Fachbeiträge & Kommentare zu DBA Schweiz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Vereinbarkeit mit DBA-Recht

Rn. 54 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Grundsätzlich knüpft § 50d Abs 3 EStG an das Vorliegen eines Quellensteuerentlastungsanspruchs auf der Grundlage eines DBA an. Die Frage des Verhältnisses zum Abkommensrecht stellt sich insoweit in allen Fällen, in denen einerseits ein Entlastungsanspruch nicht bereits aufgrund abkommensrechtlicher Missbrauchsvermeidungsvorschriften ausgesch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Steuer-CDs

Schrifttum: Liechtenstein-Affäre: Beyer, Verwertungsverbote im Steuerstrafrecht, AO-StB 2011, 3; Breitenbach, Steuer-CDs: Die Strafbarkeit des Datenhändlers und der beteiligten Staatsorgane, 2016; Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Eversloh, Kommt die Selbstanzeige noch rechtzeitig?, AO-StB 2008, 95; Flöthmann, Der Zweck heiligt nicht jed...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Zumutbarkeit der Rückkehr von Grenzgängern

Eine Rückkehr eines in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmers an den deutschen Wohnsitz ist nach Auffassung des FG Baden-Württemberg auf Grund der Arbeitsausübung i.S.d. Art. 15a Abs. 2 S. 2 DBA-Schweiz nicht zumutbar, wenn die Wegstrecke nahezu 100 km beträgt, die Fahrzeit mehr als 1,5 Stunden dauert und nicht sichergestellt ist, dass am Wohnsitz eine Ruhezeit von elf Stun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Zulässigkeit von Auskunftsersuchen an Finanzbehörden in Guernsey und der Schweiz

Alleingesellschafterin der A-GmbH ist die B-Ltd. mit Sitz in Guernsey. Deren Anteile werden von der C Investments Ltd. mit Sitz in Guernsey, deren Anteile wiederum von der D-Group Ltd. mit Sitz in Guernsey gehalten. Schwestergesellschaft der A-GmbH ist die E-Suisse S.A. mit Sitz in der Schweiz. Im Rahmen einer BP forderte das FA die Vorlage einer Übersicht über die Rechts- un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.2 Zusammenrechnung bei Anrechnung ausländischer Steuer nach § 21 ErbStG

Rz. 91 Sieht das DBA die Anrechnung vor (z. B. DBA Schweiz, USA, Schweden oder Dänemark), findet gem. § 21 Abs. 4 ErbStG ebenso wie bei Fehlen eines DBA unternachfolgend dargestellten Voraussetzungen eine Anrechnung der ausländischen Steuer statt. Sind für die Besteuerung des Letzterwerbs mehrere Erwerbe von Auslandsvermögen nach § 14 Abs. 1 ErbStG zusammenzurechnen, ist (nu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Partiarisches Darlehen - AB... / 2 Inhalt

Bei unbeschränkter Stpfl. sind Einkünfte aus partiarischem Darlehen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie sind nach § 34d Nr. 6 EStG ausl. Einkünfte, wenn der auskehrende Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausl. Staat hat. Die Auskehrung ist bei dem Empfänger stpfl. und unterliegt nicht § 8b Abs. 1 KStG. Bei beschränkter Stpfl. bi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.4.1 Handels-, Industrie-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnisse und Geschäftsverfahren

Rz. 47 Das Bestehen von Betriebs-, Geschäfts-, Gewerbe-, Industrie-, Berufs- und ähnlichen Geheimnissen behindert das deutsche Besteuerungsverfahren grundsätzlich nicht. Ihr Bestehen gibt dem Betroffenen mit Ausnahme der Berufsgeheimnisse des § 102 AO kein Auskunfts- oder Vorlageverweigerungsrecht. Der Schutz dieser Geheimnisse ist mit dem Steuergeheimnis, das um das Besteue...mehr

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Limitation-of-Benefit-Klaus... / 2 Inhalt

Art. 28 Abs. 2 DBA USA nennt unter Buchst. a) bis f) Gruppen von Stpfl., denen die Abkommensvergünstigungen gewährt werden, weil bei ihnen typisierend unterstellt werden kann, dass kein Missbrauch vorliegt (berechtigte Personen). Die erste Gruppe bilden natürliche Personen[1], denen die Abkommensvergünstigungen ohne weitere Einschränkung zustehen. Art. 28 DBA USA richtet sich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.1 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 22 Die meisten Abkommen der Bundesrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen, z. T. auch weiterer Steuern, enthalten Regeln über einen gegenseitigen Informationsaustausch. Diese in Anwendungsbereich und Inhalt weitgehend zwar typisierten, aber doch weit auseinandergehenden Vereinbarungen gehen in aller Regel auf Ar...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.1 Praktische Bedeutung

Die Anrechnungsmethode greift für ausländische Gewinnanteile, wenn die Betriebsstätte passive Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 AStG – mit Ausnahme der Ziffer 5a – erzielt und wenn die Einkünfte der Betriebsstätte im Ausland einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Dabei sind Einkünfte niedrig besteuert, wenn sie einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 % unterlieg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2. Zuweisung des Besteuerungsrechts für gewerbliche Einkünfte

Die Zuweisung des Besteuerungsrechts ergibt sich regelmäßig aus dem DBA-Artikel für "Unternehmensgewinne". Der entsprechende Art. 7 Abs. 1 OECD-MA lautet: "Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort belegene Betriebsstätte aus. Übt das Un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 9.4 Dritte Ausnahme – Rückfallklauseln des Doppelbesteuerungsabkommens

Einkünfte, für die das Besteuerungsrecht laut DBA dem Quellenstaat zusteht, werden wieder an den Ansässigkeitsstaat zurückverwiesen, wenn der Quellenstaat von seinem Besteuerungsrecht nicht Gebrauch gemacht hat. Diese Regelung kann allgemein für alle Einkünfte vereinbart sein oder nur für bestimmte Einkünfte. Nach der früheren Rechtsprechung[1] war die Rückfallklausel nur noc...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.1 Begriff

Bei der Auslegung des Merkmals "feste Geschäftseinrichtung" kann im Regelfall auf die Rechtsprechung zum Betriebsstättenbegriff des deutschen Steuerrechts gem. § 12 AO zurückgegriffen werden.[1] Der Begriff der Geschäftseinrichtung umfasst sämtliche Geschäftseinrichtungen jeglicher Art, auch soweit sie nur geringfügige Einrichtungen sind. Hierunter fallen auch Geschäftsplätze...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.2 Verfügungsgewalt des Steuerinländers

Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige über die feste Anlage oder Einrichtung die Verfügungsgewalt besitzt und sie der Tätigkeit des Steuerpflichtigen und nicht derjenigen eines anderen dient. Eigentum des Steuerpflichtigen ist nicht Voraussetzung, es genügt die entgeltlich oder unentgeltlich eingeräumte Möglichkeit, über eine feste Anlage/Einrichtung tats...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.3.3 Gestaltungsmöglichkeiten durch die Nutzung eines Internet-Servers

In der Literatur wird zunehmend die Gestaltung vorgestellt, dass durch die "Ansiedlung" eines Internet-Servers in einem Niedrigsteuerstaat Vertriebsgewinne verlagert werden könnten.[1] Praxis-Beispiel Geschäftsleitungsbetriebsstätte Der Tübinger Industrielle Baier stellt EDV-Zubehör her. Um sich neue Kundenquellen zu erschließen, will er künftig im Internet mittels eines virtu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.2 Erste Ausnahme – Aktivitätsklausel im Doppelbesteuerungsabkommen

Nur ausnahmsweise sehen die DBA wie z. B. Art. 24 DBA Schweiz einen Aktivitätsvorbehalt vor, d. h., die Einkünfte aus passiver Tätigkeit fallen unter die Anrechnungsmethode. Die DBA enthalten Aktivitätsklauseln, die entweder einen eigenen Katalog der "begünstigten" gewerblichen Aktivitäten enthalten oder auf den Katalog der Hinzurechnungsbesteuerung in § 8 AStG verweisen. Da...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.4 Umsetzung in der deutschen Abkommenspolitik

Einzelne Abkommen Außer dem DBA Australien 2017 sind bisher entsprechende Regelungen in der deutschen Abkommenspolitik nicht umgesetzt worden. Hervorzuheben ist, dass viele Änderungsprotokolle wie z. B. das Protokoll zum DBA-Schweiz v. 21.8.2023 (noch nicht in Kraft getreten) keine entsprechenden Regelungen enthalten. Multilaterales Instument Zur Vermeidung einer Vielzahl von Ä...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.18.3 Zuwendungen an ausländische begünstigte Körperschaften (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c ErbStG)

Rz. 88 Mit Einführung des § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c ErbStG a. F. durch das Steueränderungsgesetz 1992 vom 25.2.1992[1] wurden in die Steuerbefreiung auch Zuwendungen an ausländische Religionsgesellschaften, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. a und b ErbStG einbezogen. Zusätzliche Voraussetzung war jedoch, dass der...mehr

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Grenzgänger – ABC IntStR / 2 Inhalt

Voraussetzung für die Anwendung der Grenzgängerregelung der DBA ist, dass der Arbeitnehmer in seinem Ansässigkeitsstaat in der Grenzzone ansässig ist und seinen Arbeitsort in dem anderen Staat hat. Grenzzone nach dem DBA Frankreich ist auf deutscher Seite ein Streifen von bis zu 20 km, auf französischer Seite von bis zu 30 km Entfernung von der Grenze.[1] Für das Verhältnis ...mehr

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Grenzgänger – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Grenzgänger (Grenzpendler) sind Personen, die in dem einen Staat aufgrund ihres Wohnsitzes (vgl. "Wohnsitz") ansässig sind, in dem anderen Staat jedoch ihren Arbeitsort haben und aus diesem Staat im Wesentlichen ihre Einkünfte beziehen, dort also beschr. stpfl. sind (vgl. "Beschränkte Steuerpflicht"). I. d. R. wird es sich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (vgl...mehr

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Treaty-Shopping – ABC IntStR / 2.1 Allgemeines

Treaty-Shopping bedeutet die Inanspruchnahme von günstigen DBA-Regelungen durch Implementierung einer Struktur, die den wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht entspricht. Die wichtigsten Anti-Treaty-Shopping-Regelungen im nationalen Recht sind § 50d Abs. 3 EStG sowie § 42 AO. Regelungen, die speziell dazu dienen, missbräuchliche Gestaltungen zu unterbinden, verstoßen grundsätz...mehr

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Grenzgänger – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Die Grenzgängerregelungen sowie die dazu ergangenen Konsultationsvereinbarungen enthalten detaillierte Regelungen zu Einzelheiten, insbesondere die Berechnung der Nichtrückkehrtage. Die Konsultationsvereinbarungen können jedoch Abweichungen von der von der Rspr. vertretenen Auslegung der DBA enthalten. Wirken diese Abweichungen im Einzelfall zulasten des Stpfl., ist die Kons...mehr

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Nichtselbstständige Arbeit ... / 2 Inhalt

Nach § 34d Nr. 5 EStG sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit ausl. Einkünfte, wenn sie in einem ausl. Staat ausgeübt oder, ohne im Inland ausgeübt worden zu sein, in einem ausl. Staat verwertet werden. Nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a) EStG handelt es sich um der beschr. Steuerpflicht ("Beschränkte Steuerpflicht") unterliegende inländische Einkünfte, wenn die nich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Abfindungen (Arbeitnehmer) ... / 2 Inhalt

Abfindungen, die bei Auflösung des Dienstverhältnisses gezahlt werden, sind ihrer Natur nach kein Entgelt für die frühere Tätigkeit des Arbeitnehmers. Sie dienen auch nicht seiner Versorgung. Es handelt sich vielmehr um eine Entschädigung für den Verlust künftiger Arbeitseinkünfte.[1] Jedoch hat der Gesetzgeber zur Verdrängung des BFH-Urteils in § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. d),...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schachtelprivileg, internat... / 3 Praxisfragen

DBA stellen häufig Bezüge aus typischen stillen Gesellschaften und z. T. auch aus partiarischen Darlehen den Dividenden gleich.[1] In diesen Fällen stellt sich jedoch die Frage, ob eine entsprechende Reduzierung der Quellensteuer zu erfolgen hat, regelmäßig nicht, weil die DBA gleichzeitig regeln, dass die Reduzierung der Quellensteuer nicht eingreift, wenn die Auskehrung vo...mehr

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Kassenstaatsprinzip (öffent... / 2 Inhalt

Das Kassenstaatsprinzip gilt, wenn Arbeitnehmer Einkünfte aus öffentlichen Kassen erhalten. Zu unterscheiden ist, ob es sich um eine inländische oder eine ausl. öffentliche Kasse handelt. Die Kasse ist nur dann eine öffentliche Kasse. wenn sie zum Bereich der unmittelbaren oder mittelbaren Staatsverwaltung gehört und staatlicher Aufsicht unterliegt. Nach § 34d Nr. 5 S. 1 Halb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Personengesellschaft (Sonde... / 2 Inhalt

Aus deutscher Sicht ergeben sich keine Probleme, wenn kein DBA besteht. Erhält ein in Deutschland ansässiger (vgl. "Ansässigkeit") Gesellschafter Sondervergütungen von einer im ausl. Staat befindlichen Personengesellschaft, werden die Sondervergütungen als ausl. Einkünfte nach § 34d Nr. 2 EStG im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht erfasst (Vgl. "Unbeschränkte Steuerpfli...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kapitalertragsteuer – ABC I... / 2 Inhalt

Der KapESt unterliegen alle Gewinnausschüttungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG, also auch verdeckte Gewinnausschüttungen. Trotz des Charakters der KapESt als Vorauszahlung auf die Steuerschuld bestimmt § 43 Abs. 1 S. 3 EStG, dass der Steuerabzug ungeachtet von § 3 Nr. 40 EStG und § 8b Abs. 1 KStG vorzunehmen ist. Die vollständige Steuerfreistellung nach § 8b Abs....mehr

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Missbrauchsvermeidung- ABC ... / 2.3 Missbrauchsregeln in DBA

Im OECD-MA ist keine allgemeine Missbrauchsregelung enthalten, jedoch wirkt der Begriff des Beneficial-Owner z. T. wie eine Missbrauchsvermeidungsvorschrift.[1] Besondere Vorschriften sind nur in einigen DBA enthalten. Beispiele sind etwa Art. 45 Abs. 2 Buchst. a DBA-Dänemark und Art. 43 Abs. 2 Buchst. a DBA- Schweden. Nach Art. 23 Abs. 1 DBA Niederlande bleibt die Anwendung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Renten von ausländischen Versicherungsträgern

Rn. 106 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bezieht ein im Inland wohnender StPfl eine Rente von einem ausländischen Versicherungsträger, unterliegt die Rente grds ebenfalls gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG mit dem darin genannten Besteuerungsanteil oder nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG mit dem Ertragsanteil (s Rn 172 ff) der Besteuerung (BFH BFH/NV 201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung gegenüber nichtselbstständiger Arbeit

Rn. 6 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Von einem ehemaligen ArbG gezahlte Ruhegelder sind den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit des Beziehers zuzurechnen ( § 19 Abs 1 Nr 2 EStG, § 3 Abs 2 Nr 2 LStDV ). Sie werden für eine frühere nichtselbstständige Tätigkeit geleistet und sind deshalb durch das ehemalige Arbeitsverhältnis des ArbN veranlasst. Anders als bei Versorgungsrent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Partiarisches Darlehen

Rn. 481 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Ein partiarisches Darlehen gem § 488 Abs 1 BGB ist gegeben, wenn die Parteien ohne jeden gemeinsamen Zweck lediglich ihre eigenen Interessen verfolgen und ihre Beziehungen ausschließlich durch die Verschiedenheit ihrer Interessen bestimmt werden (BFH v 28.10.1964, I 198/62 U, BStBl III 1965, 119). Ein zivilrechtlicher Vertrag, der eine Kapi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG, DBA Schweden DBA-Schweden

Rz. 123 Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Schweden vom 14.7.1992[1] stellte das erste "große" Doppelbesteuerungsabkommen dar, in dem die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit der Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen sowie der Rechts- und Amtshilfe in einem Doppelbesteuerungsabkommen zusa...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Schweiz

Rz. 32 Das DBA Schweiz vom 30.11.1978, das am 28.9.1980 in Kraft trat[1], gilt für Nachlässe bzw. Erbschaften von Erblassern, die im Zeitpunkt des Todes in einem oder in beiden Vertragsstaaten ihren Wohnsitz i. S. d. Abkommens hatten.[2] Die Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen ist für die Abgrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens ebenso ohne Bedeu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Doppelbesteuerungsabkommen innerhalb der Europäischen Union als gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung?

Rz. 17 In der Lit. wird diskutiert, ob sich aus Art. 293 EGV eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zueinander zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ergibt. Dabei besteht das Problem insbesondere in der Frage, ob Deutschland aufgrund von Art. 220 des EGV dazu verpflichtet ist, mit anderen EU-Staaten DBA auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuern...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Bestehende Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 18 Derzeit[1] bestehen auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern Abkommen mit Dänemark, Frankreich, Griechenland, Schweden [2], der Schweiz und den USA. Das Abkommen mit Österreich wurde von Deutschland mit Wirkung zum 31.12.2007 gekündigt. Aufgrund eines Vertragsgesetzes ist es jedoch weiterhin auf Erbfälle anwendbar, die nach dem 31.12.2007 und vor d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG OECD-Musterabkommen

Rz. 19 Die von Deutschland und anderen Vertragstaaten der OECD geschlossenen DBA auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern folgen in weiten Teilen dem vom Steuerausschuss der OECD konzipierten Musterabkommen von 1966. Die letzte überarbeitete Neufassung des Musterabkommens wurde im Jahr 1982 vom Fiskalausschuss der OECD verabschiedet. 1987 wurde die deutsche Übersetz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Freistellungsfälle aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (§ 19 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 10 In § 19 Abs. 2 ErbStG wird ein Progressionsvorbehalt angeordnet. Damit muss für die Steuersatzermittlung neben dem steuerpflichtigen Erwerb auch ein steuerfreier Erwerb einbezogen werden. Eine Steuerfreistellung bewirkt somit nicht gleichzeitig eine Tarifverbesserung für den nicht begünstigten Erwerb. Der BFH hat in einer Entscheidung zur Einkommensteuer vom 4.8.1976 d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 624 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach uE zutr Auff der FinVerw ergeben sich die Gewinnabgrenzungsregelungen aus dem nationalen Recht; s Tz 1.5 des Schr des BMF v 06.06.2023 (BStBl I 2023, 1093; sog Verw-Grds Verrechnungspreise). Dies gilt zunächst unabhängig davon, ob mit dem ausl Staat, in dem entweder die Kap-Ges ihren Sitz/ihre Geschäftsleitung hat oder in dem der AE an...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.1.1 Übersicht

Rz. 37 Durch das JStG 2007 v. 13.12.2006[1] wurden § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 1 S. 1 Nr. 3 geändert und Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und 5 EStG eingefügt. Die Änderungen gelten ab Vz 2007. Außerdem ist durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[2] in Abs. 1 S. 2 für steuerfreie ausl. Einkünfte nach Abs. 1 Nr. 3 (Steuerfreiheit bei Bestehen eines DBA) m. W. v. Vz 2008 eine im Zusammenhang m...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.1.2 Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Aus der Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Quellenstaat ergibt sich jedoch nicht automatisch, dass der Ansässigkeitsstaat diese Einkünfte nicht auch besteuern darf. Die Steuerberechtigung des Quellenstaats macht lediglich notwendig, dass der Ansässigkeitsstaat die Doppelbesteuerung vermeidet. Dies kann durch eine Freistellung der betroffenen Einkünfte unter Progressions...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.1 Grundsatz der Qualifikationsverkettung

Nur in wenigen DBAs ist die Einordnung der Sondervergütungen abkommensrechtlich geregelt. Das BMF-Schreiben v. 26.9.2014 [1] listet folgende DBAs, die Sondervergütungen, die gewerblich tätige Personengesellschaften zahlen, ausdrücklich den Unternehmensgewinnen zuweisen: Algerien (Artikel 7 Abs. 7), Ghana (Artikel 7 Abs. 6), Kasachstan (Artikel 7 Abs. 6), Liechtenstein (Artikel 7 ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.8 Grenzüberschreitende Tätigkeit im öffentlichen Dienst (Kassenstaatsprinzip)

Art. 18 OECD-MA regelt in Ergänzung der Bestimmungen des Art. 26 OECD-MA bzw. der völkerrechtlich üblichen Befreiungen für diplomatische Missionen und konsularische Vertretungen als Ausfluss der völkerrechtlichen Souveränität das alleinige Besteuerungsrecht des auszahlenden Staats (Kassenstaat) für Vergütungen für die im öffentlichen Dienst erbrachten Leistungen. Dies gilt so...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.10 Ansässigkeit des Arbeitgebers

Nach den neueren DBA darf der Arbeitgeber bei Anwendung der sog. 183-Tage-Regel nicht im anderen Vertragsstaat ansässig sein. Nach einigen älteren Abkommen (s. u.) muss er sogar im selben Staat wie der Arbeitnehmer ansässig sein. Das BMF-Schreiben vom 12.12.2023 nennt hierbei insbesondere Norwegen.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit des Arbeitgebers B ist Arbeitnehmer des ausländ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Ergänzende Zuordnungsproblematik

Da die Vergütungen nicht zwangsläufig der in- oder ausländischen Personengesellschaft zuzuordnen sind, ist ergänzend zu prüfen, ob sich nicht durch die Zuordnung zu einer zweiten Betriebsstätte, der i. d. R. Geschäftsleistungsbetriebsstätte des Mitunternehmers, eine abweichende Zuordnung des Besteuerungsrechts ergibt.[1] Praxis-Beispiel Beispiel aus dem Sachverhalt des BFH-Ur...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.5 Abgrenzung von Gehaltsnachzahlungen und Gehaltsbestandteilen zu Ruhegehältern und sonstigen Einkünften

Während Gehaltszahlungen bzw. Gehaltsbestandteile bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung regelmäßig in das Quellensteuerrecht des Tätigkeitsstaats fallen (Art. 15 des OECD-MA), gilt für Ruhegehälter wie z. B. betriebliche Pensionen sowie sonstige Einkünfte das Wohnsitzprinzip (Art. 18 und 21 des OECD-MA). Abgrenzungsprobleme ergeben sich vorrangig hinsichtlich der Abgr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 10.1.3 Organe von Kapitalgesellschaften

Eine inländische Steuerpflicht ergibt sich auch, soweit eine Vergütung für eine Tätigkeit als Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung im Inland bezogen wird. Diese Fallgruppe wurde erstmals mit dem StÄndG 2001 in das EStG aufgenommen und ist in Zusammenhang mit der DBA-Sonderregelung des DBA Schweiz/DBA Österreich 2002 zu sehen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.7 Gesetzliche Regelung ab 2017

Durch eine Neuregelung in § 50d Abs. 12 EStG erfolgt entsprechend der Praxis anderer OECD-Staaten die Besteuerung von Abfindungen im früheren Tätigkeitsstaat. Die Änderung ist am 1.1.2017 in Kraft getreten. Vorrangige Länderspezifika Unabhängig von der nationalen Norm gehen spezifische Länderregelungen vor.[1] Abfindungen nach dem DBA-Frankreich Ungeachtet des § 50d Abs. 12 EStG...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe, wie z. B. Standortvorteile, die Nähe zu Absatzmärkten, Rohsto...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.1 Grundsatz und Tätigkeit in Drittstaaten

Die deutschen DBA stellen den Arbeitslohn, der der ausländischen Besteuerung zugewiesen wird, grundsätzlich bei Nachweis einer ausländischen Besteuerung frei. Zu den Ausnahmen der Steueranrechnung vgl. die Länderübersicht unter Abschnitt 8.8. und die nachfolgenden Erläuterungen. Etwas anderes gilt jedoch für sog. Drittstaateneinkünfte, die z. B. entstehen können, wenn der inl...mehr