 260; Schießl, DStZ 2004, 119 Kosten der Promotion hatte die Rspr. ursprünglich als letzten Akt der akademischen Ausbildung angesehen un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.4.1 Rechtslage bis Vz 2011

Rz. 212 Bei einer verbilligten Überlassung der Wohnung zu Wohnzwecken ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen (§ 21 Abs. 2 EStG). Das Gesetz ist dabei von einem Prozentsatz ausgegangen, bei dem die Aufteilung zu erfolgen hat. Rz. 213 Bis Vz 2003 war eine Aufteilung vorzunehmen, wenn die ortsübliche Marktmiete weniger als 5...mehr

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ABC der Werbungskosten / Aus- und Fortbildungskosten in einem weiteren (nicht ausgeübten) Beruf

Aus- und Fortbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf fielen bis Vz 2003 unter § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG und waren daher nur beschränkt abziehbar (vgl. jedoch die Erweiterung aufgrund der Rspr. des BFH in Einzelfällen). Nach der Gesetzesänderung v. 21.7.2004 sind sie als vorab entstandene Werbungskosten uneingeschränkt abziehbar, wenn die Absicht besteht, diesen (neuen) B...mehr

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ABC der Werbungskosten / Darlehen, nichtselbstständige Arbeit

Literatur: Bornhaupt, FR 1989, 423; Söffing, FR 1989, 277; Meyer-Scharenberg, DStR 1994, 1450; Geserich, NWB 2014, 2528; Bruschke, DStZ 2016, 623; Schneider, NWB 2016, 480 Problematisch ist die Frage, ob Werbungskosten vorliegen, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein Darlehen zur Sicherung seines Arbeitsplatzes gewährt und dieses Darlehen ausfällt. Der BFH hatte ursprüngl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.7 Nachträgliche Werbungskosten

Rz. 222 Aufwendungen können auch noch nach Beendigung der Vermietungstätigkeit entstehen. Es sind nachträgliche Werbungskosten, wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Vermietung stehen (§ 9 EStG Rz. 32ff.). Rz. 223 Das ist der Fall bei den Aufwendungen für einen Räumungsprozess gegen einen Mieter und Abstandszahlungen an einen Mieter, die Rückzahlung von Miete nach...mehr

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ABC der Werbungskosten / Optionsgeschäft

Literatur: Philipowski, DStR 2007, 1615 Optionsgeschäfte bilden eine selbstständige Einkunftsquelle, deren Besteuerung sich ab Vz 2009 nach § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG ergibt. Gegenstand eines Optionsgeschäfts i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 11 Halbs. 1 EStG ist die Einräumung eines Rechts, nicht aber die Begründung einer Pflicht, eine bestimmte Menge an Basiswerten (z. B. Wertpapiere, E...mehr

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ABC der Werbungskosten / Steuerberatungskosten

Literatur: Viebrock/van Lück/Szrubarski, DStR 2015, 391 Steuerberatungskosten sind danach zu unterscheiden, ob sie die private oder die berufliche Sphäre betreffen. Privat veranlasste Steuerberatungskosten sind ab Vz 2007 nicht abzugsfähig. Beruflich veranlasste Steuerberatungskosten sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Steuerberatungskosten sind Honorarzahlungen an Steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.2 Erhaltungsaufwand

Rz. 139 Zum Erhaltungsaufwand gehören die Aufwendungen für die laufende Instandhaltung, die regelmäßig in etwa gleicher Höhe wiederkehren, und für die Instandsetzung eines Gebäudes, z. B. Reparaturen, Schönheitsreparaturen wie Malerarbeiten usw. Rz. 140 Beim Einbau neuer Teile ist abzugrenzen, ob es sich um Erhaltungsaufwand oder nur über AfA geltend zu machenden Herstellungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 7.2 Sinngemäße Anwendung des § 15a Abs. 1 EStG

Rz. 266 Nach § 15a Abs. 1 S. 1 EStG dürfen Verlustanteile eines Kommanditisten weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht; sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG zurück- oder vorgetragen werden. Die Vorschrift setzt die Ermitt...mehr

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ABC der Werbungskosten / Leistungen, sonstige

Einkünfte aus sonstigen Leistungen sind nach § 22 Nr. 3 EStG stpfl. Zu Werbungskosten vgl. § 22 EStG Rz. 2. Hier können Bürgschaftsverluste Werbungskosten sein, wenn die Bürgschaft im Zusammenhang mit sonstigen Einkünften übernommen wurde.[1] Werbungskosten sind auch dann im Jahr des Zuflusses der Einnahme abziehbar, wenn sie vor diesem Jahr angefallen sind oder nach diesem ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.1.2 Passivierungsbeschränkungen

Rz. 12 In den Anwendungsbereich des § 4f EStG fallen insbesondere die folgenden Passivierungsbeschränkungen, die sich aus den Durchbrechungen der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz (§ 5 Abs. 1 S. 1 EStG) für die steuerbilanzielle Passivierung von Verbindlichkeiten ergeben: Vollständige Ansatzverbote: § 5 Abs. 4a S. 1, Abs. 4b S. 1 EStG; Ansatzbeschränkungen: § 5 Abs. 2a, 3, 4 un...mehr

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ABC der Werbungskosten / Berufliche Veranlassung

Kosten des Unfalls anlässlich einer Berufsausübung sind Werbungskosten (Arbeitsunfall, vgl. "Berufskrankheit"). Kosten eines Unfalls auf einer Reise teilen das Schicksal der Reise- oder Fahrtkosten. War die Reise oder Fahrt beruflich veranlasst, sind auch die Unfallkosten Werbungskosten. Unfallkosten sind daher nur dann Werbungskosten, wenn sie beruflich veranlasst sind. Ob di...mehr

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ABC der Werbungskosten / Kapitalvermögen

Zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gehörten bis Vz 2008 alle Aufwendungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Kapitaleinnahmen stehen; abzugrenzen waren diese Aufwendungen von den Aufwendungen auf den Kapitalstamm, die mit der Vermögenssphäre zusammenhängen und daher bei den Überschusseinkünften keine Werbungskosten sind.[1] Ab Vz 2009 ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Damnum

Literatur: Beck, DStR 2016, 2628 Das Damnum ist ein Entgelt für die Kapitalnutzung und hat Zinscharakter. Das Damnum ist regelmäßig als laufzeitabhängiger Ausgleich für einen niedrigeren Nominalzins und damit als Vorauszahlung eines Teils der Zinsen anzusehen.[1] Es ist nur dann nicht sofort als Werbungskosten abziehbar, wenn es sich nicht im Rahmen des am aktuellen Kreditmar...mehr

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ABC der Werbungskosten / Einzelne Fahrtätigkeiten

Folgende Gestaltungen fallen unter die Regelung für die Fahrtätigkeit: Lastwagen-, Kraftfahrer im gewerblichen Güternah- und -fernverkehr oder im (Paket-)Zustelldienst[1]; Eisenbahn, Fahrer und sonstiges Personal auf Schienenfahrzeugen, z. B. Straßenbahnfahrer, Lokführer und Begleitpersonal auf Zügen,[2]; städtischer Linienverkehr, Fahrer von Linien- und Reisebussen.[3] Zwar ha...mehr

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ABC der Werbungskosten / Anschaffungskosten

Werbungskosten sind von den Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten (sowie Herstellungskosten und Herstellungsnebenkosten) abzugrenzen. Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten stehen mit dem Vermögensgegenstand, nicht den Einkünften, in wirtschaftlichem Zusammenhang und können nur über die Abschreibungen steuerlich verrechnet werden (zum Begriff der Anschaffung...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Revision / 3 Nichtzulassungsbeschwerde

Soweit das Berufungsgericht die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung nicht zugelassen hat, ist nach § 543 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 544 ZPO die Nichtzulassungsbeschwerde möglich. Über diese kann jedoch nicht das Berufungsgericht entscheiden, sondern nur der Bundesgerichtshof (BGH). Die Nichtzulassungsbeschwerde ist nach § 544 Abs. 2 ZPO nur zulässig, wen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.1.2 Einnahmen aus der Veräußerung

Rz. 295 Ausgangspunkt der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG sind nach § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG die Einnahmen aus der Veräußerung. Der Begriff der Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG ist identisch mit dem Einnahmebegriff des § 8 Abs. 1 EStG und umfasst alle Güter in Geld oder Geldeswert, deren Zufluss ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.3.2 Steuerbare Einnahmen und Werbungskosten

Rz. 150 Zu den Einnahmen aus partiarischen Darlehen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG gehören alle Zuwendungen in Geld oder Geldeswert, die durch das Kapitalüberlassungsverhältnis veranlasst sind und keine Kapitalrückzahlung darstellen. Einnahmen aus partiarischen Darlehen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG sind in erster Linie die dem Darlehensgeber zugewiesenen Anteil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.2.2 Steuerbare Einnahmen und Werbungskosten

Rz. 143 Zu den Einnahmen aus stillen Gesellschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG gehören alle Zuwendungen in Geld oder Geldeswert, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und keine Einlagenrückgewähr darstellen. Einnahmen aus stillen Gesellschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG sind in erster Linie die dem Gesellschafter zugewiesenen Anteile am G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.10 Einnahmen aus Leistungen von Körperschaften (Nr. 9)

Rz. 197 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Einnahmen aus Leistungen einer nicht von der KSt befreiten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 KStG, die Gewinnausschüttungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG wirtschaftlich vergleichbar sind, soweit sie nicht bereits zu den Einnahmen i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.2 Einnahmen aus stillen Gesellschaften (S. 1 Alt. 1)

2.5.2.1 Voraussetzungen einer stillen Gesellschaft Rz. 138 Bei einer stillen Gesellschaft i. S. d. §§ 230ff. HGB handelt es sich um eine zwischen dem Inhaber eines Handelsgewerbes und einem Dritten, dem stillen Gesellschafter, gegründete Innengesellschaft, im Rahmen derer sich der Dritte mit einer Vermögenseinlage an dem Handelsgewerbe beteiligt und dafür einen Anteil am Gewi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Der heutige § 20 EStG geht im Wesentlichen auf § 12 des Preußischen EStG v. 24.6.1891[1] zurück. § 6 Nr. 1 PrEStG 1891 unterwarf, ähnlich wie § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 des heutigen EStG, alle Einkünfte, die der Stpfl. aus Kapitalvermögen erzielte, der ESt. § 12 PrEStG 1891 ergänzte diese Vorschrift, enthielt aber, vergleichbar dem heutigen § 20 Abs. 1 EStG, keine Definitio...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.5 Künstliche Dividenden (S. 4)

Rz. 123 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG bestimmt, dass zu den sonstigen Bezügen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG auch Einnahmen gehören, die anstelle von Bezügen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG von einem anderen als dem Anteilseigner i. S. d. § 20 Abs. 5 EStG bezogen werden, wenn Aktien mit Dividendenberechtigung erworben, aber ohne Dividendenanspruch geliefert werden. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.1.1 Allgemeines

Rz. 293 § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG definiert den Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG als den Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten. Je nachdem, ob die Einnahmen aus der Veräußerung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.11.2 Betriebe gewerblicher Art mit eigener Rechtspersönlichkeit (Buchst. a)

Rz. 202 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a) EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Einnahmen aus Leistungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 4 KStG mit eigener Rechtspersönlichkeit, die zu mit Gewinnausschüttungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG wirtschaftlich vergleichbaren Einnahmen führen. Zu ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.5.1 Einkünfteermittlung

Rz. 81 Im Hinblick auf die Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte ist zwischen der Ermittlung der laufenden Erträge des Kapitalvermögens i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG (z. B. Zinserträge) und der Ermittlung der Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG (z. B. Aktiengewinne) zu differenzieren. Für beide Arten der Einkünfteermittlung gelten im Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG unterwirft alle Einkünfte aus Kapitalvermögen der ESt, die der Stpfl. während seiner unbeschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1 EStG), seiner erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG) oder als inländische Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG während seiner fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG), seiner bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.2 Gewinnermittlung im Falle der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft (S. 2)

Rz. 299 § 20 Abs. 4 S. 2 Halbs. 1 EStG bestimmt, dass in den Fällen der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft an die Stelle der Einnahmen aus der Veräußerung der gemeine Wert der eingelegten Wirtschaftsgüter tritt. Nach § 20 Abs. 4 S. 2 Halbs. 2 EStG ist der aufgrund einer verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft anfallende Veräußerungsgewinn im Jahr der verde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 11.1.2 Ausnahmen vom Abzugsverbot für Werbungskosten

Rz. 413 Zu beachten ist, dass das Abzugsverbot für Werbungskosten i. S. d. § 20 Abs. 9 S. 1 EStG bereits innerhalb des § 20 EStG eine Reihe von Ausnahmen erfährt. Dies betrifft zunächst negative Einnahmen, die schon begrifflich nicht zu den Werbungskosten gehören, sodass § 20 Abs. 9 S. 1 EStG auf sie keine Anwendung findet. Negative Einnahmen liegen vor, wenn ein Stpfl. aufg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 11.1.1 Genereller Ausschluss des Werbungskostenabzugs

Rz. 411 § 20 Abs. 9 S. 1 EStG sieht ein generelles Abzugsverbot für Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG vor. Zu den von § 20 Abs. 9 S. 1 EStG erfassten Werbungskosten gehören nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Entgegen dem Wortlaut von § 9 Abs. 1 S. 1 EStG erfordert das Vorlie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.1.3 Aufwendungen im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft

Rz. 296 Von den Einnahmen aus der Veräußerung sind nach § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG die Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG stehen, abzuziehen. Die Abziehbarkeit der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, stellt eine Ausnahme vom Abzugsver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.2.1 Voraussetzungen einer stillen Gesellschaft

Rz. 138 Bei einer stillen Gesellschaft i. S. d. §§ 230ff. HGB handelt es sich um eine zwischen dem Inhaber eines Handelsgewerbes und einem Dritten, dem stillen Gesellschafter, gegründete Innengesellschaft, im Rahmen derer sich der Dritte mit einer Vermögenseinlage an dem Handelsgewerbe beteiligt und dafür einen Anteil am Gewinn erhält, den das Handelsgewerbe abwirft (§ 230 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.4 Veräußerung von stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen (S. 1 Nr. 4)

Rz. 247 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG. Rz. 248 Bei einer stillen Beteiligung handelt es sich um eine zwischen dem Inhaber eines Handelsgewerbes und einem Dritten, dem stillen Gesellschafter, gegründete Innengese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.1 Überblick

Rz. 137 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als typisch stiller Gesellschafter und aus partiarischen Darlehen, es sei denn, dass der Gesellschafter oder Darlehensgeber als Mitunternehmer anzusehen ist. Ergänzt wird die Regelung durch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG, der den Gewinn au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.3.1 Voraussetzungen eines partiarischen Darlehens

Rz. 147 Bei einem partiarischen Darlehen i. S. d. §§ 488ff. BGB handelt es sich um ein Darlehensverhältnis, bei dem der Darlehensgeber anstelle oder neben einer festen oder variablen Verzinsung einen Anteil am Gewinn des Unternehmens erhält, dem das Darlehen dient.[1] Eine Verlustbeteiligung ist bei einem partiarischen Darlehen nicht möglich.[2] Rz. 148 Im Unterschied zur sti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.6.1 Allgemeine Regelungsaussage der Vorschrift

Rz. 272 Gem. § 20 Abs. 3 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in den § 20 Abs. 1 und 2 EStG bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Die Vorschrift entspricht dem bisherigen § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG a. F. Um eine möglichst gleichgerichtete Nummerierung von § 20 Abs. 1 und 2 EStG zu ermög...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 7.3 Besonderheiten bei Nießbrauch und Pfandrecht (S. 3)

Rz. 350 Nach § 20 Abs. 5 S. 3 EStG gilt ein Nießbraucher oder Pfandgläubiger als Anteilseigner, sofern ihm die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG zuzurechnen sind. Der in §§ 1030ff. BGB geregelte Nießbrauch ist ein beschränktes dingliches Recht, das den Inhaber berechtigt, die Nutzungen des mit dem Nießbrauch belasteten Gegenstands zu ziehen....mehr