Fachbeiträge & Kommentare zu Datenaustausch

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.7 Einstellung der Krankengeldzahlung

Rz. 17 Der Anspruch auf Krankengeld ist jeweils vom Beginn der in § 50 Abs. 1 genannten Renten/Leistungen ausgeschlossen. D.h., dass der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf des Tages endet, der dem Tag des Beginns einer der in § 50 Abs. 1 genannten Leistung vorausgeht. Dies gilt auch für die Fälle, in denen der erste Tag der Rente/Leistung in eine Zeit der Entgeltfortzahlung...mehr

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Sommer, SGB V § 82 Grundsätze / 2.1 Bundesmantelvertrag als allgemeiner Inhalt des Gesamtvertrages

Rz. 9 § 82 Abs. 1 bezieht sich lediglich auf den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge, wie es im Wortlaut des Gesetzes heißt. Die offen angelegte Ermächtigungsgrundlage zur Regelung der vertragsärztlichen Versorgung ermöglicht ein breites Spektrum an möglichen Regeln. Damit umfasst sind auch persönliche und fachliche Qualifikationen von Vertragsärzten oder andere, die Beruf...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.4 Beginn der Kürzung

Rz. 37 Wird eine Rente in einen Zeitraum hinein bewilligt, in dem ein Anspruch auf Krankengeld bestand, ist die Abwicklung des Verwaltungsverfahrens zwischen den Krankenkassen und den Rentenversicherungsträgern geregelt – und zwar in der "Vereinbarung über die Durchführung des Erstattungsverfahrens nach den §§ 103, 106 ff. SGB X beim Zusammentreffen von Krankengeld und Rente...mehr

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Sauer, SGB IX § 128 Wirtsch... / 2.3 Vermeidung von Doppelprüfungen (Abs. 1 Satz 3 bis 6)

Rz. 11 Abs. 1 Satz 3 verpflichtet die Träger der Sozialhilfe zur Zusammenarbeit mit den Heimaufsichtsbehörden und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), um Doppelprüfungen zu vermeiden. Insbesondere wird diese Anforderung durch mögliche gemeinsame Prüfungen und einen Informationsaustausch mit diesen Behörden erfüllt. Die Zulässigkeit eines Datenaustausches bestimmt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 v. 11.10.1995[1] im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 Rz. 1 ff.). Durch das JStErgG 1996 v. 18.12.1995[2] wurde Abs. 1 S. 2 angefügt. Dadurch wurde die Mitwirkungspflicht der sog. Zählkinder, d...mehr

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Nachhaltiges Supply Chain M... / 8 Schlussbetrachtung und Wirksamkeit

Der Bereich des Supply Chain Managements wird im Hinblick auf eine nachhaltige Transformation von Unternehmen häufig insgesamt als "schwierig" angesehen. Zum einen wird oftmals die eigene Handlungsfähigkeit gegenüber Lieferanten in Frage gestellt. Zum anderen ist es trotz fortschreitender Digitalisierung schwierig, Nachhaltigkeitsdaten von Lieferanten zu erhalten. Selbst wen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.1 Einführung

Rz. 172 Die ZM nach § 18a UStG stellt einen zentralen Bereich der nationalen Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben zur Schaffung eines innergemeinschaftlichen Kontrollverfahrens bei der USt dar (Rz. 40ff.). Insoweit soll in diesem Zusammenhang mit einem Fokus auf die ZM ein Blick auf die bestehende Regelung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten erfo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Der Meldezeitraum für Leistungen nach § 18a Abs. 1 UStG

Rz. 102 Eine ZM nach § 18a Abs. 1 S. 1 UStG ist grundsätzlich für den vorangegangenen abgelaufenen Kalendermonat abzugeben; meldepflichtig ist der Unternehmer i. S. d. § 2 UStG. Dieser Zeitraum ist der jeweilige vom Gesetz so bezeichnete Meldezeitraum (Art. 263 MwStSystRL) für die von der Vorschrift umfassten Lieferungen. Die genannte Verpflichtung besteht allerdings nur, we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 121 Die ZM war bis zum 31.12.2008 nach § 18a Abs. 1 S. 1 UStG "nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung" an das BZSt – also an eine Behörde der Bundesfinanzverwaltung – zu übermitteln. Seit dem 1.1.2009 sprachen § 18a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 UStG – sprachlich wenig elegant – von "der Übermittlu...mehr

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Sommer, SGB XI § 96 Gemeins... / 2.1 Zulässigkeit der gemeinsamen Datenverarbeitung

Rz. 2 Eine gemeinsame Datenerhebung (zum Begriff der Datenerhebung vgl. Art. 4 Nr. 2 DSGVO) zu Zwecken der Errichtung eines gemeinsamen Datenpools sieht das Gesetz nicht vor. Eine gesetzliche Lücke wird man aber deshalb nicht annehmen können, da mit Rücksicht auf die Identität des betreuten Versichertenkreises und die weitgehende Deckungsgleichheit der von den Pflegekassen u...mehr

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AGS 03/2025, Berechnung der... / c) Rechnungserstellung

Die Pflicht zur Erstellung einer elektronischen Rechnung erfolgt hingegen gestaffelt:mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Teilbetrag für die private Kranken- und Pflegeversicherung

Rz. 37 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Auch bei Privatversicherten sind die KV-Beitragsanteile für eine Basisversorgung als SA abziehbar, also soweit die Beiträge auf Versicherungsleistungen entfallen, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der GKV vergleichbar sind – mit Ausnahme des Krankentagegelds, das dem > Krankengeld in der GKV entspricht (> Rz 33/1). Zusätzlich sind d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kommunale Meldebehörde

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die nach Landesrecht für das Meldewesen zuständige Meldebehörde teilt dem > Bundeszentralamt für Steuern die zur automatisierten Bildung von > Lohnsteuerabzugsmerkmale erforderlichen Daten und deren Änderungen im Melderegister im Wege der > Elektronische Kommunikation mit (vgl § 39e Abs 2 Satz 2 EStG). Übermittelt werden unter Angabe der > Id...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.7 Vereinbarungen auf Ebene der Bundesmantelverträge (Abs. 3)

Rz. 24 Die Regelung verpflichtet die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und den GKV-Spitzenverband als Bestandteil der Bundesmantelverträge Form und Inhalt der Abrechnungsunterlagen für die vertragsärztlichen Leistungen, Form und Inhalt der im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erforderlichen Vordrucke, die Erfüllung der Pflichten der Vertragsärzte nach Abs. 1, 4, die Er...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.1 Verwendung des Institutionskennzeichens (Abs. 1)

Rz. 5 Die Krankenkassen verwenden im Schriftverkehr, beim Einsatz elektronischer Datenübertragung, auf maschinell verwertbaren Datenträgern, beim Datenaustausch, für Maßnahmen zur Qualitätssicherung und für Abrechnungszwecke mit den anderen Trägern der Sozialversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und den Versorgungsverwaltungen der Länder sowie mit ihren Vertragspartnern, eins...mehr

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Sommer, SGB V § 277 Mitteil... / 2.1.4 Krankenhausabrechnungsprüfung (Satz 4)

Rz. 10a Der MD ist bei einer Abrechnungsprüfung verpflichtet und berechtigt, die wesentlichen Gründe für das Ergebnis der Begutachtung an das geprüfte Krankenhaus zu übermitteln. Dabei ist grundsätzlich der nach § 17c Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz ausschließlich elektronisch erfolgende Datenaustausch zwischen den MD und den Krankenhäusern zu nutzen. Mit ...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Sie regelt die Verwendung von bundeseinheitlichen Kennzeichen für den Verkehr der Krankenkassen mit den anderen Trägern der Sozialversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und den Vertragspartnern de...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.3 Übermittlungspflicht sonstiger ärztlicher Leistungserbringer (Abs. 1b)

Rz. 18 Leistungserbringer, die ohne Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen oder ihren Verbänden Verträge zu Modellvorhaben (§ 64e), zu besonderen Versorgungsformen (§ 140a), zur hausarztzentrierten Versorgung (§ 73b), zur Versorgung mit Schutzimpfungen (§ 132e), zur Versorgung durch Betriebsärzte (§ 132f) oder zur ambulanten spezialfachärztlichen Vers...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 293 stellt sicher, dass die unter der Geltung des § 319 Abs. 3 RVO zwischen den Sozialversicherungsträgern und der (damaligen) Bundesanstalt für Arbeit im Jahr 1979 vereinbarten Institutionskennzeichen weiter verwendet werden können (BT-Drs. 11/2237 S. 237 zu § 301). Die Kennzeichen werden im Bereich des Schriftverkehrs, des Datenaustauschs sowie für Abrechnungszweck...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 3 Materialien

Rz. 78 Gemeinsames Rundschreiben vom 7.9.2022 i. d. F. v. 13.3.2024 zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGBV, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV. Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld, Stand Juli 2023. Datenaustausch eAU: Vom GKV-Spitzenverband auf dem Internetportal www.g...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3 Berechnung des Regelentgelts bei Arbeitnehmenden

Rz. 8 Nach § 47 Abs. 2 Satz 5 wird das Regelentgelt nach § 47 Abs. 2, 4 und 6 berechnet. Abs. 2 und 4 bestimmen die Regelentgeltberechnung für bestimmte Personengruppen; Abs. 6 enthält eine generelle Bestimmung zur Beachtung des sog. Höchstregelentgelts (= höchstmögliches Regelentgelt, Rz. 61 ff.). Mit der Regelentgeltberechnung bei Arbeitnehmenden befasst sich § 47 Abs. 2. I...mehr

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Grüner Mietvertrag (Green L... / 3.4 Verbrauchsdatenerfassung

Um zielgenaue Optimierungsmaßnahmen für die energetische Verbesserung des Gebäudes identifizieren zu können, bedarf es Mieterverbrauchsdaten. Diese sind besonders für die energetische Zustandsermittlung des Gebäudes (beispielsweise CRREM), weiterführende energetische Gutachten, aber auch für die Einschätzung der CO2- Steuer sowie die Sicherstellung von Bewertungspunkten bei ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3.2 Änderungen des § 14 UStG im Wortlaut

Rz. 74c Stand: 6/01 – 02/2025 Mit dem Wachstumschancengesetz wurde § 14 UStG wie folgt geändert: Neufassung des Absatz 1 Satz 2 bis 8: „Eine Rechnung kann als elektronische Rechnung oder vorbehaltlich des Absatzes 2 als sonstige Rechnung übermittelt werden. Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.1 Allgemeines

Rz. 53 Stand: 6/01 – 02/2025 Bis zum 31.12.2024 waren Rechnungen nach § 14 Abs. 1 S. 2 UStG a. F. auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers auf elektronischem Wege zu übermitteln. Mit der Neufassung des § 14 Abs. 1 S. 2 UStG zum 01.01.2025 kann eine Rechnung als elektronische Rechnung oder als sonstige Rechnung übermittelt werden. Die Ausstellung von sonstig...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.2 Steuerbürokratieabbaugesetz

Rz. 55 Stand: 6/01 – 02/2025 Durch Art. 8 Nr. 1 Buchst. b des Steuerbürokratieabbaugesetzes (vgl. Rz. 5) wurde § 14 Abs. 3 Nr. 2 UStG ab 01.01.2009 neu gefasst. Die Neufassung ist nach § 27 Abs. 15 UStG i. d. F. des Steuerbürokratieabbaugesetzes auf alle Rechnungen über Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2008 ausgeführt werden. Inhaltlich besteht die Neufassung eigentlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verminderung des Wohnförderkontos (§ 92a Abs 2 S 4–5 EStG)

Rn. 75 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der StPfl verfügt über zwei Möglichkeiten, das Wohnförderkonto zu verringern. Der StPfl kann entweder bis zum Beginn der Auszahlungsphase Zahlungen auf einen auf seinen Namen lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag zur Minderung der im Wohnförderkonto eingestellten Beträge erbringen, oder er kann einen Verminderungsbetrag nach § 92a Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Kritik

Rn. 30 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In der Tat wirkt das Riester-System auf den ersten Blick bürokratisch. Der Dauerzulageantrag hat aber erheblich zur Vereinfachung beigetragen. Darüber hinaus müssen die einzelnen Fördervoraussetzungen nicht vorab gegenüber der zentralen Stelle nachgewiesen werden. Diverse erforderliche Prüfungen zB zur Kinderzulage oder zum erforderlichen Mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Bindungswirkung (§ 91 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die in Abschn IV (s Rn 11) zitierte Rspr hat der Gesetzgeber aufgegriffen. Im JStG 2022 v 16.12.2022, (BGBl I 2022, 2294) erfolgten Anpassungen des Abs 1. Der bisherige S 3 wurde entfernt. Aus dem bisherigen S 4 wurde S 3 und ein neuer S 4 wurde angefügt. Diese Änderungen greifen ab dem 01.01.2024. Im Referentenentwurf wird ausgeführt, dass ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Ermittlung der Zulage (§ 90 Abs 1 EStG)

Rn. 4 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Ermittlung der Zulage erfolgte bis einschließlich VZ 2023 zunächst allein unter Berücksichtigung der Angaben des Zulageberechtigten. Die spätere Überprüfung der Angaben nach § 91 EStG stellte sicher, dass die Zulage zutreffend ist. Hier ist durch das JStG 2022 ab VZ 2024 eine Änderung im Verfahren erfolgt. Nunmehr wird die Zulage nach Übe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Datenerhebung und Datenabgleich (§ 91 Abs 1 S 1 und 2 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 § 91 EStG bildet die Rechtsgrundlage für den Datenaustausch zwischen den Beteiligten. Dieser bezieht sich im Detail auf folgende Aspekte: Datenabgleich mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung zur Überprüfung der Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis und zum Mindesteigenbeitrag Datenabgleich mit dem Spitzenverband der landwirt...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3.3 Gesetzesbegründung

Rz. 74g Stand: 6/01 – 02/2025 Auf der Grundlage der aktuellen Fassung der MwStSystRL ist in § 14 UStG bislang der Vorrang der Papierrechnung vor der E-Rechnung geregelt. Ausstellung und Empfang einer E-Rechnung sind nur vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers möglich. Die obligatorische Verwendung der E-Rechnung ist Voraussetzung für die zu einem späteren Zeitpunkt einzuf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Hinweise zur Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und sollte zum 01.01.2002 in Kraft treten. Rn. 3 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift wurde in der ersten Fassung gegens...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3.4 Anforderungen an eine elektronische Rechnung

Rz. 74l Stand: 6/01 – 02/2025 Das BMF äußerte sich am 14.06.2024 erstmals in seinem Entwurf zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG und der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025. Ausführlich hierzu Nieskens, UR 2024, 562. Der Entwurf mündete schließlich im BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (Az. III C 2 – S 7...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.2.1 Grundsätze

Rz. 59 Als Ausgangszeitraum für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes gelten die letzten 3 vom Arbeitgeber vor Beginn der Schutzfrist abgerechneten Kalendermonate (§ 24i Abs. 2 Satz 1). Für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes werden nur Arbeitsverhältnisse berücksichtigt, über die die Arbeitnehmerin einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld herleiten kann. Das sind Arbeitsver...mehr

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Jansen, SGB X § 84 Recht au... / 2.6.2 Folgen eines Widerspruchs

Rz. 34 Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Schutzwürdige Gründe der Verarbeitung kö...mehr

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Sommer, SGB XI § 94 Persone... / 2.2 Einzelne Tatbestände der zulässigen Datenverarbeitung

Rz. 3 Im Einzelnen räumt der Gesetzgeber den Pflegekassen gemäß § 94 Abs. 1 eine Erlaubnis zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für nachfolgende Zwecke (Aufgaben) ein: Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1 gestattet die Datenverwendung zur Feststellung des Versicherungsverhältnisses (§§ 20 bis 26) und der Mitgliedschaft (§ 49). Die Regelung entspricht § 284 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V. Vo...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.9.1 Mutterschaftsgeld neben Arbeitsentgelt/-einkommen/Urlaubsabgeltung

Rz. 161 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit die Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bzw. beitragspflichtiges Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (vgl. § 24i Abs. 4). Obwohl sich die Berechnung des Mutterschaftsgeldes wegen § 24i Abs. 2 Satz 3 SGB V i. V. m. § 21 MuSchG nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten richtet (vgl. Rz. 69 ff.), ist...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.2 Kind mit Behinderung

Rz. 150 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld verlängert sich für die Zeit nach der Entbindung nicht nur bei Mehrlings- und Frühgeburten auf einen Zeitraum von 12 (statt 8) Wochen, sondern auch, wenn bei dem Säugling eine Behinderung i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ärztlich festgestellt wird (§ 24i Abs. 3 Satz 2). Das setzt voraus, dass vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbin...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.2.3.1 Zeitlich parallele Arbeitsverhältnisse

Rz. 118 Übt eine Frau gleichzeitig mehrere Beschäftigungen aus, berechnet sich das Mutterschaftsgeld aus jedem einzelnen Beschäftigungsverhältnis separat. Die errechneten täglichen Nettoarbeitsentgelte werden anschließend addiert (§ 20 Abs. 2 Satz 1 MuSchG). Unbedeutend ist, ob die Arbeitsverhältnisse versicherungspflichtig oder versicherungsfrei sind. Rz. 119 Überschreitet d...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.3.1 Gemindertes Arbeitsentgelt wegen unverschuldeter Fehlzeiten

Rz. 102 Tage, an denen infolge unverschuldeter Fehlzeiten (z. B. Arbeitsunfähigkeit, unbezahlter Urlaub, Arbeitsausfälle, Kurzarbeit usw., vgl. Rz. 85) kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben bei der Ermittlung des Mutterschaftsgeldes außer Betracht (§ 24i Abs. 2 Satz 3 SGB V i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 2 MuSchG). Bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes b...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 3 Rechtsprechung und Materialien

Rz. 188 Eine Arbeitnehmerin, die dem Arbeitgeber das Bestehen einer Schwangerschaft mitgeteilt hat, ist verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten, wenn die Schwangerschaft vorzeitig endet (etwa aufgrund einer Fehlgeburt), und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber sich mit der Annahme ihrer Dienste in Verzug befindet und eine von ihm erklärte Kündigung wegen V...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.4.1 Arbeitsleistung innerhalb der letzten 6 Wochen vor der tatsächlichen Entbindung

Rz. 154 Eine Fallgestaltung für die Verschiebung des Mutterschaftsgeldanspruchs wegen der unter Rz. 153 aufgeführten EG-Mutterschaftsrichtlinie liegt vor, wenn die Mutter kein vom Arzt oder der Hebamme bzw. dem Entbindungspfleger ausgestelltes Zeugnis etc. über einen voraussichtlichen Entbindungstermin vorlegen kann und in den letzten 6 Wochen vor der tatsächlichen Entbindung ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.3 Dauerhafte Änderungen des (Netto-)Arbeitsentgelts

Rz. 74 Gemäß § 24 Abs. 2 Satz 3 SGB V i. V. m. § 21 Abs. 4 MuSchG ist bei der Ermittlung des durchschnittlichen (Netto-)Arbeitsentgelts die geänderte Arbeitsentgelthöhe zugrunde zu legen, sofern es sich um eine dauerhafte Änderung der Arbeitsentgelthöhe handelt. Die Berücksichtigung der geänderten Arbeitsentgelthöhe wirkt dann für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Än...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.1.2 Gemindertes Arbeitsentgelt wegen unverschuldeter Fehlzeiten

Rz. 88 Bei Frauen mit monatlich gleichbleibendem Arbeitsentgelt berechnet sich das Mutterschaftsgeld aus dem Nettoarbeitsentgelt der letzten 3 (vom Arbeitgeber) abgerechneten Kalendermonaten (Rz. 59 ff.). Wurde in einem oder mehreren der 3 maßgebenden Kalendermonate z. B. wegen Krankheit, unbezahlten Urlaubs oder Kurzarbeit kein Arbeitsentgelt gezahlt, gelten die entgeltfrei...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 1 Steuererklärungspflicht – Abgabefrist

Verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, sind Einzelunternehmen, Personenhandelsgesellschaften und gewerblich geprägte Personengesellschaften, deren Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum den Betrag von 24.500 EUR überstiegen hat. [1] Außerdem Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH), wenn sie nicht von der Gewerbesteuer befreit sind[2] sowie Genossenschaften einschließlich eu...mehr

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Litauen / A. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Durch die Vereinheitlichung des Internationalen Erbrechts mit der seit dem 17.8.2015 geltenden Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses[1] (nachfolgend EuErbVO) entfa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / kk) Rechtsschutz

Rz. 1012 [Autor/Stand] Eine Unterrichtungspflicht des Betroffenen im Vorhinein[2] oder Nachhinein ist nicht vorgesehen.[3] Ein einstweiliger Rechtsschutz ist davon abhängig, dass der Stpfl. von dem Auskunftsvorhaben Kenntnis hat oder von dem Eingang eines entsprechenden Ersuchens erfährt. Im präventiven Verfahren ist der Finanzrechtsweg zu beschreiten (§ 33 FGO). Im repressi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sonderregelung für mittelbar Zulageberechtigte (§ 10a Abs 5 S 3 aF EStG)

Rn. 52 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Datenübermittlung ist auch dann erforderlich, wenn der mittelbar Zulageberechtigte keine Altersvorsorgebeiträge entrichtet hat, da die Daten zur Bestimmung der nach § 10a Abs 1 EStG zu berücksichtigenden Zulagen benötigt werden. Die bisherige Pflicht der Anbieter, im Fall der mittelbaren Zulageberechtigung stets einen Datensatz zu übermi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verweis auf § 91 EStG (§ 10a Abs 5 S 4 nF EStG)

Rn. 54 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Das Riesterverfahren soll für den StPfl möglichst unbürokratisch ausgestaltet sein. Daher wird bei der Ermittlung der Zulage zunächst auf die Angaben des StPfl vertraut. Die weiteren Faktoren, die die Rechtmäßigkeit und die konkrete Höhe der Zulage bestimmen, werden in einem nachgelagerten Verfahren, das in § 91 EStG normiert ist, überprüft....mehr

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A / 56 Auskunft über/Erhebung von Telekommunikationsdaten, Verkehrsdaten/Vorratsdatenspeicherung [Rdn 711]

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