Fachbeiträge & Kommentare zu Demenz

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zerb 7/2017, Testierfähigke... / II. Testierfähigkeit

Grundsätzlich ist jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, selbstbestimmt handeln, eigenverantwortliche Entscheidungen treffen kann und die Vorstellung hat, ein Testament mit einem bestimmten Inhalt errichten zu wollen[2], testierfähig. Dies folgt aus dem Grundsatz, dass die Störung der Geistestätigkeit und damit die Testierunfähigkeit die Ausnahme von dem Regelfall...mehr

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zerb 2/2017, Erneute Einhol... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung des von der Beteiligten zu 3 beantragten Erbscheins vorliegen. 1. Der Senat ist nach den durchgeführten, umfangreichen Ermittlungen nicht davon überzeugt, dass der Erblasser bei Errichtung des Testaments vom 9.1.2014 tes...mehr

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zerb 1/2017, Freier Wille und neuropsychiatrische Erkrankungen

Ein Leitfaden zur Begutachtung der Geschäfts- und Testierfähigkeit Tilman Wetterling Kohlhammer, Stuttgart 2016, 235 Seiten, ca. 49,00 EUR ISBN: 978-3-17-029378-6 Können Sie nachts nicht schlafen? Dann üben Sie Subtraktion: 100-7= 93, 93-7=86, 86-7= Na? Wissen Sie es? Und wieviele Schritte weiter kommen Sie? Sie können auch in langweiligen Sitzungen Uhren malen und sich überleg...mehr

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ZAP 17/2015, Testierunfähigkeit: Vaskuläre Demenz

(OLG Bamberg, Beschl. v. 22.5.2015 – 4 W 16/14) • Testierunfähigkeit kann vorliegen, wenn der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung an einer vaskulären Demenz in einer mittelgradigen bis schweren Ausprägung in Verbindung mit markanten Orientierungsstörungen leidet, so dass ihm eine freie Willensbildung nicht mehr möglich ist. Für die Annahme von Testierfähigkeit re...mehr

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ZAP 17/2015, Anwaltsmagazin / Bundeskabinett beschließt Zweites Pflegestärkungsgesetz

Bereits seit dem 1. Januar 2015 ist das Erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Mit ihm wurden die Leistungen für Pflegebedürftige um 4 % angehoben, etwa in der ambulanten Pflege für Pflegestufe 1 von 450 auf 468 EUR und in Pflegestufe 3 von 1.550 auf 1.612 EUR. Daneben wurde die Kombinierbarkeit verschiedener Leistungen wie Tages- und Nacht-, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 2. Inhalt

In einer jüngeren Entscheidung hat der BGH (NJW 2016, 3297; dazu auch Seibl NJW 2016, 3277) betont, was eigentlich auch dem Gesetzestext zu entnehmen ist: Es müssen "bestimmte" – also möglichst konkret beschriebene – medizinische Maßnahmen untersagt bzw. in sie eingewilligt werden. Der Schwerpunkt vieler Patientenverfügungen liegt meist auf der Beschreibung der Behandlungssi...mehr

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Anwaltsmagazin / DAV sieht verpasste Chance bei der Reform der Tötungsdelikte

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich hinter die Pläne des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gestellt, die Strafvorschriften im Bereich der Tötungsdelikte zu reformieren. Um gerechtere Urteile zu finden, müsse es auch Alternativen zur lebenslangen Freiheitsstrafe beim Mord geben. Nach Ansicht des DAV wird aber die Chance auf eine grundlegende ...mehr

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Zerb 2/2016, Das streitige ... / (3) Lucidum intervallum

Die viel zitierten lichten Momente werden aus medizinischer Sicht bei den meisten dauerhaften, geistigen, nachhaltig wirkenden Erkrankungen von der derzeitigen neurologischen Forschung ausgeschlossen.[106] Steht die Testierunfähigkeit grds. fest, muss zunächst von demjenigen, der sich darauf beruft, dargelegt und bewiesen werden, dass es ein solches lucidum intervallum beim ...mehr

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Zerb 2/2016, Das streitige ... / (4) Verlaufstypen

Dabei sind verschiedene Verlaufstypen hinsichtlich ihres Zeitverlaufs zu unterscheiden:[110]mehr

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Zerb 2/2016, Das streitige ... / c) Darlegungslast und Amtsermittlung

Die Frage der Testierfähigkeit ist im Erbscheinsverfahren nach § 26 FamFG von Amts wegen zu prüfen.[137] Dies bedeutet nicht, dass das Nachlassgericht in jedem Falle die Testierfähigkeit überprüfen müsste; denn der Grundsatz der Amtsermittlung bedeutet nicht, dass das Gericht allen nur denkbaren (theoretischen) Möglichkeiten nachgehen müsste (s. o.). Eine gerichtliche Ermitt...mehr

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Zerb 2/2016, Das streitige ... / (1) Befund einer Geisteskrankheit oder Geistesschwäche

Das Gesetz unterscheidet zur Testierunfähigkeit die Geistesschwäche, die krankhafte Störung der Geistestätigkeit und die Bewusstseinsstörung.[78] In medizinischer Hinsicht unterscheiden sich diese wie folgt:mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Maßregeln, Erwachsene, Allgemeines [Rdn 958]

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Zerb 10/2015, Anfechtungsre... / Aus den Gründen

Das gemäß den §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 1 und 2, 63 Abs. 1, 3, 64 Abs. 1 FamFG zulässige Rechtsmittel ist nicht begründet. Die Erbfolge ist anhand des Testaments vom 1.6.2005 zu bestimmen. Wie das Nachlassgericht, ist auch der Senat davon überzeugt, dass die dort getroffene Schlusserbeneinsetzung der Beteiligten zu 2) und 3) durch die Testamente vom 27.5.2007 und 28.6.2007 nicht ...mehr

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Zerb 10/2015, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2015

Am 8.5. und 9.5.2015 fand die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. in Bonn statt. Das Hotel Collegium Leoninum stellte für die Themen des VorsorgeAnwalt e.V. einen passenden Tagungsort dar, weil das Haus zugleich Hotel und Seniorenresidenz ist. Die Tagung begann mit einem Workshop zu Gestaltungsfragen bei der Vorsorgevollmacht. Zunächst wurde die Frage diskutiert, in welchem ...mehr

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Zerb 09/2015, Genehmigung d... / Aus den Gründen

II. Die nach §§ 58, 352 FamFG zulässigen Beschwerden haben in der Sache vorläufigen Erfolg. Sie führen zur Zurückverweisung an das Nachlassgericht, weil dessen Verfahren unter einem wesentlichen Mangel leidet, vor einer Sachentscheidung eine aufwändige Beweisaufnahme erforderlich wäre, die Zurückverweisung von einem Beteiligten beantragt worden ist (§ 69 Absatz 1 Satz 3 FamF...mehr

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§ 4 Nachlassplanung durch e... / 1. Der Erblasser hat die deutsche Staatsangehörigkeit und hat auch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland

Rz. 16 Für die Frage, ob eine Rechtswahl (des Heimatrechts, also des deutschen Rechts) sinnvoll ist, kommt es zunächst darauf an, ob der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Ist das der Fall, ist die Wahl des deutschen Heimatrechts an sich überflüssig, wenn der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland bis zum Tode beibehalten wird, weil der Erblasser dan...mehr

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Zerb 8/2015, Vorsorgevollma... / 1. Einleitung

Für die allgemein zu bedenkenden Aspekte einer Patientenverfügung soll auf die inzwischen umfangreiche Literatur zu ihr verwiesen werden.[2] Bei der Beratung von jüngeren Menschen spielt aber z. B. die Demenz seltener eine Rolle.[3] Dafür muss und sollte auf andere Fragen intensiver eingegangen werden, wie die der Geltung der Verfügung bei einer tödlich verlaufenden Krankhei...mehr

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Zerb 8/2015, Vorsorgevollma... / 3. Sogenanntes "Wachkoma"

Das sogenannte "Wachkoma" ist für jüngere Menschen eine, im Vergleich zu älteren Menschen, deutlich größere Gefahr, als etwa eine fortgeschrittene Demenz. Es tritt z. B. durch Unfälle im Straßenverkehr oder beim Sport ein, besonders bei Einwirkungen auf das Gehirn durch Sauerstoffmangel oder starke Erschütterung. Die akute Situation sowie das äußerliche Erscheinungsbild der ...mehr

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Zusammenveranlagung mit Ehegatten im Pflegeheim

Leitsatz Eine Zusammenveranlagung mit einem in einem Pflegeheim lebenden Ehegatten ist bei Vorliegen einer krankheitsbedingt eingeschränkten Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft auch dann möglich, wenn der Steuerpflichtige mit einer neuen Lebensgefährtin zusammenlebt. Sachverhalt Die Ehefrau des Klägers erkrankte an Demenz. Nach Verschlimmerung der Krankheit wurde die Ehefrau ...mehr

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Sommer, SGB XI § 43 Inhalt ... / 2.3.3 Höchstbetrag in besonderen Ausnahmefällen (Härtefälle)

Rz. 27 Eine Anhebung des Höchstbetrags von 1.612,00 EUR auf 1.995,00 EUR lässt der Gesetzgeber in Abs. 3 in besonderen Ausnahmefällen, zur Vermeidung von Härten, für Pflegebedürftige der Pflegestufe III zu. Allerdings wird der Anspruch davon abhängig gemacht, dass ein außergewöhnlich hoher und intensiver Pflegeaufwand erforderlich ist, der das übliche Maß der Pflegestufe III...mehr

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Sommer, SGB XI § 17 Richtli... / 2.3 Härtefall-Richtlinien (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 24 Sowohl in § 36 Abs. 4 als auch in § 43 Abs. 3 finden sich Härtefallregelungen, welche den Betroffenen neben den in der Leistungshöhe begrenzten Beträgen nach § 36 Abs. 3 und § 43 Abs. 2 bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen einen Anspruch auf Gewährung eines weiteren (ebenfalls in der Höhe limitierten) Betrages einräumt. Nach § 36 Abs. 4 können die Pflegekassen in b...mehr

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Zerb 1/2015, Die Ladung des... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung des von dem Beschwerdeführer erstrebten Alleinerbscheins aufgrund des Testaments vom 24.12.2011 nicht vorliegen. 1. Die Erblasserin war nach Überzeugung des Senats im Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierunfähig im ...mehr

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Sommer, SGB XI § 45e Anschu... / 2.1 Regelungsziele des Gesetzgebers

Rz. 4 Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen durch die Vielzahl der ambulant betreuten Wohngruppen eine nennenswerte und sozial adäquate, aber durch die Gesellschaft finanzierbare Alternative zu großen Pflegeheimen bilden. Die Gründung dieser Gruppen ist für Patienten, deren Versorgung in größeren Einheiten nicht gewährleistet werden kann, aufgrund der Besonderheit der Erkr...mehr

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zerb 9/2014, Schutz vor Erb... / 2.6 Forderungen nach Gesetzesänderungen in der Popularliteratur

Zwischenzeitlich erscheinen immer mehr Werke, die sich mit den Problemen des "Unrecht"[43] oder der "Abzocke"[44] durch die sog. Erbschleicherei weniger wissenschaftlich als populär auseinandersetzen. Dabei werden auch immer Aufforderungen an Politiker laut, die Gesetze zum besseren Schutz vor Erbschleicherei zu ändern. So soll z. B. der Zwang zur Einheitsentscheidung bei der ...mehr

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zerb 9/2014, Umdeutung eine... / Sachverhalt

Der Erblasser ist im Februar 2012 im Alter von 86 Jahren verstorben. Die Beteiligte zu 1 (geboren 1924) ist seine Ehefrau. Der Beteiligte zu 2 (geboren 1954) ist der gemeinsame Sohn. Es liegt ein notarielles gemeinschaftliches Testament vom 9.3.2009 vor, das auszugsweise wie folgt lautet: "I. Vorbemerkung ... Ich (Ehefrau) bin Alleineigentümerin von verschiedenen Grundstücken ...mehr

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zerb 9/2014, Schutz vor Erb... / 2.3 Anfechtungen nach dem Erbfall und Erbunwürdigkeit

Wurde ein Erblasser nach Ansicht von Dritten von einem Erbschleicher zu einer bestimmten letztwilligen Verfügung unrechtmäßig veranlasst, kann ggf. die Möglichkeit einer Anfechtung nach den erbrechtlichen Vorschriften bestehen. Dies sind:mehr

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zerb 5/2014, Gerichtskosten... / Sachverhalt

(...) Soweit die Kostenfrage betroffen ist, seien die maßgeblichen Umstände wie folgt zusammengefasst: Unter dem 15.11.2010 stellte der Beteiligte zu 1) einen notariellen Antrag auf Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses (Bl 27 ff dA). Hiergegen erhoben Einwände der Beteiligte zu 2) vertreten durch seine Verfahrensbevollmächtigten (Bl 60 ff dA) sowie der Beteiligte z...mehr

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FF 2/2014, Scheidung eines ... / Leitsatz

1. Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Bevollmächtigung der Verfahrensbevollmächtigten eines an Demenz erkrankten Ehegatten durch dessen gesetzlichen Betreuer für einen wirksamen Ehescheidungsantrag gemäß den §§ 125 Abs. 2 S. 2, 287 Abs. 1 FamFG, 1564 S. 1 BGB. 2. Eine einseitige, dem Familiengericht den Ausspruch der Ehescheidung ermöglichende Zerrüttung der Ehe lässt sic...mehr

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FF 2/2014, Scheidung eines ... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten streiten im Beschwerdeverfahren weiterhin um die Ehescheidung und die Verpflichtung des Antragstellers zur Auskunftserteilung zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie zur Zahlung von Nachscheidungsunterhalt. … Mit Beschl. v. 11.1.2013 hat sodann das Amtsgericht die Ehe der Beteiligten geschieden, die Durchführung des Versorgungsausgleichs ausg...mehr

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zerb 11/2013, Tagungsbericht VorsorgeAnwalt e.V.

Vom 26. bis 27. Mai 2013 fand in Berlin die diesjährige Tagung des VorsorgeAnwalt e.V. statt. Aufgrund der Vielzahl der Themen erstreckte sich die Veranstaltung erstmals über zwei Tage, was einen fundierten Austausch ermöglichte. Am ersten Tag trafen sich die 45 Teilnehmer im Veranstaltungsraum der Tertianum-Seniorenresidenz in Charlottenburg und erhielten damit zusätzlich e...mehr

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ZErb 09/2013, "Luzides Intervall" bei Vorliegen einer chronisch-progredienten Demenz

Leitsatz Liegt aufgrund einer chronisch-progredienten Demenz Testierunfähigkeit vor, ist ein "luzides Intervall" praktisch ausgeschlossen. OLG München, Beschluss vom 1. Juli 2013 – 31 Wx 266/12 Sachverhalt Die Erblasserin ist Mitte Mai 2011 im Alter von 65 Jahren verstorben; sie litt an der Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung. Vom 5.8.2010 bis zum 1.9.2010 wurde sie stationär behandel...mehr

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ZErb 09/2013, "Luzides Inte... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Nachlassgericht hat zu Recht den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1 zurückgewiesen. Die Testamente vom 20.8.2010 und vom 14.9.2010 sind nichtig, weil die Erblasserin zur Überzeugung des Senats bei deren Errichtung testierunfähig war. 1. Nach § 2229 Abs. 4 BGB kann ein Testament nicht errichten, wer wegen krankhafter Störung...mehr

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ZErb 09/2013, "Luzides Inte... / Leitsatz

Liegt aufgrund einer chronisch-progredienten Demenz Testierunfähigkeit vor, ist ein "luzides Intervall" praktisch ausgeschlossen. OLG München, Beschluss vom 1. Juli 2013 – 31 Wx 266/12mehr

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ZErb 09/2013, "Luzides Inte... / Sachverhalt

Die Erblasserin ist Mitte Mai 2011 im Alter von 65 Jahren verstorben; sie litt an der Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung. Vom 5.8.2010 bis zum 1.9.2010 wurde sie stationär behandelt, ab 1.9.2010 lebte sie im Pflegeheim. Ihr Ehemann ist Anfang September 2010 vorverstorben. Der Beteiligte zu 1 ist ihr einziger Sohn. Der Beteiligte zu 2 ist eine gemeinnützige Organisation. Es liegen m...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 9 Sozialhil... / 2.2 Wunsch- und Wahlrecht

Rz. 9 Unverändert ist im SGB XII noch immer geregelt, dass Bezieher von Sozialhilfe bei der Frage der Hilfegestaltung Wünsche äußern dürfen. Das Wunsch- und Wahlrecht ist für die Gewährung von Leistungen der Sozialhilfe von zentraler, ermessensleitender Bedeutung (Hohm, a. a. O., § 9 Rz. 14). Durch das Wahlrecht wird außerdem festgehalten, dass der Leistungsberechtigte eine e...mehr

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ZErb 1/2013, Betreuung und Erbrecht

Der Betreute als Erbe oder Erblasser Walter Zimmermann Gieseking Verlag 2012, 252 Seiten, 44,00 EUR In einem eingängigen Werbespot hieß es: "Gibt es da auch etwas von Ratiopharm?" Im Erbrecht könnte es heißen: "Gibt es da auch etwas von Zimmermann?" Es scheint fast, dass einem beim Blick in eine gut sortierte Erbrechtsbibliothek zu jedem Thema auch ein Werk von oder mit Prof. ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eheaufhebungsverfahren auf Antrag der Verwaltungsbehörde: gerichtliche Prüfung des Eingreifens der Härteklausel

Leitsatz In dieser Entscheidung hat sich der BGH mit dem Verfahren der Eheaufhebung auseinandergesetzt. Es ging dabei zum einen um das Bestehen eines Aufhebungsgrundes und zum anderen um das Vorliegen eines Interesses an der Aufhebung der Ehe. Sachverhalt Der im Jahre 1936 geborene Antragsgegner und die 1950 geborene Antragsgegnerin waren seit ca. 1973 partnerschaftlich verbu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 1/2012, Ermittlungen d... / IV. Folgen aus dem Verbot außerhalb des Amtsbezirks tätig zu werden

Das vorgefundene Zwischenergebnis führt – jedenfalls aus Sicht des Auskunftsberechtigten – nicht zu befriedigenden Lösungen. Das materielle Recht räumt ihm nach überwiegender Auffassung einen Anspruch auf Mitwirkung des Notars in den Räumen des Erblassers ein, das Verfahrensrecht hier in Form der BNotO verbietet jedenfalls in bestimmten Situationen eine Mitwirkung des Notars...mehr

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ZErb 03/2010, Zur Ausgleich... / Sachverhalt

Die Mutter der Parteien, ..., verstarb am 2.2.2006 in ... Sie wurde im Wege der gesetzlichen Erbfolge von den Parteien und der weiteren Schwester .... zu je 1/3 beerbt. Zum Nachlass gehört ¼ Anteil der Erblasserin am Grundstück .... sowie ein Anteil der Erblasserin an der Erbengemeinschaft nach ihrem Ehemann ..., verstorben am 16.12.1992. Die rechnerische Quote der auf die E...mehr

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ZErb 02/2010, Nachlassgeric... / Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens ist die nachlassgerichtliche Genehmigung eines Grundstücksverkaufs durch den Nachlasspfleger. Die verwitwete, kinderlose Erblasserin ist am 14.2.2008 im Alter von 88 Jahren verstorben. Sie hatte keine Geschwister. Die als gesetzliche Erben in Betracht kommenden Personen sind noch nicht ermittelt. Für die unbekannten Erben ist eine Verfahrenspflegeri...mehr

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ZErb 06/2010, Annahme als K... / Sachverhalt

Mit notarieller Urkunde vom 24.7.2008 beantragten die Beteiligten zu 1 und 2 die Annahme des Beteiligten zu 2 (geb. 1964) als Kind durch die Beteiligte zu 1 (geb. 1914). Die Ehefrau des Anzunehmenden stimmte der Annahme zu. Seine zwei minderjährigen Kinder (geb. 1994 und 1997) erklärten vor dem Notar, dass ihre Interessen nicht entgegenstehen würden und sie mit der Annahme e...mehr

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FF 09/2008, Unterhaltsrechtsreform und andere familienrechtliche Gesetze

Interview mit Dr. Heinz Georg Bamberger, Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz Dr. Heinz Georg Bamberger FF/Schnitzler: Die Vernachlässigung von Kindern in Problemfamilien beschäftigt die Öffentlichkeit, aber auch zunehmend die Politik. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages haben am 24.4.2008 dem Gesetzentwurf zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefähr...mehr

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ZErb 02/2009, Patientenverfügungen

Marion Albers (Hrsg.) Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 2008, 251 Seiten, 49,– EUR Mit dem Kollegen Rißmann habe ich eine Wette zu laufen. Das Schöne dabei ist, dass er gar nicht gewinnen kann: Er meint, ein wirksames Gesetz zur Regelung der Patientenverfügung wird es nicht geben. Ich glaube, das wird nur noch eine ganze Weile dauern. Nachdem nun auch der letzte Versuch im ...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / 1. Die Gefahr altersbedingter Geschäftsunfähigkeit und Erbrecht

Ist festzustellen, dass der Wunsch älterer Menschen nicht mehr stets dahin gehen wird, eine gegenseitige Erbeinsetzung vorzunehmen, würde dies die Forderung nach einem Angebot für besondere Gestaltungen allein nicht rechtfertigen. An die Stelle der gegenseitigen Erbeinsetzung würde dann eben die Einsetzung eines oder mehrerer Abkömmlinge treten. Die sich ändernden Vorstellun...mehr

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Prüfung der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers und damit der Testierfähigkeit des Erblassers durch das Grundbuchamt

Leitsatz Überträgt ein Testamentsvollstrecker in Erfüllung seiner Aufgabe ein Grundstück, muss das Grundbuchamt dessen Verfügungsbefugnis überprüfen. Sind hinreichende Tatsachen vorhanden, die gegen eine Testierfähigkeit des Erblassers sprechen, bestehen an der Verfügungsbefugnis ernsthafte Zweifeln, da rechtsgrundlose Verfügungen als unentgeltliche anzusehen sind. Sachverha...mehr

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Elternunterhalt: Wegfall auf den Sozialhilfeträger übergangsfähiger Barunterhaltsansprüche wegen häuslicher Pflegeleistungen gegenüber einem pflegebedürftigen Elternteil

Leitsatz Im Rahmen eines Rechtsstreits zum Elternunterhalt ging es primär um die Frage, ob von der Unterhaltspflichtigen übernommene Versorgungs- und Pflegeleistungen der Unterhaltsberechtigten eine Erfüllung der Verpflichtung zur Leistung von Elternunterhalt darstellen können. Sachverhalt Die Klägerin als Sozialhilfeträgerin nahm die Beklagte aus übergegangenem Recht auf Ers...mehr

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ZErb 11/2009, Wirksamkeit einer notariellen Vorsorgevollmacht bei fortschreitender Demenz

Leitsatz 1. Die Diagnose einer fortschreitenden Demenz steht der Wirksamkeit einer früher erteilten notariellen Vorsorgevollmacht nicht entgegen, so lange nicht die Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen bereits zum Zeitpunkt der Beurkundung hinreichend sicher feststeht. Hat der Betroffene bewusst und in freier Willensentschließung eine Vertrauensperson bevollmächtigt, kann jed...mehr

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ZErb 11/2009, Wirksamkeit e... / Leitsatz

1. Die Diagnose einer fortschreitenden Demenz steht der Wirksamkeit einer früher erteilten notariellen Vorsorgevollmacht nicht entgegen, so lange nicht die Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen bereits zum Zeitpunkt der Beurkundung hinreichend sicher feststeht. Hat der Betroffene bewusst und in freier Willensentschließung eine Vertrauensperson bevollmächtigt, kann jedenfalls ...mehr

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Elternunterhalt bei Heimunterbringung

Leitsatz Die (Teil-)Kostenträgerin für die Heimunterbringung der Mutter des Beklagten und der Beklagte stritten um Ansprüche auf Zahlung von Elternunterhalt aus übergegangenem Recht für die Zeit von Mai 2004 bis einschließlich April 2007. Hierbei ging es insbesondere darum, ob der unterhaltsberechtigte pflegebedürftige Elternteil bzw. sein Betreuer für eine möglichst kosteng...mehr

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Elternunterhalt: Berücksichtigung von Kapitalzinsen und Sparprämien auf einen zur zusätzlichen Alterssicherung abgeschlossenen Sparvertrag im Rahmen der Einkünftebewertung

Leitsatz Die Klägerin nahm den Beklagten aus übergegangenem Recht auf Unterhalt für seine im Jahre 1928 geborene Mutter in Anspruch, die seit 2004 an zunehmender Demenz und den Folgen verschiedener Operationen litt. Sie lebte in einem Wohnstift. Die Klägerin gewährte ihr Sozialhilfe in Form der Übernahme ungedeckter Heimkosten. Hiervon wurde der Beklagte durch Rechtswahrungs...mehr