Fachbeiträge & Kommentare zu Einkünfte aus Kapitalvermögen

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Der ideelle (steuerneutrale) Tätigkeitsbereich gehört zum satzungsmäßigen Aufgabenbereich einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecken dienenden Körperschaft. In diesem Tätigkeitsbereich wird ein Teil der Mittel (Mitgliedsbeiträge, Zuwendungen [Spenden], Erbschaften, Schenkungen, nicht zweckgebundene Zuschüsse e...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.3 Gewinnausschüttungen der Betriebs-GmbH als Betriebseinnahmen des Besitzunternehmens

Da die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft dem Betriebsvermögen des Besitzunternehmens (bzw. dem Sonderbetriebsvermögen seiner Gesellschafter) zuzurechnen sind, zählen auch die Gewinnausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft an das Besitzunternehmen (bzw. an deren Gesellschafter) zu den beim Besitzunternehmen zu erfassenden Einkünften, die dem Teileinkünfteverfah...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Spekulationsgeschäfte

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Mit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 wurde die Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften erheblich ausgeweitet. Die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. v. § 23 EStG (Anhang 10) sind als sonstige Einkünfte i. S. v. § 22 Nr. 2 EStG (Anhang 10) zu erfassen. Private Veräußerungsgeschäfte sind nach § 23 Ab...mehr

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§ 3 Der Erbfall / (5) Zivilrechtliche Folgen der Geltendmachung

Rz. 22 Zivilrechtlich ist eine schnelle Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs in der Regel sinnvoll, da sie der Sicherung von Zinsansprüchen dient (für die Auslösung des Verzugs reicht eine Geltendmachung in Form einer unbezifferten Zahlungsaufforderung aus).[19] Wie aber gezeigt (siehe Rdn 12), kann es aus steuerlichen Erwägungen sinnvoll sein, zunächst abzuwarten. Liegt...mehr

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§ 13 Zinsloses Darlehen unt... / C. Einkommensteuer

Rz. 6 Bei einem zinslosen Darlehen kann es (sogar) zu einer Doppelbesteuerung durch Erbschaftsteuer und Einkommensteuer kommen. Dies ist höchstrichterlich nicht geklärt, beim BFH bestehen dazu divergierende Auffassungen.[13] Rz. 7 Wie bei den zinslosen Stundungen von Geldleistungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge – etwa Abstandszahlungen und Gleichstellungsgeldern (si...mehr

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§ 3 Der Erbfall / b) Behandlung der (Verzugs-)Zinsen

Rz. 58 Die Pflichtteilszahlung selber stellt für den Empfänger gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG stets einen erbschaftsteuerbaren Erwerb dar. Eine Einkommensbesteuerung kommt nicht in Betracht. Rz. 59 Zinsen, die auf den Pflichtteilsanspruch gezahlt werden, sind vom Pflichtteilsgläubiger gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern.[50] Wie bei der P...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / H. Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen im Erbfall

Rz. 15 Wer sich geschäftsmäßig mit der Verwaltung oder Verwahrung fremden Vermögens befasst, hat diejenigen in seinem Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände und diejenigen gegen ihn gerichteten Forderungen, die beim Tod eines Erblassers zu dessen Vermögen gehörten oder über die dem Erblasser zur Zeit seines Todes die Verfügungsmacht zustand, dem für die Verwaltung der E...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / aa) Einkommensteuerliche Folgen einer unverzinslichen Stundung

Rz. 93 Bei einer unverzinslichen Stundung, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und nach der die Fälligkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt eintritt, liegen gem. § 13 Abs. 3 S. 1 BewG Anschaffungskosten (nur) in Höhe des abgezinsten Gegenwartswerts vor.[76] Da hierbei gem. § 13 Abs. 3 S. 2 BewG zwingend von einem (heute überhöhten) Zinssatz von 5,5 % auszugehen ist, werden...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.1 Betriebsaufgabe bei Wegfall der sachlichen oder personellen Voraussetzungen

Die Betriebsaufspaltung endet zwangsweise, wenn die sachlichen [1] oder personellen [2] Voraussetzungen hierfür entfallen. Ein solches Ende kann beabsichtigt sein, wenn das Besitzunternehmen veräußert wird oder wenn die Betriebsgesellschaft ihre gewerbliche Tätigkeit einstellt. Wird eine Betriebsaufspaltung aufgrund der Auflösung der sachlichen oder personellen Verflechtung be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.2.1 Erweiterung der beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte

Rz. 150 § 2 AStG zieht im Wesentlichen zwei Rechtsfolgen nach sich: einerseits werden die im Inland steuerpflichtigen Einkünfte erweitert ("über die beschränkte Steuerpflicht hinaus"). Andererseits kommt es zur Anwendung des Progressionsvorbehalts (s. Rz. 331ff.). Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ist eine die Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 AStG erfüllende Person über die beschr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.5.1 Allgemeines

Rz. 325 Neben der Erweiterung der sachlichen Steuerpflicht um sog. erweiterte Inlandseinkünfte (s. Rz. 150ff.) werden durch § 2 Abs. 5 AStG zwei weitere Besteuerungsfolgen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht angeordnet. Dies betrifft in erster Linie die Anwendung des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung der tariflichen Einkommensteuer (S. 1, s. Rz. 331ff.). In di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.5.2 Berechnung der Steuer unter Progressionsvorbehalt (§ 2 Abs. 5 Satz 1)

Rz. 331 § 2 Abs. 5 S. 1 AStG regelt den anwendbaren Steuersatz. Die Norm ordnet die Anwendung des sog. Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG) im Rahmen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht an, indem der "Steuersatz [...], der sich für sämtliche Einkünfte der Person ergibt", zur Anwendung kommt. Dies gilt auch in Fällen, in denen § 2 Abs. 1 AStG nicht zu einer Ausdehnung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 27 § 2 AStG betrifft den Bereich der Einkommensteuer und somit grds. sämtliche Einkünfte i. S. v. § 2 Abs. 1 EStG. Besondere Bedeutung entfaltet die Norm für Einkünfte aus Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte (s. Rz. 152ff.). Rz. 28 einstweilen freimehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 3 Verfahren

Rz. 370 § 2 AStG auferlegt dem Stpfl. keine besonderen Erklärungspflichten. Es bleibt insoweit bei den allg. Erklärungspflichten gem. § 25 Abs. 3 EStG.[1] Rz. 371 Die Besteuerung im Rahmen des § 2 AStG erfolgt grds. durch Veranlagung (§ 25, § 50 Abs. 1 EStG). Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn ausschließlich Einkünfte erzielt werden, die einem abgeltenden Steuerabzug un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.7 Verhältnis zu den Vorschriften des EStG

Rz. 54 Bei § 2 AStG EStG handelt es sich um eine Vorschrift zur Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht. Der Anwendungsbereich der Norm und der Anwendungsbereich der unbeschränkten Steuerpflicht schließen sich gegenseitig aus.[1] Dies gilt gleichermaßen für die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG sowie nach § 1 Abs. 2 EStG [2], wenngleich die Aufgabe der erwei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 2.3 Freie Rücklage (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 6 Freie Rücklagen sind die einzige Form von Rücklagen, die keines inhaltlichen Grundes für ihre Bildung bedürfen. Die gemeinnützige Körperschaft ist vielmehr frei im Hinblick auf die Verwendung der in die Rücklage eingestellten Mittel. Dies meint, dass die Körperschaft die Mittel im Rahmen der allgemeinen Regeln des Gemeinnützigkeitsrechts nach Wahl der Vermögensverwaltu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 2.2 Umfang und Bedeutung der Steuervergünstigung

Rz. 7 Umfang und Bedeutung der Steuervergünstigung sind für die begünstigten Körperschaften sehr unterschiedlich. Die Steuerbefreiung für gemeinnützige Körperschaften bei der KSt[1] ist oft von geringer Bedeutung, da ein Teil der Einkünfte auch ohne die Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 51ff. AO steuerfrei bliebe.[2] Die ideelle Tätigkeit selbst (z. B. Unterhalten von Spo...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / III. Besteuerung der Destinatäre im Zusammenhang mit der Stiftung

Rz. 106 Leistungen der Stiftung an den Destinatär sind einkommenssteuerlich relevant. § 20 Abs. 1 (Auszug) "Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören" 1. Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verdeckte Gewinnausschüttun... / d) Empfang anlässlich des Geburtstags des Gesellschafters

Anlass der Veranstaltung maßgebend: Bei der steuerrechtlichen Beurteilung von Aufwendungen für Feiern oder für die Bewirtung von Gästen erachtet die Rechtsprechung seit jeher vor allem den Anlass der betreffenden Veranstaltung für maßgeblich. Unter diesem Gesichtspunkt werden namentlich Kosten für Feiern aus Anlass eines Geburtstags sowohl bei Arbeitnehmern[19] als auch bei ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2 Steuerfolgen

Rz. 326 Ist der Veräußerer der sperrfristverstrickten Anteile eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so gilt der Veräußerungsgewinn als in einem Betrieb gewerblicher Art dieser Körperschaft entstanden. Ist der Veräußerer persönlich von der KSt befreit, so gilt der Veräußerungsgewinn als in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Körperschaft entstanden. In beid...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 1 Grundlagen

Bereits die Gründung der GmbH ist dem Finanzamt innerhalb eines Monats mit den wesentlichen Angaben anzuzeigen, §§ 137, 138, 20 AO. Als Kapitalgesellschaft unterliegt die GmbH der Körperschaftsteuer. Sie ist i. d. R. gewerblich tätig und damit gewerbesteuerpflichtig und schließlich als Unternehmerin umsatzsteuerpflichtig. Eine Besonderheit ergibt sich steuerlich im Verhältnis...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Kryptowerten

Kommentar Neues BMF-Schreiben zu Kryptowährungen Mit Schreiben vom 6.3.2025 hat das BMF seine aus 2022 stammenden Aussagen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowerten aktualisiert. Neu eingefügt wurden insbesondere Aussagen zu Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten sowie zu dezentralen Finanzmärkten, Transaktionsübersichten und Steuerreports. Da...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 2.1 Bestimmung des Einkommens (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Einfügung des Einkommensbegriffs zum 1.10.2005 sollte unter Aufgabe des Verweises auf das BSHG bzw. SGB XII eine eigenständige Definition geschaffen werden. Der Einkommensbegriff sollte sich den Vorschriften des SGB XII orientieren, aber eine schnellere und einfachere Berechnung des bereinigten Einkommens als Grundlage für den Kostenbeitrag ermöglichen (vgl. BT...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 3 Die Kapitalgesellschaft zahlt Körperschaftsteuer

Der Steuerbilanzgewinn ist nicht den Gesellschaftern, sondern der Kapitalgesellschaft als Steuersubjekt zuzurechnen.[1] Die Kapitalgesellschaft zahlt auf ihren steuerlichen Gewinn Körperschaftsteuer. Erst die Ausschüttungen der Gesellschaft führen bei den Gesellschaftern zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen,[2] die der Abgeltungssteuer unterliegen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 5 Gesetzliche Vertreter der Kapitalgesellschaften

Vertretungsberechtigt, d. h. gesetzliche Vertreter der Gesellschaft ist der Vorstand für die Aktiengesellschaft[1] und der/die Geschäftsführer für die GmbH und die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG haftungsbeschränkt).[2] Achtung Verdeckte Gewinnausschüttung Erhält der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft mehr als ihm nach den vertraglichen Vereinbarungen zust...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / g) Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Rz. 60 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Für die Klärung, ob es sich um WK bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit handelt, gehört in bestimmten Fällen die Abgrenzung zu den bei anderen Einkunftsarten anzusetzenden WK. Denn WK müssen bei der Einkunftsart abgezogen werden, bei der sie erwachsen sind (§ 9 Abs 1 Satz 2 EStG). Soweit sie mit mehreren Einkunftsarten in Zusammen...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Einkünfte, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben

Rz. 47 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Sonderausgaben dürfen insoweit nicht abgezogen werden, als sie mit Einkünften im Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben (vgl § 10 Abs 1a Nr 2 Satz 1 EStG; > R 10.3 EStR). Dazu gehören > Einnahmen aus einer Tätigkeit ohne Einkünfte- oder Gewinnerzielungsabsicht – > Liebhaberei – (BMF vom 11.02.2010, Rz 23, BStBl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Mittelbarer Zusammenhang ausreichend

Rz. 33 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Der BFH legt dem WK-Begriff das Veranlassungsprinzip zugrunde (> Rz 12, 15). WK sind somit nicht nur Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen, sondern überhaupt alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (BFH 161, 290 = BStBl 1990 II, 817 mwN; BFH 189, 151 = BStBl 1999 II, 778 mwN; GrS 1/06, BFH 227, 1 = ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflichtteilsverzicht

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche, so sind die im Gegenzug zufließenden wiederkehrenden Zahlungen nicht besteuerbar (BFH 229, 104 = BStBl 2010 II, 818); beim Leistenden sind sie steuerlich nicht abziehbar (vgl BFH/NV 2021, 304 = HFR 2021, 266). Die > Zinsen auf fällige Leistungen wegen eines Pflichtteils...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Unfreiwillige Aufwendungen, Vermögensschäden

Rz. 41 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Aufwendungen können auch dann WK sein, wenn sie ohne Willen oder Kenntnis des ArbN aus beruflicher Veranlassung sein Vermögen mindern (BFH 156, 95 = BStBl 1989 II, 382; BFH 220, 407 = BStBl 2010 II, 48 mwN). Solche unfreiwilligen Aufwendungen dienen zwar idR nicht der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, wie es § 9 Abs 1 Satz 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Hinweise zur Besteuerung beim Empfänger

Rz. 108 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der Empfänger muss unter die > Unbeschränkte Steuerpflicht fallen; § 10 Abs 1a Nr 2 Satz 1 EStG setzt dies zur Sicherstellung einer korrespondierenden Besteuerung voraus. Dafür reicht > Beschränkte Steuerpflicht nicht aus, weil § 49 EStG die Einkünfte aus § 22 Nr 1a EStG nicht als > Inländische Einkünfte einordnet und überdies die Abkommen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die folgende grundsätzliche Darstellung befasst sich mit der Bestimmung des Werbungskostenbegriffs (> Rz 9 ff), den Voraussetzungen für den Abzug von WK der > Arbeitnehmer (> Rz 18 ff), den in bestimmten Fällen bestehenden Abzugsverboten (> Rz 69 ff) sowie der Erstattung von WK durch den > Arbeitgeber und Dritte (> Rz 109 f). Einzelfragen (zB...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nominalwertprinzip

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Bei der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) vertritt der > Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass trotz idR laufender Minderung des Geldwerts durch Inflation der Nennwert der Besteuerung unterliegt (Nominalwertprinzip, Grundsatz: > Euro = Euro). Entsprechendes galt für die DM (vgl im Einzelnen zB BFH...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Dienstverhältnisse mit einer Gesellschaft, an der der Ehegatte des Arbeitnehmers beteiligt ist

Rz. 100 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ist ein Ehegatte Alleingesellschafter oder Mitgesellschafter einer Kapitalgesellschaft (zB einer GmbH), so werden ernsthaft vereinbarte und durchgeführte Dienstverhältnisse anerkannt. Der Gesellschafter selbst (und/oder sein Ehegatte) kann ArbN der KapGes sein. Ergänzend > Einmanngesellschafter sowie > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kap...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.5 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Zeile 11 Zeile 11 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Die Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 und 6 KStG erfassen Kapitaleinkünfte, die zu einem inländischen Betrieb gehören, in Zeilen 2 ff., nicht in Zeile 11. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wech...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 8 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-49 In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39-99c sind nicht auszufüllen, soweit das Unternehmen Handelsschiffe im internationalen Verkehr nach § 5a EStG betreibt. In diesem Fall erfolgt eine besondere Ermittlung des Gewerbeertra...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 1.1 Betriebseinnahmen im Verhältnis zu Einnahmen i. S. d. § 8 Abs. 1 EStG und Erträgen

Rz. 1 Der Einkommensteuer unterliegen Gewinne sowie Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten. Gewinne entstehen bei den sogenannten Gewinneinkunftsarten i. S. d. § 2 Abs. 1 Nrn. 1 – 3 EStG (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus selbständiger Arbeit).[1] Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten entstehen bei s...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient der Ermittlung und Fortschreibung des steuerlichen Einlagekontos und des sog. Sonderausweises. Ein steuerliches Einlagekonto müssen nach § 27 Abs. 1 Satz 1, Abs. 7 KStG folgende unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaftsteuersubjekte führen: Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe st...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.9.2 Private Veräußerungsgeschäfte

Zeilen 15–15c In Zeile 15 sind die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 EStG einzutragen.[1] Es handelt sich um: Veräußerungsgeschäfte über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, bei denen der Zeitraum zwischen der Anschaffung bzw. Herstellung und der Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt; Veräußerungsgeschäfte über andere Wirtschaftsgüter, bei ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 9 Verrechnung von Leistungen mit dem steuerlichen Einlagekonto

Zeile 46 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme für den Bestand des steuerlichen Einlagekontos zu bilden. Der Anfangsbestand ist durch organschaftliche Mehrabführungen gemindert worden. Der Betrag kann daher auch negativ sein. Vor Zeilen 47–55 In den Zeilen 47–55 werden Abgänge aus dem steuerlichen Einlagekonto in der Vorspalte ermittelt und in Spalte 3 abgezogen. Da nur die En...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 2 Allgemeine Angaben

Vor Zeilen 1–3 Die Zeilen 1–3 fragen ab, ob mehrere Betriebe vorliegen. Die Zinsschranke ist nicht je Steuerpflichtigen, sondern je "Betrieb" anzuwenden. Ein "Betrieb" ist eine selbstständige organisatorische Unternehmenseinheit im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, der gewerblichen Tätigkeit und der selbstständigen Tätigkeit, die von anderen Einheiten desselben Steuerpfl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 12 Kürzungsbetrag bei Beteiligungen an Zwischengesellschaften nach dem AStG

Vor Zeilen 99a-99c In diesen Zeilen ist der Kürzungsbetrag nach § 11 AStG einzutragen. Diese Kürzung greift ein, wenn der Stpfl. aus der Beteiligung an der ausländischen Zwischengesellschaft bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen erhält, nachdem entsprechende Hinzurechnungsbeträge bei ihm angesetzt worden waren. Es sind dies Gewinnanteile und sonstige Bezüge nach § 20 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 22 Ermittlung der kapitalertragsteuerpflichtigen Leistungen in Fällen der Liquidation

Zeilen 153 bis 159 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 160–166 Die Zeilen 160–166 enthalten Angaben zur Ermittlung der Leistungen an den Anteilseigner im Falle einer Liquidation, die nicht aus dem steuerlichen Einlagekonto stammen und somit der Kapitalertragsteuer unterliegen. Bei dem Anteilseigner ist die Auskehrung von eingezahltem Kapital grundsätzlich nicht steuerbar, doc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 2.2.1 Zuordnung

Die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen hängt nicht von der Qualifikation der Einkünfte, sondern ausschließlich von ihrer betrieblichen Zweckbestimmung ab.[1] Den Zweck des jeweiligen Wirtschaftsguts bestimmt der Unternehmer (= subjektiver Wille des Steuerpflichtigen). Das gilt auch im Fall von Personengesellschaften. So ist die Entscheidung ü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.16 Hinzurechnungsbeträge nach § 10 AStG und Kürzungsbeträge nach § 11 Abs. 2 AStG

Vor Zeilen 31a-31b Durch das Gesetz v. 25.6.2021[1] ist die Erfassung der Hinzurechnungsbeträge nach §§ 7 ff. AStG neu konzipiert worden. Nach § 10 Abs. 2 AStG n. F. ist der Hinzurechnungsbetrag einer Zwischengesellschaft, deren Wirtschaftsjahr nach dem 31.12.2021 beginnt, in dem Vz zu erfassen, in dem das Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft endet, im Ergebnis also zeitg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 10 Herabsetzung des Nennkapitals (außerhalb einer Umwandlung) oder Auflösung der Körperschaft; Rückzahlung des Nennkapitals (§ 28 Abs. 2 KStG)

Die Zeilen 56–80 berücksichtigen die Auswirkungen der Herabsetzung des Nennkapitals auf das steuerliche Einlagekonto und den Sonderausweis nach § 28 Abs. 2 KStG. Ein Sonderausweis wird vorrangig durch eine Kapitalherabsetzung aufgelöst (§ 28 Abs. 2 Satz 1 KStG). Darüber hinausgehende Beträge der Kapitalherabsetzung werden über das steuerliche Einlagekonto verrechnet. Das Form...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 11 Kürzungen

Vor Zeilen 83-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 83 Die Zeilen 83–87 betreffen die Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes, Zeile 88 die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen. In Zeile 83 is...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Einlage: Auswirku... / 3.2 Gesellschafterebene

Die Einlage des Gesellschafters hat auf Ebene des Gesellschafters, soweit sich die Anteile im Privatvermögen befinden, auf sein Einkommen keine unmittelbaren ertragsteuerlichen Auswirkungen, da die verdeckte Einlage steuerlich nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden kann. Es ergeben sich aber folgende Auswirkungen: Nachträglich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Einlage: Auswirku... / 6 Unentgeltliche oder verbilligte Nutzungsüberlassung an eine Kapitalgesellschaft

Die Einlage von Nutzungen und Leistungen wurde vom BFH in einer Grundsatzentscheidung abgelehnt.[1] Es fehlt somit unverändert an der Deckungsgleichheit von verdeckter Einlage und verdeckter Gewinnausschüttung. Korrespondierend sind aber auf der Seite des Gesellschafters keine Einkünfte anzusetzen, da für die Nutzungsüberlassung auch keine Gegenleistung vorliegt. Mangels Ein...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wie ist eine Einnahme für d... / Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass das Finanzgericht (FG) zu Recht das Entgelt den Einkünften aus sonstigen Leistungen zurechnete. Einkünfte aus Kapitalvermögen entstehen, wenn Geldvermögen tatsächlich zur Nutzung überlassen wird. Im Fall der Kläger wurde das Bankguthaben lediglich verpfändet, nicht aber der N-GmbH zur Nutzung überlassen. Der vereinbarte Girokredit wur...mehr