Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / IX. Sonstiges

Rz. 134 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ausnahmen von ELStAM-Verfahren Die Teilnahme am ELStAM-Verfahren gilt noch nicht für Fälle, in denen für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer ein Freibetrag im Sinne des § 39a EStG berücksichtigt wird. Entsprechendes gilt, wenn deren Arbeitslohn nach den Regelungen in Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf Antrag von der Beste...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Lohn-(Entgelt-)ersatzleistungen

Rz. 40 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Lohnersatzleistungen sind zwar staatliche Leistungen, werden aber in bestimmten Fällen über den ArbG an den ArbN ausgezahlt. Sie bleiben nach § 3 Nr 2 EStG steuerfrei, unterliegen aber im Rahmen einer ggf zu diesem Zweck durchzuführenden > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 38, 55 ff dem > Progressionsvorbehalt des § 32b Abs 1 EStG. Zu diesem ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Effektives Management der steuerlichen Ansässigkeit

Rz. 192 [Autor/Stand] Vermeidung der unbeschränkten Steuerpflicht im Ausland. Eine Wegzugsbesteuerung kann im Einzelfall vermieden werden, wenn der Anteilsinhaber in dem ausländischen Zielstaat aus Gründen des lokalen Steuerrechts schon nicht einkommensteuerpflichtig wird und zugleich in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG bleibt: 1. Nomade...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der Lohnsteuerabzug hat im Regelfall zur Folge, dass der > Arbeitnehmer, bei dem dieser Abzug vorgenommen wurde, nicht zur Abgabe einer > Steuererklärung verpflichtet ist (Abgeltungswirkung gemäß § 46 Abs 4 EStG). Vor diesem Hintergrund werden individuelle Verhältnisse, die bei einer gedanklichen Einkommensteuerveranlagung steuerlich bedeuten...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Tatbestand

Rz. 627 [Autor/Stand] "soweit ... keine". Ein Entfallen des Steueranspruchs ist weiterhin anteilig möglich, "soweit" die negativen Voraussetzungen i.S.v. § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 nicht erfüllt werden, d.h. "soweit" — streng anteilsbezogen (s. Rz. 628) — "keine" Gewinnausschüttungen oder keine Einlagenrückgewähr erfolgt sind, deren gemeiner Wert insgesamt mehr als 25 % des geme...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Bewusstes "Hineingestalten" in § 6

Rz. 238 [Autor/Stand] Vorteile des § 6 nutzen. In Einzelfällen kann es im Hinblick auf einen geplanten Wegzug vorteilhaft sein, vor dem Wegzug eine bestehende Konstellation in eine "§ 6 AStG-Struktur" umzuwandeln, um beim Wegzug insbesondere von § 6 Abs. 3 (Rückkehrregelung) und der Stundung während der Abwesenheit (§ 6 Abs. 4 Satz 7) profitieren zu können. Angesprochen sind...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zu den > Werbungskosten eines Anwärters gehören Aufwendungen für die praxisbezogene Ausbildung und das Studium in verwaltungsinternen und – soweit dies Teil des Ausbildungsvertrags ist – in externen Bildungseinrichtungen. Dazu gehört das erforderliche Verbrauchsmaterial, > Arbeitsmittel wie zB > Computer, > Fachliteratur oder Beiträge an die...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Zeitlicher Horizont der Aufstellung der Hilfs- und Nebenrechnung (Satz 3)

3 Die Hilfs- und Nebenrechnung muss spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe einer Steuererklärung erstellt sein , 1. zu der das Unternehmen verpflichtet ist (§ 149 der Abgabenordnung) und 2. in der die Einkünfte der Betriebsstätte zu berücksichtigen sind. Rz. 2987 [Autor/Stand] Zeitlicher Horizont der Aufstellung der Hilfs- und Nebenrechnung. Nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BsGaV muss...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 7. Rechte des Arbeitnehmers

Rz. 77 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Abrufsperren und Abrufberechtigungen Der Arbeitnehmer kann einen oder mehrere zum Abruf von ELStAM berechtigte(n) Arbeitgeber benennen (Abrufberechtigung, "Positivliste") oder bestimmte Arbeitgeber von der Abrufberechtigung im ELStAM-Verfahren ausschließen (Abrufsperre, "Negativliste"; § 39e Absatz 6 Satz 6 Nummer 1 EStG). Zudem gibt es die M...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bausparkassenbeiträge

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Bausparkassenbeiträge werden vorwiegend durch Wohnungsbau-Prämie nach dem WoPG gefördert. Die Prämie wird bis zu 700 EUR für Alleinstehende und bis zu 1 400 EUR für > Ehegatten in Höhe von 10 % der Bausparbeiträge gewährt (§ 3 WoPG). Es gilt eine Einkommensgrenze von 35 000 EUR, bei Ehegatten/> Lebenspartner 70 000 EUR (vgl § 2a WoPG). Soweit...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 9. ELStAM bei verschiedenen Lohnarten

Rz. 102 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Lohnsteuerrechtlich gilt der Grundsatz des einheitlichen Dienstverhältnisses mit der Folge, dass die Lohnsteuer für sämtliche vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlten Bezüge einheitlich und nach denselben Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu erheben ist. Daher kann der Arbeitgeber im ELStAM-Verfahren für einen Arbeitnehmer nur ein Dienstverhäl...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Tarifbegünstigte Bezüge

Rz. 31 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Außerdem sind besonders aufzuzeichnen > Außerordentliche Einkünfte, und zwar Entschädigungen iSd § 34 Abs 1, Abs 2 Nr 2 EStG sowie eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit (§ 34 Abs 1, Abs 2 Nr 4 EStG) und die davon nach § 39b Abs 3 Satz 9 EStG einbehaltenen Steuerabzüge (§ 4 Abs 2 Nr 6 LStDV).mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) § 6 und abkommensrechtliche Wegzugsklauseln

Rz. 136 [Autor/Stand] Begriff der Wegzugsklausel. Unter einer Wegzugsklausel, die das OECD-MA nicht kennt, soll hier eine – in den deutschen Abkommen im Veräußerungsgewinnartikel des Art. 13 bzw. den zugehörigen Protokollen verortete – Abkommensklausel verstanden werden, die speziell eine nicht an tatsächliche Veräußerungen von Kapitalgesellschaftsanteilen anknüpfende Vermög...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Vorübergehende Abwesenheit im regulären Rückkehrzeitraum (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 579 [Autor/Stand] Beruhen auf vorübergehender Abwesenheit. Die personenbezogenen Voraussetzungen verlangen, dass die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) "auf einer nur vorübergehenden Abwesenheit des Steuerpflichtigen beruht" und der Steuerpflichtige innerhalb von sieben Jahren (regulärer Rückkehrzeitraum) wieder unbeschränkt steuerpflic...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / VIII. Haftung des Arbeitgebers

Rz. 130 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Keine Anmeldung der Arbeitnehmer in der ELStAM-Datenbank Meldet der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer entgegen den Vorgaben in Rn. 44 bei der Finanzverwaltung pflichtwidrig nicht an, kann er die ELStAM seiner Arbeitnehmer nicht abrufen. In diesen Fällen ist die Regelung des § 39c Absatz 1 Satz 2 EStG (Übergangszeit von drei Monaten unter Anwend...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literatur:

Arbeitskreis der Verrechnungspreise der Schmalenbach-Gesellschaft, Immaterielle Vermögenswerte – ausgewählte Fragestellungen aus Sicht der unternehmerischen Praxis und der Wissenschaft, Ubg 2017, 537; Bärsch/Luckhaupt/Schulz, Bestimmung Verrechnungspreise im Zusammenhang mit immateriellen Vermögenswerten, Ubg 2014, 37; Bärsch/Quilitzsch/Schulz, Steuerliche Implikationen des ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Begünstigter Arbeitgeber/Auftraggeber

Rz. 37 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die nebenberuflichen Übungsleiter usw müssen im Dienst oder Auftrag einer im > Inland oder in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat (> Rz 41 f) ansässigen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer Einrichtung iSv § 5 Abs 1 Nr 9 KStG (> Rz 40) tätig werden (bestätigend EFG 2022, 572 = DStRE 2022, 1155). Die Begünstigung schließt die...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Unbeschadet anderer Vorschriften

Rz. 172 [Autor/Stand] Auslegungsmöglichkeiten. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 ist die Vorschrift "unbeschadet anderer Vorschriften" anzuwenden. Wie diese Gesetzespassage konkret zu verstehen ist, ist umstritten. Es ließe sich etwa argumentieren, dass die Anwendung von § 1 auch bei niedrigerem Korrekturbetrag hinter andere Berichtigungsnormen, insbesondere vGA und vE zurücktritt. Den...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs bei Berufsausbildung

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Für den normalen Ausbildungsbedarf eines Kindes bis zum 25. Lebensjahr erhalten die Eltern während des laufenden Jahres > Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag (vgl § 32 Abs 6 EStG; > Kinderfreibeträge Rz 35). Den zusätzlichen Sonderbedarf eines volljährigen auswärts untergebrachten Kindes berücksichtigt der > Ausbildungsfreibetrag (§ 33a Abs 2 ES...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Personenbezogene Freibeträge

Rz. 4 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zur Abgeltung des Existenzminimums sowie des Familienleistungsausgleichs (§ 31 EStG) sind die folgenden Freibeträge zu berücksichtigen: Zur Freistellung des sächlichen > Existenzminimum ist ein > Grundfreibetrag (2025: 12 096 EUR) je Stpfl (§ 32a Abs 1 Satz 2 Nr 1 EStG) zugrunde zu legen. Für jedes zu berücksichtigende Kind ist gemäß § 32 Abs 6...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Medikamente

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zur unentgeltlichen Abgabe durch den > Arbeitgeber > Arbeitslohn Rz 64/1. Beschafft ein Krankenhaus über die hauseigene Apotheke bestimmte Medikamente nur zur verbilligten Bedarfsdeckung des eigenen > Krankenhauspersonal, darf der als > Arbeitslohn in Betracht kommende geldwerte Vorteil nur dann um den Rabatt-Freibetrag (vgl § 8 Abs 3 Satz 2 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamtenanwärter aller Laufbahngruppen stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamte auf Widerruf: Sie üben eine Tätigkeit aus, die zu dem gewählten Beruf hinführt (> Ausbildungsdienstverhältnis). Die Unterhaltszuschüsse sind stpfl > Arbeitslohn (BFH 105, 274 = BStBl 1972 II, 643). Die > Einnahmen sind durch das Dienstverh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6. Abbildung der Gewinnabgrenzung

Rz. 2824 [Autor/Stand] Steuerbilanzielle Abbildung des Gesamtunternehmens. Kaufleute unterliegen in Deutschland gem. §§ 238 ff. HGB der handelsrechtlichen Buchführungspflicht und haben ihren Gewinn nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu ermitteln. Die handelsrechtliche Buchführungspflicht umfasst dabei sämtliche Unternehmensteile, d.h. auch ausländische Betriebs...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 4. Zuständigkeit

Rz. 13 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Soweit Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht automatisiert gebildet werden (§ 39e Absatz 1 Satz 1 EStG) oder davon abweichend zu bilden sind, richtet sich die Zuständigkeit für die Bildung der Lohnsteuerabzugsmerkmale nach § 39 Absatz 2 EStG. Zuständiges Finanzamt für unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer ist in der Regel das Wohnsitzfinanzamt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Überblick

Rz. 278 [Autor/Stand] Persönliche Voraussetzungen. Die Wegzugsteuertatbestände des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 können wie bisher nur von natürlichen Personen als Anteilsinhabern i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 EStG verwirklicht werden. Voraussetzung ist zudem nach dem Wortlaut des § 6 Abs. 1 Satz 1, dass es sich um "unbeschränkt Steuerpflichtige" handelt. Dies sind nach d...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebssport

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Möglichkeit, mit betrieblichen Mitteln Sport zu treiben, führt nicht zu > Arbeitslohn, wenn der Sport Teil der Berufsarbeit ist (> Dienstsport). Die Tatsache, dass jemand gern Sport treibt, schließt die berufliche Befassung damit nicht aus (zu "angenehmer Arbeit" > Arbeitslohn Rz 35). Dies ist zB der Fall bei einem > Berufssportler, aber ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 4 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Vergütungen für bestimmte nebenberuflich ausgeübte Tätigkeiten sind steuerlich begünstigt, wenn diese im Dienst oder Auftrag bestimmter Einrichtungen (begünstigter ArbG/Auftraggeber, > Rz 37 ff) zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke (> Rz 33 ff) ausgeübt werden. Begünstigt sind Personen, die als Übungsleiter, Ausbil...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 — IV C 1 - S 1340 - 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 — Auszug —

Rz. 1 [Autor/Stand] Inhaltsübersicht 6. Behandlung wesentlicher Beteiligungen bei Wohnsitzwechsel ins Ausland 6.0 Steuer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anspruchsberechtigte.

Rn 2 Nach § 63 EStG sind anspruchsberechtigt die Eltern, uU auch Pflegeeltern. Der Anspruch entfällt bei einem bestimmten Einkommen des Kindes gem §§ 32 IV 2 EStG. Das Alter der Kinder, die das Kindergeld vermitteln ist geregelt in § 32 IV 1 EStG.mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Vorbemerkungen

Rz. 2921 [Autor/Stand] Rechtliche Grundlage. Rechtsgrundlage der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) [2] ist § 1 Abs. 6, der das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrats "durch Rechtsverordnung Einzelheiten des Fremdvergleichsgrundsatzes im Sinne der Absätze 1, 3 bis 3eund 5 und Einzelheiten zu dessen einheitlicher Anwendung zu r...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Insbesondere: Grenzüberschreitende unentgeltliche Anteilsübertragungen

Rz. 658 [Autor/Stand] Abgrenzung zu § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2. Die grenzüberschreitende Unternehmensnachfolge in Anteile i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG durch deren unentgeltliche Übertragung von einem unbeschränkt Steuerpflichtigen auf einen nicht i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Empfänger führt — ungeachtet eines Ausschlusses oder ei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Max-Planck-Gesellschaft

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft eV mit Sitz in Berlin ist im Bereich der Grundlagenforschung tätig und unterhält dazu eine Vielzahl von Forschungseinrichtungen, die idR als Max-Planck-Institute bezeichnet werden. Bei der Besteuerung von Gastlehrkräften aus dem Ausland wird die Forschungseinrichtung nicht in ihrer Gesamthei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Anwendung des § 1 bei Teilwertabschreibungen auf Forderungen aus Gesellschafterdarlehen

Rz. 180 [Autor/Stand] Problemkreis. Bis einschließlich 2007 war die Korrektur von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen.[2] Um das für Eigenkapital geltende Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG zu umgehen, wurden im Rahmen der konzerninternen Finanzierung vermehrt Darlehen anstelle von Eigenkapital ausgereich...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Lohnkonto des Arbeitslohn zahlenden Dritten

Rz. 50 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ein Lohnkonto ist auch von dem zum LSt-Abzug Verpflichteten zu führen, wenn er nicht der ArbG ist (vgl § 38 Abs 3a EStG; § 4 Abs 4 LStDV). Zu den in Betracht kommenden Sachverhalten > Lohnzahlung durch Dritte Rz 15 ff. Die Regelung ist aber auch von ArbG zu beachten, die nicht nur für ihre eigenen ArbN, sondern auch für bestimmte ArbN andere...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 414 [Autor/Stand] Zivilrechtliche Grundlagen. Gemäß § 2100 BGB kann der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird (sog. Nacherbe), nachdem zunächst ein Anderer Erbe (sog. Vorerbe) geworden ist. Der Nacherbe erwirbt bis zum Eintritt des Nacherbfalls ein Anwartschaftsrecht auf den späteren Erwerb. Der Erblasser...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Rechtslage vor Einführung des AOA

Rz. 2806 [Autor/Stand] Rechtslage bis einschließlich 2012. Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2013 beginnen, ist § 1 Abs. 5 i.d.F. v. 26.6.2013 nicht anwendbar (§ 21 Abs. 20 Satz 3 i.d.F.v. 26.6.2013). Daher ist für diese Jahre die alte Rechtslage verbindlich. Zur Anwendung des § 1 Abs. 5 i.d.F. v. 26.6.2013 auf frühere Geschäftsjahre s. Rz. 2810.[2] Die Rechtslage vor Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freibeträge für ehrenamtliche Betreuer, Vormund oder Pfleger

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Betreuer, > Vormund. Zu § 3 Nr 26b EStG > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten Rz 60–67. Zu § 3 Nr 12 EStG > Aufwandsentschädigungen und BFH 239, 261 = BStBl 2013 II, 799.mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Sonderregelungen für Entstrickungen vor dem 1.1.2022

Rz. 56.1 [Autor/Stand] Allgemeines. § 6 findet auf einbringungsgeborene Anteile i.S.v. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 keine unmittelbare Anwendung, sondern es kommt ausschließlich der Tatbestand des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG 1995 in "Wegzugsfällen" zur Anwendung (s. Rz. 59).[2] § 21 UmwStG 1995 verdrängt als vorrangige Regelung § 17 EStG.[3] Dies gilt nach hier vertret...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Meisterprüfung

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Kosten eines ArbN (Gesellen) für die Meisterprüfung entstehen nach der beruflichen Erstausbildung und sind deshalb grundsätzlich > Werbungskosten (> Bildungsaufwendungen Rz 12 ff, 22 ff, 34 ff). Rz. 2 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Ausbildung zum Meister gehört in Handwerksberufen im Allgemeinen nicht mehr zur Berufsausbildung iSv § 32 Abs 4 S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 – Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Brandbg FamRZ 22, 1284; Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Verwendung für den Unternehmenszweck

"... und für den Unternehmenszweck verwendet ..." Rz. 2737 [Autor/Stand] Unternehmenszweck. Der von § 1 Abs. 3d Satz 1 Nr. 1 Buchst. b in Bezug genommene Unternehmenszweck wird nicht definiert und ist folglich auslegungsbedürftig.[2] Jedenfalls ist der im Handelsregister hinterlegte Geschäftsgegenstand insoweit unbeachtlich, d.h. eine Mittelverwendung abweichend vom handelsre...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Minderung des inländischen Besteuerungssubstrats

"... und dadurch die inländischen Einkünfte eines beschränkt Steuerpflichtigen gemindert oder die ausländischen Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen erhöht werden." Rz. 2853 [Autor/Stand] Bezugspunkt. § 1 Abs. 5 Satz 1 nimmt jeweils auf "Einkünfte" Bezug. Im Rahmen der zweistufigen Einkünfteermittlung (Rz. 20.7 ff.) ist daher nicht auf den Unterschiedsbetrags i.S.d....mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Künstlerische Tätigkeiten

Rz. 18 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Durch die gesonderte Einbeziehung nebenberuflich ausgeübter künstlerischer Tätigkeiten (> Rz 7) soll die Arbeit der im kulturellen Bereich tätigen gemeinnützigen Vereine gefördert werden. § 3 Nr 26 EStG kommt deshalb nicht nur für den Kunstunterricht und für den Chorleiter (> Rz 12), die ohnehin die Voraussetzungen für eine Übungsleitertätig...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Fiktiv unbeschränkt Steuerpflichtiger bei Entfallen der Steuer nach § 6 Abs. 3 (§ 6 Abs. 2 Satz 4)

"...[4]Entfällt der Steueranspruch nach Absatz 3 in der jeweils geltenden Fassung oder einer bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung, gelten der Steuerpflichtige sowie dessen unmittelbarer oder mittelbarer Rechtsnachfolger abweichend von den Sätzen 1 bis 3 als unbeschränkt Steuerpflichtige im Sinne des Absatzes 1." Rz. 324 [Autor/Stand] Sinn und Zweck des § 6 Abs. 2 Satz 4. N...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Unmittelbarer Sicherungszusammenhang (Abs. 1)

(1) Schließt ein Unternehmen ein Sicherungsgeschäft zu dem Zweck ab , 1. bestimmte Risiken einer Personalfunktion, die nach § 4 einer Betriebsstätte zuzuordnen ist, abzusichern, 2. bestimmte Risiken eines Vermögenswerts, der nach den §§ 5 bis 8 einer Betriebsstätte zuzuordnen ist, abzusichern oder 3. bestimmte Risiken eines Geschäftsvorfalls, der nach § 9 einer Betriebsst...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Berücksichtigung des Familienstands, von Freibeträgen und Berechnung der Lohnsteuer

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Dem ArbG des weiteren Dienstverhältnisses werden als > Lohnsteuerabzugsmerkmale die Steuerklasse VI und ggf die rechtliche Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sowie ein Freibetrag nach § 39a Abs 1 Satz 1 Nr 7 EStG zum Abruf bereitgestellt (vgl BMF vom 13.12.2024, Rz 65, BStBl 2025 I, 64). Unberücksichtigt bleiben di...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beamtenpensionen

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamtenpensionen (Ruhegelder) sind stpfl > Versorgungsbezüge (§ 19 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG), die dem LSt-Abzug unterliegen. Es werden Freibeträge berücksichtigt (§ 19 Abs 2 EStG), aber auch eine gekürzte > Vorsorgepauschale. Zu Einzelheiten > Freibeträge für Versorgungsbezüge Rz 2 ff; > Vorsorgepauschale Rz 29. Ergänzend > Auslandspensionen, > Pensi...mehr