Fachbeiträge & Kommentare zu Dienstunfähigkeit

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachgelagerte Besteuerung / 1 Grundprinzip

Die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen wird seit dem Jahr 2005 schrittweise bis zum Jahr 2058 auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. In der Ansparphase[1] sind die Altersvorsorgeaufwendungen von steuerlichen Belastungen freigestellt und die daraus resultierenden späteren Leistungen werden erst in der Auszahlungsphase[2] besteuert. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 211 Schwerb... / 2.2 Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung

Rz. 5 Der frühere Abs. 2, der für die Fälle der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand oder der Entlassung eines schwerbehinderten Beamten oder einer schwerbehinderten Beamtin eine Verpflichtung der Anhörung des für den Beamten oder die Beamtin zuständigen Integrationsamtes vorsah, ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Mensche...mehr

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Sauer, SGB IX § 211 Schwerb... / 2.4 Geltung für schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

Rz. 7 Die Vorschrift bestimmt in Abs. 3 Satz 1, welche Vorschriften der besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen auch für schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten unmittelbar gelten. Von § 2 (Behinderung) galten bis zum 29.12.2016 nur Abs. 1 und 2, dagegen nicht Abs. 3. Eine behinderte Soldatin oder ein behinderter Soldat mit einem Grad der Behinderung von wenigst...mehr

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Riester-Rente / 1.1.4 Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit

Auch der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem begünstigten inländischen Alterssicherungssystem löst eine unmittelbare Förderberechtigung aus. Voraussetzung ist allerdings, dass der Steuerpflichtige unmittelbar vor dem Bezug der Leistung einer in § 10a Abs. 1 Satz 1 oder 3 EStG genannten Pers...mehr

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Riester-Rente / 6.2 Unschädliche Auszahlungen

Die förderunschädlichen Auszahlungen werden durch § 93 EStG und die entsprechenden Vorschriften aus dem AltZertG definiert. Hierbei handelt es sich um folgende Auszahlungen[1]: Monatlichen Leistungen Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen gleichbleibenden oder steigenden monatlichen Leibrente, eines Auszahlungsplans mit gleichbleibenden oder steigenden Raten und unmitt...mehr

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Riester-Rente / 7.4.1 Ausschließlich auf geförderten Beiträgen beruhende Leistungen

Leistungen werden in der Auszahlungsphase in vollem Umfang der Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG unterworfen, wenn sie insgesamt auf folgenden Beträgen beruhen: Beiträge, für die der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG oder eine Altersvorsorgezulage gewährt wurde, Beiträge und Zuwendungen, die nach § 3 Nr. 56, Nr. 63, Nr. 63a[1] oder Nr. 66 EStG steuerfrei geblieben sind...mehr

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Riester-Rente / 2.1.2 Altersvorsorgeverträge in Form von Sparverträgen

Wird in einem Altersvorsorgevertrag Kapital angespart, ist dieses für eine lebenslange Altersversorgung des Anlegers einzusetzen. Dies soll durch die im AltZertG aufgestellten Kriterien sichergestellt werden. Hierzu gehören u. a.: Die Altersleistung darf frühestens ab dem 62. Lebensjahr bzw. dem 60. Lebensjahr für Vertragsabschlüsse vor 2012 [1] ausgezahlt werden. Ein späterer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Ruhegehaltssatz und Ruhegehalt.

Rn 10 Während der Anwartschaftsphase ist eine Fortsetzung des Dienstes bis zur Altersgrenze zu unterstellen und ein fiktives Ruhegehalt zu berechnen, das sich aufgrund des mit der Gesamtdienstzeit erreichbaren Ruhegehaltssatzes ergäbe (§ 40 II 1). Die Altersgrenze richtet sich nach dem für die ausgleichspflichtige Person geltenden Versorgungsrecht. Ob sie die Mindestdienstze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Absicherung im Alter oder bei Invalidität (Abs 2 Nr 2).

Rn 11 II Nr 2 verlangt, dass das Anrecht der Vorsorge im Alter oder bei Invalidität dient. Eine Versorgung wegen Alters liegt vor, wenn die zugesagten Leistungen für die Versorgung im Anschluss an die Beendigung des aktiven Arbeitslebens bestimmt sind. Ein Gleichlauf des Versorgungsbeginns mit der gesetzlichen Rente oder der Beamtenversorgung wird jedoch nicht vorausgesetzt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Anrechte im Sinne dieses Gesetzes sind im In- oder Ausland bestehende Anwartschaften auf Versorgungen und Ansprüche auf laufende Versorgungen, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen.

Rn 5 1. Monatliches Ruhegehalt als maßgebliche Bezugsgröße. Die Versorgung aus einem Beamtenverhältnis oder anderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und damit auch die für den VA maßgebliche Bezugsgröße ist das monatliche Ruhegehalt, das der berechtigten Person nach den jeweils für sie geltenden versorgungsrechtlichen Bestimmungen bei Erreichen der maßgeblichen Altersg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Normative Einschränkungen des Schadensersatzes.

Rn 48 Der Totalersatz nach I (s.o. Rn 5) kann sehr weit reichen. Der schadensbringende Umstand kann – zusammen mit anderen Ursachen – zu mannigfachen Folgeschäden führen. Insoweit sind Korrekturen nötig. Sie werden mit mehreren Instrumenten erreicht (abgesehen von zahlenmäßig bestimmten Obergrenzen, die es nur außerhalb des BGB gibt). Rn 49 Bisweilen kann man freilich das Kor...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionen und sonstige Vers... / 1.1 Ruhegehalt der Beamten, Berufssoldaten und Richter

Die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten ist im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt, das für Richterinnen und Richter des Bundes und der Länder entsprechend gilt. Die Versorgung der Berufssoldaten richtet sich nach den gleichen Grundsätzen und ist im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) geregelt. Beamte haben bei Dienstunfähigkeit und Erreichen der Altersgrenze Ans...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 2.1 Versicherungsfreiheit oder Befreiung von der Versicherungspflicht

Seit dem 1.1.1996 ist die Antragspflichtversicherung für diejenigen Personen ausgeschlossen, die in jeder Beschäftigung oder Tätigkeit in der Rentenversicherung entweder versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind.[1] Damit sind von der Antragspflichtversicherung z. B. ausgeschlossen: Versicherungsfreie Altersvollrentner oder Versorgungsbezieher[2], Versor...mehr

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Jansen, SGB VI § 176b Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Übergangsgebührnisse erhalten gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 SVG (bis zum 31.12.2024: § 11 Abs. 1 Satz 1 SVG) Soldaten auf Zeit mit einer Wehrdienstzeit von mindestens 4 Jahren, wenn ihr Dienstverhältnis wegen Ablaufs der festgesetzten Wehrdienstzeit oder wegen Dienstunfähigkeit endet. Für diesen Personenkreis besteht nach § 3 Satz 1 Nr. 2b Rentenversicherungspflicht. Die Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 176b Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Bundesministerium der Verteidigung und die Deutsche Rentenversicherung Bund haben am 29.7.2020 Grundsätze der Beitragszahlung für Bezieher von Übergangsgebührnissen vereinbart, denen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugestimmt hat. Diese Vereinbarung betrifft nach ihrer Nr. 2 ehemalige (nunmehr: "frühere") Soldaten auf Zeit, die Übergangsgebührnisse na...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.4 Nachversicherungszeitraum (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 44 Wenn die Nachversicherungsvoraussetzungen erfüllt sind, ist zu ermitteln, für welchen Zeitraum die Nachversicherung durchzuführen ist. Abs. 2 Satz 2 definiert insoweit den Nachversicherungszeitraum. Rz. 44a Die Bestimmung des Nachversicherungszeitraums hat sowohl Auswirkungen auf die nachzuzahlenden Beiträge als auch auf die Rentenanwartschaften. Maßgebend ist der Zeit...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.10 Versagung oder Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung (Abs. 1 Nr. 10)

Beamte Begrifflichkeiten Soll dem Beamten eine beantragte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) versagt werden oder soll eine bereits gewährte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) widerrufen werden, unterliegt die Entscheidung jeweils der Mitbestimmung des Personalrats nach § 78 Abs. 1 Nr. 10 BPersVG. Das Nebentätigkeitsrecht der Bundesbeamten ist geregel...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3 Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit / eines höher oder niedriger zu bewertenden Dienstpostens (Abs. 1 Nr. 3)

Arbeitnehmer § 78 Abs. 1 Nr. 3 Fall 1 BPersVG betrifft nur Arbeitnehmer. Das ergibt sich aus der Terminologie ("Tätigkeit" bei Arbeitnehmer, "Dienstposten" bei Beamten). Mitbestimmungspflichtig ist die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Nach der Definition des BVerwG[1] wird eine höher oder niedriger zu bewertende Tätigkeit dann übertragen, wenn d...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersVG entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117).[1] Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine Dienstaufsicht.

Rn 10 Richterliche Unabhängigkeit bedeutet nicht grenzenlose Freiheit. Sie ist kein Grundrecht und kein ›Standesprivileg‹, sondern dient nach der Rspr des BGH der Erfüllung der Justizgewährungspflicht des Staates durch den Gewalten teilenden Rechtsstaat. Auch Richter unterliegen – mit Ausn der Richter des Bundesverfassungsgerichts – vor diesem Hintergrund einer Dienstaufsich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verhinderung.

Rn 47 Die dauernde Verhinderung meint den Fall, dass ohne Richterwechsel ein Richter aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für immer oder auf unabsehbare Zeit ganz oder tw nicht in der Lage ist, die ihm nach dem Geschäftsverteilungsplan obliegenden Aufgaben der Rspr wahrzunehmen (BGHZ 164, 87, 90; weniger streng: Kissel/Mayer § 21e Rz 114; MüKoZPO/Pabst § 21e GVG Rz 50)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtliche oder tatsächliche Veränderungen (Abs 2).

Rn 7 Die Abänderung einer Entscheidung über ein Anrecht iSd Abs 1 setzt gem Abs 2 rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ehezeitende voraus. Nach zutreffender Ansicht ist Abs 2 dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass eine Veränderung, die nach § 5 II 2 VersAusglG bereits in der Ausgangsentscheidung hätte berücksichtigt werden können (und müssen), keine Abän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtschutzbedürfnis.

Rn 3 Ein Interesse an der Entscheidung unterliegt außer in den Fällen des Verlustes des Antragsrechts nur beschränkt zeitlichen Grenzen. Es besteht unabhängig vom Stand des Verfahrens immer dann, wenn der Richter konkret mit der Sache befasst ist. Deshalb ist die vorsorgliche Ablehnung eines Richters oder seines Vertreters unzulässig (Brandbg FamRZ 13, 1600). Der Erlass eine...mehr

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zfs 08/2025, Antrag auf Erl... / 2 Aus den Gründen: "…"

II. Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Aus den im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH gemäß § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO beschränkt ist, ergibt sich nicht, dass die Entscheidung des VG zu ändern und die begehrte einstweilige Anordnung zu erlassen wäre. Ein Antrag gemäß § 123 VwGO zur Verhinderung einer fahrerlaubnisrechtlichen Beibringungsanordnung is...mehr

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Reisekosten / 21.6 Reisen aus Anlass des Ausscheidens wegen Ablaufs des Arbeitsverhältnisses (einschl. Dienstunfähigkeit), § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BRKG

Es gelten die vorstehenden Ausführungen zu Einstellungsreisen vor Inkrafttreten des Arbeitsverhältnisses. Für Reisen ins Ausland wird Reisekostenvergütung nur für Reisen bis zum inländischen Grenzort oder dem inländischen Ausreise-Flughafen gewährt.mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.1.1.1 Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe oder auf Widerruf (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 21 Den Tatbeständen des Abs. 1 ist gemeinsam, dass sie Versicherungsfreiheit von Personen regeln, die zwar grundsätzlich in einem Beschäftigungsverhältnis oder einer Art von Beschäftigungsverhältnis stehen, die aber gleichzeitig eine Anwartschaft auf Versorgung aus einem speziellen Sicherungssystem haben. Die Versicherungsfreiheit beschränkt sich dabei grundsätzlich auf ...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.2 Ruhestandsbeamte und ihnen gleichgestellte Personen (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 71 Die Vorschrift des Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 nimmt eine Gleichstellung der Versorgungsempfänger mit den Rentenbeziehern nach Nr. 1 vor. Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 bewirkt, dass alle Personen, die wegen Erreichens einer Altersgrenze eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder nach den Regelungen ...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.9 Ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art

Rz. 21 Den Altersrenten ähnliche Leistungen sind öffentlich-rechtliche, aber auch privatrechtliche Ansprüche auf Leistungen aus Mitteln öffentlicher Haushalte (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts, dazu gehören auch Kirchen, Gemeinden, Handwerkskammern, nicht aber private [Kapital-]Lebensversicherungen oder privatrechtliche Ansprüche aus Tarifverträg...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.11 Dienstfähigkeit von Bundesbeamten (Abs. 4a)

Rz. 55a Dem MD wird ermöglicht, Bundesbeamte auf ihre Dienstfähigkeit zu untersuchen und hierzu Gutachten zu erstellen, wenn die zuständige Behörde sich mit einem entsprechenden Ersuchen an den MD wendet (Satz 1). Voraussetzung ist, dass die Wahrnehmung der übrigen Aufgaben durch den MD für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung nicht beeinträchtigt wird. Die Bundes...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2.3 Beamten- und versorgungsrechtliche Regelungen für Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund

Rz. 11 Die Abs. 2 bis 5 der Vorschrift enthalten spezielle beamten- und versorgungsrechtliche Regelungen für Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund, die im Unterschied zu den Geschäftsführern der übrigen Rentenversicherungsträger nicht zu Beamten auf Lebenszeit, sondern lediglich zu Beamten auf Zeit berufen werden. Das Direktorium der Deutschen Rent...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6 Tabellarischer Überblick über länderspezifische Besonderheiten

Im Gegensatz zu anderen Einkunftsarten hat Deutschland im Bereich der grenzüberschreitenden Rentenbesteuerung nicht regelmäßig die Regelung des OECD-MA in den DBA vereinbart. Vielmehr wurde in der Vergangenheit häufig – aus sozialpolitischen Gründen – ein Besteuerungssystem vereinbart, das ausgewanderten Deutschen eine ähnliche Belastung wie im Inland bedingen sollte. Seit 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Klarstellung für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags für Personen, die nach § 10a Abs 6 EStG zulageberechtigt sind (§ 86 Abs 5 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der durch das G zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) eingefügte § 86 Abs 5 EStG nimmt inhaltlich die Vorschrift des § 52 Abs 64 EStG aF auf. Mit dem G zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erweiterung des zulageberechtigten Personenkreises

Rn. 11 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Zulageberechtigt sind auch Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus der Alterssicherung für Landwirte erhalten, wenn sie vor dem Leistungsbezug zu dem förderberechtigten Personenkreis gehört haben. Eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit aus einer privaten Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerunschädliche Verfügungen über das Altersvorsorgekapital (Abgrenzung zu den steuerschädlichen Verfügungen)

Rn. 50 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Es gibt eine Vielzahl steuerunschädlich durchzuführender Verfügungen über das angesparte Altersvorsorgekapital (vgl BMF 25.10.2023, BStBl I 2023, 1726 Rz 197ff). Diese sind insbesondere: Rn. 51 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Auszahlung des Altersvorsorgekapitals in Form einer gleichbleibenden oder steigenden monatlichen Leibrente ist keine st...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt. Aufgrund weiterer Änderungen wurde diese Fassung gegenstandslos. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sind Maßnahmen zum ge... / 1.3 Kosten und Nutzen

Die Folgen von Gewalt machen sich auf mehreren Ebenen bemerkbar. Betroffene von Gewalt können je nach Persönlichkeit, Belastbarkeit und Bewältigungsstrategien mehr oder minder körperliche und psychische Beeinträchtigungen zeigen und im Extremfall physisch und/oder psychisch erkranken. Damit verbunden kann eine verminderte Leistungsfähigkeit oder -bereitschaft zu einer gering...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Bezieher von Rente bzw Versorgung wegen Erwerbsminderung bzw Dienstunfähigkeit (§ 10a Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Durch das EigRentG (BGBl I 2008, 1509) wurde die entsprechende Ergänzung des zulageberechtigten Personenkreises eingefügt. Nunmehr können nach § 10a Abs 1 S 4 EStG auch die Personen gefördert werden, wenn sie eine Rente oder Versorgung wegen Erwerbsminderung oder Dienstunfähigkeit erhalten. Die Betroffenen müssen vor Bezug der Rente wegen Er...mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / 7. Umfang der Bindungswirkung eines Verwaltungsaktes auf Versetzung eines unfallverletzten Beamten in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit

Rz. 88 BGH, Urt. v. 16.3.2021 – VI ZR 773/20 – juris Zitat BeamtStG § 26; VwGO § 121 1. Der Umfang der Bindungswirkung eines Verwaltungsaktes wird von dessen Regelungsinhalt bestimmt und durch diesen begrenzt. Der Regelungsinhalt der Versetzung eines unfallverletzten Beamten in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit erstreckt sich nicht auf die Frage, ob und für welche...mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 94 Das Berufungsurteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung im Ergebnis stand. Entgegen der Ansicht der Revision ließ sich die Annahme einer unfallbedingten Dienstunfähigkeit des G. von mehr als sechs Monaten nicht aus einer Bindungswirkung der "Bescheide" vom 10. Januar und 1.3.2012 und des Urteils des VG Trier vom 30.9.2014 herleiten. Rz. 95 Dem Beamten G. stand g...mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / a) Der Fall

Rz. 89 Die klagende Gemeinde machte als Dienstherrin des durch einen Dienstunfall geschädigten Beamten G. Schadensersatzansprüche aus übergegangenem Recht gegen den Beklagten geltend. Rz. 90 Am 2.8.2010 kam es zwischen dem als Ordnungsbeamten eingesetzten G. und dem alkoholisierten Beklagten zu einer Auseinandersetzung, im Rahmen derer G. nach hinten auf den Boden fiel. G. wa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Problematische Personen... / a) Der Fall

Rz. 157 Das klagende Land nahm den Beklagten aus übergegangenem Recht (§ 72 LBG Rheinland-Pfalz) wegen der Verletzung der psychischen Gesundheit eines Polizeibeamten auf Schadensersatz in Anspruch. Rz. 158 Hintergrund des Rechtsstreits war ein Amoklauf des Beklagten am 18.2.2010 in einer Berufsbildenden Schule in L. Der Beklagte, ein ehemaliger Schüler dieser Schule, der an d...mehr

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§ 1 Problematische Personen... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 252 Mit Recht hatte das Berufungsgericht die Haftung der Beklagten für die psychosomatischen Beschwerden des Klägers, die sich in einer chronischen Schmerzkrankheit manifestierten, bejaht. Rz. 253 Hat jemand schuldhaft die Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung eines anderen verursacht, für die er haftungsrechtlich einzustehen hat, so erstreckt sich die Haftung gru...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.6 Ruhegehaltsempfänger

Versicherungsfrei sind Beamte usw., Geistliche und Lehrer (Nr. 2, 4 und 5 der Vorschrift), denen bereits Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge zuerkannt worden sind und die im Krankheitsfall Anspruch auf Beihilfe haben. Ruhegehälter sind das Ruhegehalt nach Erreichen einer Altersgrenze oder wegen Dienstunfähigkeit, auch vor Erreichen einer Altersgrenze sowie ähnliche Bezüge, die d...mehr

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§ 1 Problematische Personen... / a) Der Fall

Rz. 85 Das klagende Land verlangte von der beklagten Versicherung aus übergegangenem Recht Ersatz von Leistungen für zwei in seinem Dienst stehende Polizeibeamte, die nach einem Verkehrsunfall ein posttraumatisches Belastungssyndrom erlitten haben sollen. Rz. 86 Am 21.12.2002 befuhr ein Versicherungsnehmer der Beklagten (nachfolgend: Schädiger) als "Geisterfahrer" die Autobah...mehr

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§ 1 Problematische Personen... / a) Der Fall

Rz. 175 Das klagende Land nahm den Beklagten aus übergegangenem Recht wegen der Verletzung eines Polizeibeamten auf Schadensersatz in Anspruch. Rz. 176 Hintergrund des Rechtsstreits war ein Polizeieinsatz mehrerer Beamter am 22.11.2015, der durch einen Notruf wegen verbalen und tätlichen Auseinandersetzungen zwischen dem damals 18-jährigen Beklagten und anderen Gästen einer C...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Durch das AVmG (BGBl I 2001, 1310) wurde der Sonderausgaben-Abzug nach § 10a als Ergänzung zu Abschn XI eingeführt. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 (BGBl I 2001, 3926) und durch das Gesetz zur Einbeziehung beurlaubter Beamter in die kapitalgedeckte Altersversorgung (BGBl I 2003, 58) wurde der zulageberechtigte Personenkreis erweitert. Mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verletztenrente / 2.3.2 Beamte/Berufssoldaten

Auch Beamte und Berufssoldaten können Anspruch auf Verletztenrente haben, wenn sie bei einer außerdienstlichen (versicherten) Tätigkeit einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erleiden. Liegt trotz des außerdienstlichen Versicherungsfalls weiterhin Dienstfähigkeit vor, wird eine Verletztenrente nur insoweit gezahlt, als sie die Dienst- oder Versorgungsbezüge übersteigt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Schutzbereich

Rz. 211 Der Zustimmung des Integrationsamtes bedürfen alle arbeitgeberseitigen Kündigungen von Arbeitsverhältnissen mit schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen (§ 2 Abs. 2 und 3 SGB IX), auch außerordentliche und Änderungskündigungen.[360] Rz. 212 Voraussetzung ist allerdings, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung länger als sechs M...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / II. Vorzeitige Beendigung (Nr. 2)

Rn. 26 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Gemäß § 162 Abs. 2 Nr. 2 AktG muss im Vergütungsbericht für jedes einzelne Vorstandsmitglied über die Zusage von Leistungen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit berichtet werden. Dies umfasst auch die Berichterstattung über Änderungen dieser Zusagen im letzten GJ. Fälle einer solch vorzeitigen Beendigung der Tätigk...mehr