Fachbeiträge & Kommentare zu Einkünfte aus Kapitalvermögen

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.2 Begünstigte Lebensversicherungen, Nr. 2

Rz. 53 § 32d Abs. 2 Nr. 2 EStG bestimmt, dass für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG nicht der proportionale Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG, sondern der progressive Normaltarif i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG zur Anwendung kommt. Die Regelung ist nach Ansicht des Gesetzgebers zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen erforderlich. § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 10.2 Beteiligung an einer Wagniskapitalgesellschaft

Rz. 102b Die Gesellschaft, für die der Initiator tätig wird, muss eine Wagniskapitalgesellschaft sein, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Das Gesetz spricht insoweit von einer "vermögensverwaltenden Gesellschaft, deren Zweck im Erwerb, Halten und in der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften" besteht. Typischerweise handelt es sich dabei um eine GmbH & Co. KG, häufi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.1.1 Nahestehen von Gläubiger und Schuldner

Rz. 34 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) EStG erläutert nicht, was unter einer nahestehenden Person zu verstehen ist, obwohl es sich hierbei um den zentralen Begriff der Regelung handelt. Unbestritten ist lediglich, dass die Voraussetzungen des Nahestehens im Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge i. S. d. § 11 Abs. 1 EStG erfüllt sein müssen. Im Übrigen finden sich im Schri...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Berücksichtigung eigenkapitalersetzender Finanzierungshilfen

Die im Urteil des BFH v. 11.7.2017 – IX R 36/15, GmbHR 2017, 1214 = GmbH-StB 2017, 334 (Trossen) = BStBl. II 2019, 208 angeordnete Weitergeltung der Rechtsprechungsgrundsätze zur Berücksichtigung eigenkapitalersetzender Finanzierungshilfen als nachträgliche AK i.R.d. Auflösungsverlustes nach § 17 EStG stellt lediglich eine Option dar, zu deren Inanspruchnahme – anstelle der ...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)

Gem. Art. 10 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland unterliegen Dividenden grundsätzlich der Besteuerung in dem Staat, in dem der Empfänger ansässig ist. Unter den Begriff der Dividenden fallen u.a. auch die Einkünfte des stillen Gesellschafters aus seiner stillen Beteiligung.[45] Der andere Vertragsstaat kann jedoch gem. Art. 10 Abs. 2 Buchst. b DBA Österreich/Deutschland eine A...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / D. Auswirkungen des DBA Österreich/Deutschland im Hinblick auf typischerweise von Wegzüglern erzielte Einkünfte

Auch beim Wegzug nach Österreich gilt, dass deutsche Wegzügler nach dem Wegzug aus Deutschland im Regelfall noch Einkünfte aus deutschen Quellen generieren. Neben den Einkünften aus Kapitalvermögen (Dividenden), aus der tatsächlichen Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen, aus Vermietung und Verpachtung, aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens sind dies typischerwe...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / d. Steuersätze

Die österreichische Einkommensteuer sieht einen progressiv gestaffelten Steuersatz von bis zu 55 % vor. Insbesondere bei sehr hohen Einkommen kann sich also ein höherer Durchschnittsteuersatz ergeben. Je nach Tätigkeit bestehen jedoch Begünstigungen. Für einige Einkünfte bestehen allerdings besondere Steuersätze. Dies betrifft insbesondere Einkünfte aus Kapitalvermögen (27,5...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 10. Stiftungsbesteuerung

Die Besteuerung von österr. Privatstiftungen erfolgt nach geltender Gesetzeslage auf drei Ebenen. Auf der ersten Ebene werden unentgeltliche Zuwendungen an die Privatstiftung im Rahmen der Stiftungseingangsbesteuerung[25] grundsätzlich mit einem fixen Steuersatz von 2,5 % besteuert. Dieser Steuersatz kann in den in § 2 Abs. 1 Stiftungseingangssteuergesetz genannten Fällen au...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 2. Endbesteuerung

Die sog. Endbesteuerung kann neben der Nichtexistenz eines Solidaritätszuschlags ein ertragsteuerliches Motiv für einen Umzug nach Österreich darstellen. Unter der Endbesteuerung ist zu verstehen, dass mit Abzug der vom Schuldner der Kapitalerträge einzubehaltenden Kapitalertragsteuer und Abführung an das Betriebsfinanzamt nach §§ 93 ff. ÖstEStG die Einkommensteuer abgegolte...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 8. Spekulationsgeschäfte

Spekulationsgeschäfte sind Veräußerungsgeschäfte von Wirtschaftsgütern, welche nicht einer anderen Einkunftsart zugeordnet werden können, und bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Der Anwendungsbereich des Tatbestands der Spekulationsgeschäfte wurde in den letzten Jahren immer weiter eingegrenzt, zuletzt wurden bspw. auc...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / b. Beschränkte Steuerpflicht

Liegt kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im österreichischen Inland vor, besteht parallel zur deutschen Bestimmung in § 1 Abs. 4 EStG für gewisse Einkünfte die beschränkte Steuerpflicht. Die beschränkte Steuerpflicht setzt ein, wenn eine natürliche Person inländische Einkünfte i.S.v. § 98 ÖstEStG[2] bezieht. Hierunter fallen beispielsweise Einkünfte aus Kapitalvermög...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Entgeltliches Ausscheiden aus der Gesellschaft

Rz. 115 Zwar liegt die Frage, wie das Ausscheiden aus einer Gesellschaft steuerlich behandelt wird, am genau entgegengesetzten Ende einer Gesellschaftsbeteiligung, gleichwohl muss auch bei Gründung berücksichtigt werden, wie das spätere Ausscheiden besteuert wird. Entgeltliche Veräußerungen eines Personengesellschaftsanteils hängen ebenso wie das Ausscheiden gegen Abfindung ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Steuerrechtliche Überlegungen

Rz. 212 Auch steuerrechtlich eröffnet die Unterbeteiligung interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Durch die Ausgestaltung als typische oder atypische Unterbeteiligung lässt sich z.B. die Art der Einkünftequalifizierung beeinflussen.[274] Wie bei der typischen stillen Gesellschaft führt eine Unterbeteiligung grds. zu Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.v. §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 20...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Besteuerung des laufenden Unternehmensergebnisses

Rz. 106 Für viele Gesellschaften ist die Frage nach der Besteuerung der laufenden Unternehmensergebnisse zunächst vorrangig. Für alle Personengesellschaften kennzeichnend ist das steuerliche Transparenzprinzip. Ertragsteuerlich gibt es die Personengesellschaft nur insoweit, als sie Anknüpfungspunkt einer gesonderten Feststellung bei der Einkunftsart und der Einkünfteermittlu...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Ertragsteuerrecht

Rz. 594 Die Gründung eines Stimmrechtspools in Form einer Innen-GbR ohne Gesellschaftsvermögen hat meist keine ertragsteuerlichen Auswirkungen. Die Gesellschafter der Familiengesellschaft bleiben selbst Inhaber der Anteile, die auf Ebene des Pools eingegangenen Bindungen berühren die Einkünfteerzielung durch diese Personen grds. nicht. Nicht abschließend geklärt ist allerdin...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung (Grundfall)

Rz. 453 Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Kapitalgesellschaften ist gesetzlich nicht definiert. Das KStG sieht lediglich in § 8 Abs. 3 KStG vor, dass vGA das Einkommen nicht mindern. Der BFH[806] definiert die Tatbestandsmerkmale einer vGA als:mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / e) Steuerfolgen beim nichtgewerblichen Besitzunternehmen im Überblick

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§ 9 Recht der Personengesel... / II. Praktische Anwendungsfälle und Erscheinungsformen

Rz. 618 Eine KG tritt in mannigfachen Erscheinungsformen auf, z.B. als Rz. 619 Alle diese Erscheinungsformen schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern betonen ein besonderes Element. So kann eine Familien-KG, deren Gesellschafter...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Steuerliche Behandlung der Kommanditaktionäre

Rz. 472 Die Kommanditaktionäre versteuern nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 EStG die auf die Kommanditaktien ausgeschütteten Dividenden als Einkünfte aus Kapitalvermögen.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Steuerpflicht der GmbH und ihrer Gesellschafter

Rz. 4 Die GmbH ist als Kapitalgesellschaft körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG) mit einem Steuersatz von 15 % des zu versteuernden Einkommens zzgl. Solidaritätszuschlag. Alle Einkünfte der GmbH sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln (§ 8 Abs. 1, 2 KStG). Natürliche Personen als Gesellschafter der GmbH müssen 60 % aller von der GmbH an sie ausgeschüt...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Beteiligung gemeinnütziger Stiftungen an Personengesellschaften

Rz. 673 Ob eine an einer Personengesellschaft beteiligte steuerbegünstigte Körperschaft gewerbliche Einkünfte (z.B. aus einer Maschinenfabrik, einer Druckerei oder einem Sägewerk) bezieht und damit einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 14 Satz 1 und Satz 2 AO) unterhält, wird im einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsbescheid der Personengesellschaft bindend f...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Transparenzprinzip

Rz. 321 Die Mitunternehmerschaft kann handelsrechtlich gem. § 124 HGB selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Im deutschen Einkommensteuerrecht hingegen ist die Personengesellschaft kein eigenständiges Steuersubjekt. Die Gesellschaft kann als Subjekt der Gewinnerzielung und Gewinnermittlung verstanden werden, während der Gesellschafter Subjekt und Schuldner der Einkomm...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Laufende Besteuerung

Rz. 1278 Für die Personengesellschaften kennzeichnend ist das steuerliche Transparenzprinzip. Die Zurechnung der Einkünfte erfolgt danach nicht bei der Gesellschaft, sondern nur und ausschließlich beim jeweiligen Gesellschafter. Je nach Tätigkeitsgegenstand der Gesellschaft können Gewinneinkünfte (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG) oder auch Überschusseinkünfte (§ 2 Abs. 2 Satz 1...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / b) Einkommensteuer

Rz. 146 Die auf der Grundlage einer Zwangsabtretung oder eines geltend gemachten Erwerbsrechts erfolgte Anteilsübertragung ist als Veräußerung zu qualifizieren, die der Besteuerung unterliegt, sofern der zu übertragende Anteil steuerlich verstrickt ist (§§ 17, 23 EStG, § 22 UmwStG, Betriebsvermögen). Insoweit gelten die allgemeinen Grundsätze. Rz. 147 Demgegenüber ist die ein...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (e) Besteuerung

Rz. 359 Bei der typisch stillen Gesellschaft sind für das zu finanzierende Unternehmen die Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben absetzbar. Ihre Besteuerung folgt im Wesentlichen der des Nachrangdarlehens. Im Gegensatz zu den meisten anderen Mezzaninen-Finanzierungsinstrumenten findet bei der typisch stillen Gesellschaft in gewerbesteuerlicher Hinsicht keine Gewinnreduzierun...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (5) Besteuerung

Rz. 329 Zinsaufwendungen für das Nachrangdarlehen kann das zu finanzierende Unternehmen aufgrund des Fremdkapitalcharakters des Nachrangdarlehens als Betriebsausgabe geltend machen. In gewerbesteuerlicher Hinsicht erfolgt eine Gewinnreduzierung nur um die Hälfte, da es sich regelmäßig um eine langfristige Verbindlichkeit i.S.d. § 8 Nr. 1 GewStG handelt. Darüber hinaus hat da...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (5) Besteuerung

Rz. 337 Die Besteuerung von Wandel- und Optionsanleihen ist insgesamt umstritten.[264] Die damit verbundene Rechtsunsicherheit dürfte sich in vielen Fällen als Hindernis bei der Verwendung als mezzanines Finanzierungsinstrument erweisen. Unstreitig ist, dass der Kapitalnehmer die Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben absetzen kann.[265] Gewerbesteuerlich erfolgt eine Gewinnr...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Erscheinungsformen

Rz. 25 Der Gesetzgeber hat sich bei der Regelung der stillen Gesellschaft zurückgehalten und nur ein Grundgerüst geschaffen, das umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. Da die stille Gesellschaft als reine Innengesellschaft nicht am Rechtsverkehr teilnimmt und in ihrer Grundform auch über keine besondere Organisation verfügt, wird die Gestaltungsfreiheit weder durch ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 129 Das Merkmal der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) auf Ebene einer Kapitalgesellschaft ist gesetzlich nicht definiert. Das KStG enthält lediglich in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG die Regelung der Rechtsfolge, dass auch vGA das Einkommen nicht mindern und in § 8 Abs. 7 Nr. 2 KStG hierzu eine Ausnahme. Der BFH [255] definiert die Tatbestandsmerkmale einer vGA auf Ebene der Ge...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Typische und atypische Unterbeteiligung

Rz. 221 In Anlehnung an die stille Gesellschaft wird auch bei der Unterbeteiligung zwischen typischer und atypischer Unterbeteiligung unterschieden. Da es jedoch kein gesetzliches Leitbild einer Unterbeteiligung gibt, ist diese Unterscheidung leicht irreführend. In der Lit. wird unter einer typischen Unterbeteiligung der Fall verstanden, dass der Unterbeteiligte lediglich ei...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Besteuerungsfolgen bei der GmbH & typisch Still

Rz. 465 Die Gewinnbeteiligung des typisch stillen Gesellschafters stellt auf der Ebene der GmbH eine abzugsfähige Betriebsausgabe dar.[816] Auf der Ebene des stillen Gesellschafters handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG, wenn nicht die Beteiligung zu einem Betriebsvermögen gehört. Innerhalb der Grenzen des § 15a EStG ist auch eine Ver...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Steuerrechtliche Überlegungen

Rz. 10 Steuerrechtlich ist die stille Gesellschaft v.a. in vier Bereichen interessant: Rz. 11 Die Ausgestaltung als typische oder atypische Gesellschaft ermöglicht zunächst eine Einflussnahme auf die Art der Einkünftequalifizierung. Während die am Leitbild der §§ 230 ff. HGB orientierte typische stille Gesellschaft zu Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 5, § ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Besteuerung der Darlehenszinsen im Besitzunternehmen

Rz. 224 Vereinnahmte Darlehenszinsen sind auf der Ebene des Besitzunternehmens als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (nicht aus Kapitalvermögen, s. § 20 Abs. 8 EStG) zu besteuern und unterliegen somit der Einkommen-/Körperschaftsteuer (im Fall der Besitzkapital-)oder beim Besitz(mit)unternehmer (im Fall der Besitzmitunternehmerschaft) und der Gewerbesteuer bei der Besitzgesellsch...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (5) Besteuerung

Rz. 347 Bei der Besteuerung ist eine Differenzierung zwischen obligationsartigen Genussrechten, die steuerlich Fremdkapital darstellen, und beteiligungsähnlichen Genussrechten, die steuerlich Eigenkapital darstellen, notwendig. Die handelsbilanzielle Einordnung als Eigenkapital nach schließt eine Kapitalüberlassung auf Zeit und damit steuerrechtliches Fremdkapital ausdrückli...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Gesamter Lebensbedarf

Rz. 245 Der gesamte Lebensbedarf (§ 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB) umfasst neben dem Elementarunterhalt nach § 1578 Abs. 2 und 3 BGB (regelmäßig berechnet nach der Düsseldorfer Tabelle) auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit oder Pflegebedürftigkeit sowie des Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Es handelt sich um jeweils unselbstständige T...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / e) Steuerlicher Überblick

Rz. 576 Sofern der Verkehrswert der ausgeschütteten Gegenstände höher als der steuerlich maßgebliche Buchwert ist, führt die Ausschüttung unabhängig davon, ob die Sachdividende handelsrechtlich zum Verkehrswert oder Buchwert bewertet wird, stets zu einer steuerlichen Gewinnrealisierung bei der ausschüttenden Gesellschaft in Bezug auf den gemeinen Wert der ausgeschütteten Geg...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes

Kommentar Mit Schreiben vom 22.12.2023 veröffentlichte das BMF die Neufassung des AStG-Erlasses, nachdem es am 20.7.2023 bereits eine erste Entwurfsfassung vorgelegt hatte. Auf ca. 250 Seiten und in 1.024 Randnummern stellt die Finanzverwaltung ihre Auslegung des Außensteuergesetzes dar. Nicht im Anwendungserlass enthalten sind Ausführungen zu § 1 AStG. Damit umfasst der Anwe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / 4. Festzustellende Einkunftsarten

Einkünfte aus Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte: Die gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist aber grundsätzlich nicht auf Gewinneinkünfte beschränkt. So findet § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO auch Anwendung bei Einkünften aus Kapitalvermögen und sonstigen Einkünften, z.B. aus Spekulationsgeschäften oder aus Leistungen i.S.d. § 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / h) Stille Gesellschaften

Die typisch stille Gesellschaft ist nicht als Mitunternehmerschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusehen. Der stille Gesellschafter erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG), da er am Unternehmen eines anderen beteiligt ist. Dementsprechend sind die Voraussetzungen für die Durchführung einer gesonderten und einheitlichen Feststellung nicht gegeben (BFH v. 10.11.198...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / j) Unterbeteiligung

Im Falle der Unterbeteiligung an Einkünften aus Gewerbebetrieb ist zwischen einer typischen und einer atypischen Unterbeteiligung zu unterscheiden. Atypische Unterbeteiligung: Der atypisch Unterbeteiligte erzielt die Gewinneinkünfte, wenn er Mitunternehmer i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ist, d.h. ein Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative entfalten kann. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / b) Unterbeteiligung

Wie bereits oben im Zusammenhang mit der Zurechnung erläutert, kann die Unterbeteiligung, ähnlich wie die stille Gesellschaft, nach steuerrechtlichen Maßstäben typisch oder atypisch (d.h. mitunternehmerisch) ausgestaltet sein. Atypische: Lediglich die atypische Unterbeteiligung, bei welcher der Unterbeteiligte aufgrund seiner vertraglichen Stellung im Innenverhältnis Initiati...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / e) Vermögensverwaltende Gesellschaften oder Gemeinschaften (Vermietungsgemeinschaften – geschlossene Immobilienfonds)

Ist eine Personengesellschaft oder Gemeinschaft nicht gewerblich tätig und handelt es sich auch nicht um eine gewerblich geprägte Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, bezieht sie keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung. Allgemeine Vora...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn

Leitsatz 1. Der Gewinn (Differenz zwischen [Rück-]Kaufpreis und Anschaffungskosten) aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat. 2. Ein lohnsteuerbarer Vorteil kann nur insoweit vorliegen, als der Arbeitnehmer aus der Veräußerung ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.3.2 Darlehen von Gesellschaftern an die Kapitalgesellschaft

Rz. 35 Darlehensforderungen der Gesellschafter an die Kapitalgesellschaft sind als deren Betriebsvermögen oder Privatvermögen zu behandeln, je nachdem, ob die betreffenden Gesellschafter das Darlehen aus ihrem Betriebsvermögen (bspw. Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer einer Personengesellschaft) oder Privatvermögen gewähren. Die an die Gesellschafter gezahlten Zinsen ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewinnerzielungsabsicht bei Einbringung eines land- und forstwirtschaftlichen Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft

Leitsatz 1. Bringt ein Steuerpflichtiger sein land- und forstwirtschaftliches Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft zu Buchwerten nach § 24 des Umwandlungssteuergesetzes ein, so ist der zeitliche Maßstab für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht des Einzelunternehmens der Zeitraum von der Gründung bis zu dessen Einbringung in die Personengesellschaft. 2. Stille...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 8. Kapitalvermögen/Investment

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5 Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 49 Abs 1 Nr 5 EStG)

Tz. 67 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 49 Abs 1 Nr 5 EStG unterteilt die inl Eink aus KapV in vier (bis VZ 2008: drei) Grundkategorien mit unterschiedlichen Tatbestandsmerkmalen. Es handelt sich dabei um eine eingeschr Auswahl der Eink iSd § 20 EStG. Diese Tatbestände greifen gem § 49 Abs 1 Nr 5 EStG bei beschr StPflicht nur, wenn der dort näher bezeichnete Inl-Bezug gegeben is...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)

Gem. Art. 10 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland unterliegen Dividenden der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers. Dem Quellenstaat wird nach Abs. 2 jedoch die Erhebung einer Quellensteuer zugestanden. Sofern der Nutzungsberechtigte der Dividende im anderen Vertragsstaat ansässig ist, darf diese Quellensteuer aber grundsätzlich einen Satz von 15 % des Bruttobetrags der...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Einkünfte aus Gegenständen des (steuerlichen) Privatvermögens

Rz. 657 Die Erbengemeinschaft bzw. der Nachlass kann durch Nutzung von Nachlassvermögen Einkünfte erzielen.[1056] So können z.B. zum Nachlass gehörende Privatimmobilien sowie Kapitalvermögen nach dem Erbfall durch die Erbengemeinschaft weiterhin Ertrag bringend genutzt werden. Soweit der Erbengemeinschaft dabei Einkünfte zufließen, verwirklichen die Miterben gemeinsam den je...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Vorbehaltsnießbrauch an Kapitalvermögen

Rz. 22 Die zentrale Frage bei der einkommensteuerrechtlichen Beurteilung des Vorbehaltsnießbrauch ist, wem die Einkünfte aus dem nießbrauchbelasteten Vermögen und wem das Eigentum daran zuzurechnen ist.[25] Beim Vorbehaltsnießbrauch an Kapitalvermögen (z.B. Aktien, verzinslichen Forderungen und GmbH-Anteilen) ist die überwiegende Ansicht, dass dem Vorbehaltsnießbraucher – zum...mehr