Fachbeiträge & Kommentare zu Eingliederungshilfe

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.7 Unterschied zur wesentlichen Behinderung i. S. d. § 53 SGB XII

Rz. 10 § 53 SGB XII befasst sich mit dem Anspruch auf Eingliederungshilfe. Zwar verweist der bis 31.12.2019 geltende § 53 Abs. 1 SGB XII (vgl. Art. 12 und 13 BTHG) auf den Behinderungsbegriff des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, anspruchsberechtigt sind jedoch nur Personen, die wegen einer Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt ode...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.5.5.4 Auswirkungen der ICF auf das SGB V und die sonstigen Sozialgesetzbücher

Rz. 8i Die ICF ist nicht nur bei der Anwendung des SGB IX, sondern auch bei den Leistungsansprüchen nach dem SGB V anzuwenden. Denn im Recht der Krankenversicherung sind für die Frage, ob bei einem Menschen eine medizinische Rehabilitation indiziert ist, ebenfalls die individuellen Auswirkungen seiner Krankheit im Alltag und die Faktoren, die darauf Einfluss nehmen, maßgeben...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Häftlingshilfe

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) und nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz sind steuerfrei gemäß § 3 Nr 23 EStG; Einzelheiten > Steuerbefreiungen Rz 180 ff. Steuerfrei ist auch die Eingliederungshilfe (§ 9a HHG); sie wird nicht für den Verlust von Hausrat oder Kleidung gewährt und mindert deshalb nicht die als > Außergewöhn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.1 Sonderregelung für Fachleistungen der Eingliederungshilfe

Rz. 1a Das Achte Kapitel Teil 2 SGB IX (§§ 123 bis 134) enthält das Vertragsrecht für die Besonderen Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht) i. d. F. Art. 1 BTHG ab 1.1.2020 (Eingliederungshilfe) und regelt, unter welchen Voraussetzungen der Träger der Eingliederungshilfe die Kosten der Leistungen der Einglieder...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.6 Grundlagen des Vertragsrechts der Eingliederungshilfe

Rz. 7 § 123 regelt die allgemeinen Grundsätze der Beziehungen zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern. Die §§ 124 bis 134 enthalten konkretisierende Bestimmungen. Rz. 8 Das im Achten Kapitel Teil 2 SGB IX enthaltene Vertragsrecht regelt unmittelbar das Leistungserbringungsrecht für die Eingliederungshilfe zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer als eine der ...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.2 Vertragspartner (Abs. 1 und 3)

Rz. 16 Vertragspartner sind die Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringer (Abs. 1 Satz 1) oder der Verband, dem der Leistungserbringer angehört (Abs. 1 Satz 2). Verbände der Träger der Eingliederungshilfe sind nicht abschlussberechtigt. Abs. 1 Satz 1 konkretisiert den zuständigen Vertragspartner aufseiten des Trägers der Eingliederungshilfe, wonach der für den...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.8 Überblick zu den Regelungen des § 123

Rz. 14 § 123 bildet die Eingangsnorm des Vertragsrechts der Eingliederungshilfe (neu) und enthält die allgemeinen Grundsätze für die Erbringung von Leistungen durch externe Leistungserbringer. Neben der bereits im Vertragsrecht der Sozialhilfe begründeten allgemeinen Grundsätze wurde § 123 um weitere neue allgemeine Grundsätze ergänzt, die bei der Erbringung von Leistungen n...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.1 Vereinbarungsvorbehalt (Abs. 1)

Rz. 15 Abs. 1 legt für die Legitimation zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe einen Vereinbarungsvorbehalt fest. Danach darf der Träger der Eingliederungshilfe Leistungen der Eingliederungshilfe durch Dritte (Leistungserbringer) grundsätzlich nur bewilligen, soweit eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Träger des Leistungserbringers und dem für den Ort ...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.9 Unmittelbarer Zahlungsanspruch gegen den Leistungsträger (Abs. 6)

Rz. 29 In Abs. 6 wird erstmals ein unmittelbarer öffentlich-rechtlicher Zahlungsanspruch des Leistungserbringers gegen den Träger der Eingliederungshilfe normiert. Die ablehnende Haltung seitens des Bundesrates gegen diese Regelung unter Berufung auf die BSG-Rechtsprechung zum zivilrechtlichen Schuldbeitritt setzte sich nicht durch (vgl. BR-Stellungnahme zum Entwurf eines BT...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.7 Verdrängung des Vergabe-/Konzessionsrechts

Rz. 11 Das Vertragsrecht der Eingliederungshilfe regelt abschließend, unter welchen Voraussetzungen der Träger der Eingliederungshilfe die Kosten der Leistungen der Eingliederungshilfe zu übernehmen hat. Daran ändert auch die Sonderregelung des § 132 SGB XII nichts, da diese Norm nicht zur unmittelbaren Anwendung des Vergaberechts legitimiert (vgl. Begründung Regierungsentwu...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.2 Bisheriges Recht

Rz. 2 Unmittelbarer Vorläufer der Regelungen in den §§ 123 ff. SGB IX sind die Vorschriften des Zehnten Kapitels SGB XII (§§ 75 bis 81) über die Einrichtungen und Dienste der Sozialhilfe und damit auch der Eingliederungshilfe (Sechstes Kapitel SGB XII), die wiederum mit Wirkung zum 1.1.2005 die §§ 93 BSHGff. abgelöst haben. Rz. 3 Entscheidende Stationen der Novellierung der m...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.4 Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 21 Satz 2 übernimmt inhaltsgleich die bisherige Regelung des § 75 Abs. 3 Satz 2 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019), wonach die Vereinbarung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit beachten muss. Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die dem Träger der Eingliederungshilfe die Möglichkeit einräumen, auf die Höhe und Ausgestaltung d...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.8 Kostenübernahme ohne Vereinbarung (Abs. 5)

Rz. 27 In Abweichung des in Abs. 1 Satz 1 normierten Vereinbarungsvorbehalts kann eine Leistung auch durch einen Leistungserbringer, mit dem keine schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde, erbracht werden. Im Wesentlichen übernimmt der Gesetzgeber die bisherige Bestimmung des § 75 Abs. 4 SGB XII (i. d. F. bis zum 31.12.2019). Voraussetzung für die Bewilligung ist eine Bes...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.2.4 Verfahrensgrundsätze vor der Schiedsstelle – Mitwirkungspflichten der Vertragsparteien

Rz. 12 Verfahrensgrundsätze regelt der Bundesgesetzgeber nicht; die nähere Bestimmung des Verfahrens der Schiedsstellen erfolgt durch Rechtsverordnung der Länder (§ 133 Abs. 5 Nr. 6). Die allgemeinen Verfahrensgrundsätze aus SGB X und SGG sind ergänzend (Vorbehaltsklausel in § 37 SGB I zu beachten) heranzuziehen (vgl. Becker, SGb 2013, 712; Gottlieb, in: Schnapp/Düring, Hand...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.10 Konkurrenzregelungen

Rz. 32 Die Bestimmungen des § 38 (Verträge mit Leistungserbringern) sind grundsätzlich zu beachten. Da § 38 (Teil 1 Kapitel 7) kein Regelungsvorrang zukommt (vgl. § 7 Abs. 2) und die Bestimmungen der §§ 123 ff. abschließend Grundlage der Vereinbarungen zwischen Trägern der Eingliederungshilfe und Leistungserbringern sind, dürfte dem § 38 letztlich keine eigenständige Bedeutu...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.4 Begrenztes Inkrafttreten zum 1.1.2018 – vollständiges Inkrafttreten zum 1.1.2020

Rz. 6 Das Achte Kapitel SGB IX trat zwar bereits zum 1.1.2018 in Kraft (Art. 26 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BTHG). Seine volle Wirksamkeit entfaltete die Regelung aber erst mit Inkrafttreten der Strukturreform der Eingliederungshilfe (neu) zum 1.1.2020. Im Zeitraum 2018 und 2019 bildeten die Vorschriften des neuen Vertragsrechts der Eingliederungshilfe nur die Ermäch...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.3.1 Rechtscharakter des Vertrages

Rz. 19a Leistungs- und Vergütungsverträgen kommt der Charakter von "Normverträgen" zu, mit der Folge, dass diesen eine öffentlich-rechtliche Wirkung zukommt (vgl. §§ 53 ff. SGB X; st. Rspr. BSG, Urteil v. 23.11.2023, B 8 SO 1/23 R, Rz. 16 m. w. N.; vgl. bereits BVerwG, Urteil v. 30.9.1993, 5 C 41/91; allg. Ansicht Streichsbier, in: Grube/Wahrendorf/Flint/Streichsbier, SGB IX...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.2.1 Gründe für die Konfliktlösung über ein Schiedsstellenverfahren

Rz. 8 Bei einem Scheitern der Verhandlungsaufforderung oder der Verhandlungen (vgl. Rz. 7) kann die abgewiesene Partei Rechtsschutz suchen. Das übliche Rechtsmittel zur Durchsetzung von Interessen öffentlich-rechtlicher Natur sind Klagen vor den Gerichten, zum Teil mit der Prozessvoraussetzung, dass ein verwaltungsrechtliches Vorverfahren stattgefunden hat. Im Bereich des Ei...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.2.3 Streitgegenstand der Prüfung durch die Schiedsstelle – beide Vereinbarungen

Rz. 10 Abs. 2 knüpft an die erste Regelung bei Einführung des Schiedsstellenverfahrens in das allgemeine Sozialhilferecht an (vgl. Komm. zu § 123 Rz. 3) und führt die Zuständigkeit der Schiedsstelle für alle Vereinbarungen also Leistungs- und Vergütungsvereinbarung wieder ein. Vorherige Versuche, auch die Leistungsvereinbarung wieder schiedsstellenfähig zu machen, scheiterte...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.1.1 Vertragsparteien

Rz. 6 Jede potenzielle Vertragspartei (Leistungserbringer oder der Träger der Eingliederungshilfe) kann Vertragsverhandlungen initiieren. Dazu muss er die jeweils andere Vertragspartei schriftlich zu Verhandlungen über den Abschluss einer Vereinbarung (Leistungs- und/oder Vergütungsvereinbarung) auffordern. Da nach § 123 Abs. 1 Satz 2 ein Verband, dem der Leistungserbringer ...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.7 Pflicht zur Leistungserbringung durch Leistungserbringer (Abs. 4)

Rz. 25 Abs. 4 Satz 1 entspricht der bisherigen Regelung des § 75 Abs. 1 S. 2 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019), der vorsah, in die Vereinbarung die Verpflichtung des Leistungserbringers aufzunehmen, dass er im Rahmen des vereinbarten Leistungsangebots Leistungsberechtigte aufzunehmen und zu betreuen hat. Durch die Aufnahme in die allgemeinen Grundsätze des Vertragsrechts wir...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.3.2 Schriftform

Rz. 20 Die Vereinbarungen zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe (Leistungsträger) und den leistenden Dritten (Leistungserbringer) sind schriftlich abzuschließen (Abs. 1). Als öffentlich-rechtliche Verträge nach dem Sozialgesetzbuch unterliegen sie diesen Anforderungen, u. a. an die Schriftform nach § 56 SGB X. Konkludente Vereinbarungen sind unzulässig (vgl. LSG Berli...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 126 regelt das Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung und gehört zum besonderen Vertragsrecht der Eingliederungshilfe in Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX. 1.1 Bisheriges Recht Rz. 2 § 126 übernimmt weitgehend inhaltsgleich die Bestimmungen in § 77 Abs. 1 Satz 3 bis 6 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019 (mit Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2) und § 77 Abs. 2 SGB XII i. d. F. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 3 Literatur

Rz. 35 Busse in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 4. Aufl., 2023, (§ 123 SGB IX Online-Stand: 23.7.2024). Diehm, Auswirkungen des BTHG auf das sozialhilferechtliche Dreiecksverhältnis, ZFSH 2019, 71. Eicher, Rezension, 50 Jahre Sozialhilfe. Eine Festschrift, herausgegeben von Jonathan I. Fahlbusch, Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V., ...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 1.3 Begrenztes Inkrafttreten zum 1.1.2018

Rz. 4 § 126 trat zwar bereits zum 1.1.2018 in Kraft. Ihre volle Wirksamkeit entfaltet die Regelung aber erst mit Inkrafttreten der Strukturreform der Eingliederungshilfe (neu) zum 1.1.2020. Im Zeitraum 2018 und 2019 bildete die Vorschrift die Ermächtigungsgrundlage neue Verträge mit Wirkung zum 1.1.2020 vorzubereiten und abzuschließen (vgl. Komm. zu § 123). Soweit der Abschl...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.3 Vergleich zum Vertragsrecht des Zehnten Kapitels SGB XII ab 1.1.2020

Rz. 5 Abs. 1 entspricht dem Regelungsinhalt des § 75 Abs. 1 SGB XII i. d. F. des Art. 13 BTHG ab 1.1.2020, Abs. 4 entspricht der Wirkung der in § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB XII vorgesehenen Bestimmung. Abs. 5 entspricht § 75 Abs. 4 XII i. d. F. des Art. 13 BTHG ab 1.1.2020. Eine Regelung zur Leistungserbringung in zugelassenen Pflegeeinrichtungen (ab 1.1.2020: § 76a SGB XII i. d. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 1.2 Vergleich zum Vertragsrecht des Zehnten Kapitels SGB XII ab 1.1.2020

Rz. 3 § 126 entspricht inhaltlich dem § 77a XII i. d. F. des Art. 13 BTHG ab 1.1.2020 und gehört zum besonderen Vertragsrecht der Eingliederungshilfe in Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX. Die Zuständigkeit der Schiedsstelle für alle Vereinbarungen wird auch im Vertragsrecht der allgemeinen Sozialhilfe sichergestellt (§ 77 Abs. 2 XII i. d. F. des Art. 13 BTHG ab 1.1.2020).mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.5 Vereinbarungszeitraum – Prospektive Vergütungsvereinbarung

Rz. 23 Abs. 2 Satz 3 stellt klar, dass die Vereinbarung entsprechend dem bisher geltenden Recht der Sozialhilfe nur für künftige Zeiträume abgeschlossen werden darf. Das Prinzip der prospektiven Vergütungsvereinbarung entgegen dem Selbstkostendeckungsprinzip hat sich bewährt und wird im Vertragsrecht der Eingliederungshilfe übernommen (vgl. Komm. in Rz. 3). Ausgangspunkt war...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.2.1 Überblick

Rz. 5 Nach § 7 Abs. 1 gelten die Vorschriften des SGB IX und damit § 74 SGB IX nur, wenn das jeweilige rehabilitationsträgerspezifische Recht (z. B. SGB V für die Krankenversicherung) nicht etwas Abweichendes regelt (vgl. auch BSG, Urteile v. 22.3.2012, B 8 SO 30/10 R, v. 31.1.2012, B 2 U 1/11 R, und v. 26.6.2007, B 1 KR 36/06 R). Das bedeutet: Die Voraussetzungen für die Le...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.1.2 Formelle Anforderungen an eine Aufforderung zu Vertragsverhandlungen

Rz. 7 § 126 enthält zwar für Erstverhandlungen keine Vorgaben für den notwendigen Inhalt der Aufforderung. Diese sollte zumindest den Verhandlungsgegenstand konkretisieren und sich nicht auf den bloßen Wunsch nach einer Verhandlung beschränken, um die Antragsberechtigung an die Schiedsstelle im Konfliktfall auszulösen. Bei einer Aufforderung zum Abschluss einer Folgevereinba...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.2.5 Rechtscharakter des Schiedsstellenspruchs – Begründung

Rz. 19 Der Rechtscharakter des Schiedsstellenspruchs ist in der Literatur umstritten. Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich um einen vertragsgestaltenden Verwaltungsakt i. S. d. § 31 Satz 1 SGB X (st. Rspr., BSG, Urteil v. 23.7.2014, B 8 SO 2/13 R, Rz. 11 m. w. N. bereits BVerwG, Urteil v. 1.12.1998, 5 C 17.97, und BVerwG, Urteil v. 28.2.2002, 5 C 25.01; auch Gottlie...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.3 Inkrafttreten von Vereinbarungen oder Festsetzen durch die Schiedsstelle (Abs. 3)

Rz. 23 Grundsätzlich obliegt die Festlegung des Zeitpunkts des Inkrafttretens einer Vereinbarung den Vertragspartnern, im Konfliktfall der Schiedsstelle. Allerdings haben diese den gesetzlichen Rahmen in Abs. 3 zu beachten. Ein rückwirkendes Inkrafttreten der Leistungsvereinbarung ist möglich. Für die Vergütungsvereinbarung schließt Abs. 3 Satz 5 ein rückwirkendes Inkrafttre...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 3 Literatur

Rz. 25 Becker, Das Schiedsstellen-Verfahren im Sozialrecht, SGb 2013, 664 und 712. Boetticher/Tammen, Die Schiedsstelle nach dem Bundessozialhilfegesetz: Vertragshilfe oder hoheitliche Schlichtung?, RsDE (2003 ) Nr. 54 S. 28. Eicher, Die Schiedstellen der Eingliederungs- und Sozialhilfe, SGb 2023, 145. Düring, Aktuelle Rechtsprechung des BSG zu Schiedsstellen und Schiedspersone...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 61 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 in Kraft getreten und wurde durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 mit Neufassung des Abs. 1 sowie neuer Abs. 2, 3 und 5 noch vor dem Inkrafttreten des SGB II insgesamt zum 1.1.2005 wieder g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.4 Orthopädische Schuhe, therapeutische Geräte und Ausrüstungen

Rz. 29 Für folgende Bedarfe nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 werden Leistungen von den Jobcentern für den Bund gesondert erbracht: Anschaffung von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von orthopädischen Schuhen, therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, Miete von therapeutischen Geräten. Dabei handelt es sich um eher seltene und nicht typische Bedarfslagen. Gleichwohl hat der Gesetzgeber...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.4 Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung (Abs. 5 bis 10)

Rz. 45 Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den kommunalen Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1. Hierbei gelten landesspezifische Beteiligungsquoten, deren Höhe sich aus den gesetzlich festgelegten Werten nach § 46 Abs. 6 und 7 sowie den mit der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung aufgrund der Ermächtigung in Abs. 10 festzulegenden...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Häusliche Krankenpflege / 7.3 Behandlungspflege in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Versicherte erhalten in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen i. S. d. § 43a SGB XI Leistungen der Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V, wenn der Bedarf an Behandlungspflege eine ständige Überwachung und Versorgung durch eine qualifizierte Pflegefachkraft erfordert. Dieser seit 1.1.2017 bestehende Anspruch besteht unabhän...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilhabeplanung / 2.1 Durchführung/Ziel

Zur Durchführung des Teilhabeplanverfahrens kann eine Teilhabeplankonferenz stattfinden, zu der der verantwortliche Rehabilitationsträger lädt.[1] Sie soll durchgeführt werden, wenn dies für die Ausarbeitung eines Teilhabeplans erforderlich und zweckmäßig ist, insbesondere im Fall einer Vielzahl von Leistungen aus verschiedenen Leistungsgruppen, großem Umfang oder langer Lau...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungsvereinbarungen (Ra... / 1 Leistungsarten

Leistungsvereinbarungen sind für die Übernahme des Leistungsentgelts gem. § 78b Abs. 1 SGB VIII durch die Träger der Jugendhilfe bei folgenden Leistungen notwendig: Leistungen für Betreuung und Unterkunft in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform[1], Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder[2], Leistungen zur Unterstützung bei notwendiger Unterbrin...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 3 Zuständigkeit

Die einzelnen Leistungen zur Teilhabe sind nicht einem eigenständigen Sozialleistungsbereich übertragen. Sie sind in die Aufgaben der unter Abschn. 2 genannten Leistungsträger, die bei den Leistungen zur Teilhabe als Rehabilitationsträger bezeichnet werden, integriert. Nach § 6 SGB IX werden erbracht: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Träger der Kranken-, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilhabeplanung / 1.4 Inhalt des Teilhabeplans

Der Teilhabeplan dokumentiert: den Tag des Antragseingangs beim leistenden Rehabilitationsträger und das Ergebnis der Zuständigkeitsklärung und Beteiligung der Rehabilitationsträger und weiterer Akteure, die Feststellungen über den individuellen Rehabilitationsbedarf auf Grundlage der Bedarfsermittlung nach § 13 SGB IX, die zur individuellen Bedarfsermittlung nach § 13 SGB IX e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 3.2.6 Träger der Jugendhilfe/Sozialhilfe

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe treten nachrangig bei allen Teilhabeleistungen ein, wenn benötigte Leistungen von vorrangig zuständigen Trägern nicht in Anspruch genommen werden können. Für Leistungen zur sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung sind sie die wichtigsten Träger.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilhabeplanung / Zusammenfassung

Begriff Mit dem Teilhabeplan wird sichergestellt, dass die erforderlichen Leistungen von den beteiligten Rehabilitationsträgern in Abstimmung mit dem Leistungsberechtigten hinsichtlich Ziel, Art und Umfang funktionsbezogen individuell festgestellt werden, damit diese nahtlos ineinandergreifen können. Er ist selbst kein Verwaltungsakt, vielmehr Grundlage zum Erlass der Leistu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 4 Selbstbeschaffte Leistungen

Wird der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe nicht – regelmäßig – innerhalb von 2 Monaten ab Antragseingang seitens des Rehabilitationsträgers entschieden und ist eine Information des Versicherten über die Gründe der nicht rechtzeitigen Bearbeitung nicht oder unzureichend (hinreichende Gründe) erfolgt[1], gilt die beantragte Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Dies ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachrang (§ 10 SGB VIII) / 3 Abgrenzung der Leistungen des SGB VIII zum SGB XII

Besteht im konkreten Fall sowohl ein Anspruch gegen den Träger der Sozialhilfe als auch gegen den Jugendhilfeträger, ist die Jugendhilfe vorrangig zuständig. Mit Wirkung vom 1.1.2020 gilt das auch für Ansprüche nach dem SGB IX, das gegenüber dem SGB VIII ebenfalls subsidiär ist.[1] Etwas anderes gilt für die Kosten einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung für Schüler und K...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachrang (§ 10 SGB VIII) / 4 Abgrenzung zur Schule

Wegen des Erziehungsauftrags der Schule[1] kommt es häufig zu Abgrenzungsstreitigkeiten bei Teilleistungsschwächen wie Legasthenie, Dyskalkulie oder Aufmerksamkeitsdefizitsyndromen (ADS). Rechnet man die Hilfe bei solchen Schwächen (z. B. durch Schulbegleiter) nicht dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zu, muss die Jugendhilfe mit Eingliederungshilfe tätig wer...mehr