Fachbeiträge & Kommentare zu DBA Schweiz

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8.1.1 Zuweisung des Besteuerungsrechts

Unstreitig hat die Schweiz bei in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten von schweizerischen Kapitalgesellschaften, soweit die Voraussetzungen des Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz erfüllt sind, als Quellenstaat das Recht, den gesamten Arbeitslohn zu besteuern.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.2 Länderspezifische Sonderregelungen

Das Sitzortprinzip (Fiktion der Tätigkeit am Sitz der Gesellschaft) enthalten neben dem DBA Schweiz [1] noch folgende Länder[2]: Der BFH hat mit Urteil vom 5.3.2008[3], entschieden, dass Geschäftsführer einer belgischen Kap...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.12 Zahlung des Arbeitslohns zu Lasten einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Voraussetzungen für die 183-Tage-Regelung sind auch, dass die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber in dem Tätigkeitsstaat hat. Maßgebend für den Begriff "Betriebsstätte" ist die Definition im jeweiligen Abkommen (vgl. Art. 5 OECD-MA). Als Betriebsstätte gelten insbesondere: Ort der Leitung Zweigniederlassung Ges...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Deutsche Unternehmen wählen für ihre Direktinvestitionen im Ausland häufig die Rechtsform der Personengesellschaft, da sie im Vergleich zur Kapitalgesellschaft eine unmittelbare Steuerfreistellung (Regelfall) der ausländischen Einkünfte erreicht (die Nachversteuerung nach § 3 Nr. 40 EStG vermeidet) und gegenüber der reinen Betriebsstätte (Niederlassung, die ebenfal...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Grundsatz des Welteinkommensprinzips bei unbeschränkter Steuerpflicht

Im Ausland tätige Arbeitnehmer mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind nach dem Welteinkommensprinzip auch mit dem Arbeitslohn für die Auslandstätigkeit grundsätzlich im Inland steuerpflichtig.[1] Es ist dabei ohne Bedeutung, ob der Arbeitslohn von einem inländischen oder ausländischen Arbeitgeber gezahlt wird. Es spielt auch keine Rolle, ob der Arbeitslohn ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8 International tätige Freiberufler-Personengesellschaften

Auch bei international tätigen Freiberufler-Personengesellschaften (z. B. international tätigen Rechtsanwalts- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften) stellen sich vergleichbare Fragen. Vorab ist allerdings hier zu prüfen, ob zur Gewinnzuordnung das "Betriebsstättenkonzept" oder das "Ausübungskonzept" mapßgebend ist. Dies soll anhand des DBA-USA erläutert werden. Der BFH hat ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2 Rückfallklauseln einzelner DBA

Im Regelfall wird die Freistellung des Arbeitslohns unabhängig von der tatsächlichen Besteuerung im Ausland gewährt (sog. Verbot der virtuellen Doppelbesteuerung). Zur Vermeidung sog. "weißer" Einkünfte durch die DBA enthalten deshalb neuere DBA, wie diejenigen mit Schweden und Dänemark, sog. Rückfallklauseln, die die Freistellung von der tatsächlichen Besteuerung im ausländ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.1.4.4 In welchem Staat wird der bezahlte Jahresurlaub verbracht?

Für die Aufteilung des Arbeitslohns spielt es (im Unterschied zur Berechnung der Aufenthaltstage im Tätigkeitsstaat nach Art. 15 Abs. 2 Buchst. a OECD-MA) keine Rolle, ob der Jahresurlaub im Wohnsitzstaat, im Tätigkeitsstaat oder in einem Drittstaat tatsächlich verbracht wird. Entscheidend ist nur, ob dieser Jahresurlaub durch eine steuerfreie Auslandstätigkeit erdient worde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Hinzurechnungsbesteuerung für in der Schweiz ansässige Tochtergesellschaft

Die A-GmbH war zu 100 % an einer Aktiengesellschaft (S-AG) mit Sitz in der Schweiz beteiligt. Streitig war, ob die Einkünfte der S-AG in Deutschland der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG unterliegen. Das FG entschied: Aktive Einkünfte? Eine in der Schweiz ansässige Tochtergesellschaft eines Unternehmens in Deutschland, die als Zahlungsdienstleisterin für das von diesem ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.3 Gestaltungsmodelle bei Geschäftsführern (leitenden Angestellten)

Im Hinblick auf die u. U. hohe Tätigkeitsstaatsbesteuerung in Deutschland verleihen insbesondere schweizerische Management-Gesellschaften innerhalb eines Konzerns u. a. Geschäftsführer gegen Entgelt an inländische Konzerngesellschaften. Die deutsche Finanzverwaltung sieht in diesen Fällen die inländische Gesellschaft als wirtschaftlichen Arbeitgeber an. Die Bundesrepublik Deu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.2 Sonderfall der Verständigungsvereinbarungen mit der Schweiz, Belgien und Niederlande

Das BMF hat für die Schweiz von diesen Grundsätzen abweichende Verständigungsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer veröffentlicht.[1] Sofern Abfindungen keinen Versorgungscharakter haben, sind sie, wenn es sich dabei um Lohn- oder Gehaltsnachzahlungen oder Tantiemen aus dem früheren Arbeitsverhältnis handelt oder allgemein für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Diens...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.9 Antrittszahlungen (Signing-Bonus)

Das BMF-Schreiben vom 12.12.2023 [1] enthält umfassende Aussagen zu sog. Signing-Boni (Antrittszahlungen), die häufig bei leitenden Angestellten, Wissenschaftlern und Sportlern/Künstlern vorkommen. Die Finanzverwaltung geht auch für vorgelagerte Zahlungen von einem Besteuerungsrecht des künftigen Tätigkeitsstaates aus. Das FG München hat sich hierzu im Urteil v. 13.3.2015[2] ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7 Verrechnungspreiskorrekturen

Beteiligungen an Personengesellschaften werden abkommensrechtlich der Betriebsstätte gleichgestellt und unterliegen damit grundsätzlich hinsichtlich der Betriebsstättengewinnabgrenzung (faktisch Betriebsstättengewinnermittlung) nach Art. 7 OECD-MA und national ab 2013 § 1 Abs. 5 AStG (Umsetzung des OECD AOA "Autorised OECD Approach").[1] Allerdings ist zu beachten, dass im Ve...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.1 Indizien zur Bestimmung des wirtschaftlichen Arbeitgebers i. S. der DBA

Im Rahmen einer Gesamtwürdigung [1] sprechen folgende Indizien für die Annahme, dass die aufnehmende Gesellschaft wirtschaftlicher Arbeitgeber i. S. des DBA ist: Das entsendende Unternehmen trägt keine Verantwortung oder kein Risiko für die durch die Tätigkeit des Arbeitnehmers erzielten Ergebnisse; das aufnehmende Unternehmen hat das Recht, dem Arbeitnehmer Weisungen zu erteil...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.3 Arbeitsort bei passiven Leistungen

Insbesondere bei leitenden Angestellten kommt es häufiger vor, dass Personen, deren Arbeitsverhältnis aufgelöst wird, in den letzten Monaten vor dem Auslaufen des Arbeitsvertrags von ihrer Tätigkeit unter Fortzahlung der regulären Bezüge freigestellt werden. Diese Arbeitsfreistellungen unterscheidet man in widerrufliche und unwiderrufliche Freistellungen. Nach der Rechtsprech...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.5 Ablehnung von Rechtsverordnungen durch den BFH

Der BFH hat im Urteil v. 10.6.2015[1], zumindest im Fall der Abfindungen, erhebliche Bedenken hinsichtlich der Bindungswirkung der Konsultationsvereinbarungsverordnungen geäußert. Zuvor hatte das hessische Finanzgericht[2] entschieden, dass die Regelung zu Abfindungszahlungen in Art. 24 Abs. 1 Satz. 2 KonsVerCHEV [3] inhaltlich im Widerspruch zum Wortlaut des Art. 15 Abs. 1 D...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Literaturtipps

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Internationales Steuerrecht... / 6 Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen

Zu beachten ist, dass nicht zwangsläufig der treaty override des § 50d Abs. 10 EStG hinsichtlich der Behandlung des Sonderbetriebsvermögens zur Anwendung kommt, da der BFH zumindest für Aktiv-Wirtschaftsgüter die nationalen Grundsätze der Zuordnung von Betriebsvermögen auch auf grenzüberschreitende Fälle anwendet. Insbesondere ist auf folgende Entscheidungen hinzuweisen: Zuord...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2 Ermittlung der 183-Tage-Frist

Internationale Rechtsentwicklung Es besteht leider keine einheitliche Zählweise, da Deutschland in seine DBA – entsprechend der Fortentwicklung des OECD-MA – je nach Jahr des DBA-Abschlusses unterschiedliche Konditionen aufgenommen hat. Für die 183-Tage-Regelung gibt es inzwischen verschiedene Varianten, und demzufolge entstehen bei eigentlich identischem Sachverhalt (Entsend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.3 Tätigkeitsprinzip

Die deutschen DBA mit den europäischen Ländern entsprechen in der Regel für den Hauptanwendungsfall der Auslandstätigkeiten dem Art. 15 OECD-MA. Hiernach hat der Tätigkeitsstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht. In den Fällen der Tätigkeitsstaatbesteuerung spielt es keine Rolle, zu wessen Lasten der Arbeitslohn bzw. aus welchem Staat der Arbeitslohn bezahlt wird. Vgl. a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8.8 Ausnahmsweise Steueranrechnung

Die deutschen DBA sehen nur im Ausnahmefall u. a. bei faktischer Nichtbesteuerung (z. B. Vereinigte Arabische Emirate) die allgemeine Anrechnungsmethode vor. Von diesem Konzept der grundsätzlichen Steuerfreistellung bei ausländischer „Normalbesteuerung“, Berücksichtigung der Wettbewerbssituation wurde nur beim DBA Norwegen abgewichen, das ausnahmsweise auch die Anrechnung vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8.5.2.1 Verhältnis von § 50d Abs. 8 und 9 EStG

Der BFH hat sich in mehreren Urteilen umfassend mit § 50d Abs. 9 EStG beschäftigt. In seinem Urteil vom 11.1.2012[1] hat er zum Verhältnis von § 50d Abs. 8 EStG zu § 50d Abs. 9 EStG Stellung genommen. Praxis-Beispiel Verhältnis von § 50d Abs. 8 und 9 EStG Ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger A erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Pilo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.4.2 Abgrenzung Personalentsendung – gewerblicher Arbeitnehmerverleih in Sonderfällen

Nach den neueren Abkommen (z. B. DBA Frankreich, DBA Italien, DBA Schweden) ist die 183-Tage-Klausel auf Leiharbeitnehmer nicht anwendbar. Unter der Rz. 203 führt das BMF-Schreiben[1] die 24 DBA auf, die Regelungen enthalten, denen zufolge die Anwendung der 183-Tage-Klausel in den Fällen gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung ausgeschlossen ist. Beide Staaten haben in diesen Fä...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Stille Gesellschaft – ABC I... / 2.2 Typische stille Gesellschaft

Einkünfte aus typischer stiller Gesellschaft sind innerstaatlich Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Sie sind ausl. Einkünfte nach § 34d Nr. 6 EStG, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Ausland hat (vgl. "Wohnsitz"). Sie sind nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a) EStG der beschr. Steuerpflicht unterliegende inländische Einkünfte, wenn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.5 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 31 § 2 AStG ist kein sog. Treaty Override.[1] Die Rechtsfolgen der Norm stehen folglich unter dem Vorbehalt der Schrankenwirkung von DBA (§ 2 Abs. 1 AO).[2] Nur insoweit, als DBA-Vorschriften den Rechtsfolgen des § 2 AStG nicht entgegenstehen, können die Rechtsfolgen auch zur Anwendung kommen. Kein Abkommensschutz kann eintreten, wenn der Steuerpflichtige in keinem auslä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.10.2 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 95 Die Vorschrift in § 2 AStG führt verglichen mit dem Inlandsfall nicht zu einer höheren Besteuerung nach dem Wegzug und stellt insoweit keine Beschränkung der Grundfreiheiten dar (Rz. 96). Einen Eingriff in die Grundfreiheiten wird man nur dann bejahen können (aber auch müssen), wenn man die Bildung eines horizontalen Vergleichspaars anerkannt (Rz. 97).[1] Eine Rechtfe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1.3 Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG

Rz. 120 Tatbestandlich setzt § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ein "Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG" voraus. Die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG endet, wenn eine natürliche Person ihren inländischen Wohnsitz und/oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt aufgibt.[1] Der Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht ist maßgeblich für d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3 Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 8 § 175a AO ermöglicht die Umsetzung einer Vorabverständigungsvereinbarung, einer Verständigungsvereinbarung oder eines Schiedsspruchs nach einem Vertrag i. S. d. § 2 Abs. 1 AO. Die Vorschrift bezieht sich damit auf § 89a AO sowie auf Streitbeilegungsverfahren nach DBA und nach der Schiedskonvention. Auch ein Vorabverständigungsverfahren beruht nach § 89a Abs. 1 S. 1 AO ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.9 Pensionskassen der öffentlichen Arbeitgeber

Bedienstete des öffentlichen Dienstes sind in der Schweiz – wie Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft – in der AHV und nach dem BVG (Pensionskassen) obligatorisch (verpflichtend) versichert. Die Schweiz geht von Leistungen aus einem Sondervermögen nach Art. 19 Abs. 1 Satz 1 DBA Schweiz aus, für die die Schweiz als Kassenstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht (Quellensteu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.1 Allgemeines

Private Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbstständige Arbeit gezahlt werden, können vorbehaltlich des Art. 19 DBA Schweiz nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden.[1] Zur Klarstellung sind folgende Verständigungsvereinbarungen getroffen worden: Verständigungsvereinbarung zu Abfindungen an Arbeitnehmer, V...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.12.2 Altersvorsorge in der Schweiz

Die Altersvorsorge der Schweiz basiert auf drei Säulen: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber lei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.2.2 Abgrenzung zu Art. 15 OECD-MA (Ruhegehalt oder nachträglicher Arbeitslohn)

Art. 18 OECD-MA regelt nur das Besteuerungsrecht für die privaten Ruhegehälter für eine frühere unselbstständige Arbeit i. S. des Art. 15 OECD-MA sowie über die Rückverweisung in Art. 19 Abs. 3 OECD-MA für Ruhegehälter, die aus einem Betrieb gewerblicher Art stammen. Nachzahlungen für Tätigkeiten, die, bezogen auf die Aktivzeit, nicht unter Art. 15 oder 19 Abs. 3 OECD-MA fall...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.2.6 Folgerechtsprechung und anhängige Verfahren

Das FG Düsseldorf hat[1] entschieden, dass auch bei Anwendung eines DBA mit einem Staat außerhalb der EU/des EWR (Drittstaat) und bei Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses (ATE) Vorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen und im ausländischen Tätigkeitsstaat nicht abziehbar sind, als Sonderausgaben zu berücksi...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.3 Einmalzahlungen aus Pensionskassen in der Aktivzeit

Grundsätzlich soll mit dem Erreichen der Altersgrenze die Rente der Pensionskasse als zusätzliche Einnahme neben der AHV-Rente dienen. Barauszahlungen aus der Pensionskasse i. S. d. BVG sind während des Erwerbslebens in folgenden Fällen möglich: Der Versicherte verlässt endgültig die Schweiz (auch bei endgültiger Beendigung der Grenzgängertätigkeit); bei Kauf von Wohnungseigen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.8.1 Grundzüge nach dem OECD-MA

Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung gehören nicht zu den Ruhegehältern i. S. des Art. 18 OECD-MA (selbst wenn Arbeitgeber Beiträge entrichten), sondern können nach dem OECD-MA nur im Wohnsitzstaat besteuert werden, da es sich um sonstige Bezüge i. S. des Art. 21 OECD-MA handelt. Viele DBA enthalten aber abweichende Regelungen von diesem Wohnsitzprinzip für Deutsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.5.1 Verhältnis zu DBA

Rz. 108 Beruht die Steuerentlastung auf einem DBA, das eine Missbrauchsklausel enthält, verdrängt diese Missbrauchsklausel § 50d Abs. 3 EStG. Die Missbrauchsklausel des DBA ist insoweit lex specialis zu § 50d Abs. 3 EStG.[1] Das gilt jedoch nur, soweit die Klausel in dem DBA den Mindestanforderungen der EU für eine Vorschrift zur Vermeidung von Missbräuchen entspricht.[2] Ei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 11 Arbeitsort bei Freistellung, Abs. 15

Rz. 345 Werden Zahlungen an einen Arbeitnehmer dafür geleistet, dass er nach einer Kündigung für eine bestimmte Zeit keine oder keine der bisherigen Tätigkeit entsprechende Arbeit aufnehmen darf (Karenzentschädigung, etwa für Konkurrenz- und Wettbewerbsverbote), gibt es keinen Arbeitsort. Das Besteuerungsrecht richtet sich daher grundsätzlich nach dem Ort der Ansässigkeit (§...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.6.1 Ausnahme für gewerblich geprägte Personengesellschaften

Rz. 244 Nach § 50d Abs. 10 S. 7 Nr. 1 EStG werden von Personengesellschaften geleistete Sondervergütungen, die nur aufgrund einer gewerblichen Prägung Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, aus der Regelung ausgeschlossen. Diese Personengesellschaften erzielen nach deutschem Recht zwar Einkünfte aus Gewerbebetrieb, originär, d. h. ohne die Qualifizierung nach § 15 Abs. 3 Nr....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 9.1 Allgemeines

Von der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht werden das inländische wie auch das ausländische Vermögen erfasst. Erhebt auch der ausländische Staat eine Erbschaftsteuer, dann entsteht eine Doppelbesteuerung für das Auslandsvermögen. Durch den Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen soll die doppelte Besteuerung in den beteiligten Staaten verhindert werden. Dabei geht ein DBA ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / Zusammenfassung

Überblick Häufig setzt sich das Vermögen des Erblassers nicht nur aus inländischen Vermögenswerten zusammen, sondern enthält darüber hinaus auch ausländisches Vermögen. Ist nun einer der am Erbfall Beteiligten Steuerinländer, unterliegt der gesamte Vermögensanfall aufgrund des Weltvermögensprinzips der deutschen Besteuerung. Hat hingegen weder der Erblasser noch der Erwerber s...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 – 111/99 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze; Auszug der Tz. 1]), BStBl. I 1999, 1076

Rz. 8 [Autor/Stand] 1. Rechtsgrundlagen zur Besteuerung von gewerblichen Betriebsstätten 1.1 Nationales Steuerrecht Bei der Prüfung und Anwendung von nationalen Vorschriften zur Besteuerung von Betriebsstätten gewerblich tätiger Unternehmen ist zunächst zu untersuchen, ob die DBA das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland einschränken, denn die DBA werden durch das j...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.2 Besteuerung der Grenzpendler

Rz. 250a Grenzpendler bzw. Grenzgänger sind Personen, die in dem einen Staat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, in dem anderen Staat jedoch ihren Arbeitsort, wo sie ihren Lebensunterhalt im Wesentlichen verdienen. Flugzeitpersonal im grenzüberschreitenden Flugverkehr haben ihren Arbeitsort im Flugzeug, nicht am Sitz der Fluggesellschaft, und können daher nich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.3 Künstlerische Tätigkeit

Rz. 124 Eine künstlerische Tätigkeit liegt vor, wenn der Stpfl. durch eine eigenschöpferische Leistung seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft eines Themas zum Ausdruck bringt und über die hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht.[1] Künstlerisch ist nicht nur die Tätigkeit des Darbietenden selbst, wie Musiker, Schau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.4 Einkünfte als Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstandsmitglied, Buchst. c)

Rz. 257 § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c) EStG, eingefügt durch G. v. 20.12.2001[1] mit Wirkung ab Vz 2002, enthält einen weiteren Anknüpfungstatbestand für Geschäftsführer, Prokuristen und Vorstandsmitglieder. Damit sollten Besteuerungslücken geschlossen werden, die für die genannten Personen durch Anwendung der Anknüpfungstatbestände der Ausübung oder Verwertung entstehen konnt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.13 Besonderheiten der DBA

Rz. 155 Besteht ein DBA, hängt die Erfassung unter der beschr. Steuerpflicht davon ab, ob das DBA die deutsche Besteuerung aufrechterhält. So gehören Einkünfte eines Berufssportlers, wenn er nicht Arbeitnehmer ist, zu den gewerblichen Einkünften (Rz. 118). Regelmäßig darf die Bundesrepublik nach den einschlägigen DBA solche Einkünfte nur besteuern, wenn sie im Rahmen einer i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.7 Besteuerungsrecht bei Freistellungsentschädigungen, Buchst. f)

Rz. 286a Das Besteuerungsrecht für die Nichtausübung von Tätigkeiten steht grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zu, da es in diesen Fällen keinen realen Arbeitsort gibt (Rz. 245). Allerdings schlägt Abschn. 2.6 OECD-MK zu Art. 15 OECD-MA für Freistellungsentschädigungen eine andere Regelung vor. Danach sollen Zahlungen, die der Arbeitnehmer bei einer Kündigung für die Zeit d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.3 Personengesellschaft

Rz. 73 Nach deutschem Recht wird eine Personengesellschaft steuerlich als "transparent" behandelt, d. h., sie ist für die Ertragsteuern nicht selbst Steuersubjekt. Steuersubjekte sind lediglich die Gesellschafter, denen die von der Personengesellschaft erzielten Gewinne anteilig zugerechnet werden. Für die Anwendung der DBA bedeutet dies, dass eine Personengesellschaft zwar ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.2 Bedeutung in der Praxis

Die Anrechnungsmethode greift für ausländische Gewinnanteile, wenn die Personengesellschaft (in Form einer ausländischen Betriebsstätte) passive Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 AStG – mit Ausnahme der Ziffer 5a – erzielt und wenn die Einkünfte der Betriebsstätte im Ausland einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Dabei sind Einkünfte niedrig besteuert, wenn sie einer Belastung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.4.4 Die gesetzliche Nachbesserung

Durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (sogenanntes BEPS-1-Gesetz) erfolgt sowohl eine Beschränkung des Abs. 1 als auch eine rückwirkende Änderung des § 50i Abs. 2 EStG. Im Detail zur Änderung des Abs. 1: Die Anwendung des § 50i Abs. 1 EStG wird damit auf diejenigen Fälle begrenzt, in denen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 1 Zuweisung des Besteuerungsrecht

Bei der grenzüberschreitenden Beteiligung an Personengesellschaften ergibt sich vorab die Frage der Zuordnung des Besteuerungsrechts nach den sog. Zuweisungsartikeln der DBA, den Art. 6 – 21 OECD-MA. Bei einem originär gewerblich tätigen Unternehmen ergibt sich das Besteuerungsrecht regelmäßig aus dem Artikel für "Unternehmensgewinne". Der entsprechende Art. 7 Abs. 1 OECD-MA l...mehr