Fachbeiträge & Kommentare zu Einkünfte aus Kapitalvermögen

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Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Rz. 11 Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 178 Wichtig Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags Der Sparer-Pauschbetrag wurde ab 2023 von 801 EUR auf 1.000 EUR, für Ehegatten von 1.602 EUR auf 2.000 EUR erhöht. Wichtig Für die Erklärung von Kapitaleinkünften gibt es drei Vordrucke Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann die Anlage KAP ausgefüllt werden muss Durch die Einführung der Abgeltungsteuer (25 % Kapit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 5. Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / G. Werbungskosten

Rz. 115 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Soweit keine höheren > Werbungskosten nachgewiesen werden, ist der steuerpflichtige Anteil der > Einnahmen aus Renten zur Ermittlung der > Einkünfte um den WK-Pauschbetrag für wiederkehrende Bezüge von 102 EUR zu mindern (§ 9a Satz 1 Nr 3 EStG). Der Pauschbetrag kommt jedoch nur einmal zum Ansatz, auch wenn verschiedene Einnahmen iSd § 22 N...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. § 233a Abs. 1 AO – Zurückgezahlte Erstattungszinsen negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

Zahlt das FA zugunsten des Steuerpflichtigen festgesetzte Erstattungszinsen zur Einkommensteuer i.S.d. § 233a Abs. 1 AO an diesen aus, kann deren Rückzahlung beim Steuerpflichtigen zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG führen. Denn zu den Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG gehören nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmissbrauch / 4.5 Kapitalvermögen/Beteiligungen

Veräußert und erwirbt der Steuerpflichtige an einer Börse mit taggleicher Ausführung Bezugsrechte und kann er aufgrund der Umstände seiner persönlichen Kenntnisse und seines Einflusses auf die Durchführung des Handels als Börsenmakler davon ausgehen, dieselbe Zahl von Bezugsrechten zum Verkaufspreis sicher wieder erwerben zu können, ohne die Kauforder eines Dritten fürchten ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schätzung von Besteuerungsg... / 3.1 Pflichtverletzung nach § 162 Abs. 2 Satz 1 AO

§ 162 Abs. 2 Satz 1 AO bestimmt, dass insbesondere dann zu schätzen ist, wenn der Steuerpflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft oder eine Versicherung an Eides statt verweigert oder seine Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO verletzt. Im Einzelnen sind folgende Grundsätze zu beachten: Der Steuerpflichtige, der zwar...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags (2)

Leitsatz 1. Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf (vor Anwendbarkeit des § 357a Abs. 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB a.F.; jetzt § 357b BGB) begründet keinen steuerbaren Kapitalertrag, da er nicht auf einer erwerbsgerichteten Tätigkeit beruht und mithin nicht innerhalb der steuerbaren E...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags (1)

Leitsatz 1. Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf (vor Anwendbarkeit des § 357a Abs. 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB a.F.; jetzt § 357b BGB) begründet keinen steuerbaren Kapitalertrag, da er nicht auf einer erwerbsgerichteten Tätigkeit beruht und mithin nicht innerhalb der steuerbaren E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 4 Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 14 Die dem Anteilseigner nach § 7 S. 1 UmwStG anteilig zuzurechnenden offenen Rücklagen werden auf der Grundlage der zum steuerlichen Übertragungsstichtag aufgestellten steuerlichen Schlussbilanz und des ebenfalls zu diesem Stichtag festgestellten steuerlichen Einlagekontos der übertragenden Körperschaft ermittelt. Nach § 7 S. 1 UmwStG ist den Anteilseignern jeweils der ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Wird eine Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person verschmolzen, sind den Anteilseignern der übertragenden Körperschaft nach § 7 S. 1 UmwStG die offenen Rücklagen der übertragenden Körperschaft entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis anteilig als Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zuzurechnen. Dabei ist unter offenen Rücklagen das...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 5.3 Anteilseigner mit Übernahmeergebnis

Rz. 27 Die offenen Rücklagen der übertragenden Körperschaft werden den Anteilseignern nach § 7 S. 1 UmwStG als Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zugerechnet. Anteile von Anteilseignern, die an der Übernahmegewinnermittlung teilnehmen, gehören zum steuerlichen Übertragungsstichtag entweder tatsächlich zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtstr...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 1. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG

Natürliche Personen sind nach ihrem Wegzug und dem damit verbundenen Verlust ihres steuerlichen Wohnsitzes oder ihres gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland gem. § 1 Abs. 4 EStG beschränkt steuerpflichtig, wenn sie sog. inländische Einkünfte i.S.v. § 49 EStG erzielen. Anknüpfungspunkt der Steuerpflicht ist hier weniger die Person des Steuerpflichtigen als vielmehr die Quell...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 2. Erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2 AStG

Nach § 2 AStG sind natürliche Personen, die in den letzten zehn Jahren vor dem Ende ihrer unbeschränkten Steuerpflicht als Deutsche insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren, die in einem sog. Niedrigsteuerland ansässig sind oder in keinem ausländischen Gebiet ansässig sind und im Inland wesentliche wirtschaftliche Interessen haben, erweitert beschrä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / i) Latente Steuerschulden des Erblassers

Rz. 79 [Autor/Stand] Latente Steuerschulden, d.h. vom Erblasser herrührende, aber erst in der Person des Erben entstehende Steuerschulden, sind nicht abzugsfähig.[2] Zieht z.B. der Erbe die Honorarforderungen eines Rechtsanwalts nach dessen Tod ein, so entsteht nach dem Zuflussprinzip bei § 4 Abs. 3 EStG erst bei ihm die Einkommensteuer, obwohl die Forderungen bereits der Er...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 8... / 4.2 Übernehmender Rechtsträger (Abs. 1)

Rz. 18 § 8 Abs. 1 S. 2 UmwStG bestimmt, dass beim Vermögensübergang auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen die §§ 4, 5 und 7 UmwStG entsprechende Anwendung finden. Die infolge des Vermögensübergangs entstehenden Einkünfte sind nach § 8 Abs. 1 S. 1 UmwStG beim übernehmenden Rechtsträger zu ermitteln, wenn es sich bei ihm um eine natürliche Person handelt. Handelt es sic...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 8... / 4.3 Gesellschafter der übertragenden Körperschaft (Abs. 2)

Rz. 26 Maßgebend für die Frage, bei welcher Einkunftsart das Übernahmeergebnis und die Einnahmen i. S. d. § 7 S. 1 UmwStG steuerlich zu erfassen sind, ist die Art der Steuerverhaftung der jeweils gehaltenen Anteile.[1] § 8 Abs. 2 UmwStG bestimmt in diesem Zusammenhang, dass die Anwendung des Freibetrags nach § 17 Abs. 3 EStG und die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 8... / 3 Vermögensübergang auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen (Abs. 1 S. 1)

Rz. 8 § 8 UmwStG findet nach seinem Abs. 1 S. 1 Anwendung auf den Übergang des Vermögens von einer Körperschaft auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen. Bei der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person darf das übertragene Vermögen nicht Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers werden. Das Bestehen von Betriebsve...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 4. Einkünfte aus Kapitalvermögen

a) Nutzungsersatz für erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen Ein Vergleichsbetrag, den eine Bank dem Darlehensnehmer nach einem Widerruf des Darlehensvertrages als Ersatz für Nutzungsvorteile leistet, die die Bank aus laufenden Zins- und Tilgungsleistungen gezogen hat (Nutzungsersatz), unterliegt als Kapitalertrag gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG der Einkommensteuer. Hess. FG v. 9....mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Nutzungsersatz für erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen

Ein Vergleichsbetrag, den eine Bank dem Darlehensnehmer nach einem Widerruf des Darlehensvertrages als Ersatz für Nutzungsvorteile leistet, die die Bank aus laufenden Zins- und Tilgungsleistungen gezogen hat (Nutzungsersatz), unterliegt als Kapitalertrag gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG der Einkommensteuer. Hess. FG v. 9.11.2022 – 9 K 562/20, EFG 2023, 1004, Rev. eingelegt, Az. de...mehr

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Stillstand bei der Arbeitne... / 3. Arbeitnehmer-Sparzulage

§ 13 5. VermBG = zweite zentrale Norm: Neben § 2 5. VermBG bildet § 13 5. VermBG die zweite zentrale Norm des 5. VermBG, da in ihr die staatlichen Förderungen vermögenswirksamer Leistungen in bestimmten Fällen geregelt ist.[17] Ein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht gem. § 13 Abs. 1 S. 1 5. VermBG allerdings nur dann, wenn der Arbeitnehmer Einkünfte aus nichtselbstän...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Keine vGA bei sanierungsbedingter Abfindung einer Pensionszusage

Die Abfindung einer zugunsten eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers bestehenden Pensionszusage führt nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA), wenn die Abfindung dazu dient, eine (unmittelbar drohende) Zahlungsunfähigkeit der GmbH zu beseitigen. Im Streitfall war für die Entscheidung des FG u.a. maßgebend, dass die geleistete Abfindungszahlung nicht ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Einkünfteerzielungsabsicht eines Bürgen

Für die Frage der Beurteilung des Vorliegens der Einkünfteerzielungsabsicht eines Bürgen ist auf den Zeitpunkt des Forderungsübergangs nach § 774 Abs. 1 S. 1 BGB (Befriedigung des Gläubigers durch den Bürgen) und nicht auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Bürgschaftsvertrages abzustellen. Im Streitfall führte der Ausfall der Darlehensforderung nicht zu Werbungskosten i.R.d....mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Wandlung von Wertpapieren bei sonstigen Kapitalforderungen

Die Anschaffungskosten von – bei Fälligkeit einer sonstigen Kapitalforderung neben einer Barzahlung – gelieferten Wertpapieren entsprechen gem. § 20 Abs. 4a S. 3 EStG auch dann dem Entgelt für den Erwerb der Kapitalforderung, wenn die erhaltene Barzahlung ein Vielfaches des Wertes der gelieferten Wertpapiere ausmacht. Nach Auffassung des FG Düsseldorf ist auch dann, wenn die...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / a) Einkünfte aus Kapitalvermögen

Kapitaleinkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 lit. a EStG: Erzielt die Kapitalgesellschaft Einkünfte aus Kapitalvermögen, so können diese einer vollumfänglichen Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 1 KStG unterliegen. Voraussetzung ist, dass es sich um Kapitaleinkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 lit. a EStG handelt – wobei hier insbesondere Dividendeneinkünfte ...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / a) Einkünfte aus Kapitalvermögen

Ebene der Personengesellschaft: Erzielt die vermögensverwaltende Personengesellschaft Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 EStG, so ist auf Ebene der vermögensverwaltenden Personengesellschaft zunächst die Einkünfteermittlung vorzunehmen. Auf Ebene des Gesellschafters wird – soweit erforderlich – eine Umqualifikation nach Maßgabe des § 20 Abs. 8 EStG erfolgen, so da...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / a) Einkünfte aus Kapitalvermögen

Auch Stiftungen können die Steuerbefreiung des § 8b KStG in Anspruch nehmen,[92] so dass auf die Ausführungen in Ziff. IV.3.a verwiesen werden kann. Soweit die Stiftung keinen Gewerbebetrieb unterhält, entfällt eine Gewerbesteuerbelastung. Die Steuerbelastung beläuft sich bei vollständiger Freistellung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen unter Berücksichtigung der Schach...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Doppelerfassung eines Dividendenbezugs in der ESt-Erklärung: § 173 AO

A war Alleingesellschafter-Geschäftsführer der C-GmbH, an die er – unstreitig – im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ein Grundstück vermietete. Eine im Jahr 2017 von der C-GmbH gezahlte Dividende war in der ESt-Erklärung doppelt erfasst: Zum einen als Betriebseinnahme (i.R.d. Betriebsaufspaltung) in Anlage G, zum anderen als Dividende in der Anlage KAP. Streitig ist, ob eine Änd...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensverwaltende Gesell... / VI. Ergebnis

Im Ergebnis zeigt sich, dass durch die Nutzung verschiedener vermögensverwaltender Gesellschaften – unter Berücksichtigung individueller Anlagestrategien und -wünsche des Mandanten – unterschiedliche steuerliche Effekte resultieren. Im Kontext der hier betrachteten laufenden Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 EStG, Einkünft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensverwaltende Gesell... / 1. Überblick

Die vermögensverwaltende Stiftung fällt nicht unter die Gewerblichkeitsfiktion des § 8 Abs. 2 KStG, so dass die Einkünfte der Stiftung nach den regulären Einkunftstatbeständen des EStG zu qualifizieren sind.[77] Damit kann die Stiftung z.B. auch Einkünfte aus Kapitalvermögen[78], Vermietung und Verpachtung[79] oder aus privaten Veräußerungsgeschäften[80] erzielen.[81]mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / 2. Steuerbelastung

Die Besteuerung der vermögensverwaltenden Gesellschaft folgt einer vollständigen Transparenz,[42] so dass die dahinterstehenden Gesellschafter die Einkünfte ihrem persönlichen Steuersatz zugrunde zu legen haben. Die Besteuerung im Grenzsteuersatz nach § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 5 EStG beläuft sich damit maximal auf 45 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.[43] Darau...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / I. Bedeutung vermögensverwaltender Gesellschaften

Vermögensverwaltende Gesellschaften erfreuen sich in der steuerlichen Beratungspraxis großer Beliebtheit. Insbesondere im Familienverbund lassen sich Vermögensverwaltungs- und Holdingaktivitäten sinnvoll mit vermögensverwaltenden Gesellschaften umsetzen. Spezielle Fragestellungen: Dabei wird auch die Frage im Vordergrund stehen, ob die reine Vermögensverwaltung – etwa zur Inanspr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.3 Rechtsentwicklung und zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift ist mehrfach erheblich geändert und erweitert worden. Durch G. v. 24.3.1999[1] wurde der Begriff des Spekulationsgeschäfts durch den der privaten Veräußerungsgeschäfte ersetzt. Zudem wurden die Fristen bei Grundstücksgeschäften von bisher 2 Jahren auf 10 Jahre, bei den übrigen Wirtschaftsgütern von 6 Monaten auf ein Jahr verlängert. Durch G. v. 22.12.199...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.12 Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften sowie ähnlichen Realgemeinden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 188 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften und ähnlichen Realgemeinden i. S. d. § 3 Abs. 2 KStG. Rz. 189 Realgemeinden sind agrar- und forstwirtschaftliche Genossenschaften. Ihren Mitgliedern vermitteln sie Nutzungsrechte an ihren land- und forstwirtschaftlichen Gru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 16 § 13 EStG gehört neben den Einkünften aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit zu den Gewinneinkünften (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt, wer mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr nachhaltig eine selbstständige Tätigkeit ausübt, die einen der in § 13 Abs. 1 bzw. 2 EStG angeführten Ta...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)

a) Einnahmen Rz. 652 Zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gehören die Erträge des eingesetzten Kapitals als Früchte, nicht jedoch das Kapital selbst. Im Rahmen von Einkünften aus Forst- und Landwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, sind die Erträge diesen Einkunftsarten zuzurechnen, ebenso dann, wenn sie im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verp...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Erträge aus Kapitallebensversicherungen

Rz. 667 Erträge aus Kapitallebensversicherungen unterliegen erst ab dem Veranlagungszeitraum 2005 der Besteuerung (bis 2004: § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F.). Verträge, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind, also sog. Neuverträge, gehören ab dem Veranlagungszeitraum 2005 zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG n.F. und nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Einkommen aus Vermögen

Rz. 1463 Während der Ehe zufließende Erträge aus vorhandenem Vermögen prägen die ehelichen Lebensverhältnisse, unabhängig von der Herkunft des Vermögens, gleichgültig ob aus erwirtschafteten Vermögen, aus Erbschaft[1537] oder Schmerzensgeld.[1538] Rz. 1464 Zu den Vermögenserträgen zählen vor allem:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zur Ermittlung der Summe der Einkünfte

Rz. 742 Die Summe der Einkünfte nach § 2 Abs. 2 EStG resultiert aus der Zusammenrechnung der positiven und/oder negativen Einkünfte der verschiedenen sieben Einkunftsarten. Sie stellt ein Zwischenergebnis bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens dar.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 EStG; früher auch Spekulationsgeschäfte), auch als Problem der Steuerlatenz in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich ("latente Steuer")

Rz. 702 Private Veräußerungsgeschäfte,[463] früher auch Spekulationsgeschäfte genannt, gehören systematisch zu den sonstigen Einkünften und werden deshalb hier dargestellt. Sie haben im Kontext zur Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleichsverfahren eine zusätzliche Bedeutung erhalten. Der BGH[464] hat in einem obiter dictum zur latenten Steuerlast (zukünftige s...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum Gesamtbetrag der Einkünfte

Rz. 751 Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Freibetrag für Land- und Forstwirte.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Atypisch/typisch stille Gesellschaft

Rz. 197 Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören weiterhin auch Einkünfte unechter (atypischer) stiller Gesellschafter. Unechte stille Gesellschafter gelten deshalb als Mitunternehmer, weil sie nicht nur am Gesellschaftserfolg, sondern auch am Betriebsvermögen einschließlich der stillen Reserven und am Geschäftswert, d.h. Firmenwert, beteiligt sind. Rz. 198 Hinweis Die Ei...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / B. Einkommensermittlung

Rz. 105 Wie wird das Unterhaltseinkommen aus Steuerunterlagen, Bilanz, G & V und EÜR ermittelt? Wenn das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen mit dem steuerrechtlich relevanten Einkommen nicht identisch ist, aber korreliert, so wird das Unterhaltseinkommen aus dem steuerrechtlichen Einkommen abgeleitet. Nach Feststellung des steuerrechtlich relevanten Einkommens erfolgen u...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Veranlagungsoptionen und Konsequenzen für das Unterhaltseinkommen/Verlustverrechnung

Rz. 660 Da der Einzug der 25 %-igen Abgeltungsteuer grundsätzlich an der Quelle erfolgt, besteht für oben genannte Kapitaleinkünfte keine Veranlagungspflicht mehr! Rz. 661 Hinweis Dies führt unterhaltsrechtlich zu einem gesonderten Auskunfts- und Beleganspruch bzw. einer Darlegungs- und Beweispflicht, weil in der Einkommensteuererklärung und im Einkommenssteuerbescheid mit Au...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Einnahmen

Rz. 652 Zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gehören die Erträge des eingesetzten Kapitals als Früchte, nicht jedoch das Kapital selbst. Im Rahmen von Einkünften aus Forst- und Landwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, sind die Erträge diesen Einkunftsarten zuzurechnen, ebenso dann, wenn sie im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steh...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Gewinn- und Überschusseinkünfte/Liebhaberei

Rz. 123 Das Familienrecht unterscheidet das unterhalts- und das steuerrechtliche Einkommen.[68] Definitionen: Das Unterhaltseinkommen einerseits definiert sich aus der Summe der Unterhaltseinkünfte abzüglich von Vorsorgeaufwendungen und Einkommensteuer. Die Unterhaltseinkünfte ermitteln sich aus der Summe des auf steuerlichen Einkünften basierenden unterhaltsrechtlichen modifiz...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Überblick über die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Rz. 110 Nach § 2 Abs. 1 bis 5 EStG wird das zu versteuernde Einkommen schrittweise wie folgt ermittelt:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum zu versteuernden Einkommen

Rz. 898 Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Einkommen, vermindert um die Freibeträge für Kinder und den Härteausgleich.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Stille Gesellschaft sowie Einnahmen des partiarischen Darlehensgebers

Rz. 665 Der echte typische stille Gesellschafter ist Darlehensgeber und somit am Erfolg (Gewinn und ggf. auch am Verlust) der Gesellschaft beteiligt. Nicht beteiligt ist er am Betriebsvermögen einschließlich der stillen Reserven und des Firmen- und Geschäftswertes. Damit wird dokumentiert, dass er ausschließlich am Erfolg und nicht am Vermögen partizipieren soll (§ 230 Abs. 1...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Wegzugbesteuerung/Erweiterte Steuerpflicht im Falle des Wegzuges

Rz. 120 Bei einem Wohnsitzwechsel regelt § 6 AStG die sog. erweiterte Steuerpflicht im Falle des Wegzugs. Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen weisen das Besteuerungsrecht für Veräußerungsgewinne dem Wohnsitzstaat zu. Damit besteht ohne besondere Regelungen die Gefahr, dass ein Steuerpflichtiger vor Realisierung seiner stillen Reserven seinen Wohnsitz in ein anderes Land v...mehr