Fachbeiträge & Kommentare zu Bürgergeld

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§ 33 Bürgergeld / II. Mehrbedarfe

Rz. 46 Nach § 21 Abs. 1 SGB II umfassen Leistungen für Mehrbedarfe Bedarfe, die nicht durch den Regelbedarf (§ 20 SGB II) abgedeckt sind. Die einzelnen Mehrbedarfe (z.B. für werdende Mütter, Alleinerziehende, Behinderte) sind in § 21 Abs. 2–5 SGB II geregelt.[43] Die Summe des insgesamt gezahlten Mehrbedarfs darf die Höhe der für erwerbsfähige Leistungsberechtigte maßgebende...mehr

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§ 33 Bürgergeld / IV. Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld

Rz. 51 Mit Wirkung zum 1.1.2011 ist der Anspruch auf Gewährung eines befristeten Zuschlags ersatzlos gestrichen worden.[46] Rz. 52 § 24 SGB II nennt darüber hinaus Sachverhalte, in denen eine abweichende Leistungserbringung (z.B. durch Gewährung von Darlehen, Sonderbedarfen, Erstausstattung für Wohnung, Ausstattung für neugeborene Kinder) eröffnet wird.[47]mehr

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§ 33 Bürgergeld / IV. Wirkung der Sanktionen

Rz. 65 Der Beginn und die Dauer der Minderung sind in § 31b SGB II geregelt. Der Auszahlungsanspruch mindert sich mit Beginn des Kalendermonats, der auf das Wirksamwerden des Verwaltungsaktes folgt, der die Pflichtverletzung und den Umfang der Minderung der Leistung feststellt. Der feststellende Verwaltungsakt hat konstitutive Wirkung. Der Auszahlungsanspruch mindert sich kr...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / A. Einführung

Rz. 1 Um eine sachgerechte und dem Mandanteninteresse dienende Beratung und Vertretung in Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen bzw. im Rahmen von Kündigungs- und sonstigen Bestandsstreitigkeiten zu gewährleisten, müssen zwingend einige wichtige Vorschriften des Sozialversicherungsrechts beachtet werden. Andernfalls drohen dem Mandanten erhebliche finanzie...mehr

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FoVo 04/2024, Die Nichtberü... / 3 Der Praxistipp

Abänderung getroffener Entscheidungen Ändern sich die Voraussetzungen für die Bemessung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens, so hat das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners oder des Gläubigers nach § 850g ZPO den Pfändungsbeschluss entsprechend zu ändern. Antragsberechtigt ist auch ein Dritter, dem der Schuldner kraft Gesetzes Unterhalt zu gewähren hat. Der...mehr

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FoVo 04/2024, Die Nichtberü... / Leitsatz

1. Eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person ist bei der Bestimmung der Pfändungsfreigrenze unberücksichtigt zu lassen, wenn ihre Einkünfte 35 % über dem individuellen Regelsatz für den Bezug von Bürgergeld liegen. 2. Krankengeld ist als berücksichtigungsfähiges Einkommen im Rahmen der nach § 850c Abs. 6 ZPO zu treffenden Entscheidung anzusehen. AG Bad Liebenwerda, Beschl. ...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist in ihrer ursprünglichen Fassung durch Art. 3 Nr. 13 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) zum 1.4.2011 (vgl. Art. 14 Abs. 3 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten; Sätze 1 und 2 wurden durch Art. 1 Nr. 9 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Bu...mehr

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Jung, SGB XII § 39a Einschränkung der Leistung (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 9 des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) mit Wirkung zum 1.1.2023 aufgehoben.mehr

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Jung, SGB XII § 35b Satzung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 5 Nr. 8 des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) zum 1.1.2023 in Kraft getreten. Sie übernimmt – abgesehen von redaktionellen Anpassungen, die auf Änderungen in § 35 und die Überführung einiger Regelungsinha...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 3 Literatur

Rz. 172 Bätge, Zur Rechtmäßigkeit von kommunalen Satzungen nach den §§ 22a ff. SGB II und zum maßgeblichen Rechtsschutz, Sozialrecht aktuell 2011, 131. Becker, Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.0 – Die Neuregelungen durch das RBEG vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtslage und Rechtsprechung, ZFSH SGB 2011, 185. Berlit, Neuere Rechtsprechung zu den Kosten der Unterkunft u...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat ursprünglich in der durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3305) geänderten Fassung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) als ...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.6.4 Unzumutbarkeit nach dem Tod eines Hausgemeinschaftsmitglieds (Abs. 3 Satz 4)

Rz. 110 Ebenso wie in § 22 Abs. 1 Satz 8 SGB II wurde mit dem Bürgergeld-Gesetz zum 1.1.2023 in § 35 Abs. 3 Satz 4 ferner eine Sonderregelung für den Fall des Todes eines Mitglieds der Haushaltsgemeinschaft eingeführt. Stirbt ein Mitglied der Haushaltsgemeinschaft und waren die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung vor dessen Tod angemessen, ist die Senkung der Aufwendunge...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der zum 1.1.2023 in § 35a neu eingefügte Abs. 1 enthält Regelungen über die Anerkennung von Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur selbst bewohnten Wohnungseigentums, das nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 geschützt ist. Die Vorschrift entspricht inhaltlich vollständig § 22 Abs. 2 SGB II, der bereits zum 1.1.2011 in Kraft getreten ist, allerdings zum 1.1.2023 um Satz 3 ergä...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.3.1 Einkommensabhängige Sozialleistung

Die Gesetzesbegründung[1] benennt Befreiungsmöglichkeiten für die folgenden einkommensabhängigen Sozialleistungen: Laufende Leistungen nach dem SGB II Bei den Leistungsempfängern handelt es sich um Personen, die zwischen 15 und 67 Jahre alt, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, soweit sie sich in Deutschland aufhalten. Letztlich handelt es sich also um die Grundsicherung für...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 3 Literatur

Rz. 22 Eicher, Aspekte einer Zusammenführung von Eingliederungshilfe für junge Menschen im SGB VIII durch das KJSG Die zum 1. 1. 2023 vorgesehen Änderungen durch das geplante Bürgergeld konnten nicht berücksichtigt werden, SGb 2022, 592; Eicher, Rehabilitation im Sozialrecht, jM 2023, 192; Grünenwald, Auswirkungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes auf das Recht der Eingl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.6 Versicherungs- und Beitragspflicht des Kinderkrankengeldes

Rz. 69 Das Kinderkrankengeld unterliegt genauso wie das bei Arbeitsunfähigkeit zu zahlende Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherungspflicht zur Renten- und Arbeitslosenversicherung und führt – zumindest bei Pflichtversicherten – zu einem automatischen Erhalt der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Versicherungspflicht/Mitgliedscha...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.1 Versicherung des Elternteils mit Anspruch auf Krankengeld

Rz. 4 Damit der Elternteil wegen der Erkrankung bzw. Beaufsichtigung eines Kindes Krankengeld beanspruchen kann, muss er bei einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 4) versichert sein und im Falle der eigenen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beanspruchen können. Letztere dieser Voraussetzungen erfüllen insbesondere die bei einer Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer (Arbeiter, Ange...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 1.4 Behindertentestament

Zugriff der Staatskasse droht Eltern eines behinderten Kindes sind bestrebt, das Kind auch nach ihrem Tod gut versorgt zu wissen. Hierfür ist eine geschickte Gestaltung ihrer letztwilligen Verfügung erforderlich. Denn grundsätzlich hat der Behinderte das im Erbgang nach seinen Eltern erworbene eigene Vermögen aufgrund des Nachrangs der Sozialhilfe für seinen Unterhalt einzuse...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Führerscheinkosten, Übernah... / 4 Kostenübernahme bei Bezug von Bürgergeld

Nach dem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 30.10.2011 muss das Jobcenter Bürgergeld-Beziehern die Kosten des Führerscheins ersetzen, wenn dadurch mit großer Wahrscheinlichkeit ein Arbeitsverhältnis entsteht.[1] Im entschiedenen Fall legte der Kläger dem Gericht eine schriftliche Bestätigung des künftigen Arbeitgebers vor, wonach ein Arbeitsverhältnis be...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Ab 2005 hatte das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – Hartz IV – die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfsbedürftige im SGB II zusammengeführt. Seither wurden danach bis zum 31.12.2022 sog Arbeitslosengeld II (ALG II) und sog Sozialgeld (§ 19ff SGB II aF) für nicht erwerbsfähige Angehör...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerklassenwechsel

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 > Ehegatten und eingetragene > Lebenspartner können grundsätzlich einmal im Kalenderjahr die für sie gebildete Steuerklassenkombination wechseln (§ 39 Abs 6 Satz 3 EStG). Der auf amtlichem Vordruck oder im entsprechenden elektronischen Verfahren (zB via "Mein ELSTER" oder mit einem Übermittlungsprogramm eines privaten Anbieters) zu stellende ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.2.1 Höchstens 80 % mit Übergangsregelung (Satz 1)

Rz. 12 Anrechnungszeiten wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit (§ 58 Abs. 1 Nr. 1 und 3, §§ 252, 252a) erhalten höchstens 80 % des günstigeren Durchschnittswertes aus der Grund- oder Vergleichsbewertung (= begrenzte Gesamtleistungsbewertung, früher in § 74, seit 1997 aus systematischen Gründen in § 263 Abs. 2a Satz 1 geregelt; vgl. auch GRA der DRV zu § 263 SGB VI, Stand: 9.5...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.2.3 Neufassung Satz 3 ab 1.1.2023

Rz. 19a Durch das Bürgergeld-Gesetz v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) wurde Satz 3 mit Wirkung zum 1.1.2023 neu gefasst. Danach werden Kalendermonate, die nur deshalb Anrechnungszeiten sind, weil Arbeitslosigkeit nach dem 30.6.1978 vorgelegen hat, für die vor dem 1.1.2023 Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II nicht oder Arbeitslosengeld II nur darlehensw...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.2.4 Neuregelung Satz 4 ab 1.1.2023

Rz. 19c Durch das Bürgergeld-Gesetz v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) wurde ein neuer Satz 4 mit Wirkung zum 1.1.2023 in Abs. 2a eingefügt. Danach werden auch die Kalendermonate, die nur deshalb Anrechnungszeiten sind, weil Arbeitslosengeld II bis zum 31. Dezember 2022 bezogen worden ist, nicht bewertet. Rz. 19d Die Neuregelung war ebenfalls notwendig geworden, weil das Regime ...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mehrfach geändert worden, ab 2002 wie folgt: ab 1.1.2002 durch das AVmEG vom 21.3.2001 (BGBl. I S. 403): Abs. 1a ist gestrichen worden (vgl. Rz. 2). Aus Vereinfachungsgründen wurde auf die bisherige Sonderregelung zur Glaubhaftmachung bei Zeiten einer beruflichen Ausbildung verzichtet (BT-Drs. 14/4595 S. 137); ab 1.1.2005...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zur Gesamtleistungsbewertung nach §§ 71 bis 74 und korrespondiert mit § 263a. Vorgängervorschriften existierten nur zu Abs. 4 bezogen auf das frühere Bundesgebiet in Art. 2 § 14 Abs. 2 AnVNG bzw. in Art. 2 § 14 Abs. 2 ArVNG. Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1, der kaum noch praktische Bedeutung hat, werden Berücksichtigungszeiten wegen K...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1 Zumutbarkeit bei Arbeitslosengeld/Bürgergeld

Der Zumutbarkeitsbegriff der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld nach dem SGB III und der nach dem SGB II für den Anspruch auf Bürgergeld sind nicht identisch. Sie haben unterschiedliche Strukturen und es sind andere Maßstäbe anzuwenden. Bei der Grundsicherungsleistung gehört die Zumutbarkeit (anders als beim Arbeitslosengeld) strukturell nicht zu den zu prüfenden Vorausse...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von Bürgergeld

Zusammenfassung Begriff Unter dem Begriff "zumutbar" werden Maßstäbe definiert, unter denen die Aufnahme einer Beschäftigung zur Beseitigung der Hilfebedürftigkeit abverlangt werden kann. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Zumutbarkeit von Beschäftigungen ist in § 10 SGB II aufgelistet. 1 Zumutbarkeit bei Arbeitslosengeld/Bürgergeld Der Zumutbarkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.8 Pflege von Angehörigen

Beim Bürgergeld schließt die Pflege pflegebedürftiger Angehöriger den Anspruch nicht aus. Die Betreuungspflicht muss lediglich beim Angebot von Beschäftigungen und Maßnahmen berücksichtigt werden. Wurde also ein Antrag auf Arbeitslosengeld wegen fehlender Arbeitslosigkeit aufgrund der Pflege von Angehörigen abgelehnt, so kann durchaus Bürgergeld als Grundsicherungsleistung z...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.7 Befristete Beschäftigung

Dass Beschäftigungen befristet sind, ist kein Ablehnungsgrund, solange keine bedarfssichernde unbefristete Beschäftigung zur Verfügung steht. Die Argumentation, dass durch befristete Beschäftigungen im Berufsbild eines Arbeitnehmers dessen Einstellung in Dauerbeschäftigungen beeinträchtigt würde, weil Arbeitgeber hier Vorbehalte hätten, ist nicht anerkannt.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 2 Maximen/Maßstäbe

Bei der Anwendung von Maximen und Maßstäben werden häufig Fehler gemacht, weil Argumente, die nur aus dem Wesen der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld heraus existieren, auf die fürsorgerechtlichen Grundsicherungsleistungen (Bürgergeld) übertragen werden. 2.1 Pendelzeit Nur bei gewissen Mindeststandards liegt Deckungsgleichheit bei den beiden Leistungen vor. In beiden Bere...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.3 Entgelthöhe

Eine Beschäftigung zu untertariflichen Bedingungen ist für tarifgebundene Arbeitnehmer im Bereich des SGB III nicht zumutbar. Bei Beziehern von Bürgergeld gilt jedoch eine Beschäftigung auch mit einem Entgelt von 70 % des Tariflohns oder eines ortsüblichen Entgelts als zumutbar. Denn bis zu dieser Grenze gelten Entgelte noch nicht als sittenwidrig. Seit dem Mindestlohngesetz ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.9 Arbeitsgelegenheiten

Dieses Instrument gibt es nur im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 16d SGB II. Es handelt sich dabei um eine Form der Beschäftigung außerhalb eines Arbeitsverhältnisses.[1] Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden dabei weitergezahlt und die als sog. Mehraufwandsentschädigung zusätzlich gezahlten Beträge werden nicht beim Bürgergeld als ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 2.2 Subsidiaritätsprinzip

Das beim Arbeitslosengeld nach dem SGB III geltende Versicherungsprinzip kann bei der Grundsicherungsleistung nicht angewendet werden, weil Beiträge für das Bürgergeld vorher nicht entrichtet wurden. Beispielsweise werden keine Besitzstände auf ein zuvor erzieltes höheres Entgelt für den Anspruch auf Bürgergeld erworben. Damit ist der Einwand, man habe vorher mehr verdient, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.2 Kinderbetreuung

Deshalb muss beim Angebot einer Beschäftigung geprüft werden, ob diese angesichts der Betreuungspflichten zumutbar ist. Nach der Formulierung in § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II ist im Regelfall eine Beschäftigung nicht zumutbar, wenn ein bis 3-jähriges Kind zu betreuen ist. Dies können eigene oder Kinder des Partners sein. Zu den Kindern zählen auch Adoptivkinder, Pflege- oder Enkel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.4 Nicht bedarfsdeckende Beschäftigung

Eine nicht bedarfsdeckende Beschäftigung ist eine solche, durch die Hilfebedürftigkeit nicht beseitigt wird, weil das erzielte Einkommen niedriger ist als der im SGB II definierte Bedarf (Regelbedarf, Kosten der Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe). Mit § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II ist klargestellt, dass (nur) für den Bereich des Bürgergeldes eine Beschäftigung, die nicht bedarf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.6 Ausbildung/Qualifikation

Eine Beschäftigung ist nicht unzumutbar, weil sie geringer wertig ist als die, für die eine Ausbildung absolviert wurde oder die bisher ausgeübt wurde.[1] Auch dürfen die Arbeitsbedingungen im Detail ungünstiger sein als bei der bisher ausgeübten Beschäftigung.[2] Praxis-Beispiel Geringer wertige Beschäftigung muss akzeptiert werden Ein Arbeitgeber sucht einen Einzelhandelskau...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.1 Wichtiger Grund

Erst bei der Ablehnung einer vom Jobcenter angebotenen Beschäftigung, der Beendigung einer Beschäftigung usw., ist unter dem Rechtsbegriff des wichtigen Grundes zu prüfen, ob der leistungsberechtigten Person die Beschäftigung möglicherweise nicht zumutbar war oder ein anderer wichtiger Grund für die Ablehnung oder Beendigung der Arbeit vorlag. Das Ergebnis dieser Prüfung kan...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.5 Pendelzeit

Für den Bereich des Arbeitslosengeldes regelt das Gesetz die im Regelfall zumutbaren Pendelzeiten (Zeit für den Weg von der Wohnung zur Arbeit und zurück) in § 121 Abs. 4 SGB III. Für eine Vollzeitbeschäftigung sind das 2,5 Stunden (hin und zurück) täglich, für eine Beschäftigung von bis 6 Stunden Arbeitszeit sind das 2 Stunden. Im Regelfall heißt das, dass weiter hinzutrete...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 2.1 Pendelzeit

Nur bei gewissen Mindeststandards liegt Deckungsgleichheit bei den beiden Leistungen vor. In beiden Bereichen dürfen z. B. die abverlangten Beschäftigungen nicht rechtswidrig oder sittenwidrig sein. Bei anderen Fragen ergibt sich eine natürliche Annäherung. Die täglich zumutbare Pendelzeit zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (etwa 2,5 Stunden für eine Vollzeitbeschäftigung) kö...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / Zusammenfassung

Begriff Unter dem Begriff "zumutbar" werden Maßstäbe definiert, unter denen die Aufnahme einer Beschäftigung zur Beseitigung der Hilfebedürftigkeit abverlangt werden kann. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Zumutbarkeit von Beschäftigungen ist in § 10 SGB II aufgelistet.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Herausforderungen für die Immobilienwirtschaft 2024

Überblick Das Immobilienjahr 2024 wird analog den Vorjahren wieder geprägt von vielen Änderungen, die zum Teil noch aus 2023 resultieren. Die Immobilienwirtschaft wird alljährlich mit zahlreichen Regularien zusätzlich belastet, die das Wohnen und Bauen unmittelbar oder mittelbar signifikant verteuern. Im Folgenden eine weitestgehend chronologische Übersicht über die bekannte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.1 Leistungsminderungen nach dem Recht des Bürgergeldes

Rz. 21 Durch die Einführung eines Bürgergeldes soll es den Jobcentern grundsätzlich ermöglicht werden, die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten noch stärker zu ermutigen und ihre Potenziale weiter in den Mittelpunkt zu stellen. Durch das 12. SGB II-ÄndG wurde der Eingliederungsprozess letztlich als Grundlage für Vorschriften über Leistungsminderungen als wesentlicher Bestandt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei handelt es sich stets um Pflichtverletzungen des Betroffenen, die darin bestehen, dass die Bemühungen darum, die eigene Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und die mit dem...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift setzt den Rahmen und die Parameter für die Erbringung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Damit wird das Prinzip der Subsidiarität durch die Festlegung von Grundsätzen für die Leistungserbringung manifestiert. Durch redaktionelle Änderung der Vorschrift zum 1.4.2011 werden die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen seither ausschließlich als erwerbsfähi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.7.1 Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit

Rz. 75 Abs. 2 regelt weitere Sachverhalte sozialwidrigen Verhaltens, denen der Gesetzgeber das gleiche Gewicht beimisst wie den in Abs. 1 genannten Pflichtverletzungen. Dementsprechend sollen auch Rechtsfolgen im gleichen Umfang eintreten (Leistungskürzung von 10 % der maßgebenden Leistung für den Regelbedarf bei der ersten Pflichtverletzung nach Maßgabe des § 20). Für wiede...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.1 Individualität und Ermessen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Leistungsgrundsätze des § 3 prägen die Erforderlichkeit, Vorrangigkeit bestimmter Leistungen im Einzelfall und Unverzüglichkeit; daneben spielen die Nachrangigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Hilfe eine wesentliche Rolle. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit enthält Abschnitt 1 des Dritten Kapitels (§§ 14ff.). § 3 enthält Vorgaben zur Beurtei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.3 Rechtsfolgenbelehrung

Rz. 24 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 2 setzen voraus, dass der erwerbsfähige Leistungsberechtigte über die Rechtsfolgen, die sich aus einem sozialwidrigen Verhalten nach diesen Regelungen ergeben können, belehrt worden ist. In der vorgeschalteten Rechtsfolgenbelehrung liegt ein erzieherisches oder helfendes Element, das in die Verhältnismäßigkeitsbetrachtung der Minderungsvor...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 85 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt übergangsweise, dass das Wohngeld als vorrangige Leistung nach § 12a Satz 1 vorübergehend nicht in Anspruch genommen werden muss. Das gilt für Leistungsberechtigte nach dem SGB II mit einem laufenden Bewilligungsabschnitt nach § 41 am Tag vor dem Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes am 1.1.2023, also am 31.12.2022, und für Leistungsberechtig...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 11 Beratung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) mit Wirkung zum 1.1.2005 in Kraft getreten; sie trat damals an die Stelle des bisherigen § 17 Abs. 1 BSHG; welcher bis dahin die Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Sozialhilfeträgers geregelt hat. Die Vorschrif...mehr