Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Finance Office Professional
Aufzeichnungspflichten im B... / 5.6.2 Diese Fahrten zählen zur betrieblichen Nutzung

Als betriebliche Nutzung gelten alle Fahrten, die in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb stehen.[1] Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten sind dabei der betrieblichen Nutzung zuzurechnen.[2] Die Überlassung eines Kraftfahrzeugs auch zur privaten Nutzung an einen Arbeitnehmer stellt für den Arbeitgeber eine vollu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tausch und tauschähnliche U... / 5 Buchführung bei den Vertragspartnern und Buchungsbeispiel

Im Rahmen der Buchführung bestehen keine Abweichungen zwischen Bartergeschäften und per Geldfluss abgewickelten Geschäften, auch wenn die Vertragsparteien Mitglieder eines Barter-Clubs sein sollten. Es ist daher kein spezielles Konto für die Abwicklung von Barter-Geschäften erforderlich. Der Tausch von Ware gegen Ware oder Leistung gegen Leistung muss stets separat in den Büc...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 2.2 Zinsverbilligung und lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil

Bei einem Maßstabszinssatz von 4,52 % beträgt die Zinsverbilligung 2,52 % (4,52 % minus 2 %). Damit ergibt sich im Januar 01 folgender zu versteuernder geldwerter Vorteil: Im Monat Januar 01 beträgt der geldwerte...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwendung des § 50i Abs. 1 EStG auf Besitz-Personengesellschaften in Schenkungsfällen

Leitsatz 1. § 50i Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266, BStBl I 2014, 1126) – KroatienAnpG – setzt als modifizierte Rechtsgrundverweisung auf Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift eine Übertragung oder Überführung des betreffenden Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen der Besitz-Personengesellschaft voraus. 2. Ein...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wirtschaftlichkeit und Förd... / 2.3 Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen

Die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen ist in § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) und der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) geregelt. Eine Kumulierung der steuerlichen Förderung für eine energetische Sanierungsmaßnahme mit anderen Förderprogrammen des Bundes, zum Beispiel der Bundesförderung für effiziente Gebäude, ist ausgeschlossen. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Verhältnis zur Einkommensteuer

Rz. 31 Einmalige Vermögensanfälle infolge eines Erwerbs von Todes wegen oder einer Schenkung unter Lebenden unterfallen keiner Einkunftsart des § 2 Abs. 1 Nrn. 1–7 EStG. Damit sind Überschneidungen zwischen der Einkommensteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Regelfall ausgeschlossen; ein und dieselbe Handlung kann nicht zugleich Einkommensteuer und Erbschaft- oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgüter / 1.1 Berechtigte

Die Sofortabschreibung gilt gem. § 6 Abs. 2 EStG für Unternehmer mit Gewinneinkünften jeder Art. Ausgenommen davon sind nur Land- und Forstwirte mit Durchschnittssatzgewinnermittlung.[1] Bei einem nach Handelsrecht buchführungspflichtigen oder freiwillig Bücher führenden Kaufmann war die Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit in der Vergangenheit davon abhängig, dass er das W...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgüter / 2 Einstellung in einen Sammelposten

Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Einlagewerte 800 EUR nicht übersteigen, können bei entsprechender Wahlrechtsausübung als geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG abgeschrieben werden. Alternativ können diese bis zu einem Grenzwert von 1.000 EUR einem Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG zugeführt werden, der über 5 Jahre gewinnmind...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgüter / Zusammenfassung

Begriff Unter geringwertigen Wirtschaftsgütern sind solche zu verstehen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten (ohne Umsatzsteuer) 800 EUR nicht überschreiten. Dabei gelten bis zu den Grenzbeträgen von 250 EUR, 800 EUR jeweils unterschiedliche Regelungen und Wahlrechte. Außerdem muss es sich um bewegliche Wirtschaftsgüter handeln, die selbstständig nutzbar sein müssen....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgü... / Zusammenfassung

Überblick Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter können im Rahmen aller Einkunftsarten im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben/Werbungskosten behandelt werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter können nur selbstständig nutzungsfähige bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eines Betriebs und vergleichbare Arbeitsmittel bei d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgüter / 1.4 Betragsmäßige Grenze

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der Einlagewert dürfen für das einzelne Wirtschaftsgut 800 EUR nicht übersteigen. Beträgt der maßgebliche Wert genau 800 EUR, kann die Sofortabschreibung noch vorgenommen werden. Zu den Anschaffungskosten eines Anlagegegenstands gehören sämtliche Aufwendungen, die notwendig sind, um den Anlagegegenstand in einen für den Betrieb ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
§ 8c KStG und Wirkung auf ein Verlustausgleichsvolumen des Vorjahres

Leitsatz Negative Einkünfte, die im Wirtschaftsjahr des schädlichen Beteiligungserwerbs vor diesem Zeitpunkt angefallen sind, unterliegen zwar insoweit der Abzugsbeschränkung nach § 8c des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), als sie zum Beispiel nicht in die danach folgenden Wirtschaftsjahre vorgetragen werden können. § 8c KStG schließt es aber nicht aus, solche Einkünfte mit einem im Vorjahr erwirtschafteten Verlustausgleichsvolumen (positiver Gesamtbetrag der Einkünfte) steuermindernd zu verrec...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgüter / 1.2 Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Der Begriff des beweglichen Wirtschaftsguts schränkt die Begünstigung auf bewegliche, abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter ein. Für unbewegliche Wirtschaftsgüter (Gebäudeteile) sowie immaterielle Wirtschaftsgüter, Forderungen, Wertpapiere und Beteiligungen ist die Sofortabschreibung nicht anwendbar. Dasselbe gilt für Gegenstände, die Teile eines anderen Wirtschaftsguts si...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgüter / 1.6 Ausübung des Wahlrechts

Das für Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts geltende Wahlrecht muss im Jahr seiner Anschaffung, Herstellung, Einlage oder Betriebseröffnung ausgeübt werden. Wird von ihm Gebrauch gemacht, sind die Aufwendungen in diesem Jahr als Betriebsausgaben abzusetzen. Ein Bilanzansatz unterbleibt. Auch ein Erinnerungswert von 1 EUR muss nicht ausgewiesen werden. Wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgüter / 1.5 Besonderes Verzeichnis

Wirtschaftsgüter, für welche die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen wird, sind bei Anschaffung, Herstellung oder Einlage in einem besonderen laufend zu führenden Verzeichnis festzuhalten, wenn die geforderten Angaben sich nicht bereits aus der Buchführung ergeben. Diese Regelungen zur Führung eines gesonderten Verzeichnisses gelten nur für solche Wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgüter / 3 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Werden für ein Wirtschaftsgut, das bisher als geringwertiges Wirtschaftsgut behandelt wurde, in einem späteren Wirtschafts- oder Kalenderjahr nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgewendet, hat dies keinen Einfluss auf die Behandlung der Aufwendungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung.[1] Dies bedeutet, dass ein Wirtschaftsgut auch dann weiterhin ein ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgüter / 1.3 Selbstständige Nutzungsfähigkeit

Die Sofortabschreibung gilt nur für selbstständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter. § 6 Abs. 2 Sätze 2 und 3 EStG grenzt negativ ab, wann ein Wirtschaftsgut einer selbstständigen Nutzung nicht fähig ist. Dies ist der Fall, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden kann und die in den Nutzungszusammenhang eingefüg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 1 Geringwertige Wirtschaftsgüter

Folgende beispielhaft aufgeführten Wirtschaftsgüter können als geringwertige Wirtschaftsgüter behandelt werden, wenn ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800 EUR nicht übersteigen. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 250 EUR bis einschließlich 1.000 EUR können diese dem Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG zugeführt worden. Die zugeführten Beträge sind...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Wahlrecht zur Anwendung des geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Art. 3 Abs. 1 ErbStRG)

Rz. 10 Art. 3 Abs. 1 ErbStRG räumte Erwerbern von Todes wegen (§ 3 ErbStG) das Wahlrecht des geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts für solche Erwerbe ein, für die die Steuer nach dem 31.12.2006 und vor dem 1.1.2009 entstanden war.[1] Eine Anwendung auf lebzeitige Zuwendungen (§ 7 ErbStG) sowie auf die Tatbestände des § 1 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 ErbStG war nicht vorges...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzugssperre zur Verhinderung einer doppelten Nutzung von Organschaftsverlusten im In- und Ausland

Leitsatz 1. Die zeitliche Anwendungsregelung des § 34 Abs. 9 Nr. 8 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) i.d.F. des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 (BGBl I 2013, 285, BStBl I 2013, 188), nach der die Verlustabzugssperre des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG i.d.F. vom 20.02.2013 rückwirkend auf alle nicht bestandskräftig veranlagten Fälle anwendbar ist, enthält keine verdeckte Regelungslücke. Eine (verfassungsk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5 Steuerfestsetzung und -entrichtung für den Vorerwerb

Rz. 18 § 27 Abs. 1 ErbStG setzt voraus, dass für den Vorerwerb "nach diesem Gesetz eine Steuer zu erheben war". Die Formulierung "nach diesem Gesetz" umfasst alle Steuerfestsetzungen unabhängig von der jeweils geltenden Fassung des ErbStG.[1] Rz. 19 Das Erfordernis einer zu erhebenden Steuer entspricht dem Zweck des § 27 ErbStG, Mehrfacherwerbe steuerlich zu entlasten. Deshal...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 2 Keine geringwertigen Wirtschaftsgüter

Folgende beispielhaft aufgeführten Wirtschaftsgüter können nicht als geringwertige Wirtschaftsgüter behandelt werden, auch wenn ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800 EUR nicht übersteigen.[1] Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 EUR (ab 2018: 250 EUR) und 1.000 EUR besteht auch nicht das Wahlrecht, diese in einen Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rückwirkende Anwendung von § 6e EStG

Leitsatz Die rückwirkende Anwendung von § 6e des Einkommensteuergesetzes (EStG) auf Wirtschaftsjahre, die vor dem 18.12.2019 enden (§ 52 Abs. 14a EStG), verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot. Normenkette § 6e, § 52 Abs. 14a EStG Sachverhalt Die Beteiligten streiten über die Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung von § 6e EStG gemäß § 52 Abs. 14a EStG für den Feststellungszeitraum 2014 (Streitjahr). Die Klägerin ist eine Immobilienprojektentwicklungsgesellschaft...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.8 Einnahmen aus Kapitalvermögen, soweit sie nach § 20 Abs. 8 EStG zu den LuF Einkünften gehören

Mit dem § 13a Abs. 3 Nr. 6 EStG hat der Gesetzgeber diesen auch vom Bundesrechnungshof aufgegriffenen Kritikpunkt beseitigt, und über die ab 2015 geltende Vorschrift auch solche Kapitaleinkünfte erfasst. Es gilt wiederum das Bruttoprinzip, d.h. es werden die Einnahmen ggf. unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. 40 EStG erfasst. Betriebsausgaben i.S.d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 1.1 Anwendungsvoraussetzungen für § 13a EStG

Erfüllt der landwirtschaftliche Betrieb die Zugangsvoraussetzungen des § 13a EStG, so ist der Steuerpflichtige zur Anwendung der Durchschnittssatzgewinnbesteuerung verpflichtet, es sei denn, er stellt schriftlich bis zur Abgabe der Steuererklärung, jedoch bis spätestens 12 Monate nach Ablauf des ersten Wirtschaftsjahres, auf das sich der Antrag bezieht[1], einen Antrag auf N...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 3 Beispiel für eine Gestaltungsmöglichkeit mit § 13a EStG

Landwirt A möchte die Vorteile des neuen § 13a EStG gerne für sich nutzen. Er betreibt einen Ackerbaubetrieb, auf dem unter anderem 15 ha Kartoffeln angebaut werden. Er kalkuliert je ha Kartoffelanbau einen Gewinn von 2.300 EUR. Um die Gesamtsteuerbelastung seiner Familie zu senken und seinen Sohn auf die Hofnachfolge vorzubereiten, beschließt er, zum 1.7.2025 die Kartoffelf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / Zusammenfassung

Überblick § 13a EStG regelt eine Methode der Gewinnermittlung ausschließlich für Gewinne aus der Land- und Forstwirtschaft. Es handelt sich um eine Vorgehensweise, bei der der Gewinn nach gesetzlich festgelegten durchschnittlichen Werten ermittelt wird. Die Durchschnittswerte stellen eine unwiderlegbare gesetzliche Fiktion dar, auf die der Landwirt bei Erfüllen der entsprech...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.3 Sondernutzungen

Die Gewinnermittlung von Sondernutzungen[1] erfolgt nach Anlage 1a[2] zu § 13 a EStG. Liegen die Werte zwischen den Flächengrenzen der Spalte 2 und 3, dann werden je Sondernutzung 1.000 EUR angesetzt. Liegen die Werte unter denen der Spalte 3, so ist der Gewinn mit dem Grundbetrag abgegolten. Zu den Sondernutzungen gehören anders als in § 13a EStG a.F. nicht mehr die in § 34...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.6 Wechsel der Gewinnermittlungsart

Der Wechsel der Gewinnermittlung von § 4 Abs. 1 oder Abs. 3 EStG auf § 13a EStG führt zu Gewinnkorrekturen, soweit sich ein Übergangsgewinn ergibt. Der Übergangsgewinn ist nicht über die Durchschnittsätze abgegolten. Erfolgt beispielsweise ein Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG auf die Gewinnermittlung nach § 13a EStG und wurde in der letzten Vermögensaufs...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.1 Gewinne aus Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden, Aufwuchs, Gebäuden usw.

Die Vorschrift des § 13a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 a) EStG umfasst die Veräußerung oder Entnahme folgender Wirtschaftsgüter: Grund und Boden: Es handelt sich um den nackten Boden einschließlich der Grasnarbe bei Weideland. Nicht zu Grund und Boden gehören beispielsweise Gebäude, Bodenschätze (soweit als Wirtschaftsgut bereits entstanden).[1] Dazugehöriger Aufwuchs: Es handelt sich u...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.1 Grundbetrag für landwirtschaftliche Nutzung und Zuschlag für Tierzucht und Tierhaltung

Um eine zielgenauere Ausrichtung der Durchschnittssatzgewinnbesteuerung zu erreichen, hat der Gesetzgeber für die Ermittlung des Gewinns aus landwirtschaftlicher Nutzung[1] den Ansatz eines einheitlichen Grundbetrags für die landwirtschaftlichen Flächen sowie eines Zuschlags für Tierzucht und Tierhaltung je Vieheinheit oberhalb von 25 Vieheinheiten eingeführt.[2] Für landwir...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.5 Abzugsverbote

§ 13a EStG unterscheidet zwischen versteckten, nicht wörtlich erwähnten Abzugsverboten für Miet-, Pacht- und Schuldzinsen und zwischen den gesetzlich geregelten Abzugsverboten des § 4 Abs. 4a EStG (Schuldzinsen), § 6 Abs. 2,2a EStG (GWG, Sammelposten) sowie Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung. Versteckte Abzugsverbote: Die Abzugsmöglichkeit für Miet-, Pacht und Sc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 1.1.1 Buchführungspflicht

§ 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG setzt voraus, dass der landwirtschaftliche Betrieb nicht nach den §§ 140, 141 AO zur Buchführung verpflichtet ist. Die Anwendung des § 13a EStG lässt sich dagegen nicht durch eine freiwillige Führung von Büchern vermeiden. Ein oder mehrere landwirtschaftliche Betriebe Die Überprüfung der Anwendung des § 13a EStG ist für jeden einzelnen landwirtsc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.6 Einnahmen aus dem Grunde nach gewerblichen Tätigkeiten, die der Land- und Forstwirtschaft zugerechnet werden

Die Regelung in § 13a Abs. 7 Satz 1 Nr. 3, 4 EStG knüpft an die R 15.5 EStR (Abgrenzung des Gewerbebetriebes von der Land- und Forstwirtschaft) an. In dieser Vorschrift geht es um die Behandlung gewerblicher Tätigkeiten, die aufgrund ihrer Nähe zur Land- und Forstwirtschaft bis zu einer bestimmten Grenze den land- und forstwirtschaftlichen Einkünften zugerechnet werden können...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 1.1.2 Nicht mehr als 20 ha selbst bewirtschaftete Flächen (ohne Sondernutzung wie Weinbau), jeweils zum Betrachtungsstichtag 15. Mai

Der 15. Mai ist das Datum, zu dem auch auf Basis der selbstbewirtschafteten Flächen (ohne Sondernutzungen) die Anträge für die Agrarförderung gestellt werden müssen. Es handelt sich bei dieser Regelung in § 13a Abs. 1 Nr. 2 EStG um eine starre Stichtagsgrenze.[1] Ein einmaliges Überschreiten der Grenze führt bereits zur Nichtanwendung des § 13a EStG. Die Auffassung der Finanz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abzinsung / 1.1 Neuregelung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 enden

Die bisherige Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG sah vor, dass unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mindestens 12 Monaten unter Berücksichtigung eines Rechnungszinsfußes von 5,5 % abzuzinsen waren. Vor dem Hintergrund der Niedrigzinsphase entfiel diese Abzinsungspflicht durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz.[1] Der Wortlaut der bisherigen Regelung in...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4 Sondergewinne

Systematisch lassen sich die Sondergewinne[1] in Erträge aus der Auflösung stiller Reserven [2] und in Gewinne aus besonderen Betriebsvorgängen [3] unterscheiden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass diese Vorgänge nicht über den Grundbetrag, die Zuschläge für Tierzucht und Tierhaltung oder die anderen Nutzungen abgegolten werden können. Der Verkauf von Grund und Boden, Nutzung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.2 Forstwirtschaft

Für forstwirtschaftliche Nutzungen[1] allein kann die Durchschnittssatzgewinn-Besteuerung nicht angewendet werden.[2] Für die Gewinnermittlung der forstwirtschaftlichen Nutzung innerhalb der Anwendung des § 13a EStG ist zwingend die Gewinnermittlung nach § 51 EStDV anzuwenden.[3] Diese Gewinnermittlung pauschaliert fallabhängig die Betriebsausgaben und sieht einen pauschalen A...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.4 Gewinne aus der Auflösung von Rücklagen

Weil in der vor 2015 geltenden Fassung des § 13a EStG die Rücklagen, deren Auflösung zu den Sondergewinnen führten, auf Rücklagen nach § 6b und § 6c EStG beschränkt waren und erst durch das Urteil des BFH vom 25.9.2014[1] auch Rücklagen für Ersatzbeschaffungen[2] zu den Sondergewinnen gezählt wurden, hat der Gesetzgeber mit dem neuen § 13a EStG ab dem Wirtschaftsjahr 2015/20...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 1.1.3 50 Vieheinheiten-Grenze

Die Finanzverwaltung[1] geht davon aus, dass auf die Flächengrenze R 15.5 Abs. 2 EStR ("Strukturwandel") anwendbar ist. Danach führt erst eine nachhaltige Überschreitung der Vieheinheitengrenze über einen Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Jahren zu einem Überschreiten der Vieheinheitengrenze mit der Folge der Nichtanwendbarkeit der 50 VE-Grenze nach § 13a Abs. 1 Nr. 3 EStG...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 1.1.5 Sondernutzungen

§ 13a EStG ist auch für reine Sondernutzungsbetriebe anwendbar. Für die Anwendung dürfen jedoch die Grenzen in Spalte 2 der nachfolgenden Tabelle nicht überschritten werden.[1] Tabelle Sondernutzungen[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abzinsung / Zusammenfassung

Begriff Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz entfiel die Abzinsungspflicht für Verbindlichkeiten für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 enden. Aufgrund des Realisationsprinzips kommt für Verbindlichkeiten handelsrechtlich generell keine Abzinsung in Betracht. Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2023 endeten, waren gem. 3 Abs. 1 Nr. 3 EStG a. F. unverzinsliche Ve...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.5 Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben aus Vorsteuerberichtigungen

§ 9b Abs. 2 EStG sieht in der Fassung des AIFM-StAnpG v. 18.12.2013 vor, dass Umsatzsteuermehr- oder Minderbeträge, die durch eine Korrektur der Vorsteuer nach § 15a UStG entstehen, nur dann als Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen erfasst werden, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Durch diese Neufassung des § 9b Abs. 2 EStG sollte erreicht werden, dass künftig nicht w...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 1.1.4 50 ha-Flächengrenze für forstwirtschaftliche Nutzung

Die 50 ha-Grenze in § 13a Abs. 1 Nr. 4 EStG entstammt der Grenze für die Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung bei Holznutzungen nach 51 EStDV. Im Gesetz ist – anders als im BMF-Schreiben (Tz. 8), dass hier wie bei den landwirtschaftlichen Flächen den Stichtag 15. Mai vorgibt – kein Stichtag vorgesehen. Hier regelt das BMF-Schreiben etwas anders als im Gesetz vorgesehen. D...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.3 Gewinne aus Entschädigungen

Zu den Sondergewinnen gehören auch Entschädigungen aus dem Verlust, Untergang oder der Wertminderung der unter § 13a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1a) und b) EStG aufgeführten Wirtschaftsgüter.[1] Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollte durch das ausdrückliche Einbeziehen von Entschädigungen in die Sondergewinne eine Besteuerungslücke geschlossen werden. Allerdings hatte der BFH in ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.7 Mieten, Pachten, Kapitaleinkünfte und Zinsaufwendungen

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 EStG : Bei dieser Kategorie, zu der auch andere Einnahmen aus der Nutzungsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen sowie immateriellen Wirtschaftsgütern gehören, sind die Einnahmen anzusetzen, d.h. eine Kürzung um damit im Zusammenhang stehende Betriebsausgaben ist nicht möglich. Umlagen für Nebenko...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rücklage für Ersatzbeschaffung / 4 Mehrentschädigung der Versicherung ist als Erlös zu buchen

Mehrentschädigungen liegen vor, wenn die Entschädigung nicht in voller Höhe für die Beschaffung des Ersatzwirtschaftsguts eingesetzt wird. Diese Mehrentschädigung kann nicht übertragen werden. Sie ist vielmehr als Erlös zu buchen. Praxis-Beispiel Entschädigung ist höher als der Buchwertmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abzinsung / 2.1 Steuerrechtliche Abzinsung von Rückstellungen

Bei der Abzinsung von Rückstellungen sind die Grundsätze aus § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e Satz 1 EStG und aus dem BMF-Schreiben v. 26.5.2005 [1] anzuwenden. Die Abzinsung erfolgt stets mit einem Zinssatz von 5,5 % und erstreckt sich ausdrücklich sowohl auf Geld- als auch auf Sachleistungsverpflichtungen. Hinweis Pensionsrückstellung Bei der Abzinsung der Pensionsverpflichtung i...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.2 Gewinne aus Veräußerung oder Entnahme der übrigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und von Tieren

Die Vorschrift des § 13a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 b) EStG umfasst die übrigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und die Tiere. Betroffen sind lediglich Veräußerungs- oder Entnahmevorgänge, bei denen der Veräußerungspreis oder Entnahmewert einschließlich Umsatzsteuer den Betrag von 15.000 EUR überschreitet. Übriges Anlagevermögen: Hierzu gehören Betriebsvorrichtungen und alle bew...mehr