Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuerbescheid

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Änderung eines Steuerbescheides.

Leitsatz Die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides kommt auch wegen einer ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit in Betracht. Sachverhalt Die Kläger wurden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin wurde darüber hinaus mit ihrem Gewerbebetrieb unter einer gesonderten Steuernummer für die Betriebssteuern erfasst. Für das Jahr 2005 wurde hierfür ...mehr

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Keine Terminsgebühr bei reinem E-Mail-Schriftverkehr.

Leitsatz Kommunikation mittels E-Mail führt nicht zum Entstehen einer Terminsgebühr. Sachverhalt Strittig war, ob E-Mails, die die Beteiligten eines Rechtsstreits austauschen, bereits die Festsetzung einer Terminsgebühr rechtfertigten. In einem Kostenfestsetzungsbeschluss hatte das FG so entschieden. Gegen diesen Beschluss wandte sich der Erinnerungsführer im Wege der Erinner...mehr

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Offenbare Unrichtigkeit: Berücksichtigung von Umsatzsteuerzahlungen als Betriebsausgaben

Leitsatz Übersieht das Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung, dass der Steuerpflichtige in seiner vorgelegten Gewinnermittlung die bei der Umsatzsteuererklärung für denselben Veranlagungszeitraum erklärten und im Umsatzsteuerbescheid erklärungsgemäß berücksichtigten Umsatzsteuerzahlungen nicht als Betriebsausgabe erfasst hat, liegt insoweit eine von Amts wegen zu beri...mehr

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Aufteilung des Gesamtkaufpreises bei der Anschaffung eines Mietwohngrundstückes

Leitsatz Eine Aufteilung des Gesamtkaufpreises für ein Grundstück, der den Grund und Boden, die Altbausubstanz und Modernisierungsaufwendungen umfasst, im Schätzungswege ist zulässig, wenn Zweifel an der wirtschaftlichen Haltbarkeit der vertraglichen Kaufpreisaufteilung bestehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die vertragliche Kaufpreisaufteilung nicht ...mehr

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Wiedereinsetzung bei Traumatisierung durch Raubüberfall

Leitsatz Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Fristversäumnis wegen Krankheit kann nur gewährt werden, wenn die Krankheit so schwer ist, dass es nachweislich unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder einen Vertreter zu bestellen. Sachverhalt Die Klägerin erhob gegen ihren Einkommensteuerbescheid 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung Klage, ohne diese zu begründen....mehr

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Rückabwicklung eines Kaufvertrags als rückwirkendes Ereignis

Leitsatz Die Sonderabschreibung nach § 4 FöGbG ist nach der Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht rückwirkend i. S. v. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO rückgängig zu machen, wenn das wirtschaftliche Eigentum sowie die Erzielung von Miteinnahmen übergegangen sind. Sachverhalt Der Kläger erwarb Ende 1995 Grundstücksflächen, die vom Verkäufer bis Dezember 1996 mit mehreren Reihenhäu...mehr

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Hinweismitteilung im Steuerbescheid

Leitsatz Die Hinweismitteilung in einem Einkommensteuerbescheid ist kein Verwaltungsakt. Sachverhalt Die Antragsteller wurden als Eheleute in 2010 zusammen zu Einkommensteuer veranlagt. Sie erzielten in 2010 Einkünften aus Renten und Versorgungsleistungen. Das Finanzamt forderte die Eheleute hierbei auf, eine Steuererklärung abzugeben. Grundlage für die Aufforderung bildete e...mehr

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Zur leichtfertigen Steuerverkürzung durch abweichende Angaben in Einkommensteuer- und Gewinnfeststellungserklärung

Leitsatz Deklarieren Kläger ihre Einkünfte aus selbstständiger Arbeit aus ihrer Arztpraxis in ihrer Gewinnfeststellungserklärung in zutreffender Höhe, geben sie in der zeitgleich abgegebenen Einkommensteuererklärung die Einkünfte der Klägerin aber nur in hälftiger Höhe an, kann darin eine leichtfertige Steuerverkürzung liegen. Normenkette § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 169, § 1...mehr

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Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen

Leitsatz Es ist aus sachlichen Billigkeitsgründen nicht geboten, einen Übergangsverlust, der bei dem Wechsel von der Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 EStG entsteht, auf das Jahr des Übergangs und die beiden Folgejahre zu verteilen. Normenkette § 163 AO, § 4 Abs. 1, Abs. 3, § 5 Abs. 1 EStG, Abs. 1 ...mehr

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Kindergeldberechtigung bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG

Leitsatz 1. Eine Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG besteht nur für die Monate, in denen der Steuerpflichtige seine Behandlung nach § 1 Abs. 3 EStG vorausgesetzt inländische Einkünfte i.S.d. § 49 EStG erzielt hat (Anschluss an BFH, Urteil vom 24.10.2012, V R 43/11, BFHE 239, 327, BStBl II 2013, 491). 2. Diese Auslegung des § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b...mehr

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Kindergeldberechtigung eines als unbeschränkt steuerpflichtig behandelten Saisonarbeiters

Leitsatz 1. Behandelt das FA einen vorübergehend im Inland tätigen Saisonarbeiter, der seinen Familienwohnsitz im EU-Ausland hat, als unbeschränkt steuerpflichtig, hängt die von der Familienkasse und dem FG vorzunehmende Prüfung der kindergeldrechtlichen Anspruchsberechtigung von der Art der persönlichen Steuerpflicht ab. 2. Das durch § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG geforderte Vorlieg...mehr

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Zur erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht

Leitsatz Das FG Köln hatte sich mit der Ermittlung der Einkunftsgrenze bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht im Fall der Zusammenveranlagung zu befassen. Sachverhalt Ein niederländischer Staatsangehöriger lebt mit seiner Frau, die ebenfalls niederländische Staatsangehörige ist und kein Einkommen hat, in den Niederlanden. Er erzielte Einkünfte von über 80.000 EUR aus nicht...mehr

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Doppelte Haushaltsführung bei Zweitwohnung in der Nähe des Familienwohnsitzes

Leitsatz Liegt die Zweitwohnung näher am Familienwohnsitz als an der regelmäßigen Arbeitsstätte, kann trotzdem eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vorliegen, wenn der Weg vom Familienwohnsitz zur Arbeitsstätte in erheblicher Weise baustellenbelastet ist, sodass ein arbeitstägliches Pendeln mit Fahrzeiten von bis zu 2 Stunden pro Strecke nicht zumutbar ist. S...mehr

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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei krankheitsbedingter Verhinderung

Leitsatz Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist nach § 65 Abs. 1 FGO ist entsprechend § 56 FGO nicht zu gewähren, wenn eine krankheitsbedingte Verhinderung nicht nachgewiesen wird. Sachverhalt Die Kläger erhoben gegen die Einkommensteuerbescheide 2003 und 2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidung Klage mit dem Versprechen, die Klagebegründung nachzureichen. Die mit ric...mehr

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AGS 6/2013, Abzugsfähigkeit... / 1 Sachverhalt

Streitig ist, ob bei der Einkommensteuerfestsetzung für das Streitjahr 2010 Gerichts- und Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastungen steuerermäßigend zu berücksichtigen sind. Die Ehe der Klägerin wurde durch Urteil des FamG in 2010 geschieden. Gleichzeitig wurden im Urteil Rentenanwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs zugunsten der Klägerin begründet. Mit geric...mehr

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AGS 6/2013, Abzugsfähigkeit... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist begründet. Der Einkommensteuerbescheid für 2010 vom 10.2.2012 sowie die ihn bestätigende Einspruchsentscheidung vom 11.6.2012 sind rechtswidrig und verletzen die Klägerin in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 FGO). Bei der Einkommensteuerfestsetzung für 2010 sind weitere außergewöhnliche Belastungen von 8.195,00 EUR zu berücksichtigen. Die insgesamt anlässlich des ...mehr

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Zugang eines Steuerbescheides

Leitsatz Das einfache Bestreiten eines Zugangs reicht nicht aus, wenn die Umstände für einen Zugang des Bescheides sprechen. Sachverhalt Strittig war im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Einspruchseinlegung der Zugang der Einkommensteuerbescheide 2008 und 2009. Das Finanzamt berief sich hierbei darauf, dass diese Bescheide zusammen mit einem Bescheid über die Aufheb...mehr

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Überlassung einer komprimierten "ELSTER"-Einkommensteuererklärung: Grobes Verschulden des steuerlichen Beraters

Leitsatz 1. Den Steuerberater trifft ein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen, die Voraussetzung für die Gewährung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende sind, wenn er dem steuerlich unerfahrenen Steuerpflichtigen lediglich eine komprimierte Einkommensteuererklärung zur Prüfung aushändigt, ohne den für die Abgabe einer vollständigen Steuere...mehr

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Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Erteilung einer Nichtveranlagungs-­Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG

Leitsatz Die Erteilung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG beendet nicht die Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO. Normenkette §§ 38, 169 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, 170 Abs. 1 1. Alt., Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 171 Abs. 3a AO, §§ 25 Abs. 3, 36 Abs. 1, 44 Abs. 1 Satz 2, 44a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 u...mehr

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Änderung wegen einer offenbare Unrichtigkeit.

Leitsatz Eine offenbare Unrichtigkeit kann auch vorliegen, wenn die Änderung aufgrund eines Prüfhinweises erfolgt. Sachverhalt Die Steuerpflichtigen gaben in ihrer Einkommensteuererklärung 2009 für haushaltnahe Dienstleistungen 278 EUR an. Das Finanzamt setzte davon 26 EUR nicht an, da diese seiner Ansicht nach das Vorjahr betrafen. Im Einkommensteuerbescheid wurden jedoch ve...mehr

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Zur Einkunftserzielungsabsicht beim Betrieb eines Pferdehandels

Leitsatz Das Fortführen eines Betriebs trotz andauernder Verluste ist in der Regel ein Beweisanzeichen für eine fehlende Einkunftserzielungsabsicht. Der Beweis gilt in der Regel als erbracht, wenn feststeht, dass der Betrieb nicht nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt wird, und nach seiner Wesensart sowie der Art seiner Bewirtschaftung nicht nachhaltig mit Gewinn...mehr

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Entgelte für strafbare oder berufsrechtlich sanktionierte Handlungen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG

Leitsatz Ein Steuerpflichtiger erzielt Einnahmen i. S. des § 22 Nr. 3 EStG, wenn er zum Schein einen Anstellungsvertrag bei einer Firma sowie eine Betriebsleitererklärung unterzeichnet und der Firma eine Fotokopie seines Meisterbriefes überlässt, um dieser einen Betrug gegenüber den Krankenkassen zu ermöglichen, und hierfür monatliche Honorare erhält. Sachverhalt Der Steuerpf...mehr

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Festsetzungsfrist bei Aussetzungszinsen

Leitsatz Es liegt eine einheitliche Aussetzung vor, wenn zunächst gegen den Folgebescheid und dann gegen den Grundlagenbescheid Einspruch eingelegt wird und Aussetzung der Vollziehung gewährt wird. Sachverhalt Die Kläger war vom 31.12.2000 bis 30.6.2001 Kommanditist einer GmbH & Co. KG. In 2001 erließ das für die Feststellung zuständige Finanzamt eine Mitteilung, in der die v...mehr

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V Gründung der Stiftung – S... / 2.1.1.8 Zuwendungsnachweis

Rz. 502 Unabdingbar für den Spendenabzug ist die Vorlage eines von der empfangenden Körperschaft nach amtlichem Muster ausgestellten Zuwendungsnachweises (§ 50 Abs. 1 EStDV).[763] Bei der Zuwendungsbestätigung handelt es sich nicht um ein bloßes Beweismittel. Das Finanzamt ist vielmehr nicht berechtigt, den Spendenabzug anzuerkennen, falls eine solche Spendenbescheinigung ni...mehr

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Antragsveranlagung: Ermittlung der Einkünfte

Leitsatz Unter der "Summe der Einkünfte" i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG ist derjenige Saldo zu verstehen, der nach horizontaler und vertikaler Verrechnung der Einkünfte verbleibt. Versagt das Gesetz wie in § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG im Falle eines Verlustes aus privaten Veräußerungsgeschäften die Verrechnung eines Verlustes aus einer Einkunftsart mit Gewinnen bzw. Überschüssen a...mehr

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Wiedereinsetzung bei nicht eingegangenem Schriftsatz

Leitsatz Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei reiner Behauptung des rechtzeitigen Abgangs eines Einspruchs. Sachverhalt Die Kläger waren Eheleute, die im Jahr 2006 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Einkommensteuerbescheid 2006 erging am 2.6.2008 gem. der eingereichten Steuererklärung nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Mit Schreiben v. 2.10....mehr

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Änderung eines im Massenrechtsbehelfsverfahren geänderten Bescheids wegen neuer Tatsachen

Leitsatz Erlässt das Finanzamt in einem Massenrechtsbehelfsverfahren einen geänderten Bescheid, mit dem der angefochtene Einkommensteuerbescheid wegen beim BVerfG oder beim BFH anhängiger Musterverfahren für vorläufig erklärt wird, ist eine Änderung des geänderten Bescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO auch dann noch möglich, wenn dem Finanzamt die neuen Tatsachen zum Zeitpunk...mehr

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Umfang der Prüfungspflicht des Finanzamtes in einem Masseneinspruchsverfahren

Leitsatz Die gemäß § 367 Abs. 2 Satz 1 AO bestehende Pflicht des Finanzamts, im Einspruchsverfahren die Sache in vollem Umfang erneut zu überprüfen, findet ihre Grenze in den Umständen des Einzelfalles. Erlässt das Finanzamt in einem Massenrechtsbehelfsverfahren einen geänderten Bescheid, mit dem der angefochtene Einkommensteuerbescheid wegen beim BVerfG oder beim BFH anhäng...mehr

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Adressierung eines Steuerbescheides an den Vorsteher

Leitsatz Für den Zugang ist der allein der Zugang bei der Empfangsbehörde maßgeblich und nicht der Zugang bei einem bestimmten Sachbearbeiter. Sachverhalt Das Finanzamt gab am 10.9.2012 einen Einkommensteuerbescheid zur Post. Am 15.10.2012 ging im Finanzamt per Fax ein Einspruch gegen den Bescheid ein, der als persönlich an den Vorsteher adressiert war. Entsprechend der Gesch...mehr

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Zeitpunkt des Sonderausgabenabzugs gezahlter Kirchensteuer

Leitsatz Gezahlte Kirchensteuern können unabhängig davon, ob im Zahlungsjahr aufgrund der Abgeltungsteuer keine Einkommensteuer mehr anfällt, erst in dem Jahr als Sonderausgaben berücksichtigt werden, in dem sie von dem Steuerpflichtigen tatsächlich gezahlt worden sind. Das gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige überwiegend Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt und infolg...mehr

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Positive Differenz der Rückgewähr von Einlagen gegenüber den Anschaffungskosten (§ 17 Abs. 4 Satz 1 EStG) als nachträglich bekannt gewordene Tatsache

Leitsatz 1. Vereinnahmt der i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG beteiligte Steuerpflichtige Zurückzahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto i.S.d. § 27 KStG, erklärt er im Rahmen seiner Veranlagung aber keinen Veräußerungsgewinn, sondern legt dem FA nur eine Steuerbescheinigung über die zurückgezahlten Beträge vor, kann das FA einen ohne Berücksichtigung eines Veräußerungsgewinns erga...mehr

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Keine Berufung auf Treu und Glauben nach unterlassenem Untätigkeitseinspruch oder Antrag nach § 171 Abs. 3 AO

Leitsatz 1. Wer seine Einkommensteuererklärung jenseits der Fristen des § 149 Abs. 2 AO abgibt, kann sich, falls das FA vor Ablauf der Festsetzungsfrist keinen Einkommensteuerbescheid erlässt, nicht auf Treu und Glauben berufen, wenn er es selbst unterlässt, einen Untätigkeitseinspruch einzulegen oder jedenfalls einen Antrag auf Steuerfestsetzung zu stellen. 2. Der Untätigkei...mehr

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AGS 1/2013, Streitwert bei ... / 1 Sachverhalt

Zwischen den Beteiligten war im Streit, ob bei den Einkünften aus Kapitalvermögen anzusetzende Zinsen bereits in den Streitjahren (1998 bis 2001) oder erst im Jahre 2002 zugeflossen sind. Während die Klägerin, Revisionsklägerin und Erinnerungsführerin (Klägerin) die Zinsen in Höhe von insgesamt 1.364.916,00 DM in ihrer Einkommensteuererklärung für 2002 ansetzte, vertrat der ...mehr

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AGS 1/2013, Streitwert bei ... / 2 Aus den Gründen

In Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit bestimmt sich der Streitwert gem. § 52 Abs. 1 GKG nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache; betrifft sein Antrag einen auf eine Geldleistung gerichteten Verwaltungsakt, ist nach § 52 Abs. 3 GKG deren Höhe maßgebend. Im Rechtsmittelverfahren bestimmt sich der Streitwert nach den An...mehr

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Einheitliche Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts bei der Einkommen­steuerfestsetzung und der Kindergeldfestsetzung

Leitsatz 1. Erzielt ein Kind gewerbliche Einkünfte und steht ihm hinsichtlich der Gewinnermittlungsart ein Wahlrecht zwischen dem Betriebsvermögensvergleich und der Einnahme-Überschuss-Rechnung zu, so kann dieses Wahlrecht auch bei der für die Kindergeldfestsetzung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG 2002 notwendigen Ermittlung der Einkünfte des Kindes nur vom Kind und nicht vom Ki...mehr

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Bindungswirkung von Einspruchsentscheidungen gegen Dritte und Klagebefugnis der Dritten

Leitsatz Der Hinzugezogene ist klagebefugt, wenn das Finanzamt dem Einspruch des Einspruchsführers in der Einspruchsentscheidung abhilft, dem Hinzugezogenen die Einspruchsentscheidung bekannt gegeben worden ist und darin (bindende) Feststellungen getroffen sind, die gemäß § 174 Abs. 5 i. V. m. Abs. 4 AO im Folgeänderungsverfahren für den Hinzugezogenen zu einer nachteiligen ...mehr

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Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten 5 Jahre i.S.d. § 17 Abs. 1 EStG i.d.F. d. StEntlG 1999/2000/2002

Leitsatz Der Beteiligungsbegriff gem. § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG i.d.F. d. StEntlG 1999/2000/2002 ist veranlagungszeitraumbezogen auszulegen, indem das Tatbestandsmerkmal "innerhalb der letzten 5 Jahre am Kapital der Gesellschaft wesentlich beteiligt" in § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG für jeden abgeschlossenen Veranlagungszeitraum nach der in diesem Veranlagungszeitraum jeweils gelten...mehr

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Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

Leitsatz 1. Aufwendungen für eine nach Herstellung leer stehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objekts erkennbar aufgenommen und sie später nicht aufgegeben hat. 2. Grundsätzlich steht es dem Steuerpflichtigen frei, die im Einzelfall geeignete Art und Weise der P...mehr

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Teilverjährung festzustellender Besteuerungsgrundlagen

Leitsatz Der Ablauf der Frist zur Feststellung von privaten Veräußerungsverlusten wird nicht durch § 10d Abs. 4 Satz 6, 1. Halbsatz i.V.m. § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG gehemmt, soweit die Festsetzungsfrist für den Veranlagungszeitraum zwar wegen Hinterziehung der auf Einkünfte aus Kapitalvermögen entfallenden Einkommensteuer verlängert ist, die festzustellenden Besteuerungsgrundl...mehr

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Wohnungseigentümer können Handwerkerlöhne bereits im Jahr der Vorauszahlung abziehen

Leitsatz Nach Ansicht des FG Baden-Württemberg haben Wohnungseigentümer die freie Wahl, ob sie Handwerkerleistungen entweder bereits im Jahr der (Nebenkosten-)Vorauszahlung oder im Jahr der Nebenkostenabrechnung geltend machen. Über eine anderslautende Regelung der Finanzverwaltung setzte sich das Gericht hinweg. Sachverhalt Die Eigentümerin einer Eigentumswohnung machte in i...mehr

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Rechtsschutzbedürfnis bei vorläufigen Steuerbescheiden

Leitsatz Ist ein Steuerbescheid wegen eines verfassungsrechtlichen Streitpunkts vorläufig ergangen (§ 165 AO), so fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn diese Streitfrage sich in einer Vielzahl im Wesentlichen gleichgelagerter Verfahren stellt und bereits ein nicht von vornherein aussichtsloses Musterverfahren beim BVerfG anhängig ist. Sachverhalt Im Streitfall erging ein Ei...mehr

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§ 17 Abs. 1 Satz 1 EStG (1 %-Grenze) verfassungsgemäß

Leitsatz Die Beteiligungsgrenze von 1 % i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ist verfassungsgemäß. Normenkette § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, Art. 3 Abs. 1 GG Sachverhalt K ist Gründungsgesellschafter einer im Jahr 1993 errichteten und im Jahr 2000 in eine AG umgewandelten GmbH. Seine Beteiligung bewegte sich bis zu der vorliegend streitbefangenen Anteilsveräußerung im August 2003 zwische...mehr

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Keine verbindliche Zusage durch Hinweismitteilung im Steuerbescheid

Leitsatz Der Hinweis im Steuerbescheid, dass zukünftig keine Steuererklärung mehr abzugeben sei, begründet keine verbindliche Zusage des Finanzamts. Sachverhalt Den Klägern, die Rentner sind, wurde der Einkommensteuerbescheid 1997 übersandt. Dieser enthielt im Erläuterungsteil den Hinweis, dass die Steuerakte zum 1.1.1998 gelöscht werde und sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.2 Die tatsächlich zu zahlende GewSt (ab Vz 2008)

Rz. 76 Vor dem Vz 2008 war die Anrechnung nicht durch die tatsächlich gezahlte GewSt begrenzt. Eine Anrechnung konnte auch dann erfolgen, wenn der Hebesatz in der Betriebsstätten-Gemeinde 0 % betrug. Dies ist nun nicht mehr der Fall, indem die Anrechnung auf die tatsächlich zu zahlende GewSt beschränkt wurde. Hingegen stellt der Gesetzgeber nicht auf die tatsächlich gezahlte...mehr

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Keine Aussetzungszinsen zulasten des Beigeladenen im Klageverfahren gegen einen Grundlagenbescheid

Leitsatz Die Festsetzung von Aussetzungszinsen kommt nicht in Betracht, solange ein Klageverfahren gegen einen Grundlagenbescheid nicht endgültig abgeschlossen ist, auch wenn der Steuerpflichtige selbst nicht Kläger, sondern Beigeladener ist. Normenkette § 237 AO Sachverhalt Der Kläger war Mitglied einer GbR. 1993 schied er aus der Gesellschaft aus. Gegen die einheitlichen und...mehr

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ZErb 10/2012, Vom Erblasser... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet. Sie führt bereits aus verfahrensrechtlichen Gründen zur Aufhebung der Vorentscheidung. Da während des Revisionsverfahrens ein Änderungsbescheid ergangen ist, ist das Urteil des FG gegenstandslos geworden (Urteil des Bundesfinanzhofs – BFH – vom 17. Januar 2008 VI R 44/07, BFHE 220, 269, BStBl II 2011, 21). Die Sache ist zur anderweitigen Verhandlu...mehr

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Prozesszinsen: Körperschaftsteuerbescheid kein Grundlagenbescheid für den Einkommensteuerbescheid eines Gesellschafters hinsichtlich der Erfassung einer vGA

Leitsatz 1. Wird ein Einkommensteuerbescheid des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft gem. § 32a KStG unter Hinweis auf eine geänderte Erfassung der vGA in einem Körperschaftsteuerbescheid der Kapitalgesellschaft geändert, besteht kein Anspruch auf Prozesszinsen aus § 236 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a AO. 2. Der aufgrund der Erfassung einer vGA ergangene Körperschaftsteuerbesch...mehr

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Verfassungsmäßigkeit der Korrekturvorschrift des § 32a KStG

Leitsatz Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 32a KStG hinsichtlich der Änderung von Einkommensteuerfestsetzungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung zwar bestandskräftig, aber noch nicht festsetzungsverjährt waren. Normenkette § 32a, § 34 Abs. 13c KStG Sachverhalt Die Steuerpflichtigen sind Gesellschafter von Kapitalgesellscha...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttung: Zuführungskosten als Werbungskosten

Leitsatz Wendet ein Gesellschafter für die Zuführung von verdeckten Gewinnausschüttungen sog. Zuführungskosten auf, handelt es sich um Aufwendungen, die durch die Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte veranlasst sind. Sie sind Werbungskosten i. S. d. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG. Sachverhalt Der Kläger schloss einen Treuhandvertrag, wonach er als Treugeber Anteile an einer zu gründ...mehr

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Kindergeldanspruch eines einkommensteuer- und sozialversicherungspflichtig bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmers für sein in Polen lebendes Kind

Leitsatz Wird der bei einem deutschen Arbeitgeber tätige, sozialversicherungspflichtig und ESt entrichtende Arbeitnehmer (AN) ununterbrochen europaweit eingesetzt, besteht kein Anspruch auf Kindergeld für das in Polen lebende Kind, wenn er über keinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Inland verfügt. Sachverhalt Der Kläger ist der Vater seiner am 18.4.2006 geborenen To...mehr