Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 7.1 Regelungsbereich und Begriff

Rz. 37 § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB stellt für den Begriff "Beteiligungen" auf die dauernde Verbindung zwischen dem eigenen Unternehmen und dem Beteiligungsunternehmen ab. Die IFRS stellen dagegen auf die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Geschäftsführung ab und differenzieren die Beteiligungsform in Abhängigkeit von der Einflussnahme auf die Finanz- und Geschäftspolitik. Zu ...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.4 Einbuchung der Dividendenausschüttung einer Kapitalgesellschaft an eine Personengesellschaft

Rz. 19 Ist eine Personengesellschaft an einer Kapitalgesellschaft beteiligt wird die Dividende auf der Ebene der Personenhandelsgesellschaft in der Handelsbilanz vereinnahmt.[1] Die Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften umfassen auch die einbehaltenen Kapitalertragsteuern (einschließlich Solidaritätszuschlag hierauf), die bei der Einbuchung des Beteiligungsertra...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 6.4 Bewertung der Einlage einer GmbH-Beteiligung bei Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto

Rz. 36a Die Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist mit den Anschaffungskosten zu bewerten, wenn der Steuerpflichtige an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einlage wesentlich i. S. von § 17 EStG beteiligt ist.[1] Bei der Bewertung ist auch der Wertzuwachs zu erfassen, der sich im Privatvermögen zu einer Zeit gebildet hat, als der Anteilsinhaber noch nicht wesen...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 7.3 Bewertung

Rz. 39 Die Bewertung ist abhängig von der Tatsache, ob ein Einzel- oder ein Konzernabschluss aufgestellt wird. Werden separate Einzelabschlüsse nach IFRS aufgestellt, dann sind die Anteile an Tochterunternehmen, gemeinsam geführten Unternehmen und assoziierten Unternehmen gem. IAS 27.10 wie folgt zu bilanzieren: zu Anschaffungskosten oder in Übereinstimmung mit IFRS 9 (das ist ...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 4 Bewertungsgrundsätze

4.1 Anschaffungskosten Rz. 20 Beteiligungen sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB höchstens mit den Anschaffungskosten anzusetzen (Anschaffungskostenprinzip). Die Anschaffungskosten bleiben grundsätzlich unverändert und unbeeinflusst davon, ob die Beteiligungsgesellschaft Gewinne oder Verluste erzielt. Diese Grundsätze gelten für die Bewertung von Beteiligungen an in- und ausländischen...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.4.2.2 Offenes Aufgeld

Rz. 168 Wird die Anleihe marktüblich verzinst, wird für das dem Zeichner gewährte Bezugsrecht ein über den Rückzahlungsbetrag hinausgehendes Aufgeld erhoben. Praxis-Beispiel Eine Optionsanleihe wird zu einem Preis von 115 EUR ausgegeben. Die Anleihe soll zum Nennwert von 100 EUR zurückgezahlt werden. Bezogen auf den Nennwert von 100 EUR ist die Verzinsung der Anleihe marktübl...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.2 Begriff

Rz. 221 Begrifflich wird zwischen Finanzinstrumenten/Eigenkapitalinstrumenten und finanziellen Vermögenswerten/Schulden unterschieden. Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig: bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. (IAS 32.11) Eigen...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.5.1 Aktienoptionspläne

Rz. 183 Führenden Angestellten von Aktiengesellschaften wird in sogenannten Aktienoptionsplänen das Recht eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Ausübungsfrist eine bestimmte Anzahl von Aktien des Arbeitgeberunternehmens oder einer anderen zum Konzern gehörenden Aktiengesellschaft zu erwerben. Der Preis, zu dem die Aktien erworben werden sollen, wird von vornherein bestimmt....mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 6 Steuerliche Besonderheiten

6.1 Keine phasengleiche Aktivierung von Dividenden Rz. 34 Mit Beschluss vom 7.8.2000[1] hat der Große Senat des BFH entschieden: "Eine Kapitalgesellschaft, die mehrheitlich an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, kann Dividendenansprüche aus einer zum Bilanzstichtag noch nicht beschlossenen Gewinnverwendung der nachgeschalteten Gesellschaft grundsätzlich nicht akt...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.1.3 Unechtes Pensionsgeschäft

Rz. 129 Beim unechten Pensionsgeschäft hängt die Rückübertragung der Wertpapiere und das Entstehen der Rückzahlungsverpflichtung von der Ausübung des vertraglichen Rechts durch den Pensionsnehmer ab. Übt er sein Recht nicht aus, bleiben die Wertpapiere in seinem Vermögen und ist der Pensionsgeber nicht zur Rückzahlung des empfangenen oder zur Zahlung des vereinbarten höheren...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1 Zum Begriff "Beteiligungen"

1.1 Definition nach § 271 HGB Rz. 1 Nach § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB sind Beteiligungen Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jener Kapitalgesellschaft oder Personenhandelsgesellschaft nach § 264a HGB zu dienen. Da dies im 2. Abschnitt des Dritten Buches des HGB geregelt ist, beschränkt sich...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3 Bilanzierungsfragen

3.1 Beteiligungen an Personengesellschaften Rz. 14 Die Bilanzierung von Beteiligungen an Personengesellschaften und damit verbunden die Frage, wie Gewinn- und Verlustanteile aus einer solchen Beteiligung berücksichtigt werden, ist in der Literatur und Praxis umstritten. Zwei Auffassungen stehen sich gegenüber, die Spiegelbildmethode und das Anschaffungskostenprinzip. Die Spieg...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 8 Weiterführende Literatur

Federmann/Müller, Bilanzierung nach Handelsrecht, Steuerrecht und IAS/IFRS, 13. Aufl. 2018 Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 22. Aufl. 2024, §§ 31–34.mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.4.2.3 Verdecktes Aufgeld

Rz. 174 Im Fall des verdeckten Aufgelds wird bei der Ausgabe der Anleihe kein Aufgeld erhoben. Dafür liegt die Verzinsung der Schuldverschreibung unter der marktüblichen. Rz. 175 Das Optionsrecht soll in den Erwerbern das Interesse wecken, die Anleihe trotz der Unterverzinslichkeit zu erwerben. Wirtschaftlich kann man in der Unterverzinslichkeit das Entgelt für das Optionsrec...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.3 Ansatz

Rz. 224 Für den Ansatz gibt es keine formalen Voraussetzungen. Das bloße Handeln genügt. Der Zeitpunkt des Ansatzes ist der Moment, in dem das Unternehmen Vertragspartei wurde (IFRS 9.3.1.1). Entsprechend werden unter Umständen auch schwebende Geschäfte erfasst, wobei geplante Geschäfte – mangels Vertrag – nicht berücksichtigt werden können (IFRS 9.B3.1.2(e)). Die Abbildung ze...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.4.3 Folgebewertung

Rz. 237 Die Abbildung fasst die Systematik der Folgebewertung von Finanzinstrumenten zusammen. Die Folgebewertung von Wertpapieren richtet sich nach deren Klassifizierung.[1] Abb. 4: Folgebewertung von Wertpapieren nach IFRS 9 Rz. 238 Für die Bewertung mittels Effektivzinsmethode wird der Zinssatz ermittelt, mit dem die geschätzten künftigen Zahlungsströme über die erwartete L...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 4.3 Wertaufholung

Rz. 27 Gemäß § 253 Abs. 5 HGB kann ein aufgrund außerplanmäßiger Abschreibungen gewählter niedriger Bilanzansatz dann nicht beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen. Es besteht ein generelles Zuschreibungsgebot bei Wegfall der Abwertungsgründe einer nach § 253 Abs. 3 Satz 5 oder 6 HGB vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibung.mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 7 Beteiligungen im IFRS-Abschluss

7.1 Regelungsbereich und Begriff Rz. 37 § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB stellt für den Begriff "Beteiligungen" auf die dauernde Verbindung zwischen dem eigenen Unternehmen und dem Beteiligungsunternehmen ab. Die IFRS stellen dagegen auf die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Geschäftsführung ab und differenzieren die Beteiligungsform in Abhängigkeit von der Einflussnahme auf die F...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.5.4 Aufwandsbuchung beim Unternehmen

Rz. 190 Stock Options sind in Höhe ihres Werts für die Berechtigten geldwerte Vorteile und damit für das Unternehmen Lohnaufwand. Es ist für die Arbeitgeberin zu entscheiden, ob der Lohnaufwand erst in dem Zeitpunkt zu erfassen ist, in dem der Zufluss bei den Arbeitnehmern stattfindet, oder bereits im Zeitpunkt der Optionszusage oder verteilt auf den Zeitraum zwischen Option...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.4.1 Klassifizierung

Rz. 227 Die Bewertung von Finanzinstrumenten ist von deren Klasse abhängig. Entsprechend muss zunächst die Klassifizierung vorgenommen werden, bevor entsprechend der Klasse bewertete werden kann. Die Klasse entscheidet darüber, nach welchem Bewertungsmodell bewertet wird und ob Wertänderungen erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst werden. Rz. 228 Hierbei sind folgende Kla...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.2 Beteiligungen

Rz. 200 In der Kerntaxonomie 6.8 vom 1.4.2024 wird zu den Beteiligungen auf das Handelsrecht verwiesen.[1] In der Taxonomie werden die Beteiligungen in den Zeilen 219 ff. behandelt. Nach Zeile 219 ist für die Beteiligungen ein Summenmussfeld vorgegeben. Der Wert dieses Feldes ergibt sich als Summe aus den Unterpositionen. Es müssen alle Unterpositionen ausgefüllt werden, für...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 2 Ausweis- und Gliederungsfragen

2.1 Bilanz Rz. 9 Da § 271 Abs. 1 und Abs. 2 HGB 2 Definitionen für unterschiedlich ausgestaltete Unternehmensverbindungen (Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen) behandelt, sind diese auch im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften und denen über § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften zu trennen (etwa § 266 HGB und § 275 HGB). Bei den übrig...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.1 Grundlagen

Rz. 137 Die Kurse der Wertpapiere schwanken. Käufer von Wertpapieren sind daran interessiert, Wertpapiere bei steigenden Kursen zu kaufen und hierbei möglichst hohe Kursgewinne zu erzielen, bei fallenden Kursen zu verkaufen und hierbei möglichst geringe Verluste zu erleiden. Rz. 137a Es können Optionsrechte erworben werden, Wertpapiere zu im Voraus festgelegten Vertragsbedingun...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 7.4 Impairment-Test

Rz. 41 Bei den Vermögenswerten des Anlagevermögens muss gem. IAS 36 die Werthaltigkeit geprüft werden (sog. Impairment-Test); das gilt gem. IAS 36.4 für Anteile an Tochterunternehmen, Anteile an assoziierten Unternehmen und Anteile an Joint Ventures. Übrige Beteiligungen[1] unterliegen nicht IAS 36 sondern sind gem. IFRS 9.5.1 dem Wertminderungsregime für erwartete Kreditver...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 2.2 GuV-Rechnung

Rz. 13 Auch für die GuV-Rechnung hat die Beteiligungsdefinition Bedeutung. § 275 Abs. 2 HGB schreibt für Kapitalgesellschaften und denen über § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften in Nr. 9 für das Gesamtkostenverfahren[1] den gesonderten Ausweis der "Erträge aus Beteiligungen" vor; als "Davon-Vermerk" sind die Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unte...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.3 Zeitpunkt der Aktivierung von Gewinnanteilen aus Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 17 Zur Vereinnahmung von Gewinnanteilen aus Personengesellschaften finden sich Ausführungen in IDW RS HFA 18 (Rz 13–25). Der dem Gesellschafter unmittelbar zustehende Gewinnanteil ist im Regelfall als Mindestgewinnanteil anzusehen, der auch vor Feststellung des Jahresabschlusses der Personenhandelsgesellschaft als Beteiligungsertrag vereinnahmt werden kann. Ein darüber hi...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 4.2 Außerplanmäßige Abschreibungen

Rz. 24 Außerplanmäßige Abschreibungen können nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB vorgenommen werden, wenn den Beteiligungen am Abschlussstichtag ein Wert beizulegen ist, der unter den Anschaffungskosten oder dem letzten Bilanzansatz liegt und voraussichtlich keine dauernde Wertminderung vorliegt. Nach IDW RS HFA 10, Rz. 3 ist der am Abschlussstichtag "einer Beteiligung beizulegende ...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 4.4 Bewertung im Konzernabschluss

Rz. 28 Einen Sonderfall stellt die Bewertung von "Beteiligungen an assoziierten Unternehmen" im Konzernabschluss dar. Aus § 311 HGB ergibt sich, dass als "assoziiertes Unternehmen" dasjenige Unternehmen bezeichnet wird, an dem ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen eine Beteiligung hält und das bezüglich seiner Geschäfts- und Finanzpolitik dem maßgeblichen Einf...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 6.3 Beteiligungserträge von Personengesellschaften

Rz. 36 (Ertrag)steuerlich ist die (nicht rechtsfähige) Personenhandelsgesellschaft kein Subjekt, die Beteiligung stellt daher kein selbstständiges Wirtschaftsgut dar; § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO ordnet den Gesellschaftern den Anteil am Betriebsvermögen anteilig zu. Rechtsfähige Personengesellschaften gelten für Zwecke der Ertragsbesteuerung als Gesamthand und deren Vermögen als Ges...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1.3 Beteiligungsvermutung

Rz. 5 Auf die Höhe des Kapitalanteils und die Beherrschungsmöglichkeit kommt es bei der Beurteilung des Beteiligungscharakters nicht an, doch sind Zweifel, ob eine Beteiligung gegeben ist oder nicht, dann ausgeschlossen, wenn das beteiligte Unternehmen mehr als 20 % der Kapitalanteile am Beteiligungsunternehmen hält. Nach § 271 Abs. 1 Satz 3 HGB wird eine Beteiligung vermute...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 6.1 Keine phasengleiche Aktivierung von Dividenden

Rz. 34 Mit Beschluss vom 7.8.2000[1] hat der Große Senat des BFH entschieden: "Eine Kapitalgesellschaft, die mehrheitlich an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, kann Dividendenansprüche aus einer zum Bilanzstichtag noch nicht beschlossenen Gewinnverwendung der nachgeschalteten Gesellschaft grundsätzlich nicht aktivieren." Damit gilt steuerlich keine phasengleich...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1.1 Definition nach § 271 HGB

Rz. 1 Nach § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB sind Beteiligungen Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jener Kapitalgesellschaft oder Personenhandelsgesellschaft nach § 264a HGB zu dienen. Da dies im 2. Abschnitt des Dritten Buches des HGB geregelt ist, beschränkt sich der Anwenderkreis zunächst a...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 6 Datenzugriff bei Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 97 Ob auch Steuerpflichtige zur Unterstützung für Zwecke des Datenzugriffs verpflichtet sind, die ihren Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, ist streitig. Teilweise wird dies in der Literatur mit der Begründung verneint, dass diesen Personenkreis keine allgemeine Aufzeichnungspflicht, sondern nur spezielle Dokumentationspflichten beisp...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.1 Grundlagen

Für Gesellschafter ist vor allem von Interesse, wie die Gewinnausschüttungen der GmbH bei ihnen einkommensteuerlich erfasst werden bzw. welche einkommensteuerlichen Folgen die mit der GmbH geschlossenen schuldrechtlichen Verträge haben. Wenn Gesellschafter-Geschäftsführer von der GmbH Gehälter bzw. Pensionen erhalten, so erzielen sie Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1.2 Objektive und subjektive Merkmale des § 271 HGB

Rz. 2 Vorstehende Definition des § 271 Abs. 1 HGB zeigt objektive Merkmale: es muss sich um Anteile an anderen Unternehmen handeln; subjektive Merkmale: die Anteile an den anderen Unternehmen müssen "dem eigenen Geschäftsbetrieb dienen" und es muss zu den anderen Unternehmen "eine dauernde Verbindung" bestehen. Rz. 3 Zum objektiven Merkmal "Anteil" ist zunächst festzuhalten, dass...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.1 Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 14 Die Bilanzierung von Beteiligungen an Personengesellschaften und damit verbunden die Frage, wie Gewinn- und Verlustanteile aus einer solchen Beteiligung berücksichtigt werden, ist in der Literatur und Praxis umstritten. Zwei Auffassungen stehen sich gegenüber, die Spiegelbildmethode und das Anschaffungskostenprinzip. Die Spiegelbildmethode [1] koppelt das Beteiligungsko...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1.4 Abgrenzung zu Beteiligungen an "verbundenen Unternehmen"

Rz. 8 § 271 Abs. 2 HGB enthält die Definition der verbundenen Unternehmen, § 266 HGB fordert, dass letztere getrennt von den Beteiligungen auszuweisen sind.[1] Beteiligungen sind Anteilsrechte, die eine lockere Verbindung zu einem anderen Unternehmen aufweisen, während "Anteile an verbundenen Unternehmen" auf eine enge Verbindung zum anderen Unternehmen hinweisen. Anteile an...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 2.1 Bilanz

Rz. 9 Da § 271 Abs. 1 und Abs. 2 HGB 2 Definitionen für unterschiedlich ausgestaltete Unternehmensverbindungen (Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen) behandelt, sind diese auch im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften und denen über § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften zu trennen (etwa § 266 HGB und § 275 HGB). Bei den übrigen Rechtsf...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.2 Zeitpunkt der Aktivierung von Gewinnen (Dividenden) aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 15 Ansprüche auf Gewinne (Dividenden) aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sind nur dann zu aktivieren, wenn sie gegenüber der jeweiligen Beteiligung ein selbstständiges Wirtschaftsgut darstellen. Die Existenz zweier Wirtschaftsgüter setzt die Abspaltung der Dividendenforderung von der Beteiligung voraus. Dies ist ein zivilrechtlicher Vorgang, der sich grundsätzlic...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 4.1 Anschaffungskosten

Rz. 20 Beteiligungen sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB höchstens mit den Anschaffungskosten anzusetzen (Anschaffungskostenprinzip). Die Anschaffungskosten bleiben grundsätzlich unverändert und unbeeinflusst davon, ob die Beteiligungsgesellschaft Gewinne oder Verluste erzielt. Diese Grundsätze gelten für die Bewertung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen. Zu den An...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 5 Berichtspflichten im Anhang

Rz. 29 § 285 Nr. 11 HGB schreibt für alle Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter[1] eine ausführliche Aufstellung der Beteiligungen – wenn sie jeweils mindestens 20 % betragen – im Anhang mit folgenden Angaben vor: "Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des ...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.2 Steuerliche Gewinnkorrekturen

Die Handelsbilanz bildet den Ausgangspunkt für die Ermittlung des Einkommens der GmbH. Soweit diese Ansätze und Bewertungen zulässt, die steuerlich nicht anerkannt werden, sind sie bei der Ermittlung des Steuerbilanzgewinns zu eliminieren. Zumindest die im Folgenden aufgeführten wichtigsten Sachverhalte sind stets dementsprechend zu prüfen: Nach § 246 Abs. 2 HGB dürfen selbst...mehr

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Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 3.3 Lösung

R ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielung tätig ist. Zum Umfang seiner unternehmerischen Betätigung gehört seine Rechtsanwaltstätigkeit. Da R das Fahrzeug ausschließlich für seine unternehmerischen Tätigkeiten verwendet, ist das Fahrzeug dem Unternehmen zuzuordnen. Ein Zuordnungswahlrecht ergibt sich für ihn nicht. Da R ...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 2.3 Berechnung und Buchung der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ergibt sich, indem nach § 11 Abs. 1, 2 GewStG die Steuermesszahl von 3,5 % auf den auf volle 100 EUR abgerundeten Gewerbeertrag angewendet wird. Ergebnis dieser Rechnung ist der Steuermessbetrag vom Gewerbeertrag nach § 14 GewStG. Dieser Messbetrag wird anschließend mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde, in der die GmbH ihren Sitz hat, multipliziert. A...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / Zusammenfassung

Überblick Die GmbH als juristische Person ist körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig; Ausnahmen gelten nur für – etwa wegen Gemeinnützigkeit – steuerbefreite GmbH. Ihre Gesellschafter – soweit natürliche Personen – unterliegen dagegen mit den von der GmbH ausgeschütteten Gewinnen ebenso wie die Geschäftsführer mit den von der GmbH gezahlten Vergütungen der Einkommensteuer....mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.3 Gehälter und Pensionsbezüge

Aus dem Anstellungsvertrag als Geschäftsführer resultierende Vergütungen, gleich ob es sich um das laufende Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder eine Tantieme handelt, gehören nach § 19 EStG zu den Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit. Insoweit gelten zunächst alle Regelungen, die auf Arbeitnehmer anzuwenden sind. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sollten...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.4 Nicht abziehbare Betriebsausgaben

Eine Reihe von Ausgaben darf den Gewinn der GmbH gem. § 4 Abs. 5 EStG bzw. § 10 KStG nicht mindern. Wurden derartige Aufwendungen handelsrechtlich gebucht, müssen sie steuerlich wieder dem Gewinn hinzugerechnet werden. Dies betrifft vor allem die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer, die Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag und eventuell Umsatzsteuer bei einer verde...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.6 Steuerfreie Vermögensmehrungen

Handelsrechtlich werden alle Erträge der GmbH ohne Rücksicht darauf erfasst, ob sie steuerpflichtig sind oder nicht. Deshalb müssen Geschäftsführer Erträge, die steuerfrei bleiben bzw. nicht zu den Einkünften rechnen, bei der steuerlichen Gewinnermittlung wieder neutralisieren. Das gilt vor allem für der GmbH gewährte Investitionszulagen; Ausschüttungen anderer Kapitalgesellsc...mehr

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Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG und kann grundsätzlich Gegenstände seinem Unternehmen zuordnen. Wichtig Kein zwingendes Aufteilungsgebot Da U das Fahrzeug nur für unternehmerische und private Zwecke und nicht auch für nichtwirtschaftliche Zwecke i. e. S. verwendet, kommt eine zwingende Aufteilung des Fahrzeugs (Aufteilungsgebot) nicht in Betracht. Soweit U Ausgangsleistu...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.5 Verdeckte Einlagen

Verdeckte Einlagen i. S. v. § 8 Abs. 3 Satz 3 AO stellen das Pendant zu verdeckten Gewinnausschüttungen dar. Während offene Einlagen, z. B. Einzahlungen auf das Stammkapital, in der Handelsbilanz erfolgsneutral erfasst werden, erhöhen verdeckte Einlagen den Handelsbilanzgewinn der GmbH. Da es sich bei verdeckten Einlagen um Vermögensvorteile handelt, die der Gesellschafter d...mehr