Fachbeiträge & Kommentare zu DBA Schweiz

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Deutsche Unternehmen wählen für ihre Direktinvestitionen im Ausland häufig die Rechtsform der Personengesellschaft, da sie im Vergleich zur Kapitalgesellschaft eine unmittelbare Steuerfreistellung (Regelfall) der ausländischen Einkünfte erreicht (die Nachversteuerung nach § 3 Nr. 40 EStG vermeidet) und gegenüber der reinen Betriebsstätte (Niederlassung, die ebenfal...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen

Zu beachten ist, dass nicht zwangsläufig der treaty override des § 50d Abs. 10 EStG hinsichtlich der Behandlung des Sonderbetriebsvermögens zur Anwendung kommt, da der BFH zumindest für Aktiv-Wirtschaftsgüter die nationalen Grundsätze der Zuordnung von Betriebsvermögen auch auf grenzüberschreitende Fälle anwendet. Insbesondere ist auf folgende Entscheidungen hinzuweisen: Zuord...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.6 Einkünfte aus Kapitalvermögen (Nr. 6)

Rz. 85 Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG Rz. 1ff.) sind nur dann ausl. Einkünfte, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausl. Staat hat oder das Kapitalvermögen durch im Ausland belegenen Grundbesitz gesichert ist. Dies gilt auch, wenn die Einkünfte gleichzeitig inländische Einkünfte darstellen, z. B. bei Doppelwohnsitz des Schuldners der Ka...mehr

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Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem Arbeitslohn aus der Schweiz

Leitsatz 1. Das Sonderausgabenabzugsverbot für Altersvorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit in der Schweiz erzielten und im Inland steuerlich freigestellten Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit stehen (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 1 EStG), verstößt gegen die durch das Freizügigkeitsabkommen (FZA) gewährleisteten Grundsätze der Ar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Normzweck und persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 307 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die bisher behandelten Möglichkeiten der St-Anrechnung bzw des St-Abzugs gem §§ 26 KStG, 34c EStG gelten sämtlich nur für unbeschr Stpfl. Diese Beschränkung ist grds sinnvoll, weil bei beschr Stpfl nur im Ausnahmefall (auch) ausl Eink zu den inl iSd § 49 EStG gehören. Möglich ist dies indes iRd beschr St-Pflicht (hier gem § 2 Nr 1 KStG iVm §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6 Entstandener Ermäßigungsanspruch im Herkunftsstaat

Tz. 95 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Belastung mit der ausl St (s Tz 85 ff) muss eine endgültige sein, weil nur dann Anlass für Vermeidung von Doppelbesteuerung für den dt Fiscus besteht. Das Merkmal des fehlenden Ermäßigungsanspruchs existiert (seit dem StÄndG 1980) vor diesem Hintergrund (gilt aber nicht in DBA-Fällen, s Tz 223 f). Im Normaufbau gehört es zu den Tatbestand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 "Per-country-limitation" in DBA-Fällen

Tz. 246 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Jedenfalls aus § 68a S 2 EStDV (iVm § 34c Abs 7 EStG iVm § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG, s Tz 140) ergibt sich auch für DBA-Fälle, dass für die Rechtsfolge der Anrechnung (und ebenso für den St-Abzug nach § 34c Abs 2 EStG) eine konsequente Pro-Staat-Betrachtung ges vorgeschrieben ist. Der BFH neigt offenbar dazu, Gleiches auch schon unmittelbar au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.4.4 Anrechnung bei der Gewerbesteuer?

Tz. 35a Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Im Gewerbeertrag können uU auch ausl Eink enthalten sein (Zinsen, Lizenzgebühren und – vorbehaltlich des § 8b Abs 1 KStG – Dividenden), die zumindest außerhalb der EU regelmäßig ausl Quellen-St unterliegen. Seit Absenkung des KSt-Satzes auf 15 % können diese wegen der Höchstbetragsbegrenzung häufig nicht mehr zur Gänze iRd KSt angerechnet we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Folgen für §§ 26 KStG, 34c EStG

Tz. 25 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Für § 26 KStG und § 34c EStG folgt aus diesen allgemeinen Grundsätzen grob gesagt, dass die DBA diesen vorgehen, soweit das "Ob" (Voraussetzungen) der Anrechnung betroffen ist. Denn alle dt DBA enthalten – in Abgrenzung zur Freistellung ausl Eink gem DBA – eigene Regeln dazu, in welchen Fällen Anrechnung dem Grunde nach zu gewähren ist oder n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.3.1 Allgemeines

Tz. 256 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Im Grundsatz gilt das oben Ausgeführte ( s Tz 150 – 170 zu Nicht-DBA-Fällen) auch hier entspr. Insbes ändern die DBA nichts daran, dass die Eink nach dt Recht und den einschlägigen Gewinnermittlungsvorschriften zu ermitteln sind. Außerdem gilt auch in DBA-Fällen die Per-country-limitation, so dass für jeden (DBA-)Staat eine gesonderte Höchs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.4 Anrechnung nur bis zur vom DBA vorgesehenen Höchstgrenze (Dividenden/Zinsen/Lizenzgebühren), weitere Begrenzungen

Tz. 220 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die tats gezahlte ausl St erfüllt nicht in allen Fällen in voller Höhe die Anrechnungsvoraussetzungen. Denn in den DBA wird in jeweils unterschiedlichem Umfang dem Quellenstaat bei bestimmten Eink nur ein der Höhe nach begrenztes Besteuerungsrecht zugebilligt (bei Dividenden – s Art 10 Abs 2 OECD-MA – durchgängig, bei Zinsen – s Art 11 Abs 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Überblick über Anrechnungsvoraussetzungen nach DBA

Tz. 206 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Voraussetzungen, die die DBA für die Anrechnung aufstellen, müssen auf jeden Fall gegeben sein (s Tz 198). Diese sind zunächst allgemein:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Herkunft der ausländischen Einkünfte iSd DBA aus dem anderen Vertragsstaat; keine Bedeutung des § 34d EStG

Tz. 210 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 An die Stelle der ausl Eink iSd § 34d EStG (s Tz 69 ff) tritt in DBA-Fällen die Herkunft der Eink aus dem anderen Vertragsstaat (ebso zB s Roser, in Gosch, KStG, § 26 Rn 64 mwNachw). Diese ist als solche zwar häufig in den DBA nicht allgemein geregelt bzw angesprochen (s Art 23A OECD-MA, aber zB s Art 24 Abs 1 Nr 1 und 2 DBA-CH: "aus der CH ...mehr

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ZErb 09/2019, Verfügungsmög... / 3. Doppelbesteuerung

Das DBA Deutschland-Schweiz bezieht sich lediglich auf die Erbschaftsteuer, nicht auf die Schenkungsteuer. Das DBA geht als Staatsvertrag dem deutschen Erbschaftsteuerrecht und den Schweizer Erbschaftsteuergesetzen in den einzelnen Kantonen vor. Das DBA betreffend die Erbschaftsteuern vom 30. November 1978 folgt im Aufbau und in den Grundzügen dem Musterabkommen der OECD zur...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.2 Quellensteuermodelle (zB Fälle nach dem DBA-Schweiz)

Tz. 1594 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Zwischen einer Schweizer AG und in der B-Rep ansässigen Kap-Ges, die wiederum Aktionäre der AG sein können, wird eine atypisch stille Gesellschaft gegründet. Die Qualifikation der Gewinnanteile der natürlichen Person ist nach dt bzw nach schweizerischem StR unterschiedlich. Nach dt StR liegt eine MU-Schaft vor, die Gesellschafter erzielen g...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.2 Vorrang abkommensrechtlicher Sonderregelungen

Tz. 1618 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Abkommensrechtlich geregelt ist diese Problematik nur in wenigen Sonderfällen wie zB im DBA Schweiz. Art 7 Abs 7 DBA Schweiz hat folgenden Wortlaut: ›Art 7 (Unternehmensgewinne) … 7) Dieser Art gilt auch für Eink aus der Beteiligung an einer Pers-Ges. Er erstreckt sich auch auf Vergütungen, die ein Gesellschafter einer Pers-Ges von der Gesell...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.4 Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen, Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben

Tz. 1668 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Vergleichbare Fragen der Qualifikationskonflikte bei GA und Veräußerungsgewinnen stellen sich auch bei der Zuordnung von WG, vor allem Beteiligungen und den daraus beruhenden GA. Beispiel 1: Eine in der CH ansässige Kap-Ges ist an einer dt GmbH & Co KG als Kdst und Gesellschafter der Kpl-GmbH beteiligt. Die GmbH-Anteile sind notwendiges BV d...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3.2 Der ergänzende Betriebsstättenvorbehalt – der "Kombinationsfall", BFH-Urteil v 10.07.2002

Tz. 1623 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Ergänzende Entwicklungen ergeben sich aus der Folge-Rspr (s Urt des BFH v 10.07.2002, BStBl II 2003, 191). Diesem Urt liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Eine inl AG & Co mit ausl Gesellschaftern schloss einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit einer schweizerischen AG, die sich zur Ausübung der Tätigkeiten wieder ihrer Gesellschafter bedient...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.6.3 Atypisch stille Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften

Tz. 2065 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Die Gestaltung "atypische Beteiligung an einer ausl Kap-Ges" wurde in der Vergangenheit einerseits gewählt, um die zivilrechtliche Haftung zu begrenzen (Rechtsform Kap-Ges), andererseits aber auch, um stlich den Verlustabzug nach § 2a Abs 3 EStG bis 1999 in Anspruch nehmen zu können (Rechtsform: MU-Schaft). Des Weiteren kann sich wegen eine...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.6.2 DBA mit Aktivitätsklauseln (zB Schweiz)

Tz. 1084 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Sind für aus der CH oder aus Drittstaaten stammende Zinsen und Lizenzgebühren, die ein in D ansässiger Stpfl in seiner schweizerischen BetrSt (auch Pers-Ges-BetrSt) erzielt, die Voraussetzungen der Art 11 Abs 3 und 12 Abs 3 DBA-CH oder für die nach Art 21 zu beurteilenden Drittstaaten-Eink die entspr Voraussetzungen nicht erfüllt, so bleibt...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.1 Die abschließende BFH-Entscheidung

Tz. 1598 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Grundsatz-Entsch (s Urt des BFH v 21.07.1999, IWB F3a Gr1, 895) lautet: "Ist eine in D ansässige Person atypisch still an dem Unternehmen einer Schweizer Kap-Ges beteiligt, so sind die auf diese Weise erzielten Gewinnanteile Unternehmensgewinne iSd Art 7 DBA CH. Diese Gewinnanteile durften bis zum VZ 1993, soweit die Schweizer Gesellsch...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.1 Die Bedeutung des Problems

Tz. 1534 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Gew geprägte Gesellschaften wurden in der Vergangenheit grenzüberschreitend vor allem dazu genutzt, Abschirmwirkungen aufzubauen: Tz. 1535 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Beispiel 1: Die inl A-GmbH ist Gesellschafter einer ausl Pers-Ges, die durch die Eins...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.6.1 Allgemeines

Tz. 1728 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Da eine Pers-Ges idR nicht abkommensberechtigt ist, sondern (s Art 7 Abs 7 DBA Schweiz) als BetrSt des Gesellschafters behandelt wird, geht die Fin-Verw allgemein davon aus, dass ungeachtet evtl Gesamthandsvermögens die Grundsätze der funktionalen BetrSt-Gewinnabgrenzung allgemein anzuwenden sind.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.2 Klauseln, die das Besteuerungsrecht an den Ansässigkeitsstaat zurückverweisen

Tz. 2029 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Eink, für die das Besteuerungsrecht lt DBA dem Quellenstaat zusteht, werden wieder an den Ansässigkeitsstaat zurückverwiesen, wenn der Quellenstaat von seinem Besteuerungsrecht nicht Gebrauch gemacht hat. Diese Regelung kann allgemein für alle Eink vereinbart sein oder nur für bestimmte Eink. Tz. 2030 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Bsp für DBA, d...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.2.4 DBA-Entlastungsansprüche

Tz. 43 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Im Einzelnen ist hinsichtlich der "Quellen-St-Belastung" von vGA über die Grenze Folgendes zu beachten: Die meisten der von D abgeschlossenen DBA sehen für abfließende Schachteldividenden eine KapSt von nur 5 % (s Art 10 Abs 2 OECD-MA) bzw 10 % oder 15 % bei einer mind 25 %-Beteiligung der ausl Kap-Ges an der inl Gesellschaft vor. Die Formulie...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.3.2.2 Sperrwirkung der DBA bei Einkommenskorrekturen nach § 1 AStG

Tz. 88b Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der BFH hat in drei Entsch (s Urt des BFH v 17.12.2014, DStR 2015, 466; v 24.06.2015, BFH/NV 2015, 1506 und v 24.3.2015, BFH/NV 2015, 1009) zur Frage der Korrektur von Tw-Abschr an kap-ersetzende Darlehen, die ausl notleidenden TG gewährt wurden, den Grundsatz der Sperrwirkung der DBA aus der unter Tz 80ff aufgelisteten Rspr auf § 1 AStG übe...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.2 Gewerblich tätige Personengesellschaften

Tz. 1533 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Keine Qualifikationsprobleme bestehen bei originär gew tätigen Pers-Ges. Bereits aufgrund des in D und den meisten anderen Staaten geltenden Transparenzprinzips gilt Art 7 DBA, die Beteiligung ist wie eine BetrSt zu behandeln. Verschiedene DBA stellen ausdrücklich die Beteiligung an einer Pers-Ges der originären gew Ausl-Aktivität gleich. B...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.6.2 Sondervergütungen bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften

Tz. 2064 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Nur wenige DBA wie zB Art 7 Abs 7 DBA Schweiz übertragen den Regelungsinhalt des § 15 Abs 1 Nr 2 EStG in das DBA. In anderen Fällen droht eine doppelte Begünstigung durch Nichtbesteuerung und Abzug als BA. Bereits nach der bisherigen Rspr (s Urt des BFH v 27.02.1991, BStBl II 1991, 444; s Tz 1620ff) kam es regelmäßig nicht zur StBefreiung vo...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.3.1.1.2 Die Regelung des Art 9 Abs 2 OECD-MA

Tz. 75 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 (2) Werden in einem Vertragsstaat den Gewinnen eines Unternehmens dieses Staates Gewinne zugerechnet – und entspr besteuert –, mit denen ein Unternehmen des anderen Vertragsstaats in diesem Staat besteuert worden ist, und handelt es sich bei den zugerechneten Gewinnen um solche, die das Unternehmen des erstgenannten Staates erzielt hätte, wen...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.6.1 Allgemeines

Tz. 1082 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Das Verhältnis der Regelungen zur BetrSt-Besteuerung zu anderen DBA-Vorschriften ergibt sich aus der Rspr (s Urt des BFH v 30.08.1995, FR 1996, 150, und s Urt v 24.08.2011, IStR 2011, 925 mit Anm Wassermeyer). Hierbei hatte der BFH zu entscheiden, inwieweit die Anwendung der Freistellungsmethode für BetrSt-Eink auch für andere Eink gilt, di...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.4 Die grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung

Tz. 1571 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Auch bei einer Betriebsaufspaltung stellt sich die Frage, ob entspr Eink unter Art 7 OECD-MA bzw des jeweiligen DBA fallen. Beispiel Betriebsaufspaltung: Die Schweizer X-AG und Y-AG sind Gesellschafter der Frankfurter XY-GmbH. Eine personenidentische GbR (Grundstücks-GbR XY) vermietet der GmbH Produktionsgebäude. Die GmbH schüttet jährlich D...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4.3 Auswirkungen des E-Commerce – Gestaltungsmöglichkeiten durch die Nutzung eines Internet-Servers bzw Betriebsstätten in der "Cloud"

Tz. 1124 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 In der Fachlit wird seit Mitte der 90er Jahre diskutiert, ob durch die "Ansiedlung" eines Internet-Servers in einem Niedrig-St-Staat Vertriebsgewinne verlagert werden könnten (s IWB 1997, 265; s IStR 1997, 257). Derartige Fälle werden in der Lit unter Anwendung des sog Pipeline-Urt des BFH beurteilt. Nach diesem Fall (s Urt des BFH v 30.10.1...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.3 Die Beurteilung ausländischer Staaten

Tz. 1542 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das OECD-MA 2000 (BStBl I 2001, 72) enthält erstmals in Art 3 Abs 1 Buchst c nachfolgende Einschr: "... der Ausdruck ‚Unternehmen‘ bezieht sich auf die Ausübung einer Geschäftstätigkeit...". Soweit ein aktuell anzuwendendes DBA den Begriff definiert, stellt sich die Frage, ob insoweit eine eigenständige Auslegung idS geboten ist oder entspr...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / Ausgewählte Literatur zum Themenkomplex "Allgemeine Gewinnabgrenzung":

Zu dem Unterthema Verrechnungspreismethoden vgl. auch den Teil "Dokumentation". Becker, Zum Entw des OECD-Verrechnungspreisberichts, IWB Int Gr 2, 1033; IWB 2000 F 8 USA Gr 2, 1021; Sieker, Die Verrechnungspreismethoden der neuen US-Richtlinien im Überblick, IWB 1999 F 8 USA, Gr 2, 711; Borstell/Brüninghaus/Dworaczek, Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Verrechnungspreiskorrektur...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.3.2.1 Sperrwirkung der DBA bei verdeckten Gewinnausschüttungen und verdeckten Einlagen

Tz. 80a Stand: EL 91 – ET: 11/2017 So regeln die KStR in R 36 Abs 2, dass in einem solchen Verhältnis vGA auch dann anzunehmen sind, wenn es an einer zivilrechtlich wirksamen, klaren, eindeutigen und im Voraus abgeschlossenen Vereinbarung darüber fehlt, ob und in welcher Höhe ein Entgelt für eine Leistung des Gesellschafters zu zahlen ist, oder wenn nicht einer klaren Vereinb...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.3 Grundzüge der Gewinnabgrenzung (1. Stufe: Zuweisung des Besteuerungsrechts)

Tz. 1091 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die DBA weisen nach Art 7 Abs 1 OECD-MA das Besteuerungsrecht für Unternehmensgewinne grds umfänglich dem Sitzstaat des Unternehmens zu. Soweit der Gewinn durch eine BetrSt in einem anderen Staat erzielt wurde, darf dieser Staat (BetrSt-Staat) den BetrSt-Gewinn besteuern. Nur für diesen Fall stellt sich die Frage der eigentlichen Gewinnabgr...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.1 Begriffsdefinition

Tz. 1104 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Bei der Auslegung des Merkmals "feste Geschäftseinrichtung" kann im Regelfall auf die Rspr zum BetrSt-Begriff des dt StR in § 12 AO zurückgegriffen werden. Der Begriff der Geschäftseinrichtung umfasst sämtliche Geschäftseinrichtungen jeglicher Art, auch soweit sie nur geringfügige Einrichtungen sind. Hierunter fallen auch Geschäftsplätze un...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.3.1 Die Bedeutung der Frage – Rechtsfolgen

Tz. 1504 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Sofern sich die Kap-Ges für das unternehmerische Engagement in der Rechtsform der Pers-Ges entscheidet, ergeben sich folgende Auswirkungen: Grenzüberschreitende Beteiligungen einer Kap-Ges an einer Pers-Ges werden – aus Sicht des dt StR – wie BetrSt behandelt (zB s Art 7 Abs 7 S 1 DBA CH). Wenn das DBA diese Regelung nicht ausdrücklich triff...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.2.2 Grundsatz der Einzelbetrachtung

Tz. 1102 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Wird ein Stpfl in einem bestimmten Land in unterschiedlicher Weise gew tätig, so können die einzelnen Tätigkeiten nicht zus-gefasst werden. Sie sind vielmehr getrennt zu beurteilen (Einzelbetrachtung). Nur Tätigkeiten, die in einem wirtsch Zusammenhang stehen, sich also ergänzen oder gegenseitig fördern, bilden auch für die BetrSt-Frage ein...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4.3 Bauplanungs- und Bauüberwachungstätigkeit

Tz. 1143 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Es ist strittig, ob reine Bauplanungs- und Bauüberwachungstägigkeiten noch in den Anwendungsbereich des Art 5 Abs 3 OECD-MA fallen. Beispiel: Die inl D-GmbH übernimmt weltweit in DBA-Ländern und Nicht-DBA-Ländern die Planung und Überwachung von größeren Bauvorhaben. Hierbei werden zu diesem Zweckmehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.1.1 Vorbemerkung

Tz. 1050 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Kö (und auch andere Stpfl) können – sei es als St-Inländer oder St-Ausländer – auf zwei vd Arten unternehmerisch außerhalb ihres Sitzstaates (Wohnsitzstaates) unternehmerisch tätig sein. Soweit als erste Möglichkeit die Gründung einer Tochter-Kap-Ges gewählt wird, so ist diese als eigenständiger Rechtsträger unmittelbar der Besteuerung im an...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.3 Zuordnung von Zinsen – Art 11 Abs 3 OECD-MA

Tz. 1078 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Art 11 Abs 3 OECD-MA hat folgenden Wortlaut: Zitat Die Abs 1 und 2 [= Grundsatz der Wohnsitzbesteuerung und begrenzten Quellen-St-Erhebung bei Zinsen] sind nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Nutzungsberechtigte im anderen Vertragsstaat, aus dem die Zinsen stammen, eine gew Tätigkeit durch eine dort gelegene BetrSt ode...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.5 ABC der Vertreterbetriebsstätten

Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Geschäftsführertätigkeit Der GF eines portugiesischen Bauunternehmens, der im Streitjahr 60 bzw 47 Tage in D sowohl durch Vertragsabschlüsse als auch durch Bauaufsichtsarbeiten tätig war, begründet keine BetrSt (s Urt des BFH v 03.08.2005, BStBl II 2006, 220). Kommissionär Nach Art 5 Abs 6 OECD-MA ist die Annahme einer BetrSt ausgeschlossen, wenn das U...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.3.1 Allgemeines

Tz. 778 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Unter Mezzanine-Finanzierung versteht man eine Mischform von EK- und FK-Finanzierung, die idR bei unternehmerischen Sondersituationen wie Unternehmensakquisitionen ua eingesetzt wird. Als mezzanine Finanzierungsinstrumente werden neben den Genussrechten allgemein auch Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen, Options- und Wandelanleihen und s...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4.4 Fristenberechnung (Baubeginn, Unterbrechungen)

Tz. 1147 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Zur Berechnung der (idR) Zwölf-Monatsfrist sind die umfangreichen Ausführungen der Rn 18 und 19 des OECD-MAK zu Art 5 heranzuziehen. Eine Bauausführung besteht hiernach von dem Zeitpunkt an, an dem das Unternehmen mit den Arbeiten – einschl aller vorbereitenden Arbeiten – in dem Staat beginnt, in dem das Bauwerk errichtet werden soll, also z...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.3 Allgemeine Switch-Over-Klausel

Tz. 2035 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Alle diese vorgenannten Einzelmaßnahmen können nicht verhindern, dass es in besonderen, im Einzelnen nicht vorhersehbaren Fällen bei Anwendung der Freistellungsmethode zu nicht hinnehmbaren St-Vorteilen kommt. ZB kann sich das StR im Ausl so ändern, dass dort künftig keine oder nur noch eine geringe Besteuerung bestimmter Eink stattfindet. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine widerstreitenden Steuerfestsetzungen bei mehrfacher Berücksichtigungsmöglichkeit

Leitsatz Ein Widerstreit zwischen einem inländischen und einem ausländischen Steuerbescheid liegt nicht vor, wenn derselbe Sachverhalt im Ausland bei der Bemessungsgrundlage für die Steuer und im Inland im Rahmen des Progressionsvorbehalts hätte berücksichtigt werden können. Normenkette § 174 Abs. 1 AO, Art. 8 Abs. 1 und 2, Art. 10 Abs. 1 DBA-Schweiz, § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 15 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.5 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

§ 10 Abs. 5 bis 7 AStG sind durch Artikel 11 des StVergAbG aufgehoben worden; die nachfolgenden, kursiv gedruckten Textziffern beziehen sich deshalb auf die Gesetzesfassung, die für Zwischeneinkünfte anzuwenden ist, die in Wirtschaftsjahren der Zwischengesellschaft oder der Betriebsstätte entstanden sind, die in der Zeit vom 1.1.2001 bis einschließlich 31.12.2002 begonnen ha...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / b) Anzeigepflicht und Ansässigkeit des Erblassers in der Schweiz

Laut des seit 30. November 1978 in seiner aktuellen Fassung existierenden und ratifizierten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (folgend: DBA-Schweiz (E)) wird zwischen dem sog. Erblasser-Wohnsitzstaat und dem Belegenheitsstaat unters...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / aa) Einkünfte aus Kapitalvermögen – insb. Dividenden und Zinsen

Bei Dividendenausschüttungen an in Deutschland wohnhafte Anteilseigner ist grundsätzlich Deutschland als Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht zugewiesen (Art. 10 Abs. 1 DBA-Schweiz), wenn die ausschüttende Gesellschaft in der Schweiz ansässig ist.[35] Dieselbe Besteuerungsfolge gilt bei Zinszahlungen aus der Schweiz an den in Deutschland wohnhaften Zahlungsempfänger (Art. 11 ...mehr