Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Anwendung des § 8b KStG, des § 4 Abs 6 und des § 12 Abs 2 UmwStG, des § 3 Nr 40 und des § 3c Abs 2 EStG bei Organschaft (Bruttomethode, § 15 S 1 Nr 2 KStG)

3.1 Allgemeines Tz. 19 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Es bedurfte mehrerer gesetzgeberischer Anläufe, dem § 15 S 1 Nr 2 KStG seine heutige Fassung zu geben. Die Vorgängervorschrift des heutigen § 15 S 1 Nr 2 KStG war der durch das StMBG eingefügte und durch das StBereinG 1999 geänderte § 15 KStG aF. IRd Systemwechsels vom kstlichen Anrechnungs- zum Halb-Eink-Verfahren übernahm das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Bei Sanierung Untergang eines laufenden Verlusts der Organgesellschaft und eines vororganschaftlichen Verlustvortrags nach § 3a EStG (15 S 1 Nr 1 S 2, 3 KStG)

Literaturhinweis: Suchanek/Schaaf/Hannweber, Interpersoneller Verlustuntergang gemäß der Neuregelung der Sanierungsgewinnbesteuerung, Wpg 2017, 909. 2.5.1 Allgemeines Tz. 18a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch das Ges gegen schädliche StPraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) wurde § 15 S 1 Nr 1 KStG um die S 2 und 3 erweitert. Die neuen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Die Anteile an der übertragenden Körperschaft sind solche iSd §§ 17, 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG und gehörten am steuerlichen Übertragungsstichtag nicht zum Betriebsvermögen des Anteilseigners (§ 5 Abs 2 UmwStG)

3.1 Allgemeines Tz. 24 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 5 Abs 2 UmwStG betrifft die Anteile an der übertragenden Kö iSd § 17 EStG und – bei Umwandlungen, deren stlicher Übertragungsstichtag nach dem 05.12.2024 liegt (s § 27 Abs 21 UmwStG) – iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG, die am stlichen Übertragungsstichtag nicht zu einem BV eines Gesellschafters der übernehmenden Pers-Ges bzw der...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / III. Gesetz zur Änderung des EStG, des KStG und anderer Gesetze (sog. Artikelgesetz) v. 20.8.1980 (BGBl. I 1980, 1545 = BStBl. I 1980, 589)

1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BR-Drucks. 325/80) Rz. 11 [Autor/Stand] Artikel 8 Änderung des Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.12.1976 (BGBl. I S. 3341), wird wie folgt geändert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 11 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nach dem Wortlaut des § 5b Abs 1 S 1 Hs 2 EStG resultiert die Übermittlungspflicht zunächst für die standardisierten Inhalte der HB und der handelsrechtlichen GuV. Der Rechtslage entsprechend besteht keine Pflicht zur Einreichung einer StB. Sofern die HB Ansätze oder Beträge enthält, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, wird ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Bereits wenige Monate nach dem durch das StÄndG 1964 eingefügten 6b EStG ist § 6c EStG durch das StÄndG 1965 v 14.05.1965 (BGBl I 1965, 377) Gesetz geworden. Er galt für Veräußerungen, die nach dem 31.12.1964 stattfanden (§ 52 Abs 5 idF StÄndG 1964) Rn. 3 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Das 2. StÄndG 1971 v 10.08.1971 (BGBl I 1971, 1266) erweiterte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 12 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Verhältnis zum Körperschaftsteuergesetz § 3a EStG und § 3c Abs 4 EStG finden über § 8 Abs 1 S 1 KStG auch iRd KSt Anwendung. Allerdings ist den §§ 8c, 8d KStG gem § 8c Abs 2 KStG und § 8d Abs 1 S 9 KStG ein Vorrang vor der Verlustverrechnung nach § 3a Abs 3 EStG zuzusprechen. Der Anwendungsvorrang des § 8c KStG gilt unabhängig davon, ob ein S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erhöhte Absetzungen

Rn. 10 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Für den Begriff der "erhöhten Absetzungen" gibt es keine Legaldefinition. Das Wort "erhöht" zeigt aber, dass diese Abschreibung die "gewöhnliche" (oder "normale") ersetzt, mindestens aber die lineare nach § 7 Abs 1 oder 4 EStG erreichen muss (Schubert/Schieler in Beck-BilKo, § 253 HGB Rz 251 (14. Aufl 2024). Rn. 10a Stand: EL 184 – ET: 10/202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Thüsing/Hütter, Kindergeld und Europarecht: Welcher Handlungsspielraum besteht?, NZS 2016, 411; Wendl, Zählkindervorteil in einer "Patchwork-Familie", HFR 2018, 721; Wendl, Sechsmonatige Ausschlussfrist für die rückwirkende Gewährung von Kindergeld nach § 66 Abs 3 EStG nF, DStR 2018, 2065; Schewe, Kindergeld – Bedeutung des § 66 Abs. 3 EStG bei rückwirkender Festsetzung, NZFam ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 67 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 19a Abs 1 EStG begünstigt nur den Erhalt einer Vermögensbeteiligung als Sachbezug gem § 8 Abs 2 S 1 EStG. Geldleistungen zum Erwerb von Vermögensbeteiligungen fallen nicht unter die Vorschrift, Bleschick in BeckOK EStG, § 19a EStG Rz 102 (07/2025). Rn. 68 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 19a Abs 1 S 1 EStG verweist auf Vermögensbeteiligungen iS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Vornahme der Sonderabschreibung

Rn. 75 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Wie bereits ausgeführt, besteht kein Zwang der Sonderabschreibung (s Rn 27, 28). Der StPfl ist also hinsichtlich des "Ob" frei (Gestaltungsspielraum). Entscheidet er sich aber, diese durchführen zu wollen, ist er hinsichtlich des "Wie" nicht frei. Er kann nicht etwa wie bei § 7b EStG oder § 7g Abs 5 EStG das Sonderabschreibungsvolumen auf me...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die "Entstehung" der nachträglichen Herstellungskosten/Anschaffungskosten

Rn. 22 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Vom Jahr ihrer "Entstehung" an erhöhen die nachträglichen HK/AK die AfA-Bemessungsgrundlage. Dh, es wird so getan, als seien die nachträglichen HK/AK zum Jahresbeginn entstanden (R 7a Abs 3 S 1 EStR 2012), dh, es wird für das Entstehungsjahr die gesamte Jahres-AfA gewährt, auch wenn die Kosten tatsächlich unterjährig angefallen sind, es wird a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 66 Abs 1 EStG bestimmt die Höhe des Kindergeldes. § 66 Abs 2 EStG regelt Beginn und Ende des Kindergeldanspruchs. § 66 Abs 3 S 1 EStG bestimmt (ab 01.01.2026), dass das Kindergeld entsprechend erhöht wird, wenn die Freibeträge für Kinder nach § 31 S 1 EStG iVm § 32 Abs 6 S 1 EStG angehoben werden. § 66 Abs 3 S 2 EStG regelt (ab 01.01.2026), da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 133 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nach § 19a Abs 5 EStG hat das Betriebsstätten-FA (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG iVm § 41 Abs 2 EStG weiter konkretisiert durch § 42e S 2 und 3 EStG; nicht § 18 Abs 1 Nr 2 AO; ausführlich dazu s § 42e Rn 36 ff (Pust)) nach der Übertragung einer Vermögensbeteiligung im Rahmen einer Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) dem vom ArbG nicht besteuerten Vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 11 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs gilt die Vorschrift sowohl für unbeschränkt estpfl Personen (§ 1 Abs 1 EStG) als auch über den Verweis in § 8 Abs 1 KStG für unbeschränkt kstpfl Subjekte. § 15 S 1 KStG erweitert den Anwendungsbereich auf Organschaften. Auch beschränkt EStPfl und KStPfl (§ 1 Abs 4 EStG; § 8 Abs 1 KStG) werden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Begriff des Elektronutzfahrzeugs

a) Allgemeines Rn. 54 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nachdem im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auch die EG-Fahrzeugklasse N3 einbezogen wurde (s Rn 4), konnte der Begriff des Elektrolieferfahrzeugs nicht mehr verwendet werden (BT-Drs 19/14909, 43), er wurde daher nicht Gesetz. b) Die EG-Fahrzeugklassen N1, N2, N3 Rn. 55 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die VO (EU) Nr 678/2011 v 14.07....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Förderweg und Umfang Sonderabschreibung, keine Verteilbarkeit der Sonderabschreibung

Rn. 12 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Dass der Gesetzgeber hier das Förderinstrument "Sonderabschreibung" und nicht "erhöhte Absetzungen" gewählt hat, liegt in seinem gesetzgeberischen Ermessen und verstößt nicht gegen Art 3 Abs 1 GG (wohl auch Kulosa in Schmidt, § 7c EStG Rz 1 (44. Aufl 2025). Zum Unterschied zwischen den beiden Förderungswegen s § 7a Rn 9–11 (Handzik). Festzuh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die Zugehörigkeit zum Anlagevermögen

Rn. 37 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Wie bereits unter s Rn 15 ausgeführt, verlangt § 7c EStG, dass sich die Förderobjekte im AV (dh des BV des betreffenden StPfl, Happe in Frotscher/Geurts, § 7c EStG Rz 6 (05/2022)) befinden, also nicht in dessen UV. Der Halbsatz "die zum AV gehören" könnte sich grammatikalisch auch nur auf die elektrisch betriebenen Lastenfahrräder beziehen. A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ostermeier, Reinvestitionsvergünstigung nach § 6c EStG bei der Gewinnermittlung nach dem GDL bzw nach § 13a EStG, StBp 1977, 63; Kanzler, Die Übertragung stiller Reserven gem §§ 6b, 6c EStG unter besonderer Berücksichtigung der Besteuerung von Land- und Forstwirten, INF 1983, 509; Breitinger, Gewinnrealisierung durch "Flächenverluste" im Flurbereinigungsverfahren, Inf 1988, 78...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Wechsel der Gewinnermittlungsart

Rn. 117 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Wechselt der StPfl von der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich zur Gewinnermittlung durch Überschussrechnung oder nach Durchschnittssätzen, erfolgt ein Wechsel von § 6b EStG zu § 6c EStG. Da die Reinvestitionsobjekte in beiden Vorschriften nunmehr übereinstimmen, erfolgt regelmäßig keine Auflösung der Rücklagen. Dies gilt allerdings ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sonderabschreibungen

Rn. 12 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Auch für den Begriff der "Sonderabschreibungen" gibt es keine Legaldefinition. Das Wort soll deutlich machen, dass hier eine zusätzliche Abschreibung neben der linearen erfolgen darf (§ 7a Abs 4 EStG), s Schubert/Schieler in Beck-BilKo, § 253 HGB Rz 251 (14. Aufl 2024). Dass man von Sonder-"Abschreibungen" statt von Sonder-"Absetzungen" (vgl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Nachträgliche Herstellungskosten/Anschaffungskosten

Rn. 20 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7a Abs 1 S 1, 2 EStG betreffen nur nachträgliche HK/AK (s § 7 Rn 175 (Handzik)), dh aktivierungspflichtige Aufwendungen auf ein bereits hergestelltes/angeschafftes WG. Dabei betrifft § 7a Abs 1 S 1 EStG nachträgliche HK, § 7a Abs 1 S 2 EStG nachträgliche AK. Rn. 20a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Somit erfasst die Vorschrift im Umkehrschluss nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Begriff des Elektrolieferfahrzeugs

Rn. 51 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Wie bereits unter s Rn 4 erwähnt, wollte der Gesetzgeber ursprünglich nur die EG-Fahrzeugklassen N1 und N2 fördern, dafür wäre der Begriff "Elektrolieferfahrzeuge" nach § 9 Abs 2 Kfz-SteuerG und § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG heranzuziehen gewesen (BR-Drs 356/19, 117). Rn. 52 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nach der Legaldefinition in § 9 Abs 2 Kfz-Steue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Höhe und Einmaligkeit der Sonderabschreibung

Rn. 81 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7c EStG ermöglicht (s Rn 27, 28.) die Sonderabschreibung. Wenn sich der StPfl dazu entscheidet, wird ihm aber ein starrer Prozentsatz von 50 % (es heißt nicht "bis zu") für die Höhe der Sonderabschreibung vorgegeben, den er im Jahr der Anschaffung dann nehmen muss. Es handelt sich somit um einen einmaligen Abschreibungsvorgang. Rn. 82 Stand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rn. 10 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 19a EStG ist verfassungsgemäß. Er stellt eine Lenkungsnorm (zum Begriff s Hey in Tipke/Lang, § 3 Rz 3.21 f (25. Aufl 2024)) dar, die darauf abzielt, junge ArbG-Unternehmen bestimmter Größenklassen bei der Mitarbeitergewinnung zu unterstützen bzw die Mitarbeiterbindung zu stärken, s Rn 1 und BT-Drs 19/27631, 109. Gleichzeitig trägt die Rege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 16 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 19a EStG setzt die Gewährung von Arbeitslohn in der Form einer Vermögensbeteiligung iSd VermBG (s Rn 67 ff) voraus. Die Anwendung der Steuerpause ist nach § 19a Abs 2 S 1 EStG ausschließlich im LSt-Abzugsverfahren (§§ 38ff EStG) möglich. Die Nachversteuerung nach § 19a Abs 4 EStG unterliegt grundsätzlich ebenfalls dem LSt-Abzug. Eine Nachho...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Das Fördermittel "Sonderabschreibung"

Rn. 25 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7c Abs 1 EStG sieht, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind, als Fördermittel für die Elektromobilität eine Sonderabschreibung vor. Im Gegensatz dazu gewährte etwa § 7b EStG aF und gewähren §§ 7h, 7i EStG noch immer solche "erhöhte Absetzungen" für die dortigen Fördertatbestände. Zum Unterschied zwischen beiden För...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Die AfA nach Ablauf des Begünstigungszeitraums

Rn. 35 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums können keine erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen mehr vorgenommen werden; nur die "gewöhnliche" AfA nach § 7 EStG ist möglich. Dies bedeutet: idR nur lineare AfA möglich (§ 7a Abs 3, 4 EStG). Ein Wechsel zur degressiven ist nicht möglich (§ 7 Abs 3 S 3 EStG). ausnahmsweise (neben § 7g Abs 5 EStG ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Der sachliche Anwendungsbereich der Norm

Rn. 4 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7a EStG betrifft (glA Kulosa in Schmidt, § 7a EStG Rz 1 (44. Aufl 2025); Happe in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz 3 (01/2024)) direkt die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich (§ 4 Abs 1 EStG), direkt die BE-BA-Rechnung (§ 4 Abs 3 EStG), per Verweisung (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 7 S 1 EStG) die Überschussrechnung. Rn. 5 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7a EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Inlandsbezug

Rn. 10a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Zum allg Problem des Inlandsbezugs bei §§ 7ff EStG s § 7 Rn 10 f. Da § 7c EStG keinen Inlandsbezug hat, bestehen insoweit keine europarechtlichen Bedenken.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vermögensbeteiligung an dem Unternehmen des Arbeitgebers

a) Grundsatz: Unmittelbarkeit (§ 19a Abs 1 S 1 EStG) Rn. 55 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Begünstigung bezieht sich nach § 19a Abs 1 S 1 EStG auf bestimmte Vermögensbeteiligungen "an dem Unternehmen des ArbG". Dies betrifft unmittelbare Beteiligungen. Aufgrund der gesetzgeberischen Bezugnahme ua auf Vermögensbeteiligungen iSd § 2 Abs 2 5. VermBG sollen nach wohl hM zudem auc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 54 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nachdem im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auch die EG-Fahrzeugklasse N3 einbezogen wurde (s Rn 4), konnte der Begriff des Elektrolieferfahrzeugs nicht mehr verwendet werden (BT-Drs 19/14909, 43), er wurde daher nicht Gesetz.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 6c Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter bei der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Absatz 3 oder nach Durchschnittssätzen

Schrifttum: Ostermeier, Reinvestitionsvergünstigung nach § 6c EStG bei der Gewinnermittlung nach dem GDL bzw nach § 13a EStG, StBp 1977, 63; Kanzler, Die Übertragung stiller Reserven gem §§ 6b, 6c EStG unter besonderer Berücksichtigung der Besteuerung von Land- und Forstwirten, INF 1983, 509; Breitinger, Gewinnrealisierung durch "Flächenverluste" im Flurbereinigungsverfahren, I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übertragung stiller Reserven

Rn. 76 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nach § 6c Abs 1 S 1 EStG iVm § 6b Abs 1 S 1 Hs 2 EStG erfolgt die Neutralisierung des Veräußerungsgewinns dadurch, dass ein Betrag bis zur Höhe des Veräußerungsgewinns, ausführlich dazu s Rn 81, von den AK oder HK der begünstigten Reinvestitionsobjekte abgezogen wird, R 6c Abs 1 S 5 EStR 2012. Dieser Abzugsbetrag wird als BA behandelt. Dabei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verfahrensrechtliche Fragen

Rn. 136 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der StPfl kann das Wahlrecht nach § 6c Abs 1 EStG iVm § 6b Abs 1 S 1 und Abs 3 S 1 EStG – positiv und auch negativ – in entsprechender Anwendung des § 171 Abs 1 S 1 Nr 2 AO nachträglich bis zum Eintritt der formellen und materiellen Bestandskraft der Steuerfestsetzung ausüben. So ist die Ausübung des Wahlrechts auch noch innerhalb der Recht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Möllmann/Zantopp, Reform der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen durch das "Fondsstandortgesetz", DStR 2020, 2817; Dibbert/Dorn, "FoStoG": Mitarbeiterbeteiligungen werden durch die Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen attraktiver!, Ubg 2021, 405; Fahsel/Bergan, Mitarbeiterbeteiligung reloaded – der neue § 19a EStG, Darstellung und erste Einschätzung, FR 2021, 729; H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Beginn und Ende des Kindergeldanspruchs

Rn. 50 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nach dem in § 66 Abs 2 EStG normierten Monatsprinzip (wird Kindergeld für jeden Monat gezahlt, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben, A 31 Abs 1 S 1 DA-KG 2025; BFH v 08.03.2002, VIII B 185/01, BFH/NV 2002, 1289. Hierbei handelt es sich um den Leistungszeitraum, der jedoch mit dem Zahlungszeitraum iSd §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 18 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 19a EStG idF FoStoG ist nach § 52 Abs 27 EStG erstmals anzuwenden auf Vermögensbeteiligungen, die nach dem 30.06.2021 übertragen werden. § 19a Abs 1 S 1 EStG spricht wie § 52 Abs 27 (idF FoStoG) EStG davon, dass die Vermögensbeteiligung "übertragen" werden muss. Damit weicht sie von der Formulierung in § 3 Nr 39 EStG ab, die von der "Überl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht

Rn. 65 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7c Abs 3 EStG definiert, welche Fahrzeuge – abgesehen von § 7c Abs 2 EStG – auch gefördert werden und verwendet für diese 2. Fördergruppe den Begriff "elektrisch betriebene Lastenfahrräder". Diese Fahrzeuge müssen folgende Kriterien kumulativ erfüllen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsrecht

Rn. 3a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Dass § 7a EStG Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen nicht durchweg gleichbehandelt, ist nicht erforderlich, da der Gesetzgeber auch in den §§ 7ff EStG zwischen beiden Förderungswegen differenziert. Art 3 Abs 1 GG ist daher nicht verletzt. Gleiches gilt für Differenzierungen zwischen "erhöhter" nach §§ 7h, 7i EStG und "gewöhnlicher" A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 4 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Inhalte der Bilanz und der GuV im XBRL-Format (die Festlegung des Übermittlungsformats erfolgte durch das BMF v 19.01.2010, BStBl I 2010, 47; zum XBRL-Standard s Arbeitskreis Externe Unternehmensrechnung (AKEU) der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft eV, DB 2010, 1472; zur Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verhältnis zum Sozialversicherungsrecht

Rn. 22 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der vorläufig nicht besteuerte Arbeitslohn nach § 19a Abs 1 EStG aus der Übertragung einer Vermögensbeteiligung unterliegt gleichwohl der Sozialversicherungspflicht, § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 Hs 2 SvEV (die durch den Bundesrat ungeachtet seiner Zustimmung zu dem Fondsstandortgesetz abgegebene Anregung, einen Gleichlauf von Steuer- und Sozialversich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Elektrischer Hilfsantrieb

Rn. 72 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Das Fahrzeug muss von einem elektrischen Hilfsantrieb angetrieben werden. Rn. 73 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nach § 1 Abs 3 StVG sind keine Kfz (und somit nicht nach § 1 Abs 1 StVG zulassungspflichtig, sondern zulassungsfrei) solche Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Parallelvorschriften

Rn. 92 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Eine solche antragsgebundene Verzichtsmöglichkeit zur Vermeidung unbilliger Härten ist auch in anderen Gesetzen vorgesehen, zB: in § 25 Abs 4 S 2 EStG für die ESt-Erklärung, in § 31 Abs 1a S 2 EStG für die KSt-Erklärung, in § 18 Abs 1 S 2 UStG für die USt-Voranmeldung, in § 18 Abs 3 S 3 UStG für die USt-Jahreserklärung, in § 18a Abs 5 für die zus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die begünstigten Steuerpflichtigen

Rn. 29 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Stufe 1 der Prüfung: § 7c Abs 1 EStG spricht allg von "Steuerpflichtigen" als dem Kreis der Begünstigten. Daraus folgt zunächst, dass begünstigt sind: beschränkt oder unbeschränkt stpfl natürliche Personen (sofern nicht Gewinnermittler nach § 13a EStG, s § 13a Abs 3 S 2 EStG, ebenso bei § 7b EStG, s § 7b Rn 37 (Handzik)). beschränkt oder unbes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die gewöhnliche AfA während des Begünstigungszeitraums

Rn. 28 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Wie oben (s Rn 19) ausgeführt, regelt § 7a Abs 1 EStG auch die Bemessungsgrundlage für die "gewöhnliche" AfA nach § 7 EStG, wenn nachträgliche HK/AK entstehen. Der bisherige AfA-Satz für die "Normal-AfA" wird dabei auf die neue AfA-Bemessungsgrundlage angewendet. Rn. 29 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Beispiel: Bei einem neuen Betriebs-Kfz (Anscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Der Sanierungserlass des BMF

Rn. 1 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der Ausgangspunkt für die Einführung der Regelung des § 3a EStG ist das Vorliegen eines sog "Sanierungsgewinns". Dieser entsteht insb dann, wenn Gläubiger im Rahmen einer Sanierung auf Forderungen gegenüber einem überschuldeten oder insolvenzbedrohten Schuldner ganz oder teilweise verzichten. Der durch die wirtschaftliche Entlastung eintreten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verhältnis zum 5. Vermögensbildungsgesetz

Rn. 23 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 19a Abs 1 S 1 EStG begünstigt konkret benannte Vermögensbeteiligungen. Zur näheren Bestimmung dieser wird auf § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst a, b und f–l und Abs 2–5 des 5. VermBG verwiesen, s Rn 67 ff. Die hiernach nach § 19a EStG begünstigten Vermögensbeteiligungen stellen folglich nur einen Ausschnitt der nach dem 5. VermBG begünstigten Anlagefo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Apitz, Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern, AO-StB 2003, 97; Arconada Valbuena/Rennar, EStB 2023, 194; Bruschke, Benennungsverlangen nach § 160 AO, StB 2001, 42; Bruschke, Benennungsverlangen nach § 160 AO, AO-StB 2019, 86; Caspari, Hinterziehung im gordischen Knoten der Bauabzugsteuer nach §§ 48 ff. EStG – Von finanziellen Risiken, Ordnungswidrigkeiten, Beihilfe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsnatur und Rechtsfolge

Rn. 137 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die "Bestätigung" eines für die Steuer maßgebenden Umstandes (= den Vermögensvorteil als Besteuerungsgrundlage, § 199 Abs 1 AO) in § 19a Abs 5 EStG – außerhalb einer gesonderten Feststellung nach § 179ff AO – ist neu, betrafen die bisherigen steuerlichen "Bestätigungen" bspw in § 50h EStG lediglich die steuerliche Ansässigkeit eines StPfl o...mehr