Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 1.1.3 Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung bei Einmalzahlung und wiederkehrenden Bezügen

Wird eine freiberufliche Praxis gegen Einmalzahlung und Leibrente veräußert, steht dem Verkäufer das Wahlrecht zwischen Sofortbesteuerung und Zuflussbesteuerung nur hinsichtlich der Leibrente zu. Der durch die Einmalzahlung realisierte Veräußerungsgewinn wird sofort, allerdings – ggf. auf Antrag – begünstigt versteuert,[1] obwohl nicht alle stillen Reserven realisiert werden...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 2.4.1 Übertragung einer Einzelpraxis oder eines Mitunternehmernehmeranteils an einer freiberuflichen Praxis

Die anlässlich einer Praxisübergabe oder Übertragung eines Anteils an einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft z. B. von Eltern auf Kinder vereinbarten wiederkehrenden Leistungen, die der Versorgung des Empfängers dienen und dem Übernehmer das Nachrücken in eine die Existenz wenigstens teilweise sichernde Wirtschaftseinheit ermöglichen, stellen – der widerlegbaren Vermutun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 1.2 Gewinn- oder umsatzabhängige Bezüge – "Earn-Out-Zahlungen"

Ein Wahlrecht besteht nicht, sondern die sukzessive Zuflussbesteuerung ist zwingend, wenn der Kapitalwert des Veräußerungspreises im Zeitpunkt der Veräußerung nicht annähernd bestimmbar ist, z. B. wenn die wiederkehrenden Bezüge gewinn- oder umsatzabhängig sind. Für den Fall gewinn- oder umsatzabhängiger Bezüge bleibt es wegen der fehlenden Möglichkeit zur Schätzung eines Ka...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 2.1 Tod eines Freiberuflers

Der Tod eines Freiberuflers führt weder notwendigerweise zu einer Betriebsaufgabe i. S. d. § 18 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 3 EStG noch geht das der freiberuflichen Tätigkeit dienende Betriebsvermögen durch den Erbfall in das Privatvermögen der Erben über. Ertragsteuerlich wird beim Tod eines Freiberuflers dessen Betrieb nicht zwangsweise aufgegeben, sondern geht trotz der höc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 1.1.4 Wahlrecht bei Veräußerung gegen Zeitrente

Wird eine Praxis oder Mitunternehmeranteil an einer freiberuflichen Praxis gegen Kaufpreisraten veräußert, gibt es prinzipiell kein Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung. Der Verkäufer muss seinen Gewinn im Zeitpunkt der Veräußerung versteuern; wann die Raten fällig oder zugeflossen sind, ist steuerlich ohne Bedeutung. Der Veräußerungsgewinn ist steuerbegünstigt....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 6 Praxisaufspaltung

Überlässt ein Freiberufler einer von ihm beherrschten Kapitalgesellschaft ein der selbstständigen Arbeit zuzuordnendes Betriebsvermögen, wird dieses Betriebsvermögen zu gewerblichem Betriebsvermögen eines Besitzunternehmens im Rahmen eine Betriebsaufspaltung. Die Kapitalgesellschaft ist ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform. Der gewerbliche Charakter der Betriebsgesellschaft b...mehr

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Praxisveräußerung, Praxisau... / 4 Übergangsbesteuerung bei Einnahmenüberschussrechnung

Freiberufler sind nicht buchführungspflichtig und ermitteln deshalb meist ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Diese Gewinnermittlung muss zum selben Totalgewinn führen wie die Gewinnermittlung aufgrund einer Buchführung, d . h. durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG. Hat der seine Praxis veräußernde Freiberufler seinen Gewi...mehr

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Praxisveräußerung, Praxisau... / 1.1.1 Sofortbesteuerung

Der Veräußerungsgewinn entsteht grundsätzlich im Veräußerungszeitpunkt, d. h. mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den wesentlichen Betriebsgrundlagen, und zwar unabhängig davon, ob der vereinbarte Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist und wann der Verkaufserlös dem Veräußerer tatsächlich zufließt. Der Veräußerungsgewinn is...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 2.4.2 Übertragung eines Anteils an einer GmbH

Werden Anteile an einer Freiberufler-GmbH übertragen, gelten nach § 10 Abs. 1 a Nr. 2 Buchst. c EStG verschärfte Anforderungen. Als Sonderausgaben abziehbar sind nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 Buchst. c EStG lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen in Zusammenhang mit der Übertragung eines mindestens 50 % betragenden Anteils an einer GmbH, wenn der Übergeber als ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 1.1.2 Zuflussbesteuerung

Die Zuflussbesteuerung soll bei einem Verkauf gegen wiederkehrende Bezüge das Risiko abmildern, dass der bisherige Betriebsinhaber nach dem Verkauf – gemessen an der statistischen Wahrscheinlichkeit – vorzeitig verstirbt, aber den gesamten Veräußerungsgewinn versteuert hat, also einen Gewinn, den er tatsächlich niemals erzielt hat. Der Tod führt nämlich in diesen Fällen nich...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Gewinnerzielungsabsicht bei langjährigen gewerblichen Verlusten

Leitsatz Die Berücksichtigung eines möglichen zukünftigen Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinns im Rahmen einer Totalgewinnprognose setzt nicht voraus, dass die betreffenden stillen Reserven in einem schon bei Betriebsbeginn vorliegenden Betriebskonzept erfasst worden sind. Dies gilt bei Einkünften aus Gewerbebetrieb ebenso wie bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13.12.2023 – VI R 3/22, BFHE 283, 324, BStBl II 2024, 823). Normenk...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / Zusammenfassung

Überblick Praxisveräußerung oder Praxisaufgabe sowie die Praxisübertragung werfen steuerlich eine Reihe von typischen Einzelproblemen auf. Der folgende Beitrag befasst sich mit dem Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung bei Veräußerung der Praxis gegen wiederkehrende Bezüge, z. B. Leib- oder Zeitrente. Was beim Tod eines Freiberuflers, bei Praxisübertragungen zwis...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 1.1.5 Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung bei Praxisaufgabe

Fraglich war, ob es das Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung nur bei der Betriebsveräußerung oder auch bei der Betriebsaufgabe gibt. Praxis-Beispiel Verkauf des Praxiswerts – Entnahme des Praxisgrundstücks A ist Inhaber einer freiberuflichen Praxis. Die wesentlichen Betriebsgrundlagen bestehen aus dem originären Praxiswert und dem Praxisgrundstück, das einen Buchw...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 1.1 Wahlrecht zwischen sofortiger oder sukzessiver Besteuerung

Der Gewinn aus der Veräußerung einer Praxis oder eines Anteils an einer Praxis ist auch dann bereits im Zeitpunkt der Veräußerung zu versteuern, wenn der Veräußerungserlös in Form wiederkehrender Bezüge bezahlt wird. Rechtsprechung[1] und Verwaltung[2] räumen dem Steuerpflichtigen in diesen Fällen aber ein Wahlrecht ein, entweder den Kapitalwert der Rente zum Zeitpunkt der B...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sanierungsprivileg nach § 3... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Beschluss klargestellt, dass die Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne nach § 3a Einkommensteuergesetz (EStG) nur unter bestimmten Voraussetzungen greift. Im vorliegenden Fall wurde die Revision nicht zugelassen, da die Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfragen nicht ausreichend dargelegt wurde.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sanierungsprivileg nach § 3a EStG auf dem Prüfstand des BFH

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Beschluss klargestellt, dass die Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne nach § 3a Einkommensteuergesetz (EStG) nur unter bestimmten Voraussetzungen greift. Im vorliegenden Fall wurde die Revision nicht zugelassen, da die Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfragen nicht ausreichend dargelegt wurde. Hinter...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / I. Grundsätzlich keine Änderung der Gewinnermittlungsart nach einer Außenprüfung (§ 141 AO, § 4 EStG)

Ein nicht buchführungspflichtiger Einzelhändler ermittelte seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Nach einer Außenprüfung änderte das FA den Bescheid über die gesonderte Gewinnfeststellung und den Gewerbesteuer-Messbescheid gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, weil es einen höheren Gewinn bzw. Gewerbeertrag annahm. Im – erfolglosen – Einspruchsverfahren legte der Steuerpflic...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sanierungsprivileg nach § 3... / Hintergrund

Der Kläger war alleiniger Komplementär und Treugeber einer Kommanditgesellschaft (KG), die mehrere Tankstellen betrieb. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten verkaufte die KG im Jahr 2012 den Großteil ihrer Tankstellen. Im Streitjahr schloss die KG mit einem ihrer Hauptgläubiger, einer Aktiengesellschaft (AG), einen Vergleich. Dieser sah vor, dass die KG einen Abgeltungsb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sanierungsprivileg nach § 3... / Entscheidung

Der BFH wies die Beschwerde des Klägers zurück und ließ die Revision nicht zu. Die wesentlichen Gründe lauteten: Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage Der Kläger argumentierte, dass die frühere Rechtsprechung zum Sanierungserlass auf die Voraussetzungen des § 3a Abs. 2 EStG übertragbar sei. Der BFH sah jedoch keine Klärungsbedürftigkeit, da der Kläger sich nicht mit d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einkommensteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Einkommensteuer ist die größte Steuereinnahmequelle in Deutschland, noch vor der Umsatzsteuer. Steuerschuldner sind alle natürlichen Personen mit ihren Einkünften im In- und Ausland. Besondere Erhebungsformen sind die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer. Die Einkommensteuer zählt zu den Ertragsteuern. Ihre Bemessungsgrundlage ist der wirtschaftliche Erfolg. Kri...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kaufmännische Führung durch... / Hintergrund

Die Klägerin, eine Partnerschaftsgesellschaft, betrieb eine Zahnarztpraxis. Einer der Seniorpartner, Dr. Senior, war seit der Gründung der Gesellschaft für die kaufmännische Führung und Organisation der Praxis zuständig. Zu seinen Aufgaben gehörten unter anderem die Betreuung von Verträgen, die Vertretung der Praxis gegenüber Behörden und Banken sowie die allgemeine Organisatio...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmergesellschaft / 6.1 Steuerliche Pflichten

Soweit das GmbHG nicht ausdrücklich Besonderheiten für die UG haftungsbeschränkt vorsieht, gelten alle Vorschriften, wie sie für die "normale" GmbH laut GmbHG und HGB Anwendung finden.[1] So ist die UG haftungsbeschränkt aufgrund der gewählten Rechtsform zur Buchführung verpflichtet und muss eine Handels- und eine Steuerbilanz erstellen. Eine "unbillige Härte" i. S. d. § 5b A...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.1 Voraussetzungen

Der steuerliche Freibetrag von maximal 45.000 EUR steht nicht jedem Freiberufler zu, der seine Praxis veräußert, da er an das Alter und den Gesundheitszustand des Freiberuflers, also an personenbezogene Voraussetzungen, geknüpft ist, und außerdem nicht mehrfach gewährt werden kann: Den Freibetrag erhält nach § 18 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 4 Satz 1 EStG auf Antrag nur, wer min...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / VI. Rückstellung für Mehrsteuern auf Grund einer Außenprüfung (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB)

Bei einer Klinik in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG fand in den Jahren 2015 und 2016 eine Betriebsprüfung für die VZ 2011 bis 2013 statt. Die Prüfer ermittelten u.a. USt-Erhöhungen in den Jahren 2011 bis 2013, die zu Mehrsteuern führten. Hierfür wurden Rückstellungen für dieselben Jahre angesetzt. Das FG Münster entschied, dass Rückstellungen für Steuernachforderungen aus ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / Zusammenfassung

Überblick Wenn ein Freiberufler seine Praxis verkauft oder aufgibt und dabei einen Gewinn erzielt, wird er anders als im Normalfall besteuert. Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe einer freiberuflichen Praxis gehören nach § 18 Abs. 3 EStG zwar zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit, werden aber in ganz besonderer Weise steuerlich privilegiert. Auf Antrag wird gem. §...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 1.3 Besteuerung mit einem ermäßigten Steuersatz

Statt einer Besteuerung des Veräußerungs-/Aufgabegewinns nach der Fünftel-Regelung kann der Steuerpflichtige nach § 34 Abs. 3 EStG die Besteuerung mit einem ermäßigten Steuersatz bis zu einem Höchstbetrag von 5 Mio. EUR beantragen, wenn er mindestens 55 Jahre alt oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist. Diese Vergünstigung gibt es zum einen nur...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einkommensteuer / 2 Persönliche Steuerpflicht

Steuerschuldner der Einkommensteuer sind natürliche Personen. Das gesetzliche Einkommensteuerschuldverhältnis beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Die Frage der Einkommensteuerpflicht unterscheidet danach, ob der Steuerschuldner der deutschen Einkommensbesteuerung unterliegt. Dabei wird zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden: Unbeschränk...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.2 Vollendung des 55. Lebensjahres im Veräußerungszeitpunkt

Die Altersvoraussetzung für die Gewährung des Freibetrags ist erfüllt, wenn der Veräußerer im Zeitpunkt der Praxisveräußerung sein 55. Lebensjahr vollendet hat. Als Veräußerungszeitpunkt ist nicht der Abschluss des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts, d. h. das Datum des Kaufvertrags, maßgebend, sondern der Übergang des (mindestens) wirtschaftlichen Eigentums an den we...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 3.1 Tarifprivilegien

Nach § 18 Abs. 3 Satz 2 EStG gilt § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG entsprechen, d. h. die Praxisaufgabe gilt als Veräußerung. Daraus folgt, dass auch Gewinne, die bei der Auf­gabe der freiberuflichen Tätigkeit entstehen, grundsätz­lich steuerbegünstigt sind. Für Aufgabegewinne gibt es dieselben Steuervergünstigungen[1] wie für Praxisveräußerungsgewinne. Wer als Freiberufler seine Prax...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuervorauszahlungen / 1.3 Nachträgliche Anpassung der Vorauszahlungen

Erfährt das Finanzamt im Laufe eines Jahres, dass die Einkünfte des Steuerpflichtigen voraussichtlich höher ausfallen werden als im Vorjahr, kann es die für das laufende Jahr festgesetzten Vorauszahlungen erhöhen. Diese Änderung setzt zusätzlich voraus, dass die Vorauszahlungen für den einzelnen noch ausstehenden Vorauszahlungszeitpunkt um mindestens 100 EUR angehoben werden...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuervorauszahlungen / 2 Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer

Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und ggf. auf die Kirchensteuer, soweit der Steuerzahler oder sein Ehegatte einer hebeberechtigten Kirche angehören, werden grundsätzlich zusammen mit den Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt. Formal handelt es sich um jeweils gesondert anfechtbare Bescheide. Bemessungsgrundlage für diese sog. Zuschlagsteuern ist die für die ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 1.2 Besteuerung nach der Fünftel-Regelung

Der steuerpflichtige Teil des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns unterliegt einer ermäßigten Besteuerung. Um den durch die zusammengeballte Gewinnrealisierung erzeugten Progressionseffekt abzumildern, enthält § 34 Abs. 1 EStG die sog. "Fünftel-Regelung", mit der der Steuersatz so ermittelt wird, als wäre der Veräußerungsgewinn auf 5 Jahre verteilt worden. Bei der Fünftel-Regel...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuervorauszahlungen / 1.2 Berechnung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Anknüpfungspunkt für die Vorauszahlungen ist grundsätzlich die Abschlusszahlung des zuletzt veranlagten Jahres. Dabei bleiben bestimmte Aufwendungen kraft gesetzlicher Regelung außer Ansatz, insbesondere der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.[1] Dies gilt auch, wenn aufgrund der Höhe des Einkommens feststeht, dass ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einkommensteuer / 3.5 Zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen bildet die Grundlage für die tarifliche Einkommensteuer nach dem Grund- bzw. Splittingtarif.[1] Dabei können Ehegatten zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung wählen. Bei ersterer werden die Einkünfte zusammengerechnet und dann der Splittingtarif angewendet. Beantragt allerdings mindestens ein Ehegatte die Einzelveranlagung, wird die Steuer nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuervorauszahlungen / 1.1 Bemessung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer werden grundsätzlich nach der Jahressteuer bemessen, die bei der letzten Veranlagung festgesetzt worden ist.[1] Hat das Finanzamt Anhaltspunkte für ein in dem betreffenden Jahr höheres Einkommen, kann bzw. muss es die Vorauszahlungen der höheren Einkommensteuer anpassen, die für das laufende Jahr voraussichtlich anfallen wird. Gründe hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einkommensteuer / 3.2 Berücksichtigung von Verlusten

Ein Ausfluss des objektiven Nettoprinzips sind der Verlustausgleich und Verlustabzug (Verlustrücktrag/-vortrag). Verluste mindern die Bemessungsgrundlage. Sie sind negative Einkünfte. Der Verlustausgleich[1] stellt die Saldierung der negativen mit den positiven Einkünften innerhalb eines Steuerjahres dar. Der Verlustabzug[2] ist die jahresübergreifende Fortführung der Verlus...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 3.2 Geringfügige Fortsetzung der freiberuflichen Tätigkeit

Wie die Praxisveräußerung erfordert die Praxisaufgabe eine Einstellung der Tätigkeit. Einen steuerbegünstigten Aufgabegewinn erzielt ein Freiberufler also nur, wenn er seine selbstständige Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis, bei Teilpraxen[1] im abgrenzbaren Bereich der Teilpraxis, zumindest für eine gewisse Zeit einstellt. Die spätere Wiederaufnahme einer g...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einkommensteuer / 3.1 Ermittlung des Einkommens

Wesentliches Kernstück ist der progressive Steuertarif. Die Bemessungsgrundlage “Einkommen” ist bestimmbar, der Tarif hingegen repräsentiert die Umverteilungsgerechtigkeit. Der finanziellen Leistungsfähigkeit trägt der Gesetzgeber durch Berücksichtigung sach- und personenbezogener Verhältnisse des Steuerpflichtigen Rechnung. Nach der sog. Markteinkommenstheorie sind Einkünfte...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 2.4 Weitere Tätigkeit als freier Mitarbeiter oder Angestellter

Oft arbeiten Freiberufler, die ihre Praxis veräußert haben, für eine gewisse Zeit noch in der Praxis des Erwerbers als dessen Mitarbeiter mit, sei es auf freiberuflicher Basis als "freier Mitarbeiter", sei es als Arbeitnehmer. Dies ist für die Gewährung der Veräußerungsprivilegien unschädlich. Nach Meinung des BFH ist nur entscheidend, ob die bisherige Praxis mit ihren immat...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.3 Freibetrag bei Berufsunfähigkeit

Der Freibetrag wird auf Antrag auch gewährt, wenn der Steuerpflichtige im sozialversicherungsrechtlichen Sinne – nach zutreffender Auffassung der Finanzverwaltung "im Veräußerungszeitpunkt" – dauernd berufsunfähig ist. Damit knüpft der Gesetzgeber an die Regelung des § 240 Abs. 2 SGB VI an, der den Rechtsanspruch wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit regelt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 2.1.1 Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlagen

Eine steuerbegünstigte Praxisveräußerung nach § 18 Abs. 3 EStG setzt voraus, dass sämtliche wesentlichen Grundlagen der selbstständigen Tätigkeit entgeltlich und definitiv auf einen anderen übergehen.[1] Nur wenn diese übertragen, die stillen Reserven aufgedeckt und die bisherige freiberufliche Tätigkeit wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt wird, sind die Steuervergü...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 2.3.2 Praxisgebäude als Problemfall

Problematisch ist die Fortführung der freiberuflichen Tätigkeit in geringem Umfang, wenn die Praxisräume zum Betriebsvermögen des bisherigen Praxisinhabers gehören. Wird die Praxis in geringfügigem Umfang fortgeführt, d. h. die 10 %-Grenze mit den zurückbehaltenen Mandanten nicht überschritten, kann sich die Zurückbehaltung des Praxisgrundstücks als Steuerfalle erweisen. Den...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 2.2 Zeitweilige Einstellung der Berufstätigkeit

Eine begünstigte Praxisveräußerung erfordert, dass alle wesentlichen wirtschaftlichen Grundlagen der freiberuflichen Tätigkeit, vor allem Mandantenstamm und Praxiswert, entgeltlich und definitiv auf einen anderen übertragen werden. Darüber hinaus muss der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis "wenigstens für eine gewisse...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.5 Einmalige Gewährung des personenbezogenen Freibetrags

Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG wird personenbezogen – nicht einkunftsartbezogen – gewährt. Er steht dem Steuerpflichtigen für alle Gewinneinkunftsarten nur einmal zu. "Einmal" bedeutet in diesem Zusammenhang: Nur einmal im Leben, auch wenn der Steuerpflichtige mehrere Betriebe oder Teilbetriebe hat oder an mehreren Personengesellschaften als Mitunternehmer beteiligt is...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuervorauszahlungen / Zusammenfassung

Begriff Die Höhe der Einkommensteuer und folglich des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer lassen sich erst nach Ablauf eines Jahres berechnen. Trotzdem sind bereits im Laufe des Jahres Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Steuerschuld zu leisten. Damit sichert sich der Fiskus ein stetigeres Steueraufkommen und vermeidet die sonst drohenden Zinsverluste. Schließli...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einkommensteuer / 4. Berechnungsschema

Daraus ergibt sich das folgende Berechnungsschema:[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuervorauszahlungen / 1 Vorauszahlungen zur Einkommensteuer

Das Finanzamt darf vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer festsetzen, wenn sich für das laufende Jahr voraussichtlich eine Abschlusszahlung von mindestens 400 EUR errechnet und für den einzelnen Vorauszahlungstermin mindestens 100 EUR zu zahlen sind.[1] Die Vorauszahlungen bemessen sich grundsätzlich nach der Einkommensteuer, die sich nach Anrechnung von St...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.6 Freibetrag und Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids

Der BFH hat den Umfang der Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids, mit dem ein Veräußerungsgewinn festgestellt worden ist, in Bezug auf den Freibetrag präzisiert.[1] Daraus ergibt sich Folgendes: Für die Frage, inwieweit ein Feststellungsbescheid für den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG Bindungswirkung entfaltet, ist zwischen der Zurechnung des Veräußerungsgewinns und d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einkommensteuer / 3.3 Steuerfreie Einnahmen, Freibeträge und Freigrenzen

Einige Einnahmen des Steuerpflichtigen dürfen bei der Einkommensteuer nicht berücksichtigt werden. Sie sind von dieser befreit, auch wenn sie im Zusammenhang mit einer der o. a. Einkunftsarten stehen. Gemeint sind vor allem Leistungen der öffentlichen Hand (z. B. Ausbildungshilfen wie BAföG, Stipendien), Subventionen, Sozialleistungen (z. B. Mutterschaftshilfen, Kinder- oder Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuervorauszahlungen / 6 Einwendungen gegen Vorauszahlungsbescheide

Vorauszahlungen werden meist zusammen mit der Einkommensteuer für ein zurückliegendes Jahr festgesetzt. Beide Bescheide stehen oft auf demselben Blatt Papier. Trotzdem stellen der Steuerbescheid für das zurückliegende Jahr und der Vorauszahlungsbescheid für das kommende und ggf. das laufende Jahr getrennte Verwaltungsakte dar. Dieser formalen Betrachtung kommt besondere Bede...mehr