Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Kinder in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b EStG)

Rn. 391 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b EStG werden Kinder berücksichtigt, die sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befinden. H 32.6 EStH 2022 "Übergangszeit nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b EStG"; A 16 Abs 1–4 DA-KG 2024. Die Zwangspausen dürfen den zeitlichen Rahmen von 4 Monaten nicht übersteigen, um als Übergangszeit anerka...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Kinder, die einen Dienst iSd § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG leisten

Rn. 450 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Wird ein Dienst anderer Art geleistet, ist keine analoge Anwendung des § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG möglich, da keine planwidrige Lücke gegeben ist, BFH v 18.03.2009, III R 33/07, BStBl II 2009, 1010; BFH v 24.05.2012, III R 68/11, BStBl II 2013, 864; BFH v 09.02.2012, III R 78/09, BFH/NV 2012, 940; BFH v 18.06.2014, III B 19/14, BFH/N...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Fortführungsfiktion (§ 16 Abs 3b EStG)

Rn. 220 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Mit dem StVereinfG 2011 v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131 hat der Gesetzgeber in § 16 Abs 3b EStG nunmehr geregelt, dass ein unterbrochener bzw im Ganzen verpachteter Betrieb (s Rn 155ff) so lange nicht als aufgegeben gilt, solange der StPfl nicht eine ausdrückliche Aufgabeerklärung gegenüber dem FA abgibt (§ 16 Abs 3b S 1 Nr 1 EStG) oder dem F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der Verlängerungszeitraum des § 32 Abs 5 S 1 EStG

Rn. 723 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Berücksichtigung erfolgt für einen der Dauer des Dienstes oder der Tätigkeit entsprechenden Zeitraum, höchstens für die Dauer des inländischen gesetzlichen Grundwehrdienstes (§ 5 WehrPflG) oder bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern für die Dauer des inländischen gesetzlichen Zivildienstes (§§ 24ff ZivildienstG). Auch die Dauer eines ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Vorschriften für Steuervergütungen (§ 96 Abs 1 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Aktuell sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie zahlreiche Regionalträger (ehemals Landesversicherungsanstalten). Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung. Der Hauptsitz befindet sich in B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Mitübertragung des BEA-Freibetrags (§ 32 Abs 6 S 6 Hs 2 EStG)

Rn. 901 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach der durch das AbzStEntMod erfolgten Ergänzung des § 32 Abs 6 S 6 EStG durch den Hs 2 führt die Übertragung des Kinderfreibetrags mit Wirkung v 09.06.2021 stets auch zur Mitübertragung des BEA-Freibetrags (Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf). Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein minderjähriges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Berufseinsteigerbonus nach § 84 S 2 und 3 EStG

Rn. 11 Stand: EL 176 – ET: 10/2024Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Für unmittelbar Zulageberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich die Grundzulage einmalig um einen Betrag von EUR 200 (sog Berufseinsteigerbonus). Die erhöhte Grundzulage wird einmalig für das erste nach dem 31.12.2007 beginnende Beitragsjahr gezahlt, für das der Zulageberechtigte d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Beiträge zur Absicherung der verminderten Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung (§ 82 Abs 3 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 § 82 Abs 3 EStG stellt klar, dass auch Beitragsanteile, die zur Absicherung der verminderten Erwerbsfähigkeit des Zulageberechtigten und zur Hinterbliebenenversorgung verwendet werden, zu den förderfähigen Beiträgen gehören, sofern in der Leistungsphase eine Rentenzahlung erfolgt.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Förmliches Rückforderungsverfahren (§ 94 Abs 2 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 § 94 Abs 2 EStG splittet sich in zwei Regelungsgehalte auf, dass der StPfl die Festsetzung des Rückforderungsbetrages beantragen kann, und in welchen Fällen die ZfA von Amts wegen einen Rückforderungsbescheid erstellt. A. Beantragung der Festsetzung des Rückforderungsbetrages Rn. 31 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zum einen ist normiert, dass der StP...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Zuständige Stelle nach § 81a S 2 EStG

Rn. 20 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 In den Fällen des in § 10a Abs 1 S 1 Nr 5 EStG genannten Personenkreises richtet sich die Verantwortlichkeit für die Datenübermittlung an die Stelle, die zuständig wäre, würde der betroffene StPfl Besoldung, Amtsbezüge, Versorgung oder Arbeitsentgelt beziehen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Verhältnis zu § 15 Abs 4 EStG

Rn. 328 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Wird eine gewerbliche Tierzucht und -haltung iSd § 15 Abs 4 EStG unterhalten, unterliegen daraus entstehende Verluste dem Verlustausgleichsgebot; sie können nur mit Gewinnen derselben Art ausgeglichen werden. Unter die Vorschrift fallen auch Gewinne/Verluste, die im Zusammenhang mit der Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs anfallen (BFH v ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Berücksichtigung eines Kindes, das die Voraussetzungen des § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG erfüllt, nach Abschluss einer Erstausbildung oder eines Erststudiums

Rn. 533 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ein Kind, das die Voraussetzungen des § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG erfüllt, wird nach Abschluss einer Erstausbildung oder eines Erststudiums nur dann berücksichtigt, wenn es entweder keiner Erwerbstätigkeit oder aber einer unschädlichen Erwerbstätigkeit iSd § 32 Abs 4 S 3 EStG nachgeht. Dabei stellt das Erststudium nur einen Unterfall der erstm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kinder, die mangels Ausbildungsplatz ihre Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c EStG)

Rn. 420 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ein Kind, das das 18., jedoch noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es eine Berufsausbildung im Inland oder Ausland mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen kann. Beginn der Berufsausbildung ist die Aufnahme der erstmaligen oder einer neuen Ausbildung. Die Fortsetzung der Berufsausbildung betrif...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Stundung (§ 95 Abs 2 EStG idF bis 31.12.2022)

Rn. 40 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Tritt der Fall der schädlichen Verwendung nach § 95 Abs 1 EStG ein, kann der Rückzahlungsbetrag bis zum Beginn der Auszahlungsphase gestundet werden. Voraussetzung ist ein Antrag des Zulageberechtigten, wobei der Antrag über den Anbieter an die zentrale Stelle geleitet werden muss. Für die Beantragung der Stundung muss der Anbieter dem Zulage...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Höhe der Kinderzulage (§ 85 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Kinderzulage betrug für jedes Kind, für das Kindergeld festgesetzt wird, Ab dem Beitragsjahr 2008 beträgt die Grundzulage jährlich EUR 185 für jedes vor dem 01.01.2008 geborene Kind. Die Höhe der Kinderzulage ist una...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Anbieterprüfdienst – Außenprüfung beim Anbieter (§ 96 Abs 4 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Durch den Verweis auf die Vorschriften zur Außenprüfung (§§ 193ff AO) wird der zentralen Stelle das Recht eingeräumt, beim Anbieter zu prüfen, ob er die ihm aus § 10a EStG und Abschn XI EStG obliegenden Pflichten erfüllt und somit zum Gelingen des Zulageverfahrens den entsprechenden Beitrag leistet. Am 18.07.2016 ist das Gesetz zur Modernisie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Datenschutz (§ 96 Abs 6 EStG)

Rn. 33 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Regelung ist der Regelung des Steuergeheimnisses in § 30 AO nachgebildet. Der Anbieter darf die Kenntnisse über die StPfl, die er im Zulageverfahren erlangt, nur für das Zulageverfahren verwenden. Offenbaren darf er die Informationen gegenüber der zentralen Stelle nur insoweit, wie die Informationsweitergabe durch die Vorschriften des § ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Erlass der Forderung (§ 95 Abs 3 EStG idF bis 31.12.2022)

Rn. 50 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 In folgenden Fallgestaltungen kommt es zu einem Erlass des Rückzahlungsbetrages und der Stundungszinsen (s § 95 Abs 3 EStG aF und BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 Rz 242): Die Voraussetzungen für eine Rückzahlung nach § 95 Abs 1 EStG haben vorgelegen, und der Rückzahlungsbetrag nach Abs 2 wurde gestundet, und der ehemalige Zulageberechtig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Auskunftsverpflichtung der zentralen Stelle (§ 96 Abs 3 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Durch die Einbeziehung des Anbieters in das Zulageverfahren ist es angemessen, ihm bei Zweifelsfragen einen Auskunftsanspruch einzuräumen. Somit kann sich der Anbieter über die ihm obliegenden Pflichten jederzeit Klarheit verschaffen. Da die Anbieter in nahezu allen Fällen die Kommunikation mit den StPfl wahrnehmen, ist es unerlässlich, erste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Grundwehr- oder Zivildienst in EU/EWR-Staaten (§ 32 Abs 5 S 2 EStG)

Rn. 740 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Wird der Dienst in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR abgeleistet, tritt nach § 32 Abs 5 S 2 EStG eine Verlängerung entsprechend der Dauer dieses Dienstes ein. Ist der ausländische Dienst kürzer, so erfolgt die Verlängerung nur entsprechend der tatsächlichen Dauer des ausländischen Dienstes: Ist der ausländische Dienst länger, ist die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Laufende Beiträge auf einen Altersvorsorgevertrag (§ 82 Abs 1 EStG)

A. Altersvorsorgevertrag: Anforderungen nach AltZertG Rn. 2 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Es werden lediglich Anlageformen gefördert, die im Alter eine lebenslange Rente zahlen und bei denen zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Beiträge für die Auszahlungen zur Verfügung stehen. Eine einseitige Bestimmung der bestimmten Anlageformen findet nicht statt. Neben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Haftung des Anbieters (§ 96 Abs 2 EStG)

A. Anbieterhaftung bis VZ 2017 Rn. 20 Stand: EL 176 – ET: 10/2024Stand: EL 176 – ET: 10/2024 In Betracht kommt die Haftung des Anbieters für Altersvorsorgezulagen oder nach § 10a Abs 4 EStG gesondert festgestellte Beträge, soweit diese zu Unrecht gezahlt, nicht einbehalten oder nicht zurückgezahlt werden. Nach der Systematik des Abschn XI EStG sind diese zunächst aus dem beim A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Zuordnung der Kinderzulage zu den Eltern nach § 85 Abs 2 EStG

A. Eltern verschiedenen Geschlechts (§ 85 Abs 2 S 1 EstG) Rn. 40 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Steht das Kind zu beiden Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben und die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-/EWR-Staat haben in einem Kindschaftsverhältnis gemäß § 32 Abs 1 EStG, erhält die Kinderzulage grundsätzlich die Mutter. Die über das Gesetz zur Umsetzung s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Voraussetzungen für die Ermittlung und Festsetzung der Kinderzulage nach § 85 Abs 1 EStG

A. Höhe der Kinderzulage (§ 85 Abs 1 S 1 EStG) Rn. 20 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Kinderzulage betrug für jedes Kind, für das Kindergeld festgesetzt wird, Ab dem Beitragsjahr 2008 beträgt die Grundzulage jährlich EUR 185 für jedes vor dem 01.01.2008 g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Betriebsverkleinerung (§ 14 Abs 2 EStG)

a) Historische Entwicklung Rn. 120 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine Betriebsaufgabe lag nicht vor, wenn der (Eigentums-)Betrieb (durch Veräußerungen oder Entnahmen bzw durch Überführungen gem § 6 Abs 5 S 1 oder 2 EStG oder durch Übertragungsvorgänge iSd § 6 Abs 3 EStG von Flächen verkleinert wird, die verbleibende Fläche aber mehr als 3 000 qm betrug und dies unabhängig davon,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Kinder, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchende gemeldet sind (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 321 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Danach ist ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, zu berücksichtigen, wenn es an einem Tag des Monats in keinem Beschäftigungsverhältnis gestanden hat und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet war. Arbeitslosigkeit iSd § 138 SGB III ist hingegen keine Voraussetzung, sondern Besc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Im ersten Grad mit dem StPfl verwandte Kinder (§ 32 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 190 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Maßgeblich für den Kindbegriff des § 32 Abs 1 S 1 EStG sind die Vorschriften des BGB über die Verwandtschaft, §§ 1589–1771 BGB. Insoweit gilt für den Zeitraum seit dem 01.07.1998 das KindschaftsreformG v 16.12.1997 (BGBl I 1997, 2942), das die statusrechtlichen Differenzierungen zwischen nichtehelichen und ehelichen Kindern weitgehend aufge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Regelfall (§ 95 S 1 EStG)

Rn. 25 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Auch die neue Rechtslage stellt darauf, dass für den deutschen Fiskus die Besteuerung der Auszahlungen aus dem geförderten Altersvorsorgevermögen sichergestellt werden soll. Bei der Prüfung, ob die Folgen einer schädlichen Verwendung eintreten, wird einerseits der Zeitpunkt der Verlagerung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts und and...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 99 Ermächtigung

I. Vorbemerkungen Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Vorschrift ermächtigt das BMF zum Erlass von Rechtsverordnungen bezüglich des Altersvorsorgezulageverfahrens, zur Bestimmung von Vordrucken und Bescheinigungen, zur Bestimmung des Inhalts und Aufbaus von Datensätzen im Zusammenhang mit dem Altersvorsorgezulageverfahren nach dem XI. Abschn, des SA-Abzugs für Altersvorsorgeaufw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 98 Rechtsweg

I. Vorbemerkungen Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Vorschrift ist eine zentrale Verfahrensvorschrift zur Bestimmung des einschlägigen Rechtsweges. Sie eröffnet ausdrücklich den Finanzrechtsweg für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten auf diesem Gebiet. Die Vorschrift regelt folglich Streitigkeiten des Zulageberechtigten und des Anbieters auf der einen Seite und der zentra...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Kabinettsentwurf v. 12.7.2006

Rz. 25 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderung des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hält, ist § 17 des Einkommensteuergesetz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heuermann, Kinderfreibeträge in der Neustrukturierung des Familienleistungsausgleichs, DStZ 2000, 1546; Kanzler, Zur Korrespondenz von Unterhaltsverpflichtung und Unterhaltsbedürftigkeit bei den kindbedingten Entlastungen der ESt, FR 2000, 1358; Kirchhof, Ehe- und familiengerechte Gestaltung der ESt, NJW 2000, 2792; Zeitler, Nochmals: Kindergeld für volljährige behinderte Kinde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Amtlich bestimmte Datensätze (§ 99 Abs 1 EStG)

Rn. 22 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Das Verfahren nach Abschn XI EStG ist als ein Verfahren konzipiert worden, welches möglichst wenig Bedarf an manueller Sachbearbeitung hervorrufen soll. Der zwischen den einzelnen Verfahrensbeteiligten erforderliche Datenaustausch soll nahezu vollumfänglich automatisiert über Datensätze erfolgen. Derzeit sind Datensätze für die Kommunikation...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 26.3.2021 (BR-Drucks. 245/21)

Rz. 57 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 4. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Zweiter Referentenentwurf v. 24.3.2020

Rz. 55 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 5. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Erster Referentenentwurf v. 10.12.2019

Rz. 54 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 4. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Berücksichtigung von Kindern nach der Vollendung des 21. bzw des 25. Lebensjahres (§ 32 Abs 5 EStG)

A. Die Verlängerungstatbestände des § 32 Abs 5 S 1 EStG Rn. 721 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Kinder, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchende gemeldet sind, und Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden, sowie Kinder, die sich in einer Übergangszeit iSd § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b EStG befinden, werde...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Steuerbescheinigung des Schuldners der Vergütung für den Gläubiger nach § 50a Abs. 5 Satz 6 EStG

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Berücksichtigung von Kindern nach Vollendung des 18. Lebensjahres (§ 32 Abs 4 EStG)

A. Allgemeines Rn. 311 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 In § 32 Abs 4 EStG sind die Voraussetzungen geregelt, bei deren Vorliegen Kinder berücksichtigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies betrifft sowohl den Kinderfreibetrag für das sächliche Kinderexistenzminimum als auch den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes, § 32 Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (§ 32 Abs 6 EStG)

A. Die Voraussetzungen für den Abzug der Freibeträge nach § 32 Abs 6 S 1 EStG Rn. 752 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach der Systemumstellung zum 01.01.1996 bilden die Kinderfreibeträge neben dem Kindergeld die weitere Komponente des Familienleistungsausgleichs. Das Kindergeld oder die Freibeträge nach § 32 Abs 6 S 1 EStG können nur alternativ in Anspruch genommen werden. Nach § ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Anwendung der Strafrechtsvorschriften (§ 96 Abs 7 EStG)

Rn. 35 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der Verweis bezieht sich sowohl auf die formellen als auch auf die materiellen Strafrechtsvorschriften der AO. Da der Anbieter in das Zulageverfahren einbezogen ist, kann sowohl der Anbieter als auch der StPfl strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Tatbestände verwirklichen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Höhe der Zulage (§ 84 S 1 EStG)

Rn. 4 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Grundzulage beträgt Rn. 5 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Höhe der Grundzulage ist unabhängig von der Frage, ob eine unmittelbare oder eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die reale Teilung eines Betriebs (§ 16 Abs 3 S 2 ff iVm § 14 Abs 3 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 135 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die reale Teilung einer Mitunternehmerschaft (wie auch einer Erbengemeinschaft) stellt grundsätzlich eine Betriebsaufgabe dar. Zu einer Gewinnrealisierung kommt es aber gem § 16 Abs 3 S 2 und 3 EStG dann nicht, wenn Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile übertragen werden; Entsprechendes gilt (seit 2001) auch für die Zuwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 95 Sonderfälle der Rückzahlung

Schrifttum: S Schrifttum vor §§ 79ff (EinfAVmG) vor Rn 1. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). I. Vorbemerkung Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Regelungen des § 95 EStG korrespondieren mit den Regelung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 84 Grundzulage

Schrifttum: S Schrifttum vor §§ 79ff (EinfAVmG) vor Rn 1. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). I. Vorbemerkungen Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Es handelt sich um eine für den Zulageberechtigten zentrale...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 82 Altersvorsorgebeiträge

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). Ferner s Schrifttum vor §§ 79ff (EinfAVmG) vor Rn 1. I. Vorbemerkung Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Vorschrift definiert abschließend die iRv § 10a EStG bzw §§ 7...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 83 Altersvorsorgezulage

Schrifttum: S Schrifttum vor §§ 79ff (EinfAVmG) vor Rn 1. I. Vorbemerkungen Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit den Regelungen der §§ 84 und 85 EStG (s Erläut zu §§ 84 und 85 (Mühlenharz). Sie beinhaltet eine für das Zulageverfahren grundlegende Definition insoweit, als dass sie den Anspruch des Zulageberechtigten dem Grunde nach beschreibt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 97 Übertragbarkeit

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). I. Vorbemerkungen Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Mit dieser Vorschrift will der Gesetzgeber sicherstellen, dass das Altersvorsorgevermögen einschließlich der gewähr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 96 Anwendung der Abgabenordnung, allgemeine Vorschriften

I. Vorbemerkungen Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Vorschrift erfüllt mehrere Funktionen. Sie ist erläuternd und klarstellend für das gesamte Zulageverfahren. Zum einen beinhaltet sie Hinweise für das formale Verfahren, denn sie regelt, dass die AO-Vorschriften für Steuervergütungen Anwendung finden. Zum anderen regelt sie Rechte und Pflichten der zentralen Stelle (§ 96 Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 94 Verfahren bei schädlicher Verwendung

Schrifttum: S Schrifttum vor §§ 79ff (EinfAVmG) vor Rn 1. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). I. Vorbemerkung Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Mit der Einführung des AltersvermögensG (AVmG) vom 26.06.2001...mehr