Fachbeiträge & Kommentare zu Bundestag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4 Steueraufkommen

Rz. 10 Das Aufkommen an der Grunderwerbsteuer steht nach Art. 106 Abs. 2 Nr. 4ff. GG den Ländern zu. Die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen, ob und wie das Aufkommen auf andere Gebietskörperschaften verteilt wird. Baden-Württemberg und Hessen gewähren ihren Landkreisen einen bestimmten Anteil am Aufkommen. Die Höhe des Aufkommens an Grunderwerbsteuer im Bundesgebiet... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Einleitung

Rz. 1 Abs. 1 entspricht inhaltlich § 15 Abs. 1 DONot a.F. mit wenigen redaktionellen Anpassungen. Abs. 2 wurde im Zuge der DONot-Reform 2022 neu eingefügt und gestattet als ausdrückliche Alternative zu den Beteiligtenverzeichnissen das Führen eines technisch gestützten Kollisionsprüfungssystems. Die Norm steht ausdrücklich im Zusammenhang mit höherrangigen Vorschriften des Be... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Entstehungsgeschichte und Entwicklung des BeurkG

Rz. 7 Die Gesetzgebungsgeschichte des BeurkG beginnt im Jahr 1955. Auf dem 41. Deutschen Juristentag (Berlin, September 1955) gab der damalige Bundesjustizminister Neumayer die Bildung einer Kommission zur Vorbereitung einer Reform der Zivilgerichtsbarkeit bekannt.[10] Diese Kommission legte 1961 ihren Bericht vor. Darin empfahl sie u.a. die Kodifikation des Beurkundungsrech... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2 Höhe der Mobilitätsprämie

Rz. 7 Die Mobilitätsprämie beträgt 14 % der oben genannten Bemessungsgrundlage. Der Prozentsatz entspricht dem Eingangssteuersatz im Einkommenssteuertarif und gewährleistet insoweit ein verfassungsrechtlich gebotenes Maß an vergleichbarer Wirkung der Prämie im Vergleich zum Werbungskostenabzug. Praxis-Beispiel Ermittlung der Mobilitätsprämie beim Arbeitnehmer Hinweis: Da der G... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Normhistorie, Regelungsziel

Rz. 1 Der Abschnitt 11 der NotAktVV mit seinen drei Unterabschnitten wurde eingeführt durch eine Änderungsverordnung im Jahr 2021 mit Wirkung und Geltung ab 1.1.2022.[1] Die Gesetzesmaterialien[2] sind ein Beispiel für die überholende Gesetzgebung, denn in den Materialien stehen in Art. 1 Änderungen, die die NotAktVV in ihrer Fassung aus dem Jahr 2020 betreffen und unter and... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Technische Ermöglichung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 S. 1 soll die Bundesnotarkammer als Urkundenarchivbehörde ihre Verpflichtung zur Bereitstellung der Komponenten des elektronischen Urkundenarchivs nachkommen. Nur so können die berufsrechtlichen Pflichten, wie in den Abschnitten 2, 3 und 5 der NotAktVV niedergelegt, der Notare hinsichtlich der notwendigen Eintragungen/Speicherungen erfüllt werden. In der Be... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Normhistorie, Regelungsziel, -aufbau

Rz. 1 Mit der Etablierung der Bundesnotarkammer als Urkundenarchivbehörde[1] sind im Interesse des Schutzes der vorsorgenden Rechtspflege grundlegende Anforderungen an Datenschutz, Datensicherheit sowie die weiteren Grundsätze zum Aufbau und zur Bewahrung des Vertrauens in den Prozess der Digitalisierung zu beachten.[2] § 78k BNotO schafft die Rechtsgrundlage der Vorschrift.... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Strukturierte Speicherung bei Pflichtangaben/-upload (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 9 Die Norm regelt die Möglichkeit zur Bereitstellung von Aktenführungs- oder Content-Management-Systemen als Fachverfahren zur Unterstützung der Amtsausübung durch die Bundesnotarkammer. Mit Blick auf die rasche Ausbreitung des ERV im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege, an deren Schnittstelle die Notare tätig sind, ist hier vorrangiger Handlungsbedarf zu sehen und erö... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / V. Schutz gegen versehentliche Löschung (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 8 Abs. 1 Nr. 4a) sieht einen Sicherheitsmechanismus gegen die versehentliche Löschung von Dokumenten aus der eUSL vor. Der Löschungsbefehl durch die zuständige Verwahrstelle führt nicht unmittelbar zum Datenverlust, sondern verschiebt gelöschte Inhalte in ein gesperrtes System, in dem die Daten für 150 Tage noch abrufbar sind.[6] In dieser Zeit können sie wiederhergestel... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / D. Barrierefreiheit (Abs. 3)

Rz. 13 Die in Anlehnung an § 6 Abs. 4 RAVPV gestaltete Norm gebietet die nach Möglichkeit barrierefreie Ausgestaltung der entsprechenden Verfahren. Die Barrierefreiheit stößt aber dort an Grenzen und ist nicht zu beachten, wenn die mit der konkreten Speicherung verbundenen Zwecke beispielsweise der Integrität und Authentizität nicht anders exakt abgebildet werden können.[17] mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / VII. Zuverlässigkeit des Personals (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 10 Die Fülle der bei der Urkundenarchivbehörde gespeicherten Daten, insbesondere die hinterlegten Hauptdokumente, hätte im Falle eines unberechtigten Zugriffs im Zeitalter von KI und maschinengesteuerter Auswertung von Datenbeständen verheerende Auswirkungen. Deswegen ist hier das Schutzniveau so hoch wie in dem geforderten technischen Rahmen leistbar.[8] Gleichwohl ist ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / F. Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit (Abs. 5)

Rz. 15 S.1 und S. 2 der Bestimmung regeln das Verhältnis zwischen datenschutzrechtlicher Verantwortung der Bundesnotarkammer und der Verwahrstelle. Dabei soll die Bundesnotarkammer für die technischen und organisatorischen Maßnahmen der Datensicherheit zuständig sein. Die für die Verwahrung elektronischer Aufzeichnungen zuständigen Stellen sollen alle übrigen Aufgaben des da... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Ausgestaltung

Rz. 5 Infrage kommen insbesondere technische und organisatorische Sicherungsmaßnahmen wie ein Vieraugenprinzip oder die Festlegung bestimmter Entscheidungswege. Wegen der laufenden Weiterentwicklung der Technik und den damit verbundenen ständig neuen Bedrohungen und Risiken für die Integrität der technischen Zugangsberechtigungen ist es nicht geboten, den Inhalt der Sicherun... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / D. Verweisung (Abs. 3)

Rz. 7 Ergänzend zu Abs. 2 legt Abs. 3 S. 1 fest, dass in entsprechender Anwendung des § 58 Abs. 2 NotAktVV den Notarvertretungen von den nach § 55 Abs. 1 NotAktVV zugangsberechtigten Personen eine technische Zugangsberechtigung zum Elektronischen Notariatsaktenspeicher eingeräumt werden soll. Dies erfolgt in entsprechender Anwendung von § 58 Abs. 4 S. 1 NotAktVV für die Einr... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Zugang durch zuständige Stelle (Abs. 1)

Rz. 2 Bezüglich der Akten und Verzeichnisse sowie der Hilfsmittel im Sinne des § 35 Abs. 2 S. 2 BNotO gibt es immer eine für die Verwahrung nach der BNotO zuständige Stelle. Nur dieser ist der Zugang zu gewähren. Mit Blick auf die in § 78k Abs. 1 BNotO vorgesehenen Möglichkeiten zur Speicherung von (sonstigen) Dokumenten im eNAS, die keinen Aufbewahrungspflichten und/oder be... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / VI. Datensicherungen (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 9 Eine hohe Verfügbarkeit von Daten ist Kernelement der Datensicherheit und damit auch des Datenschutzes. Deswegen sieht Abs. 1 Nr. 5 als weitere Sicherung vor, dass in angemessenen Intervallen Datensicherungen vorgenommen werden, die auch ohne Anbindung an informationstechnische Netze zu erfolgen haben. Die amtliche Begründung[7] nimmt dabei Bezug auf die Umsetzungshinw... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Anwendungsbereich

Rz. 4 Die gesamte Konzeption der elektronischen Aktenführung im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege bezieht sich im Bereich der fakultativen Anwendung auf die Amtstätigkeit der Notare. Auch der elektronische Notariatsaktenspeicher eNAS ist mit seinem Regelungsansatz in § 35 Abs. 4 BNotO, § 78k Abs. 1 BNotO Kern von berufsrechtlich basierten Pflichten und Anforderungen. Gle... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 4. Andere Substrate in Papierform bzw. elektronischer Form

Rz. 7 Für andere als die vorgenannten Substrate,[5] die aus der Urschrift als Urkunde resultieren, gilt § 3 NotAktVV dem Wortlaut nach nicht. Für die Erstellung von Reinschriften, die eine bloße Hilfsfunktion beispielsweise auf dem Weg zur Herstellung "sauberer" beglaubigter Abschriften bzw. Ausfertigungen darstellen, gilt § 3 NotAktVV so lange nicht, bis der Status der "Urk... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Ausnahme: temporärer Zugang (Abs. 2)

Rz. 3 Mit Blick auf die weitere Entwicklung im ERV im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege ist die Gegenausnahme, die Zugriffe auf gespeicherte Inhalte zum Zwecke der Abwicklung, insbesondere auch mit Beteiligten, auf Inhalte des eNAS ermöglicht, durchaus von praktischer Bedeutung, wenn auch noch nicht in der Praxis tatsächlich angekommen und umgesetzt. Tatsächlich werden d... mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 34 Ausländer, Gesetzesnovellen [Rdn 420]

Rdn 421 1. Das Ausländerrecht ist Gegenstand ständiger rechtspolitischer Entwicklungen. Wenige Bereiche des Verwaltungsrechts unterliegen häufigeren Rechtsänderungen, die oft auch von der Tagespolitik und dem Wechsel politischer Mehrheiten bestimmt werden. Rdn 422 2. Da das Gesetzgebungsverfahren dynamisch ist, stellt die nachfolgende Auflistung nur eine Momentaufnahme dar. D... mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 43 Erwachsene, Vollstreckung, Vollstreckungshindernisse [Rdn 450]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 14 StrEG-Entschädigung, Allgemeines [Rdn 307]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.) mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 106 Soldaten, Entlassung, Berufssoldaten [Rdn 1204]

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Teil G: Gnade / 3 Gnade, formelle Fragen [Rdn 26]

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) i. d. F. des Kommunalen Optionsgesetzes v. 30.7.2004 (zum 6.8.2004, BGBl. I S. 2014) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und a... mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.2 Ausbildungsvermittlung

Rz. 34a Das rechtskreisübergreifende Integrationskonzept (4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit, schon ohne Erweiterungsstufe) wendet die Bundesagentur für Arbeit auf alle Kunden an, für die sie Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen zur Integration in Ausbildung oder in Arbeit erbringt. Dabei ist es unerheblich, welchem Rechtskreis der Kunde angehört. Den Fachkräften ... mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 116 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Brussig/Kirsch/Schilling, Der Einsatz von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in der Arbeitsförderung Geflüchteter, SozSich 2022, 184. Deutscher Bundestag, ChatGPT und die Zukunft der Arbeit, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine... mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1... mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt worden. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt mit Wirkung zum 1.7.2026 durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch un... mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 104 Deutscher Bundestag, Teilhabechancengesetz – Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) – Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fraktion der AfD u. a., BT-Drs. 20/3043. ders., Auswirkungen des 10. SGB II-ÄndG – Teilhabechanceng... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.4 Unverhältnismäßige und als unangemessen geltende tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft (Abs. 1 Satz 6 bis 8)

Rz. 256a Abs. 1 Satz 6 bis 8 stehen für den Willen der Bundesregierung, im Zuge der Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab 1.7.2026 unverhältnismäßig hohen Aufwendungen für die Unterkunft insbesondere durch Ausnutzung bestehender Regelungen zu begegnen. In allen Fällen des Satzes 8 gilt keine Karenzzeit. Damit können die Maßnahmen zur Gegensteuerung ab dem Beg... mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.1 Kernzuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 § 6 Abs. 1 bestimmt die Bundesagentur für Arbeit und die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Leistungen nach dem SGB II. Zugleich werden die Aufgaben in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 auf die Bundesagentur für Arbeit und in Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf die kommunalen Träger verteilt. Im Wesentlichen sind die Agenturen für Arbeit für Arbeitsmarktdienstleistungen und Leistu... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.16 Befugnisse der kommunalen Träger nach dem Mietspiegelreformgesetz (Abs. 11 und 12)

Rz. 405 Die Gesetzesbegründung zur Einführung der Abs. 11 und 12 in § 22 durch das Mietspiegelreformgesetz stellt den Zusammenhang zu den Mietspiegeln her. Er verweist darauf, dass im Rahmen der Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II auch Leistungen für die Unterkunft erbracht werden und bei der Anerkennung der Aufwendungen für die Unterkunft als Bedarf diese auf ihr... mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) i. d. F. des Kommunalen Optionsgesetzes v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.1.2011 neu gefas... mehr

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Sauer, II, SGB II § 68 Abwe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 408) mit Wirkung zum 1.1.2024 in das SGB II eingefügt worden. Danach wurde sie bislang nur durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 10... mehr

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Sauer, SGB II § 15a Verpfli... / 2.2 Fälle mit verletztem Kooperationsplan

Rz. 37 Abs. 2 ist aus dem früheren § 15 Abs. 5 hervorgegangen. Die Regelung betrifft den Fall, in dem die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die aus dem Kooperationsplan folgenden Schritte zur Eingliederung in Arbeit nicht erbringt. Die seit dem 1.7.2026 wirksame Neuregelung sieht eine konkrete Mitwirkungsaufforderung mit Rechtsfolgenbelehrung vor, wenn der Leistungsb... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.14 Gerichtspflichten bei Räumungsklagen (Abs. 9)

Rz. 402 Abs. 9 soll das Jobcenter des zugelassenen kommunalen Trägers bzw. der gemeinsamen Einrichtung in die Lage versetzen, auf eine wegen Zahlungsunfähigkeit des Leistungsberechtigten beruhende Räumungsklage zu reagieren und eintretende Wohnungslosigkeit abzuwenden. Die Regelungen gewährleisten eine Gleichbehandlung der Leistungsberechtigten nach dem SGB II und dem SGB XI... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.3 Freibetrag nach Abs. 2

Rz. 105 Abs. 2 enthält seit dem 1.7.2026 einen an das Lebensalter geknüpften Freibetrag vom Vermögen, der zuvor in Abs. 2 und bis 31.12.2022 in Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 2 bzw. Nr. 1a und Nr. 4 geregelt war. Er umfasst anders als nach dem vorausgegangenen Recht nicht mehr einheitlich 15.000,00 EUR für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft zur Absetzung von dem zu be... mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.8.2 Weitere arbeitsmarktbezogene Aktivitäten

Rz. 108 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind aus dem arbeitsmarktpolitischen Instrumentarium des SGB II durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ab 1.1.2009 gestrichen worden. Sie waren in besonderer Weise dazu geeignet, aus Sicht der Arbeitsuchenden eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen und Arbeitsentgelt zu verdienen. Unter Arbeitslosen un... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 407 Anders, Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft am Beispiel der Stadt Dresden, SGb 2015, 434. Banafsche/Klenk, Die Verwaltungspraxis in der Grundsicherung für Arbeitsuchende – eine rechtstatsächliche Analyse am Beispiel der kommunalen Jobcenter, ZfR 2020, 151. Berlit, Kosten der Unterkunft im SGB II/SGB XII nach dem Bürgergeld-Gesetz, info also 2023, 17. ders., Annähe... mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.2 Sozialwidriges Verhalten

Rz. 22 § 31 enthält ausschließlich Regelungen, die sozialwidriges Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten kennzeichnen. Dies ist als Gegensatz zum Recht der Arbeitsförderung zu verstehen, das bei versicherungswidrigem Verhalten den Eintritt von Sperrzeiten vorsieht. Der dem Gesetz zugrunde liegende Grundsatz des Förderns und Forderns wird in § 2 für den Teilbereic... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.4 Fehlende Hilfebedürftigkeit aufgrund verwertbaren Vermögens

Rz. 20 Zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit kann in Fällen verwertbaren Vermögens zunächst der Wert aller verwertbaren Vermögensgegenstände ermittelt und dem Grundfreibetrag (Abs. 2) gegenübergestellt werden. Möglicherweise bietet es sich an, die Frage der Verwertbarkeit auch erst dann zu prüfen, wenn Vermögensgegenstände auch nach Prüfung der möglichen Freistellungen noch gan... mehr

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Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.2005 nach dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert, zuletzt durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) mit Wirkung zum 1.7.2023 (Abs. 1) und mit Wirkung ... mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 mit einem zwischenzeitlich durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 geänderten Abs. 1 in Kraft getreten. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt mit Wirkung zum 1.7.2026 durch das Dreizehnte Gesetz... mehr

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Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 2.2 Rentenarten

Rz. 8 Von der in § 97 geregelten Einkommensanrechnung betroffen werden die Witwen- bzw. Witwerrenten gemäß § 46 Abs. 1 und 2, die Witwen- bzw. Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten gemäß § 46 Abs. 3, die Witwen- bzw. Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten gemäß § 243 (sog. Geschiedenen-Witwen- bzw. -Witwerrente) sowie die Erziehungsrente (§ 47). Während de... mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Dir Vorschrift ist durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt worden. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt mit Wirkung zum 23.4.2026 bzw. 1.7.2026 durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozi... mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 als § 23 in Kraft getreten. Als § 24 ist die Vorschrift durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.1.2011 durch Neufass... mehr