Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.2 Art der Bezüge, Personenkreis

Rz. 183 Stpfl. sind Entschädigungen, Amtszulagen, Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen, Übergangs-, Überbrückungs-, Sterbegelder, Versorgungsabfindungen und Versorgungsbezüge, die aufgrund des Abgeordnetengesetzes oder des Europaabgeordnetengesetzes v. 6.4.1979,[1], sowie vergleichbare Bezüge, die aufgrund der entsprechenden Gesetze der Länder gezahlt werden. Nicht hier...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.5 Zuschüsse der Rentenversicherung zur Krankenversicherung von Rentnern

Rz. 53 Zuschüsse der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung der Rentner zur Krankenversicherung (§ 106 SGB VI) sind nach § 3 Nr. 14 EStG steuerfrei. Rz. 53a Die Aufwendungen der Rentner für ihre Kranken- und Pflegeversicherung sind nur als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG abziehbar, soweit sie die Zuschüsse übersteigen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.5.5 Einkünfte aus Leistungen, Einnahmen aus einer Abgeordnetentätigkeit sowie der Riesterrente, Nr. 3–5

Rz. 15 Der Wortlaut des § 22 Nr. 3 EStG ist weit und unscharf. Gleichwohl ist dem Erfordernis der Bestimmtheit einer Norm noch Genüge getan, sodass die Vorschrift verfassungsgemäß ist.[1] Auch gegen § 22 Nrn. 4 und 5 EStG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.[2]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.6 Ertragsanteil bei verlängerten Leibrenten

Rz. 148 Weder EStG, EStDV noch EStR regeln die Besteuerung verlängerter Leibrenten. Da die Höhe des Ertragsanteils von der voraussichtlichen Laufzeit beeinflusst wird, kommt es darauf an, ob die durchschnittliche Lebenserwartung der berechtigten Person die Mindestlaufzeit übersteigt bzw. gleich groß ist. Unter diesen Voraussetzungen ist die Tabelle des § 22 EStG anzuwenden. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.2 Dauernde Lasten

Rz. 39 Der Begriff der dauernden Last ist wie der Begriff der Leibrente im Gesetz nicht definiert. Er verlangt wiederkehrende Leistungen in Geld, vertretbaren Sachen oder Sachleistungen regelmäßig auf die Lebenszeit des Berechtigten. Abgrenzungsmerkmal zur Leibrente ist nur noch die Gleichmäßigkeit/Abänderbarkeit der Leistungen. Leibrenten müssen gleichmäßige, nicht änderbar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.2.2.2 Verlängerte Leibrenten (Mindestzeitrenten)

Rz. 37 Verlängerte Leibrenten sind solche, die bis zum Tod des Berechtigten, mindestens jedoch für eine bestimmte Laufzeit zu zahlen sind. Stirbt der Rentenberechtigte vor Ablauf der Mindestlaufzeit, ist die Leibrente bis zum Ende der Mindestlaufzeit an den oder die Erben weiterzuzahlen. Überlebt der Rentenberechtigte die Mindestlaufzeit, läuft die Leibrente bis zu seinem To...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.5.3 Anforderungen an den Übergabevertrag

Rz. 97l Die steuerrechtliche Anerkennung des Übergabevertrags setzt voraus, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar und eindeutig sowie rechtswirksam vereinbart und ernsthaft gewollt sind und die Leistungen wie vereinbart tatsächlich erbracht werden. Werden Versorgungsleistungen in Anpassung an das Versorgungsbedürfnis des Empfängers für einen vorübergehenden Zeitra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.4 Kinderzuschüsse

Rz. 52 Kinderzuschüsse zu Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nach § 3 Nr. 1 Buchst. b) EStG steuerfrei. Das gilt nicht für Kinderzuschüsse aus berufsständischen Versorgungswerken der angestellten oder selbstständigen Angehörigen freier Berufe, da sie vom Wortlaut des § 3 Nr. 1 Buchst. b) EStG nicht erfasst werden. Diese Regelung verstößt nicht gegen Art. 3 G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.5.1 Altersrenten – Versorgungsbezüge

Rz. 5 Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung waren bis Vz 2004 mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 S. 3 EStG a. F. zu versteuern. Demgegenüber sind Versorgungsbezüge, z. B. Beamtenpensionen, nach § 19 Abs. 2 EStG abzüglich eines Versorgungsfreibetrags vollen Umfangs zu versteuern. 1.5.1.1 Entscheidung des BVerfG Rz. 6 Das BVerfG[1] hat die unterschiedliche steuerlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.5.2 Private Leibrenten

Rz. 12 Wird Vermögen gegen wiederkehrende Leistungen entgeltlich übertragen (wiederkehrende Bezüge im Austausch mit einer Gegenleistung), sind die Zahlungen in einen Zins- und Tilgungsanteil aufzuteilen. Der Zinsanteil führt beim Berechtigten zu stpfl. Einnahmen, im Fall einer dauernden Last zu Einnahmen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, im Fall einer Leibrente zu Einnahmen nach ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.4 Wiederkehrende Leistungen auf die Lebenszeit des Empfängers

Rz. 82 Privilegierte Versorgungsleistungen sind nur gegeben, wenn die wiederkehrenden Leistungen auf die Lebenszeit des Empfängers zugesagt werden.[1] Die Vereinbarung von Mindestzeitrenten oder verlängerten Leibrenten führt nicht zu Versorgungsleistungen, sondern ist nach den Grundsätzen über entgeltliche Rechtsgeschäfte zu behandeln.[2] Ausnahmen hat die Rspr. nur bei eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3 Begriff der Leibrenten – dauernde Last

Rz. 19 Zu unterscheiden ist zwischen privaten Leibrenten wie Versorgungsbezügen anlässlich von Vermögensübertragungen (Rz. 20ff.) und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, da Erstere mit dem Ertragsanteil, Letztere (ab 2040) vollen Umfangs (Rz. 151ff.) besteuert werden. Die Unterscheidung zwischen privaten Leibrenten und dauernder Last ist deshalb von Bedeutung, wei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.2 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rz. 43 Auch Renten der gesetzlichen Rentenversicherung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind mit dem Besteuerungsanteil gem. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG der Besteuerung zu unterwerfen. Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung der Erwerbsminderungsrenten in die Vorschrift des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG bestehen n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.6.1.1 Wertverrechnung

Rz. 99 Wiederkehrende Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung waren nach überkommener Auffassung erst dann steuerbar, wenn die wiederkehrenden Leistungen den Wert der Gegenleistung überstiegen, sog. Wertverrechnung. Dies war eine Einschränkung der nach dem Wortlaut sich aus §§ 22, 10 EStG ergebenden zwingenden Steuerbarkeit allein "um der äußeren Form" willen, d. h. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.5 Verfassungsrechtliche Fragen

1.5.1 Altersrenten – Versorgungsbezüge Rz. 5 Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung waren bis Vz 2004 mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 S. 3 EStG a. F. zu versteuern. Demgegenüber sind Versorgungsbezüge, z. B. Beamtenpensionen, nach § 19 Abs. 2 EStG abzüglich eines Versorgungsfreibetrags vollen Umfangs zu versteuern. 1.5.1.1 Entscheidung des BVerfG Rz. 6 Das BVerfG[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2 Wiederkehrende Bezüge

2.1 Allgemeines Rz. 17 Nach § 22 Nr. 1 S. 1 EStG sind sonstige Einkünfte solche aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu einer anderen Einkunftsart i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 EStG gehören. Soweit die wiederkehrenden Bezüge zur Erzielung von negativen Einkünften im Rahmen eines Steuerstundungsmodells eingesetzt werden, ist § 15b EStG sinngemäß anwendbar (§ 22 Nr. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.2 Gegenstand der Vermögensübergabe

2.5.2.1 Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft Rz. 97c Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft setzt voraus, dass die Personengesellschaft Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt. Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG) ist damit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3 Renten wegen Todes

2.3.3.3.1 Witwen- und Witwerrente Rz. 44 Witwen und Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, erhalten nach § 46 Abs. 1, 2 SGB VI auf Antrag eine Witwen- oder Witwerrente, wenn der/die Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (§ 50 Abs. 1 SGB VI) erfüllt hatte. Im Fall der Wiederheirat wird die Witwen- oder Witwerrente gewährt, wenn die neue Ehe aufgelöst oder für n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.6 Entgeltliche Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen

2.6.1 Übertragung von Privatvermögen Rz. 98 Liegen keine Versorgungsleistungen (Rz. 55ff., 97aff.) vor, weil z. B. keine existenzsichernde Wirtschaftseinheit übertragen worden oder ein voll entgeltliches Rechtsgeschäft gegeben ist, sind anlässlich einer Vermögensübertragung von Privatvermögen vereinbarte wiederkehrende Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung erbracht....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1 Allgemeines

1.1 Begriff Rz. 1 § 22 EStG erfasst als sog. siebte Einkunftsart die sonstigen Einkünfte und ergänzt den Einkünftekatalog des § 2 Abs. 1 Nr. 1–6 EStG unsystematisch um eine Gruppe bestimmter, vom Gesetzgeber als steuerbar angesehener Besteuerungstatbestände. Dies zeigt sich darin, dass die Vorschrift überwiegend subsidiären Charakters ist, sie greift insoweit immer nur, wenn ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.3 Bewirtschaftung durch den Übernehmer

Rz. 79 Die existenzsichernde Wirtschaftseinheit muss grundsätzlich mit dem Ziel der Bewirtschaftung durch den Übernehmer übertragen werden. Auch aus diesem Grund war bisher die Übertragung von Wertpapieren, typisch stillen Beteiligungen und insbesondere Geldvermögen für das selbst genutzte Einfamilienhaus nicht begünstigt, da ein eigenes Bewirtschaften des Übernehmers nicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.3.2 Bezüge nach dem Europaabgeordnetengesetz

Rz. 189 Die Bezüge aufgrund des Europaabgeordnetengesetzes v. 6.4.1979 [1] entsprechen denen aufgrund des AbgG. Es werden gewährt: eine Entschädigung (§ 9 EuAbgG), die der Abgeordnetenentschädigung (Rz. 187) entspricht. Diese Entschädigung ist stpfl. nach § 22 Nr. 4 EStG. Freifahrtberechtigungen und Erstattung von Fahrtkosten (§ 10 EuAbgG) sowie freie Inanspruchnahme von Leistu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.5 Ertragsanteil bei abgekürzten Leibrenten

Rz. 145 Abgekürzte Leibrenten sind Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschr. sind (§ 55 Abs. 2 EStDV). Die Zahlungsverpflichtung endet mit dem Tod der berechtigten Person, spätestens mit dem Ablauf der vereinbarten Höchstdauer (Rz. 34ff.). Zu den abgekürzten Leibrenten gehören Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Rz. 43), die kleine Witwen-/Witwerrente (Rz. 44) u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.3 Besteuerung privater Leibrenten

Rz. 157 Die Besteuerung sonstiger Leibrenten, die nicht solche i. S. d. Doppelbuchst. aa) sind, erfolgt ab Vz 2005 wie bisher mit dem Ertragsanteil. Es kann sich um bereits bestehende private Rentenversicherungen, Veräußerungsleibrenten und Versorgungsleistungen handeln. Der Grund für die Besteuerung mit dem Ertragsanteil liegt darin, dass diese Renten aus versteuertem Einko...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.5.1.2 Neuregelung durch das Alterseinkünftegesetz

Rz. 8 Der Gesetzgeber ist dem Auftrag des BVerfG nachgekommen und hat mit Wirkung ab 1.1.2005 die Besteuerung der Alterseinkünfte mit dem AltEinkG v. 5.7.2004[1] neu geregelt. Bei der zukünftigen Altersvorsorge ist zu unterscheiden in Basisversorgung, das sind die gesetzliche Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.1.1 Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel

Rz. 27 Gleichmäßige Leistungen und damit eine Leibrente liegen auch dann vor, wenn die Parteien im Vertrag eine Wertsicherungsklausel vereinbaren. Sie dient dazu, den Wertverlust, der anlässlich lang laufender Verträge eintritt, auszugleichen. Die Gleichmäßigkeit der Zahlungen wird durch die Wertsicherungsklausel gerade sichergestellt, da ihr wirtschaftlicher Wert erhalten b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.2.2.1 Abgekürzte Leibrenten

Rz. 34 Abgekürzte Leibrenten sind Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind (§ 55 Abs. 2 EStDV). Die Zahlungsverpflichtung endet mit dem Tod der berechtigten Person, spätestens mit dem Ablauf der vereinbarten Höchstdauer. Praxis-Beispiel Abgekürzte Leibrente A gewährt B eine Rente auf Lebenszeit, längstens aber auf 12 Jahre. Stirbt B vor Ablauf von 12 Jahren, so ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.5.1.1 Entscheidung des BVerfG

Rz. 6 Das BVerfG[1] hat die unterschiedliche steuerliche Behandlung der Beamtenpensionen und der Alterseinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung als mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar angesehen (§ 10 EStG Rz. 53ff.). Rz. 7 In seiner Entscheidung hat das BVerfG den Gesetzgeber aufgefordert, spätestens bis zum 1.1.2005 eine Neuregelung zu treffen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.1 Altersrente

Rz. 42 Altersrenten werden wegen Erreichens der Altersgrenze und des Ausscheidens aus dem Berufsleben gezahlt. Ungeachtet unterschiedlicher Voraussetzungen (§§ 35–41 SGB VI) und unterschiedlicher Erscheinungsformen gibt es nur eine Rente wegen Alters.[1] Der Rentenanspruch erlischt mit dem Tod, sodass es sich um eine Leibrente nach § 22 EStG handelt (vgl. zur Besteuerung Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.6.1 Übertragung von Privatvermögen

Rz. 98 Liegen keine Versorgungsleistungen (Rz. 55ff., 97aff.) vor, weil z. B. keine existenzsichernde Wirtschaftseinheit übertragen worden oder ein voll entgeltliches Rechtsgeschäft gegeben ist, sind anlässlich einer Vermögensübertragung von Privatvermögen vereinbarte wiederkehrende Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung erbracht. Die wiederkehrenden Leistungen enth...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3.2 Erziehungsrente

Rz. 50 Die Erziehungsrente ist eine Rente, die nach einer Ehescheidung bei Tod des früheren Ehegatten als Unterhaltsersatz bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 67. Lebensjahrs) gezahlt wird. Sie wird aus der eigenen Versicherung des überlebenden ehemaligen Ehegatten gezahlt. Die Voraussetzungen nach § 47 Abs. 1 SGB VI sind, dass die Ehe nach dem 30.6.1977 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.6 Kindererziehungsleistungen

Rz. 54 Leistungen für Kindererziehung, die nach dem SGB VI an Mütter der Geburtsjahrgänge vor dem 1.1.1921 gezahlt werden, sind nach § 3 Nr. 67 Buchst. c) EStG steuerfrei. Bei Müttern der Geburtsjahrgänge ab 1921 erhöhen nach dem SGB VI anzurechnende Kindererziehungszeiten die Bemessungsgrundlage und wirken somit rentensteigernd. Derartige Rentenerhöhungen sind bis Vz 2004 mi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.6.2 Übertragung von Betriebsvermögen

Rz. 114 Bei der Übertragung von Betriebsvermögen gelten die allgemeinen Grundsätze, insbesondere § 16 EStG. Bei der Übertragung von Betriebsvermögen gegen wiederkehrende Leistungen gewährt R 16 Abs. 11 EStR 2012 ein Wahlrecht.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1 Allgemeines

Rz. 97b Das Verständnis der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist durch die gesetzliche Regelung unverändert geblieben. Der Übergeber behält sich typischerweise die Erträge des übertragenen Vermögens vor, die nunmehr vom Übernehmer erwirtschaftet und ganz oder teilweise an den Übergeber in Form von Versorgungsleistungen abgeführt werden müssen. Die Versorgungslei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.1 Existenzsichernde Wirtschaftseinheit

Rz. 59 Nach früherer Auffassung war Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerlich privilegierte private Versorgungsleistung die Übertragung einer Ertrag bringenden Wirtschaftseinheit, die bereits vom Übergeber bewirtschaftet worden war und durch ihre Erträge zumindest teilweise seine Existenz sicherte, zur Weiterführung durch den Übernehmer. Ein solcher ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.1 Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung u. a.

Rz. 150 Zu den sonstigen Einkünften gehören nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG Leibrenten und andere Leistungen, die erbracht werden aus[1]: der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. zu den Änderungen bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Rz. 40). Hierunter fallen alle Renten, die nach dem SGB VI gewährt werden, Renten wegen Alters, § 33 Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.1 Besteuerung mit dem Ertragsanteil

Rz. 130 Wiederkehrende Bezüge aus dauernden Lasten werden nach § 22 Nr. 1 EStG vollen Umfangs besteuert. Das gilt unverändert auch ab Vz 2005. Wiederkehrende Bezüge aus privaten Leibrenten und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden bis einschließlich Vz 2004 unterschiedslos mit dem Ertragsanteil besteuert. Der Ertragsanteil bestimmt sich nach der Tabelle des § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.3 Ausreichend ertragbringende Wirtschaftseinheit

Rz. 97g Das Merkmal der Versorgung bei der Übertragung von Vermögen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 EStG a. F. bzw. § 10 Abs. 1a Nr. 2 S. 2 EStG ist nach Verwaltungsauffassung[1] nur erfüllt, wenn das Vermögen ausreichend Ertrag bringt, um die Versorgung des Übergebers aus dem übernommenen Vermögen zumindest zu einem Teil zu sichern. Damit werden die Voraussetzungen der bis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4 Unentgeltliche Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen bis zum 31.12.2007

2.4.1 Allgemeines Rz. 55 Die Übertragung existenzsichernden Vermögens war bis zum 31.12.2007 gesetzlich nicht geregelt, sondern beruhte überwiegend auf Richterrecht, das von der Finanzverwaltung in mehreren Anwendungsschreiben gebilligt worden ist. Für Übergabeverträge, die vor dem 1.1.2008 geschlossen worden sind, gelten die bisherigen Rechtsgrundsätze in Rz. 55 – 97 weiter.[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3 Besteuerung wiederkehrender Bezüge bis Vz 2004

2.9.3.1 Besteuerung mit dem Ertragsanteil Rz. 130 Wiederkehrende Bezüge aus dauernden Lasten werden nach § 22 Nr. 1 EStG vollen Umfangs besteuert. Das gilt unverändert auch ab Vz 2005. Wiederkehrende Bezüge aus privaten Leibrenten und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden bis einschließlich Vz 2004 unterschiedslos mit dem Ertragsanteil besteuert. Der Ertragsant...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.2.2 Befristete Leibrenten

Rz. 33 Abweichend vom Grundsatz, die Dauer einer Leibrente an die Lebenszeit eines Menschen zu knüpfen, kann eine zeitliche Befristung erfolgen. Zu unterscheiden sind abgekürzte Leibrenten (Höchstzeitrenten) und verlängerte Leibrenten (Mindestzeitrenten). 2.3.1.2.2.1 Abgekürzte Leibrenten Rz. 34 Abgekürzte Leibrenten sind Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.2.4 Übriges Vermögen

Rz. 97f Übriges Vermögen kann nicht mehr im Rahmen einer Vermögensübergabe übertragen werden, z. B. ertragloses Vermögen oder vermietete Grundstücke. Auch die Übertragung nicht begünstigtes Vermögen gegen die Verpflichtung, dieses innerhalb eines bestimmten Zeitraums in begünstigtes Vermögen umzutauschen, ist nicht mehr möglich.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9 Besteuerung der Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen

2.9.1 Allgemeines Rz. 126 Die Einkünfte ermitteln sich nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Es gelten die allgemeinen Grundsätze des § 9 EStG. Rz. 126a Mangels Existenz eines Rentenstammrechts (Rz. 21f.) können AfA auf seine entgeltliche Anschaffung nicht geltend gemacht werden. Es liegen aber auch keine sonstigen Werbungskosten vor....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.7 Besteuerung der wiederkehrenden Bezüge ab Vz 2005

2.9.3.7.1 Allgemeines Rz. 149 Durch das AltEinkG v. 5.7.2004 (BStBl I 2004, 554) ist die Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und anderer Altersvorsorgesysteme völlig neu geregelt worden (Rz. 5ff.).[1] Zu unterscheiden ist ab Vz 2005 in: Leibrenten u. a. Leistungen, die aus den gesetzlichen Rentenversicherungen usw. (Rz. 40ff.) erbracht werden (§ 22 N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8 Renten und andere Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen

2.9.3.8.1 Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung u. a. Rz. 150 Zu den sonstigen Einkünften gehören nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG Leibrenten und andere Leistungen, die erbracht werden aus[1]: der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. zu den Änderungen bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Rz. 40). Hierunter fallen alle Renten, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.6.1.3 Rechtsfolgen der entgeltlichen Vermögensübertragung im Austausch mit einer Gegenleistung

2.6.1.3.1 Tilgungsanteil Rz. 105 Der in den wiederkehrenden Leistungen enthaltene Tilgungsanteil ist regelmäßig eine nicht steuerbare Vermögensumschichtung. Rz. 105a Erwirbt ein Stpfl. ein Wirtschaftsgut des Privatvermögens gegen wiederkehrende Leistungen, das er zur Erzielung von Überschusseinkünften einsetzt, z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ist als Anschaffun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.2.1 Begriff der Erträge

Rz. 74 Erträge sind grundsätzlich nur Einnahmen aus Tätigkeiten, die den Tatbestand einer Einkunftsart i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG erfüllen, also nicht Tätigkeiten, die mangels Einkünfte- oder Gewinnerzielungsabsicht nicht steuerbar sind. Rz. 74a Nach BFH v. 12.5.2003, GrS 1/00, BStBl II 2004, 95 können selbst genutzte Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen wieder Gegenstand ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.6 Umfang der Versorgungsleistungen

Rz. 90 Versorgungsleistungen sind regelmäßig alle Leistungen, die zur Existenzsicherung des Übergebers erbracht werden, also Leistungen für Wohnung, Ernährung und sonstigen Lebensbedarf. Sie können in Geld oder Geldeswert erbracht werden, also durch Geldleistungen, die Übernahme von Verbindlichkeiten und Sachleistungen. Rz. 90a Geldleistungen sind mit dem vom Verpflichteten t...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.7 Rechtliche Behandlung der Versorgungsleistungen

Rz. 91 Soweit der Verpflichtete die wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen erbringt, sind sie vom Berechtigten nach § 22 Nr. 1 EStG zu versteuern, soweit der Verpflichtete zum Abzug der Leistungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F. (Leibrente oder dauernde Last) berechtigt ist, sog. Korrespondenzp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.5 Empfänger des Vermögens

Rz. 83 Empfänger des Vermögens sind Abkömmlinge und grundsätzlich auch gesetzlich erbberechtigte entfernte Verwandte. Nahe stehende Dritte wie Schwiegerkinder, Neffen und Nichten können Empfänger des Vermögens sein, wenn der Übernehmer aufgrund besonderer persönlicher Beziehungen zum Übergeber ein persönliches Interesse an der lebenslangen angemessenen Versorgung des Übergeb...mehr