Fachbeiträge & Kommentare zu Bürgergeld

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nebeneinkommensbescheinigung / 1 Bescheinigungspflicht

Um eine korrekte und schnelle Festsetzung eines Anspruchs auf laufende Geldleistungen nach dem Recht der Arbeitsförderung zu gewährleisten, sind Arbeitgeber bzw. Auftraggeber verpflichtet, der Agentur für Arbeit Auskünfte über die Nebenerwerbstätigkeit eines bei ihnen beschäftigten/tätigen Leistungsberechtigten zu erteilen. Dabei hat der Arbeitgeber die Wahl, ob er die Nebenv...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktivierungsmaßnahmen / 4 Leistungen

Die Förderung der Teilnehmer umfasst die Weiterzahlung des vor Beginn der Maßnahme bezogenen Arbeitslosengeldes bzw. des Bürgergeldes und die Übernahme der angemessenen Teilnahmekosten, soweit diese für die berufliche Eingliederung notwendig sind. Zu den Teilnahmekosten gehören z. B. Lehrgangskosten (Gebühren, Kosten für Lernmittel) oder Kosten für Arbeitskleidung. Daneben könn...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 1. Anspruch auf Leistungen nach SGB II (Bürgergeld)

Rz. 7 Nach § 7 Abs. 1 SGB II sind Personen leistungsberechtigt, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Wer die Altersgrenze erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, erhält keine Leistungen des SGB II, sond...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 2. Abgrenzung Einkommen – Vermögen

Rz. 22 Die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen erfolgt auch im SGB XII nach dem Zufluss.[17] Danach gehören zum Einkommen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Einkommen in diesem Sinne ist alles, was jemand in dem Bedarfszeitraum wertmäßig dazu erhält, während Vermögen das ist, was er in der Bedarfszeit bereits hat. Mittel, die der Hilfesuchende also erst in der Bedarfs...mehr

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§ 24 Sozialrecht / I. Systematik des Sozialrechts

Rz. 1 Das Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 1 GG gebietet es dem Gesetzgeber, den sozialen Rechten und Bedürfnissen der Bürger zu entsprechen. Diese Rechte sind im Wesentlichen in den Sozialgesetzbüchern I bis XII und XIV kodifiziert worden. Dabei bildet das SGB I den allgemeinen Teil dieses Regelungskomplexes und legt die Grundsätze der folgenden Bücher des SGB fest. Nac...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 20. Nachweis einer zulageunschädlichen Verfügung (§ 4 Absatz 4 des 5. VermBG, § 8 VermBDV)

Rz. 105 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die zulageunschädliche Verfügung (Rn. 103f.) ist dem Kreditinstitut, der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder dem Versicherungsunternehmen (§ 8 Absatz 2 VermBDV) oder dem Finanzamt (nur bei einer Anlage im Sinne des § 8 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 VermBDV) vom Arbeitnehmer (im Todesfall von seinen Erben) wie folgt nachzuweisen: Im Fall der Ehesch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 19. Zulageunschädliche Verfügungen (§ 4 Absatz 4 des 5. VermBG)

Rz. 103 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bei Anlagen zulagebegünstigter vermögenswirksamer Leistungen auf Grund von Sparverträgen über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen (Rn. 28 ff.), Wertpapier-Kaufverträgen (Rn. 36ff.), Beteiligungs-Verträgen oder Beteiligungs-Kaufverträgen (Rn. 39ff.) ist Arbeitnehmer-Sparzulage trotz Verletzung der Sperrfristen oder der in Rn. 32, Rn. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Unterhalt 2024 / 3 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpflichtigen oder se...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Damit die Begünstigung zur Anwendung kommt, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitslohn zusam...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Hauptvordruck (ESt1A) 2024 / 7 Sonstige Angaben und Veranlagungswahlrechte

[Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage → Zeile 34] Liegen eine oder mehrere vermögensbildende Anlagen vor, kann hier die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch Eintragung einer "1" beantragt werden. Die notwendigen Daten werden von Ihrem Anbieter durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (VL-Meldung) an das Finanzamt übermittelt. Anspruch auf Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erreichbarkeit Leistungsber... / 5 Bezieher von Arbeitslosengeld/Bürgergeld

Für Personen, die sowohl einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld als auch einen Anspruch auf Bürgergeld haben, gelten 2 verschiedene Regelungen zur Möglichkeit auswärtiger Aufenthalte. Für Arbeitslosengeld und Teilarbeitslosengeld gilt das SGB III, während für das Bürgergeld die Regelungen nach dem SGB II anzuwenden sind. Deshalb ist in der Erreichbarkei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erreichbarkeit Leistungsber... / 7 Rechtsfolgen bei Nichterreichbarkeit ohne Zustimmung

Sofern Leistungsberechtigte nicht erreichbar und auch keine Zustimmung des zuständigen Jobcenters vorlag, haben sie keinen Anspruch auf Bürgergeld. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Bürgergeld am Tag nach dem Verlassen des näheren Bereichs. Bei längeren Urlaubsreisen (Abwesenheiten ohne wichtigen Grund) ist es möglich, für die ersten 3 Wochen eine Zustimmung zu beantra...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erreichbarkeit Leistungsber... / 4.2 Auswärtiger Aufenthalt ohne wichtigen Grund

Beziehen Leistungsberechtigte Bürgergeld und sind aber auch in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, muss das Jobcenter die Zustimmung zu einem Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs ohne wichtigen Grund mindestens für die Dauer eines arbeitsvertraglichen Urlaubsanspruchs erteilen. Praxis-Beispiel Aufstockung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit durch Bürgerge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialhilfe / 2 Selbsthilfe

Sozialhilfe kommt nicht in Betracht, wenn die Notlage durch die Heranziehung eigener Hilfsmöglichkeiten abgewendet werden kann.[1] Damit müssen Hilfesuchende beispielsweise erst die eigene Arbeitskraft einsetzen oder eventuelle Unterhaltsansprüche gegen Angehörige geltend machen. Es müssen zunächst auch andere staatliche Leistungsansprüche geprüft werden. In Betracht kommt i...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Existenzgründer (Leistungen... / Zusammenfassung

Begriff Bezieher von Bürgergeld verfügen oftmals nicht über die notwendige Kapitalausstattung für eine selbstständige Tätigkeit. Auch das daraus erzielte Einkommen reicht vielfach in der Startphase nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts aus, sodass aufstockend Bürgergeld in Anspruch genommen werden muss. Zur Überwindung dieser Hilfebedürftigkeit sieht das SGB II speziell...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Existenzgründer (Leistungen... / 1 Voraussetzungen

Die Gewährung von Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn zu erwarten ist, dass die selbstständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeit durch die selbstständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert wird.[1] Gefördert wird die erstmalige Existenzgründu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialhilfe / 1 Anspruchsberechtigte

Die Sozialhilfe richtet sich ausschließlich an Personen, welche sich durch keine andere Möglichkeit mehr aus einer Notlage befreien können. Die Notlage kann also weder durch die sog. Eigenhilfe (eigene Arbeitskraft, Vermögen, Einkommen) oder eine andere Maßnahme (z. B. staatliche Leistung wie das Bürgergeld) abgewendet werden. Erst wenn dieser Sachverhalt vorliegt, kommt ein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erreichbarkeit Leistungsber... / Zusammenfassung

Begriff Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Dies ist als Ziel in § 1 Abs. 2 Satz 2 SGB II geregelt. Damit die Jobcenter dieses Ziel gemeinsam mit den Leistungsberechtigten er...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II (Sozialversicherung)

Zusammenfassung Begriff Bezieher von Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind teilweise in der Sozialversicherung abgesichert. Dies umfasst die Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Bezieher von Bürgergeld für Erwerbsfähi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 1.3 Hilfebedürftigkeit allein durch Beiträge zur Kanken-/Pflegeversicherung

Personen, die gerade so viel Einkommen erzielen, dass sie kein Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II erhalten, können hilfebedürftig sein, wenn sie als Selbstzahler ihren Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht aus eigener Kraft aufbringen können. Auf Antrag übernimmt das Jobcenter im erforderlichen Umfang den Beitrag. Diesen Zuschuss erhalten ebenfalls diejeni...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 1.1 Gesetzlich Versicherte

Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst versicherungspflichtig, wenn sie vor dem Leistungsbezug zuletzt gesetzlich krankenversichert waren. Ehegatten/Lebenspartner sind also selbst versichert. Für Kinder gilt dies ab dem vollendeten 15. Lebensjahr. Wichtig Familienversicherung nur für Bezieher von Bürgergeld n...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 1.4 Doppelversicherung

Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II, die eine nicht bedarfsdeckende versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durchaus "doppelt" versichert: für das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung und wegen des Leistungsbezugs. Dies entspricht dem in der Krankenversicherung geltenden Prinzip des Gesamteink...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 3 Anrechnungszeit in der Rentenversicherung

Der Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II führt nicht zu einer Beitragszeit in der Rentenversicherung, sondern führt zu einer Anrechnungszeit. Diese Anrechnungszeit in die gesetzliche Rentenversicherung wird auch für von der Rentenversicherungspflicht Befreite (z. B. Angehörige von berufsständischen Versorgungseinrichtungen) gemeldet.mehr

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Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / Zusammenfassung

Begriff Bezieher von Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind teilweise in der Sozialversicherung abgesichert. Dies umfasst die Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Bezieher von Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 4 Arbeitsunfähigkeit

Wird der Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II während des Leistungsbezugs arbeitsunfähig krank, wird das Bürgergeld weiter gezahlt. Entscheidend für den weiteren Anspruchs ist die Prognose, ob Erwerbsfähigkeit innerhalb von 6 Monaten wieder eintritt. Wird nicht mehr von Erwerbsfähigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden ausgegangen, so müsse...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 1.2 Privat Versicherte

Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II, die zuvor der privaten Krankenversicherung zuzuordnen waren, müssen auch während des Leistungsbezugs in der privaten Krankenversicherung bleiben.[1] Diese Personen können gegen ihre PKV eine Versicherung im halbierten Beitrag des Basistarifs geltend machen. Die Jobcenter sind nach einem Urteil des Bundessozialgerichts[2...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 1 Kranken-/Pflegeversicherung

1.1 Gesetzlich Versicherte Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst versicherungspflichtig, wenn sie vor dem Leistungsbezug zuletzt gesetzlich krankenversichert waren. Ehegatten/Lebenspartner sind also selbst versichert. Für Kinder gilt dies ab dem vollendeten 15. Lebensjahr. Wichtig Familienversicherung nur für...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2 Renten-/Unfallversicherung

Der Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist nur eine unbewertete Anrechnungszeit.[1] Diese führt dazu, dass erworbene Anwartschaften auf Erwerbsminderungsrenten erhalten bleiben. Für unter 25-jährige Leistungsbezieher ist bei Vorliegen von Arbeitslosigkeit jedoch eine bewertete Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI zu berücksich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bedarfsgemeinschaft (Bürgergeld)

Zusammenfassung Begriff Eine Bedarfsgemeinschaft ist die Zusammenfassung von Personen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften. Die Ansprüche auf Leistungen zum Lebensunterhalt werden im Ergebnis zusammen bewertet. Die Bedarfsgemeinschaft setzt mindestens eine erwerbsfähige Person voraus, die hilfebedürftig ist. Diese erwerbsfähige Person und weitere zugeordnete erwerbsf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 3 Bürgergeld

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten als Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts Bürgergeld.[1] Um zu vermeiden, dass sich nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, an das Sozialamt wenden müssen, erhalten sie für ihren Lebensunterhalt ebenfalls Bürgergeld.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld)

Zusammenfassung Begriff Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Bürgergeld, ist die Fürsorgeleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II sowie für die Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Daneben gibt es die Grundsicherung für Erwerbsgeminderte und Ältere (Sozialhilfe) nach dem SGB XII. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / Zusammenfassung

Begriff Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Bürgergeld, ist die Fürsorgeleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II sowie für die Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Daneben gibt es die Grundsicherung für Erwerbsgeminderte und Ältere (Sozialhilfe) nach dem SGB XII. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst neben den Leis...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 5 Träger

Die kommunalen Träger und die Agenturen für Arbeit arbeiten regelmäßig in einer sog. "Gemeinsamen Einrichtung" zusammen. Dabei ist die Agentur für Arbeit insbesondere die die Eingliederung sowie für das Bürgergeld zuständig – mit Ausnahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung, für die die kommunalen Träger verantwortlich sind. Außerdem sind in der Kommunalträger-Zulassun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 7.2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind das Bürgergeld an erwerbsfähige Leistungsberechtigte und das Sozialgeld an nicht erwerbsfähige Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft.[1] Beide Leistungen umfassen den pauschalierten monatlichen Regelbedarf, Mehrbedarfe in besonderen Lebenssituationen, die Kosten der Unterkunft (Kaltmiete, einschließlich Nebenkosten) sowie Heizko...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 7 Leistungen

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterscheidet allgemein zwischen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhalts.[1] Unter diesen Oberbegriffen können erbracht werden: Dienstleistungen (z. B. Information, Beratung, umfassende Unterstützung durch persönliche Ansprechpartner), Geldleistungen (z. B. Bürgergeld, Leistungen für Bildung und Teilha...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 2 Prinzip "Fördern und Fordern"

Grundprinzip bei dem Bemühen um die Eingliederung ist das "Fördern und Fordern". Dem Fördern entspricht dabei ein umfassendes System von Leistungen zur beruflichen und sozialen Eingliederung und zur Sicherung des Lebensunterhalts. Im Gegenzug fordert das Gesetz von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, dass sie aktiv alle Möglichkeiten zur Beendigung und Verringerung ihrer H...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 1 Funktion

Der in § 7 SGB II eingeführte Begriff der Bedarfsgemeinschaft hat verschiedene Funktionen innerhalb der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft bewirkt die Einbeziehung der nicht erwerbsfähigen Angehörigen in den Rechtskreis des SGB II. Damit werden Leistungsansprüche nach dem SGB II eröffnet.[1] Für einen Anspruch auf Bürgergeld für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 7.1.2 Potenzialanalyse/Kooperationsplan/Vertrauens-/Kooperationszeit

Es wird regelmäßig überprüft, ob die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die im Kooperationsplan festgehaltenen Absprachen einhält. Aufforderungen und Arbeitsangebote aus dem Kooperationsplan erfolgen verbindlich mit Rechtsfolgenbelehrung. Das Gleiche gilt, wenn ein Kooperationsplan nicht zustande kommt oder nicht fortgeschrieben werden kann. Hinweis Mindern von Geldlei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 6 Personenkreis

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt Menschen zwischen 15 und 65 Jahren und bis zu deren Erreichen der Altersgrenze (entsprechend dem Regelrenteneintrittsalter ab 65 Jahren, stufenweise angehoben bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren), die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfäh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / Zusammenfassung

Begriff Eine Bedarfsgemeinschaft ist die Zusammenfassung von Personen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften. Die Ansprüche auf Leistungen zum Lebensunterhalt werden im Ergebnis zusammen bewertet. Die Bedarfsgemeinschaft setzt mindestens eine erwerbsfähige Person voraus, die hilfebedürftig ist. Diese erwerbsfähige Person und weitere zugeordnete erwerbsfähige Personen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 1 Ziel

Kernziel dieses Leistungssystems ist es, die Leistungsberechtigten so schnell und nachhaltig wie möglich wieder in das Erwerbsleben einzugliedern und dadurch die Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zumindest zu reduzieren. Dies soll vorrangig durch eine intensive Beratungs- und Vermittlungsarbeit sowie durch ein umfassendes System beruflicher Eingliederungsleistungen erreicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 7.1 Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

7.1.1 Ansprechpartner/Fallmanager Kern der Eingliederungsleistungen des SGB II ist ein intensives Betreuungskonzept. Der zuständige Leistungsträger soll danach für jeden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einen "persönlichen Ansprechpartner" benennen.[1] Dieser Ansprechpartner soll die einzelnen Eingliederungssc...mehr

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Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 2 Bildung

2.1 Erwerbsfähiger Leistungsberechtigter Zur Bedarfsgemeinschaft gehören neben der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person der Partner der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person. Dies können sein der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, der nicht dauernd getrennt lebende gleichgeschlechtliche Lebenspartner nach dem LPartG oder der Partner in einer Einstehens- und Ve...mehr

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Grundsicherung für Arbeitsu... / 7.1.3 Eingliederungsleistungen

In den §§ 16 bis 16i SGB II sind alle Leistungen abschließend aufgezählt, die zur Eingliederung erbracht werden dürfen. Ein großer Teil der Leistungen entspricht dabei den Leistungen nach dem SGB III (Arbeitsförderung im Versicherungsbereich). Dabei ist die Vermittlung in Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse als Pflichtleistung von der Agentur für Arbeit zu erbringen;...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 4 Abgrenzung zur Haushaltsgemeinschaft

Von der Bedarfsgemeinschaft abzugrenzen ist der Begriff der Haushaltsgemeinschaft im Sinne des SGB II. Die Haushaltsgemeinschaft hat eine Funktion nur im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen. Leben Leistungsberechtigte mit Verwandten oder Verschwägerten zusammen in einer Haushaltsgemeinschaft, so wird nach dem Gesetz vermutet, dass sie von diesen Le...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 4 Bedarfsgemeinschaft

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und die im Haushalt lebende Partnerin oder der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils, Partnerinnen und Partner, die nicht dauernd g...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 2.4 Berücksichtigung von Kindern

Unverheiratete Kinder, die ihren Lebensunterhalt noch nicht alleine bestreiten können, gehören bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern oder eines Elternteils. Kinder ab vollendetem 25. Lebensjahr bilden (ggf. alleine) eine eigene Bedarfsgemeinschaft, auch wenn sie im Haushalt der Eltern wohnen. Kinder bis 24 Jahre, die aus der elterlichen Wo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 2.2 Erwerbsfähiges Kind als erwerbsfähige leistungsberechtigte Person

Die Bedarfsgemeinschaft kann auch gebildet werden, indem die nicht erwerbsfähigen Eltern in den Haushalt eines erwerbsfähigen Kindes aufgenommen werden. Das Kind muss dafür mindestens das 15. Lebensjahr vollendet haben. Dieser Bedarfsgemeinschaft gehören an: das erwerbsfähige, unverheiratete Kind unter 25 Jahren als erwerbsfähiger Leistungsberechtigter, die im Haushalt lebende...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 3 Mitglied der Bedarfsgemeinschaft trotz Ausschlusstatbestand

Personen, die einen persönlichen Ausschlusstatbestand erfüllen, bleiben trotzdem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Das trifft beispielsweise auf Auszubildende in einer förderungsfähigen Ausbildung[1] stationär Untergebrachte, Altersrentenbezieher oder Asylbewerber zu. Das führt dazu, dass die den eigenen Bedarf des Angehörigen übersteigenden Einkommen in der Bedarfsgemeinsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 2.1 Erwerbsfähiger Leistungsberechtigter

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören neben der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person der Partner der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person. Dies können sein der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, der nicht dauernd getrennt lebende gleichgeschlechtliche Lebenspartner nach dem LPartG oder der Partner in einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft (gleich- oder v...mehr