Fachbeiträge & Kommentare zu Bundestag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 126. Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz – UntStFG) v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3858

Rn. 146 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Erst durch Einschaltung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat konnte das Gesetz unter Berücksichtigung der vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen Änderungen (BT-Drucks 18/7780) am 14.12.2001 vom Bundestag beschlossen werden, die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 20.12.2001. Die wesentlichen Regelungen, das EStG betreffend, si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 99. Gesetz zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze vom 18.12.1995, BGBl I 95, 1959; BStBl I 95, 786

Rn. 119 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Symptomatisch für den Zeitdruck, unter dem zZ Steuergesetze entstehen und die teilweise dadurch bedingte mangelnde Qualität ist die Tatsache, daß das Jahressteuergesetz 1996 nach kurzer Frist bereits nachgebessert wurde. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Bundestag das Gesetz am 24.11.1995 verabschiedet und der Bundesrat hat das G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohn- und Nutzfläche

Rz. 37 [Autor/Stand] Wohnflächen liegen vor, wenn die Flächen Wohnbedürfnissen dienen. Flächen, die betrieblichen (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, Büroräume), öffentlichen oder sonstigen Zwecken (z.B. Vereinsräume) dienen und keine Wohnflächen sind, zählen zu den Nutzflächen. Werden Wohnräume betrieblich oder freiberuflich mitgenutzt (z.B. Arbeitszimmer innerhalb einer Wohn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. WK für bestimmte Berufsgruppen

Rn. 41 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die in den LStR geregelten Pauschalen für bestimmte Berufsgruppen konnten letztmalig für den VZ 1999 in Anspruch genommen werden. Mit den LStR 2000 wurden die Pauschalen ersatzlos gestrichen. Die betroffenen Berufsgruppen müssen ab dem Jahr 2000 die entsprechenden WK vollständig nachweisen. Abgeordnete des Deutschen Bundestages erhalten (zusä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entstehungsgeschichte

Rz. 16 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz 1934 enthielt keine besonderen Vorschriften zur Bewertung der Außenanlagen. Auch in der steuerlichen Praxis wurde von besonderen Wertermittlungen für Außenanlagen abgesehen. Im Allgemeinen begnügte man sich mit einem bloßen Zuschlag zum Gebäudewert.[2] Rz. 17 [Autor/Stand] Die sinngemäße Anwendung des § 88 BewG auf die Bewertung von A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 9 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Ausgestaltung des SolZ als Ergänzungsabgabe zur ESt und zur KSt ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH BStBl II 2012, 43; BFH/NV 2011, 1685). Die Abgabe stellt eine Ergänzung der ESt und KSt dar, die mit dem GG vereinbar ist, da es im Verhältnis zum StPfl ohne weiteres zulässig gewesen wäre, die ESt bzw die KSt zu erhöhen (vgl BVerfG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen erf...mehr

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AGS 04/2024, eRechnung wird... / I. Hintergrund

Bereits seit Ende 2020 besteht die Pflicht, gegenüber öffentlichen Auftraggebern Lieferungen und Leistungen mittels Rechnung in elektronischer Form (eRechnung) abzurechnen. Mit dem Wachstumschancengesetz[1] wird die Pflicht zu elektronischen Rechnungen auf den unternehmerischen Verkehr ausgeweitet. Bislang ist in § 14 UStG der Vorrang der Papierrechnung vor der elektronischen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 230. Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoStoG) v 03.06.2021, BGBl I 2021, 1498

Rn. 250 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Betrifft folgende Änderungen des EStG lt Artikel 3: § 3 Nr 39 EStG: Zur Steigerung der Attraktivität wird der steuerfreie Höchstbetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers lt S 1 von derzeit 360 EUR pa auf 1 440 EUR pa angehoben. Die Neuregelung tritt am 01.07.2021 in Kraft, der Jahresfreibetrag ist gemäß § 52 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zweck der Vorschrift

Rn. 180a Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Vorschrift soll dazu dienen, dass Wettbewerbsverzerrung gegenüber der Landwirtschaft zu deren Ungunsten entgegengewirkt wird. Mit dem Ausgleichs- und Abzugsverbot des § 15 Abs 4 S 1 u 2 EStG wird der Schutz der traditionellen Tierzucht und Tierhaltung auf selbstbewirtschafteten ausreichenden landwirtschaftlichen Flächen vor der industr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verstärkte Einbeziehung des Steuerschuldners

Rn. 15 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Einbehaltung und Abführung der KapSt stößt auf Schwierigkeiten, wenn die KapErtr nicht in Geld bestehen; zB bei einer vGA durch Unterpreisverkauf an den Anteilseigner. Letztlich wird es bei allen Erträgen, die nicht in Geld bestehen, erforderlich sein, den Marktpreis zu ermitteln. Rn. 16 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Reicht der in Geld gelei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 185. Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes u von steuerlichen Vorschriften v 08.05.2012, BGBl I 2012,1030

Rn. 205 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Die Länder sind verpflichtet, an die Gemeinden einen bestimmten Anteil an ihrem Aufkommen an LSt und veranlagter ESt sowie am Aufkommen an KapSt abzuführen. Der bei der Aufteilung des Aufkommen aus veranlagter ESt sowie LSt und KapSt zwischen Ländern u Gemeinden anzuwendende Verteilungsmaßstab wird nach Art 106 Abs 5 GG bundesgesetzlich fes...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Verkürzte Kündigungsfrist des § 113 S. 2 InsO

Rz. 77 Gem. § 113 InsO kann ein Dienstverhältnis, bei dem der Insolvenzschuldner der Dienstberechtigte ist, sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Dienstnehmer ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Kündigungsausschluss mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht (aufgrund vertraglicher Vereinbarung od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 226. Drittes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz) v 10.03.2021, BGBl I 2021, 330

Rn. 246 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 10d Abs 1 S 1 EStG, § 52 Abs 18b EStG: Erneut wurden hiermit nach Zustimmung des Bundestags in 2./3. Lesung am 26.02.2021 und des Bundesrats am 05.03.2021 die Höchstbetragsgrenzen zum Verlustrücktrag angehoben (im Einzelnen auch s Schiffers, DStZ 2021, 280; s Rn 240 (Bitz): Durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz wurden in § 10d Abs 1 S 1 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Fleischer, Leitbildwandel im Recht der BGB-Gesellschaft. Ein erster Rundgang durch den Mauracher Entwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, DB 2020, 1107; Kilincsoy, Analyse der Modernisierung des PersGes-Rechts durch das MoPeG, FR 2021, 248; Schiffers, Optionsmodell für PersGes nach dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz: handels- und steuerbilanzielle A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 242. Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzmarktrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom 22.12.2023, BGBl I 2023, Nr 411

Rn. 262 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Finanzausschuss des Bundestags hat Passagen aus dem auf 2024 verschobenen Wachstumschancengesetz in das bis dato von Steuervorschriften unbelastete Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen, das in der Bundesratssitzung am 15.12.2023 verabschiedet wurde. Damit wurde deren Wirkung vorgezogen. Im Einzelnen betrifft das folgende Steuervo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen beim Verlustausgleich/-abzug

Rn. 129a Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Laut Beschluß des Kabinetts vom 10.02.1999 wurde auf die ursprünglich geplante Mindestbesteuerung mit Hilfe der Unterscheidung von aktiven und passiven Einkünften verzichtet. Gem § 2 Abs 3 EStG sieht die Regelung im Grundsatz folgendermaßen aus:mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.2.3 Absonderung aufgrund einer nach § 36 Absatz 8 Satz 1 Nr. 1 IfSG erlassenen Rechtsverordnung

Rz. 7 Von § 59 Abs. 1 IfSG erfasst werden auch Absonderungen aufgrund einer nach § 36 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 IfSG erlassenen Rechtsverordnung. Sofern der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat[1], ermächtigt § 36 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 IfSG die Bundesregierung durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats festzulegen, dass Person...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.2 Die Neuregelung des § 59 Abs. 1 IfSG

Rz. 4 Nur wenige Tage nach dem Vorlagebeschluss des Neunten Senats des BAG vom 16.8.2022 hatten die Fraktionen der Ampelkoalition im Bundestag die Neuregelung des § 59 Abs. 1 IfSG eingebracht.[1] Danach werden die Tage einer Absonderung unter den in der Neuregelung genannten Voraussetzungen nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Dazu muss der Beschäftigte verpflichtet sein,...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 1 Einführung

Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (kurz: Wachstumschancengesetz) – soll die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert werden. Außerdem sollen Impulse gesetzt werden, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und mit unternehmerischem Mut Innovationen wagen können. Dies ist laut...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 5.5 Obligatorische Verwendung der eRechnung, § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 8, Abs. 2 und 3 UStG, § 27 Abs. 38 UStG, §§ 33, 34 UStDV (keine Änderung durch VA) (geändert gegenüber Regierungsentwurf)

Die obligatorische Verwendung der eRechnung ab 2025 wird Voraussetzung für die zu einem späteren Zeitpunkt einzuführende Verpflichtung zur transaktionsbezogenen Meldung von Umsätzen im B2B-Bereich durch Unternehmer an ein bundeseinheitliches elektronisches System der Verwaltung (Meldesystem) sein. Nur noch eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausge...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.2 Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3, 5 EStG (Änderung durch VA)

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG (1 %-Regelung) ist bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das keine CO2-Emissionen hat (reine Elektrofahrzeuge, inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge) nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) und nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG (Fahrtenbuchregelung) nur ein Viertel der Anschaffungskosten oder ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.6.2.1 Gründe für die Neuregelung

Rz. 376c Der in den Jahren 2007–2015 eingetretene Rückgang der Kapitalmarktzinsen hatte zur Folge, dass der für das Jahr 2015 anwendbare Kapitalisierungsfaktor um mehr als 29 % höher war als der Kapitalisierungsfaktor für das Jahr 2014 und sogar um mehr als 65 % höher als der Kapitalisierungsfaktor für das Jahr 2007. Diese Entwicklung gab zu der Besorgnis Anlass, dass der si...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.6.2.2 Fester Kapitalisierungsfaktor

Rz. 376d Der Kapitalisierungsfaktor 13,75 ist deutlich niedriger als der, der sich nach § 203 BewG a. F. für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015 ergeben hätte. Ausgehend von dem vom BMF mit Schreiben vom 4.1.2016[1] bekannt gegebenen Basiszins von 1,1 % würde dieser 17,8571 betragen. Der Kapitalisierungsfaktor 13,75 entspricht einem Kapitalisierungszinssatz von 7,2727 %....mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.6.2.3 Rückwirkende Anwendung auf Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015

Rz. 376e Nach § 265 Abs. 11 BewG ist die Neufassung des § 203 BewG rückwirkend auf alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015 anzuwenden. Ein Wahlrecht zwischen der Anwendung des alten und des neuen Rechts besteht für den Stpfl. insoweit nicht. Die rückwirkende Anwendung des neuen Rechts war schon in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.4 Grundsätzliche Regelung

Rz. 467 Der Gesetzgeber hatte ursprünglich bei der Schaffung der Bemessungsgrundlage für die unentgeltlichen Umsätze aus Vereinfachungsgründen das Bestreben gehabt, die Bemessungsgrundlagen möglichst eng an die im Einkommensteuerrecht maßgebenden Wertansätze anzulehnen.[1] Gegen diese Anlehnung des Umsatzsteuerrechts an das Einkommensteuerrecht sind vielfach ernst zu nehmend...mehr

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Doch kein Stillstand bei de... / 2. Anhörung des Finanzausschusses des Bundestags vom 11.10.2023

Der Finanzausschuss des Bundestags hat sich im Rahmen seiner öffentlichen Anhörung vom 11.10.2023 ausführlich mit dem ZuFinG befasst und zahlreiche Experten hierzu befragt.[6] Zu den im Referentenentwurf vorgesehenen Änderungen des 5. VermBG wurde insbesondere Prof. Roland Ismer, Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht und Öffentliches Recht an der Friedrich-Alexander-Universitä...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 2 Zukunftsfinanzierungsgesetz

Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen – Zukunftsfinanzierungsgesetz[1]- enthält Regelungen aus dem Gesellschaftsrecht, dem Kapitalmarktrecht und dem Steuerrecht. Durch verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll es Unternehmen erleichtert werden, Beschäftigte zu gewin...mehr

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§ 39 Abs. 4a EStG und die F... / 3. Zur Kritik an der Verschiebung des Zeitpunkts der erstmaligen Anwendbarkeit des § 39 Abs. 4a EStG vom 1.1.2024 auf den 1.1.2026

Wie bereits oben ausgeführt, sah § 52 Abs. 36 S. 3 EStG i.d.F. des JStG 2020 vor, dass § 39 EStG i.d.F. des JStG 2020 vom 21.12.2020 – mithin auch die hier betreffende Regelung des § 39 Abs. 4a EStG – erstmals flächendeckend ab dem 1.1.2024 anzuwenden ist. Kurz vor der geplanten, erstmaligen Anwendbarkeit ab dem 1.1.2024 entschied sich jedoch der Gesetzgeber im Kreditzweitma...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doch kein Stillstand bei de... / a) Überblick über die gesetzlichen Änderungen

Erhöhung der Einkommensgrenze durch das ZuFinG: Nachdem auf Grundlage des Regierungsentwurfs zunächst nicht mehr mit einer Änderung des 5. VermBG zu rechnen war, haben sich die anders lautenden Stimmen von Vertretern der Koalitionsfraktionen und der CDU/CSU-Fraktion[9] in Teilen durchsetzen können. Durch die finale Fassung des ZuFinG vom 11.12.2023[10] wurde die Einkommensgre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wachstumschancengesetz: Ver... / 2 Was ändert sich?

Hinweis Der Bundestag hatte das Wachstumschancengesetz am 17.11.2023 in 2./3. Lesung verabschiedet. Der Bundesrat hatte zu dem Gesetz am 24.11.2023 den Vermittlungsausschuss angerufen. Die nachfolgenden Ausführungen berücksichtigen den finalen Stand in Form des Vermittlungsergebnisses vom 21.2.2024, dem der Bundestag am 23.2.2024 und der Bundesrat am 22.3.2024 zugestimmt hab...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Nachhaltigkeitsmanagement / 1 Hintergrund

Als Oberberghauptmann Carl von Carlowitz 1713 den Begriff Nachhaltigkeit für sein Konzept der Forstbewirtschaftung prägte, hätte er sicherlich nicht gedacht, wie universell dieser Begriff mittlerweile verwendet wird. Die Ursprünge für das heutige Verständnis liegen in den Überlegungen des Club of Rome (1972) und der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Beric...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wachstumschancengesetz: Ver... / 2.2.2 Ab wann gilt die Verpflichtung?

Die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung gilt ab 1.1.2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen (§ 27 Abs. 38 UStG n. F.)[1] für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen. Diese sind in der vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesfassung nochmals etwas großzügiger als im ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2023 / 2.3 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil C des Hauptvordrucks zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. Aufgrund des zum 1.1.2023 in § 12 Abs....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 1 Historie Gebäudeenergiegesetz 2020/2023/2024

GEG 2020 Das im November 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, kurz "Gebäudeenergiegesetz" (GEG), setzt den gesetzlichen Rahmen für Neubauten und Sanierungen im Hinblick auf den sparsamen Einsatz von Energie in Gebäuden und auf die Nutzung erneuerbarer Energien. Es ersetzt die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, AGG ... / 2 Genese des Ausschlusses

Rz. 2 Der im Dezember 2004 vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien[1] sah im Gegensatz zur jetzigen Gesetzesfassung noch keinen Ausschluss von Kündigungen aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes vor. Anders lautete bereits das am 17.6.2005 vom Bundestag verabschiedete, letztlich aber aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Inkrafttreten Cannabisgesetz (CanG)

Zusammenfassung Cannabisunternehmen aufgepasst! Cannabisgesetz tritt im April in Kraft Nach langem Warten hat der Bundestag am 23.2.2024 das Cannabisgesetz (CanG) verabschiedet und damit den Weg für eine Legalisierung frei gemacht. Vorausgegangen war ein zähes Ringen über die Vereinbarkeit von Jugend- und Gesundheitsschutz mit der Forderung nach einer Entkriminalisierung. Lega...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Viertes Bürokratieentlastun... / 1 Einführung

Das BEG IV bündelt eine Reihe von Einzelmaßnahmen, die sich folgenden Schwerpunkten zuordnen lassen: Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht, Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung, Abbau von Melde- und Informationspflichten, Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung sowie weitere Erleichterungen, insbesondere Streic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Einführung zum GEG 2024 / 1 Hintergrund

Im Rahmen des israelisch-arabischen Jom-Kippur-Kriegs hatten die arabischen Erdölexporteure im Jahr 1973 den Ölhahn zugedreht, was in der Folge mit einer drastischen Erhöhung der Rohölpreise zum Auslöser der Ölkrise wurde. Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) im Jahr 1976[1] die Entwicklung des deutschen Gebäudeenergierechts angestoßen. Sich i...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 22.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 18.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 12.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 19.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 11.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 16.2 Bundesrecht

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.2.6 Anpassung des Beitragssatzes

Rz. 11 Gemäß Abs. 1 i. d. weiterhin geltenden F. des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes ist der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung (bis 31.7.2004: Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten) vom 1. Januar eines Jahres an für dieses Jahr zu verändern, wenn am 31. Dezember dieses Jahres bei Beibehaltung des bisherigen Beitragssatzes die Mittel der Nachhaltigkeits...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 42e Berichtspflicht

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (VerbaKJUVBG) v. 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) mit Wirkung zum 1.11.2015 in das SGB VIII eingefügt. Rz. 2 Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/5921, S. 28) begründet die Berichtspflicht damit, dass vor dem Hintergrund der großen Bedeutung...mehr