Fachbeiträge & Kommentare zu Dienstwagen

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.10 Wann und wo der Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte hat

Die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte ist von zentraler Bedeutung, weil Arbeitnehmer (bezogen auf das jeweilige Beschäftigungsverhältnis) nur eine erste Tätigkeitsstätte haben können. Für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte dürfen nicht die tatsächlichen Kosten, sondern nur die Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer geltend gemac...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.4.3 Begrenzung des pauschalen Nutzungswerts

Der pauschale Nutzungswert (für Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) können im Einzelfall die Kosten übersteigen, die dem Arbeitgeber insgesamt für das Fahrzeug entstanden sind. Wird dies nachgewiesen, ist der pauschale Nutzungswert maximal mit den Gesamtkosten des Fahrzeugs anzusetzen (Kostendeckelung).mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.1.1 Ermittlung des geldwerten Vorteils mit der pauschalen 1 %-Methode

Bei der pauschalen Methode spielt es keine Rolle, in welchem Umfang der Firmenwagen für betriebliche und private Fahrten genutzt wird. Der Unternehmer kann die 1 %-Methode sogar dann anwenden, wenn sein Arbeitnehmer den Firmenwagen nahezu ausschließlich für private Fahrten verwendet. Die Monatswerte sind auch dann anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug dem Arbeitnehmer (z. B. weg...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.4.1 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bei mehreren Wohnungen

Bei der Nutzung eines Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist bei der Ermittlung des pauschalen Nutzungswert die einfache Entfernung zugrunde zu legen. Diese ist auf den nächsten vollen Kilometer abzurunden. Maßgebend ist regelmäßig die kürzeste benutzbare Straßenverbindung; es kann auch eine längere Strecke in Betracht kommen, wenn sie offe...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.7 Ermittlung der Umsatzsteuer

Darf der Arbeitnehmer den Firmenwagen auch für Privatfahrten und Fahrten zur Arbeitsstätte verwenden, liegt insoweit ein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch vor. Die Gegenleistung des Arbeitnehmers für die Fahrzeugüberlassung besteht in der anteiligen Arbeitsleistung, die er seinem Arbeitgeber gegenüber erbringt. Bei einer entgeltlichen Fahrzeugüberlassung zu Privatzwecken...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.4.2 Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte, wenn keine Privatfahrten stattfinden

Es gibt Situationen, in denen der Arbeitnehmer mit dem Firmenwagen keine Privatfahrten unternimmt, z. B. weil ein Nutzungsverbot für Privatfahren zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart worden ist. Werden keine Privatfahrten durchgeführt, scheidet die Anwendung der 1 %-Regelung aus. Wenn der Firmenwagen also neben den beruflichen Fahrten nur für Fahrten zwischen Woh...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.1.3 Ermittlung der tatsächlichen Kosten mit einem Fahrtenbuch

Es macht nur dann Sinn, die tatsächlichen Kosten anzusetzen, wenn der Umfang der betrieblichen Fahrten hoch ist. Außerdem kann der Unternehmer die tatsächlichen Kosten nur ansetzen, wenn der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt. Welche Angaben im Fahrtenbuch gemacht werden müssen Dabei sind die dienstlich und privat zurückgelegten Fahrtstrecken gesondert und lauf...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.7.2 Umsatzbesteuerung auf der Grundlage der Fahrtenbuchregelung

Wenn der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, das bei der Lohnabrechnung berücksichtigt wird, dann müssen die so ermittelten Nutzungsverhältnisse auch bei der Umsatzsteuer zugrunde gelegt werden. Die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie die Familienheimfahrten aus Anlass einer doppelten Haushaltsführung werden umsatzsteuerlich den Privatf...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Pauschale Methode zur Berechnung des privaten Nutzungsanteils eines Arbeitnehmers

Herr Huber stellt seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung, den dieser auch für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen darf. Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens hat im Zeitpunkt der Erstzulassung 35.700 EUR betragen. Die Wohnung des Arbeitnehmers liegt 15 km von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt. Der Arbeitnehmer fü...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.4.4 Gelegentliche Fahrzeugüberlassung

Die pauschalen Werte für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind auch dann anzusetzen, wenn dem Arbeitnehmer das Fahrzeug nur gelegentlich überlassen wird. Die pauschalen Werte brauchen nicht angesetzt zu werden, für volle Kalendermonate, in denen dem Arbeitnehmer kein Firmenwagen zur Verfügung steht, oder wenn dem Arbeitnehmer das Fahrz...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.8 Besonderheiten bei der Ermittlung der Abschreibung

Zur Bemessungsgrundlage gehört, wenn keine pauschalen Werte zugrunde gelegt werden, auch die Abschreibung des Fahrzeugs. Nach dem BMF-Schreiben vom 13.4.2004 [1] sind die Anschaffungskosten über den Korrekturzeitraum des § 15a UStG zu verteilen (bei einem Pkw also über 5 Jahre). Nach Ablauf von 5 Jahren sind die gesamten Anschaffungskosten in die Bemessungsgrundlage eingeflos...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Geldwerter Vorteil Bemessungsgrundlage Lohnsteuer Bemessungsgrundlage Umsatzsteuer Besonderheiten bei Elektrofahrzeugenmehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.4 Pauschale Berechnung mit 0,03 % oder Einzelbewertung mit 0,002 %

Der Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlässt, versteuert den geldwerten Vorteil für Privatfahrten i. d. R. nach der 1-%-Methode. Als Ausgleich für die nicht abziehbaren Kosten bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfasst er bei seinem Arbeitnehmer entweder pauschal 0,03 % vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs je Entfernungskilometer p...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an Arbeitnehmer

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Geldwerter Vorteil Bemessungsgrundlage Lohnsteuer Bemessungsgrundlage Umsatzsteuer Besonderheiten bei Elektrofahrzeugen 1 So kontieren Sie richtig!mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.11 Ausnahmen von der Nutzungswertbesteuerung

Ausgenommen von der Nutzungswertbesteuerung sind Fahrzeuge, die typischerweise zum privaten Gebrauch nicht geeignet sind. Praxis-Beispiel Nutzungswertbesteuerung gilt nicht für Werkstattwagen Dem Außendienstmitarbeiter einer Heizungs- und Sanitärfirma steht ein Wartungsfahrzeug zur Verfügung. Das Finanzamt will daher einen privaten Nutzungswert besteuern. Der BFH hat klargestel...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 4 Arbeitgeber überlässt seinem Arbeitnehmer ein Elektro- bzw. ein Plug-In-Hybridelektrofahrzeug auch zur privaten Nutzung

Schafft der Unternehmer ein Elektrofahrzeug oder ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug an, das er seinem Arbeitnehmer als Firmenwagen überlässt, dann muss er die Aufwendungen, die auf die private Nutzung entfallen, als Arbeitslohn erfassen und der Umsatzsteuer unterwerfen. Für die Ermittlung der Kosten, die auf die private Nutzung und auf die Fahrten zur ersten Tätigk...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.12 Überlassung von Leasing-Fahrzeugen

Least der Arbeitgeber ein Kraftfahrzeug und überlässt es dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung, ist die Nutzungsbehandlung nach § 8 Abs. 2 EStG zu bewerten. Nach der BFH-Entscheidung vom 18.12.2014[1] fehlt es jedoch an der in § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG geforderten "Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs", wenn der Arbeitnehmer wie ein wirtschaftlicher Eigentümer oder al...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.1 Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Lohnsteuer

Für die Überlassung des Pkw an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung fallen Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Umsatzsteuer an. Dabei bestehen 2 Möglichkeiten, diesen geldwerten Vorteil zu ermitteln. Die private Nutzung kann mithilfe der pauschalen 1-%-Methode ermittelt werden oder mit den tatsächlichen Kosten, die auf die Privatfahrten entfallen. 3.1.1 Ermittlung des ge...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.2 Muster einer Lohnabrechnung

Die Anwendung der 1 %-Methode ist für den Arbeitgeber immer die einfachste Lösung. Vorteil ist, dass der monatliche Wert feststeht, der gleichbleibend bei jeder einzelnen Lohnabrechnung erfasst wird. Im Gegensatz dazu gibt es beim Fahrtenbuch von Monat zu Monat Schwankungen, sodass i. d. R. erst beim letzten Lohnabrechnungszeitraum eines Jahres eine korrekte Abrechnung mögli...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.6 Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Bei einer doppelten Haushaltsführung des Arbeitnehmers braucht der Arbeitgeber für eine Familienheimfahrt pro Woche keinen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn zu versteuern.[1] Nur darüber hinausgehende Fahrten (= Fahrten, die nicht als Werbungskosten abgezogen werden können) sind pauschal mit 0,002 % vom Bruttolistenpreis zuzüglich Sonderausstattung zu berechnen und als Arbe...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwa...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.1.2 Kfz-Überlassung an Arbeitnehmer aus einem Fahrzeugpool

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, muss der geldwerte Vorteil als Arbeitslohn erfasst werden. Als geldwerter Vorteil werden regelmäßig 1 % vom Bruttolistenpreis zuzüglich Sonderausstattung pro Monat angesetzt. Stehen den Arbeitnehmern in einem Fahrzeugpool mehrere Kraftfahrzeuge zur Verfügung, ist der pauschale Nutzungs...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 4.3 Elektro-/Plug-In-Hybrid-Fahrzeug: Anwendung der Fahrtenbuchmethode ab 1.1.2019

Der Arbeitgeber kann den geldwerten Vorteil beim Arbeitnehmer gemäß § 8 Abs. 2 EStG auch mit den tatsächlichen Kosten, die auf die Privatfahrten entfallen, ermitteln. Das setzt allerdings voraus, dass der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, aus dem ersichtlich ist, wie sich seine Fahrten zusammensetzen. Der geldwerte Vorteil ist mit den Aufwendungen anzusetzen...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.7.1 Umsatzbesteuerung auf der Grundlage der 1 %-Regelung

Aus Vereinfachungsgründen lässt es die Finanzverwaltung zu, dass der Arbeitgeber den pauschalen lohnsteuerlichen Wert auch bei der Umsatzsteuer zugrunde legt. Diesen Wert behandelt er als Bruttowert, aus dem er die Umsatzsteuer herausrechnet.[1] Für die Familienheimfahrten des Arbeitnehmers fällt Umsatzsteuer an, die aus Vereinfachungsgründen auch bei der Umsatzsteuer aus 0,...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.3 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Bei Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer gelten die Regelungen zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte für Fahrten von der Wohnung zu einem Sammelpunkt oder zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet entsprechend. Das heißt, dass der Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie zu einem Sammelpunkt oder zu ...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.13 Zuzahlungen des Arbeitnehmers

Im Rahmen der privaten Nutzung mindern die vom Arbeitnehmer selbst getragenen (laufenden) individuelle Kraftfahrzeugkosten (z. B. Treibstoffkosten) auch bei der pauschalen Nutzungswertmethode (1 %-Regelung, 0,03 %-Regelung) den Nutzungswert auf der Einnahmenseite. Die Abzugsfähigkeit von individuellen Aufwendungen wird an die Voraussetzung geknüpft, dass der Arbeitnehmer den ...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.14 Firmen-PKW: Gleichmäßige Verteilung von Zahlungen des Arbeitnehmers

Zeitraumbezogene (Einmal-)Zahlungen des Arbeitnehmers für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs sind bei der Bemessung des geldwerten Vorteils auf den Zeitraum, für den sie geleistet werden, gleichmäßig zu verteilen und vorteilsmindernd zu berücksichtigen[1]. Eine Zuzahlung, die in einer Summe erfolgte, ist bei der Privatnutzung eines betrieblichen ...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 4.1 Erster Zeitraum: Anschaffung bzw. Überlassung vor dem 1.1.2019 und im Zeitraum zwischen 1.1.2022 bis 31.12.2022

Bei der privaten Nutzung und den Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte werden nicht die tatsächlichen Anschaffungskosten bzw. nicht der tatsächliche Bruttolistenpreis angesetzt. Mit der Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG, die für Anschaffungen bis zum 31.12.2018 gilt, soll erreicht werden, dass die Besteuerung der privaten Nutzung eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs in e...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 4.2 Zweiter Zeitraum: Anschaffungen bzw. Überlassung nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2022

Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2022 angeschafft wurden bzw. werden, wird die Bemessungsgrundlage (= Bruttolistenpreis) halbiert (sog. 0,5 %-Regelung). Um Elektrofahrzeuge handelt es sich, wenn sie ausschließlich durch Elektromotoren angetrieben werden, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / D. Schäden im Inland unter Beteiligung eines NATO-Dienstfahrzeugs

Rz. 65 Auch Angehörige der in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte müssen sowohl für ihre Privatfahrzeuge als auch für ihre Dienstfahrzeuge Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen. Bei der Stationierung von Streitkräften aus NATO-Staaten und ihren Angehörigen sowie des zivilen Gefolges in Deutschland gelten für diese Personen besondere Rechte und Pflich...mehr

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§ 31 Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

Rz. 1 Ebenfalls häufiger hat man es in der Praxis mit der Verteidigung wegen des Vorwurfs des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu tun. Oft wird es sich um eine Rechtsfolgenverteidigung handeln, wenn jemand den Mandanten eindeutig hat fahren sehen. Sollte sich nach Akteneinsicht herausstellen, dass niemand den Mandanten gesehen hat, so wird der Verteidiger ihm empfehlen zu schweige...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / A. Übersicht

Rz. 1 Auch wenn ein haftungs- und anspruchsbegründendes Fehlverhalten vorliegt, das die Voraussetzungen einer der vorangegangenen Anspruchsgrundlagen erfüllt, heißt dies nicht in jedem Fall, dass der Geschädigte den Schädiger uneingeschränkt auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Regelungen der §§ 104 ff. SGB VII. Sie beschäftig...mehr

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§ 35 Vorverfahren / 2. Wegfall des Fahrverbots

Rz. 116 Ein wesentlicher Aspekt der Verteidigung ist der dogmatisch richtige Umgang mit dem Fahrverbot bzw. dessen Wegfall.[132] In viel zu vielen Lehrbüchern, Handbüchern und Kommentaren bestehen die Ausführungen zum Absehen vom Fahrverbot aus einer wild gemischten, manchmal immerhin nach Stichworten sortierten Sammlung von Einzelbeispielen aus der Rechtsprechung, ohne dass...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / A. Übersicht

Rz. 1 Mit dem Begriff "Auslandsschäden" sind in diesem Abschnitt sämtliche Verkehrsunfallschäden gemeint, die eine wie auch immer geartete Auslandsberührung aufweisen. Gemeint sind damit folgende Fallkonstellationen:mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / bb) Fall

Rz. 31 Der Mandant A beauftragt seinen Rechtsanwalt mit der Abwicklung eines Unfallschadens an "seinem" Kfz, das einen Totalschaden erlitten hat. Bei dem Unfallfahrzeug handelt es sich um ein geleastes Firmenfahrzeug, das im Eigentum des Leasinggebers L steht. A versäumt, seinen Anwalt hierüber zu informieren. Während des Klageverfahrens stellt sich heraus, dass nicht A, son...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / E. Checkliste: Unfall mit Auslandsberührung

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / VI. Checkliste: Anspruchsgrundlagen nach BGB

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Rechtsprechung

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§ 48 Fahrtenbuchauflage / II. Aussichtslose Ermittlungsbemühungen

Rz. 12 Wann es sich um eine von vornherein aussichtslose Ermittlungsbemühung handelt, ist eine Frage des Einzelfalls. Folgende von der Rechtsprechung entschiedene Anknüpfungspunkte können hier für die Argumentation herangezogen werden:mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / II. Gerichtszuständigkeit/Gerichtsstandvereinbarung

Rz. 24 Die sachliche Gerichtszuständigkeit regelt sich auch in Verkehrsunfallsachen nach den allgemeinen Regeln. Da es sich um vermögensrechtliche Streitigkeiten handelt, ist für die Zuständigkeit des Amtsgerichts gem. § 23 Nr. 1 GVG maßgeblich, ob der Gegenstandswert der Klage die Summe von 5.000 EUR nicht übersteigt. Rz. 25 Die örtliche Zuständigkeit für Klagen aus Anlass v...mehr

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§ 14 Kaskoversicherung / III. Zurechnung des Verhaltens Dritter (Repräsentant)

Rz. 44 Die Leistungsfreiheit des Versicherers bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls setzt nach dem Wortlaut des § 81 VVG voraus, dass das betreffende Fehlverhalten unmittelbar vom Versicherungsnehmer verwirklicht wird. Dieser Grundsatz wurde jedoch von der Rechtsprechung erweitert. Danach tritt die (teilweise) Leistungsfreiheit des Versicherers auch dann...mehr

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B / 59 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Vorbereitung/Gang der Hauptverhandlung [Rdn 1592]

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Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.2.2.2.2.4 Angaben zur Organvergütung

Rz. 156 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach IAS 24.17 hat das berichtende Unternehmen die Vergütung seiner Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen zum einen insgesamt, zum anderen gesondert für jede der folgenden Kategorien anzugeben: Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer (i. d. R. laufende fixe/variable Bezüge, Dienstwagen, Dienstwohnung etc.) Leistungen nach Be...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.3.5 Individualisierte Angabe fester und variabler Vergütungsbestandteile gegenwärtiger oder früherer Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder (§ 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG)

Rz. 414 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Vergütungsbericht ist die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren[1] Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung anzugeben (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AktG). Die in § 162 Abs. 1 Satz 2 AktG enumerativ aufgeführten, quantitativen und qualitativen Daten zur Vergütung von Vorstands- u...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.2.4 Kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer

Rz. 339 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Neben Pensionsleistungen sind auch kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber gem. IAS 19 zu bilanzieren. Für kurzfristige – wie auch andere langfristige – Leistungen besteht eine eher geringe Regelungsdichte. Eine Leistung ist definitorisch dann als kurzfristig anzusehen, wenn beim Arbeitnehmer ein Anspruch, unabhängig vo...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.3.3 Begriffe "gewährt", "geschuldet" u. "zugesagt"

Rz. 409 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG verwendet hinsichtlich der Zuordnung von Vergütungsteilen zu Geschäftsjahren die Begriffe "gewährt" umd "geschuldet". In Bezug auf Aktien(-optionen) kommt es gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG darauf an, ob diese "gewährt" oder "zugesagt" sind. Dies ist ausschlaggebend dafür, in welchem Vergütungsbericht zeitlich be...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.3.12 Besondere Angaben zu Leistungen an Mitglieder des Vorstands (§ 162 Abs. 2 AktG)

Rz. 452 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 162 Abs. 2 AktG basiert – anders als § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG – nicht auf der 2. ARRL. Vielmehr wurden die Regeln, die bisher in § 285 Nr. 9 lit. a Satz 6–7 HGB enthalten waren, übertragen, um die Vergütungspublizität zu konsolidieren.[1] Daher bedarf es im Folgenden lediglich der Darstellung ausgewählter Aspekte. Rz. 453 Stand: 2. A. – ET:...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
E-Rechnung: Ein Überblick u... / 2.5 Weitere Ausnahmen

Auch wenn die o. g. Kriterien aus Kapitel 2.3[1] erfüllt sind, ist nicht in allen Fällen eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) verpflichtend zu erteilen. So sind von der Pflicht zur Erteilung von E-Rechnungen sog. Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV) bis zu einem Gesamtbetrag von 250 EUR und auch Fahrausweise (§ 34 UStDV) von der Pflicht zur Erteilung von E-Rechnungen ausge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.2 Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum

Rz. 26 Sämtliche außerordentlichen Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 EStG müssen als Voraussetzung für ihre Begünstigung nach Abs. 1 und 3 das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal erfüllen, dass sie zusammengeballt in einem einzigen Vz steuerlich zu erfassen sind. Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 EStG sind stets einmalige und für die jeweilige Einkunftsart ungewöhnliche Ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG und kann grundsätzlich Gegenstände seinem Unternehmen zuordnen. Wichtig Kein zwingendes Aufteilungsgebot Da U das Fahrzeug nur für unternehmerische und private Zwecke und nicht auch für nichtwirtschaftliche Zwecke i. e. S. verwendet, kommt eine zwingende Aufteilung des Fahrzeugs (Aufteilungsgebot) nicht in Betracht. Soweit U Ausgangsleist...mehr