Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Erstattungsansprüche von Eh... / 2. Widerlegbare Vermutung

Zusammen veranlagte Ehegatten sind zwar gem. § 44 Abs. 1 AO Gesamtschuldner, aber sie sind weder Gesamtgläubiger gem. § 428 BGB noch Mitgläubiger gem. § 432 BGB. Da sie sich jedoch bei der Wahl der Zusammenveranlagung durch ihre Unterschriften gegenseitig bevollmächtigen können, den Steuerbescheid, aber auch einen etwaigen Erstattungsbetrag in Empfang zu nehmen, statuiert § ...mehr

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Erstattungsansprüche von Eh... / 1. Problemdarstellung

Das BMF hat mit Schreiben vom 14.1.2015 (IV A 3 - S 0160/11/10001, BStBl. I 2015, 83) zu den Besonderheiten bei der Bestimmung des Einkommensteuererstattungsanspruchs insb. bei Ehegatten oder Lebenspartnern umfassend Stellung genommen. In diesem Bereich kommt es in der Praxis oft zu Unsicherheiten und damit auch zu Streitigkeiten, die wiederum nicht nur selten den Finanzgeri...mehr

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Erstattungsansprüche von Eh... / 3. Ausnahme

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt, wenn das FA nach Aktenlage erkennt oder erkennen musste, dass ein Ehegatte aus beachtlichen Gründen nicht mit der Auszahlung des gesamten Erstattungsbetrages an den anderen Ehegatten einverstanden ist und diese damit auch nicht billigt. Das kann z.B. der Fall sein, wenn einer der Ehegatten ausdrücklich widerruft oder auch wenn sie inz...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) Eröffnung bei hinreichendem Tatverdacht

Die Eröffnung des Hauptverfahrens wird beschlossen, wenn der Angeschuldigte nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens einer Straftat hinreichend verdächtig ist. Der unbestimmte Rechtsbegriff des hinreichenden Tatverdachts eröffnet einen Beurteilungsspielraum, wobei ein geringerer Grad der Wahrscheinlichkeit vorausgesetzt wird als beim dringenden Tatverdacht (vgl. etwa § 11...mehr

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Erstattungsansprüche von Eh... / 1. Inhalt und Anwendungsbereich des § 37 Abs. 2 AO

§ 37 Abs. 2 AO enthält eine allgemeine Umschreibung des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs, der einem Steuerpflichtigen oder Steuergläubiger dadurch erwächst, dass eine Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis entweder von vornherein ohne rechtlichen Grund erfolgt ist oder der rechtliche Grund später wegfällt. Dieser Erstattungsanspruch gehört zu den in § 37 Abs. 1 A...mehr

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Erstattungsansprüche von Eh... / h) Zuordnung und Aufteilung von Zahlungen in Trennungsfolgejahren

Für die Zuordnung und Aufteilung von Zahlungen, denen eine an beide Ehegatten als Gesamtschuldner gerichtete Festsetzung von Vorauszahlungen für Trennungsfolgejahre zugrunde liegt, gelten die obigen Ausführungen entsprechend. War dem FA im Zahlungszeitpunkt die Trennung nicht bekannt und lag zu diesem Zeitpunkt auch keine individuelle Tilgungsbestimmung vor, sind die Zahlung...mehr

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Erstattungsansprüche von Eh... / 1. Anrechnungsverfügung

Die mit dem Steuerbescheid verbundene Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen (§ 36 Abs. 2 EStG, § 18 Abs. 4 UStG) auf die Einkommen- oder Umsatzsteuer – sog. Anrechnungsverfügung oder Abrechnungsteil des Steuerbescheides – ist ein selbständiger Verwaltungsakt (h.M., vgl. weiterführend Werth in Klein, AO, 18. Aufl., § 218 Rz. 26). Sie lässt erkennen, welche B...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Konkurrenzen bei Steuerhinterziehung

Wenn ein Steuerpflichtiger sowohl in einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung (§ 181 Abs. 2 Nr. 1 AO) als auch in einer denselben VZ betreffenden ESt-Erklärung (§ 25 Abs. 1 EStG, § 56 EStDV) unrichtige Angaben macht, welche dieselben Besteuerungsgrundlagen betreffen, liegen eigenständige Taten im materiellen und im prozessualen Sinn vor. Dies gilt trotz...mehr

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Perspektiven einer Internat... / 4.2 Von der HGB-basierten deutschen zur IFRS-basierten europäischen Steuerbilanz

Die steuerliche Argumentation vernachlässigt die schleichend schon lange, seit BilMoG auch offiziell gegebene Entkopplung von Handelsbilanz und Steuerbilanz. Beim Ansatz und bei der Bewertung von Rückstellungen, bei der außerplanmäßigen Abschreibung, beim Umfang des Betriebsvermögens etc. hat sich das Steuerrecht bereits in hohem Maße vom Handelsbilanzrecht gelöst. In einige...mehr

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Rückstellungen / 4.2 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Leistungen

IAS 19.8 differenziert bei der betrieblichen Altersversorgung zwischen beitragsorientierten Pensionsplänen, bei denen ein Unternehmen festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einrichtung entrichtet und weder rechtlich noch faktisch über die Beitragspflicht hinaus zu weiteren Leistungen verpflichtet ist, und leistungsorientierten Pensionsplänen, bei denen die Verpflichtung de...mehr

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Tatsächliche und latente St... / 1 Überblick und Vergleich zum Handelsrecht

IAS 12 regelt Ausweis, Ansatz und Bewertung von Steueransprüchen und Steuerschulden. Hierbei wird unterschieden zwischen tatsächlichen Steuererstattungsansprüchen und -schulden aus der Differenz von vorausgezahlter und veranlagter Steuer (current taxes) und latenten Ansprüchen und Schulden aus steuerlichen Verlustvorträgen oder temporären Bewertungsunterschieden zwischen IFRS-...mehr

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Konzernabschluss / 6 Latente Steuern im Konzernabschluss

Wie im Einzelabschluss sind auch im Konzernabschluss latente Steuern zu aktivieren oder zu passivieren, wenn sich Steuerbilanzwerte und IFRS-Konzernbilanzwerte unterscheiden und dieser Unterschied nicht permanenter, sondern vorübergehender Natur ist. Insoweit fließen die aktiven und passiven latenten Steuern der IFRS-Einzelbilanzen auch in die Konzernbilanz ein. In der Konze...mehr

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Perspektiven einer Internat... / 4.1 Zahlungsbemessungsfunktion des Einzelabschlusses – Steuern und Dividenden

Bedenken gegen die Zulassung der IFRS für den Einzelabschluss ergeben sich, weil er eine stärkere Beziehung zu anderen Rechtsgebieten hat als der Konzernabschluss (vgl. Abb. 1). Abb. 1: Rechtsbezüge des Einzelabschlusses Hauptsächlich bereitet die Zahlungsbemessungsfunktion des Einzelabschlusses Schwierigkeiten: Aus der Sicht des Maßgeblichkeitsprinzips des § 5 Abs. 1 EStG geht...mehr

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Rückstellungen / 3.3 Abzinsung

§ 253 Abs. 2 HGB n. F. sieht ähnlich wie steuerbilanziell § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG ein generelles Abzinsungsgebot für Rückstellungen vor, deren Restlaufzeit am Bilanzstichtag mehr als zwölf Monate beträgt. Die Regelungen in IAS 37.45 ähneln diesen Vorschriften, indem sie grundsätzlich eine Abzinsung vorsehen. Es fehlt jedoch der Automatismus. Eine Barwertberechnung ist nach IFR...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.3.1 Unterschiedliche Regeln für Leasinggeber und Leasingnehmer

Seit Verabschiedung von IFRS 16 gelten für die Bilanzierung beim Leasingnehmer andere Regeln als beim Leasinggeber. Der Leasinggeber hat (wie schon nach dem Vorgängerstandard IAS 17) dem Prinzip des substance over form folgend zu beurteilen, ob er neben dem rechtlichen auch das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt behält (operating lease) oder das wirtschaftliche Eigentu...mehr

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Rückstellungen / 6 Zusammenfassung

Rückstellungsfähig sind nach IAS 37 (faktische und rechtliche) Außenverpflichtungen, denen sich das Unternehmen nicht entziehen kann. Hieraus ergeben sich für den Bilanzansatz folgende Übereinstimmungen und Abweichungen zum Handelsrecht: Für Kulanzleistungen und andere Leistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden, sind nach IFRS und HGB Rückstellungen zu bild...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 3.3.2 Nachträgliche Herstellungskosten vs. Erhaltungsaufwand

Nach § 255 Abs. 2 S. 1 HGB sind Herstellungskosten auch solche Aufwendungen, die bei der Erweiterung oder bei über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserungen eines Vermögensgegenstands entstehen. Das IDW sieht in RS IFA 1, bezogen auf Gebäude, eine Verbesserung dann als gegeben an, wenn die Nutzungsdauer des Gebäudes verlängert wird oder sich die G...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 4.3 Bilanzierung dem Grunde nach: Vermögenswerte und Schulden

Die deutsche Diskussion zum Verhältnis vom Vermögensgegenstand (Handelsbilanz) und Wirtschaftsgut (Steuerbilanz) hat eine lange Tradition. In unterschiedlichen Facetten wurde dabei die handelsrechtliche Aktivierungsvoraussetzung der selbstständigen Verkehrsfähigkeit der steuerlichen Aktivierungsvoraussetzung der selbstständigen Bewertbarkeit gegenübergestellt. Die Diskussion...mehr

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Tatsächliche und latente St... / 9 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Welche drei Hauptunterschiede bestehen im Einzelabschluss zwischen der Behandlung latenter Steuern nach HGB und nach IFRS? A.2 U bildet per 31.12.01 eine Drohverlustrückstellung von 100 TEUR in der IFRS-Bilanz. Steuerrechtlich ist die Rückstellung nicht zulässig (§ 5 Abs. 4a EStG). In 02 tritt der Verlust von 100 TEUR tatsächlich ein und wird nun auch steuerlich ber...mehr

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Rückstellungen / 2.5 ABC wichtiger Rückstellungsfälle

Die Schwierigkeit, rückstellungspflichtige Ereignisse konzeptionell von nicht passivierungsfähigen zu unterscheiden, reicht über den Bereich der faktischen Verpflichtungen hinaus. Wie im Steuer- und Handelsrecht erfreuen sich daher sog. Rückstellungs-ABCs großer Beliebtheit. Sie verschaffen der Praxis die Klarheit, die die Prinzipien und Konzepte nicht geben. Nachfolgend ein...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.4.1 Grundsatz: Bewertung gem. § 6a EStG

Rz. 147 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 148 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4 Abgrenzung zu anderen Rechtsgrundlagen

Rz. 89 Die fremdübliche Einbringung gegen Gewährung neuer Gesellschaftsrechte stellt ein entgeltliches Tauschgeschäft dar. Aus der Sicht des Einbringenden handelt es sich mithin um eine Veräußerung des Einbringungsgegenstands. Damit steht die Anwendung des § 24 UmwStG in einem Konkurrenzverhältnis zur Anwendung des § 16 EStG.Das Tauschgeschäft stellt weiterhin eine Veräußeru...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Inhalt und Zweck von § 24 UmwStG

Rz. 1 § 24 UmwStG ist die Parallelvorschrift zu den §§ 20ff. UmwStG. Während es bei den §§ 20ff. UmwStG um die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft geht, behandelt § 24 UmwStG die Einbringung in eine Personengesellschaft sowie die sich aus der unterschiedlichen Rechtsform ergebenden Folgewirkungen. Rz. 2 Die Vorschrift geht auf die Rechtsprechung des BF...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.4 Körperschaft als Einbringender

Rz. 171 Ist Einbringender eine Körperschaft, handelt es sich bei dem Einbringungsgewinn zwar auch um einen Veräußerungsgewinn, der aber weder der Freibetragsregelung des § 16 Abs. 4 EStG noch den Tarifvergünstigungen des § 34 Abs. 1 oder 3 EStG unterliegt. Insoweit wird der Einbringungsgewinn wie ein laufender Gewinn der Körperschaft besteuert. Gleiches gilt auch im Fall der...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 159 Soweit die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit einem Wert oberhalb des Buchwerts der eingebrachten Wirtschaftsgüter ansetzt, entsteht auf der Ebene des Einbringenden ein sog. Einbringungsgewinn, der bei natürlichen Personen grundsätzlich zu Einkünften nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG führt. Dieser Einbringungsgewinn ist ein Veräuße...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.2.3 Streitige Einbringungsformen

Rz. 53 Zwischenzeitlich nicht mehr streitig ist, dass die Übertragung allein des wirtschaftlichen Eigentums auf eine Personengesellschaft bereits als Einbringung i. S. d. § 24 Abs. 1 UmwStG zu werten ist.[1] Rz. 54 einstweilen frei Rz. 55 Nicht ganz unstreitig ist es in der Literatur, ob die (teilweise) Überführung lediglich in das Sonderbetriebsvermögen bei der übernehmenden ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.3 Natürliche Person als Einbringender

Rz. 164 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 165 – 168 einstweilen frei Rz. 169 Soweit der Einbringungsgewinn gem. § 24 Abs. 3 S. 3 UmwStG i. V. m. § 16 Abs. 2 S. 3 EStG als laufender Gewinn gilt, kommen die Vergünstigungen des § 16 Abs. 4 EStG und des § 34 Abs. 1 und 3 EStG nicht zur Anwendung, da diese explizit das Vorliegen eines Veräußerungsgewinns v...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.1 Buchwert

Rz. 101 Auch hier wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 102 – 104 einstweilen frei Rz. 105 In der steuerlichen Schlussbilanz des Einbringenden kann auch eine Rücklage nach § 6b EStG aufgelöst werden. Eine solche Aufdeckung stiller Reserven beruht auf den allgemeinen steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften, nicht aber auf dem Bewertun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Gemeinschaftspraxen

Rz. 179 Üben Ärzte oder Angehörige der übrigen Heilberufe i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ihre Tätigkeit im Rahmen einer BGB-Gesellschaft aus, z. B. Gemeinschaftspraxis von Ärzten, kann die Steuerbefreiung auch auf die Umsätze der Gesellschaft angewendet werden. Nach dem Beschluss des BVerfG v. 10.11.1999[1] kann z. B. auch ein in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG betrie...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7 Verlust- und Zinsvortrag

Rz. 59 Ggf. vorhandene Zins- oder EBITDA-Vorträge nach § 4h Abs. 1 Satz 2 bzw. 3 EStG [1] und ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag[2] gehen mit dem Formwechsel unter. Verrechenbare Verluste der Mitunternehmer i. S. d. § 15a EStG gehen ebenfalls verloren, da die Verrechnung mit Gewinnen aus der untergehenden Beteiligung an der Personengesellschaft nicht mehr möglich ist.[3]mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.2.1 Gesellschaftsrechte

Rz. 72 Nach dem Wortlaut des § 24 Abs. 1 UmwStG ist Voraussetzung, dass der Einbringende Mitunternehmer der Gesellschaft wird. Dies erfordert, dass dem Einbringenden als Gegenleistung für seine Sacheinlage Gesellschaftsrechte gewährt oder bereits bestehende Gesellschaftsrechte erweitert werden. Dies setzt voraus, dass der Einbringende aufgrund seiner Beteiligung die Stellung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.3.2 Nicht-fremdübliche Gegenleistung

Rz. 86 Unstreitig ist, dass die Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung bzw. der verdeckten Einlage als lex specialis die Anwendung des § 24 UmwStG überlagern. Deshalb kommt § 24 UmwStG nicht zur Anwendung, soweit die Einbringung zu einer Vermögensverschiebung zugunsten oder zulasten einer Kapitalgesellschaft führt und diese zudem durch das Gesellschafterverhältnis vera...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2 Übernehmende Personengesellschaft

Rz. 13 Gem. § 24 Abs. 1 UmwStG wird an die übernehmende Gesellschaft lediglich die Bedingung geknüpft, dass es sich um eine Personengesellschaft handeln muss und der Einbringende Mitunternehmer der Gesellschaft wird bzw. eine bereits bestehende Mitunternehmerstellung erweitert. Es muss sich daher bei der Personengesellschaft um eine Mitunternehmerschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.3 Punktuelle Änderungen nach dem UStG 1980

Rz. 14 Nach dem 1.1.1980 war § 4 Nr. 14 UStG abgesehen von folgenden Änderungen zunächst unverändert geblieben: Durch die Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] wurden in § 4 Nr. 14 S. 3 Buchst. b die Zitate in den Klammerzusätzen zu den Zahnprothesen und kieferorthopädischen Apparaten durch "aus Unterpos. 9021.21 und 9021.29 des Zolltarifs" für Zahnpro...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.2 Ermittlung des Einbringungsgewinns

Rz. 160 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG geltend entsprechend.[1] Rz. 161 einstweilen frei Rz. 162 Soweit der Einbringende nach der Einbringung an der Personengesellschaft beteiligt ist, was aufgrund der für den Anwendungsbereich des § 24 UmwStG vorausgesetzten Gewährung von Gesellschaftsrechten immer der Fall sein wird, gilt der Gewinn gem. § 24 Abs. 3 S. 3 UmwStG i. V. m. § 1...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.1 Allgemeines

Rz. 151 Gem. § 24 Abs. 3 UmwStG gilt der Wert, mit dem das eingebrachte Betriebsvermögen in der Steuerbilanz der übernehmenden Personengesellschaft angesetzt wird, für den Einbringenden als Veräußerungspreis. Aufgrund der Transparenz der Personengesellschaft gilt dieser Wert grundsätzlich auch automatisch, d. h. ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung, als Anschaffungskoste...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.1 Allgemeines

Rz. 70 § 24 Abs. 1 UmwStG bestimmt, dass der Einbringende Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft werden muss. § 24 UmwStG unterscheidet sich daher vom Wortlaut der §§ 20, 21 UmwStG. Es ist dennoch unstreitig, dass dieser abweichende Wortlaut keine Bedeutung haben soll und es auch für § 24 UmwStG darauf ankommt, dass dem Einbringenden neue Gesellschaftsrechte g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Tätigkeit als Arzt

Rz. 44 Steuerfrei nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG sind u.a humanmedizinische Heilbehandlungen im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt. Es muss sich dabei nicht um eine freiberufliche Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG handeln. Arzt oder Ärztin ist, wer unter dieser Berufsbezeichnung aufgrund der Approbation nach der Bundesärzteordnung[1] die Heilkunde und da...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.5 Gewerbesteuer

Rz. 172 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 173 einstweilen frei Rz. 174 Soweit der Gewinn gem. § 24 Abs. 3 S. 3 UmwStG i. V. m. § 16 Abs. 2 S. 3 EStG als laufender Gewinn gilt, unterliegt er auch der GewSt. Rz. 175 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.1 Allgemeines

Rz. 93 Die übernehmende Personengesellschaft hat das eingebrachte Betriebsvermögen in ihre Bilanz aufzunehmen. Der Wert, den die Personengesellschaft dabei ansetzt, gilt gem. § 24 Abs. 3 UmwStG für den Einbringenden als Veräußerungspreis. Grundsätzlich hat die Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Steuerbilanz gem. § 24 Abs. 2 S. 1 UmwStG mit dem gem...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 8 Wegfall eines Zinsvortrags

Rz. 283 Gem. § 4h EStG sind Zinsaufwendungen ggf. im Jahr ihres Anfalls steuerlich nicht berücksichtigungsfähig. Die nicht abzugsfähigen Zinsaufwendungen können ähnlich wie ein Verlust auf künftige Jahre vorgetragen werden. Dieser Zinsvortrag kann gem. § 24 Abs. 6 i. V. m. § 20 Abs. 9 UmwStG nicht auf die übernehmende Personengesellschaft übergehen. Entsprechendes gilt für e...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.4 Austausch bzw. Überspringen stiller Reserven

Rz. 117 Sofern das eingebrachte Betriebsvermögen von der übernehmenden Personengesellschaft mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert angesetzt wird, werden stille Reserven, die sich auf der Ebene des Einbringenden gebildet haben, auf die Personengesellschaft übertragen. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob die stillen Reserven der Höhe nach und objektbezogen, nur der Höhe ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.3 Steuerfolgen

Rz. 279 Soweit innerhalb von 7 Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt eine Veräußerung der eingebrachten Anteile erfolgt oder einer der Ersatztatbestände realisiert wird, kommt es auf der Ebene des Einbringenden zur rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II. Der Einbringungsgewinn II ermittelt sich in einem ersten Schritt aus dem gemeinen Wert der eingebrachten Ant...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.2.5 Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 46 Nach der Gesetzesbegründung soll die zu einem Betriebsvermögen gehörende 100 %-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als Teilbetrieb i. S. d. § 24 Abs. 1 UmwStG gelten.[1] Für den § 24 Abs. 1 UmwStG des dem derzeit gültigen UmwStG 2006 vorhergehenden UmwStG 1995 hat der BFH entschieden, dass eine zu einem Betriebsvermögen gehörende 100 %-Beteiligung an einer Kapita...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 Als formwechselnde Personengesellschaften kommen nur Personenhandelsgesellschaften (offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG) sowie die Europäische Wirtschaftliche Interessensvereinigung (EWIV) als besondere Form der OHG) sowie die eGbR (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts)[1] und Partnerschaftsgesellschaften in Betracht. Die nicht eing...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.2.3 Sonderfall der Zuzahlung durch einen Mitgesellschafter

Rz. 79 Ein Sonderfall liegt vor, wenn der Einbringende neben dem Mitunternehmeranteil an der Personengesellschaft eine Zuzahlung von anderen Mitunternehmern erhält, welche nicht Betriebsvermögen der Personengesellschaft wird. Eine solche Zuzahlung kann beispielsweise in Form von Hingabe von Geld, Einräumung einer Forderung oder der Befreiung von einer privaten Verbindlichkei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Umfang der Steuerbefreiung/Begünstigter Personenkreis

Rz. 34 Nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden, steuerbefreit. Unter Beachtung der Rechtsprechung des EuGH sind "ärztliche Heilbehandlungen" i. S. d. Art. 132 Abs...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle (Hrsg.), Zivilprozessordnung: ZPO, Kommentar, 83. Auflage 2025 Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 5. Auflage 2023 (zit.: Bamberger/Roth/Bearbeiter) Beck’scher Onlinekommentar BGB, 73. Edition 2025 (zit. BeckOK BGB/Bearbeiter) Beck Online Großkommentar, 30. Auflage 2020 (zit. BeckOGK/Bearbeiter) Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbu...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / cc) Führt die Einbringung von Immobilien zu neuem AfA-Potential?

Rz. 87 Im Wege einer verdeckten Einlage (d.h. unentgeltlich) auf die Gesellschaft übertragene Immobilien sind in der Bilanz der Gesellschaft im Grundsatz mit dem Teilwert anzusetzen, im Fall einer Anschaffung oder Herstellung innerhalb der letzten drei Jahre hingegen mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Der maßgebliche Einlagew...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / bb) Führt die Einbringung zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn?

Rz. 85 Soweit Wirtschaftsgüter des Privatvermögens in eine gewerbliche Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht werden, liegt begrifflich ein Tausch vor (§ 6 Abs. 6 S. 1 EStG), also ein Veräußerungsvorgang.[86] Innerhalb von zehn Jahren seit Anschaffung einer Immobilie führt dieser Vorgang daher bei Immobilien des Privatvermögens – ebenso wie...mehr