Fachbeiträge & Kommentare zu Ehevertrag

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / II. Zur Sinnhaftigkeit von Eheverträgen

Insoweit wird argumentiert, dass auf dem zum Abschluss eines Ehevertrags aufgeforderten jungen Ehepaar ein immenser Druck laste, einen solchen Ehevertrag abzuschließen. In einem solchen Fall werde nicht fair verhandelt, sondern lediglich massiver Druck auf den in den Familienkreis eintretenden Ehepartner und auf den Gesellschafterkreis eintretenden Abkömmling ausgeübt.[3] Da...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 1. Sittenwidrigkeit per se

Sind nach den zuvor gemachten Ausführungen Eheverträge sehr wohl ein geeignetes Instrument um die vermögensrechtlichen Folgen des Scheiterns einer Ehe zu steuern, dann stellt sich weiterhin die Frage, ob es Sinn macht in den Gesellschaftsvertrag eine Klausel aufzunehmen, die die Gesellschafter zum Abschluss eines Ehevertrags verpflichtet und bei Nichtbestehen eine solchen Ve...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 3. Kontrollmöglichkeit

Drittkontrahierungsklauseln können nur effektiv sein, wenn die Gesellschaft in der Lage ist die Einhaltung der gesellschaftsvertragliche Obliegenheit zum Abschluss eines satzungsgemäßen Ehevertrags durch die Gesellschafter innerhalb einer bestimmten Frist zu kontrollieren.[63] Die erforderliche Kenntnis der Gesellschaft von der familienrechtlichen Situation der Gesellschafte...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 6

Auf einen Blick Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist für Unternehmerehen grundsätzlich ungeeignet. Seine ehevertragliche Modifizierung ist daher sinnvoll und möglich. Dies gilt grundsätzlich auch im Hinblick auf eine mögliche Anwendbarkeit ausländischen Rechts. Es ist daher zulässig, wenn der Gesellschaftsvertrag einer GmbH die Gesellschafter durch die And...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / a) Ausschluss

Die Gesellschafter sind grundsätzlich nicht in der Lage einen außenstehenden Dritten in Gestalt des Ehegatten des betroffenen Gesellschafters durch eine gesellschaftsvertragliche Regelung zum Abschluss eines satzungsgemäßen Ehevertrags zu verpflichten. Eine solche Regelung wäre eine unzulässige Regelung zu Lasten Dritter bzw. ein Eingriff in die verfassungsrechtlich geschütz...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / I. Zur Motivation satzungsmäßiger Güterstandsklauseln

Güterrechtliche Verfügungsbeschränkungen wie § 1365 BGB können die Rechtssicherheit von in Zusammenhang mit der Gesellschaft geschlossener Rechtsgeschäfte in Frage stellen. Weiterhin kann die Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen nach § 1371 BGB die Liquidität der Gesellschaft schmälern. Zwar richtet sich dieser Anspruch gegen den Gesellschafter und nicht gegen die...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 3. Strukturelle Unterlegenheit des Ehepartners

Weiterhin wird argumentiert, dass der BGH die Nichtigkeit eines Ehevertrags massgeblich aus der Disparität der Ehevertragsparteien bei Vertragsschluss abgeleitet habe.[35] Eine solche Disparität könne auch vorliegen, wenn die sich im Verhandlungsergebnis widerspiegelnde Dominanz einer Vertragspartei nicht einseitig auf rein subjektive Faktoren im persönlichen Verhältnis der ...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 4. Unzulässige Hinauskündigung

Schließlich soll die Sittenwidrigkeit einer Güterstandsklausel im Einzelfall daraus abgeleitet werden können, dass sie in ihren Wirkungen mit einer unzulässigen Hinauskündigungsklausel vergleichbar sei.[40] Hinauskündigungsklauseln sind unzulässig, weil die permanente Drohung der möglichen Hinauskündigung dazu führen kann, dass der betroffene Gesellschafter seine Rechte und ...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / e) Kombination

Es bietet sich an, die vorgestellten Alternativen zur Sanktionierung der Nichtvereinbarung eines Ehevertrags miteinander zu kombinieren. So wird zum einen ein abgestuftes Vorgehen möglich und zum anderen behalten die verbleibenden Gesellschafter so einen gewissen Entscheidungsspielraum. So muss nur in Fällen reagiert werden, in denen der Gesellschaft tatsächlich eine Gefahr ...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 1

GmbH-Satzungen enthalten regelmäßig sog. Güterstandsklauseln, die für den Fall, dass ein verehelichter Gesellschafter nicht im Güterstand der Gütertrennung oder alternativ im Güterstand der modifizierten Zugewinngemeinschaft lebt, die Möglichkeit vorsehen, den betroffenen Gesellschafter aus der Gesellschaft auszuschließen. Derartige Klauseln sind in der jüngeren Vergangenhei...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / I. Grundsätze

Rz. 107 Bei jeder Teilungserklärung ist das Bestandsinteresse der gegenwärtigen oder zukünftigen Eigentümer gegen die erforderliche Zukunftsoffenheit abzuwägen. Handelt es sich um eine reine Vorratsteilung im eigenen Bestand, genügt zwar der Hinweis auf notwendige Anpassungen im Falle zukünftiger Veräußerungen. Sinnvoll ist es aber auch hier, anhand der Pläne und Gegebenheit...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 2. Art. 6 GG

Art. 6 Abs. 1 GG garantiert die Freiheit der Gestaltung der ehelichen Lebensführung, wozu grundsätzlich auch die Freiheit gehört, die güterrechtlichen Beziehungen der Ehegatten autonom zu regeln. Klar ist, dass auch das Grundrecht aus Art. 6 GG Drittwirkung entfalten kann.[29] Diese Freiheit gehört allerdings nicht zum Kernbereich des Grundrechts,[30] so dass der Eingriff du...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / b) Möglichkeit des Nachweises der mangelnden Gefährdung der Gesellschaft

Alternativ zur Ausschließung wird vorgeschlagen, den Nichtabschluss eines satzungsgemäßen Ehevertrags nicht sofort mit der Ausschließung zu sanktionieren, sondern stattdessen dem betroffenen Gesellschafter die Möglichkeit des Nachweises zu eröffnen, dass von dieser Tatsache im konkreten Fall keine Gefahren für die Gesellschaft ausgehen. So könne der Gesellschafter z.B. darle...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / V. Unterhaltsabänderung mit Neubewertung der Ausübungskontrolle zum Ehevertrag

§ 238 FamFG ermöglicht die Abänderung einer gerichtlichen, rechtskräftigen Unterhaltsverpflichtung. Zu ihrer Rechtfertigung müssen Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich eine wesentliche Veränderung der der Entscheidung zugrundeliegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ergibt. Dabei darf die Rechtskraft der Vorentscheidung nur insoweit durchbrochen werden, ...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / A. Gegenstand

Der Begriff "Nebengüterrecht" ist nicht legal definiert. Er ist ein Rechtsbegriff, der sich in der Praxis aus einem umfassenderen Komplex familienrechtlich bedeutsamer, bei Trennung und Scheidung virulent werdender, aber nicht im Familienrecht selbst geregelter Anspruchsgrundlagen mit Vermögensbezug herauskristallisiert hat. "Nebengüterrecht" in diesem Sinn umfasst die konkl...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / C. Gesetzliches Güterrecht und nebengesetzliches Güterrecht

Das gesetzliche Güterrecht ist Ordnungsrecht. Es ordnet die güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten subsidiär, indem es festlegt, dass der Güterstand der Zugewinngemeinschaft von Gesetzes wegen (nur) dann gilt, "wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren",[25] § 1363 Abs. 1 BGB. Abschnitt 1 Titel 6 des 4. Buchs des BGB lautet "eheliches Güterrecht". Die Üb...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / III. Teleologischer Ansatz

Dies führt unmittelbar zum teleologischen Ansatz: Zweck des sog. Nebengüterrechts ist ein billiger, sach- und interessengerechter Ausgleich zugunsten des benachteiligten Ehegatten, wo dieser Ausgleich güterrechtlich nicht zu erlangen ist (nachteiliger Ehevertrag oder gestörter Zugewinnausgleich, s.o.), und zwar durch Beteiligung an der Wertschöpfung über einen schuldrechtlich...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / H. Zusammenfassung

Das Nebengüterrecht als Richterrecht ist seit seiner Einführung 1952 nicht zur Ruhe gekommen, und das wird ihm auch künftig nicht gelingen. Es ist historisch überholt, problembehaftet, kompliziert und für die Anwaltschaft haftungsgeneigt. Nebengüterrecht ist materiell Güterrecht und muss dort auch formell gesetzlich geregelt werden. Mein Vorschlag verlagert die Billigkeitskon...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / B. Vorfrage: Der Begriff "Nebengüterrecht"

Das Präfix "Neben" drückt eine Unterordnung oder Gleichstellung aus.[10] Es wäre daher verfehlt, das "Neben"güterrecht als etwas anzusehen, das in einer Weise "neben" dem (eigentlichen) Güterrecht steht, die ihm einen anderen, vielleicht sogar konträren materiellen Gehalt zuspricht als dem "Güterrecht" selbst.[11] Richtig wäre daher die Bezeichnung "nebengesetzliches Güterre...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / II. Gesellschafter

Rz. 30 Die B.V. muss mindestens einen Gesellschafter haben. Eine zahlenmäßige Begrenzung nach oben gibt es nicht. Gesellschafter können natürliche und Rechtspersonen sein, ungeachtet ihrer Nationalität. Auch unmündige Personen können Gesellschafter einer B.V. sein, wenn sie von einer mündigen Person vertreten werden. Rz. 31 Bevor genauer auf die Position von Ehegatten von Ges...mehr

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Finnland / 9. Ehegatten als Aktionäre

Rz. 130 In Finnland sind grundsätzlich keine Besonderheiten zu beachten, wenn einer der Ehegatten Aktionär ist. Nach dem finnischen Eherecht sind die Vermögen der Ehegatten getrennt voneinander zu betrachten. Das Vermögen, das ein Ehegatte vor der Heirat hatte, gehört nach der Heirat nur ihm. Auch das Vermögen, das der Ehegatte während der Ehe erwirbt, gehört ausschließlich ...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / II. Gesellschafter

Rz. 45 Gesellschafter einer LLC können weiterhin natürliche oder juristische Personen sein. Neu ist, dass die LLC anstatt mindestens zwei nunmehr auch nur einen Gesellschafter haben kann. Die maximale Anzahl von Gesellschaftern bleibt bei 50. Eine Ein-Mann-LLC ist somit zulässig. Natürliche Personen müssen grundsätzlich 21 Jahre alt sein, um Gesellschafter werden zu können. R...mehr

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Schweden / II. Gesellschafter

Rz. 23 Es gibt keine Bestimmungen über Mindest- oder Höchstanzahl der Aktionäre[24] und keinerlei Einschränkungen des möglichen Gesellschafterkreises. Das schwedische Familienrecht kennt zwar als gesetzlichen Güterstand auch eine Art Zugewinngemeinschaft ("Giftorätt")[25] jedoch begrenzt dies grundsätzlich nicht die Verfügungsgewalt über bewegliches Eigentum und Wertpapiere w...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / II. Gesellschafter

Rz. 9 Das polnische Recht kennt zwar grundsätzlich keine Mindestzahl an Gesellschaftern einer Sp. z o.o. Jedoch darf gem. Art. 151 § 2 HGG eine Ein-Mann-Sp. z o.o. (wie übrigens gem. Art. 301 § 1 HGG auch eine Aktiengesellschaft oder gem. Art. 3001 § 1 HGG eine einfache Aktiengesellschaft) nicht durch eine (andere) Ein-Mann-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, also etwa au...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 78 Die Gesellschafter der GmbH werden im Handelsregister entsprechend der Identifikation in der "escritura" oder in dem privatschriftlichen Dokument registriert, und zwar bei natürlichen Personen mit Vor- und Nachnamen und Anschrift, Steuernummer, Angaben zum Ehe- und Güterstand sowie dem kompletten Namen des Ehegatten. Ist der Ehegatte nicht Miteigentümer eines Anteils,...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 1. Problemstellung

Rz. 125 Der Wechsel des Gesellschafters kann statt durch Einzelrechtsnachfolge (Singularsukzession) auch durch Änderungen auf der Vermögensebene des Gesellschafters (Universalsukzession) erfolgen. In Betracht kommen hier insbesondere folgende Fälle:mehr

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England und Wales1 England ... / II. Gesellschafter

Rz. 77 Eine Ltd. kann durch mehrere natürliche oder juristische Personen oder aber auch als Ein-Personen-Gesellschaft gegründet werden. Es gibt keine Höchstzahl von Gesellschaftern. Ihre Gesellschafter können In- oder Ausländer sein und im In- oder Ausland ansässig sein. Rz. 78 Auch die Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags durch Minderjährige ist wirksam, sofern der Minde...mehr

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Estland / II. Gesellschafter

Rz. 16 Die OÜ muss mindestens einen Gesellschafter haben. Für die Ein-Mann-OÜ bestimmt § 138 Abs. 5 HGB, dass der Gründungsvertrag durch einen notariell beglaubigten Gründungsbeschluss ersetzt wird. Die Zahl der Gesellschafter kann beliebig hoch sein. § 137 Abs. 1 HGB spricht lediglich von einem oder mehreren Gesellschaftern und gibt somit keine Höchstgrenze an. Rz. 17 Gesell...mehr

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FF 11/2021, Der Fall Mahnko... / II. Problematik der Entscheidung

Rechtsanwalt Bergquist war als Nachlassverwalter mehrfach im schwedisch-deutschen Verfahren tätig. Er stellt, ausgehend von dem Mahnkopf-Fall drei Beispiele vor, um die Problematik weiter zu erörtern. Die Voraussetzungen der Beispiele sind folgende: Herr A und Frau B sind beide deutsche Staatsangehörige. Die Eheleute sind seit 1970 verheiratet und haben ein gemeinsames Kind C....mehr

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FF 11/2021, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind am 30.3.2001 die Ehe miteinander eingegangen. Vorab schlossen die Beteiligten am 29.3.2001 einen notariell beurkundeten Ehevertrag (UR-Nr. […] des Notars […]), in dem sie u.a. Gütertrennung (§ 1) vereinbarten und den Versorgungsausgleich ausschlossen (§ 2). Zudem vereinbarten die Beteiligten in Ziff. VIII. Abs. 2 der notariell beurkundeten...mehr

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FF 11/2021, Der Fall Mahnko... / d) Ausgangsverfahren und Vorlagefragen

[20] Am 29.8.2015 verstarb Herr Mahnkopf. Zum Zeitpunkt seines Todes war er mit Frau Mahnkopf verheiratet. Beide Ehegatten besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit und hatte ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin. Die einzigen Erben des Verstorbenen, der keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hatte, waren dessen Ehefrau und der gemeinsame Sohn des Paares. [21] Die Eheg...mehr

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FF 11/2021, Europäisierung des Familienrechts - Wie der EuGH das deutsche Güterrecht auf den Kopf stellt

Argiris Balomatis In unserer familienrechtlichen Praxis erfreuen wir uns immer öfter an Sachverhalten mit Auslandsbezug. Wir fragen routinemäßig die Staatsangehörigkeiten ab, lassen uns eine Chronologie der Wohnorte seit Eheschließung geben und sammeln ganz akribisch die subjektiven und objektiven Kriterien für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts. In aller Regel sind ...mehr

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ZErb 10/2021, Anwendbarkeit... / 1 Tatbestand

I. Durch Erbvertrag vom 22.7.1968 hatten sich der Erblasser und seine am 25.6.2016 vorverstorbene Ehefrau wechselseitig zu Alleinerben eingesetzt. Zum Alleinerben des Längstlebenden war der im Jahre 1959 geborene Sohn des Erblassers berufen worden; zu Ersatzerben für den Fall seines Vorversterbens waren seine Abkömmlinge eingesetzt worden. Ferner hieß es: "Auch behält sich de...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 366 [Familienstand → Zeilen 18 und 29] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 367 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tarifliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.8 Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten

Rz. 440 Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich führt nicht zu Sonderausgaben Ein gesetzlicher Versorgungsausgleich ("öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich") führt nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 oder Nr. 4 EStG. Wird eine Ehe geschieden, werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften durch das Fam...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abfindungszahlung im Scheidungsfall

Leitsatz Regeln zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen ihrer Eheschließung umfassend individuell und sehen sie für den Fall der Beendigung der Ehe Zahlungen eines Ehepartners in einer bestimmten Höhe vor, die erst zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu leisten sind ("Bedarfsabfindung"), liegt keine freigebige Zuwendung vor. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 ErbS...mehr

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ZErb 09/2021, Bedingungen i... / b. Potestativbedingungen und kaptatorische Verfügungen

Mit einer Potestativbedingung macht der Erblasser die Zuwendung davon abhängig, dass ein Dritter nach seinem Belieben eine Handlung durchführt oder etwas unterlässt.[20] Potestativbedingungen sind also Bedingungen, deren Eintritt oder Nichteintritt vom Willen des Bedachten abhängig sind.[21] Beispiel Potestativbedingung:[22] "Ich setze meinen Sohn A zu meinem Erben ein. Die E...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / f) Die Vermeidung der Erbenhaftung des vorversterbenden Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 605 Erben eines evtl. vorversterbenden Ehegatten/Lebenspartners werden folglich stets nach Ausweichmöglichkeiten suchen, um das Erbe doch für sich behalten zu können. Fallbeispiel 47: Die Trennung in der Patchworkfamilie Die pensionierte F ist mit einem 25 Jahre älteren Ehemann M verheiratet, der als Rentner nach einer Insolvenz nur noch über Einkünfte i.H.v. rund 800 EUR...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / A. Kein Unternehmer ohne Ehevertrag

Rz. 1 Das Scheitern der Ehe[1] des Unternehmers kann für das Unternehmen und alle daran Beteiligten erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigungen mit sich bringen, wenn zur Erfüllung von Ausgleichsansprüchen des Ehegatten dem Unternehmen Liquidität entzogen oder gar in dessen wirtschaftliche Substanz eingegriffen werden muss. Schon die Verpflichtung des Unternehmers, im Zuge...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / c) Getrennte Anknüpfung Ehevertrag und Erbvertrag

Rz. 36 Eine einheitliche Anknüpfung des Ehe- und Erbvertrages ist nicht möglich; sowohl das auf den Ehevertrag als auch das auf den Erbvertrag anzuwendende Recht ist jeweils gesondert zu bestimmen.[84] Der Ehevertrag unterliegt deshalb gem. Art. 1 Abs. 2 lit. d EuErbVO dem jeweiligen Güterrechtstatut,[85] der Erbvertrag dem jeweiligen hypothetischen Erbstatut. Diese unterschi...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / C. Form des Ehevertrags

Rz. 18 Der vorsorgende Ehevertrag bedarf stets der notariellen Beurkundung, da er im Zweifel einzelne Regelungen enthält, die der notariellen Beurkundung bedürfen:mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / Literaturtipps

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / B. Übersicht über die Regelungsgegenstände des Ehevertrags

Rz. 7 Ehevertrag im Sinne der gesetzlichen Definition gemäß § 1408 Abs. 1 BGB ist ein Vertrag, in dem (zukünftige) Eheleute ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln. Im weiteren Sinne lassen sich unter diesen Begriff alle Vereinbarungen fassen, die das durch die Ehe entstehende Rechtsverhältnis der Eheleute untereinander gestalten. Der Abschluss eines solchen "vorsorgenden ...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 1. Unwirksamkeitsfalle des § 1614 BGB

Rz. 21 Gemäß § 1614 Abs. 1 BGB kann auf Verwandtenunterhalt (Eltern, Kinder) für die Zukunft nicht verzichtet werden. Gemäß der Verweisungsnorm des § 1360a Abs. 3 BGB gilt dies auch für den Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten. Die Vorschrift steht einer vertraglichen Konkretisierung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs zwar nicht entgegen, erfasst aber Ausgestaltungen ...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 1. Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)

Rz. 63 Die sittenwidrige Regelung ist gemäß § 138 BGB unwirksam. Die Sittenwidrigkeit erfasst im Zweifel den gesamten Ehevertrag, wenn nicht anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag im Übrigen auch ohne den nichtigen Vertragsteil geschlossen hätten.[74] Unwirksame Ausschlussklauseln zum Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt erfassen daher im Zweifel auch den ...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / D. Materiellrechtliche Rahmenbedingungen des Ehevertrags

I. Gesetzliche Bestimmungen Rz. 20 Zu beachten sind zunächst einige gesetzliche Regelungsverbote: 1. Unwirksamkeitsfalle des § 1614 BGB Rz. 21 Gemäß § 1614 Abs. 1 BGB kann auf Verwandtenunterhalt (Eltern, Kinder) für die Zukunft nicht verzichtet werden. Gemäß der Verweisungsnorm des § 1360a Abs. 3 BGB gilt dies auch für den Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten. Die Vorschr...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicherung von Unternehmensnachfolgemodellen

A. Kein Unternehmer ohne Ehevertrag Rz. 1 Das Scheitern der Ehe[1] des Unternehmers kann für das Unternehmen und alle daran Beteiligten erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigungen mit sich bringen, wenn zur Erfüllung von Ausgleichsansprüchen des Ehegatten dem Unternehmen Liquidität entzogen oder gar in dessen wirtschaftliche Substanz eingegriffen werden muss. Schon die Verp...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / III. Konsequenzen der Beanstandung einer Regelung

1. Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) Rz. 63 Die sittenwidrige Regelung ist gemäß § 138 BGB unwirksam. Die Sittenwidrigkeit erfasst im Zweifel den gesamten Ehevertrag, wenn nicht anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag im Übrigen auch ohne den nichtigen Vertragsteil geschlossen hätten.[74] Unwirksame Ausschlussklauseln zum Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt erfa...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 3. Motive und Beweggründe der Vertragsparteien

Rz. 36 Zu den subjektiven Elementen der Wirksamkeitskontrolle gehören die Vorstellungen der Vertragsparteien von der Gestaltung des ehelichen Zusammenlebens. Je mehr die gestalteten Regelungen zu diesen Vorstellungen passen, desto weniger wird man einen Vertrag als sittenwidrig ansehen. Dies sei am Beispiel des Totalausschlusses des Nachscheidungsunterhalts und des Versorgun...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / II. Verstoß ehevertraglicher Bestimmungen gegen die guten Sitten (§ 138 BGB) und Treu und Glauben (§ 242 BGB)

Rz. 25 Wurden Eheverträge lange Zeit unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Vertragsfreiheit gesehen, in deren Ausübung die Eheleute in einer partnerschaftlich geprägten Vereinbarung die persönlichen und wirtschaftlichen Grundlagen ihrer Ehe frei und eigenverantwortlich regeln, so sind durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2001[11] die von der pri...mehr