Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.5 Ausgleichsposten bei mehrstufigen Organschaftsverhältnissen

Rz. 879 Besteht eine Organschaftskette, bei der zwischen den Gesellschaften und den Gesellschaftern jeweils Ergebnisabführungsverträge bestehen, fließen Mehr- und Minderabführungen durch die Organschaftskette bis zu dem Organträger oberster Stufe. Entsprechend sind auf jeder Stufe Ausgleichsposten zu bilden.[1] § 14 Abs. 4 KStG enthält insoweit keine ausdrücklichen Hinweise,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.4.3 Mehr- und Minderabführungen

Rz. 593 Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags wird das handelsbilanzielle Ergebnis der Organgesellschaft an den Organträger abgeführt. Steuerlich wird dem Organträger dagegen das Einkommen zugerechnet. Beide Werte können differieren, d. h. handelsbilanziell kann mehr, aber auch weniger abgeführt werden als die nach steuerlichen Vorschriften ermittelte Vermögensmehrung. Is...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.4 Umfang der Ergebnisabführung nach Handelsrecht

Rz. 372 Das AktG geht davon aus, dass auch bei Ergebnisabführungsverträgen der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt. Das bedeutet, dass die Parteien des Ergebnisabführungsvertrags grds. die Möglichkeit haben, den Umfang der Gewinnabführung selbst zu bestimmen. Aus aktienrechtlichen Grundsätzen, insbes. wegen der Erhaltung des Grundkapitals und des Gläubigerschutzes bestimmt §...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.4.2 Korrektur der "Bruttomethode"

Rz. 643 Hat die Organgesellschaft steuerlich nicht zu berücksichtigende Vermögensmehrungen oder -minderungen nach § 8b KStG, § 4 Abs. 7 UmwStG oder internationale Schachteldividenden bezogen, ist bei der Zusammenrechnung der Einkommen von Organträger und Organgesellschaft eine zusätzliche Korrektur vorzunehmen. In diesen Fällen ist bei der Ermittlung des Organeinkommens die ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.3 Bildung und Abführung nachvertraglicher Rücklagen (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 422 Auch bei der Bildung und Abführung nachvertraglicher offener Rücklagen schließt sich das Steuerrecht grds. dem Handelsrecht an, enthält aber in § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 KStG eine wichtige Einschränkung für die Bildung freier nachvertraglicher Gewinnrücklagen. Die Bildung der Kapitalrücklagen ist handelsrechtlich zwingend, daher auch steuerlich möglich und bewirkt nicht...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.2.4 Feststellung der anzurechnenden Steuer (Abs. 5 S. 3)

Rz. 940 Zusätzlich bestimmt § 14 Abs. 5 S. 3 KStG, dass von der Organgesellschaft geleistete Steuern, die bei dem Organträger anzurechnen sind, gesondert festgestellt werden. Diese Bestimmung ist erforderlich, da anzurechnende Steuern keine mit dem Einkommen der Organgesellschaft zusammenhängenden Besteuerungsgrundlagen sind. § 14 Abs. 5 S. 3 KStG entspricht § 180 Abs. 5 Nr....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.4.3 Vereinbarkeit mit europäischem Recht

Rz. 45 Innerhalb der EU führen das Erfordernis des Organträgers mit Geschäftsleitung im Inland und der "doppelte Inlandsbezug" bei der Organgesellschaft zu der Frage, ob eine unzulässige Diskriminierung ausl. Tochtergesellschaften vorliegt. Erleidet eine inl. Tochtergesellschaft Verluste und besteht zu der inl. Muttergesellschaft ein Organschaftsverhältnis, kann der Organträ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.2 Persönlicher Regelungsbereich

Rz. 497 Unklar ist nach dem Wortlaut der Vorschrift, welcher Organträger bzw. welche Organgesellschaft von der Vorschrift betroffen ist. Der zeitliche Zusammenhang der Einführung des § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 KStG durch das Gesetz v. 20.12.2001[1] mit der Zulassung der doppelt ansässigen Gesellschaft als Organträger könnte darauf hindeuten, dass die Vorschrift nur für doppelt a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.3.1 Verschmelzung und Spaltung der Organgesellschaft

Rz. 977 Wird die Organgesellschaft auf den Organträger oder einen anderen Rechtsträger umgewandelt oder verschmolzen, so verliert die Organgesellschaft ihre Eigenschaft als Rechtssubjekt mit Wirksamwerden der Umwandlung bzw. Verschmelzung und geht in diesem Zeitpunkt unter. Der Ergebnisabführungsvertrag endet mit dem Erlöschen der Gesellschaft; er geht nicht auf den übernehm...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.1.4 Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Organbeteiligung

Rz. 627 Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob Aufwendungen des Organträgers, die mit der Beteiligung an der Organgesellschaft wirtschaftlich zusammenhängen, nach § 3c EStG abzugsfähig sind. Dies betrifft insbesondere Kosten für die Darlehensfinanzierung des Erwerbs der Organbeteiligung, aber auch sonstige Aufwendungen des Organträgers, z. B. Kosten der Beteiligungsverwaltu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.6.2 Vereinbarkeit mit Art. 3 GG

Rz. 529a Die Vorschrift ruft aus mehreren Gründen Bedenken gegen ihre Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgebot nach Art. 3 GG hervor. Sie enthält ein Sonderrecht für die Organschaft, obwohl die gleiche Problematik des doppelten Abzugs von Verlusten auch bei nicht organschaftlich gebundenen Unternehmen auftreten kann. Praxis-Beispiel Die inl. A-AG unterhält eine Betriebsstätte i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.4 Mehrfachberücksichtigung der negativen Einkünfte

Rz. 511 Weitere Voraussetzung ist, dass die negativen Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft in einem ausl. Staat bei der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden. Nach der Fassung der Vorschrift vor der Änderung durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] war Voraussetzung, dass das negative Einkommen in einem a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.1.1 Allgemeines

Rz. 614 Ebenso wie bei der Organgesellschaft ist auch bei dem Organträger ein eigenes Einkommen zu ermitteln. Alle von dem Organträger verwirklichten Besteuerungsgrundlagen mit Ausnahme der Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme, die in die Ermittlung der Einkünfte eingehen, sind daher auf der Ebene des Organträgers so zu ermitteln, als wenn keine Organschaft bestünde. Daher ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.1.2 Bilanzierung der Organbeteiligung

Rz. 615 Der Organträger hat die Beteiligung an der Organgesellschaft in der Handels- und Steuerbilanz nach den allgemeinen Vorschriften zu aktivieren. Damit stellt sich auch die Frage, ob eine Teilwertabschreibung zulässig ist und welche steuerlichen Folgen sie hat. Diese Frage hat für Körperschaften als Organträger keine Bedeutung, da eine Teilwertabschreibung bei diesen na...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.3 Rechtsfolgen

Rz. 764 Für Wirtschaftsjahre der Organgesellschaft, die ab 1.1.2004 enden, also deren Ergebnisse steuerlich im Vz 2004 oder später zu erfassen sind, sind Mehrabführungen, die Folgewirkungen aus der vororganschaftlichen Zeit sind, nach dem durch Gesetz v. 9.12.2004[1] in § 14 KStG eingefügten Abs. 3 als (fiktive) Gewinnausschüttungen der Organgesellschaft an den Organträger z...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.4.3 Folgewirkungen vororganschaftlicher Vorgänge

Rz. 878a Bei Organschaftsketten entstehen bei dem obersten Organträger keine Mehr- und Minderabführungen, wenn bei der unteren Gesellschaft (Enkelgesellschaft) ein vororganschaftlicher Vorgang i. S. d. § 14 Abs. 3 eintritt. Bei der zwischengeschalteten Organgesellschaft wird dadurch eine Einnahme aus Gewinnausschüttung angenommen, die den Steuerbilanzgewinn erhöht, sodass es...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.4 Begriff der Minder- und Mehrabführungen (Abs. 4 S. 3)

Rz. 915 Die Definition der Minder- und Mehrabführungen ist aus § 14 Abs. 4 S. 6 KStG a. F. nahezu unverändert in § 14 Abs. 4 S. 3 KStG übernommen worden. Die einzige Änderung besteht darin, dass nicht mehr nur auf S. 1, sondern jetzt auf S. 1 und 2 verwiesen wird. Eine sachliche Änderung ist damit nicht verbunden. Minder- und Mehrabführungen liegen danach vor, wenn der Hande...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.1.1 Entstehungsgeschichte und Systematik

Rz. 477 § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 KStG wurde durch das Gesetz v. 20.12.2001[1] mit Wirkung ab Vz 2001 eingeführt und durch das Gesetz v. 20.2.2013[2] erweitert. Nach der ursprünglichen Fassung der Vorschrift wurde ein negatives Einkommen des Organträgers nicht berücksichtigt, soweit es in einem ausl. Staat im Rahmen einer der deutschen Besteuerung des Organträgers entsprechende...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.2 Minderabführungen als Einlagen (Abs. 4 S. 1)

Rz. 913 Nach § 14 Abs. 4 S. 1 KStG werden Minderabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, als Einlage des Organträgers in die Organgesellschaft behandelt. Der Grundfall für diese Regelung ist die Bildung einer zulässigen Gewinnrücklage in der Handels- und Steuerbilanz der Organgesellschaft.[1] In diesem Fall vermindert sich die handelsrechtliche Gewinnab...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.4.1 Bildung und Abführung nachvertraglicher Rücklagen; Verlustausgleich

Rz. 864 Generell ist ein aktiver Ausgleichsposten zu bilden, wenn eine Vermögensmehrung handelsrechtlich nicht an den Organträger abgeführt wird, sondern bei der Organgesellschaft verbleibt. Es kann sich dabei um eine auch handelsrechtlich auszuweisende Vermögensmehrung bei der Organgesellschaft (z. B. Rücklagenbildung, Ausgleich vororganschaftlicher Verluste) oder um eine n...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.5 Sonderposten mit Rücklageanteil bei der Organgesellschaft

Rz. 600 Bildete die Organgesellschaft Sonderposten mit Rücklageanteil, entstanden unter der Geltung der §§ 247 Abs. 3, 273 HGB a. F. keine Schwierigkeiten. Da ein entsprechender Ansatz in der Handelsbilanz der Organgesellschaft erforderlich war, traten sowohl beim handelsrechtlichen Jahresüberschuss der Organgesellschaft, der an den Organträger abgeführt wird, als auch bei d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 8 Auflösung einer Mehrmütterorganschaft

Rz. 1036 Das Merkmal der finanziellen Eingliederung in § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG spricht an sich dafür, dass Organträger immer nur ein einziges Unternehmen sein kann; die Mehrheit der Stimmrechte kann regelmäßig nur einer einzigen Person zustehen. Trotzdem hatte die Praxis Gestaltungen entwickelt, bei denen organschaftsähnliche Verhältnisse zu 2 oder mehr Unternehmen unter...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.4.2 Gewerbliches Unternehmen

Rz. 125 Die Personengesellschaft muss, wie jeder andere Organträger auch, ein gewerbliches Unternehmen betreiben.[1] Seit Vz 2003 müssen Personengesellschaften als Organträger nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG originär gewerblich tätig sein.[2] Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG liegt bei Personengesellschaften nur dann ein Gewerbebetrieb vor, wenn die Gesellschaft gewerblich i. S. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.6 Verdeckte Gewinnausschüttung, verdeckte Einlage

Rz. 440 Die Organgesellschaft bleibt trotz Bestehens der Organschaft zivilrechtlich selbstständiges Rechts- und Wirtschaftssubjekt und kann daher selbstständig am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Sie kann daher auch Geschäftsbeziehungen zum Organträger zu unterhalten. Damit ist es auch möglich, dass diese Beziehungen zu Bedingungen abgewickelt werden, die einem fremden D...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.2 Körperschaften mit Auslandsbezug

Rz. 187 Die Organgesellschaft musste ursprünglich Geschäftsleitung und Sitz im Inland haben (doppelter Inlandsbezug); unbeschränkte Stpfl. allein genügte nicht. Wegen der mit diesem doppelten Inlandsbezug verbundenen Diskriminierung hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.[1] Das BMF hatte sich der Ansicht der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.4.2.1 Rechtslage bis Vz 2011

Rz. 39 Hatte die Muttergesellschaft weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland, war sie grundsätzlich als Organträger ausgeschlossen. Damit stellte sich die Frage, ob diese Rechtsfolge mit dem Diskriminierungsverbot nach Art. 24 Abs. 5 OECD-MA vereinbar war. Diese Vorschrift schützt allerdings nicht den Organträger, der Gesellschafter der Organgesellschaft ist, sondern die ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.5 Zeitpunkt der Minder- und Mehrabführungen (Abs. 4 S. 4)

Rz. 916 § 14 Abs. 4 S. 4 KStG regelt, in welchem Zeitpunkt die Minder- oder Mehrabführungen erfolgt sind. Diese Regelung ist notwendig, um zu bestimmen, in welchem Zeitpunkt der Buchwertansatz um die Minder- und Mehrabführungen zu korrigieren ist. Minder- und Mehrabführungen gelten danach in dem Zeitpunkt als erfolgt, in dem das Wirtschaftsjahr der Organgesellschaft endet. F...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.3 Mehrabführungen als Einlagenrückgewähr (Abs. 4 S. 2)

Rz. 914 Nach § 14 Abs. 4 S. 2 KStG gelten Mehrabführungen mit Ursache in organschaftlicher Zeit als Einlagenrückgewähr der Organgesellschaft an den Organträger. Mehrabführungen liegen vor, wenn die handelsrechtliche Gewinnabführung höher ist als der dem Organträger im Einkommen zugerechnete Steuerbilanzgewinn der Organgesellschaft.[1] Eine Mehrabführung ist regelmäßig eine Fo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.5.1 Allgemeines

Rz. 141a Durch Gesetz v. 20.2.2013[1] wurde der Inlandsbezug des Organträgers in § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 4–7 KStG neu geregelt. Dabei wurden die Unterscheidungen zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht sowie die nach dem Ort der Geschäftsleitung und dem des Sitzes aufgegeben. Entsprechend wurde § 18 KStG ersatzlos aufgehoben. Stattdessen wird der Inlandsbezu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.1 Funktion des Gewinnabführungsvertrags im Rahmen der Organschaft

Rz. 286 Weitere Voraussetzung für die Organschaft ist nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG der Abschluss eines handelsrechtlich wirksamen Gewinnabführungsvertrags i. S. d. § 291 Abs. 1 S. 1 AktG. Ein handelsrechtlich nicht wirksamer Gewinnabführungsvertrag genügt nicht.[1] Der Gewinnabführungsvertrag muss den gesamten Gewinn erfassen, da nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG der "ganze" Gewinn a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.1.3 Rückstellung für Organverluste

Rz. 626 Für drohende Verluste aus der Übernahme eines Jahresfehlbetrags der Organgesellschaft darf der Organträger steuerlich auch dann keine Rückstellung bilden, wenn eine solche Rückstellung in der Handelsbilanz gebildet worden ist.[1] Eine handelsrechtliche Rückstellung für einen zu übernehmenden Jahresfehlbetrag ist steuerlich schon deshalb nicht anzuerkennen, weil der e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.2 Zurechnung der Beteiligung und der Stimmrechte

Rz. 215 Die Beteiligung und die Stimmrechte müssen dem Organträger zuzurechnen sein. Das bedeutet, dass die Anteile in seinem Eigentum stehen und die Stimmrechte ihm, als aus seinem Eigentum fließend, zuzurechnen sein müssen. Das ergibt sich eindeutig aus dem Wortlaut des § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG, wonach der Organträger in einer Weise an der Organgesellschaft "beteiligt" ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.5 Gewinn- und Verlustvortrag

Rz. 438 Die steuerrechtliche Behandlung der Gewinn- und Verlustvorträge folgt dem Handelsrecht.[1] Ein vorvertraglicher Gewinnvortrag ist wie eine vorvertragliche freie Rücklage zu behandeln, darf also nicht abgeführt werden. Ein vorvertraglicher Verlustvortrag braucht steuerrechtlich nicht – muss aber handelsrechtlich – ausgeglichen zu werden. Wird er vom Organträger durch ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.4.3 Steuerbarkeit und Steuerfreiheit der Mitunternehmer

Rz. 137 Für die Frage, ob eine gewerblich tätige Personengesellschaft Organträger sein kann, kommt es nur auf die Verhältnisse der Personengesellschaft an; die Ebene der Gesellschafter wird seit Vz 2003 grundsätzlich nicht mehr einbezogen. In der Regel werden die Gesellschafter einer inl. Personengesellschaft auch im Inland steuerpflichtig sein, und zwar entweder unbeschränk...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.2.3 Formwechsel des Organträgers

Rz. 966 Bei einem Formwechsel des Organträgers nach § 190 UmwG bleibt dieser, wenn auch in einem anderen Rechtskleid, bestehen.[1] Die Rechtssubjekte sind identisch, es tritt also handelsrechtlich kein Vermögensübergang ein. Der Ergebnisabführungsvertrag bleibt daher unverändert bestehen. Auch hinsichtlich der Anteile an den Tochtergesellschaften tritt kein Eigentümerwechsel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.3.1.2 Konzernsteuerumlagen

Rz. 562 Bei der Ermittlung des Handelsbilanzergebnisses der Organgesellschaft, und dann entsprechend auch des Organträgers, können Umlagen für bestimmte Steuern berücksichtigt werden, die auf Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft beruhen, für die jedoch der Organträger der Steuerschuldner ist. In Betracht kommen in erster Linie Umlagen für die Gewerbe- und die USt, ab...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.1 Abführung des ganzen Gewinns

Rz. 359 Der Ergebnisabführungsvertrag muss tatsächlich durchgeführt, d. h. der ganze Gewinn der Organgesellschaft an den Organträger abgeführt und der ganze Verlust der Organgesellschaft vom Organträger übernommen werden.[1] Damit stellt sich die Frage, was unter dem "ganzen Gewinn" zu verstehen ist. Nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG muss sich die Organgesellschaft verpflichten, du...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Bemessungszeitraum für das Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit, wenn im Bemessungszeitraum auch Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit erzielt wurde (Abs. 3 und 4)

4.1 Grundsatz des abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraums vor der Geburt (Abs. 3 Satz 1) Rz. 30 Für die Sonderkonstellationen der Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit, in denen die zum Elterngeldbezug berechtigte Person entweder im 12-Kalendermonatszeitraum nach Abs. 1 oder im Bemessungszeitraum nach Abs. 2 auch Einkommen aus selbstst...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG § 2c Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit

1 Allgemeines Rz. 1 § 2c BEEG wurde mit Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs v. 10.9.2012[1] am 18.9.2012 als eigenständige Vorschrift in das Gesetz eingefügt. Die Vorschrift gilt für den Bezug von Elterngeld für Kinder, die ab dem 1.1.2013 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen worden sind (§ 27 Abs. 1 BEEG in der v. 18.9.2012 bis 31...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG § 2d Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit

1 Allgemeines Rz. 1 § 2d BEEG wurde durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs v. 10.9.2012[1] zum 18.9.2012 als eigenständige Vorschrift eingefügt. Die Vorschrift gilt für den Bezug von Elterngeld für Kinder, die ab dem 1.1.2013 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen worden sind (§ 27 Abs. 1 BEEG in der vom 18.9.2012 bis 31.12.2014 g...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Bemessungszeitraum für das Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit (Abs. 2)

3.1 Grundsatz des abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraums vor der Geburt (Abs. 2 Satz 1) Rz. 22 Für die Ermittlung des Einkommens (nur) aus selbstständiger Erwerbstätigkeit i. S. v. § 2d BEEG vor der Geburt ist grds. der Zeitraum der letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagung vor der Geburt bzw. der Annahme des Kindes, für das das Elterngeld beantragt wird, m...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Bemessungszeitraum für das Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit (Abs. 1)

2.1 Grundsatz des Zwölfkalendermonatsprinzips vor der Geburt (Abs. 1 Satz 1) Rz. 3 Für die Ermittlung des Einkommens (nur) aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit i. S. v. § 2c BEEG vor der Geburt ist grds. der Zeitraum der letzten 12 (vollen) Kalendermonate vor dem Kalendermonat[1] der Geburt bzw. der Annahme des Kindes, für das das Elterngeld beantragt wird, maßgeblich. A...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Regelungsgehalt des Abs. 1

Rz. 4 Abs. 1, der dem Regelungsgehalt des bisherigen § 2 Abs. 7 Satz 1 BEEG in der bis zum 17.9.2012 geltenden Fassung inhaltlich weitgehend entspricht, trifft die grundlegenden Vorgaben für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit und definiert das dem Elterngeld zugrunde zu legende Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit als "Nett...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Definition als Überschusseinkünfte (Abs. 1 und 4)

3.1 Regelungsgehalt des Abs. 1 Rz. 4 Abs. 1, der dem Regelungsgehalt des bisherigen § 2 Abs. 7 Satz 1 BEEG in der bis zum 17.9.2012 geltenden Fassung inhaltlich weitgehend entspricht, trifft die grundlegenden Vorgaben für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit und definiert das dem Elterngeld zugrunde zu legende Einkommen aus nichtselbstständi...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Einkommens- und Abzugsnachweis (Abs. 2 und 3)

4.1 Grundlage der Einkommensermittlung (Abs. 2) Rz. 34 Grundlage der Einkommensermittlung ist die kalendermonatliche[1] Lohn- und Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers. Aus dieser lassen sich im Regelfall, unter Berücksichtigung der nach Abs. 1 maßgeblichen Besonderheiten (bspw. der Nichtberücksichtigung der sonstigen Bezüge i.S.d. § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG), die zur Ermittlun...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6 Vorgaben zur Abzugsermittlung (Abs. 4)

Rz. 18 Abs. 4 regelt den Nachweis der Abzugsmerkmale, die neben den Daten nach Abs. 2 dem Einkommensteuerbescheid zu entnehmen sind. Die Erforderlichkeit der Abzugsmerkmale ergibt sich aus der Regelung des § 2e BEEG. Im Gegensatz zu § 2c Abs. 3 BEEG regelt er nur die Maßgeblichkeit des Einkommensteuerbescheides zum Nachweis bestimmter Daten, die zur Ermittlung der Abzüge für...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.5 Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (Abs. 1 Sätze 1 und 4 sowie Abs. 4)

Rz. 29 Im Unterschied zum Steuerrecht ist bei den Werbungskosten nicht der tatsächliche Aufwand maßgeblich. Vielmehr wird aus Gründen der Erleichterung des Verwaltungsvollzugs lediglich auf den sog. Werbungskostenpauschbetrag in § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a) EStG (= Arbeitnehmer-Pauschbetrag) Bezug genommen. Als Werbungskosten ist einheitlich ein Zwölftel des jeweils maßgeben...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Definition als Gewinneinkünfte und grundsätzlicher Regelungsgehalt (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1, der dem Regelungsgehalt des bisherigen § 2 Abs. 8 Satz 1 BEEG in der bis zum 17.9.2012 geltenden Fassung inhaltlich weitgehend entspricht, trifft die grundlegenden Vorgaben für die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und definiert das dem Elterngeld zugrunde zu legende Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit parallel zu § 2c Ab...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Vorgaben für die Ermittlung des Einkommens im Bemessungszeitraum (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 der Vorschrift enthält zusätzliche Vorgaben für die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit im Bemessungszeitraum und stellt bei der Ermittlung der im Bemessungszeitraum zu berücksichtigen Gewinneinkünfte grds. auf die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Gewinne ab. Für die elterngeldrechtliche Gewinnermittlung ist nach Abs. 2 Satz 1 – ents...mehr