Fachbeiträge & Kommentare zu Einkünfte aus Kapitalvermögen

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Beteiligungen / 2.4.2 Anteile i. S. d. § 17 EStG

§ 17 EStG regelt die Besonderheit der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören.[1] Hierunter fallen Aktien, GmbH-Anteile, Anteile an einer Genossenschaft einschließlich einer Europäischen Genossenschaft, Genussscheine oder ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften auf solche Beteiligungen sowie Anteile an einer optierende...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 2.1 Unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Die Bestellung eines unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauchs an Wertpapieren, z. B. Aktien, wird vom BFH nicht anerkannt [1], die Finanzverwaltung wendet diese Rechtsprechung ab 1.1.1984 uneingeschränkt an. Es sind also die Erträgnisse weiterhin dem Wertpapierinhaber[2], nicht dem Nießbraucher, zuzurechnen, und zwar auch, wenn sie dem Nießbraucher zufließen. Auch die Bestellung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch / 2.1 Zuwendungsnießbrauch

Beim Zuwendungsnießbrauch bestellt der Eigentümer einer Sache, insbesondere eines Grundstücks oder Inhaber eines Rechts, den Nießbrauch zugunsten eines Dritten. Der Zuwendungsnießbrauch kann unentgeltlich oder entgeltlich, auch teilentgeltlich, erfolgen. Davon hängen u. a. die steuerlichen Folgen ab. Steuerlich ist in 2-facher Hinsicht Vorsicht geboten: Der unentgeltliche Zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) § 6b EStG: Voraussetzungen für die Übertragung von Veräußerungsgewinnen nach § 17 EStG

Streitig ist, ob bei einem Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG eine Rücklage nach § 6b EStG eingestellt werden kann. Das FG entschied: Bei nachträglichen vertraglichen Änderungen des Veräußerungspreises kommt es für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG entscheidend darauf an, ob über den Veräußerungspreis im Zeitpunkt der Betriebsübertragung keine abschließende ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / c) Erwirtschaftung im Mitgliedergeschäft

Rückvergütungen müssen zuvor im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sein, § 22 Abs. 1 Satz 1 KStG, so dass im Umkehrschluss ein von der Genossenschaft selbst erwirtschafteter Gewinn im Nebengeschäft immer nur als Dividende ausgeschüttet werden kann. Beraterhinweis Erzielt somit eine als Vermögensvehikel gegründete (Familien-)Genossenschaft Einkünfte aus Vermietung von Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2023, Was hat das n... / a. Erbschaftslösung

Die klassische Ausgestaltung des Behinderten-/Bedürftigentestaments erfolgt in der Form der Erbschaftslösung. Die klassische Gestaltungstrias eines solchen Testaments in der Form der Erbschaftslösung besteht ausmehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells i.S. des § 15b EStG bei einer ­Einzelinvestition

Leitsatz Erzielt ein Steuerpflichtiger negative Einkünfte aus Kapitalvermögen durch die Beteiligung an einer Gesellschaft im Wege einer sog. Einzelinvestition, erfordert das Ausnutzen einer modellhaften Gestaltung zur Verlusterzielung aufgrund eines vorgefertigten Konzepts, dass er sich bei der Entwicklung der Geschäftsidee, der Vertragsgestaltung und der Vertragsumsetzung w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einheitliche und gesonderte... / 8.1 Einkommensteuer- und körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte

Die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 D) dient u. a. der Identifizierung des Unternehmens. Zur Erklärung gehören der Hauptvordruck (ESt 1 B) – dient im Wesentlichen dazu, allgemeine Informationen abzufragen, um die gesonderte und einheitliche Feststellung durchführbar zu machen – sowie zusätzlich für die verschiedenen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einlagen und Entnahmen / 3.3.2.1 Einlagefähige Wirtschaftsgüter

Rz. 46 Einlagefähig sind alle abnutzbaren und nicht abnutzbaren materiellen Wirtschaftsgüter aller Art, unabhängig davon, ob sie dem Anlage- oder Umlaufvermögen zuzuordnen sind,[1] wenn sie in eine Bilanz aufgenommen werden können und Bestandteil des Betriebsvermögensvergleichs nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG sein können.[2] Die Rechtsprechung geht bei der Beurteilung der Einlag...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 1.2 Kreis der Steuerpflichtigen

Rz. 4 Eine Außenprüfung ist zulässig nach § 193 Abs. 1 AO bei Steuerpflichtigen, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten, die freiberuflich tätig sind und bei Steuerpflichtigen i. S. d. § 147a AO, nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO bei anderen als den in § 193 Abs. 1 AO bezeichneten Steuerpflichtigen, soweit sie die Verpflichtung dieser Steuerpf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Inflationsausgleichsprämie ... / 2 Besonderheiten bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie an Gesellschafter-Geschäftsführer

Gesellschafter Geschäftsführer sind regelmäßig Arbeitnehmer ihrer GmbH oder UG, sodass auch sie einen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie haben. Zusätzlich zu den Voraussetzungen des § 3 Nr. 11c EStG müssen weitere Vorgaben beachtet werden, damit das Finanzamt die Sonderzahlung nicht als verdeckte Gewinnausschüttung umqualifiziert. Denn in diesem Fall wäre die steue...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 9.4 Übersicht über die Gebühren für die wichtigsten Hilfeleistungen in Steuersachen

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GmbH 2 Go (Teil 13): Ausfal... / V. Steuerliche Behandlung des Ausfalls von Gesellschafterdarlehen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Darlehensverluste können bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 und S. 2 EStG zu Verlusten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen führen. Subsidiaritätsprinzip: § 20 EStG ist gem. § 20 Abs. 8 EStG subsidiär, soweit Einkünfte §§ 15, 16, 17 EStG betroffen sind; dies gilt auch für Verluste. Einkünfteerzielungsabsicht: Die Abzugsfähigkeit von Darlehensa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 13): Ausfal... / III. Zur Höhe der nachträglichen AK

§ 17 Abs. 2a EStG trifft mit Blick auf die anzusetzende Höhe der nachträglichen AK keine Regelung. Nach Ansicht des BMF soll sich die Höhe der nachträglichen AK auf den Betrag des Nennwerts des Darlehens bei einem in der Krise gegebenen Darlehen, bei einem krisenbestimmten Darlehen (z.B. Rangrücktritt) und bei einem Finanzplandarlehen belaufen.[7] Beachten Sie: Hingegen seien – s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 13): Ausfal... / VI. Ausblick

Steuerlich bestehen damit beim Ausfall einer Darlehensforderung des GmbH-Gesellschafters gegenüber seiner Gesellschaft Licht und Schatten: Sofern nachträgliche AK vorliegen, können die Verluste nach dem Teileinkünfteverfahren zu 60 % nutzbar gemacht werden. Ansonsten kommt eine Berücksichtigung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen in Betracht. Der nächste Beitrag der Kompak...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 13): Ausfal... / IV. Veräußerung der Darlehensforderungen

Die Veräußerung einer gesellschaftsrechtlich veranlassten Darlehensforderung durch den Gesellschafter an die Gesellschaft kann – soweit sie unter Preis erfolgt – zu einer verdeckten Einlage führen, im Übrigen aber nicht zu nachträglichen AK. Insoweit soll eine Veräußerung allenfalls bei den Einkünften aus Kapitalvermögen möglich sein.[10]mehr

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GmbH 2 Go (Teil 13): Ausfal... / I. Einleitung

Gewährung und Ausfall von Darlehen, die der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft seiner Gesellschaft gewährt, sind seit jeher im beständigen Fokus von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Dabei kommt – ausgehend von der gesetzlichen Lage – zum einen der Ansatz als nachträgliche Anschaffungskosten (AK) i.R.d. § 17 EStG in Betracht. Folge ist jedenfalls eine über das Teileinkün...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 13): Ausfal... / II. Darlehensausfall als nachträgliche AK (§ 17 Abs. 2a EStG)

Gemäß § 17 Abs. 2a EStG gehören auch die nachträglichen AK zu den AK bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns. Als nachträgliche AK zu erfassen sind insbesondere offene oder verdeckte Einlagen, Darlehensverluste, soweit die Gewährung des Darlehens oder das Stehenlassen des Darlehens in der Krise der Gesellschaft gesellschaftsrechtlich veranlasst war, und Ausfälle von Bürgscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Italien als Zuzugsstaat / b) Einkünfte aus Kapitalvermögen (redditi di capitale), Art. 44 ff. TUIR

Rz. 34 Die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden im italienischen Steuerrecht nicht gesetzlich definiert. Stattdessen bedient sich der italienische Gesetzgeber in Art. 44 TUIR einer Auflistung von Einkunftsarten, welche als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten. Um sicherzustellen, dass es bei den Einkünften aus Kapitalvermögen keine Besteuerungslücken gibt, sieht das Gesetz e...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)

Rz. 52 Gemäß Art. 10 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland unterliegen Dividenden grundsätzlich der Besteuerung in dem Staat, in dem der Empfänger ansässig ist. Unter den Begriff der Dividenden fallen u.a. auch die Einkünfte des stillen Gesellschafters aus seiner stillen Beteiligung.[55] Der andere Vertragsstaat kann jedoch gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. b DBA Österreich/Deutschla...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)

Rz. 64 Dem OECD-Musterabkommen (OECD-MA) folgend unterliegen Dividenden gem. Art. 10 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers. Dem Quellenstaat wird nach Abs. 2 jedoch die Erhebung einer Quellensteuer zugestanden. Sofern der Nutzungsberechtigte der Dividende im anderen Vertragsstaat ansässig ist, darf diese Quellensteuer aber grunds...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / D. Auswirkungen des DBA Österreich/Deutschland im Hinblick auf typischerweise von Wegzüglern erzielte Einkünfte

Rz. 51 Auch beim Wegzug nach Österreich gilt, dass deutsche Wegzügler nach dem Wegzug aus Deutschland im Regelfall noch Einkünfte aus deutschen Quellen generieren. Neben den Einkünften aus Kapitalvermögen (Dividenden), aus der tatsächlichen Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen, aus Vermietung und Verpachtung, aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens sind dies typi...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / D. Auswirkungen des DBA Schweiz/Deutschland im Hinblick auf typischerweise von Emigranten erzielte Einkünfte

Rz. 63 Auch nach einem Wegzug erzielen die Emigranten[78] praxisgemäß noch Einkünfte aus deutschen Quellen. Hierbei handelt es sich insbesondere um:mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 10. Stiftungsbesteuerung

Rz. 30 Die österr. Privatstiftung wurde 1993 mit dem Ziel ins Leben gerufen, einem weiteren Abfluss von österr. Vermögen ins Ausland entgegenzuwirken, einen Anreiz für das Verbringen von Vermögen nach Österreich zu schaffen und darüber hinaus eine Möglichkeit für die Generationennachfolge zu eröffnen.[32] Seitdem hat sich insbesondere in steuerlicher Hinsicht einiges verände...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / III. Erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2 AStG

Rz. 61 Nach § 2 AStG sind natürliche Personen, die in den letzten zehn Jahren vor dem Ende ihrer unbeschränkten Steuerpflicht als Deutsche insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren, die in einem sog. Niedrigsteuerland ansässig sind oder in keinem ausländischen Gebiet ansässig sind und im Inland wesentliche wirtschaftliche Interessen haben, erweitert ...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / II. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG

Rz. 56 Natürliche Personen sind nach ihrem Wegzug und dem damit verbundenen Verlust ihres steuerlichen Wohnsitzes oder ihres gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland gem. § 1 Abs. 4 EStG beschränkt steuerpflichtig, wenn Sie sog. inländische Einkünfte im Sinne von § 49 EStG erzielen. Anknüpfungspunkt der Steuerpflicht ist hier weniger die Person des Steuerpflichtigen als vielm...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 2. Endbesteuerung

Rz. 4 Die sog. Endbesteuerung kann neben der Nichtexistenz eines Solidaritätszuschlags ein ertragsteuerliches Motiv für einen Umzug nach Österreich darstellen. Dies galt auch nach der Einführung der Abgeltungssteuer in Deutschland zum 1.1.2009, insbesondere da die österreichische Variante im Gegensatz zu den deutschen steuerfreien Gewinnen aus Aktienverkäufen nach Abwarten d...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 1. Einführung

Rz. 1 Die steuerlichen Rahmenbedingungen Österreichs sind mit denen Deutschlands grundsätzlich vergleichbar. Rz. 2 Der österreichischen Einkommensteuer unterliegen natürliche Personen; nach dem Transparenzprinzip auch Gesellschafter von Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.[1] Wie im deutschen Einkommensteuerrecht sind nach § 1 Abs. 2 ÖstEStG natürliche Pers...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 1. Einkommensteuer (IRPEF – Imposta sul reddito delle persone fisiche)

Rz. 27 Italien besteuert das Einkommen von natürlichen Personen durch die Einkommensteuer (IRPEF – imposta sul reddito delle persone fisiche). Die Regelungen zur Einkommensteuer finden sich im Testo Unico delle imposte sui redditi – TUIR.[20] Dieser wird durch eine Vielzahl von Sondergesetzen ergänzt. Rz. 28 Das italienische Einkommensteuerrecht bedient sich dabei eines progr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ist die Abgeltungsteuer (do... / I. Einleitung

Die Abgeltungsteuer[1] wurde zum 1.1.2009 durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008[2] eingeführt. Seitdem unterliegen bestimmte private Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 32d Abs. 1 EStG einem Steuersatz von 25 %. Hieraus ergibt sich eine Sonderbehandlung dieser § 32d EStG unterfallenden privaten Kapitalerträge, weil sie einheitlich mit 25 % besteuert werden und nicht –...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ist die Abgeltungsteuer (do... / 2. Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit

Der BFH hat sich mehrfach zur Verfassungsmäßigkeit des Abgeltungsteuersystems geäußert und wiederholt geurteilt, dass die Privilegierung der Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nach § 32d Abs. 1 EStG i.H.v. 25 % besteuert werden, gegenüber anderen progressiv besteuerten Einkunftsarten verfassungsgemäß sei [31]. Auch die FG haben sich mit der Verfassungsmäßigkeit des § 32d EStG ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ist die Abgeltungsteuer (do... / II. Gründe für die Einführung der Abgeltungsteuer

Diese Ungleichbehandlung war zwar dem damaligen Bundesfinanzminister schon vor der Einführung der Abgeltungsteuer bewusst; er erkannte zudem, dass der gesonderte Steuersatz von 25 % für Einkünfte aus Kapitalvermögen verteilungspolitisch umstritten sei[4]. 1. Transfer von Kapitalvermögen ins Ausland vermeiden und Steuersubstrat längerfristig in Deutschland halten Aber er sah Re...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ist die Abgeltungsteuer (do... / a) Vor Einführung der Abgeltungsteuer: Zulässigkeit einer Quellenbesteuerung?

Exklusive Quellenbesteuerung ja, ...: Schon vor Einführung der Abgeltungsteuer hat sich das BVerfG mit der Zulässigkeit einer Quellenbesteuerung für Einkünfte aus Kapitalvermögen befasst und dem Gesetzgeber in seinen Urteilen vom 27.6.1991 ("Zinssteuerurteil") und vom 9.3.2004 ("Tipke-Urteil") eine abgeltende Quellenbesteuerung zur Sicherstellung der Belastungsgleichheit sogar ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ist die Abgeltungsteuer (do... / a) Entwicklung des internationalen Auskunftsverkehrs

Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist deshalb herausfordernd, weil das Kapitalvermögen mobil ist und damit leicht ins Ausland verlagert werden kann. Vollzugsprobleme: Das stellt die deutschen Finanzbehörden aufgrund der Divergenz zwischen materieller Universalität und formeller Territorialität vor Vollzugsprobleme. Auf der einen Seite hindert das im Völkerrecht gelt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Weitere Einzelfälle zu § 34 Abs 2 Nr 4 EStG

Rz. 89 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bei ArbN ist es ohne Bedeutung, ob sie ihre Arbeitsleistung tatsächlich erbringen (vgl BFH 133, 375 = BStBl 1981 II, 707; > Arbeitslohn Rz 39). Deshalb können auch Gehaltsvorauszahlungen, die mehrere Jahre betreffen, tarifbegünstigt sein (BFH 99, 381 = BStBl 1970 II, 683). Als Vorauszahlung ist ebenfalls die Ablösung einer Werkspension bei E...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Selbstunterhalt des behinderten Kindes aus einer durch Vermögensumschichtung begründeten privaten Rente

Leitsatz 1. Die Fähigkeit des volljährigen behinderten Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs seines gesamten existenziellen Lebensbedarfs einerseits und der finanziellen Mittel – seiner Einkünfte und Bezüge – andererseits zu prüfen; das Vermögen des Kindes bleibt dabei unberücksichtigt (ständige Rechtsprechung). 2. Bezieht ein behindertes volljähriges Kind ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung / 1.2 Formen der Betriebsprüfung

Bei der Betriebsprüfung sind verschiedene Formen zu unterscheiden, die zugleich deutlich machen, welche Steuerpflichtigen mit einer Prüfung rechnen müssen. Allen ist jedoch gemeinsam, dass die Betriebsprüfung regelmäßig unabhängig davon zulässig ist, ob die Steuer festgesetzt ist, ein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt, ein Steuerbescheid vorläufig ergangen ist oder u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausschüttungen von Aktien a... / dd) Weniger als 1 % der Anteile am Unternehmen, Beteiligung im PV

Rückzahlung ist steuerlich nicht zu erfassen: Handelt es sich um einen Anteil im PV und erreicht die Beteiligung nicht die 1 %-Grenze des § 17 EStG, ist die Rückzahlung – unabhängig von ihrer Höhe – beim Empfänger steuerlich nicht zu erfassen. Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind nicht gegeben, da Auskehrungen aus dem steuerlichen Einlagekonto gem....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2022... / 6.6 Anlagen FE-AUS 1 und FE-AUS 2

Bei Besteuerungsgrundlagen mit Auslandsbezug werden die Anlagen FE-AUS 1 und FE-AUS 2 benötigt. Hiermit werden insbesondere die auf die Beteiligten entfallenden abzuziehenden oder anzurechnenden ausländischen Steuern [1] (Anlage FE-AUS 1) festgestellt, sowie steuerfreie, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegende ausländische Einkünfte, Hinzurechnungsbeträge nach dem Außens...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2022... / 1.1 Erklärungspflicht

Erklärungspflichtig sind Personen, die entweder als Einzelunternehmer die Voraussetzungen für eine gesonderte Feststellung erfüllen oder zusammen mit anderen Personen Einkünfte erzielen, die ihnen gemeinschaftlich zuzurechnen sind. Eine Erklärung zur gesonderten Feststellung ist abzugeben von Einzelunternehmern mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient der Ermittlung und Fortschreibung des steuerlichen Einlagekontos und des sog. Sonderausweises. Ein steuerliches Einlagekonto müssen nach § 27 Abs. 1 Satz 1, Abs. 7 KStG folgende unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaftsteuersubjekte führen: Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe st...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2022... / 6.5 Anlagen FE-KAP, FE-K-Bet und FE-KAP-INV

Gemeinschaftlich erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie die in diesem Zusammenhang anfallenden anrechenbaren Steuern (Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag, ausländische Steuern, fiktive ausländische Quellensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) sind ausschließlich mit der Anlage FE-KAP zu erklären. Dabei ist zwischen Kapitalerträgen, die dem inländischen Kapitalertr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 9 Verrechnung von Leistungen mit dem steuerlichen Einlagekonto

Zeile 46 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme für den Bestand des steuerlichen Einlagekontos zu bilden. Der Anfangsbestand ist durch organschaftliche Mehrabführungen gemindert worden. Der Betrag kann daher auch negativ sein. Vor Zeilen 47–55 In den Zeilen 47–55 werden Abgänge aus dem steuerlichen Einlagekonto in der Vorspalte ermittelt und in Spalte 3 abgezogen. Da nur die En...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 22 Ermittlung der kapitalertragsteuerpflichtigen Leistungen in Fällen der Liquidation

Zeilen 153 bis 159 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 160–166 Die Zeilen 160–166 enthalten Angaben zur Ermittlung der Leistungen an den Anteilseigner im Falle einer Liquidation, die nicht aus dem steuerlichen Einlagekonto stammen und somit der Kapitalertragsteuer unterliegen. Bei dem Anteilseigner ist die Auskehrung von eingezahltem Kapital grundsätzlich nicht steuerbar, doc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 10 Herabsetzung des Nennkapitals (außerhalb einer Umwandlung) oder Auflösung der Körperschaft; Rückzahlung des Nennkapitals (§ 28 Abs. 2 KStG)

Die Zeilen 56–80 berücksichtigen die Auswirkungen der Herabsetzung des Nennkapitals auf das steuerliche Einlagekonto und den Sonderausweis nach § 28 Abs. 2 KStG. Ein Sonderausweis wird vorrangig durch eine Kapitalherabsetzung aufgelöst (§ 28 Abs. 2 Satz 1 KStG). Darüber hinausgehende Beträge der Kapitalherabsetzung werden über das steuerliche Einlagekonto verrechnet. Das Form...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Änderungsantrag nach formel... / 4.3 Unbeachtlichkeit des groben Verschuldens

Eine Besonderheit beinhaltet § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO. Demnach ist das grobe Verschulden des Steuerpflichtigen unbeachtlich, wenn die neuen Tatsachen und Beweismittel zu Gunsten des Steuerpflichtigen in einem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit Tatsachen oder Beweismitteln zu Ungunsten des Steuerpflichtigen stehen. In den Vergleich, ob die nachträglich bekannt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2022 - Anlage ZVE / 2.5 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Zeile 11 Zeile 11 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Die Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 und 6 KStG erfassen Kapitaleinkünfte, die zu einem inländischen Betrieb gehören, in Zeilen 2 ff., nicht in Zeile 11. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wech...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 7 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-49 In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39–102 sind nicht auszufüllen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (pauschale Ermittlung des Gewerbeertrags lt. Zeile 103). Bei Spartentrennung (Ermittlung in Anlage ÖHG mit Über...mehr