Fachbeiträge & Kommentare zu Bremen

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Voraussetzunge... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung lässt einen, zumindest mich, teilweise ratlos, um nicht zu sagen fassungslos, zurück (vgl. dazu nachfolgend 3.). Im Einzelnen: 1. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Zunächst: Es befremdet mich schon, wenn ich lese, dass die Staatsanwaltschaft offenbar Zeit hatte, gegen die Erstreckungsentscheidung des AG Beschwerde einzulegen. Ich kann mich nicht erinnern, b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Blankettnorm und Erfordernis einer Rückverweisung

Rz. 5 [Autor/Stand] § 382 AO ist insoweit ein Blankettgesetz (s. zum Begriff § 370 Rz. 22 f.; § 377 Rz. 18; § 381 Rz. 5), als sich das für die Verhängung eines Bußgelds erhebliche Verhalten nicht aus der Vorschrift selbst, sondern aus den den Bußgeldtatbestand ausfüllenden nationalen und unionsweiten Zollvorschriften sowie aus den aufgrund § 382 Abs. 4 AO erlassenen Rechtsve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. 1. Als Eigentümer des im Grundbuch des AG Weißenburg von zu Band … , Blatt … , geführten Grundbesitzes (Flurstücke Nr. … und …) ist der am … 2022 verstorbene Ehemann der Antragstellerin, Herr … , geboren am … , eingetragen. Dieser hatte der Antragstellerin am 13.2.1990 Generalvollmacht erteilt, die durch das Ableben des Vollmachtgebers nicht erlöschen sollte (transmortale ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Eigentum des Täters oder Teilnehmers

Rz. 61 [Autor/Stand] Grundsätzlich ist die Einziehung nur zulässig, wenn die Sachen im Zeitpunkt der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer des Steuervergehens gehören oder zustehen (§ 74 Abs. 3 Satz 1 StGB, s. Rz. 34).[2] Auch aus der Verweisung des § 375 Abs. 2 Satz 2 AO auf § 74a StGB, der in Ausnahmefällen eine Dritteinziehung gestattet, ergibt sich, dass § 375 Abs. 2 AO...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2024, Nebengüterrecht... / II. Materielles Nebengüterrecht

Ehebezogene Zuwendung Eine Entscheidung des AG Hamburg[35] befasst sich mit der (neben)güterrechtlichen Behandlungen von Zuwendungen (hier: Geld) des einen an den anderen Ehegatten vor der Eheschließung. Diese sind nicht nach BGB privilegiert[36] und als Endvermögen, soweit dann noch vorhanden, über den Zugewinnausgleich zu teilen. So war es aber nicht. Der spätere Ehemann üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Darlegungslast – Substa... / d) Ehelichkeitsanfechtung

Rz. 73 BGH NJW 1998, 2976:[193] Zitat Für eine Ehelichkeitsanfechtungsklage des Ehemannes reicht das Vorbringen, der Kläger sei nicht der Vater des beklagten Kindes, seine Vaterschaft könne durch Sachverständigengutachten ausgeschlossen werden, nicht aus. Vielmehr muss der Kläger Umstände vortragen, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, Zweifel an der Ehelichkeit zu we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 4. Privatgutachten

Rz. 193 Ein Privatgutachten ist lediglich (qualifizierter substantiierter) Parteivortrag.[451] BGH NJW 2016, 2328, 2333: Zitat Ein Gericht darf ein Privatgutachten zwar verwerten, hierbei aber nicht außer Acht lassen, dass es sich nicht um ein Beweismittel i.S.d. §§ 355 ff. ZPO, sondern um (qualifizierten) substanziierten Parteivortrag handelt. Eine eigene Beweisaufnahme des Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 3. Zugang von Willenserklärungen

Rz. 87 Geht es um den Zugang empfangsbedürftiger Willenserklärungen (wie z.B. einer Kündigung) ist nicht auf die Person des Erklärenden, sondern allein auf den Zugang beim Empfänger abzustellen.[188] Nach der herrschenden (allerdings nicht unumstrittenen) Meinung kann von der ordnungsmäßigen Absendung eines einfachen Briefs oder eines Telefaxes nicht auf den Zugang geschloss...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 61 Persönlic... / 2.3 Persönliche Vorsprache und Grenzen der Mitwirkung

Rz. 11 Gegenstand persönlichen Erscheinens sind notwendige Maßnahmen für die Entscheidung über die Leistung. Zu Untersuchungsmaßnahmen vgl. § 62. Hauptanwendungsfall ist die im Gesetz ausdrücklich genannte mündliche Erörterung des Antrages. Damit wird nicht ausgeschlossen, dass eine persönliche Vorsprache zur mündlichen Erörterung auch notwendig sein kann, wenn die Leistung ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 342 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 § 342 setzt voraus, dass ein in Beschäftigung stehender Arbeitnehmer während dieser Beschäftigung versicherungspflichtig zur Arbeitsförderung ist. Dies richtet sich nach dem Zweiten Kapitel (§§ 24 ff.). Beitragspflichtig ist nur Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen, insbesondere abhängigen Beschäftigung. Rz. 3 Beiträge werden nur von versicherungspflichtige...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.6 Kindererziehungszeiten (Abs. 2a)

Rz. 23 Abs. 2a ordnet Versicherungspflicht für Zeiten der Erziehung von Kindern in den ersten 3 Lebensjahren an. Das 3. Lebensjahr wird mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag des Kindes vollendet. Eine erweiternde Auslegung des Abs. 2a für Zeiten über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus ist nicht möglich (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.8.2016, L 1 AL 61/14). Der Gesetzge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.5 Erstattung nachgezahlter Beiträge

Rz. 19 Die in § 207 Abs. 3 (i. d. F. des AVmEG v. 31.3.2001, BGBl. I S. 403) enthaltene spezielle Beitragserstattungsregelung steht in engem Zusammenhang mit § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, nach dem der Umfang der anzurechnenden Anrechnungszeiten für Zeiten einer schulischen Ausbildung mit Wirkung zum 1.1.2002 von max. 3 Jahre auf max. 8 Jahre [1] nach Vollendung des 17. Lebensjahr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.5 Sozialleistungen und vergleichbares Einkommen (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 unterwirft Bezieher von bestimmten Sozialleistungen bzw. Krankentagegeld unter denselben Voraussetzungen der Versicherungspflicht wie bei der Arbeitsförderung. Bei den Sozialleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 handelt es sich um Leistungen, die regelmäßig im Rahmen der spezialgesetzlichen Bestimmungen während einer Zeit erbracht werden, die zur Wiedererlangung der Ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Grunderwerbsteuer / F. Steuerberechnung und Steuerschuldnerschaft

Rz. 111 Nach § 11 Abs. 1 GrEStG beträgt der Steuersatz 3,5 vom Hundert. Allerdings haben die Länder nach Art. 105 Abs. 2a S. 2 GG die Befugnis zur Bestimmung des im jeweiligen Land anzuwendenden Steuersatzes, von der die Länder in weitem Umfang Gebrauch gemacht haben. Die ländereigenen Regelungen beschränken sich dabei aber jeweils auf solche steuerbaren Rechtsvorgänge, die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leasingunternehmen / 5 Bemessungsgrundlage und Besteuerung

Ist die Übergabe des Leasing-Gegenstands eine Lieferung, wird das Entgelt nach der Summe sämtlicher Leasingraten bis zum Ablauf der voraussichtlichen Nutzungsdauer bemessen.[1] Dazu gehören auch: der für den Fall einer Kaufoption vereinbarte Kaufpreis oder im Fall einer Mietverlängerungsoption die vereinbarten Verlängerungsraten. Wichtig Aufteilung der Leasingraten unzulässig Ei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.3 Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 124 Unter § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG fallen nur die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte . Damit ist grundsätzlich der arbeitstägliche Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte und zurück gemeint, die der Stpfl. entweder arbeitstäglich durchführt oder doch durchführen könnte.[1] Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte liegen daher nur vor, wenn di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.4 Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

Rz. 188 Die Begründung der doppelten Haushaltsführung muss beruflich, sie darf nicht privat veranlasst sein, d. h. das auslösende Moment ist in der beruflichen Sphäre des Stpfl. zu finden. Dagegen ist es ohne Bedeutung, ob die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung beruflich oder privat veranlasst ist (Rz. 201; a. A. Lange, DStZ 1995, 682, der aus der Streichung der aus...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.5 Sonstige Kosten

Rz. 220 Die Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG und der (allg.) in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG geregelten Entfernungspauschale stehen dem Werbungskostenabzug ab Vz 2014 jedoch entgegen (Rz. 208).[1] Unter die sonstigen Kosten fallen zudem Telefonkosten.[2] Allerdings schränkt die Rspr. den Umfang der Telefongespräche ein. Danach soll das Telefongespräch die ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.3 Nachträgliche Werbungskosten

Rz. 32 Aufwendungen sind als nachträgliche Werbungskosten abzusetzen, wenn sie durch die aufgegebene Berufstätigkeit veranlasst sind (zu nachträglichen Betriebsausgaben vgl. § 4 EStG Rz. 596). In Betracht als nachträgliche Werbungskosten kommen etwa Kosten der Abwicklung eines Vertragsverhältnisses, das zu stpfl. Einkünften geführt hat, Schadensersatzleistungen, Kosten eines ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.4 Persönliche und finanzielle Mitwirkung des Steuerpflichtigen

Rz. 173 Schließlich muss sich der Stpfl. an dem hauswirtschaftlichen Leben in dieser Wohnung sowohl durch persönliche Mitwirkung als auch durch finanzielle Beteiligung maßgeblich beteiligen. Der Stpfl. muss in Bezug auf die Wohnung einen über den reinen Besitz hinausgehenden, auch auf das Leben in der Wohnung, umfassenden Einfluss ausüben.[1] Das Maß der erforderlichen persön...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.9.3 Typische Berufskleidung

Rz. 226 Zu Aufwendungen für Anschaffung und Instandhaltung von Kleidung, die zur privaten Lebensführung gehören, vgl. § 12 EStG Rz. 17, 80 "Kleidung". Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG können Kleidungskosten jedoch zu den Werbungskosten gehören, soweit es sich bei der Kleidung um "typische Berufskleidung" handelt. Die Regelung für "typische Berufskleidung" ist insoweit konstitut...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.5 Kausaler Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften

Rz. 52 Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung usw. von Einnahmen. Sie müssen daher in einer kausalen Beziehung zu den (stpfl.) Einnahmen und zu einer Einkunftsquelle stehen. Das ergibt sich auch schon aus der systematischen Stellung der Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte. Das bedeutet, dass Werbungskosten nur Aufwendungen sein kö...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rauchwarnmelder (Miete) / 7.2 Wer sicherungspflichtig ist

Manche Bundesländer haben in ihren Landesbauordnungen geregelt, dass die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder dem Besitzer obliegt, es sei denn, der Eigentümer hat diese Pflicht übernommen. Praxis-Beispiel Betriebsbereitschaft durch Besitzer Dies gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (seit 1.1.2017), Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfale...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rauchwarnmelder (Miete) / 14 Bauordnungsrechtliche Regelungen der Bundesländer

Die entsprechenden Vorschriften einschließlich des Umfangs der Einbau-/Nachrüstpflicht sowie die einzuhaltenden Fristen für Rauchwarnmelder finden sich in den einzelnen Bauordnungen der Länder.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rauchwarnmelder (Miete) / 8.1 Haftung nach den öffentlich-rechtlichen Feuerwehrgesetzen

Wer für die Kosten des Feuerwehreinsatzes bei einem Fehlalarm herangezogen werden kann, ist in den einzelnen Landesfeuerwehrgesetzen (FwG) bzw. -verordnungen, in manchen Bundesländern auch im Brandschutzgesetz (BrSchG) geregelt. Grundsätzlich erfolgt der Einsatz der Feuerwehr unentgeltlich. Die Landesgesetze regeln aber Ausnahmen, wobei speziell auch Regelungen für das Auslös...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ländergesetze zum Bildungsu... / 4 Bremen

4.1 Rechtsgrundlage Rz. 21 Bremisches Bildungszeitgesetz (BremBZG) vom 18.12.1974[1], zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndG vom 26.9.2017[2] Verordnung über die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz v. 17.10.2017[3] 4.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis Rz. 22 Das BremBZG gilt nach § 2 BremBZG für Arbeitnehmer, die zu ihrer Berufsausbildung ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 22 Das BremBZG gilt nach § 2 BremBZG für Arbeitnehmer, die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten, sonstige Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, Menschen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder für diese Einrichtungen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.1.3 Weitere Pflichtverletzungen

Rz. 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 regelt die Rechtsfolgen bei weiteren Pflichtverletzungen nach § 31. Seit dem 28.3.2024 regelt auch Abs. 7 Rechtsfolgen, allerdings nur in Fällen willentlich nicht aufgenommener, tatsächlich und unmittelbar möglicher Arbeit als weitere Pflichtverletzung (vgl. Abs. 7 Satz 1). Auf diese spezielle Leistungsminderung wird in einem gesonderten Abschnitt ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.5 Dauer (§ 3 BremBZG)

Rz. 25 Bei einer 5-Tage-Woche besteht ein Anspruch auf 10 Arbeitstage Bildungszeit innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Bei einer anderen Verteilung der Arbeitszeit als auf 5 Tage in der Woche erhöht oder verringert sich der jeweilige Anspruch entsprechend.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.3 Wartezeit (§ 6 BremBZG)

Rz. 23 Arbeitnehmer erwerben den Freistellungsanspruch erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.4 Anerkannte Themen der Weiterbildung

Rz. 24 Nach § 1 Abs. 1 BremBZG kann Bildungsurlaub für die politische, berufliche und allgemeine Weiterbildung beansprucht werden.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.6 Übertragbarkeit (§ 7 Abs. 4 BremBZG)

Rz. 26 Die Bildungszeit ist während des laufenden 2-Jahres-Zeitraums zu gewähren. Sie kann nicht übertragen werden.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.1 Rechtsgrundlage

Rz. 21 Bremisches Bildungszeitgesetz (BremBZG) vom 18.12.1974[1], zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndG vom 26.9.2017[2] Verordnung über die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz v. 17.10.2017[3]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.9 Sonstiges

Rz. 29 Nach § 9 BremBZG gelten die Vorschriften des BUrlG für die Berechnung des fortzuzahlenden Entgeltes entsprechend. Die Arbeitnehmer müssen nach § 9 Abs. 2 BremBZG denjenigen Betrag an den Arbeitgeber abführen, den sie wegen ihrer Teilnahme an der Bildungsveranstaltung von dem Träger der Bildungseinrichtung oder von anderer Seite als Beihilfe oder Zuschuss aufgrund ande...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.5.1 Dauer der Leistungsminderung

Rz. 25 Abs. 2 Satz 1 übernimmt seit dem 1.1.2023 nicht die Dauer der Leistungsminderung aus dem früheren Abs. 1 Satz 3. Sie beträgt nach der gestaffelten Neuregelung 1 bis 3 Monate, also nicht mehr in jedem Fall gleich lang und auch nicht mehr starr, sondern mit einer Verkürzungsmöglichkeit bei 2 oder 3 Monaten nach Abs. 2 Satz 2. Zusätzlich regelt Abs. 3 die Dauer der Leist...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.4.1 Meldeaufforderung/Meldezweck

Rz. 16a Meldeaufforderungen i. S. v. § 32 ergehen als Verwaltungsakt nach § 59 i. V. m. § 309 SGB III. Insbesondere muss die Aufforderung zur Meldung von einem Meldezweck getragen werden. Meldezwecke sind insbesondere die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit, die Vorbereitung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit oder von Entscheidungen im Leistungsverfahren sowie die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 71... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 6 W. Schmidt, Rückforderung überzahlter Sozialleistungen bei Abtretung und Pfändung, RVaktuell 2005, 461. ders., Die Zwangsvollstreckung in Leistungen der Alterssicherung, RVaktuell 2010, 179. Diepenbrock, Das Bestimmtheitsgebot bei der Pfändung künftiger Rentenansprüche, NZS 2004, 585. Rz. 7 Der Sozialleistungsträger kann einen Abtretungsgläubiger nur dann gestützt auf § 5...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.5 Rechtsfolgen

Rz. 31 § 32 kennt nur eine Stufe für eine Leistungsminderung. Ist der Tatbestand des § 32 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, wird das Bürgergeld für die Dauer von grundsätzlich 1 Monat um 10 % des maßgebenden Regelbedarfs gemindert. Bei einem Eckregelsatz von 502,00 EUR mtl. für einen Alleinstehenden in Regelbedarfsstufe 1 beläuft sich die Minderung auf 50,20 EUR mtl. (2023). Damit wird...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.8 Verfahren (§ 7 BremBZG)

Rz. 28 Der Arbeitnehmer muss die Inanspruchnahme und den Zeitpunkt des Bildungsurlaubs dem Arbeitgeber i. d. R. 4 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme mitteilen. Lehrer, Sozialpädagogen im schulischen Bereich und sonstige Lehrkräfte sowie Professoren und andere an Hochschulen hauptberuflich selbstständig Lehrende können die Bildungszeit nur während der unterrichtsfreien bz...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.7 Anrechnung (§ 3 Abs. 3, § 5 BremBZG)

Rz. 27 Ein Anspruch auf Gewährung von Bildungszeit gegen einen späteren Arbeitgeber besteht nicht, soweit die Arbeitnehmer für den laufenden 2-Jahres-Zeitraum bereits von einem früheren Arbeitgeber Bildungszeit erhalten haben. Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Gesetzen, tarifvertraglichen Vereinbarungen, betrieblichen Vereinbarungen und...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.1 Beratungsanspruch

Rz. 3 Der Anspruch auf Beratung nach § 14 stellt ein subjektives öffentliches Recht dar, das von jedem in Bezug auf seine Rechte und Pflichten in Anspruch genommen werden kann, der jetzt oder zukünftig Gestaltungsrechte im Rahmen der Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch ausüben möchte. Der Anspruch richtet sich gegen alle Leistungsträger (vgl. §§ 12, 18 bis 29). Di...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.3 Beratungsinhalte

Rz. 12 Inhalt der Beratung können zunächst unabhängig von der Form z. B. sein Hinweise auf Rechtsquellen, Hinweise auf Informationsquellen, mögliche elektronische Kommunikation, Darlegung und Erläuterung des rechtlich relevanten Sachverhaltes, Hinweise auf rechtlich irrelevante Sachverhaltsbestandteile, Abgleich der Leistungsvoraussetzungen mit dem dargelegten Sachverhalt, Aufzei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.4.2.1 Rechtsfolgenbelehrung

Rz. 17 Die Meldeaufforderung ist mit einer schriftlichen Rechtsfolgenbelehrung zu verbinden, wenn Rechtsfolgen nicht auszuschließen sind wie während der Vertrauenszeit bei erster Meldeaufforderung. Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte über die Rechtsfolgen, die sich aus einem sozialwidrigen Verhalten nach diesen Regelungen ergeben können, belehrt worden ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1 Monatsbetrag der Rente – Faktoren der Rentenformel im Überblick

Rz. 8 Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich gemäß § 63 Abs. 6, § 64 Nr. 1 bis 3, wenn die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen EP, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden (vgl. zur Berechnung stellv.: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 22.3.2023, L 3 R 62/22; LSG Baden-Wü...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.4.2.2 Wichtiger Grund

Rz. 21b Der wichtige Grund bezieht sich auf die Ursache für das Meldeversäumnis, also auf den Tatbestand. Dagegen spielt die Rechtsfolge der Leistungsminderung keine Rolle, die Folgen der Leistungsminderung sind erst zu prüfen, wenn darüber zu befinden ist, ob eine außergewöhnliche Härte der Feststellung einer Leistungsminderung entgegensteht. Rz. 21c Eine Leistungsminderung ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.1 Gesetzliche Leistungen Dritter

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht den Vorrang von Leistungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung außerhalb des SGB II. Der Vorrang ist umfassend. Er beschränkt sich nicht auf gleichartige oder ähnliche Leistungen. Rz. 4 Auf Rechtsvorschriften beruhen Leistungen, die in einem Gesetz, einer Verordnung oder in einer autonomen Satzung festgelegt sind. Es kommt nicht darauf an, ob es sich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.15 Freiwillige Aufgaben einer KV/KZV (Abs. 6)

Rz. 107 Neben diesen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben können die KVen/KBV mit Zustimmung der Aufsichtsbehörden weitere ärztliche Versorgungsaufgaben insbesondere für andere Sozialversicherungsträger übernehmen. In Betracht kommen insbesondere Verträge mit den Rentenversicherungsträgern und den Berufsgenossenschaften, aber auch mit anderen Institutionen, wie Trägern der Sozia...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die bis 31.3.2011 in einem Paragraphen zusammengefassten Regelungen über Leistungsminderungen wurden wie folgt neu strukturiert: Regelung der Tatbestände von Pflichtverletzungen (§ 31), Regelung der Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen (§ 31a), Regelung zu Beginn und Dauer der Verminderung des Bürgergeldes (§ 31b), Regelung zu Meldeversäumnissen (§ 32). Die §§ 31a und 31b w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
R / 27 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Bremen [Rdn 3274]

Rdn 3275 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
D / 4 Drogenfahrt, Urteil, tatsächliche Feststellungen [Rdn 764]

mehr