Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens

8.3.1 Ausweis Rz. 85 Die Steuerpflichtigen müssen die in Abb. 2 dargestellten Positionen bezüglich der Wertpapiere des Umlaufvermögens zwingend befüllen und an die Finanzverwaltung übermitteln.mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 5 Bewertung des Umlaufvermögens – Überblick

5.1 Handelsrechtliche Bewertungsgrundsätze Rz. 40 Handelsrechtlich bilden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 1, 2 HGB die Obergrenze für die Bewertung des Umlaufvermögens.[1] Davon ausgehend und dem strengen Niederstwertprinzip folgend, schreibt § 253 Abs. 4 HGB für die Handelsbilanz vor, dass der aus dem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abge...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 5.2 Steuerrechtliche Bewertungsgrundsätze

Rz. 43 Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG sind Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem "an deren Stelle tretenden Wert" anzusetzen. Hierunter wird der Einlagewert, der Wert anlässlich einer Betriebseröffnung oder anlässlich einer Neubewertung, etwa infolge der Währungsreform 1948 oder der Wiedervereinigung 1990, verstanden. ...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.5 Einzelfragen zum Ausweis bestimmter Vermögensgegenstände

Rz. 12 Bei einer Reihe von Vermögensgegenständen treten Besonderheiten auf, die eine eindeutige Zuordnung zum Anlage- bzw. Umlaufvermögen erschweren. Im Folgenden wird ein alphabetischer Überblick über derartige Vermögensgegenstände und ihren Bilanzausweis gegeben: Ausstellungsgegenstände in Schauräumen gehören zum Umlaufvermögen, wenn sie zur Veräußerung bereitgehalten werde...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 4 Ansatz, Bestandserfassung und Bestandsnachweis

Rz. 34a Die Ansatzregelungen sind für Anlage- und Umlaufvermögen grundsätzlich identisch. Es sind nach § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände anzusetzen, sofern nichts anderes gesetzlich bestimmt ist.[1] Einzige abweichende Regelung ist das Bilanzierungsverbot- bzw. -wahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB für die nicht entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände.[2]...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 5.1 Handelsrechtliche Bewertungsgrundsätze

Rz. 40 Handelsrechtlich bilden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 1, 2 HGB die Obergrenze für die Bewertung des Umlaufvermögens.[1] Davon ausgehend und dem strengen Niederstwertprinzip folgend, schreibt § 253 Abs. 4 HGB für die Handelsbilanz vor, dass der aus dem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeleitete Wert[2] oder, soweit dieser nicht ...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.1 Zusammensetzung des Umlaufvermögens nach § 266 Abs. 2 HGB

Rz. 18 § 266 Abs. 2 HGB sieht folgendes Gliederungsschema für den Ausweis des Umlaufvermögens in der Bilanz vor:mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 5.4 Bewertungsvereinfachungsverfahren – Überblick

Rz. 47 Grundsätzlich gilt für die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB der Grundsatz der Einzelbewertung, d. h., dass beispielsweise ein Lager an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen nicht als Gesamtheit bewertet werden darf, sondern die einzelnen Stoffe getrennt zu bewerten sind. Die Einzelbewertung setzt allerdings voraus, dass die einzelnen Men...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.3 Abgrenzung zum Finanzanlagevermögen

Rz. 8 Noch schwieriger als die Abgrenzung des Umlaufvermögens gegenüber dem Sachanlagevermögen erweist sich die gegenüber dem Finanzanlagevermögen. Für diese Abgrenzung gelten die vorstehenden Ausführungen zwar entsprechend, jedoch mit einer anderen Gewichtung der Kriterien. Sofern es sich nicht um Beteiligungen[1] i. S. d. § 271 Abs. 1 HGB handelt, die aufgrund der Definiti...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 7.1 Ausweis

Rz. 62 Den auf die Informationsbedürfnisse des kapitalmarktorientierten Adressaten ausgelegten IFRS fehlt ein striktes Bilanzgliederungsschema, wie es das HGB kennt. Nach IFRS 18 ist lediglich die GuV-Darstellung künftig stärker reguliert.[1] Dieser Umstand bietet den Unternehmen die Möglichkeit, möglichst (entscheidungs)relevante Informationen für den Adressaten bereitzuste...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 6.1 Allgemeine Angabepflichten

Rz. 53 Nach § 284 Abs. 1 HGB sind diejenigen Angaben in den Anhang aufzunehmen, die nach den jeweiligen Einzelregelungen des HGB für die Bilanz und GuV vorgeschrieben sind, sowie die Angaben, die deswegen zu machen sind, weil ein Wahlrecht zu Angaben in Bilanz bzw. GuV entsprechend ausgeübt wurde. Die Pflichtangaben umfassen Angaben hinsichtlich der Grundforderung des "true ...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 6.3 Abweichungen von Bilanzierungsmethoden und Bewertungsmethoden

Rz. 56 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB müssen im Anhang Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und begründet werden; der Einfluss dieser Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert anzugeben. Ziel dieser Angabepflicht ist es, einerseits die Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses mit dem des Vorjahres sicherzustellen, andererse...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.1 Beurteilungszeitpunkt

Rz. 3 Ob ein Vermögensgegenstand dem Umlauf- oder Anlagevermögen zuzurechnen ist, ist aufgrund des Stichtagsprinzips erstmals zum Bilanzstichtag des Zugangsjahrs unter Berücksichtigung ansatz- und wertaufhellender Umstände zu prüfen.[1] Damit ist jedoch keine endgültige Zuordnung getroffen, vielmehr ist diese Prüfung an jedem folgenden Bilanzstichtag zu wiederholen, da es mö...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber unterteilt die Aktivseite der Bilanz in Anlage- und Umlaufvermögen (sowie weitere Spezialposten). Neben den speziellen Ausweisvorgaben wirkt sich die Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Umlaufvermögen auf die Bewertung aus, da hier das strenge Niederstwertprinzip gilt und keine planmäßigen Abschreibungen möglich sind. Die handelsrechtliche Zuord...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.2.2 Problembereich: Zuordnungen

Rz. 84 Entgegen der sehr stark differenzierten Untergliederung der Kerntaxonomie sieht das HGB gem. § 266 Abs. 2 B. II. HGB für den Posten "Forderungen" lediglich eine Aufspaltung in die Unterposten "Forderungen aus Lieferung und Leistung", "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" sowie "Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" vor. Das ...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.3.1 Ausweis

Rz. 85 Die Steuerpflichtigen müssen die in Abb. 2 dargestellten Positionen bezüglich der Wertpapiere des Umlaufvermögens zwingend befüllen und an die Finanzverwaltung übermitteln.mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 7.2 Ansatz und Bewertungsunterschiede

Rz. 64 Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgt nach den IFRS ohne Wahlrechte, da eine klare Aufteilung in aktivierungspflichtige produktionsbezogene und nicht ansatzfähige nicht produktionsbezogene Gemeinkosten erfolgt. Fremdkapitalzinsen während der Bauzeit sind nur bei sog. Qualifying Assets einzubeziehen. Rz. 65 Als Verbrauchsfolgeverfahren ist das Lifo-Verfahren nac...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.4.2 Problembereich: Zuordnungen

Rz. 90 Gemäß den Vorgaben des Handelsrechts zur Mindestgliederung der Bilanz können Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks zu einer Bilanzposition zusammengefasst werden.[1] Die Kerntaxonomie sieht zwar explizit nur für den Posten des Kassenbestands eine zwingende Eingabe vor, allerdings lehnt das Bundesministerium für Finanzen eine Nutz...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 4.2 Erfassung und Nachweis der Forderungen

Rz. 37 Forderungen können nicht körperlich, sondern nur buchmäßig erfasst werden. Der Bestand an Forderungen ist daher aus der Buchführung, auch aus der Kontokorrent- und Offene-Posten-Buchführung, abzuleiten, wobei der Grundsatz des Einzelnachweises jeder Forderung zu beachten ist. Zum Nachweis der Forderungen dienen dann die in der Kontokorrent-Buchhaltung verzeichneten Ge...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 6 Angabepflichten im Anhang

Rz. 52 Der nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB von Kapitalgesellschaften, von Personengesellschaften nach § 264a HGB bzw. nach § 5 Abs. 2 PublG von bestimmten publizitätspflichtigen Unternehmen, nicht jedoch von Einzelkaufleuten bzw. sonstigen Personengesellschaften zu erstellende Anhang ergänzt den Jahresabschluss und dient dazu, über die Zahlen von Bilanz und GuV hinaus zusätzlic...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 6.2 Angaben zu Bilanzierungsmethoden und Bewertungsmethoden

Rz. 55 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB müssen die auf die Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang angegeben werden. Dabei ist insbesondere darzustellen, wie im jeweiligen konkreten Fall Bewertungswahlrechte genutzt und Ermessensspielräume ausgefüllt werden.[1] Zum Umlaufvermögen sind folgende Angaben erforderlich: Bei den Vorräten ist grundsä...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2 Abgrenzung des Umlaufvermögens

Rz. 2 Die Abgrenzung des Umlaufvermögens vom Anlagevermögen ist aus mehreren Gründen von Bedeutung: für beide Vermögenskategorien gelten verschiedene Ansatz- und Bewertungsvorschriften; die Ergebnisse einer finanz- oder liquiditätsorientierten Bilanzanalyse werden entscheidend von den Größen Anlage- und Umlaufvermögen beeinflusst, da Anlagevermögen regelmäßig als langfristig g...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 5.5 Bewertungseinheiten

Rz. 51 Gem. § 254 HGB können Bewertungseinheiten im Handelsrecht gebildet werden, die auch steuerrechtlich anerkannt sind. Hierbei werden Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zu...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.1.2 Problembereich: Zuordnungen

Rz. 81 Der Ausweis von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogenen Waren in der GuV erfolgte bislang unter dem Posten "Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren". Eine Aufgliederung nach einzelnen steuerlichen Sachverhalten fand nicht statt. Von der Taxonomie der E-Bilanz wird jedoch eine Untergliederung dieser Aufwendungen in Roh-, Hilfs- u...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.4.1 Ausweis

Rz. 89 Im Bereich des Kassenbestandes, der Bundesbankguthaben etc. verlangt die Taxonomie der E-Bilanz eine Angabe der Positionen, die in Abb. 4 dargestellt sind.mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 4.1 Erfassung und Nachweis des Vorratsvermögens

Rz. 36 Die Gegenstände des Vorratsvermögens sind am Bilanzstichtag grundsätzlich durch eine körperliche Bestandsaufnahme, d. h. durch Zählen, Messen oder Wiegen, zu erfassen. Dabei sind die Bestände nach Art, Menge und Wert gesondert aufzuzeichnen und in Inventarlisten zu erfassen. Da die eigentliche körperliche Bestandsaufnahme häufig jedoch zu aufwändig ist, ist es nach § ...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 4.3 Erfassung und Nachweis der Wertpapiere

Rz. 38 Wertpapiere des Umlaufvermögens können nur insoweit körperlich erfasst werden, als sie verbrieft sind und im Unternehmen selbst oder an einem zugänglichen Ort – Bankschließfach – aufbewahrt werden. Sind keine entsprechenden Urkunden, z. B. Aktien oder Schuldverschreibungen, vorhanden, muss auf andere Dokumente zurückgegriffen werden. Dies können beispielsweise Depotau...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) § 6b-Rücklage: Anschaffungszurechnung nach Verschmelzung

Die Übertragung der stillen Reserven aus einer gebildeten § 6b-Rücklage erfolgt buchungstechnisch durch Minderung des Buchwerts der aktivierten Reinvestitionsgüter um den in der Rücklage passivierten Betrag, höchstens jedoch um die Summe der Anschaffungs-/Herstellungskosten des Reinvestitionsguts. Im Fall der Erstellung einer Steuerbilanz erfolgt dies durch die Verbuchung de...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 6.5 Sonstige Angaben

Rz. 61 Neben den in den §§ 284–288 HGB enthaltenen Angabepflichten fordert das HGB in einer Reihe von Einzelregelungen weitere Angaben, wie folgende Aufzählung der zentralen Bereiche zeigt: Nach § 268 Abs. 4 Satz 2 HGB sind unter der Position "sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesene Beträge, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, im Anhang zu erläutern, ...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.6 Wechsel der Vermögensart

Rz. 13 Ob ein Vermögensgegenstand dem Umlauf- oder Anlagevermögen zuzurechnen ist, entscheidet sich nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag des Zugangsjahrs. Ändert sich der betriebliche Zweck eines Vermögensgegenstands, ist es erforderlich, die ursprüngliche Zuordnung zu einer der Vermögenskategorien zu korrigieren und einen zunächst dem Anlagevermögen zugewiesenen Vermöge...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.1.1 Ausweis

Rz. 79 Im Bereich der Vorräte sind die in Abb. 1 genannten Positionen verpflichtend zu übermitteln.mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.2 Abgrenzung zum Sachanlagevermögen

Rz. 4 Zur Abgrenzung zwischen Umlauf- und Anlagevermögen ist auf die vorstehende Definition des § 247 Abs. 2 HGB abzustellen. Maßgebendes Abgrenzungskriterium ist die Zweckbestimmung eines Vermögensgegenstands, die sich zum einen aus der Art und Verwendung eines Gegenstands und zum anderen aus dem Willen des Bilanzierenden ableiten lässt. Zunächst spricht die Zugehörigkeit ei...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.3.2 Problembereich: Zuordnungen

Rz. 86 Der in früheren Versionen noch enthaltene Posten eigene Anteile ist inzwischen aus der Taxonomie entfernt worden, da dieser nach § 272 Abs. 1a HGB unabhängig von der Absicht des Bilanzierenden in Höhe des Nennbetrags offen vom gezeichneten Kapital sowie der Restbetrag offen von den Rücklagen abzusetzen ist.[1] Die seit dem BilMoG mit § 272 Abs. 4 HGB zumindest indirek...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.2.2 Rechtsformspezifische Abweichungen

Rz. 24 Nicht nur das HGB, sondern auch die einzelnen rechtsformspezifischen Gesetze enthalten Regelungen, die sich auf den Ausweis des Umlaufvermögens in der Bilanz auswirken und zu Abweichungen vom Grundgliederungsschema führen können. Rz. 25 Abweichungen bei GmbH Zunächst bestimmt § 42 Abs. 2 GmbHG, dass von GmbH-Gesellschaftern eingeforderte Nachschüsse, denen sich diese ni...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.3 Offenlegung des Umlaufvermögens in Abhängigkeit von Rechtsform und Unternehmensgröße

Rz. 32 Zu den nach § 325 HGB offenlegungspflichtigen Unterlagen rechnet in allen Fällen die Bilanz. Allerdings bestehen größenabhängige Erleichterungen für bestimmte Kapitalgesellschaften und den über § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften. Während große Gesellschaften dazu verpflichtet sind, eine ungekürzte Bilanz offenzulegen, genügt es nach § 326 HGB bei...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Anteilsübertragungsgewinn als Arbeitslohn eines GF bei bedingtem Mindest-Fortbestand der Geschäftsführungstätigkeit

Streitig ist die Qualifikation eines (anteiligen) Anteilsübertragungsgewinns, wenn im Veräußerungserlös nach § 17 EStG Beträge enthalten sind, die der Veräußerer für die Weiterführung der Geschäftsführung der Gesellschaft für mindestens fünf Jahre erhält. Das FG entschied dazu: Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit i.S.d. § 19 EStG und solchen aus d...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 27): Vororg... / 4. Mehrabführungen: Kapitalertragsteuer

Nach § 44 Abs. 7 EStG entsteht in den Fällen des § 14 Abs. 3 KStG Kapitalertragsteuer. Eine Kapitalertragsteuerpflicht besteht auch in Fällen einer rein rechnerischen Mehrabführung ohne tatsächlichen Zufluss, denn auch insoweit führt die Mehrabführung beim Organträger zu Kapitalerträgen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG.[16] Sie entsteht in dem Zeitpunkt der Feststellung der Hand...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Aufwendungen für die Ablösung eines Zinsswaps

Eine GmbH & Co. KG hatte zur Errichtung eines Windparks ein Darlehen aufgenommen. Die Fälligkeit der letzten Rate war für den 31.3.2023 vereinbart, der Zinssatz war bis zum 31.3.2018 festgeschrieben. 2014 schloss sie mit der Darlehensgeberin für die Restlaufzeit des Darlehens nach Ablauf der Zinsbindung einen Zinsswap. 2018 vereinbarte sie mit der Darlehensgeberin eine feste...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Zinsschranke: Nachweisführung nach § 8a Abs. 3 S. 1 KStG bei Gesellschaftsanteilen im Streubesitz

Bei konzernzugehörigen Betrieben hat der Steuerpflichtige die Nachweispflicht für das Vorliegen der Voraussetzungen für das Eingreifen der Escape-Klausel nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG (also der Voraussetzungen von § 8a Abs. 3 S. 1 KStG, d.h. Zahlung von weniger als 10 % der Zinsen an einen schädlich Beteiligten). Für das Nicht-Eingreifen der Rückausnahme von der Escap...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Vororganschaftlicher Zinsvortrag der Organgesellschaft beim Organträger

Einen vororganschaftlichen Zinsvortrag i.S.d. § 4h S. 2 EStG der Organgesellschaft kann der Organträger während des Bestehens der Organschaft nicht nutzen und er führt bei ihm nicht zu einem berücksichtigungsfähigen Zinsaufwand. FG Köln v. 14.11.2024 – 13 K 1081/22, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 1/25mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Ergänzender Haftungsbescheid für KapErtrSt in einem "Cum/Cum"-Fall

Nachforderungsbescheid: Der auf einen Haftungsbescheid folgende Erlass eines Nachforderungsbescheids i.S.d. § 167 AO ist ohne ausdrückliche Aufhebungs-, Änderungs- oder Ersetzungsanordnung keine Änderung oder Aufhebung des Haftungsbescheids nach § 124 Abs. 2 i.V.m. §§ 129-131 AO. Erweiternder Haftungsbescheid: Hat das FA einen Haftungsgegenstand bereits durch einen Haftungsbe...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 27): Vororg... / 3. Mehrabführungen: Rechtsfolge beim Organträger

Fiktive Gewinnausschüttung: Auf der Ebene des Organträgers wird die Mehrabführung als fiktive Gewinnausschüttung behandelt, wobei die allgemeinen Regeln Anwendung finden. Je nach Rechtsform des Organträgers kommt es folglich zur Anwendung des Teileinkünfteverfahrens oder zu § 8b KStG.[13] Ebenso findet das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg grds. Abwendung.[14] Beachten Sie...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 27): Vororg... / 2. Abweichungen auf Grund außerbilanzieller Korrekturen

Keine Vermögensverschiebungen zwischen Organgesellschaft und -träger: Abweichungen zwischen der handelsrechtlichen Gewinnabführung und dem Organträger zuzurechnenden Organeinkommen, die auf außerbilanziellen Korrekturen i.R.d. Einkommensermittlung beruhen, führen grundsätzlich nicht zu Vermögensverschiebungen zwischen der Organgesellschaft und dem Organträger. Es wird weder d...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Nicht abzugsfähige BA einer GmbH bei Unterhaltung eines Flugzeugs ohne Gewinnerzielungsabsicht

Zweck der A-GmbH sind der Erwerb und der "nichtgewerbliche Betrieb" eines Flugzeugs. Die Gesellschafter, die jeweils eine Fluglizenz für die Führung des Flugzeugs besitzen, nutzten das Flugzeug für private Zwecke und hatten die Gesellschaft lediglich aus haftungstechnischen Gründen gegründet. Streitig ist der Abzug von Betriebsausgaben (BA). Das FG hat – wie schon das Finanza...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) VGA: Vermietung einer Eigentumswohnung an den Gesellschafter-Geschäftsführer

Grundsatz: Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer GmbH wird nur dann bereit sein, die laufenden Aufwendungen für den Ankauf, den Ausbau und die Unterhaltung einer Eigentumswohnung zu (privaten) Wohnzwecken – also im privaten Interesse – eines Gesellschafters der GmbH zu tragen, wenn der GmbH diese Aufwendungen in voller Höhe erstattet werden und sie zudem ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 27): Vororg... / 1. Grundsatz

Minderabführungen sind inzwischen[6] – unabhängig von ihrer zeitlichen Zuordnung – als Einlage durch den Organträger in die Organgesellschaft zu behandeln. Es handelt sich um eine Einlagefiktion.[7] Die Minderabführung führt auf Ebene des Organträgers zu einer Erhöhung des Buchwerts der Beteiligung an der Organgesellschaft und sogleich zu einer außerbilanziellen Kürzung in gle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Keine Pensionsrückstellung bei unwirksamer Dynamisierungszusage für Altzusagen vor 1999

In der Steuerbilanz darf eine Pensionsrückstellung nach den Regelungen in § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. §§ 5 Abs. 1 S. 1, 4 Abs. 1, 6a Abs. 1 Nr. 1 EStG nur gebildet werden, wenn und soweit der Pensionsberechtigte aufgrund einer Direktzusage einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionsleistungen hat. Teil-Anerkennung? Neben der steuerlichen Nichtanerkennu...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsentschädigung für E... / 3 Aufwandsentschädigung im Rahmen der Ehrenamtspauschale

Ohne freiwillige Helfer würden viele Vereine nicht funktionieren. Aus diesem Grunde wurde von den politischen Entscheidungsträgern die sogenannte Ehrenamtspauschale ins Leben gerufen. Sie soll Menschen einen Anreiz schaffen, sich zum Wohle der Gemeinschaft zu engagieren. Das bedeutet, dass Ehrenamtliche für ihre freiwillige Mitarbeit eine Aufwandsentschädigung von derzeit bi...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsentschädigung für E... / 4 Übungsleiterpauschale

Neben der Ehrenamtspauschale gibt es die sogenannte Übungsleiterpauschale, die ebenfalls für ehrenamtliches Engagement gezahlt wird. Hierfür gelten im Wesentlichen die Voraussetzungen der Ehrenamtspauschale, jedoch ist die Übungsleiterpauschale mit bis zu 3000 Euro nicht nur deutlich höher, sondern zudem an besondere Tätigkeiten insbesondere im pädagogischen Bereich, also al...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Erbersatzsteuer für Familienstiftungen (§ 13c Abs. 3 ErbStG)

Rz. 78 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Blumers, Die Familienstiftung für einen vorübergehenden Zweck, Ubg. 2022, 47; Blumers,Familienunternehmen und Bedürfnisprüfung, DStR 2015, 1286; Blumers, Die Familienstiftung als Instrument der Nachfolgeplanung, DStR 2012, 1; Blusz, Stiftungsgestaltungen im Lichte des neuen Erbschaftsteuerrechts, DStR 2017, 1016; Feld...mehr