Fachbeiträge & Kommentare zu Demenz

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ZErb 03/2021, Negativtestam... / 1 Tatbestand

I. Die am 3.9.2018 verstorbene und zuletzt in. E. wohnhafte Erblasserin war verheiratet. Ihr Ehemann ist ebenso wie ihre Eltern vorverstorben. Sie hatte insgesamt sechs Geschwister. Bei den Beteiligten zu 2) bis 5) handelt es sich um Nichten und Neffen der Erblasserin. Am 20.1.1998 errichteten die Erblasserin und ihr Ehemann ein han.dschriftliches Testament, hinsichtlich desse...mehr

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zfs 02/2021, Arglistige Täu... / Sachverhalt

Die Kl. begehrt Leistungen aus einer Pflegetagegeldversicherung bei der Bekl., die diesen Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten hat. Die Kl. unterhält eine Vielzahl von Versicherungsverträgen bei der Bekl. oder Unternehmen der Gruppe der Bekl., u.a. eine im April 2008 abgeschlossene Unfallversicherung. Im Jahre 2011 fragte ihre Tochter, die Zeugin L., der die Kl. ber...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.2.3.1 Pflegebedürftigkeitsbegriff

Aufgrund des PSG II sind Personen, nach § 14 SGB XI ab 1.1.2017[1] pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anford...mehr

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zfs 11/2020, Beschwerdebefu... / Sachverhalt

Das FG Berlin-Brandenburg hatte den Zeugen D unter Bezeichnung des Beweisthemas zu dem Termin zur mündlichen Verhandlung geladen, die nach Verlegung am 27.8.2019 stattfand. Zu diesem Termin war der ordnungsgemäß geladene Zeuge D nicht erschienen. Durch Beschl. v. 2.9.2019 erlegte das FG Berlin-Brandenburg dem Zeugen D die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten auf. Zuglei...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / d) Vertretung

Rz. 109 Die Eheleute sind grundsätzlich gleichgestellt, jeder Ehegatte vertritt nur sich selbst, und seine Verträge oder sonstige Verpflichtungen binden nur ihn selbst. Eine Ausnahme gibt es für den Fall, dass ein Ehegatte aufgrund von Krankheit oder Abwesenheit (z.B. bei einer Auslandsreise) seine Angelegenheiten nicht selbst besorgen kann. Hat der Kranke oder Abwesende kei...mehr

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Niederlande / 5. Rechtsfolgen bei Verletzung der Voraussetzungen

Rz. 9 Obwohl dem Standesbeamten die Prüfung obliegt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen von Titel 5 Buch 1 BW erfüllt sind, wird dieser manchmal vom Vorliegen eines Ehehindernisses keine Kenntnis erlangen. Rz. 10 Dritte Personen können sich gegen eine Eheschließung wenden, wenn die Partner die Voraussetzungen für eine Eheschließung nicht erfüllen[13] oder wenn eine Scheinehe...mehr

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Belgien / a) Einleitung des Scheidungsverfahrens

Rz. 109 Die Einleitung erfolgt entweder mittels Ladung vor das Gericht Erster Instanz oder mittels eines sog. kontradiktorischen Antrags.[133] Die Ehescheidungsklage, die durch die Ehegatten gemeinsam gem. Art. 229 § 2 ZGB eingereicht wird, kann nur durch Antrag, der von jedem der Ehegatten oder von mindestens einem Rechtsanwalt oder einem Notar unterzeichnet ist, eingeleite...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2 Sonstiges

Rz. 484 Maßnahmen, die öffentlich gefördert werden (zinsverbilligte Darlehen z. B. im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau bzw. landeseigener Banken oder steuerfreie Zuschüsse und Fördergelder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), werden steuerlich nicht berücksichtigt, um eine doppelte Entlastung zu verhindern. Auch fü...mehr

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10 Unternehmen im Porträt: ... / 9 Die Buurtzorg-Pioniere – durch selbstverantwortliche Teams zurück zum Sinn der Pflege bei Sander Pflegedienst

Zitat Ich hatte keine Lust mehr auf Pflege und wollte eigentlich etwas anderes studieren. Da hörte ich von dem Buurtzorg-Pilotversuch. Mark Adolph, Altenpfleger bei Sander Pflege Das Badezimmer muss dringend aufgeräumt werden. Der Patient braucht ein neues Bett und abends soll er eine zusätzliche Tablette nehmen. Die Aufgaben in der ambulanten Pflege sind vielfältig. Der 28-jäh...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 3. Inhaltliche Anforderungen

Rz. 48 Inhaltlich ist für eine Patientenverfügung wichtig, dass sie klar und bestimmt die Wünsche des Betroffenen umschreibt und keine allgemeinen, zweifelhaften Formulierungen enthält wie z.B. "Falls mein Leben nicht mehr lebenswert ist, …".[51] Denn wann das Leben nicht mehr lebenswert ist, entscheidet jeder Einzelne nach seinen eigenen Wertvorstellungen. Auch die Formulie...mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 2.3 Definierte Patientengruppe

Rz. 2d Um eine übermäßige Ausdehnung der ambulanten Behandlung durch PIA zu verhindern und keine unnötige Kollision mit der fachlich gebotenen Behandlung durch niedergelassene Nervenärzte und ärztlichen/nichtärztlichen Psychotherapeuten zu riskieren, grenzt Abs. 2 den Behandlungsauftrag der PIA auf ein bestimmtes Klientel ein. Art, Schwere und Dauer der psychischen Krankheit...mehr

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ZErb 05/2020, Zum Zugang de... / 1 Gründe

I. Die Verfügungsklägerin begehrt von der Verfügungsbeklagten (ihrer Mutter) die Einräumung des Besitzes von beweglichen und unbeweglichen Gegenständen aus dem Nachlass ihres Vaters, des am … 2018 verstorbenen F (im Folgenden: Erblasser), im Wege des possessorischen Besitzschutzes durch einstweilige Verfügung gemäß den §§ 935, 940 ZPO. Die Verfügungsbeklagte … schloss am … 19...mehr

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ZErb 05/2020, Ausgleichsfor... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten darum, ob dem Beklagten zu 1) Forderungen in Höhe von 40.000 EUR (Pflegekosten) und – zuletzt – 324 EUR (Friedhofsunterhaltungsgebühren) gegen den Nachlass ihrer am … 2016 verstorbenen Mutter A (nachfolgend "Erblasserin") zustehen, deren Erben zu je ¼ sie sind. Der Beklagte zu 1) pflegte die Erblasserin vom 1.1.2006 bis zu ihrem Tod, zunächst in ihrer ...mehr

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zfs 05/2020, Verspätung ein... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. auf Gewährung von Rechtsschutz für ein Verfahren gegen die C.L. AG wegen Berufsunfähigkeitsrente in Anspruch. Die Kl. unterhält bei der A.L. Versicherungs AG, die später von der I. Versicherung übernommen wurde, eine Rechtsschutzversicherung. Diese sieht eine Leistungspflicht u.a. für Rechtsschutz im Vertragsrecht vor. In den in den Vertrag einbezogene...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Anzeigepflichten des Arbeitnehmers

Rz. 2 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Erkennt ein ArbN nachträglich, dass eine von ihm oder für ihn gegenüber dem FA abgegebene Erklärung (zB die > Steuererklärung) unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist, ist er verpflichtet, dies dem FA unverzüglich anzuzeigen und das Erklärte richtig zu stellen ...mehr

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AGS 04/2020, Geschäfts- und... / 1 Sachverhalt

Der Beteiligte zu 3) begehrt eine Vergütung seiner Tätigkeit als Verfahrenspfleger auf Grundlage der Vorschriften des RVG. Die am 17.7.2018 verstorbene Betroffene war an Demenz erkrankt und lebte zuletzt in einem Seniorenheim. Ihre Kinder beabsichtigten, das von der Betroffenen ehemals bewohnte Haus zu verkaufen. Ausweislich eines Übergabe- und Auseinandersetzungsvertrags hat...mehr

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AGS 04/2020, Geschäfts- und... / 3 Anmerkung

1. Ein in einer Betreuungssache berufsmäßig bestellter Verfahrenspfleger erhält gem. § 277 Abs. 2 FamFG neben dem Ersatz seiner Aufwendungen (vgl. § 277 Abs. 1 FamFG) eine Vergütung in entsprechender Anwendung der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 und 2 VBVG. Wird ein Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger bestellt, kann dieser seine Tätigkeit gem. § 1 Abs. 2 S. 2 RVG grds. nicht als Vergütun...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Krankhafte Störung der Geistestätigkeit und Geistesschwäche

Rz. 13 Zwischen der krankhaften Störung der Geistestätigkeit als Oberbegriff und der Geistesschwäche besteht nach h.M. ein gradueller Unterschied,[17] ohne dass ein zuverlässiges Unterscheidungsmerkmal zwischen beiden benannt werden könnte.[18] Im Folgenden kann daher nur ein Überblick über solche Krankheitsbilder gegeben werden,[19] die bislang schon als zur Testierunfähigke...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Prozessuales/Beweislast

Rz. 5 Da die Testierfähigkeit in der Regel erst nach dem Tode des Erblassers angezweifelt wird, besteht die generelle Schwierigkeit neuropsychiatrischer Begutachtungen über die Testierfähigkeit darin, anhand der vorhandenen Unterlagen und aufgrund unterschiedlicher Interessenlage oft sehr unterschiedlicher Zeugenaussagen den wahren Zustand des Erblassers zum Zeitpunkt der Te...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / d) "Lichte Momente"

Rz. 25 Insbesondere in den Fällen der Bewusstseinsstörungen – grundsätzlich aber auch bei Geisteskrankheit und Geistesschwäche und hier insbesondere bei der vaskulären Demenz – bleibt zu beachten, dass Testamente, die von derart Betroffenen in einem sog. lichten Augenblick ("lucidum intervallum") errichtet werden, wirksam sind.[62] Rz. 26 Allerdings dreht sich in diesem Fall ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. Ermittlungspflicht des Nachlassgerichts

Rz. 30 Eine Ermittlungspflicht ist für das Nachlassgericht von Amts wegen gegeben. Es hat dabei insbesondere bzgl. seiner Zuständigkeit die Frage nach dem letzten Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Erblassers zu klären.[69] Das Gericht hat dabei sämtliche zugänglichen Beweismittel zu ergreifen und entsprechende Nachweise zu fordern, denn erst wenn es die zur Begründung des Ant...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Grundsatz

Rz. 18 Zu beachten bleibt, dass nicht bereits das bloße Vorliegen einer Geisteskrankheit im medizinischen Sinne automatisch zur Testierunfähigkeit führt; erforderlich ist vielmehr, dass sich der Betreffende dadurch in einem Zustand befindet, in dem er nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu besorgen.[48] Davon ist erst dann auszugehen, wenn die krankhaften Vorst...mehr

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ZErb 01/2020, Testamentaris... / 1 Tatbestand

I. Am 14.6.2017 ist Herr A (im Folgenden: Erblasser) verstorben. Er war geschieden und hinterließ zwei Söhne, die Beteiligten zu 2) und 3). Seit dem Frühjahr 2014 war der Erblasser wegen seiner Parkinsonerkrankung körperlich pflegebedürftig. Im Mai 2014 wurde er in die Pflegestufe I nach SGB XI eingeordnet. Im Haushalt unterstützte ihn zunächst eine Frau B. Ende des Jahres 20...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / 1. Demenz

Rz. 37 In der Praxis wird häufig im Verfahren darüber gestritten, ob der Erblasser aufgrund einer Demenz testierfähig war oder eben nicht. Die Demenz ist entweder eine primär auftretende Funktionsstörung (bei Krankheiten, Verletzungen oder Störungen, die das Gehirn direkt oder im besonderen Maße schädigen) oder eine sekundär auftretende Funktionsstörung (bei systemischen Kra...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / 3. Schlaganfall

Rz. 51 Die Folgen eines Schlaganfalls, vor allem bei einem Infarkt der großen Hirnarterien, können je nach Größe und Lage der betroffenen Hirnareale schwere motorische Störungen und/oder weitere neurologische bzw. neurokognitive Ausfälle sein, mit einer Beeinträchtigung u.a. des Gedächtnisses sowie der Fähigkeit, Neues zu erlernen. In dem ersten Jahr nach dem Infarkt treten ...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / VI. Das "luzide Intervall"

Rz. 62 Nach wie vor wird immer wieder vorgetragen, dass der testierunfähige Erblasser aufgrund eines sogenannten "luziden Intervalls" fähig war, eine wirksame Verfügung von Todes wegen zu errichten.[115] Dies überzeugt nicht.[116] Die juristische Literatur hat im Gegensatz zur medizinischen nicht zwischen den jahrhundertelangen Begriffsentwicklungen unterschieden. Unter eine...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / Literaturtipps

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§ 8 Testierfähigkeit / 3. Ermittlungen durch das Gericht

Rz. 86 Sind hinreichende Zweifel an der Testierfähigkeit vorgetragen, müssen zunächst die Verhaltensweisen des Erblassers aufgeklärt werden, um Klarheit über die tatsächlichen Umstände (unter Berücksichtigung medizinischer Befunde etc.) zu schaffen.[158] Danach ist zu prüfen, ob dies seitens des Gerichts für die Beurteilung ausreicht oder ob ein Sachverständigengutachten ein...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / c) Chronische bzw. chronisch-progrediente Störungen

Rz. 29 Hierunter fallen u.a. Demenzen. Eine Testierunfähigkeit ist gegeben, wenn zum Zeitpunkt der Errichtung eine Dauerveränderung (insb. der Urteilsfähigkeit) vorgelegen hat, welche von gegebenenfalls überlagernden Zusatzsymptomen, wie bspw. Delirien, abzugrenzen ist. Sollten chronisch-psychopathologische Befunde belegt sein, die die Testierunfähigkeit bedingen, sind sog. ...mehr

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§ 4 Nachlassbezogene Verfüg... / II. Inhalt des Errichtungsstatuts

Rz. 6 Der Regelungsbereich des Errichtungsstatuts ist in Art. 26 EuErbVO bestimmt und umfasst insbesondere folgende Aspekte:mehr

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Norwegen / IV. Erbvertrag

Rz. 64 Das norwegische Recht kennt keinen Erbvertrag gemäß dem deutschen Recht. Erbvertrag bedeutet hier, dass der Testator sich seiner Testierfreiheit begibt. Diese Möglichkeit sieht § 49 Abs. 1 Erbgesetz vor. Rz. 65 Bereits das norwegische Erbgesetz aus dem Jahre 1854 enthielt die Möglichkeit, dass der Testator sich vertragsmäßig binden konnte, das Testament nicht zu ändern...mehr

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Norwegen / 3. Nichtigkeit testamentarischer Verfügungen

Rz. 38 Selbst wenn der Testator das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann eine testamentarische Verfügung nichtig sein. Dies ist gemäß § 41 Abs. 2 Erbgesetz der Fall, wenn der Testator zur Zeit der Errichtung des Testaments aufgrund einer psychischen Störung, Demenz, eines Rauschzustands oder einer anderen psychischen Reduzierung der Funktion nicht die Eignung hatte, die Verfüg...mehr

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Dänemark / V. Weitere Unwirksamkeitsgründe letztwilliger Verfügungen

Rz. 102 Das Testat des Notars auf einem Notartestament gilt gem. § 70 ARL als Beweis für Umstände, die vom Testat erfasst sind. Etwas anderes gilt nur dann, wenn besondere Umstände dazu Anlass geben, die Richtigkeit des Testats in Zweifel zu ziehen. Rz. 103 § 71 Abs. 1 ARL enthält beim Zeugentestament eine Umkehr der Beweislast: Wird ein Einwand gegen die Gültigkeit eines Zeu...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / IV. Bedeutung des Bleibewillens

Rz. 27 Der gewöhnliche Aufenthalt wird in Deutschland als "faktischer Wohnsitz"[25] charakterisiert, um deutlich zu machen, dass voluntative Elemente – die beim Wohnsitz so bedeutend sind – hier keine Rolle spielen. In der Tat ersetzt der EuGH das voluntative "subjektive Element" des Wohnsitzbegriffs bei der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts durch eher tatsächlich orie...mehr

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ZErb 10/2019, Die Form des ordentlichen Privattestaments

Überlegungen zum Videotestament Dorothea Ludwig Schriften zum deutschen und ausländischen Familien- und Erbrecht Band 29 Wolfgang Metzner Verlag, 199 Seiten, 39,90 EUR ISBN 978-3-96117-044-9 Interessant, auf hohem Niveau und ganz vorzüglich verfasst ist die beim Wolfgang Metzner Verlag erschienene Promotionsschrift "Die Form des ordentlichen Privattestaments" von Frau Rechtsanwäl...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2 Sonstiges

Rz. 452 Maßnahmen, die öffentlich gefördert werden (zinsverbilligte Darlehen z. B. im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau oder steuerfreie Zuschüsse), werden steuerlich nicht berücksichtigt, um eine doppelte Entlastung zu verhindern. Auch für den Teil der Aufwendungen, der sich, z. B. wegen Überschreitung des Förderhöchstbetrags, im R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Nicht dauerndes Getrenntleben

Rn. 38 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach § 1567 Abs 1 BGB leben Ehegatten getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Ein Getrenntleben im bürgerlich-rechtlichen Sinne schließt das dauernde Getrenntleben iSd § 26 EStG nicht mit ein, ebenso Seeger in Sch...mehr

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FF 06/2019, Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung

BGH, Urt. v. 2.4.2019 – VI ZR 13/18 Sachverhalt: Der 1929 geborene Vater des Klägers (Patient) litt an fortgeschrittener Demenz. Er war bewegungs- und kommunikationsunfähig. In den letzten beiden Jahren seines Lebens kamen Lungenentzündungen und eine Gallenblasenentzündung hinzu. Im Oktober 2011 verstarb er. Der Patient wurde von September 2006 bis zu seinem Tod mittels einer...mehr

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ZErb 05/2019, Strafbarkeit ... / Sachverhalt

Das Landgericht hat den Angeklagten Br. wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten und den Angeklagten B. wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr jeweils unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Gegen den Angeklagten Br. hat es zudem die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von 30.000 EUR angeordnet, ge...mehr

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ZErb 05/2019, Pflichtteilse... / Aus den Gründen

Prozesskostenhilfe für den zweiten Rechtszug ist dem Kläger zu versagen, weil seiner Berufung die Erfolgsaussicht fehlt. Das Landgericht hat seine Klage auf Feststellung der Pflichtteilsberechtigung im Ergebnis zu Recht als unbegründet abgewiesen. Dementsprechend fehlt den in zweiter Instanz erstmals gestellten weiteren Anträgen jedenfalls die erforderliche sachliche Grundla...mehr

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ZErb 04/2019, Rechtsmittel ... / Sachverhalt

Die 85-jährige Betroffene leidet an vaskulärer Demenz, wegen derer sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann. Sie hatte ihrer Tochter, der Beteiligten zu 2, und ihrem Schwiegersohn, dem Beteiligten zu 1, im Jahr 2009 eine General- und Vorsorgevollmacht erteilt, deren wirksame Errichtung nicht in Zweifel steht. Auf Anregung aller drei Kinder der Betroffenen hat...mehr

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Zulagen / 7.5.2 Pflegezulagen

Nach der Protokollerklärung Nr. 1 zu Abschn. XI., Ziffer 1, Teil B der Entgeltordnung VKA erhalten Pflegefachkräfte der Entgeltgruppen P 5 bis P 9 eine monatliche Zulage i. H. v. 46,02 EUR, wenn und solange sie die Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend ausüben z. B. bei Patienten mit schweren Infektionskrankheiten, die wegen der Ansteckungsgefahr in besonderen Inf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pflegeheim

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Ist der Stpfl selbst wegen einer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit oder erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (vgl §§ 14, 15, 45a SGB XI) in einem Pflegeheim oder einem Altenpflegeheim untergebracht, sind die Aufwendungen für die Heimunterbringung > Krankheitskosten und im Rahmen von § 33 EStG (> Rz 4) als AgB abziehbar (BFH 191, 280 =...mehr

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FoVo 12/2018, Vermögensauskunft im Kontext einer Demenz

Die Gesellschaft altert. Ein Umstand, der auch die Zwangsvollstreckung vor neue Herausforderungen stellt, wenn aus älteren Vollstreckungstiteln vollstreckt wird oder aber ältere Menschen Verbindlichkeiten begründen, ohne sie dann auch zu begleichen. Mit einer solchen Konstellation hatte sich jetzt das LG Berlin (Beschl. v. 28.5.2018 – 51 T 122/18) zu beschäftigen. Ist der Sc...mehr

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ZErb 12/2018, Zur Versicher... / I. Sachverhalt

Die 95-jährige und an Demenz erkrankte Bet. zu 1 hatte, vertreten durch den mit notarieller General- und Vorsorgevollmacht versehenen Bevollmächtigten W. P. vor dem Amtsgericht – Nachlassgericht – O (als Rechtshilfegericht)[10] einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge gestellt, der sie als Alleinerbin des Erblassers, ihres Ehemannes, ausweis...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.1.3.3 Nr. 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (4.9.3 – F 4.3)

Rz. 59 In Pflegebereich Nr. 3 werden Kriterien aufgeführt, die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen als Folge von Gesundheitsproblemen betreffen, die immer wieder auftreten und personelle Unterstützung erforderlich machen. Maßgeblich ist hier also zum einen die Feststellung, ob die betroffene Person bestimmte Verhaltensweisen aufweist, die nicht nur einmalig, sonder...mehr

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§ 23 Strafrecht / aa) Urkundenfälschung

Rz. 8 § 267 StGB unterscheidet zwischen drei Modalitäten der Urkundenfälschung. Dem Herstellen einer unechten Urkunde (Vollfälschung) werden das Verfälschen einer echten Urkunde und das Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde gleich gestellt. Im erbrechtlichen Zusammenhang wird regelmäßig die Urkundseigenschaft des Testaments nicht in Frage stehen. Zu problematis...mehr

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§ 13 Betreuung und Vorsorge... / 2. Betreuungsbedürftiger Miterbe

Rz. 6 Aus der Möglichkeit, dass Geschäftsfähigkeit und Betreuung auseinanderfallen, ergibt sich beim Umgang mit Betreuten oder betreuungsbedürftigen Menschen für andere Personen – wie Miterben – ein zentrales Problem. Auch ein Betreuter kann, wenn er geschäftsfähig ist, einen Auseinandersetzungsvertrag wirksam schließen. Allerdings kann ein Geschäftsunfähiger unbetreut sein,...mehr