Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.1 Stellung innerhalb der Einkommensvorschriften

Rz. 1 § 24 EStG zählt zu den Vorschriften, nach denen sich bestimmt, zu welcher Einkunftsart die Einkünfte im Einzelfall gehören (§ 2 Abs. 1 S. 2 EStG). Die Vorschrift schafft weder eine weitere selbstständige Einkunftsart neben den in § 2 Abs. 1 EStG aufgeführten noch erweitert sie den Einkunfts- und Einkommensbegriff, sondern hat, wie sich aus § 2 Abs. 1 S. 2 EStG und der ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.1 Beteiligungen

3.2.1.1 Begriff Rz. 17 Eine Beteiligung ist (§ 271 Abs. 1 Satz 1 HGB): ein Anteil an einem anderen Unternehmen, der eine dauernde Verbindung zu dem anderen Unternehmen herstellt, und dazu bestimmt ist, dem eigenen Unternehmen zu dienen. Ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft, der insgesamt 20 % des Nennkapitals der Kapitalgesellschaft überschreitet, gilt im Zweifel als Beteiligu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 9 Ermäßigter Steuersatz für Veräußerungs- und Aufgabegewinne nach § 34 Abs. 3

Rz. 69 Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG können auf Antrag bis zu einem Betrag von 5 Mio. EUR nach § 34 Abs. 3 S. 1 EStG mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert werden, wenn der Stpfl. das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wenn er im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dauernd berufsunfähig (§ 16 EStG Rz. 256f.) ist. Diese Tarifbegünstigung ist dur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.9.2 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 53 Als Sonderregelung ist § 24 Nr. 1 Buchst. c) EStG eng auszulegen. Die Entschädigung muss unbeschadet ihrer Bezeichnung auf § 89b HGB beruhen. Der Anspruch nach § 89b HGB setzt voraus, dass der Unternehmer nach Beendigung des Vertretervertrags aus der Geschäftsverbindung mit vom Handelsvertreter geworbenen Kunden erhebliche Vorteile hat und dem Handelsvertreter infolge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2 Entwicklung und Zweck der Steuervergünstigungen des § 34

Rz. 6 Die frühere ermäßigte Besteuerung von außerordentlichen Einkünften zum halben durchschnittlichen Steuersatz wurde erstmals durch das Steueränderungsgesetz 1965 gesetzlich geregelt. Zuvor war die Höhe des begünstigten Steuersatzes (innerhalb eines gesetzlich bestimmten Rahmens) von der Finanzverwaltung festgelegt worden. Ende der 80er-Jahre geriet diese Steuervergünstig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 10 Wahl zwischen der Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 und dem ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 3

Rz. 80 § 34 Abs. 3 S. 1 EStG eröffnet dem Stpfl. die Wahl zwischen der Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 EStG und dem ermäßigten Steuersatz des § 34 Abs. 3 EStG, sofern er außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG hat und die in § 34 Abs. 3 S. 4 und 5 EStG aufgeführten personen- und betriebsbezogenen Bedingungen erfüllt sind. Veräußert z. B. ein Handelsvertret...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.6 Zerobonds

Rz. 194a Die Abbildung von Zerobonds, d. h. Anleihen, bei denen keine laufenden Zinsen gezahlt werden, stellt einen Sonderfall der Bilanzierung dar. Sowohl beim Emittenten als auch beim Erwerber kommt die Nettomethode zur Anwendung. Der Wertansatz beim Erwerber sind die Anschaffungskosten zuzüglich der zeitanteiligen Zinsforderungen. Beim Emittenten ist nur der am Abschlusst...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.2.2 Beteiligungen

Rz. 55 Eine Beteiligung an einer Personengesellschaft gehört zum notwendigen Betriebsvermögen im Rahmen der Personengesellschaft, da Personengesellschaften keine Privatsphäre haben. Das zivilrechtliche Gesellschaftsvermögen (vor dem 1.1.2024 Gesamthandsvermögen) der Gesellschaft kann jedoch steuerrechtliches Privatvermögen der Gesellschafter enthalten.[2] Rz. 56 Eine Beteilig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4 Nutzungsvergütungen nebst Zinsen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke (§ 24 Nr. 3)

Rz. 117 Die Vorschrift grenzt die dort genannten Nutzungsvergütungen und Zinsen zum Zweck ihrer tariflichen Begünstigung (§ 34 Abs. 2 Nr. 3 EStG) von den übrigen Einkünften ab (zur Entstehung der Vorschrift s. Rz. 1)[1]; hierin erschöpft sich ihr Regelungsgehalt. Einkunftserzielung setzt keine Handlungsfreiheit des Leistenden voraus, auch durch die erzwungene Überlassung von...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.3 Verfahrensfragen

Rz. 10 Sind mehrere Personen an den Einkünften gem. § 24 EStG beteiligt, muss sowohl über deren Höhe und die auf die einzelnen Personen entfallenden Anteile als auch über die eine etwaige Tarifbegünstigung des § 34 EStG im Gewinnfeststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) AO entschieden werden.[1] Gehören Einkünfte gem. § 24 Nr. 1 und Nr. 2 EStG zu den Einkünft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.4 Entschädigungen i. S. v. § 24 Nr. 1 (§ 34 Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 37 § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG verweist für die Bestimmung der dort angeführten außerordentlichen Einkünfte uneingeschränkt auf den Entschädigungen und Abfindungen als nachträgliche Einkünfte regelnden § 24 Nr. 1 EStG. Entschädigungen als Oberbegriff für § 24 Nr. 1 Buchst. a bis c EStG sind im Gesetz nicht geregelt. Entschädigungen können bei allen Einkunftsarten anfallen.[1]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 34 EStG ist eine Billigkeitsregelung zur Milderung der Spitzenbelastung durch den progressiven ESt-Tarif bei den in § 34 Abs. 2 EStG aufgeführten außerordentlichen Einkünften i. S. d. Einkunftsarten von § 2 Abs. 1 EStG. Die progressive ESt erfasst als Jahressteuer auch Einkünfte, die zusammengeballt in einem Vz zufließen, ungeachtet ihrer wirtschaftlichen Zugehörigke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.5 Nutzungsvergütungen und Zinsen i. S. v. § 24 Nr. 3 (§ 34 Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 44 Nutzungsvergütungen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke sowie Zinsen für solche Nutzungsvergütungen und auf Entschädigungen, die mit einer solchen Inanspruchnahme von Grundstücken zusammenhängen, gehören nach § 24 Nr. 3 EStG i. V. m. § 34 Abs. 2 Nr. 3 EStG zu den außerordentlichen Einkünften, soweit diese für einen Zeitraum von mehr als 3 J...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.6.2 Beibehaltung der Einkunftsart und weiterer Besteuerungsmerkmale

Rz. 107 Für die Besteuerung beim Rechtsnachfolger kommt es hinsichtlich des Umfangs der Steuerpflicht, etwaiger Steuerbefreiungen und der Einkunftsart auf die vom Vorgänger verwirklichten Merkmale an; im Übrigen, d. h. hinsichtlich Freibeträgen und Freigrenzen sowie dem Steuersatz, sind die Verhältnisse des Rechtsnachfolgers maßgeblich. Rz. 108 Ob die Einkünfte im Inland steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 7 Ermittlung der begünstigten Einkünfte

Rz. 62 Tarifbegünstigte Einkünfte werden bei ihrer Ermittlung wie eine selbstständige Einkunftsart behandelt. Dahinter steht das Prinzip, dem Stpfl. so viel wie möglich an ermäßigt zu besteuernden Einkünften zu belassen. Die Tarifermäßigung soll, soweit möglich, dem Stpfl. zugute kommen.[1] Daher sind zunächst einmal mit den jeweiligen außerordentlichen Einnahmen zusammenhän...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.4 Entschädigung durch einen Dritten

Rz. 34 Auch die Zahlung durch einen Dritten, der den Verlust der Einnahmen nicht verursacht hat (z. B. Versicherung), kann eine Entschädigung i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a) EStG sein.[1] Stets ist aber genau zu prüfen, wer warum wofür leistet. Verspricht der neue Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Entschädigung dafür, dass er die vom alten Arbeitgeber zugesagte bedingte "A...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.2.1 Voraussetzungen

Rz. 54 Wertpapiere, die ausschließlich und unmittelbar dem Betrieb dienen, gehören zum notwendigen Betriebsvermögen. Sie müssen in dem Betrieb eine für dessen Fortführung unerlässliche Funktion haben. Verkörpern Wertpapiere keine Beteiligung,[1] sind sie i. d. R. kein notwendiges Betriebsvermögen. Ausnahmen bestehen z. B. bei Wertpapiergeschäften eines Bankiers.[2]mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.1.2 Eigene Anteile

Rz. 14 Der Erwerb eigener Anteile ist im Ergebnis als Rückzahlung von Eigenkapital (§ 272 Abs. 1a HGB) und die Weiterveräußerung als Kapitalerhöhung (§ 272 Abs. 1b HGB) zu behandeln. In der Steuerbilanz wird entsprechend der Erwerb eigener Anteile als Kapitalherabsetzung und die Weiterveräußerung als Kapitalerhöhung behandelt. Eigene Anteile werden in den Steuerbilanzen nicht...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG und IFRS

1 Begriff und wirtschaftliche Bedeutung 1.1 Begriff Rz. 1 Wertpapiere sind rechtlich gesehen i. d. R. Urkunden, in denen Privatrechte in der Weise verbrieft sind, dass zu ihrer Ausübung das Innehaben der Urkunde erforderlich ist. Das Recht kann also nur der aus dem Papier Berechtigte geltend machen. Es handelt sich um ein Recht aus dem Privatrecht. Es besteht Vorlagepflicht.[1...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens

Rz. 38 Bei den Wertpapieren des Umlaufvermögens sind zu unterscheiden: Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstige Wertpapiere. 3.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen Rz. 39 Der Ausweis der Anteile an verbundenen Unternehmen geht wie beim Anlagevermögen[1] auch beim Umlaufvermögen dem Ausweis unter anderen Bilanzposten vor. Daher sind hier auch unverbriefte Anteile an verb...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.3.2 Eigene Anteile

Rz. 40 Eigene Anteile sind offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen (§ 272 Abs. 1a HGB).[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34 Außerordentliche Einkünfte

1 Inhalt der Vorschrift Rz. 1 § 34 EStG ist eine Billigkeitsregelung zur Milderung der Spitzenbelastung durch den progressiven ESt-Tarif bei den in § 34 Abs. 2 EStG aufgeführten außerordentlichen Einkünften i. S. d. Einkunftsarten von § 2 Abs. 1 EStG. Die progressive ESt erfasst als Jahressteuer auch Einkünfte, die zusammengeballt in einem Vz zufließen, ungeachtet ihrer wirts...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.1 Taxonomie

Rz. 199 Für steuerliche Zwecke werden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung als "E-Bilanz" an die Finanzverwaltung übermittelt (§ 5b EStG). Das Gliederungsschema hierfür wird durch die sog. Taxonomie vorgegeben.mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.1.2 Zeitpunkt des Zugangs

Rz. 25 Der Zeitpunkt des Zugangs der Beteiligung kann sein der Abschluss des Gesellschaftsvertrags, die Leistung der vertraglich vereinbarten Beträge oder die Handelsregistereintragung. Gebucht werden können grundsätzlich nur Geschäftsvorfälle, denen Zahlungen oder andere Vermögenswerte zugrunde liegen. Daher kommt als Zugang einer Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgese...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.2 Anteile an verbundenen Unternehmen

3.2.2.1 Begriff Rz. 28 Von Kapitalgesellschaften ist die Verflechtung verbundener Unternehmen auszuweisen. Was verbundene Unternehmen sind, ergibt sich aus § 271 Abs. 2 HGB i. V. m. § 290 HGB. Verbundene Unternehmen sind nach dem Gesetzesbeschluss im Jahr 2023 seit dem Geschäftsjahr 2024[1] nach § 271 Abs. 2 HGB unabhängig von ihrer Rechtsform und ihrem Sitz solche Unternehme...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.4 Ermittlung nach Bewertungsvereinfachungsverfahren

4.1.4.1 Festbewertung Rz. 83 Dem Gesetzeswortlaut nach ist die Festbewertung nur auf Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe des Vorratsvermögens anwendbar, die für den Gesamtwert des Unternehmens von nachrangiger Bedeutung sind (§ 240 Abs. 3 HGB i. V. m. § 256 Satz 2 HGB). Soweit Wertpapiere zum Anlagevermögen gehören, kann hierfür ke...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.4.2 Gruppenbewertung

Rz. 84 Die Gruppenbewertung kommt für gleichartige oder annähernd gleichwertige Wertpapiere infrage. Sie werden mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt (§ 240 Abs. 4 HGB i. V. m. § 256 Satz 2 HGB).[1]mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.1 Wertpapiere des Anlagevermögens

4.2.1.1 Finanzanlagen Rz. 93 Gehören Wertpapiere zum Anlagevermögen, rechnen sie zu den Finanzanlagen.[1] Deren Nutzung oder Verwendung ist nicht zeitlich begrenzt. Für sie kommt daher weder handelsrechtlich die planmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB noch steuerrechtlich die Absetzung für Abnutzung nach § 7 EStG in Betracht. 4.2.1.2 Handelsbilanz Rz. 94 Handelsrec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24 Entschädigungen, Nutzungsvergütungen u.ä.

1 Überblick 1.1 Stellung innerhalb der Einkommensvorschriften Rz. 1 § 24 EStG zählt zu den Vorschriften, nach denen sich bestimmt, zu welcher Einkunftsart die Einkünfte im Einzelfall gehören (§ 2 Abs. 1 S. 2 EStG). Die Vorschrift schafft weder eine weitere selbstständige Einkunftsart neben den in § 2 Abs. 1 EStG aufgeführten noch erweitert sie den Einkunfts- und Einkommensbegr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.6 Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (§ 34 Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 47 Einkünfte aufgrund von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten sind durch § 34 Abs. 2 Nr. 4 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 in den Katalog der außerordentlichen Einkünfte nach § 34 Abs. 2 EStG aufgenommen worden. Sie unterliegen somit der Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 S. 1 EStG und damit einer besseren Tarifglättung. Rz. 48 Persönlich ist diese Regelung auf unbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.2 Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum

Rz. 26 Sämtliche außerordentlichen Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 EStG müssen als Voraussetzung für ihre Begünstigung nach Abs. 1 und 3 das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal erfüllen, dass sie zusammengeballt in einem einzigen Vz steuerlich zu erfassen sind. Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 EStG sind stets einmalige und für die jeweilige Einkunftsart ungewöhnliche Ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.3 Ersatz steuerpflichtiger Einnahmen

Rz. 15 Entschädigungen für Einnahmen, die nicht zu den Einkünften nach § 2 Abs. 1 EStG gehört hätten, werden auch durch § 24 EStG nicht zu steuerpflichtigen Einkünften.[1] Deshalb fallen Entschädigungen wegen Körperverletzung nur unter § 24 EStG, soweit sie entgangene oder entgehende Einnahmen aufgrund der verminderten Erwerbsfähigkeit (Verdienstausfall) ersetzen. Beträge fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.6 Abzugsfähige Aufwendungen

Rz. 19 § 24 EStG ist insofern ungenau formuliert, als die Vorschrift in Nr. 1 und Nr. 3 unter Einkünften nur Einnahmen versteht; dies findet sich auch bei der Beschreibung der Überschusseinkünfte (z. B. § 19 Abs. 1 S. 1 EStG). Mit der Entschädigung in sachlich unmittelbarem Zusammenhang stehende Aufwendungen (z. B. Beratungs- und Prozesskosten) sind jedoch unzweifelhaft als ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 8 Steuerberechnung unter Berücksichtigung der Tarifermäßigung der Fünftel-Regelung (§ 34 Abs. 1 S. 2 und 3)

Rz. 66 Hat ein Stpfl. einen entsprechenden Antrag auf Anwendung der Fünftel-Regelung gestellt, so wird die ESt unter Berücksichtigung der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 S. 2 und 3 EStG in vier Schritten berechnet[1]: In einem ersten Schritt wird die ESt für das zu versteuernde Einkommen unter Berücksichtigung eines etwaigen Progressionsvorbehalts nach § 32b EStG errechnet, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.8 Entschädigungen für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit oder die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung (§ 24 Nr. 1 Buchst. b)

Rz. 45 Dienen die Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. a) EStG dem Ausgleich von Interessen aus einem bisherigen Rechtsverhältnis, so ist die Entschädigung für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer entsprechenden Anwartschaft nach § 24 Nr. 1 Buchst. b) EStG zukunftsgerichtet. Der Verzicht auf die Erzielung von Einkü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.4 Einkünfte aus ehemaliger nichtselbstständiger Tätigkeit

Rz. 83 Nachzahlungen von Arbeitslohn oder anderen Bezügen aus einem früheren Arbeitsverhältnis sind nicht den Jahren zuzurechnen, auf die die nachgezahlten Beträge wirtschaftlich entfallen, sondern im Jahr des Zuflusses zu versteuern und dem LSt-Abzug (§ 38 Abs. 3 EStG) zu unterwerfen oder wenn aufgrund eines im Dienstvertrag eingeräumten Rechts ein Grundstück verbilligt erw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.3 Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3

Rz. 123 Die Steuervergünstigung des § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 EStG gilt nur für Nutzungsvergütungen und Zinsen, die für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren nachgezahlt werden. Deshalb werden Nutzungsvergütungen nicht erfasst, die in einem Einmalbetrag für einen drei Jahre übersteigenden Nutzungszeitraum gezahlt werden, wenn davon weniger als drei Jahre in der Vergangenhe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.1 Zusammenhang mit der früheren Einkunftserzielung

Rz. 60 Die Besteuerung nach § 24 Nr. 2 EStG setzt einen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der beendeten Tätigkeit oder dem beendeten Rechtsverhältnis voraus[1]; die Einkünfte müssen zudem ihre rechtliche Grundlage in der früheren Einkünfteerzielung haben. Dies trifft insb. beim Entgelt für eine früher erbrachte Leistung zu, z. B. den laufenden Versorgungsleistungen, die die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3.2 Geschäftswert

Rz. 72 Die Veräußerung des Geschäftswerts nach Erklärung der Betriebsaufgabe (Wahlrecht) und anschließender Betriebsverpachtung im Ganzen führt zu nachträglichen, nicht nach §§ 16 und 34 EStG steuerbegünstigten Einkünften aus Gewerbebetrieb i. S. v. § 24 Nr. 2 EStG i. V. m. § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG. [1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 11 Gestaltungen zur Optimierung der Tarifermäßigung der Fünftel-Regelung nach § 34 Abs. 1

Rz. 82 Die Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 EStG wirkt sich für einen Stpfl. am günstigsten aus, wenn das zu versteuernde Einkommen nur aus außerordentlichen Einkünften besteht.[1] Hingegen schwindet ein Vorteil aus der Fünftel-Regelung, je höher das verbleibende zu versteuernde Einkommen – also ohne die außerordentlichen Einkünfte – ist. Die Fünftel-Regelung bietet überhaup...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Einzelfälle

Rz. 124 In der Rspr. sind insb. folgende Einzelfälle behandelt: Alleinvertriebsrecht: Zahlungen für den Wegfall des Alleinvertriebsrechts für die Bundesrepublik Deutschland sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen.[1] Arbeitsplatzverlust: Eine einheitliche, in unterschiedlichen Vz ausgezahlte Entschädigung kann vorlie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3.1 Wiederkehrende Bezüge

Rz. 66 Für wiederkehrende Bezüge aus einer Veräußerung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist die Sofortversteuerung der Normalfall; anzusetzen ist der nach §§ 12ff. BewG zu ermittelnde Barwert. Sie werden nur als nachträgliche (laufende) Einkünfte besteuert, wenn diese Art der Besteuerung ausdrücklich gewählt wird. Wird das Wahlrecht überhaupt nicht oder nicht ordnungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3 Nachträgliche Gewinneinkünfte

Rz. 63 Einkünfte aus ehemaliger Tätigkeit sind im Bereich der Gewinneinkünfte nur von untergeordneter Bedeutung. Denn bei der Veräußerung oder Aufgabe des Gewerbebetriebs, des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder der selbstständigen Arbeit bzw. der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch Betriebsvermögensvergleich zu er...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.1.1 Begriff

Rz. 17 Eine Beteiligung ist (§ 271 Abs. 1 Satz 1 HGB): ein Anteil an einem anderen Unternehmen, der eine dauernde Verbindung zu dem anderen Unternehmen herstellt, und dazu bestimmt ist, dem eigenen Unternehmen zu dienen. Ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft, der insgesamt 20 % des Nennkapitals der Kapitalgesellschaft überschreitet, gilt im Zweifel als Beteiligung (§ 271 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.8.3 Zusammengeballte Zahlungsweise

Rz. 51 Die Anwendung des § 34 Abs. 1 und 2 EStG verlangt auch in den Fällen des § 24 Nr. 1 Buchst. b) EStG, dass die Entschädigung für die Aufgabe oder Nichtausübung einer mehrjährigen Tätigkeit in einem Betrag gezahlt wird oder dass die Entschädigung für die Aufgabe oder Nichtausübung einer einjährigen Tätigkeit in einem anderen Jahr ausgezahlt wird und dadurch ein Progress...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.1.3 Schecks und Wechsel

Rz. 15 Schecks sind zwar auch Wertpapiere. Sie rechnen jedoch zu den flüssigen (liquiden) Mitteln.[1] Rz. 16 Wechsel sind, wenn sie für Warenforderungen, Forderungen aus Verkäufen von Erzeugnissen und Forderungen aus Dienst-, Miet-, Werk- und anderen Leistungen hereingenommen worden sind, unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auszuweisen. Finanzwechsel, denen k...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.4.3 Verbrauchsfolgeverfahren

Rz. 85 Die Bewertung nach Verbrauchsfolgeverfahren kommt dem Gesetzeswortlaut nach nur für gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens in Betracht (§ 256 Satz 1 HGB). Danach kommt für Wertpapiere die Bewertung nach den Verbrauchsfolgeverfahren, insbesondere nach dem Lifo- und dem Fifo-Verfahren, nicht zur Anwendung. Rz. 86 § 256 HGB beruht auf Art. 40 Abs. 1 der 4....mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.1.1 Finanzanlagen

Rz. 93 Gehören Wertpapiere zum Anlagevermögen, rechnen sie zu den Finanzanlagen.[1] Deren Nutzung oder Verwendung ist nicht zeitlich begrenzt. Für sie kommt daher weder handelsrechtlich die planmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB noch steuerrechtlich die Absetzung für Abnutzung nach § 7 EStG in Betracht.mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.7 Investmentfonds

Rz. 194b Erträge aus thesaurierenden Investmentfonds (§ 162 Abs. 2 Nr. 6 KAB) gelten beim Fondseigentümer erst als realisiert bei Veräußerung/Rückgabe der Anteile. Dies gilt auch, wenn rechtlich die Anteile im Miteigentum des Anlegers stehen. Dagegen erfolgt eine Ertragsvereinnahmung von Dividenden und Zinsen bei ausschüttenden Fonds, wenn der Abrechnungsstichtag nicht nach ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.1 Sonderbegriff des Steuerrechts

Rz. 50 Steuerrechtlich sind die Wertpapiere zu bilanzieren, die dem Kaufmann wirtschaftlich zuzurechnen sind und zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehören. Rz. 51 Betriebsvermögen ist ein Sonderbegriff des Steuerrechts, der in § 4 Abs. 1 EStG umschrieben ist. Es bestehen zum handelsrechtlichen Begriff des Geschäftsvermögens[1] entscheidende Unterschiede. Der Grundsatz der...mehr