Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Das arbeitsteilige Verfahren

Rn. 16 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 IRd Bescheinigungsverfahrens ist zu unterscheiden (wie bei § 7h EStG; s § 7h Rn 10 (Handzik)): Rn. 16a Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Dieses arbeitsteilige (s Rn 16) Prüfungs- und Bescheinigungsverfahren hält BFH BStBl II 2004, 711 für sinnvoll, weil und soweit die Denkm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kirchensteuer

Erstattung: § 11 EStG findet auf die Erstattung von Sonderausgaben, wie die Erstattung von KiSt, keine Anwendung, da § 11 EStG nur die zeitliche Zuordnung von steuerbaren Einnahmen bzw steuerlich abzugsfähigen Ausgaben betrifft, BFH v 07.07.2004, XI R 10/04, BStBl II 2004, 1058. Zur KiSt-Erstattung als rückwirkendes Ereignis vgl BFH v 02.09.2008, X R 46/07, BStBl II 2009, 229...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 10 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Durch die Streichung des § 51a BewG hat es auch weiterer Anpassungen anderer Rechtnormen bedurft, die nun auf § 13b EStG verweisen. Rn. 11 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Gewerbesteuerlich stellt § 3 Nr 12 GewStG Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen sind, sowie Genossenschaften, soweit die Gesellsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gegenüberstellung fiktive und tarifliche ESt

Rn. 23 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Erzielt der StPfl iSd Rn 22 (s Rn 22) ausschließlich begünstigte Einkünfte aus LuF, stößt die Berechnung der Tarifermäßigung auf keine größeren Schwierigkeiten. Soweit die Einkünfte aus LuF allerdings auch gem§ 32c Abs 4 EStG von der Tarifermäßigung ausgeschlossene Bestandteile enthalten, sind Letztere sowohl bei der Ermittlung der tariflich...mehr

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Pauschalbesteuerung von Sac... / 10.3 Eintragung in der Lohnsteuer-Anmeldung

Die pauschale Einkommensteuer gilt als Lohnsteuer und wird im Rahmen des Lohnsteuer-Anmeldungsverfahrens erfasst. Sie ist von dem die Sachzuwendung gewährenden Steuerpflichtigen in der Lohnsteuer-Anmeldung der Betriebsstätte anzumelden und abzuführen. Die Lohnsteuer-Anmeldungen sehen dafür eine gesonderte Eintragungspflicht vor; die pauschale Lohnsteuer nach § 37b EStG ist i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Außergewöhnliche Belastung

§ 11 Abs 2 EStG ist auch auf außergewöhnliche Belastungen anwendbar. Aufwendungen iSd § 33 Abs 1 EStG sind grundsätzlich in dem VZ zu berücksichtigen, in dem der StPfl sie geleistet hat, BFH v 12.07.2017, VI R 36/15, BStBl II 2017, 979. Der Abfluss erfolgt nicht bereits im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses, sondern erst im Zeitpunkt der Zahlung, BFH v 30.07.1982, VI R 6...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. AfA-Sätze

Rn. 24 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die erhöhten Absetzungen betragen abweichend von § 7 Abs 4 und 5 EStG (§ 7i Abs 1 S 1, 5 EStG) bei Beginn der Baumaßnahmen nach dem 31.12.2003 (Art 9 Nr 9 Buchst a und b, Art 29 Abs 1 HBeglG v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076): im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren jeweils 9 % und in den folgenden 4 Jahren jeweils 7 % der begünsti...mehr

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Unbeschränkt steuerpflichti... / 3 Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag

Grenzpendler sind Arbeitnehmer, die im Inland arbeiten, aber im Ausland wohnen. Für diese Personen enthält das Einkommensteuergesetz aus verfassungs- und EU-rechtlichen Gründen eine Sonderregelung. Auf Antrag können sich diese als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandeln lassen, obwohl sie im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Antrags...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / Zusammenfassung

Überblick Das Einkommensteuergesetz regelt verschiedene Freibeträge, die unterschiedliche Zwecke verfolgen. Durch den Versorgungsfreibetrag, den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag und den Altersentlastungsbetrag werden nur bestimmte, gesetzlich festgelegte Einkünfte steuerlich begünstigt. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gleicht einen Mehraufwand bei alleinerziehen...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 4.3 Arbeitgeber ist Schuldner der Pauschalsteuern

Der Arbeitgeber muss sowohl die einheitliche Pauschalsteuer von 2 % als auch die pauschale Lohnsteuer von 20 % übernehmen.[1] Er ist gegenüber der Finanzverwaltung Schuldner der Pauschalsteuern. Abwälzung der Pauschalsteuer zulässig Trotz dieser eindeutigen Vorschriften im Einkommensteuergesetz bedeutet die vorgeschriebene Übernahme der Steuerschuld durch den Arbeitgeber jedoc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 07.10.1998, BStBl I 1998, 1221 (zur ertragsteuerlichen Behandlung von im Eigentum des Grundeigentümers stehenden Bodenschätzen). Rn. 55c Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bewirtschaftet ein LuF Grundstücke, die grundeigene Bodenschätze (zB Kies, Sand, Ton, Quarz) enthalten, gehören diese zu seinem luf BV; sie bilden mit dem Grund und Boden, in dem sie lagern, zivil- wie auch s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung zur Liebhaberei

Rn. 9a Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Darüber hinaus verlangt das EStG (s § 13 Abs 5 EStG iVm § 15 Abs 2 EStG) und die höchstrichterliche Rspr für die Annahme eines forstwirtschaftlich Betriebs (anders als zB die Waldgesetze des Bundes und der Länder, die insoweit eine andere Zwecksetzung verfolgen, s § 13 BundeswaldG v 02.05.1975, BGBl I 1975, 1037), dass die Forstwirtschaft mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Feststellung der Tierbestände

Rn. 22 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bei der Feststellung der Tierbestände ist von den regelmäßig und nachhaltig im Wj erzeugten (aus Vereinfachungsgründen stellt die FinVerw auf die verkauften bzw verbrauchten Tiere ab) und den im Durchschnitt des Wj gehaltenen Tieren auszugehen, wobei als erzeugt diejenigen Tiere gelten, deren Zugehörigkeit zum Betrieb sich auf eine Mastperio...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einbeziehung der stillen Reserven

Rn. 285 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Ein evtl zu berücksichtigender Aufgabegewinn, in dem die stillen Reserven des BV erfasst werden, lässt sich durch Gegenüberstellung des bis zum Aufgabe- bzw Veräußerungszeitpunkts fortentwickelten letzten BV als sog Aufgabe-Anfangsvermögen und des sich durch Ansatz der Werte des § 14 EStG iVm § 16 Abs 3 EStG ergebenden sog Aufgabe-Endvermög...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abfluss von Ausgaben beim Steuerpflichtigen bei Einschaltung Dritter

Rn. 103 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Einschaltung eines Dritten kann zum einen dadurch erfolgen, dass der StPfl nicht an den Gläubiger, sondern an einen Dritten leistet. In diesem Fall ist ein Abfluss beim StPfl nur dann gegeben, wenn durch die Leistung an den Dritten der Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht beim StPfl eingetreten ist, BFH v 16.10.2007, VIII R 21/0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Weinbau

Verwaltungsanweisungen: BMF v 19.10.2017, BStBl I 2017, 1431 (Abgrenzung der LuF vom Gewerbe im Bereich des Weinbaus, ertragsteuerliche Behandlung eigener und fremder Erzeugnisse in Haupt- und Nebenbetrieben). Rn. 12 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Weinbau ist die auf planmäßige Gewinnung und Verwertung von Weinreben gerichtete Tätigkeit. Der Weinbau besteht danach nicht nur in der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 180 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Sollen Einkünfte aus dem Betrieb einer LuF gemeinschaftlich erzielt werden (weil zB der zukünftige Hofnachfolger bereits in die Betriebsführung mit einbezogen werden soll), kann dies ohne Weiteres durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags erreicht werden; für dessen steuerliche Anerkennung gelten keine anderen Kriterien als im gewerbliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Obstbau

Rn. 14 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Obstbau ist die planmäßige Gewinnung und Verwertung von Obst (zB mittels Direktvermarktung, Vermostung usw). Der Obstbau kann sowohl im Rahmen einer landw als auch in Form einer gärtnerischen Nutzung erfolgen; Unterscheidungsmarkmal ist die Intensität der Bewirtschaftung (BFH 19.09.1952, BStBl III 1952, 284; Abschnitt 1.08 Abs 4 bzw 1.11 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anforderungen an die steuerliche Anerkennung des Nießbrauchs

Rn. 209c Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Einräumung des (regelmäßig unentgeltlich vereinbarten) Nießbrauchs an einem luf Betrieb ist grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennen (BFH v 04.11.1980, BStBl II 1981, 396 und BFH v 05.07.1984, BStBl II 1986, 322). Wie bei allen Verträgen mit nahen Angehörigen, die auf eine Verlagerung der Einkünftezurechnung hinzielen, ist aber Vorau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Nutzungsänderungen vor dem 01.07.1979

Rn. 380 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Für Nutzungsänderungen, die vor dem 01.07.1979 vorgenommen worden sind, hat die FinVerw im Anschluss an BFH v 12.02.1976, BStBl II 1976, 663, geregelt (s Abschn 13a Abs 2 S 6 EStR 1978), dass WG, die bei Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich zulässigerweise zum gewillkürten BV gezogen worden sind, durch den Übergang zu einer Gewinnermit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Inanspruchnahme IAB, schädliche Verwendung einer Investition

Rn. 303 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Ein IAB kann grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Investition im Betrieb nicht mehr möglich ist; abzustellen ist dabei auf den Zeitpunkt der erstmaligen Geltendmachung. Ist der Betrieb im Zeitpunkt der Geltendmachung bereits veräußert oder aufgegeben, kann ein IAB nicht mehr vorgenommen werden. Entsprechendes gilt für den...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Was prüft und bescheinigt die Denkmalschutzbehörde?

Rn. 17 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die nach Landesrecht (zB Art 11 ff Bay DenkmalschutzG) zuständige (s dazu die Übersicht in H 7i EStH 2023 iVm BMF v 04.06.2015, BStBl I 2015, 506) Denkmalschutzbehörde hat zu prüfen und zu bescheinigen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Stille Gesellschaft

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Hält der typisch stille Gesellschafter seine Beteiligung im PV, fließt der Gewinnanteil (§ 20 Abs 1 Nr 4 EStG) unter Anwendung des § 11 Abs 1 EStG und nicht des § 44 Abs 3 EStG zu (vgl BFH v 22.07.1997, VIII R 13/96 , BStBl II 1997, 767; BFH v 30.10.2001, VIII R 15/01, BStBl II 2002, 138; BFH v 14.06.2005, VIII R 53/03, BFH/NV 2005, 2183; Krü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachliche Bindungswirkung

Rn. 54 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Entsprechend der Regelungsaussage der Anrufungsauskunft, Zitat "wie die FinBeh einen ihr zur Prüfung gestellten typischerweise hypothetischen Sachverhalt im Hinblick auf die Verpflichtung zum LSt-Abzug gegenwärtig beurteilt", BFH v 27.02.2014, VI R 19/12, BStBl II 2014, 894, ist das Betriebsstätten-FA an die erteilte Auskunft gebunden, BFH v 13...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 9 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Forstwirtschaftliche Tätigkeit und forstwirtschaftliche Flächen Unter Forstwirtschaft ist die Ausnutzung der Fruchtbarkeit des Waldbodens zur Gewinnung von Walderzeugnissen, ihre unmittelbare Verwertung durch Veräußerung oder Verbrauch (für eigene betriebliche wie private Zwecke) sowie ihre mittelbare Verwertung durch Veredelung (zB in einem e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Beginn und Umfang der Abschreibungen

Rn. 258 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung (§ 9a EStDV) sind die Tiere des AV auf die voraussichtliche betriebsgewöhnliche ND abzuschreiben, wobei zu berücksichtigen ist, dass ein regelmäßig nur noch bei Pferden und Kühen zu berücksichtigender Schlachtwert das AfA-Volumen begrenzt und demzufolge als Mindestwert in der Bilanz auszuweisen ist (BFH v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Zuordnung des Holzbestands zum nicht abnutzbaren AV, Begriff des WG

Rn. 9e Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ebenso wie der Grund und Boden gehört auch das stehende Holz zu den nicht abnutzbaren WG des AV iSd § 6 Abs 1 Nr 2 EStG (BMF v 16.05.2012, BStBl I 2012, 595). Die Zuordnung zum nicht abnutzbaren AV beruht darauf, dass die einzelnen Bäume sowohl Produktionsmittel als auch gleichzeitig das Produkt selbst sind, und zum anderen auf der langen (8...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 251 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Im Hinblick darauf, dass die (letztmals 1980 angepassten) Viehdurchschnittswerte zwischenzeitlich weit hinter den tatsächlichen AK/HK zurückgeblieben waren und demzufolge bei der Viehbewertung nach Durchschnittssätzen nicht mehr vertretbare stille Reserven gelegt wurden, hat der BFH mit Urt (BFH v 08.09.1991, BStBl II 1993, 272; BFH v 04.06...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Antrag auf Tarifermäßigung

Rn. 13 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Anders als noch in der nie in Kraft getretenen Vorgängerregelung ist die Tarifermäßigung nur noch auf Antrag des StPfl zu gewähren; dem StPfl wird somit ein Wahlrecht eingeräumt, das er für jeden der drei Betrachtungszeiträume unterschiedlich ausüben kann. Der Antrag ist schriftlich zu stellen; in diesem hat der StPfl dann auch jeweils durch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Liebhaberei nach Zubilligung einer Anlaufphase

Rn. 294 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Ist eine Betätigung nach Zubilligung einer Anlaufphase endgültig als Liebhaberei zu qualifizieren, fällt also eine bislang bestehende Einkunftserzielungsabsicht weg, weil zB prognostizierte Gewinne ausbleiben und evtl eingeleitete Gegenmaßnahmen ohne Erfolg geblieben sind, sind die aus der Betätigung erzielten Verluste ab diesem Zeitpunkt n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Geduldetes Betriebsvermögen

Rn. 362 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Aufgrund eines (wenig geglückten) Urteils (BFH v 12.02.1976, BStBl II 1976, 663) und den daraus (unzutreffend) gezogenen Folgerungen der FinVerw (BMF v 15.03.1979, BStBl I 1979, 162; im Einzelnen s Rn 310) wurden durch das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der LuF v 25.06.1980, BStBl I 1980, 400, die Sätze 3 und 4 in § 4 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Der Grundsatz

Rn. 13 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die FinBeh konnten diese Bescheinigung grds weder rechtlich noch tatsächlich prüfen (BFH BStBl II 2005, 171; BFH BStBl II 2007, 373; R 7h Abs 4 S 2 EStR 2012). Es handelt sich nämlich um einen Grundlagenbescheid (iSd §§ 171 Abs 10, 175 Abs 1 Nr 1 AO; BFH IX R 13/04, BStBl II 2007, 373; BFH v 22.10.2014, X R 15/13, BStBl II 2015, 367; BFH v 0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bedeutung der Abgrenzung für die Besteuerung

Rn. 140 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ein immer wiederkehrendes Problem der luf Ertragsbesteuerung ist das Überschreiten der Grenze zwischen luf und gewerblichen Einkünften. Gerade im Zeitalter der (zur Einkommenssicherung der LuF erwünschten) verstärkten überbetrieblichen Nutzung eigenen BV (mit und ohne gleichzeitig erbrachten Dienstleistungen) für Dritte tritt dieses Problem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stephany, HLBS-Report 2003, 176, 183; Junker/Weiler, Die Bilanzierung von Ökopunkten, StB 2010, 268; Bahrsua, Funktionsweise von Ausgleichsmaßnahmen, Ersatzflächenpools und Ökopunkte, AgrarB 2021, 247. Verwaltungsanweisungen: BMF v 03.08.2004, BStBl I 2004, 716 (Ausgleichsmaßnahmen nach den NaturschutzG: Ersatzflächenpools); BMF v 11.10.2021, BStBl I 2021, 2025 (Änderung des BMF-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Energieerzeugung durch Wind-, Solar- und Wasserkraft bzw durch ein Blockheizkraftwerk

Rn. 59a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Verwertung der mittels Wind-, Solar- bzw Wasserkraft erzeugten Energie stellt grundsätzlich eine gewerbliche Betätigung dar, weil insoweit keine planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens erfolgt (R 15.5 Abs 12 S 1 EStR 2012). Dementsprechend kann sie auch nicht im Rahmen eines luf Nebenbetriebs erfolgen, weil Wind-, Solar- un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verwaltungsinterne Abstimmungspflichten

Rn. 38 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Aus BMF v 12.12.2017, BStBl I 2017, 1656 Tz 3, 4, 5 ergeben sich für das zuständige Betriebsstätten-FA vor Erteilung der Auskunft verwaltungsinterne Abstimmungspflichten. Hat ein ArbG mehrere Betriebsstätten und handelt es sich um einen Fall von einigem Gewicht, hat das zuständige Betriebsstätten-FA seine Auskunft mit den anderen Betriebsstä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Vorauszahlung

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Vorauszahlungen sind Leistungen im Rahmen eines schwebenden Geschäfts vor ihrer Fälligkeit. Für ihren Abzug gilt § 11 Abs 1 S 1 EStG, es sei denn, alle Tatbestandsmerkmale des § 42 AO sind gegeben; ausführlich dazu s § 11 Rn 146 (Pust). Rn. 2 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Ob im Einzelfall ein Vorschuss oder ein Darlehen (dann kein Zufluss) gegebe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Auswirkungen während der Pachtdauer

Rn. 196a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Der Anspruch auf Substanzerhaltung des eisern verpachteten Inventars ist beim Verpächter zu jedem Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Wiederbeschaffungskosten neu zu bewerten u jeweils als sonstige Forderung auszuweisen. Er beträgt bei Pachtbeginn 0 EUR u wird infolge der Abnutzung der verpachteten WG von Jahr zu Jahr um den Wert der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die verschiedenen Betriebsformen

Rn. 9c Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Den Sonderverhältnissen der Forstwirtschaft entsprechend sind zwei Betriebsformen zu unterscheiden, nämlich der Nachhaltsbetrieb und der sog aussetzende Betrieb. Diese Abgrenzung ergab sich bis einschließlich VZ 2011 unmittelbar aus § 34b Abs 4 EStG iVm § 68 EStDV; sie erfolgt grundsätzlich nach forstwirtschaftlich Gesichtspunkten (BFH v 18....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Erforderlichkeit der Baumaßnahmen

Rn. 7 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Maßnahmen müssen erforderlich sein (§ 7i Abs 1 S 1 EStG). Dass sie aus denkmalpflegerischer Sicht angemessen oder vertretbar sind, reicht nicht aus. Vielmehr müssen, gemessen am Zustand des Baudenkmals vor Beginn der Baumaßnahmen, die Aufwendungen geboten sein, um den unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand her...mehr

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Pauschalbesteuerung von Sac... / 10.4 Pauschalierungswahlrecht und Widerruf

§ 37b EStG ist eine Kann-Vorschrift, über deren Anwendung der Arbeitgeber als Steuerschuldner entscheidet.[1] Der Antrag auf Pauschalierung wird formlos durch die Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung gestellt. Mit der Einreichung der Lohnsteuer-Anmeldung gilt das Wahlrecht des Steuerpflichtigen zur Steuerübernahme als ausgeübt. Zum Rechtsschutz des Empfängers ist der Antrag unwid...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Zu berücksichtigende Einnahmen und Ausgaben

Rn. 47 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Besteht nach den vorstehenden Ausführungen ein Zusammenhang der Jagd mit dem Betrieb der LuF, stellt diese lediglich einen Betriebszweig innerhalb des Gesamtbetriebs dar, mit der Folge, dass die Jagdausübung selbst dann zu keiner Liebhaberei führt, wenn sie – für sich betrachtet – ständig Verluste erbringt, sofern nicht dadurch der Gesamtbet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gewinnverteilung bei PersGes

Rn. 304 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Wird der luf Betrieb in der Rechtsform einer PersGes geführt, kommt aus praktischen Erwägungen heraus eine Gewinnverteilung nur dergestalt in Betracht, dass diese entweder nach Köpfen oder wenigstens prozentual zu erfolgen hat. Eine davon abweichende, im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Gewinnverteilung unter Berücksichtigung von Vorwegverg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vor dem 01.01.2008 abgeschlossene WÜV

Rn. 206 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Nach st Rspr des BFH (zuletzt BFH v 28.02.2003, BStBl II 2003, 644) unterlag ein WÜV wegen seiner Einordnung als familienrechtlicher Vertragstyp mit erbrechtlichem Bezug den Grundsätzen einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen. Folge davon war, dass die vom Nutzungsberechtigten an den Hofeigentümer geleisteten Zahlungen keine BA ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Abstimmung mit Denkmalbehörde

Rn. 11 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Baumaßnahmen müssen "in Abstimmung" mit den für Denkmalschutz oder Denkmalpflege zuständigen Landesbehörden durchgeführt werden (§ 7i Abs 1 S 6 EStG). Damit wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass die durchzuführenden Baumaßnahmen von Anfang bis zum Ende mit den Denkmalbehörden abgestimmt werden müssen (Franzmeyer-Werbe, DStZ 2001, 50...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) Rückstellung für Rückbauverpflichtung

Rn. 58g Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Häufig dürfen neue Biogasanlagen nur errichtet werden, wenn nach Ende der Nutzung auch eine etwaige Beseitigung/Rückbau geregelt wurde. Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten darf steuerlich nach R 5.7 Abs 4 S 1 EStR 2012 nur gebildet werden, wenn die öffentlich-rechtliche Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist. Das ist rege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nießbrauch an einem Grundstück

Rn. 210b Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein dem Ertragsnießbrauch (s Rn 209a) gleichstehender Vorgang ist gegeben, wenn sich zB die Eltern iRd Hofübergabe beispielsweise die Erträge an bestimmten, mit übergebenen WG vorbehalten. Befinden sich danach zB im (geduldeten) luf BV vermietete Wohn- und Geschäftshäuser, und behalten sich die Eltern iRd Hofübergabe neben den vertraglich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Teils begünstigte, teils nicht begünstigte Maßnahmen

Rn. 5h Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Bezieht sich zB ein Gesamtkaufpreis teilweise auf begünstigte (s Rn 4a–4i) und teilweise auf nicht begünstigte Maßnahmen (s Rn 5a–5g), ist dieser aufzuteilen (BFH v 06.05.2014, IX R 15/13, BFH/NV 2014, 1818) auf Grund und Boden, Altbausubstanz des Gebäudes, Baumaßnahmen nach § 7h Abs 1 EStG, übrige Baumaßnahmen und sofort abziehbare WK.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Instandhaltungskosten

Instandhaltungskosten sind trotz der Teilrechtsfähigkeit der WEG-Gemeinschaft nach § 10 Abs 6 WEG 2007 erst bei Verausgabung durch den Verwalter des gemeinschaftlichen Eigentums für Erhaltungsmaßnahmen als BA/WK abgeflossen und nicht bereits bei Zuführung zur Erhaltungsrücklage nach § 19 Abs 2 Nr 4 WEG , BFH v 14.01.2025, IX R 19/24, BStBl II 2025, 291 (bis zum 30.11.2020: In...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Begünstigte Steuerpflichtige und begünstigte Einkünfte

Rn. 12 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Begünstigt sind grundsätzlich alle beschränkt wie unbeschränkt StPfl mit Einkünften aus LuF iSd § 13 EStG (s Rn 6). Der Tarifermäßigung unterliegen indes nicht alle, sondern nur bestimmte Einkünfte aus LuF (s Rn 7, 8 und 40 ff).mehr