Fachbeiträge & Kommentare zu Bundestag

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gasspeicherumlage: Geplante Entlastungen bei Energiepreisen

Das Kabinett hat Entlastungen bei den Energiepreisen beschlossen. Unternehmen und Verbraucher sollen ab 2026 von den Kosten der Gasspeicherumlage befreit werden. Eine pauschale Stromsteuersenkung gibt es nicht. Das ist konkret geplant. Das Bundeskabinett hat am 6.8.2025 die Abschaffung der Gasspeicherumlage ab Januar 2026 beschlossen. Unternehmen und Verbraucher sollen um ins...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietpreisbremse läuft weiter bis Ende Dezember 2029

Die Mietpreisbremse ist um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert. Der Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition fand die notwendige Mehrheit im Bundesrat. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) denkt nun über eine Bußgeldregelung nach. Der Bundesrat hat in der letzten Plenarsitzung vor der parlamentarischen Sommerpause am 11.7.2025 ein Gesetz des Bundestags zur Verlängerung der ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im Personalwesen / 2.3.5 Datenverarbeitung im Rahmen des Whistleblower-Schutzes

Am 31.5.2023 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) verabschiedet. Das Gesetz ist am 2.7.2023 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist eine Erweiterung des Schutzes vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücke in der betriebl... / 3. Prüfschritt 2: Liegt ein Fall einer verwaltungsseitigen Ausnahme vor?

Erstaunlicherweise hat die Steuerverwaltung selbst das Fass geöffnet und in den ErbStR eine Ausnahme zugelassen. Danach soll das von Dritten überlassene Grundstück doch nicht als Verwaltungsvermögen eingruppiert werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen (R E 13b.13 Satz 3 ErbStR): es werden bzgl. des überlassenen Grundstücks weitere gewerbliche Leistungen einheitlich an...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, AGG ... / 2 Genese des Ausschlusses

Rz. 2 Der im Dezember 2004 vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien[1] sah im Gegensatz zur jetzigen Gesetzesfassung noch keinen Ausschluss von Kündigungen aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes vor. Anders lautete bereits das am 17.6.2005 vom Bundestag verabschiedete, letztlich aber aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, MediationsG § 8 MediationsG – Evaluierung.

Gesetzestext (1) Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag bis zum 26. Juli 2017, auch unter Berücksichtigung der kostenrechtlichen Länderöffnungsklauseln, über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren. In dem Bericht ist insbesondere zu untersuchen und zu bew...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehung.

Rn 1 Das Mediationsgesetz (MediationsG) ist in Art 1 als zentraler Teil des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.7.12 (BGBl I S 1577) enthalten. Es setzt die Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.5.08 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (ABl L 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ziel der Vorschrift

Rz. 531 [Autor/Stand] § 7 Abs. 6 ErbStG wurde, zusammen mit § 7 Abs. 5 und 7 (Satz 1) ErbStG, im Zuge der Erbschaftsteuerreform 1974 kodifiziert.[2] Der BFH vertrat in den Jahren zuvor den Standpunkt, dass der Anspruch eines Gesellschafters auf künftige Gewinnbeteiligung, als Rechtsfrucht der Mitgliedschaft i.S.d. § 99 Abs. 2 BGB,[3] den Wert des Gesellschaftsanteils beeinfl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bedeutung.

Rn 6 Zurzeit gibt es in Deutschland 25 anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen, darunter zwei allgemeine Verbraucherschlichtungsstellen (Stand 9.7.18). Die allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl wurde im April 2016 als erste anerkannt. Die Tätigkeitsberichte aller 25 Stellen zeigen, dass es im Jahr 2016 insgesamt 61.694 Schlichtungsanträge gegeben hat (Althammer/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ergänzende Vorschriften.

Rn 2 Die Bestimmungen des GVG sind auch inhaltlich nicht abschließend. Sie werden durch andere Gesetze, etwa die Richtergesetze des Bundes (DRiG) und der Länder oder die erwähnten Prozessordnungen ergänzt. Darin finden sich zB Vorschriften über den Ausschluss oder die Ablehnung von Richtern (vgl §§ 41–48 ZPO, 54 VwGO, 22 ff StPO). Neben den verfassungsrechtlich verankerten J...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Mittelbare Schenkung beweglicher Gegenstände

Rz. 142 [Autor/Stand] Selbstverständlich kann auch der Erwerb beweglicher Vermögensgegenstände zielgerichtet finanziert werden. Dies bietet sich insb. im Hinblick auf die sachliche Befreiung sog. Hausratgegenstände nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an,[2] ebenso für nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG privilegierbare Kulturgüter.[3] Auch Sachspenden sind auf diese Weise möglich; promi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 43 VSBG – Projektförderung, Forschungsvorhaben, Bericht.

Gesetzestext (1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fördert bis zum 31. Dezember 2019 die Arbeit einer ausgewählten Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle (§ 4 Absatz 2 Satz 1), die bundesweit tätig ist. (2) Begleitend untersucht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in einem wissenschaftlichen Forschungsvorhaben die Funktionsw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entstehungsgeschichte.

Rn 4 Die Schiedsgerichtsbarkeit ist schon seit dem Römischen Recht eine bekannte und bedeutsame Form privatrechtlicher Konfliktlösung. Insb im Mittelalter waren Schiedsgerichte und weitere außergerichtliche Schlichtungsformen sehr wichtige Streitbeilegungsmechanismen (vgl Bornhak ZZP 30, 1902, 1; Krause, 1930; Prütting AnwBl 15, 546 f). Offenbar entspricht die Schiedsgericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, MediationsG § 7 MediationsG – Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation.

Gesetzestext (1) Bund und Länder können wissenschaftliche Forschungsvorhaben vereinbaren, um die Folgen einer finanziellen Förderung der Mediation für die Länder zu ermitteln. (2) Die Förderung kann im Rahmen der Forschungsvorhaben auf Antrag einer rechtsuchenden Person bewilligt werden, wenn diese nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten einer M...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die gesetzliche Formvorschrift des § 1031 dient wie alle Formerfordernisse insb der Rechtssicherheit. Im Einzelnen ist insb im Falle der Beteiligung eines Verbrauchers eine besonders deutliche Warnfunktion vorgesehen (Abs 5). Darüber hinaus bietet die gesamte Norm auch eine gewisse Beweisfunktion. Soweit iRv Abs 5 bei Verbraucherbeteiligung eine notarielle Beurkundung vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für die Vernehmung von Richtern, Beamten und anderen Personen des öffentlichen Dienstes als Zeugen über Umstände, auf die sich ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit bezieht, und für die Genehmigung zur Aussage gelten die besonderen beamtenrechtlichen Vorschriften. (2) Für die Mitglieder des Bundestages, eines Landtages, der Bundes- oder einer Landesregierung sowie für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16.4.13 (BGBl I, 795) neu eingefügt worden und am 19.5.13 in Kraft getreten. Nach der bis zum 18.5.13 geltenden Regelung des § 1626a I BGB aF stand nicht miteinander verheirateten Eltern die elterliche Sorge für ihr Kind nur dann gemeinsam zu, wenn sie üb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Schrifttum: Baum, Änderungen der AO im Jahre 2024, NWB 2025, 224; Günther, Regierungsentwurf JStG 2024 – geplante verfahrensrechtliche Änderungen, AO-StB 2024, 225; Günther, Die "Highlights" im steuerlichen Verfahrensrecht 2024, AO-StB 2024, 374; Hütwohl, Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) – Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zur Nicht-/Anwendung der Vorschrift

Rz. 343 [Autor/Stand] Die Intention des historischen Gesetzgebers lässt sich anhand der zugänglichen Materialien leider nicht ermitteln. Dass eine Gesetzeslücke geschlossen werden sollte, ist weder der Gesetzesbegründung[2] noch den späteren Erörterungen im Finanzausschuss[3] explizit zu entnehmen und daher nicht mehr als eine bloße Vermutung.[4] Der Gesetzentwurf[5] verweis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einbezug von gesellschaftsrechtlich veranlassten ("eigenkapitalersetzenden") Gesellschafterdarlehen in das Kapitalkonto iSd § 15a Abs 1 S 1 EStG

Schrifttum: Paus, Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber seiner PersGes, GStB 2004, 138; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-)PersGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636. Rn. 28b Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Nach dem Wortlaut von § 15a Abs 1 S 2 EStG , der zur Erweiterung des Verlustaus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ziel der Vorschrift

Rz. 501 [Autor/Stand] § 7 Abs. 5 ErbStG wurde, zusammen mit § 7 Abs. 6 und 7 (Satz 1) ErbStG, im Zuge der Erbschaftsteuerreform 1974 kodifiziert.[2] Ziel war zu vermeiden, dass durch bestimmte gesellschaftsvertragliche Gestaltungen bei Auflösung oder Ausscheiden aus einer Personengesellschaft die Schenkungsteuer umgangen wird.[3] Speziell mit § 7 Abs. 5 ErbStG fokussierte ma...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorwort

Der Zivilprozess ist reformbedürftig. Das wird in Fachkreisen nahezu allgemein betont. Im Jahre 2024 wurde deshalb eine Reformkommission unter der Leitung der OLG-Präsidenten in Düsseldorf und Celle gebildet, die zum Jahreswechsel 2024/25 einen Bericht mit umfangreichen Reformvorschlägen präsentiert hat. Dem aktuellen Fortgang dieser Arbeiten steht freilich im Wege, dass nac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Schiedsvereinbarungen aus Investitionsschutzverträgen.

Rn 37 Die meisten völkerrechtlichen Investitionsschutzverträge (ISV bzw Bilateral Investment Treaties – BIT) verpflichten die jeweiligen Gaststaaten, Streitigkeiten mit einem Investor aus einem anderen Vertragsstaat durch ein Schiedsgericht entscheiden zu lassen, wenn der Investor die staatlichen Gerichte des Gaststaates nicht anrufen möchte. Der EuGH hat mit Urt. v. 6.3.18 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung sind an ihrem Amtssitz oder, wenn sie sich außerhalb ihres Amtssitzes aufhalten, an ihrem Aufenthaltsort zu vernehmen. (2) Die Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates, eines Landtages oder einer zweiten Kammer sind während ihres Aufenthaltes am Sitz der Versammlung dort zu vernehmen. (3) Zu einer Abweichung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sonderstellung des Bundespräsidenten.

Rn 4 Abs 2 stellt klar, dass der Bundespräsident nicht verpflichtet ist, im Gerichtsgebäude zu erscheinen; als Zeuge ist er in seiner Wohnung zu vernehmen (§ 375 II). Für Mitglieder der Bundesregierung, des Bundestages oder eines Landtages vgl § 382.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Zeugnisverweigerungsrecht.

Rn 5 Nach Art 47 S 1 GG bzw nach den entspr Bestimmungen der Landesverfassungen haben Bundestags- und Landtagsabgeordnete außerdem ein Zeugnisverweigerungsrecht über Personen, die sich an sie in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete gewandt haben, und über die von diesen Personen dabei berichteten Tatsachen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Weitere Zuständigkeiten.

Rn 6 Weitere Zuständigkeiten bestehen zB für Wiederaufnahmeverfahren (§ 584 ZPO), Entscheidungen über Ablehnungen von Richtern des OLG, wenn das Gericht beschlussunfähig geworden ist (§ 45 III ZPO), Bestimmung des zuständigen Gerichts, wenn das OLG von der Entscheidung eines anderen OLG oder des BGH abweichen will (§ 36 III ZPO), Revisionen in Baulandsachen (§ 230 BauGB), En...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 44 EGZPO – [Vorrang- und Beschleunigungsgebot].

Gesetzestext (1) Verfahren über die Anpassung der Miete oder Pacht für Grundstücke oder Räume, die keine Wohnräume sind, wegen staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind vorrangig und beschleunigt zu behandeln. (2) In Verfahren nach Absatz 1 soll ein früher erster Termin spätestens einen Monat nach Zustellung der Klageschrift stattfinden. Rn 1 Die Regelun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Berufung.

Rn 1 § 125 gilt nur für Richter am BGH; Regelungen für Richter anderer Bundesgerichte finden sich in § 42 ArbGG, § 38 Abs 2 SGG, § 15 Abs 3 VwGO und § 14 Abs 2 FGO. Einzelheiten zur Wahl der Bundesrichter sind im Richterwahlgesetz (RiWG) geregelt. Zur Anwendung von Art 33 II GG und den sich insoweit aus Art 95 II GG ergebenden Modifikationen vgl BVerfG NJW 16, 3425 [BVerfG 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Politische Parteien.

Rn 29 Die regelmäßig als nicht rechtsfähiger Verein geführten politischen Parteien sind gem § 3 S 1 PartG in allen gerichtlichen Verfahren gleich welchen Gerichtszweiges aktiv und passiv parteifähig (Zweibr NJW-RR 00, 749 f; Kempfler NJW 00, 3763 [OLG Zweibrücken 17.09.1999 - 3 W 138/99]). Dies gilt nach § 3 S 2 PartG auch für die Gebietsverbände der obersten Stufe. Die örtl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Historische Entwicklung, Ausstrahlung und Fortentwicklung.

Rn 5 Der deutsche Zivilprozess hat seine Wurzeln va im römisch-kanonischen und im germanischen Recht. Später hat sich etwa im langobardischen Reich auch ein germanisch-romanischer Mischprozess entwickelt. Besonders bedeutsam war die Weiterentwicklung des kanonischen Prozesses, wobei die kirchliche Gerichtsbarkeit mehr und mehr auch auf weltliche Angelegenheiten ausgedehnt wu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.5 Inkrafttreten der Regelung

Rz. 35 Nach § 34 Abs. 6a S. 3 a. F. KStG ist § 8a KStG erstmals auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 25.5.2007 (dem Tag des Gesetzesbeschlusses des Bundestags) beginnen und nicht vor dem 1.1.2008 enden. Das bedeutet für Stpfl. mit einem dem Kj. entsprechenden Wirtschaftsjahr, dass die Vorschrift erstmals für das Wirtschaftsjahr und den Vz 2008 anzuwenden ist. Für di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 6.2 Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter (Sach-)Anlagegüter nach § 6b EStG

In folgenden Fällen können die aufgedeckten stillen Reserven bei Anschaffung oder Herstellung eines jeweils entsprechenden anderen begünstigten Wirtschaftsguts des Anlagevermögens übertragen werden: Veräußerung von Grund und Boden, Veräußerung von Aufwuchs auf Grund und Boden mit dem dazugehörenden Grund und Boden, wenn der Aufwuchs zu einem land- und forstwirtschaftlichen Bet...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 15 Auswirkungen der Verbraucherinsolvenz auf den Arbeitgeber als Drittschuldner

Das Verbraucherinsolvenzverfahren hat Auswirkungen auf die Rechtsstellung des Arbeitgebers als Drittschuldner in mehrfacher Hinsicht. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass am 16.5.2013 der Bundestag das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte verabschiedet hat. Das Gesetz trat am 1.7.2014 in Kraft und gilt für alle Ver...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Pillar 2 (Mindestbesteuerun... / 1 Systematische Einordnung

Das bisherige System der Zuordnung von Besteuerungsrechten (Betriebsstättenprinzip, Belegenheitsprinzip, Arbeitsortprinzip) ist durch die Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle an seine Grenzen gestoßen, da diese Modelle die Abwicklung eines erheblichen Geschäftsvolumens in dem Quellenstaat ermöglichen, ohne dass in diesem Staat eine physische Präsenz unterhalten wird. Im An...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.4 Inkrafttreten der Regelung

Rz. 20 Nach § 52 Abs. 12d S. 1 EStG ist die Vorschrift erstmals auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 25.5.2007 (dem Tag des Gesetzesbeschlusses des Bundestags) beginnen und nicht vor dem 1.1.2008 enden. Das bedeutet für Stpfl. mit einem, dem Kj. entsprechenden Wirtschaftsjahr, dass die Vorschrift erstmals für das Wirtschaftsjahr und den Vz 2008 anzuwenden ist. Für d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 265verwiesen. Im Folgenden sind nur ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.2.2 Zusatzversorgungskasse

Die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). Ihre Aufgabe ist die Gewährung zusätzlicher Leistungen zu den gesetzlichen Renten. Sozialkassenbeitrag Der Sozialkassenbeitrag beträgt ab dem 1.7.2025 in den alten Bundesländern 20,2 %, in den neuen Bundesländern 18,7 %, in Berlin-West 25,65 % und in Berlin-Ost 24,15 %. In ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auskunftsverweigerungsrecht... / 3. Auskunftsverweigerungsrechte von sog. Berufsgeheimnisträgern (§ 102 AO)

Sinn und Zweck: Das Auskunftsverweigerungsrecht für bestimmte Berufsgeheimnisträger bezweckt den Schutz von Berufsgeheimnissen und trägt insoweit dem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen betroffenen Personen und dem Berufsgeheimnisträger sowie zu bestimmten Institutionen (Kirche, Gesetzgebungsorgane) Rechnung. Berufsgeheimnisträgerbegriff allgemein: Der Begriff des Berufs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesetz für ein steuerliches... / 6 Ausweitung des Forschungszulage (§ 3 FZulG)

Die maximale Bemessungsgrundlage nach § 3 Abs. 5 FZulG für nach dem 31.12.2025 entstandene förderfähige Aufwendungen wird von 10 Mio. EUR auf 12 Mio. EUR angehoben. Nach einem vom Finanzausschuss im Bundestag angenommen Änderungsantrag wird außerdem der förderfähige Wert der Aufwendungen für Eigenleistungen eines Einzelunternehmers sowie die Aufwendungen im Rahmen der Tätigk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesetz für ein steuerliches... / Zusammenfassung

Der Bundesrat hat am 11.7.2025 dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland zugestimmt. Es enthält insbesondere die Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter. Mit den steuerlichen Änderungen sollen wachstumswirksame Investitionen angeschoben werden verbunden mit langfris...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87b Vergütu... / 2.10.2 Ausnahmeregelung des Abs. 3

Rz. 17 Mit Abs. 3 ist als weitere Ausnahme vorgegeben, dass die im HVM festgelegte Maßnahmen der Fallzahlbegrenzung oder Fallzahlreduzierung dann keine Anwendung finden, wenn die vertragsärztliche Behandlung in einem Planungsbereich stattgefunden hat, für den der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Unterversorgung, eine drohende Unterversorgung nach § 100 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015, 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017, 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015, 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegung, NZ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.2 Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen Staatssekretäre und Minister (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 19 Hierzu gehören: die den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Länderparlamente nach den Abgeordnetengesetzen gewährten Altersentschädigungen (§§ 19ff. Abgeordnetengesetz – AbgG v. 18.2.1977, BGBl. I S. 297) einschließlich der Erhöhungen für Gesundheitsschäden nach § 22 AbgG. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Leistungen der Hinterbliebenenversorgung (z. B. nach...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.2 Mindesthöhe von Renten und Versorgungsbezügen und Freibetrag (Abs. 2)

Rz. 17 Nach Abs. 2 sind Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nur beitragspflichtig, wenn sie monatlich einen Betrag von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV übersteigen. Rz. 17a Unerheblich ist, ob die Mindestgrenze lediglich von Einnahmen nach Nr. 3 und/oder Nr. 4 erreicht wird. Denn die monatlichen Einnahmen aus Versor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.4 Weitergeltung des bisherigen Rechts über den 30.6.2016 hinaus?

Rz. 14 Die vom BVerfG in seinem Urteil vom 17.12.2014 erwartete Neuregelung ist nicht bis zum 30.6.2016, sondern erst durch das am 9.11.2016 veröffentlichte Gesetz [1] erfolgt. Nachdem die Bundesregierung zunächst einen Gesetzentwurf zur Anpassung des ErbStG an die Rspr. des BVerfG vorgelegt hatte,[2] kam es nach Einwänden der Bayerischen Staatsregierung auf der Grundlage ein...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 9 Auswertung von Mitteilungen über Steuergestaltungen (Abs. 5)

Rz. 9 Nach § 21a Abs. 5 FVG wirken die Länder bei der Auswertung von Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen nach § 138j Abs. 1 Satz 1 AO durch das BZSt mit, soweit Steuern betroffen sind, die von den Ländern oder den Gemeinden verwaltet werden. Beim BZSt sind bisher insgesamt 26.921 Meldungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen erfolgt.[1] Das BZSt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Alte Gleise, neue Wohnungen: so wird es rechtlich möglich

Nach aktueller Rechtslage ist es kaum noch möglich, stillgelegte Bahnflächen für den Wohnungsbau zu nutzen. Der Bundestag hat nun eine Gesetzänderung beschlossen, die das ändern soll. Viele Kommunen schielen auf ungenutzte Bahnflächen, um dort Wohnraum zu schaffen. Bisher ist es rechtlich schwer möglich, die Grundstücke zu bebauen. Der Bundestag hat in der Nacht zum 27.6.2025...mehr