Fachbeiträge & Kommentare zu Einkünfte aus Kapitalvermögen

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 4 EStG

Rz. 759 Zieht man vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG einen Verlustabzug nach § 10d EStG, Sonderausgaben nach §§ 10, 10a, 10b, 10c EStG, außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33b EStG) und sonstige Abzugsbeträge wie z.B. nach § 7 FördG ab, so kommt man zum Einkommen nach § 2 Abs. 4 EStG .mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Steuertatbestände der Kapitaleinkünfte auf private Kapitalerträge

Rz. 655 Erfasst werden die folgenden Einkünfte aus privaten Kapitalvermögen unabhängig davon, ob die Erträge/Gewinne ausgeschüttet oder thesauriert (zur Thesaurierung siehe Rdn 583 ff.) werden: Zinsen, Dividenden, Gewinnanteile, sonstige Kapitalerträge, verdeckte Gewinnausschüttungen, Veräußerungsgewinne aus Wertpapier- und Termingeschäften sowie Anteilen an Kapitalgesellscha...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Erhebungsformen

Rz. 111 Die Einkommensteuer wird durch Veranlagung als sog. Veranlagungssteuer festgesetzt bei: Teilweise wird die Einkommensteuer durch Steuerabz...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Vermögenszuwachsrechnung

Rz. 1121 Bei der Vermögenszuwachsrechnung wird das gesamte Vermögen des Steuerpflichtigen innerhalb zweier Stichtage erfasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Steuermehrungen nur aus versteuerten Einkünften, steuerfreien Einnahmen und einmaligen Vermögensanfällen, wie z.B. Erbschaften, Schenkungen, Spielgewinne, ergeben. Zeigen sich hier Differenzen, ist dies nach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Qualifizierung der Einkünfte – Mitunternehmerstellung

Rz. 207 [Autor/Zitation] Die mittelbare Teilhabe an einem Unternehmen, die ein Nießbrauch vermittelt, wirft auch zahlreiche steuerrechtliche Fragen auf. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob Wirtschaftsgüter dem Besteller des Nießbrauchs, dem Nießbraucher oder beiden gemeinsam zuzurechnen sind. Besteht ein Nießbrauch an der Beteiligung an einer gewerblichen Personengesellsch...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Höhe der Abgeltungsteuer

Rz. 654 Sie beträgt 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und damit insgesamt 26,375 %. Ab dem VZ 2015 wird auch die Kirchensteuer automatisch (vorher nur auf Antrag) einbehalten, wobei die Kirchensteuerabzugsmerkmale erstmalig zwischen September und Oktober 2014 von der Beteiligungsgesellschaft oder Bank beim Bundeszentralamt für Steuern abzufragen waren. Im Fall der Kir...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Thesaurierte Gewinne bei Kapitalgesellschaften

Rz. 602 Bei den Kapitalgesellschaften hat die Gesellschafterversammlung einen Ergebnisverwendungsbeschluss zu fassen (u.a. § 29 GmbHG, § 174 AktG). Hinweis Die Ergebnisverwendungsbeschlüsse finden sich regelmäßig nicht in unterhaltsrechtlichen Akten, wenn Beteiligungen an Kapitalgesellschaften vorliegen. Der Auskunfts- und Beleganspruch muss sich daher zwingend auch auf die Ge...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Ausnahmen von der Abgeltungsteuer nach § 32d EStG

Rz. 657 Hierunter fallen Kapitalerträge zwischen nahestehenden Personen, Zahlungen von Kapitalgesellschaften, an denen der Anteilseigner mit mindestens 10 % beteiligt ist, Erträge aus Back to Back-Finanzierungen,[429] wenn Gläubiger überlassenes Kapital für Überschusseinkünfte einsetzt und zudem gilt der Grundsatz der Subsidiarität (§ 20 Abs. 8 EStG).mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Aufwendungen/Werbungskosten nach §§ 9a, 20 Abs. 9 EStG

Rz. 658 Der Abzug von Anschaffungskosten sowie unmittelbaren Veräußerungskosten erfolgt nur bei Veräußerungsgeschäften. Es gibt keinen Abzug tatsächlicher Werbungskosten.[430] Rz. 659 Hinweis Zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung und Abzugsfähigkeit müssen tatsächlich entstandene Werbungskosten wegen ihrer unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung als Ausgaben gesondert vorg...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Zeitliche Zurechnung der Einnahmen

Rz. 670 Es gilt das Zuflussprinzip des § 11 EStG. Danach gelten die Einnahmen als zugeflossen, sobald der Steuerpflichtige wirtschaftlich über sie verfügen kann (H 20.2, Zuflusszeitpunkt bei Gewinnausschüttung, EStH). Rz. 671 Hinweis Ausschüttungen an Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft gelten in der Regel bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung als zugeflossen (...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / I. Was ist Unterhaltseinkommen?

Rz. 1 Der BGH[1] weist auf die Ungleichheit von unterhalts- und steuerrechtlichem Einkommen hin. Er macht damit deutlich, dass das steuerrechtliche Einkommen die Basis für die Ermittlung bildet und im Anschluss unterhaltsrelevante Korrekturen vorzunehmen sind.[2] Das Ergebnis dieser Korrekturen stellt das Unterhaltseinkommen dar. Hierbei ist zwischen Unterhaltseinkünften und Un...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Körperschaftsteuersysteme: Anrechnungsverfahren, Halbeinkünfteverfahren, Teileinkünfteverfahren und Abgeltungsteuer

Rz. 612 Die Unternehmensteuerreform 2008 bringt das System der Abgeltungsteuer (siehe Rdn 6 ff.) auf der Anteilseignerebene. Die Dividendeneinkünfte sowie Kursgewinne (Veräußerungsgewinne) werden pauschal mit 25 % (zzgl. 5,5 % SolZ und ggf. KiSt) versteuert. Der Körperschaftsteuersatz wird von 25 % auf 15 % gesenkt. Es handelt sich um eine Definitivbesteuerung ohne Anrechnung ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Steuerliche Aspekte

Rz. 434 [Autor/Zitation] Ein Anteil an einer Personengesellschaft ist – wie in Deutschland (vgl. Rz. 150) – ertragsteuerlich kein Wirtschaftsgut (zur Spiegelbildtheorie und Gewinnfeststellung gem. § 188 öBAO s. § 247 Rz. 186; ebenso in Deutschland, Rz. 155). Wenn Wirtschaftsgüter im Miteigentum (§§ 825 ff. öABGB) oder im Gesamthandeigentum (Vermögen der OG, KG) stehen, werden...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Steuerliche Aspekte

Rz. 73 [Autor/Zitation] Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR, s. dazu öKStR 2013 Rz. 42 ff.) unterliegen in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht ("der zweiten Art", § 1 Abs. 3 Z 2 und Z 3 öKStG; öKStR 2013 Rz. 126 f.). Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen unterliegen KöR im Rahmen ihrer privatwirtschaftlichen Tätigkeit jedoch der unbeschränkten Steuerpflicht...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 1673 Während des Getrenntlebens ändert sich an der Krankenversicherung grundsätzlich nichts, die Familienversicherung des § 10 SGB V besteht weiter. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Merkmale des § 10 Abs. 1 Nr. 2–5 SGB V nicht erfüllt sind. Hier können beim sog. begrenzten Realsplitting Probleme auftreten. Beim begrenzten Realsplitting können gemäß § 10 Abs. 1 Ziff...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 21 Stille Beteiligung

Beteiligt sich ein Kapitalgeber an einem Unternehmen, ohne dass er nach außen in Erscheinung tritt, so ist er ein stiller Gesellschafter. Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters wird als stille Beteiligung bezeichnet. Der stille Gesellschafter besitzt zwar gewisse Kontrollrechte, er ist aber grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die stille Beteiligu...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.1.4 Besteuerung einer Personenhandelsgesellschaft als Körperschaft

Rz. 56 Durch das am 30.6.2021 verkündete Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) wird es Personengesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften erstmals ab dem Erhebungszeitraum 2022 möglich, einen Wechsel der Ertragsbesteuerung von der vorstehend dargestellten Einkommenbesteuerung für natürliche Personen hin zur Körperschaftsteuer auf Gesellschaftere...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaften in d... / 2 Rechnungslegungsnormen für Personengesellschaften

Rz. 5 Nach § 6 Abs. 1 HGB besitzen Personenhandelsgesellschaften als Formkaufleute Kaufmannseigenschaft. Folglich gelten für die OHG und KG im Hinblick auf die Finanzbuchhaltung zunächst die im Ersten Abschnitt des Dritten Buchs des HGB (§§ 238–263 HGB) niedergelegten Vorschriften. Sofern die in Rede stehenden Unternehmensformen 2 der in § 1 Abs. 1 Nrn. 1–3 PublG genannten S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 3 Andere gesetzliche Werbungskosten-Pauschbeträge

Rz. 15 Werbungskosten-Pauschbeträge außerhalb des § 9a EStG, die auf gesetzlichen Regelungen beruhen, sind: Pauschsätze für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen Kfz, § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG, sowie zwischen Wohnung und Betriebsstätte (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG; vgl. § 9 EStG Rz. 112ff.). Home-Office-Pauschale (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG). Diese Pauschale...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG: Verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel

Leitsatz Auch wenn nach summarischer Prüfung verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel an der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG jedenfalls insoweit bestehen, als die Niedrigsteuerschwelle im Sinne des § 8 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 AStG (25 %) höher ist als die niedrigste nationale Gesamtsteuerbelastung bei unbeschränkt Steuerpflichtigen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 29. BMF, Schr. v. 26.9.2014 – IV B 5 - S 1300/09/10003 – DOK 2014/0599097, BStBl. I 2014, 1258 (Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen [DBA] auf Personengesellschaften)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden, Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Einkünfte und Bezüge

Rz. 120 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 "Andere Einkünfte oder Bezüge" des Unterstützten iSv § 33a Abs 1 Satz 5 EStG sind alle Leistungen, die er vom Stpfl, von dessen Ehegatten oder Dritten aus anderen Rechtsgründen als solchen aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht iSd § 33a Abs 1 EStG erhält (zB eine durch Hingabe von Vermögen erworbene Leibrente des Unterstützten [BFH ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Erstattungszinsen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 Abs 1 AO) werden nur verzinst, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 233 Satz 1 AO). Das gilt auch für einen Erstattungsanspruch. Wann Steuererstattungen zu verzinsen sind, ergibt sich aus § 233a AO. Erstattungszinsen sind von Amts wegen zu zahlen; es bedarf keines Antrags. Verzinst wird n...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Hinweise zur Rechtssystematik und zur Verfassungsmäßigkeit

Rz. 3 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zu den Grundentscheidungen des deutschen Steuerrechts gehört es, die steuerrechtlich erhebliche Berufssphäre nicht erst "am Werkstor" beginnen zu lassen (vgl BVerfG vom 04.12.2002 – 2 BvR 400/98 – 2 BvR 1735/00, BStBl 2003 II, 534; vgl Wolf/Schäfer, DB 2003, 2402). Ebenso geht auch der BFH bisher davon aus, dass die berufliche Sphäre bereits ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.1 Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart?

Rz. 19 Der Wortlaut des § 2a Abs. 1 EStG wirft die Frage auf, ob die in dieser Vorschrift aufgeführten Einkünfte in eine bestimmte, in der jeweiligen Nummer des § 2a Abs. 1 EStG aufgeführte Einkunftsart fallen müssen[1], oder ob § 2a Abs. 1 EStG immer anwendbar ist, wenn sachlich die Definitionen des Abs. 1 zutreffen, unabhängig davon, in welche Einkunftsart diese Einkünfte ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.7 Stille Beteiligung und partiarisches Darlehen (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 24 Verluste aus einer stillen Beteiligung und aus partiarischem Darlehen unterliegen dem § 2a EStG, wenn der Schuldner (d. h. bei der Stillen Gesellschaft der tätige Gesellschafter) Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung in einem Drittstaat hat. Ständiger Aufenthalt im Drittstaat führt allein nicht zur Anwendung des § 2a Abs. 1 EStG.[1] Andere Einkünfte aus Kapitalvermöge...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerbarkeit von Sachzuwendungen eines Kreditinstituts an seine Privatkunden zur allgemeinen Kundenpflege

Leitsatz Sachzuwendungen eines Kreditinstituts an seine Privatkunden, die der Pflege der Geschäftsbeziehung dienen, führen nicht zur Pauschalversteuerung nach § 37b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes. Normenkette § 37b Abs. 1, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, § 20 Abs. 1 bis 3 EStG, § 118 Abs. 2 FGO Sachverhalt Die Klägerin betreibt ein Kreditinstitut. Sie lud von ihrem Vorstand betre...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Berücksichtigung von zurückgezahlten Erstattungszinsen i.S.d. § 233a Abs. 1 AO als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

Leitsatz 1. Werden Erstattungszinsen zur Einkommensteuer im Sinne des § 233a Abs. 1 AO zugunsten des Steuerpflichtigen festgesetzt und an ihn ausgezahlt, und zahlt der Steuerpflichtige diese Zinsen aufgrund einer erneuten Zinsfestsetzung nach § 233a Abs. 5 Satz 1 AO an das Finanzamt zurück, kann die Rückzahlung zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Gesellschafterebene

Rz. 422 Bei der durch die vGA eintretende Besteuerung ist je nach der Person des Gesellschafters zu unterscheiden: Hält der Gesellschafter seine Anteile an der Gesellschaft im Privatvermögen, so stellt die vGA auf seiner Ebene Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG dar. Diese sind Gegenstand der neu zum 1.1.2009 eingeführten Abgeltungsteuer. Nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 12. Tantiemen

Rz. 523 Tantiemen sind eine nach dem Umsatz oder Gewinn eines Unternehmens bemessene Arbeitsvergütung (Hermann/Heuer/Raupach, EStG, § 19 Rn 207). Als Teil des Arbeitslohns sind sie grds. sonstige Bezüge (vgl. § 39b Abs. 3 EStG, R 39b 2 Abs. 2 Nr. 3 LStR). Rz. 524 Die Tantiemen sind Arbeitslohn in dem Jahr, in dem sie dem Arbeitnehmer zufließen. Die Rückstellung in der Bilanz ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.4.1 Verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Empfänger

Rz. 247 Die verdeckte Gewinnausschüttung führt bei dem Empfänger[1] zu einer Einnahme aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Soweit eine verdeckte Gewinnausschüttung von einer Körperschaft erbracht wird, die keine Gewinnausschüttungen vornehmen kann,[2] fallen die Leistungen nicht unter diese Vorschrift. Diese Fälle werden jedoch nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG [3] ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.2 Verhältnis zu § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 27 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG zählt verdeckte Gewinnausschüttungen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn sie nicht zu einer vorrangig zu berücksichtigenden Einkunftsart gehören.[1] Der Sachverhalt der verdeckten Gewinnausschüttung nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist mit dem der verdeckten Gewinnausschüttung auf der Ebene der Körperschaft nach § 8 Abs. 3 KStG identisch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.6 Auswirkung auf die Einkünfte bzw. das Einkommen

Rz. 201 Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nur vor, wenn das Einkommen vermindert worden ist. Das ergibt sich aus § 8 Abs. 3 KStG, wonach eine verdeckte Gewinnausschüttung das Einkommen nicht mindern darf. Außerdem ergibt sich dies aus systematischen Überlegungen. Wenn die verdeckte Gewinnausschüttung dazu dient, die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.1.1 Qualifikation als Gewinnausschüttung

Rz. 205 Die verdeckte Gewinnausschüttung besteht aus einer Vermögensminderung bzw. verhinderten Vermögensmehrung, die zu einer Minderung der Einkünfte (des Einkommens) auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, aber in schuldrechtlicher Form, führt.[1] Der Vorgang, der als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist, stellt also wirtschaftlich etwas anderes dar, als er se...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.1.1 Stellung der verdeckten Gewinnausschüttung im Besteuerungsverfahren

Rz. 1 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung beruht darauf, dass der Gesellschafter mit seiner Kapitalgesellschaft in Lieferungs- und Leistungsbeziehungen treten kann. Soweit er dabei wie ein fremder Dritter handelt, also Lieferungs- und Leistungsbeziehungen eingeht, die in gleicher Weise auch mit Dritten bestehen könnten, werden diese Beziehungen steuerlich anerkann...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalherabsetzung

Literatur: Haas, BB 1980, 775 Grundsätzlich kann in einer handelsrechtlich wirksamen Kapitalherabsetzung keine verdeckte Gewinnausschüttung liegen, auch wenn sie nur zu dem Zweck erfolgt, eine Ausschüttung und damit verbundene Steuerbelastungen zu vermeiden.[1] Es handelt sich um einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang in gesellschaftsrechtlicher Form. Zwar entsteht eine Vermö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.9 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 263 Die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft ist materiell- und verfahrensrechtlich unabhängig von der verdeckten Gewinnausschüttung auf der Ebene des Gesellschafters, selbst wenn es sich um den gleichen Sachverhalt handelt. Die Entscheidung über die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft entfaltet daher keine Bin...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.1 Das Körperschaftsteuersubjekt als Leistender der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 46 Da die verdeckte Gewinnausschüttung definiert wird als Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung im Interesse des Gesellschafters in schuldrechtlicher Form, ist als Leistender einer verdeckten Gewinnausschüttung jedes KSt-Subjekt geeignet, das in schuldrechtlicher Form handeln kann und das mitgliedschaftsrechtliche Beziehungen zu anderen Personen (Anteilsin...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / KGaA

Literatur: Mahlow, DB 2003, 1540; Kollruss, INF 2003, 347; Hageböke/Koetz, DStR 2006, 293 Die KGaA ist eine Kapitalgesellschaft und kann als solche grundsätzlich eine verdeckte Gewinnausschüttung vornehmen. Allerdings ist zu unterscheiden zwischen der mitunternehmerähnlichen Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters und der aktionärsähnlichen Stellung der Kommanditakt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 8.2 Rückabwicklung durch Aktivierung des Rückgewähranspruchs

Rz. 289 Die Rückabwicklung einer verdeckten Gewinnausschüttung in dem hier verstandenen Sinn liegt darin, dass der Gesellschafter den erhaltenen Vermögensvorteil auf die Gesellschaft zurück überträgt. Zu unterscheiden ist der Fall, in dem der Gesellschafter dies aufgrund eines zivilrechtlich bestehenden Rückgewähranspruchs tut, von dem Fall, indem der Vorteil ohne Verpflicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.4 Korrekturen im Bereich der Passivposten

Rz. 226 Hängt die verdeckte Gewinnausschüttung mit Vorgängen im Bereich der Passivposten der Gesellschaft zusammen, gelten grundsätzlich die gleichen Regeln. Das bedeutet, dass bei der Gesellschaft eine außerbilanzielle Korrektur steuerpflichtigen Einkünfte vorzunehmen ist, wenn und soweit der Steuerbilanzgewinn aufgrund von gesellschaftsrechtlichen Vorgängen gemindert worde...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Ausländisches Recht

Literatur: Behrenz, IStR 2022, 865 Ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, ist nach deutschem Steuerrecht zu beurteilen. Das gilt auch, wenn die auskehrende Gesellschaft im Ausland ansässig ist und nach ausl. Recht errichtet wurde. Allerdings richtet sich die Frage, ob die Körperschaft eine Vermögensminderung erlitten oder eine Vermögensmehrung unterlassen hat, bei Ver...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Ernsthaft vereinbarter Darlehensvertrag

In materieller Hinsicht ist nach der Gesamtheit der objektiven Darlehensbedingungen zu beurteilen, ob das Darlehen betrieblich veranlasst ist oder ob eine verdeckte Eigenkapitalzuführung vorliegt. Eine Abweichung einzelner Sachverhaltselemente vom Fremdüblichen führt nicht im Sinne absoluter Tatbestandsmerkmale zur steuerlichen Nichtanerkennung. Vielmehr sind die einzelnen S...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 8.5 Rückabwicklung zur Korrektur von Irrtümern

Rz. 301 Keine verdeckte Gewinnausschüttung und keine verdeckte Einlage liegt vor, wenn nicht das Gesellschaftsverhältnis maßgebend war, sondern eine fehlerhafte Rechtsansicht. Fehler, auch gravierende Fehler, können im Geschäftsverkehr unterlaufen und begründen, auch wenn sie gegenüber dem Gesellschafter vorkommen, keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung. Erbringt die Kap...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betrieb gewerblicher Art

Literatur: Rader, BB 1977, 1441; Pott, StuW 1979, 321; Knobbe-Keuk, StuW 1983, 227; Hölzer, DB 2003, 2090; Pel, DB 2004, 1065; Wallenhorst, DStZ 2004, 711; ­Ellerich/Schulte, DB 2005, 1138; Kohlhepp, DB 2005, 1705; Kalwarowskyi, DB 2005, 2260; Storg, BB 2005, 1993; Binnewies, DB 2006, 465; Pinkos, DB 2006, 692; Becker/Kretzschmann, DStR 2007, 1421; Hüttemann, DB 2007, 1603; ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.6.4 Nutzungs- und Gebrauchsvorteile

Rz. 238 Die Behandlung der Gewährung von Nutzungs- und Gebrauchsvorteilen im Dreiecksverhältnis als verdeckte Gewinnausschüttung ist von der Vorfrage abhängig, ob diese Vorteile einlagefähig sind. Nachdem der Große Senat des BFH[1] die Einlagefähigkeit verneint hat[2], ist davon für die Abwicklung der verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen. Rz. 238a Die verdeckte Gewinnaus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.2.1 Einkommen als Grundlage der Besteuerung der Körperschaft

Rz. 5 Die verdeckte Gewinnausschüttung wird in § 8 Abs. 3 KStG in Zusammenhang mit der Einkommensermittlung der Körperschaft gestellt. Durch diesen Zusammenhang unterscheidet sich die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der Körperschaft von dem gleichen Institut auf der Ebene des Anteilseigners. Bei § 8 Abs. 3 KStG steht das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Nahestehende Person

Literatur: Mahlow, DB 1997, 1640; Frotscher, GmbHR 1998, 23; Söffing, DStZ 1999, 885; Schuhmann, GmbHR 2008, 1029; Winter, GmbHR 2010, 1073; Breier/Sejdija, GmbHR 2011, 291 Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann auch vorliegen, wenn der Begünstigte nicht unmittelbar der Gesellschafter ist, sondern eine ihm nahestehende Person. Die Vorteilsgewährung der Gesellschaft an eine de...mehr