Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümerversammlung

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Untergeordnete Bedeutung

Rz. 48 Das Tatbestandsmerkmal steht als Ausfluss des Selbstbestimmungs- und -verwaltungsrechts der Wohnungseigentümer in einem Spannungsfeld zwischen der eigenständigen Tätigkeit des Verwalters bei der Wahrnehmung der Aufgaben der laufenden Verwaltung, an denen die Wohnungseigentümer üblicherweise nur geringes Beteiligungsinteresse haben, einerseits und den nicht monetären I...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Sonstige Fälle ordnungsmäßiger Verwaltung (Übersicht über die Rechtsprechung)

Rz. 36 Als Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung, die mit Mehrheit beschlossen und somit vorbehaltlich der Entscheidung für eine Alternative, die ebenfalls einer korrekten Ermessensausübung entspricht, auch verlangt werden können, wurden anerkannt:mehr

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Einstweilige Verfügung / 4 Einstweilige Verfügung auf Verhinderung der Durchführung einer Eigentümerversammlung

Grundsätzlich kann die Durchführung einer von einer nicht berechtigten Person einberufenen Eigentümerversammlung per einstweiliger Verfügung verhindert werden.[1] Allerdings kann die Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung, die vom nicht mehr bestellten Verwalter einberufen wurde, nicht per einstweiliger Verfügung verhindert werden. Es besteht nämlich keine Vermutun...mehr

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Einstweilige Verfügung / 3 Einstweilige Verfügung auf Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung

Im Wege der einstweiligen Verfügung kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer jedoch wiederum nur ausnahmsweise dann verpflichtet werden, eine Eigentümerversammlung einzuberufen, wenn die Behandlung eines bestimmten Punkts so dringend ist, dass ein Eigentümer, der bei seinem Einberufungsverlangen ein ordentliches Hauptsacheverfahren abwartet, unverhältnismäßig großen, gar...mehr

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Einstweilige Verfügung / Zusammenfassung

Begriff Die einstweilige Verfügung dient der vorläufigen Sicherung eines Anspruchs oder des Rechtsfriedens, wenn aufgrund besonderer Eilbedürftigkeit der Ausgang eines Erkenntnisverfahrens nicht abgewartet werden kann und ansonsten vollendete Tatsachen geschaffen oder irreparable Nachteile eintreten würden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Regelungen zur einstweiligen...mehr

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Einstweilige Verfügung / 2 Einstweilige Verfügung auf Aufnahme eines Tagesordnungspunkts

Regelmäßig scheitert ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung auf Aufnahme eines Tagesordnungspunkts zur Behandlung auf der Eigentümerversammlung am fehlenden Verfügungsgrund. Eine einstweilige Verfügung ist nämlich nur dann gerechtfertigt, wenn der Verfügungskläger ausnahmsweise auf die sofortige Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs so dringend angewiesen ist, dass e...mehr

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Einstweilige Verfügung / 1 Voraussetzungen

Voraussetzung einer einstweiligen Verfügung ist stets, dass ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges richterliches Eingreifen besteht. Die Eilbedürftigkeit der einstweiligen Verfügung ist zu begründen und glaubhaft zu machen. Praxis-Beispiel Einstweilige Verfügungen im Bereich des Wohnungseigentums Praxisrelevante Beispiele für einstweilige Verfügungen im Bereich des Wohnun...mehr

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Abwasserleitung: Gemeinscha... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer habe 10/11 der Kosten zu tragen, der Wohnungseigentümer 1/11! Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer habe ihre Pflichten verletzt. Leitungen für Abwasser seien regelmäßig gemeinschaftliches Eigentum, auch wenn sie sich im Bereich des Sondereigentums befänden, bis zur ersten für die Handhabung durch den Sondereigentümer vo...mehr

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Gebrauchsregelung: Abgrenzu... / 3 Das Problem

Im Jahr 2024 fassen die Wohnungseigentümer folgenden Beschluss: "Die Eigentümerversammlung genehmigt einstimmig die auf ca. 2 Jahre zeitlich begrenzte Aufstellung einer Kinderwagengarage links bündig an der Wand zum Nachbargebäude P-Straße vor der Kneipe "Fr.". Die Abmessungen betragen ca. 1,2 m breit, 2 m tief und 1,35 m hoch. Alle mit der Maßnahme verbundenen Kosten wie Au...mehr

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Abmahnung im Wohnungseigentum / 7.1 Abmahnung gegenüber dem Eigentümer

Dem Eigentümer kann gemäß § 17 Abs. 2 WEG das Wohnungseigentum entzogen werden, wenn er trotz Abmahnung wiederholt gröblich gegen die ihm nach § 14 WEG obliegenden Pflichten verstößt. Darüber hinaus ist eine Abmahnung grundsätzlich auch dann erforderlich, wenn die Entziehung auf § 17 Abs. 1 WEG gestützt wird, ohne dass das Regelbeispiel des § 17 Abs. 2 WEG vorliegt.[1] Grund...mehr

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Wohnungseigentumsgemeinscha... / 2.3.2 Verzicht auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG)

Auf die Steuerfreiheit der Umsätze nach § 4 Nr. 13 UStG kann gem. § 9 Abs. 1 UStG verzichtet werden.[1] Die sog. Option zur Umsatzsteuer ist für Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG nicht möglich.[2] Bis auf den Sonderfall des Erwerbs von Grundstücken in der Zwangsversteigerung nach § 9 Abs. 3 UStG [3] ist die Option an keine Form oder Frist gebunden. Allerdings kann...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / c) Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung wegen Durchführungsverbot bzgl. Eigentümerversammlung

Rz. 31 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.6: Antrag auf einstweilige Verfügung wegen Durchführungsverbot bzgl. Eigentümerversammlung An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Antrag auf einstweilige Verfügung nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG i.V.m. 935, 940 ZPO des Wohnungseigentümers _________________________, ________...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 2. Einberufung der Eigentümerversammlung

a) Voraussetzungen der Einberufung Rz. 26 Die Wohnungseigentümerversammlung bzw. die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit sind das Willensbildungsorgan der GdWE. Wohnungseigentümer ordnen ihre Angelegenheiten untereinander und im Verhältnis zu Dritten kollektiv durch Beschlussfassung (Gesamtakt) oder Vereinbarung (Kollektivvertrag). Beschlüsse sind das Regelungsinstrument v...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / b) Muster: Erzwingungsklage gegen den Verband

Rz. 29 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.5: Erzwingungsklage gegen den Verband An das Amtsgericht Abt. für Wohnungseigentumssachen Klage gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG der Wohnungseigentümer Eheleute _________________________, wohnhaft _________________________-Straße, _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ geg...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / a) Voraussetzungen der Einberufung

Rz. 26 Die Wohnungseigentümerversammlung bzw. die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit sind das Willensbildungsorgan der GdWE. Wohnungseigentümer ordnen ihre Angelegenheiten untereinander und im Verhältnis zu Dritten kollektiv durch Beschlussfassung (Gesamtakt) oder Vereinbarung (Kollektivvertrag). Beschlüsse sind das Regelungsinstrument vor allem der laufenden Verwaltungs...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / Literaturtipps

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XI. Muster: Nichtigkeitsfeststellungs- und Ungültigkeitsklage (Haupt- und Hilfsantrag)

Rz. 94 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.25: Nichtigkeitsfeststellungs- und Ungültigkeitsklage (Haupt- und Hilfsantrag) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 44 WEG des Wohnungseigentümers _________________________, _________________________-Straße, _________________________ – Kläger – Prozessbevol...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / IX. Muster: Anfechtungs- und Zustimmungsklage bei negativem Beschluss

Rz. 92 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.23: Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage bei negativem Beschluss Klage nach § 44 WEG der Wohnungseigentümer Eheleute _________________________, _________________________-Straße, _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen den Verband "GdWE" ____________________...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / IV. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden und rückständigen Hausgelds basierend auf Beschlüssen zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

Rz. 87 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.20: Gerichtliche Geltendmachung laufenden und rückständigen Hausgelds basierend auf Beschlüssen zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung (Rubrum wie Muster Rdn 84) Namens und in Vollmacht der Klägerin wird beantragt,mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / c) "Dringender Fall"

Rz. 42 Bei Eilbedürftigkeit können Wohnungseigentümer einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.[118] So kann mit gerichtlicher Hilfe nach den §§ 43 Abs. 2, 44 Abs. 1 und 2 WEG, §§ 935 ff. ZPO der amtierende Verwalter abberufen und/oder ein neuer Verwalter bestellt werden. Auch kann die in einem Hauptsacheverfahren angefochtene (Wieder-)Bestellung des Verwalters im Wege ...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 2. Anmerkungen zum Muster

Rz. 69 Vgl. Riecke/Schmidt/Elzer, Die erfolgreiche Eigentümerversammlung, Rn 1234.mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / d) Einberufungsermächtigung

Rz. 32 § 24 Abs. 3 WEG schafft – auch prophylaktisch – die Möglichkeit, eine Eigentümerversammlung auch von einem durch (Vorrats-)Beschluss ermächtigten Eigentümer einzuberufen. Die neue Regelung des § 24 Abs. 3 WEG hat auch Auswirkungen auf das gerichtliche Verfahren. Die Ausgestaltung der Ermächtigung als Beschluss führt dazu, dass nunmehr nicht mehr ein konstitutiver Akt d...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / c) Muster: Tagesordnungsergänzung, hilfsweise Neuladung (Einladung bereits versandt)

Rz. 36 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.8: Tagesordnungsergänzung, hilfsweise Neuladung (Einladung bereits versandt) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Eilt! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf einstweilige Verfügung gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG, §§ 935, 940 ZPO des Wohnungseigentümers _______________________...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan ohne Fortgeltungsklausel

Rz. 84 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.18: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan ohne Fortgeltungsklausel An das Amtsgericht _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG _________________________ der GdWE _________________________-Straße in _________________________, vertreten durch den WEG-...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / III. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan mit Fortgeltungsklausel

Rz. 86 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.19: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan mit Fortgeltungsklausel An das Amtsgericht _________________________ (Rubrum etc. wie Muster Rdn 84) Begründung: Die Parteien bilden die im Rubrum genannte GdWE. In der Eigentümerversammlung vom _________________________, dere...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / V. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds sowie Sonderumlage

Rz. 88 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.21: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds sowie Sonderumlage (Rubrum etc. wie Muster Rdn 84) Begründung: Die Parteien bilden die im Rubrum genannte GdWE. In der Eigentümerversammlung vom _________________________, deren Protokoll überreicht wird als Anlage K 1, beschlossen die Eigentümer Vorschüsse zur K...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / b) Muster: Tagesordnungsergänzung (Einladung noch nicht versandt)

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.7: Tagesordnungsergänzung (Einladung noch nicht versandt) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG des Wohnungseigentümers _________________________, _________________________-Straße, _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtig...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / L. Vergütung des Rechtsanwalts

Rz. 105 Es gelten die allgemeinen Vorschriften des RVG uneingeschränkt auch für WEG-Sachen. Im außergerichtlichen Tätigkeitsbereich ist dies die Rahmengebühr nach Nr. 2300 RVG-VV. Bei Abschluss eines Vergleichs entsteht die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 RVG-VV.[206] Bei mehreren Auftraggebern – seit 1.12.2020 nicht mehr bei den Beschlussklagen des § 44 WEG n.F. – steht dem A...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 24 Ein Wohnungseigentümer möchte auf seinem Balkon einen Glaswintergarten errichten und dazu im Voraus die Zustimmung der anderen Miteigentümer einholen. Er stellt sich vor, dass eine Beschlussfassung über seinen Antrag das geeignete Mittel ist und wendet sich an den Verwalter, damit dieser seinen Antrag auf die Tagesordnung der anstehenden Eigentümerversammlung setzt.mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 4. Muster: Anfechtung des negativen Abberufungsbeschlusses und positive Feststellung der Abberufung des Verwalters durch einen Wohnungseigentümer

Rz. 48 Zum Negativbeschluss vgl. Wenzel, ZMR 2005, 413. Rz. 49 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.12: Anfechtung des negativen Abberufungsbeschlusses und positive Feststellung der Abberufung des Verwalters durch einen Wohnungseigentümer An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Antrag nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 3, 44 A...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / X. Muster: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses

Rz. 93 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.24: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Baustopp) nach § 44 WEG, §§ 935 ff. ZPO In der WEG-Sache der Wohnungseigentümer Eheleute _________________________, _________________________-Straße, ______________________...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 5. Muster: Herausgabe von Verwaltungsunterlagen gegen den Vorverwalter

Rz. 55 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.14: Herausgabe von Verwaltungsunterlagen gegen den Vorverwalter An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG des Verbandes GdWE der Wohnungseigentumsanlage _________________________-Straße, vertreten durch den WEG-Verwalter der Firma _________...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XX. Muster: Vollstreckungsabwehrklage

Rz. 103 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.31: Vollstreckungsabwehrklage An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Wohnungseigentümers _________________________, _________________________-Straße, _____________________...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 3. Abnahme bei Nachzügler-Erwerbern

Rz. 34 Der BGH hat sich in der letzten Zeit darüber hinaus in einer Reihe von Entscheidungen mit dem Thema Nachzügler-Erwerber auseinandergesetzt. Hierbei geht es um Erwerber, die von einem Bauträger erst nach der Fertigstellung eines Projekts insbesondere Eigentumswohnungen erwerben. Höchstrichterlich geklärt ist nunmehr die Frage, ob auch dann Werkvertragsrecht Anwendung f...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / b) Muster: Verwalterbestellung nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 2, 44 Abs. 1 S. 2 und § 44 Abs. 2 WEG

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.9: Verwalterbestellung nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 2, 44 Abs. 1 S. 2 und § 44 Abs. 2 WEG An das Amtsgericht Abt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG des Wohnungseigentümers _________________________, _________________________-Straße, _________________________ – Kläger –...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 44 Verwalter V ist als WEG-Verwalter der GdWE XY bestellt. Der Verwaltervertrag ist auf fünf Jahre abgeschlossen, von denen erst zwei verstrichen sind, und seine vorzeitige Beendigung ebenso wie (laut TE) die Abberufung ist auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes beschränkt. Auf der letzten Eigentümerversammlung beschlossen die Eigentümer mit 20 zu 5 Stimmen die sofort...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 3. Muster: Klage auf Verwaltervergütung

Rz. 47 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.11: Klage auf Verwaltervergütung An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG des WEG-Verwalters _________________________, _________________________-Straße, _________________________ – Kläger – gegen die GdWE _________________________ vertreten ...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XIII. Muster: Nichtigkeitsfeststellungsklage

Rz. 96 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.26: Nichtigkeitsfeststellungsklage An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ (Rubrum etc. wie Muster Rdn 94) Es wird beantragt, die Nichtigkeit des auf der Eigentümerversammlung vom _________________________ zu TOP _________________________ gefassten Beschlusses über die Än...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / VII. Muster: Unterlassungs- und Feststellungsklage (Dachbodennutzung als Wohnraum)

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.3: Unterlassungs- und Feststellungsklage (Dachbodennutzung als Wohnraum) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG der GdWE _________________________-Straße, vertreten durch den WEG-Verwalter _________________________, – Klägerin – Prozessbev...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / II. Ansprüche des Einzelnen und der Gemeinschaft (GdWE)

Rz. 73 Hier ist zu unterscheiden zwischen individuellen Ansprüchen des einzelnen Wohnungseigentümers und Ansprüchen der GdWE gegen Miteigentümer, Verwalter oder Dritte. Anerkannt ist, dass Ansprüche gegen den Eigentümer, die von der GdWE auszuüben wären, vom Einzelnen grundsätzlich nur mit (Rück-)Ermächtigungsbeschluss geltend gemacht werden dürfen.[182] Ausnahmen werden nur ...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 33 Als wichtigste Vorbereitungshandlung ist die Aufstellung der Tagesordnung (TO) anzusehen, die mit der Einladung zu verschicken ist (vgl. § 23 Abs. 2 WEG). § 23 Abs. 2 WEG bezweckt, jedem Eigentümer eine ausreichende Vorbereitung auf die Versammlung zu ermöglichen, insbesondere soll er vor überraschenden Themen und Beschlussfassungen geschützt werden.[100] Bei Standard...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / VII. Muster: Beschlussanfechtung (§ 44 Abs. 1 und 2 WEG)

Rz. 90 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.22: Beschlussanfechtung (§ 44 Abs. 1 und 2 WEG) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 44 WEG des Wohnungseigentümers _________________________, _________________________-Straße, _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Abnahmevollmachten

Rz. 33 Von der Erteilung von Abnahmevollmachten im Bauträgervertrag ist abzuraten, sofern hiervon auch das Gemeinschaftseigentum erfasst wird. Die Rechtsprechung lässt für Vertretung bei der Abnahme kaum Raum. So sind Regelungen in einem vorformulierten Bauträgervertrag unwirksam, wonach das Gemeinschaftseigentum durch einen von dem Bauträger zu benennenden Sachverständigen ...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / a) Zulässigkeit des Ausschlusses der Verwalterbestellung, Anspruch auf Bestellung

Rz. 38 Die §§ 18, 19 Abs. 2 Nr. 6, 23, 26, 26a, 29 WEG sehen drei Verwaltungsorgane vor.[115] Höchstes Organ ist die bereits näher behandelte (siehe Rdn 24 ff.) Wohnungseigentümerversammlung bzw. genauer – da Eigentümerbeschlüsse nicht notwendig eine Versammlung voraussetzen (siehe § 23 Abs. 3 WEG) – die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer. Sie ist uneingeschränktes und orig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ferienhaus/Ferienwohnung / 3.3.2 Selbstvermietung

Steuerrechtlich stellt die Selbstvermietung für den Steuerpflichtigen ein besonderes Problem dar, weil er jederzeit die Möglichkeit hat, die Ferienwohnung selbst zu nutzen. Leerstandszeiten sind im Wege der Schätzung aufzuteilen, und zwar entsprechend dem zeitlichen Verhältnis der tatsächlichen Selbstnutzung zur tatsächlichen Vermietung.[1] Von einer ausschließlichen Vermietu...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.1 Wesentliche Inhalte

Die Verwaltung des Vermögens des Mandanten ist ein Teil der Vermögens- und Kapitalanlageberatung. Steuerberater können aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten geeignet sein, deren Vermögen zu verwalten. Es handelt sich hierbei regelmäßig um zulässige wirtschaftliche Beratung. Von der frei vereinbarten Vermögensverwaltung ist die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Eigentümerversammlung (§ 23 I).

I. Allgemeines. 1. Begriff. Rn 4 Die Versammlung ist eine von einem wenigstens potenziell Berechtigten (BGH ZMR 22, 566 Rz 17) einberufene grds physische Zusammenkunft (BGH ZMR 24, 590 Rz 8) aller Teilnahme- (Rn 10, § 24 Rn 2) bzw Stimmberechtigten (§ 24 Rn 2) oder ihrer Vertreter (BGH ZMR 24, 590 Rz 9) an einem Versammlungsort und an einer Versammlungsstätte zu dem Zweck, sic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Versammlungsrechte.

1. Überblick. Rn 12 Jeder WEigtümer (oder sein Vertreter) darf an jeder Versammlung – auch einer Teilversammlung, es sei denn, anderes ist vereinbart – teilnehmen (§ 24 Rn 2), dort Anträge stellen, reden und ggf – anders bei verdrängender Vertretung zB durch Insolvenzverwalter – abstimmen. Für WEigtümer besteht grds keine Pflicht, selbst oder durch Vertreter an Versammlungen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nichtöffentlichkeit.

1. Grundsatz der Nichtöffentlichkeit. Rn 10 Die Versammlung ist nicht öffentlich (LG Köln ZMR 13, 218; LG Karlsruhe ZMR 11, 588). Ein Verstoß ist zB anzunehmen, wenn die Versammlung im offenen Gastraum einer Gaststätte stattfindet, in dem sich weitere Gäste aufhalten, wenn ein nicht teilnahmeberechtigter Dritter (dazu Rn 10) anwesend ist oder wenn eine Versammlung mehrerer Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 6 § 23 I 2 gibt den WEigtümern die Beschl-Kompetenz, dass WEigtümer an einer Präsenzversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Versammlungsrechte ganz oder tw im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (Hybridversammlung). Der Beschl muss nach hM keine Vorgaben hinsichtlich der technischen Umsetzung der Online-Teil...mehr