Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.4 Kein Vorteilsausgleich

Rz. 17 Eine Entschädigung i. S. d. § 24 Nr. 1 EStG kann auch vorliegen, wenn das schädigende Ereignis für den Stpfl. anderweitige Vorteile bewirkt.[1] Stellt sich der Schaden im Nachhinein als Glück heraus, weil er neue Möglichkeiten eröffnet hat, so ist dies unschädlich. Ob die Entschädigung im konkreten Fall als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gezahlt wird,...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.2 Einzelbewertung

Rz. 80 Grundsätzlich gilt für die Bewertung der Wertpapiere der Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Wertpapiere sind hiernach jeweils mit ihren entsprechenden Anschaffungskosten anzusetzen, wenn die Anschaffungskosten eines jeden einzelnen Wertpapiers feststellbar sind. Dies dürfte dann möglich sein, wenn der Unternehmer die Papiere selbst verwahrt oder b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.8.2 Aufgabe einer Gewinnbeteiligung

Rz. 50 Als Gewinnbeteiligung kommen nur gesellschaftsrechtliche Beteiligungen in Betracht; andere am Gewinn orientierte Vergütungen gehören nicht dazu.[1] Auszuscheiden sind auch Zahlungen, die im Rahmen eines Veräußerungs- oder Aufgabegewinns zu erfassen sind. Der Verlust der Gewinnbeteiligung infolge des Verlusts der Beteiligung ist kein Fall des § 24 Nr. 1 Buchst. b) EStG...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen

Rz. 39 Der Ausweis der Anteile an verbundenen Unternehmen geht wie beim Anlagevermögen[1] auch beim Umlaufvermögen dem Ausweis unter anderen Bilanzposten vor. Daher sind hier auch unverbriefte Anteile an verbundenen Unternehmen auszuweisen, obwohl es sich eigentlich nicht um Wertpapiere handelt. Hier sollten auch unverbriefte Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit b...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.3 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens

Rz. 34 Wertpapiere des Anlagevermögens können sein Stammaktien, Vorzugsaktien, Genussscheine, Investmentzertifikate, Gewinnobligationen, Wandelschuldverschreibungen, festverzinsliche Wertpapiere, Optionsscheine und sonstige Wertpapiere. Rz. 35 Wertpapiere an einem anderen Unternehmen können erworben werden durch Zurverfügungstellung von Eigenkapital oder Überlassung von Fremdkapital. ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.3.3 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens

Rz. 41 Zu den sonstigen Wertpapieren gehören: Aktien, variabel verzinsliche Wertpapiere, festverzinsliche Wertpapiere, Finanzwechsel, Bezugsrechte und Optionsscheine, Gewinnanteils- und Zinsscheine und Genussscheine. Rz. 42 Unter "Sonstige Wertpapiere" werden alle Wertpapiere gebucht und ausgewiesen, die nicht schon auf anderen Konten gebucht und an anderer Stelle der Bilanz ausgewi...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.4 Bilanzierungszeitpunkt

Rz. 45 Werden Wertpapiere, die dem Depotgesetz (DepotG) unterliegen, über eine Bank erworben, können sie vom Erwerber bereits bilanziert werden, sobald die Bank die Schlussnote erteilt und den Kaufpreis belastet hat. Im Falle der Sonderverwahrung gilt das auch dann, wenn die Bank den Ankauf der Wertpapiere unter dem Vorbehalt kreditiert, das Stückeverzeichnis nur auf Verlang...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.2.4 Handel mit Wertpapieren

Rz. 60 Aus der Art und Durchführung des Handels mit Wertpapieren kann auf deren Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen geschlossen werden. Ob der An- und Verkauf von Wertpapieren als (private) Vermögensverwaltung oder als eine gewerbliche Tätigkeit anzusehen ist, hängt, wenn eine selbstständige und nachhaltige, mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.3.1 Voraussetzungen

Rz. 63 Besteht ein gewisser objektiver Zusammenhang der Wertpapiere mit dem Betrieb und sind sie bestimmt und geeignet, diesen zu fördern, können sie als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden, wenn der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich oder durch Einnahmen­überschussrechnung ermittelt wird.[1] Die Bestimmung zum Betriebsvermögen geschieht in der Regel durch Bu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.2 Zinsen auf Nutzungsvergütungen

Rz. 121 Zinsen auf Entschädigungen, die mit der Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke zusammenhängen, gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, soweit sie nicht einer anderen Einkunftsart zuzurechnen sind (§ 20 Abs. 3); die Zinsen unterliegen auch dann der Besteuerung, wenn die Entschädigung selbst nicht besteuert wird[1]. Durch § 24 Nr. 3 EStG werden ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.2.2 Bilanzierung beim Verkäufer des Optionsrechts (Stillhalter)

Rz. 149 Der Käufer kauft für den Optionspreis (Optionsprämie) das Recht vom Stillhalter, dass dieser innerhalb der bestimmten Frist bis zum Verfalltag zum Basispreis Wertpapiere an den Käufer des Optionsrechts verkauft oder Wertpapiere des Käufers des Optionsrechts kauft. Bei Abschluss des Optionsvertrags leistet der Käufer die Prämie, zahlt er den Optionspreis. Der Stillhalt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.1 Keine Beschränkung auf unfreiwillige Einbußen (Drucksituation)

Rz. 25 Eine Entschädigung setzt voraus, dass der Einnahmeausfall auf außergewöhnlichen Vorgängen beruht, die über den Rahmen der für die jeweilige Einkunftsart typischen Geschehnisse hinausgehen.[1] Das schadenstiftende Ereignis darf nicht vom Stpfl. aus eigenem Antrieb herbeigeführt worden sein.[2] Falls es nicht von einem Dritten veranlasst wurde, sondern vom Stpfl. selbst...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.5 Ausbuchung

Rz. 247 Die Ausbuchung von Wertpapieren erfolgt gemäß dem Schema aus IFRS 9.B3.2.1 in der Regel bei Übertragung oder Weiterreichung der Wertpapiere oder der Rechte hieraus. Abb. 6: Ausbuchung von Wertpapieren nach IFRS 9mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5 Außerordentliche Einkünfte (§ 34 Abs. 2)

5.1 Begriff der außerordentlichen Einkünfte Rz. 23 § 34 Abs. 2 EStG enthält keine Definition der außerordentlichen Einkünfte. Der Inhalt des Begriffs lässt sich nur aus dem Zweck von § 34 EStG, die Verschärfung der Tarifprogression infolge der Zusammenballung von außerordentlichen Einkünften zu mildern (Rz. 1), herleiten. Die außerordentlichen Einkünfte stehen damit im Gegens...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3.7 Wegfall geschuldeter wiederkehrender Leistungen

Rz. 82 Ungewisse Verbindlichkeiten bleiben regelmäßig auch nach Betriebsaufgabe oder -veräußerung betrieblich; Änderungen wirken jedoch materiell auf den Veräußerungs- oder Aufgabezeitpunkt zurück (Rz. 59).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

1.2.1 Verhältnis zu § 3 EStG Rz. 2 Steuerbefreiungen nach § 3 EStG gelten auch für Entschädigungen gem. § 24 Nr. 1 EStG und nachträgliche Einkünfte nach § 24 Nr. 2 EStG, und zwar auch dann, wenn sie dem Stpfl. als Rechtsnachfolger zufließen. Einzelne Befreiungstatbestände sind speziell für Entschädigungen (Nr. 19, 25) und nachträgliche Einkünfte geschaffen worden (Nr. 27). 1.2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2 Entschädigungen (§ 24 Nr. 1)

2.1 Allgemeines Rz. 11 Nach § 24 Nr. 1 EStG ist eine Entschädigung für Einnahmen, die einer der in § 2 EStG genannten Einkunftsarten zuzurechnen sind, wie Einnahmen zu behandeln; es handelt sich um einen gesetzlich geregelten Fall der Surrogation (vgl. auch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 4 EStG, § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG). Die Entschädigung braucht nicht unter dieselbe Eink...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 8 Weiterführende Literatur

Brox/Henssler, Handelsrecht mit Grundzügen des Wertpapierrechts, 23. Aufl. 2020 Gross/Schruff, Der Jahresabschluß nach neuem Recht, 2. Aufl. 1986 Wysocki/Schulze-Osterloh/Hennrichs/Kuhner, Handbuch des Jahresabschlusses, Rechnungslegung nach HGB und internationalen Standards (Loseblatt) Wysocki, v./Schulze-Osterloh, Handbuch des Jahresabschlusses in Einzeldarstellungen, 1984 ff.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.9 Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter (§ 24 Nr. 1 Buchst. c)

2.9.1 Begünstigung gemäß § 34 EStG nur bei Zusammenballung Rz. 52 Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter nach § 89b HGB sind keine Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. a) und b EStG. Sie gehören zum laufenden, der GewSt unterliegenden Gewinn, und zwar auch dann, wenn sie mit der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs zusammenfallen.[1] Die Begünstigung der Ausgleichszahlun...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2 Steuerrecht (E-Bilanz)

6.2.1 Taxonomie[1] Rz. 199 Für steuerliche Zwecke werden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung als "E-Bilanz" an die Finanzverwaltung übermittelt (§ 5b EStG). Das Gliederungsschema hierfür wird durch die sog. Taxonomie vorgegeben. 6.2.2 Beteiligungen Rz. 200 In der Kerntaxonomie 6.8 vom 1.4.2024 wird zu den Beteiligungen auf das Handelsrecht verwiesen.[1] In der Taxonomie werd...mehr

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Gewinnrücklage bei Übernahme von Pensionsverpflichtungen

Leitsatz Für den Gewinn aus der Übernahme einer Pensionsverpflichtung kann eine gewinnmindernde Rücklage nach § 5 Abs. 7 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gebildet werden; die Bewertung der übernommenen Verpflichtung nach § 5 Abs. 7 Satz 4 EStG schließt die Anwendung des § 5 Abs. 7 Satz 5 EStG nicht aus. Normenkette § 5 Abs. 7 Sätze 4 und 5 EStG Sachverhalt Die Klägeri...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.2.2 Teilwert

Rz. 114 Steuerrechtlich kann der niedrigere Teilwert angesetzt werden, allerdings nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG). Es besteht daher steuerlich für Wertpapiere, die zum Umlaufvermögen gehören, bei einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung ein Abschreibungsverbot, dauernden Wertminderung ein Abschreibungswahlrecht. Di...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 7.2 Ansatz

Rz. 38 Finanzielle Vermögenswerte – als Ausgangspunkt einer Beteiligung – sind in dem Zeitpunkt in der Bilanz anzusetzen, zu dem das Unternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Beim erstmaligen Ansatz finanzieller Vermögenswerte ist eine Klassifikation vorzunehmen.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3.5 Nachträgliche Betriebsausgaben, insbesondere Schuldzinsen

Rz. 75 Nachträgliche Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die sich nicht im Weg der materiellen Rückwirkung[1] auf den Veräußerung- oder Aufgabegewinn auswirken. Sie können zu negativen nachträglichen Einkünften i. S. v. Nr. 2 führen. Rz. 76 Zu den nachträglichen Betriebsausgaben gehören Schuldzinsen für Verbindlichkeiten, die während des Bestehens des Betriebs begründet wurde...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.2.1 Begriff

Rz. 28 Von Kapitalgesellschaften ist die Verflechtung verbundener Unternehmen auszuweisen. Was verbundene Unternehmen sind, ergibt sich aus § 271 Abs. 2 HGB i. V. m. § 290 HGB. Verbundene Unternehmen sind nach dem Gesetzesbeschluss im Jahr 2023 seit dem Geschäftsjahr 2024[1] nach § 271 Abs. 2 HGB unabhängig von ihrer Rechtsform und ihrem Sitz solche Unternehmen, die im Verhä...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.1.2 Handelsbilanz

Rz. 94 Handelsrechtlich werden Finanzanlagen außerplanmäßig abgeschrieben, wenn ihr Wert am Bilanzstichtag niedriger ist als der Buchwert. Dabei ist ein Börsenkurs für Wertpapiere des Anlagevermögens nur wichtiger, aber nicht in allen Fällen tauglicher Wert. So kann es etwa Synergieeffekte geben, die zu einem höheren Ertragswert einer Beteiligung führen. Bei dem Anteil an ei...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.1.2 Echtes Pensionsgeschäft

Rz. 124 Der Pensionsgeber erhält vom Pensionsnehmer einen Betrag und ist verpflichtet, später diesen Betrag oder einen im Voraus bestimmten anderen Betrag zurückzuzahlen. In Höhe des Betrages bilanzieren der Pensionsgeber eine Verbindlichkeit (§ 340b Abs. 4 Satz 2 HGB) und der Pensionsnehmer eine Forderung (§ 340b Abs. 4 Satz 5 2. Halbsatz HGB). Rz. 125 Gegen Zahlung dieses B...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 2.1 Inhaberpapiere

Rz. 4 Bei Inhaberpapieren wird der Berechtigte nicht namentlich genannt. Der jeweilige Inhaber des Papiers kann das verbriefte Recht geltend machen. Er braucht seine Berechtigung nicht nachzuweisen. Die Beweislast ist vielmehr umgekehrt. Die Übertragung geschieht wie die der beweglichen Sachen nach §§ 929ff. BGB. Das Recht aus dem Papier folgt daher dem Recht am Papier. Gutgl...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.3.2 Bilanzierung beim Verkäufer des Optionsrechts (Stillhalter)

Rz. 159 Muss der Stillhalter aufgrund der Optionsausübung Wertpapiere an den Optionskäufer verkaufen (Kaufoption, call), ist die Optionsprämie seinem Veräußerungserlös zuzuschlagen.[1] Praxis-Beispiel Der Basispreis beträgt 280, der Optionspreis 10. A hat 100 Aktien vom Stillhalter B gekauft, die bei diesem mit 275 zu Buche stehen. Bei Zahlung der Optionsprämie durch A hatte B...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 2.3 Rektapapiere

Rz. 9 Bei den Rekta- oder Namenspapieren ist eine bestimmte Person als berechtigt bezeichnet. Es soll also direkt (recta) an den Bezeichneten geleistet werden. Rz. 10 Die Übertragung des in dem Papier verbriefen Rechtes erfolgt nach den besonders für die Übertragung des Rechtes geltenden Regeln. Das Recht am Papier geht dann damit über (§ 952 Abs. 2 BGB). Das Recht am Papier ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.4.2 Zugangsbewertung

Rz. 235 Die Aktivierung von Wertpapieren erfolgt zum Zeitpunkt des Zugangs[1] zum beizulegenden Zeitwert. Entsprechend ist der Erwerbsvorgang unter Umständen nicht erfolgsneutral.[2] Rz. 236 Derivate, die nicht zu Sicherungszwecken erworben werden, haben beim Zugang einen Wert von Null, wenn es sich um Termingeschäfte oder Zinsswaps ohne Anschaffungskosten handelt oder ein gl...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.4.2.4 Teils offenes und teils verdecktes Aufgeld

Rz. 182 Beim teils offenen und teils verdeckten Aufgeld liegt wie beim offenen Aufgeld der Ausgabepreis für Anleihe und Optionsrecht über dem Nennbetrag der Anleihe. Insofern handelt es sich um eine Überpari-Emission. Das Aufgeld entspricht aber nicht voll dem Wert des Optionsrechts. Das wird durch eine Unterverzinsung der Anleihe ausgeglichen. Praxis-Beispiel Eine Optionsanl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3.3 Schwebende Geschäfte

Rz. 73 Da schwebende Geschäfte in der Schlussbilanz nicht erfasst werden können, führt die spätere Abwicklung zu nachträglichen Einkünften. Dazu kann es z. B. kommen, wenn Provisionsansprüche des Handelsvertreters für ein vermitteltes Geschäft erst nach dessen Ausführung durch den Geschäftsherrn entstehen oder ein Verlag an den Erben eines Autors wegen Honoraransprüchen für ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.1.2 GuV-Posten und Erfolgskonten

Rz. 197 Die Erträge aus Wertpapieren und die mit Wertpapieren zusammenhängenden Aufwendungen werden nach dem für die Gewinn- und Verlustrechnungen von Kapitalgesellschaften maßgebenden Gliederungsschema des § 275 HGB in folgenden Posten ausgewiesen (GKV/UKV):mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.3 Anteile an verbundenen Unternehmen

Rz. 205 Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden in der Taxonomie in den Zeilen 165 ff. behandelt. Es handelt sich zunächst um Anteile, also Anteilsrechte, die wirtschaftlich eine Teilhabe am Vermögen eines anderen zum Gegenstand haben. Es ist unerheblich, ob eine Verbriefung in Wertpapieren besteht (§ 271 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Anteile bestehen an verbundenen Unternehm...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.5 Wertpapiere des Umlaufvermögens

Rz. 214 Zur Abgrenzung von den Wertpapieren des Anlagevermögens s. Rz. 12 ff. In der Taxonomie ist in Zeile 515 ein Summenmussfeld hierfür vorgegeben. Es sind daher die Ausführungen in Rz. 200 zu beachten. Rz. 215 Unterpositionen sind: Anteile an verbundenen Unternehmen (Umlaufvermögen), Zeile 517, Sonstige/nicht zuordenbare Wertpapiere des Umlaufvermögens, Zeile 525. Für beide ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.1.1 Begriffe

Rz. 122 Bei einem Wertpapier-Pensionsgeschäft überträgt ein Kreditinstitut oder der Kunde eines Kreditinstituts ihm gehörende Wertpapiere einem anderen Kreditinstitut oder einem seiner Kunden gegen Zahlung eines Betrags. Der Übertragende ist der Pensionsgeber, der Empfangende der Pensionsnehmer. Es wird gleichzeitig vereinbart, dass die Wertpapiere später gegen Entrichtung d...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 1.2 Wirtschaftliche Bedeutung

Rz. 2 Die wirtschaftliche Bedeutung der Wertpapiere besteht in ihrem jeweiligen Zweck. Sie können als Zahlungsmittel dienen, z. B. Schecks. Als Kreditmittel dienen z. B. Wechsel. Zur Erleichterung des Güterumlaufs dienen Ladescheine, Lagerscheine und das Konnossement. Diese verbriefen einen Anspruch auf bestimmte Güter und erleichtern die Verfügung hierüber. Die Übergabe des...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.3.1 Bilanzierung beim Käufer des Optionsrechts

Rz. 156 Übt der Optionsrechtskäufer das Optionsrecht innerhalb der Optionsfrist aus, so ist zu unterscheiden, ob er Wertpapiere kauft (Kaufoption, call) oder verkauft (Verkaufsoption, put). Bei der Kaufoption stellt der Optionspreis zusätzliche Anschaffungskosten für die Wertpapiere dar.[1] Praxis-Beispiel Kaufoption: Der Basispreis beträgt 280, der Optionspreis 10. A hat 100 ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 2.2 Orderpapiere

Rz. 5 In Orderpapieren wird eine namentlich bezeichnete Person als berechtigt ausgewiesen, das im Papier verbriefte Recht geltend zu machen. Berechtigt ist derjenige, der in dem Papier zuerst namentlich bezeichnet ist oder der durch die Order des namentlich Bezeichneten bestimmt wird. Praxis-Beispiel In der Urkunde erklärt der Aussteller A der Urkunde: "Ich zahle an Herrn B o...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.4 Bilanzierung bei Nichtausübung der Option

Rz. 161 Übt der Optionsberechtigte das Optionsrecht innerhalb der Optionsfrist, also bis zum Verfalltag, nicht aus, so muss er das immaterielle Wirtschaftsgut "Optionsrecht" abschreiben.[1] Der Optionsberechtigte bucht also sowohl bei der Kaufoption als auch bei der Verkaufsoption:mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.4.1 Grundlagen

Rz. 163 Aktiengesellschaften treten unter Einschaltung einer Bank oder eines Bankenkonsortiums an den Kapitalmarkt heran, um gegen Ausstellung von Schuldverschreibungen Geld aufzunehmen. Diese Darlehensgewährungen einer großen Masse von Gläubigern an einen Schuldner, die Aktiengesellschaft, sind sog. Teilschuldverschreibungen. Sie sind in der Regel Inhaberpapiere. Die Forder...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.4.2.1 Einheitlicher Preis für Option und Anleihe

Rz. 166 Bei der Ausgabe der Optionsanleihe werden die Schuldverschreibung und das Optionsrecht zu einem einheitlichen Preis ausgegeben. Dieser ist daher zum Teil Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts Schuldverschreibung und zum Teil Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts Optionsrecht, ist daher auf die beiden Wirtschaftsgüter Schuldverschreibung und Optionsrecht aufzuteilen...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.5.2 Bedingte Kapitalerhöhung

Rz. 186 Üben Berechtigte ihr Optionsrecht aus und es handelt sich nicht um Phantom Stocks, müssen Aktien der Gesellschaft zur Verfügung stehen. Es ist aber nicht sicher, in welcher Höhe Optionsrechte ausgeübt werden und wann das innerhalb der Optionsfrist geschieht. Daher ist, wenn keine eigenen Anteile mehr vorhanden sind, eine bedingte Kapitalerhöhung zur Gewährung von Bez...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.1.1 Bilanzposten und Bestandskonten

Rz. 195 Wertpapiere werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen bestimmt § 247 Abs. 1 HGB allgemein, dass Vermögensgegenstände, zu denen die Wertpapiere gehören, je nach ihrer Zugehörigkeit als Anlagevermögen oder Umlaufvermögen auszuweisen sind. Für die Bilanzen der Kapitalgesellschaften ist ein Gliederungsschema vorgeg...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.4 Wertpapiere des Anlagevermögens

Rz. 209 In der Taxonomie werden Wertpapiere des Anlagevermögens in Zeile 261 ff. behandelt. Zum Posten "Wertpapiere des Anlagevermögens" rechnen auch die Beteiligungen[1] und die Anteile an verbundenen Unternehmen.[2] Erfüllen Wertpapiere des Anlagevermögens die Voraussetzungen als Beteiligungen oder Anteile an verbundenen Unternehmen, werden sie als solche behandelt. Unter ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.2 Wertpapierleihgeschäfte

Rz. 134 Wertpapierleihgeschäfte (auch Wertpapierdarlehen oder Wertpapierleihe genannt) sind nicht gesetzlich geregelt. Ihre bilanzielle Behandlung richtet sich daher nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Rz. 135 Bei dem Wertpapierdarlehen werden Wertpapiere vom Darlehensgeber dem Darlehensnehmer übereignet mit der Verpflichtung, nach Ablauf der vereinbarten Zeit P...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.2.1 Bilanzierung beim Käufer des Optionsrechts

Rz. 144 Der Käufer erwirbt das Optionsrecht zum Optionspreis, der Optionsprämie. Das sind die Anschaffungskosten des Optionsrechts. Rz. 145 Optionsrechte sind wegen ihrer kurzen Laufzeit nicht dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen und gehören daher zum Umlaufvermögen. Nicht verbriefte Optionsrechte werden als immaterielle Vermögensgegenstände unter den "Sonsti...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Wertpapiere sind rechtlich gesehen i. d. R. Urkunden, in denen Privatrechte in der Weise verbrieft sind, dass zu ihrer Ausübung das Innehaben der Urkunde erforderlich ist. Das Recht kann also nur der aus dem Papier Berechtigte geltend machen. Es handelt sich um ein Recht aus dem Privatrecht. Es besteht Vorlagepflicht.[1] Das Wertpapierhandelsgesetz erweitert den Wertpa...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 6.2 Teilwertabschreibungen

Rz. 35 Werden Beteiligungen nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB bei nur vorübergehender Wertminderung per Wahlrecht abgeschrieben, darf dies nicht in die steuerliche Gewinnermittlung übernommen werden. Die notwendige Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung in der Handelsbilanz bei voraussichtlich dauerhaft im Wert geminderten Beteiligungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB ist nicht...mehr