Fachbeiträge & Kommentare zu Ehevertrag

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§ 2 Deutsches International... / I. Rechtsvergleichender Überblick

Rz. 194 Im materiellen Güterrecht herrscht nach wie vor große Vielfalt in Europa.[260] In den westeuropäischen Ländern, die dem frz. code civil folgen, gilt fast ausnahmslos die sog. Errungenschaftsgemeinschaft: Die Eheleute leben in einer Gütergemeinschaft, die auf das während der Ehe erworbene Vermögen beschränkt ist. Ausgenommen davon ist das ererbte und das durch Geschen...mehr

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Deutschland / 3. Name

Rz. 42 Die Ehegatten können einen Ehenamen vor oder nach der Eheschließung durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten bestimmen (siehe Rdn 27 ff.). Gelegentlich will der Ehegatte, dessen Name zum Ehenamen bestimmt wird, sicherstellen, dass der andere Ehegatte im Fall der Ehescheidung seinen Geburtsnamen wieder annimmt. Eine solche vertragliche Verpflichtung ist nach h.M. m...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / Literaturtipps

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Deutschland / c) Elterliche Sorge und Umgangsrecht

Rz. 119 Sowohl über die elterliche Sorge als auch über das Umgangsrecht entscheidet das Familiengericht im Scheidungsverfahren nur noch, wenn dies beantragt wird (§ 137 Abs. 3 FamFG). Sind sich die Ehegatten über den Fortbestand der gemeinsamen elterlichen Sorge und über den Umgang einig, genügt es für eine einverständliche Scheidung, dies in der Scheidungsvereinbarung festz...mehr

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Kroatien / IX. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 38 Das kroatische Einkommensteuergesetz [38] sieht sechs verschiedene Einkunftsarten vor, von denen u.a. die persönlichen Freibeträge abzuziehen sind.[39] Nach Art. 14 des Einkommensteuergesetzes in seiner gegenwärtig geltenden Fassung gibt es außer einem monatlichen Grundfreibetrag von 4.000 kuna (ca. 535 EUR) für jedes vom Steuerpflichtigen unterhaltene Mitglied der eng...mehr

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Schweiz / 1. Überblick über die Güterstände

Rz. 17 Das ZGB kennt drei Güterstände: die Errungenschaftsbeteiligung (Art. 196–220 ZGB), die Gütergemeinschaft (Art. 221–246 ZGB) und die Gütertrennung (Art. 247–251 ZGB).[27] Für die güterrechtliche Zuordnung von Beteiligungen an Gesellschaften bestehen grundsätzlich keinerlei Sonderregeln. Rz. 18 Gemäß Art. 181 ZGB unterstehen die Ehegatten dem ordentlichen Güterstand der ...mehr

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Niederlande / b) Gütertrennung

Rz. 31 Künftige oder verheiratete Ehegatten können mittels Ehevertrages bestimmen, inwieweit ihre Vermögensmassen zusammenfließen sollen. Das weitestgehende Güterrechtssystem ist jenes der Gütertrennung. Die Grundidee dieses Systems ist, dass keine Gütergemeinschaft entstehen soll. In der Rechtsliteratur ist diese totale Trennung der Ehegüter stark kritisiert worden, und es ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 3. Gütertrennung

Rz. 75 Bei Eheschließung können die Ehegatten durch eine einfache, in der Heiratsurkunde enthaltene Erklärung den Güterstand der Gütertrennung wählen.[99] Wird die Gütertrennung erst später gewünscht, bedarf es eines in öffentlicher Form abzuschließenden Ehevertrages (Art. 162 Abs. 1 c.c.).[100] Gütertrennung tritt kraft Gesetzes für die künftige Ehedauer bei gerichtlicher od...mehr

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Kroatien / V. Möglichkeiten vertraglicher Gestaltung

Rz. 29 Durch Art. 40–42 FamG wird den Ehegatten die Möglichkeit zum Abschluss von Eheverträgen eingeräumt (siehe Rdn 81 ff., 12). Diese Möglichkeit wird – so die Formulierung des Art. 40 Abs. 1 FamG – für "vermögensrechtliche Verhältnisse an bestehendem oder zukünftigem Eigentum" geboten. Diese Vorschrift gibt also die Möglichkeit, die Bestimmungen der Art. 36–39 FamG über d...mehr

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Belgien / bb) Anfangsvermögen

Rz. 52 Anfangsvermögen ist das Vermögen jedes Ehegatten am Tag des Eintritts des Güterstandes. Schulden werden im Anfangsvermögen berücksichtigt, auch wenn sie die Aktiva überschreiten. Güter und Ansprüche, die ein Ehegatte später durch Schenkung, Erbschaft oder Testament erwirbt, sowie diejenigen, die in Art. 1401 Par. 1 Ziff. 1 und Par. 2 ZGB erwähnt sind, werden dem Anfan...mehr

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Portugal / V. Möglichkeiten vertraglicher Gestaltungen

Rz. 48 Grundsätzlich geht auch der portugiesische Código Civil vom Prinzip der Vertragsfreiheit aus; auch gilt zwischen Ehegatten der Gleichheitsgrundsatz (vgl. Art. 1671 Abs. 1 CC). Gleichwohl können Ehegatten untereinander nicht beliebig Verträge schließen und sich gegenseitig Vermögensgegenstände und Rechte übertragen. So finden auf Kauf- und Gesellschaftsverträge zwische...mehr

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Litauen / I. Gerichtliche Trennung

Rz. 41 Im ZGB ist das Rechtsinstitut des Getrenntlebens vorgesehen (Separation).[26] Es kann ein Antrag auf Trennung durch einen oder beide Ehepartner bei Gericht gestellt werden (Art. 3.73 ZGB). Soweit (gemeinsame) Kinder vorhanden sind, richten sich die richterlichen Anordnungen vorrangig nach deren Wohl. Das Gericht hat beim Trennungsurteil anzuordnen, bei welchem Ehepart...mehr

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Frankreich / c) Zustimmungserfordernisse

Rz. 11 Minderjährige bedürfen nach Art. 148, 149 CC stets der Zustimmung der Eltern. Können sich die Eltern nicht einigen, so gilt dies als Zustimmung. Bei Vorversterben, Abwesenheit oder Geschäftsunfähigkeit eines Elternteils reicht die Zustimmung des anderen. Bei Fehlen, Geschäftsunfähigkeit oder Nichtauffindbarkeit beider Elternteile müssen gem. Art. 150 CC die Großeltern...mehr

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Finnland / 2. Güterrechtsstatut

Rz. 28 Die EU-Güterrechtsverordnung (EUGüVO, siehe dazu näher im Allgemeinen Teil § 1 Rdn 87 ff.) findet in Finnland Anwendung. Dies betrifft Eheschließungen nach dem 29.1.2019 oder die nach dem 29.1.2019 vorgenommene Rechtswahl. Die nachfolgenden Ausführungen betreffen den Zeitraum davor. Rz. 29 Das Gesetz zur Reform von internationalen privatrechtlichen Vorschriften des Ehe...mehr

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Ukraine / VI. Kollisionsrecht der Ehefolgen

Rz. 48 Das Kollisionsrecht der Ehefolgen, einschließlich ihrer vertraglichen Gestaltung, regeln die Art. 60–62 IPRG. Gesetzliches Ehestatut ist das gemeinsame Personalstatut der Ehegatten (zum Personalstatut vgl. Rdn 17). Hilfsweise ist das Recht des Staates anwendbar, in dem die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten, sofern mindestens einer der Ehegatten seine...mehr

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Deutschland / 4. Sonstige Ehewirkungen

Rz. 43 Die konkrete Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft (siehe Rdn 32 f.) überlässt das Gesetz den Ehegatten und respektiert ihre privatautonomen Regelungen. Soweit solche Ehevereinbarungen die persönlichen (und nicht die vermögensrechtlichen) Ehewirkungen betreffen, sind sie nicht zwangsweise durchsetzbar und können auch nicht mit einem Vertragsstrafeversprechen ...mehr

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Großbritannien: Schottland / II. Möglichkeiten vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 19 Anders als das englische Recht kennt Schottland traditionell die Möglichkeit, Scheidungsfolgen durch vertragliche Vereinbarungen (auch schon vor oder während der Ehe) zu regeln. Diese Vereinbarungen konnten sogar den Verzicht auf finanzielle Anordnungen bei Scheidung enthalten und durften nur unter allgemeinen Vertragsanfechtungsregeln (wie z.B. aufgrund Irrtums oder ...mehr

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Portugal / VI. Kollisionsrecht der Eheschließung

Rz. 22 Das portugiesische Internationale Privatrecht ist zusammen mit dem Fremdenrecht geregelt in den Art. 14–65 des Código Civil (CC – Direitos dos Estrangeiros e Conflitos de Leis),[22] das internationale Familienrecht in den Art. 49–61 i.V.m. Art. 25, 31 CC über das Personalstatut. Inzwischen wird das portugiesische IPR von vorrangigen europäischen Kollisionsnormen überl...mehr

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Frankreich / aa) Abänderungen bezüglich der Zusammensetzung des Gesamtgutes

Rz. 105 Gemäß Art. 1497 Abs. 2 Nr. 1, 1498–1501 CC kann eine communauté de meubles et acquêts, also eine Fahrnis- und Errungenschaftsgemeinschaft, vereinbart werden. Das Gesamtgut dieses Güterstandes umfasst gem. Art. 1498 Abs. 1 CC neben dem Gesamtgut des gesetzlichen Güterstandes auch das bewegliche voreheliche Vermögen und vorbehaltlich einer anderen Bestimmung durch den ...mehr

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Spanien / 5. Vorläufige Maßnahmen

Rz. 80 Des Weiteren entscheidet das Gericht nach Zulassung der Klage gem. Art. 773 LEC 2000 über die vorläufigen Maßnahmen (Medidas provisionales), die bei Einreichung der Klage – wie in Art. 103 CC vorgesehen – beantragt wurden, oder es trifft bei Fehlen eines gerichtlich genehmigten Übereinkommens der Ehegatten die in Art. 103 CC genannten vorläufigen Maßnahmen. Zuvor sind...mehr

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Deutschland / a) Rückabwicklung ehebedingter Zuwendungen

Rz. 77 Zuwendungen unter Ehegatten können auf verschiedenen Rechtsgründen beruhen, etwa auf einem Darlehen, einer Schenkung oder auf einem gesellschaftsrechtlichen Verhältnis (zur Ehegatten-Innengesellschaft siehe Rdn 81). Aus einem solchen Schuldverhältnis können dann im Falle der Ehescheidung unabhängig vom Güterrecht Rückabwicklungs- bzw. Auseinandersetzungsansprüche resu...mehr

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Portugal / 1. Einvernehmliche Scheidung

Rz. 58 Auch die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen [60] hat im Zuge der Scheidungsreform mit Gesetz Nr. 61/2008 vom 31.10.2008 eine Neufassung in den Art. 1775–1778-A CC erfahren. Nach Art. 1775 Abs. 1 CC kann die einvernehmliche Scheidung zu jeder Zeit von den Ehegatten gemeinsam beantragt werden. Folgende Vereinbarungen bzw. Dokumente müssen mit dem Antrag dem Zivilreg...mehr

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Portugal / 3. Eheschließung portugiesischer Staatsangehöriger im Ausland

Rz. 16 Für Portugiesen besteht selbstverständlich auch im Ausland die Möglichkeit, wirksam die Ehe zu schließen. So kann die Ehe außerhalb Portugals in der Form eingegangen werden, die durch das Recht am Eheschließungsort vorgeschrieben ist (Art. 50 CC – “lex loci‘). Dabei richtet sich die Ehefähigkeit – wie auch die Fähigkeit zum Abschluss eines Ehevertrages vor Eingehung d...mehr

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Spanien / I. Vermögensteilung, Unterhalt und weitere Scheidungsfolgen

Rz. 97 Unerlässliche Voraussetzung für die Einleitung des Scheidungs- (wie auch des Trennungs-)Verfahrens ist die Vorlage des sog. Regelungsabkommens i.S.d. Art. 90 CC (im Sinne einer Prozessvoraussetzung; siehe Rdn 74), dessen gesetzlicher Mindestinhalt gerade die hier angesprochenen Aspekte abdecken muss – nämlich Beteiligung an den ehelichen Lasten und Unterhalt einschlie...mehr

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Schweiz / 2. Anwendbares Recht

Rz. 62 Für die Schweiz als Nichtmitgliedstaat der Europäischen Union haben die EU-Güterrechtsverordnungen (EUGüVO [103] und EUPartVO [104]) keine direkte Geltung. Sie sind aber für die Beratungspraxis auch in der Schweiz immer dann von grosser Bedeutung, wenn Ehen oder eingetragene Partnerschaften einen Bezug zum EU-Justizraum aufweisen.[105] Dabei können sich insbesondere in ...mehr

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Frankreich / b) Güterrechtsstatut bei Eheschließung nach dem 31.8.1992

Rz. 129 Seit 1.9.1992 gilt in Frankreich das Haager Übereinkommen über das auf Ehegüterstände anwendbare Recht vom 14.3.1978 (HGA). Gemäß Art. 2 HGA handelt es sich um loi uniforme. Die Bestimmungen gelten also aus französischer Sicht auch im Verhältnis zu Deutschland, auch wenn Deutschland das Übereinkommen nicht ratifiziert hat. Für vor dem 1.9.1992 geschlossene Ehen bleib...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 3. Bestimmung des Unterhaltsstatuts durch Rechtswahl

Rz. 188 Gemäß Art. 8 Abs. 1 HUntProt können die berechtigte und die verpflichtete Person eine der folgenden Rechtsordnungen als das auf eine Unterhaltspflicht anzuwendende Recht bestimmen. Ausgeschlossen von der Rechtswahl sind Unterhaltsansprüche einer Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und eines Erwachsenen, der "aufgrund einer Beeinträchtigung oder d...mehr

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Bulgarien / b) Gesamtgut

Rz. 24 Was die Eheleute im Laufe ihrer Ehe durch gemeinsame Tätigkeit i.w.S. erwerben, das fällt in ihr (besonderes) [33] Miteigentum und wird gem. Art. 21 Abs. 1 FamKodex zur Errungenschaft, sog. Gesamtgut oder Errungenschaftsvermögen. Das gilt selbst dann, wenn der eine Ehegatte Eigengut des anderen Ehegatten erwirbt.[34] Ob eine Sache bzw. ein Recht während der Ehe zum Ges...mehr

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Großbritannien: England und... / Literaturtipps

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§ 2 Deutsches International... / b) Nach dem 31.3.1953 und vor dem 9.4.1983 geschlossene Ehen

Rz. 218 Hier ist wie folgt zu unterscheiden: Hatten die Eheleute bei Eheschließung eine gemeinsame Staatsangehörigkeit, so gilt das damalige gemeinsame Heimatrecht als Güterstatut. Für die Zeit nach dem 8.4.1983 ergeben sich ferner die Rechtswahlmöglichkeiten aus Art. 15 Abs. 2 EGBGB. Rz. 219 Hatten die Eheleute bei Eheschließung keine gemeinsame Staatsangehörigkeit, so gilt ...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.1 Eheverträge

Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich sind sowohl durch Ehevertrag (§ 1408 Abs. 2 BGB; vgl. auch (§ 20 Abs. 3 LPartG) als auch nach §§ 6 ff. VersAusglG möglich. Ehegatten können im Rahmen eines vorsorgenden Ehevertrages, aber auch in einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung Regelungen über den Versorgungsausgleich treffen. Die frühere zeitliche Kappungsgrenze, wona...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.7 Richterliche Entscheidung und Kontrolle

Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich bedürfen keiner gerichtlichen Genehmigung mehr. Sie unterliegen allerdings einer familiengerichtlichen Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle (§ 8 VersAusglG). Bestehen nach der familiengerichtlichen Prüfung keine Wirksamkeits- und Durchführungshindernisse, greift die vom Gesetzgeber angeordnete Bindung des Familiengerichts an die V...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.5 Weitere Vereinbarungsmöglichkeiten

Der Versorgungsausgleich kann auch unter einer Bedingung ausgeschlossen bzw. zugelassen werden. Häufiger Fall ist die Doppelverdiener-Partnerschaft, bei der zunächst keine Kinder geplant sind, für den Fall gemeinsamer Kinder aufgrund daraus resultierender beruflicher Einschränkungen dann aber doch der Versorgungsausgleich – zumindest beschränkt auf Kinderbetreuungszeiten – d...mehr

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ZErb 10/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, RA, FA ErbR und Notar, Kiel steuer-lexikon, Die efv-Steuerrechts-Datenbank, Erich Fleischer Verlag, ISBN 978-3-8168-8200-8, 99 EUR. Zweimal im Jahr ...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.8.3 Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses (Art. 66 Europäische Erbrechtsverordnung)

Das Zeugnis wird auf Antrag dem/den Erben, dem Vermächtnisnehmer bzw. dem Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter ausgestellt. Die einzelnen Staaten wurden verpflichtet, bis August 2015 ein Formblatt für diese Antragsstellung zu erstellen (Art. 80 ff Europäische Erbrechtsverordnung). Dieses kann der Antragsteller dann verwenden. Der Antrag muss die folgenden Angaben enth...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2020 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 356 [Familienstand → Zeilen 17 und 28] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 357 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur Einkommensteuer zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung de...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2.8 Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten

Rz. 430 Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich führt nicht zu Sonderausgaben Ein gesetzlicher Versorgungsausgleich ("öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich") führt nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 oder Nr. 4 EStG. Wird eine Ehe geschieden, werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften durch das Fam...mehr

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FF 09/2020, Herbsttagung un... / Donnerstag, 26.11.2020

08:45 – 09:00 Uhr Begrüßung Eva Becker , Rechtsanwältin, Vorsitzende der AG Familienrecht, Berlin 09:00 – 10:30 Uhr Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Auflösung Gerd Weinreich, Rechtsanwalt, Vors. Richter am OLG i. R., Oldenburg 10:30 – 11:00 Uhr Kaffeepause 11:00 – 12:30 Uhr Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Vereinbarungen Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz , Notar, Regen 12:30 – 13:30 U...mehr

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ZErb 09/2020, Zur Eröffnung... / 1 Gründe

I. Der Beschwerdeführer ist der Sohn der Eheleute A und B. Die Eheleute haben zweinotarielle gemeinschaftliche Testamente errichtet, eins im Januar 2011 vor dem Notar […] und ein Weiteres im Juli 2016 vor dem Notar […] Im November 2019 errichtete der Ehemann B vor dem Notar […] einen Widerruf, in dem er gegenüber der Erblasserin seine sämtlichen in den beiden genannten Testame...mehr

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ZErb 07/2020, Widerruf des ... / 1 Gründe

I. Der Erblasser ist am 22.3.2016 im Alter von 66 Jahren verstorben. Der Erblasser war deutscher Staatsangehöriger, die Beteiligte zu 1, seine zweite Ehefrau, ist russische Staatsangehörige. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind seine Töchter aus erster Ehe. Am 9.9.2016 versicherten die Beteiligten zu 1 bis 3 in notarieller Urkunde an Eides statt, dass der Erblasser weder einen Erbv...mehr

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ZErb 07/2020, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbststudiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle be...mehr

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FF 0708/2020, Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.)5. Aufl., C.H. Beck Verlag, München 2020, geb., 1959 SeitenISBN 978-3-406-73277-5179 EUR Sechs Jahre nach Erscheinen der Vorauflage wird die Neuauflage des bewährten Anwaltshandbuchs vorgelegt. In der fünften Auflage ist das Werk um mehr als 150 Seiten auf den stattlichen Umfang von jetzt knapp 2000 Seiten angewachsen – ein Hinweis darauf, dass das Fam...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Eheliches Güterrecht

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren (§ 1363 Abs 1 BGB). Bei der Zugewinngemeinschaft bleiben das Vermögen des einen Ehegatten und das Vermögen des anderen Ehegatten getrennt; erst wenn die Zugewinngemeinschaft durch Auflösung der Ehe oder Tod eines Ehegatten end...mehr

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FF 06/2020, Die 100 typischen Mandate im Familienrecht

Praxisleitfaden mit CD-ROM und Online Service Sebastian Kottke/Jasmin Zahran (Hrsg.)6. Aufl. 2018, Deubner Verlag, geb., 1437 Seiten, ISBN 978-3-88606-910-1198 EUR Der hier vorzustellende Band gehört zu den eher weniger bekannten familienrechtlichen Werken. Dies allerdings völlig zu Unrecht, weil das Handbuch qualitativ sehr hochwertig ist und ein innovatives Konzept verfolgt...mehr

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FF 06/2020, Trennungsunterh... / 2 Anmerkung

Der Rechtsstreit geht um Trennungsunterhalt zwischen einer deutschen und einem britischen Staatsangehörigen. Beide haben einen indischen kulturellen Hintergrund. Die Eheschließung vom 23.8.2017 wurde von den Eltern arrangiert. Abgesehen von kurzfristigen Besuchen haben die Eheleute nie zusammengelebt. Sie hatten auch keine sexuelle Beziehung. Seit der Eheschließung lebt der ...mehr

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / II. Eheverträge

Grandel hat sich in einem ausführlichen Beitrag im FF[64] mit dem Thema befasst ("Von der Privatautonomie zur Inhaltskontrolle"). Die Ehevertragskontrolle ist vor allem bei Gütertrennung wichtige Vorfrage für nebengüterrechtliche Ansprüche (Konkurrenzverhältnis, Strategie).mehr

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / II. Eheverträge

In einer Entscheidung vom 20.3.2019[10] hatte sich der Bundesgerichtshof mit einem Problem der Mehrsprachigkeit eines Urkundstextes zu befassen. Die deutsche Fassung war von den Beteiligten und vom Notar unterschrieben, die englische Fassung nicht. Der deutsche Notar hatte eine der Klauseln falsch ins Englische übersetzt. Er verlas den nachfolgenden Ehevertrag und die als An...mehr

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FF 05/2020, Auf Odyssee dur... / 2

Vorbei sind sie, die Zeiten, in denen wir das Boot des Familienmandats sicher durch die Binnengewässer des nationalen Familienrechts durchmanövrierten. Die Lebenssachverhalte werden immer komplexer und vielschichtiger. Vor allem bei Mandaten mit Auslandsbezug kann die Fahrt durch internationale Gewässer schnell zur Odyssee werden. Konnten wir uns "früher" mit der Klärung der ...mehr

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FF 03/2020, Die Vergütung f... / 3. Höhe der Benutzungsvergütung

Die Höhe der monatlich zu entrichtenden Nutzungsvergütung und deren Fälligkeit setzt das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls fest.[54] Maßgebend sind der objektive Mietwert, die Lebens- und wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten und ihre bisherige Lebensgestaltung.[55] Hinweis Ausgangspunkt und Obergrenze für die Höhe ...mehr

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ZErb 03/2020, Rezension

Familienrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis Dr. Christof Münch (Hrsg.) C.H. Beck, 3. Aufl. 2020, 1557 Seiten, 219 EUR ISBN 978-3-406-73865-4 Der Herausgeber legt – zusammen mit 19 weiteren, teilweise sehr renommierten Autoren – die dritte Auflage seines familienrechtlich bereits bekannten und bewährten Handbuchs vor. Der Kreis der Autoren ist, von einer Ausnahme abgesehen ...mehr