Thomas Röth
, Dr. Tobias Lubitz
Rdn 421
1. Das Ausländerrecht ist Gegenstand ständiger rechtspolitischer Entwicklungen. Wenige Bereiche des Verwaltungsrechts unterliegen häufigeren Rechtsänderungen, die oft auch von der Tagespolitik und dem Wechsel politischer Mehrheiten bestimmt werden.
Rdn 422
2. Da das Gesetzgebungsverfahren dynamisch ist, stellt die nachfolgende Auflistung nur eine Momentaufnahme dar. Der hier mitgeteilte Stand der Gesetzesvorhaben ist: August 2025. Der aktuelle Stand der Novellen lässt sich erfragen beim Bundesministerium der Justiz, Jerusalemer Str. 24 – 28, 10117 Berlin, Tel. 030/202570, Fax 030/20259525. Im Rahmen ihrer Internetangebote informieren BMJ, Bundestag und Bundesrat außerdem über laufende Gesetzgebungsvorhaben.
Unter "http://dip.bundestag.de" besteht Zugriff auf Informationen über den Gesetzgebungsstand für Bundesgesetze. Ist die Nummer der BT-Drucksache bekannt, kann der Zugriff auch erfolgen über: http://www.bundestag.de, dann über "Dokumente" auf "Drucksachen (PDF)".
Rdn 423
3. Bei Endbearbeitung dieses Beitrages hat der Bundestag gerade ein Änderungspaket beschlossen, der insbesondere einschneidende Änderungen im Asyl- und Flüchtlingsrecht bewirken, aber voraussichtlich keine Auswirkungen auf die strafrechtliche Nachsorge haben wird. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, sichere Herkunftsländer durch Rechtsverordnung neu zu bestimmen.
Rdn 424
Die nationalrechtlichen Vorschriften werden an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) angepasst. Dieses wird durch unionsrechtliche Verordnungen umgesetzt. Da insoweit ein Wiederholungsverbot für das nationale Recht besteht, müssen die entsprechenden Vorschriften aus den bundesrechtlichen Regelungen gestrichen werden.
Rdn 425
Weiter sind Anpassungen im Recht des Ausländerzentralregisters (AZR) vorgesehen, welche es ermö...