Fachbeiträge & Kommentare zu Bremen

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.6.2 Verschuldensgesichtspunkte

Rz. 398 Droht Wohnungslosigkeit einzutreten, gibt der Gesetzgeber der Grundsicherungsstelle vor, dass Leistungen erbracht werden sollen, also nur in atypischen Fällen die Übernahme von Schulden verweigert werden kann. Das wird nur in Missbrauchsfällen der Fall sein können. Ein solches Verhalten liegt vor, wenn der Leistungsberechtigte im Vertrauen auf die darlehensweise Über...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.6 Rechtfertigung der Übernahme von Schulden

Rz. 396 Die Rechtfertigung zur Übernahme von Schulden ergibt sich abstrakt aus der Rettung der Unterkunft für den Leistungsberechtigten. Die Rechtfertigung muss als Tatbestandsmerkmal erfüllt sein, bevor das Jobcenter über die Erbringung von Leistungen nach Abs. 8 entscheidet. Bei der Rechtfertigung handelt es sich um einen gerichtlich voll überprüfbaren unbestimmten Rechtsb...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.3 Temporäre Bedarfsgemeinschaften

Rz. 85 Lebt ein Kind abwechselnd bei Vater und Mutter, denen das Sorgerecht je zur Hälfte eingeräumt wurde, kann in beiden Wohnungen jeweils der volle Unterkunftsbedarf berücksichtigt werden, also ein Kinderzimmer in beiden Wohnungen, wenn sich das Kind in etwa gleichgewichtig bei beiden Elternteilen aufhält. Dann kann eine Hauptverantwortung nur eines Elternteils nicht fest...mehr

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Jung, AsylbLG § 3a Bedarfss... / 2.1.1. Differenzierung nach Bedarfsstufen

Rz. 4 Abs. 1 regelt die Bedarfsstufen für den monatlichen notwendigen persönlichen Bedarf, soweit dieser vollständig durch Geldleistungen gedeckt wird. Der Begriff des notwendigen persönlichen Bedarfs wird in § 3 Abs. 1 Satz 2 legaldefiniert (vgl. § 3 Rz. 15). Es handelt sich um die Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens. Gemeint ist damit insbe...mehr

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Jung, AsylbLG § 3a Bedarfss... / 2.1.3 Regelbedarfsstufe 2

Rz. 14 Gemäß Abs. 1 Nr. 2a werden Ehegatten oder Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft mit einem Partner zusammenlebende erwachsene Leistungsberechtigte der Regelbedarfsstufe 2 zugeordnet. Mit dem niedrigeren Bedarfssatz sollen Einspareffekte durch gemeinsame Haushaltsführung berücksichtigt werden (Grube/Wahrendorf/Flint/Leopold, ...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.6 Verkehrswert (Abs. 5)

Rz. 132 Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen (Abs. 5, § 8 Bürgergeld–V). Steuerrechtliche Vorschriften bleiben unberücksichtigt. Damit ist gewährleistet, dass der Vermögenswert nicht durch Abschreibung abgesenkt werden kann. Der Verkehrswert eines Vermögens ist der bei Veräußerung auf dem freien Markt erzielbare Erlös für den Vermögensgegenstand. Maßgebend...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.1 Leistungen für Unterkunft und Heizung

Rz. 33 Die Erbringung von Leistungen für Bedarfe nach § 22 fällt in die originäre Zuständigkeit der kreisfreien Städte und der Landkreise (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), auch wenn sie nicht als alleinige Träger der Grundsicherung nach § 6a zugelassen wurden. Sie ist im Übrigen Aufgabe der gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b. Sie wird von allen Jobcentern durchgeführt (vgl. § 6d)...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.4 Verfügbarkeit von alternativem Wohnraum

Rz. 219 Eine angemessene Wohnung als Alternative zu einer abstrakt als unangemessen eingestufte Wohnung muss auf dem Wohnungsmarkt auch konkret angemietet werden können, also konkret verfügbar und zugänglich sein, ansonsten sind die tatsächlichen Aufwendungen stets als konkret angemessen anzusehen (konkrete Angemessenheit, BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 18/06 R). Zusätzlic...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 2. Wegfall der Geschäftsgrundlage ("gemeinschaftsbezogene Zuwendung"), Bereicherungsansprüche wegen Zweckverfehlung

Rz. 29 Dass es bei einer ersatzlosen Verkürzung des Spektrums möglicher Ausgleichsansprüche nach gescheiterter nichtehelicher Lebensgemeinschaft nicht bleiben kann, leuchtet ein. Die Beteiligten begeben sich mit der Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht in einen rechtsfreien Raum. Der im Dienste der gemeinsamen Sache besonders engagierte Lebensgefährte ist...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IX. Wirksamkeitsvermerk

Rz. 95 Wird eine Eintragung vorgenommen, welche dem durch die Vormerkung gesicherten Anspruch zuwiderläuft, so ist die Verfügung auch dem Vormerkungsberechtigten gegenüber wirksam, wenn er ihr zugestimmt hat. In diesem Fall ist nach inzwischen gefestigter Ansicht ein Wirksamkeitsvermerk in das Grundbuch einzutragen, der zum Ausdruck bringt, dass hier gerade keine relative Un...mehr

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AGS 01/2024, Beschwerdeauss... / III. Beschwerde durch § 80 AsylG ausgeschlossen

Obwohl diese Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Einlegung der Beschwerde erfüllt waren, hat das OVG Lüneburg die Beschwerde des Rechtsanwalts als unzulässig verworfen. Dies hat das OVG damit begründet, der verfahrensgegenständlichen Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung liege ein Asylrechtsstreit zugrunde, in dem die Beschwerde nach § 80 AsylG schlechthin ausgeschlossen sei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Abberufung des Versammlungsleiters

Rz. 1176 Die Hauptversammlung kann den Versammlungsleiter grds. wieder abberufen. Eine Abberufung des gerichtlich bestellten Versammlungsleiters ist unzulässig.[3421] Zu unterscheiden ist dabei, wie der Versammlungsleiter sein Amt übernommen hat. Wurde er durch die Hauptversammlung gewählt, kann diese ihn jederzeit wieder abberufen. Ein wichtiger Grund muss nicht vorliegen.[3...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 6. Umwandlung/Aufnahme einer natürlichen Person als Vollhafter

Rz. 191 Ein überschuldeter Rechtsträger kann an Umwandlungsverfahren teilnehmen, wenn dadurch die Überschuldung beseitigt wird. Der Formwechsel in eine Personenhandelsgesellschaft mit natürlicher Person als Vollhafter oder die Verschmelzung auf den (natürlichen) Alleingesellschafter lassen nach dem Wortlaut des § 19 InsO den Insolvenzgrund Überschuldung entfallen. Beim Formw...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / II. Abfindungsansprüche aus Innengesellschaft

Rz. 14 Eine vermögensmäßige Gesamtauseinandersetzung nach Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die alle während ihres Bestehens erbrachten Leistungen oder Zuwendungen der Partner untereinander berücksichtigt (Gesamtsaldierung aller Ausgaben der Partner), fand nach ständiger Rechtsprechung nicht statt, wenn es die Partner nicht ausdrücklich anders vereinbart hat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Verfahrensablauf und Rechtsfolgen

Rz. 73 [Autor/Stand] Der Teilerlass der Grundsteuer wird nur auf Antrag gewährt.[2] Der Steuerschuldner beantragt den Erlass der Grundsteuer nach § 35 Abs. 2 Satz 2 GrStG bei der hebeberechtigten Gemeinde bis zum 31.3. des Folgejahres. Entsprechende Antragsmuster sind veröffentlicht.[3] Rz. 74 [Autor/Stand] Die Gemeinde entscheidet in eigener Zuständigkeit ohne Bindung an Bes...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / A. Überblick

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat auf die zunehmende Verbreitung nichtehelicher Lebensgemeinschaften durch punktuelle Regelungen in verschiedenen Bereichen der Rechtsordnung reagiert. Gemeinsames Merkmal all dieser gesetzgeberischen Aktivitäten ist, dass sie nur das Außenverhältnis der Lebensgefährten zu Dritten im Privat-, Straf- oder öffentlichen Recht betreffen. Dagegen fehlen sp...mehr

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AGS 01/2024, Beschwerdeauss... / Leitsatz

Die Entscheidung über eine Erinnerung nach § 56 Abs. 1 S. 1 RVG gegen die Festsetzung der aufgrund der Beiordnung in einem Asylrechtsstreit aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung nach § 55 Abs. 1 S. 1 RVG ist eine von § 80 AsylG erfasste Nebenentscheidung (wie OVG Bremen, Beschl. v. 25.11.2020 – 1 F 295/20, JurBüro 2021, 144). OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.11.2023 – 2 OA 9...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Grundsätzliches

Rz. 848 Nach der Rechtslage vor ESUG konnten Umwandlungen insolventer, d.h. aufgelöster (z.B. § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG) Rechtsträger im Insolvenzverfahren nicht vorgenommen werden, da vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens die nach § 3 Abs. 3 UmwG erforderliche Fortsetzung nicht beschlossen werden konnte.[1697] Rz. 849 Nach aktueller Gesetzeslage kann nun im Insolvenzplan sowoh...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (1) Gesellschaftsvertrag zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts (§ 1852 Nr. 2 BGB)

Rz. 15 Gem. § 1852 Nr. 2 BGB (bis 31.12.2022: § 1822 Nr. 3 BGB a.F.) bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts zu einem Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird. Über §§ 1643 Abs. 1, 1813 Abs. 1, 1799 Abs. 1 BGB gilt diese Bestimmung auch für die Eltern und den Ergänzungspfleger. Die Neufassung ist insoweit wortgleich mit...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Ständiger Vertreter

Rz. 196 Der ständige Vertreter ist eine Rechtsfigur, welche erstmalig i. R. d. Umsetzung der Zweigniederlassungsrichtlinie in das deutsche Recht eingeführt worden ist. Dabei besteht Einigkeit darüber, dass es sich bei dem ständigen Vertreter um einen gewillkürten und keinen gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft handelt,[379] der keine typisierte handelsrechtliche Vollmacht...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 4. Sonstige neuere Rechtsprechungsfälle

Rz. 113 Der Fantasiezusatz "Meditec" bei einer zulässigen Personenfirma eines Einzelkaufmanns ist nicht irreführend wegen eines Hinweises auf verschiedene Unternehmensgegenstände (hier Medizintechnik oder Medienbereich).[356] Die Verwendung des Begriffs "Fachanwälte" als Zusatz zur Kurzbezeichnung einer überörtlichen Anwaltssozietät auf dem Praxisschild oder auf dem Briefkopf...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Begriff des Anfangsvermögens

Rz. 28 Anfangsvermögen ist nach § 1374 Abs. 1 BGB dasjenige Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstandes gehört. Auch das Anfangsvermögen ist nicht etwa eine Vermögensmasse, sondern eine bloße rechnerische Größe.[46] Zum Anfangsvermögen gehören alle dem Ehegatten zum Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Überbaurente (§ 913 BGB) und Notwegrente (§ 917 BGB)

Rz. 8 Diese Renten sind nicht eintragungsfähig. Sie ruhen auf dem rentenpflichtigen Grundstück als gesetzliche Last ohne Eintragung mit Rang vor allen (auch älteren) Rechten (§§ 914 Abs. 1 und 2, 917 Abs. 2 BGB).[11] Rz. 9 Vertragliche Regelungen über diese Renten wirken gegen Dritte nur bei Grundbucheintragung (z.B. Feststellung der Höhe, Inhaltsänderung, Verzicht), die in A...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / b) Erlöschen der Prokura

Rz. 43 Das Erlöschen der Prokura ist gem. § 53 Abs. 2 HGB in gleicher Weise wie die Erteilung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Eintragung des Erlöschens der Prokura hat ebenso wie die Eintragung ihrer Erteilung nur deklaratorische Wirkung.[108] Die Anmeldepflicht besteht auch bei wirksamer Anfechtung der Prokura.[109] Ist eine erloschene Prokura zu Unrec...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Prüfungspflicht

Rz. 16 Das Grundbuchamt ist berechtigt und verpflichtet zu einer Prüfung der Notarbescheinigung auf die förmlichen Wirksamkeitserfordernisse, nämlich insbesondere hinsichtlich der Vorlage der Eigenurkunde mit Unterschrift und Siegel des Notars sowie Aussagen zu Tag und Form der vorgelegten Vollmachtsurkunde.[18] Im Übrigen ist dem GBA eine inhaltliche Überprüfung der Vollmac...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / b) Verzug mit der Vollendung der Leistung (§ 5 Abs. 4 Alt. 2 VOB/B)

Rz. 55 § 5 Abs. 4 Alt. 2 VOB/B knüpft an den Schuldnerverzug des Auftragnehmers an, ohne diesen zu definieren. Die Voraussetzungen sind dieselben wie bei § 286 BGB (vgl. die Ausführungen unter Rdn 2 und Rdn 6 ff.). Insbesondere ist ein Verschulden des Auftragnehmers an der Leistungsverzögerung notwendig. Dieses liegt nicht vor, wenn der Auftragnehmer z.B. seine Arbeiten wege...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Form

Rz. 9 Zur Form der Bescheinigung vgl. zunächst § 32 GBO Rdn 17. Die Vollmachtsbescheinigung wird im Gegensatz zur Registerbescheinigung regelmäßig als Eigenurkunde erstellt.[12] Sie ist dann gem. § 34 BeurkG zu unterschreiben und zu siegeln. Eine in die Urkunde aufgenommene Bescheinigung wird von § 21 Abs. 3 BNotO nicht ausgeschlossen, kollidiert aber mit der Beifügungspflic...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Ausländischer Erbschein

Rz. 163 Ein ausländischer Erbschein als urkundlicher Nachweis genügt (derzeit) zum Nachweis der Erbfolge jedoch nicht. § 35 GBO ist allein auf deutsche Erbscheine anzuwenden.[315] Dies zwingt die Beteiligten bisher zur nochmaligen Durchführung eines Nachlassverfahrens nach deutschem Recht.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Ausdrücklicher und auslegungsfähiger Inhalt

Rz. 15 Zweck des Grundbuchs ist es, sichere Rechtsverhältnisse an Grundstücken zu schaffen und den Rechtsverkehr darüber zuverlässig und erschöpfend zu unterrichten. Dies verlangt einen eindeutigen Wortlaut der Bewilligung, die einen unmissverständlichen und für jedermann zweifelsfreien Grundbuchinhalt schaffen muss.[11] Der Grundsatz darf aber nicht überspannt werden.[12] R...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Materielle und relative Gesellschafterstellung

Rz. 295 Die materielle Gesellschafterstellung, also die Mitgliedschaft in der GmbH wird durch den Geschäftsanteil vermittelt und kommt somit dem zu, der Geschäftsanteile an der GmbH hält.[972] Hiervon zu unterscheiden ist die relative Gesellschafterstellung im Verhältnis zur Gesellschaft. Hierfür sind nicht die dem materiellen Recht zu entnehmenden Anknüpfungspunkte maßgebli...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 2. Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 96 Wie die Kündigung der Mitgliedschaft (s. Rdn 89 f.) führt die Austrittsvereinbarung zu einem Verlust der Beteiligung des Minderjährigen und ist daher nach § 1852 Nr. 1 lit. b) BGB (bis 31.12.2022: § 1822 Nr. 3 BGB) genehmigungsbedürftig, sofern die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft betreibt.[197] Bejaht wurde die Genehmigungsbedürftigkeit auch für eine Abfindungsverein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Belastung eines Grundstückes bei Ausübungsbeschränkungen

Rz. 36 Soll eine Belastung zwar das ganze Grundstück ergreifen, die Ausübung des Rechts jedoch auf einen (realen) Grundstücksteil beschränkt bleiben, so ist § 7 GBO gleichfalls nicht anwendbar.[50] Eine Belastung in dieser Form ist möglich Der Teil des Grundstücks, der der Ausübung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Prüfungspflicht des GBA

Rz. 41 Das GBA hat bei Vorlage des Erbscheins eine nur beschränkte Prüfungsberechtigung hinsichtlich der Zuständigkeit und des (äußeren) Inhalts. Im Übrigen entfaltet der Erbschein Tatbestandswirkung.[66] Darüber darf sich das GBA selbst dann nicht hinwegsetzen, wenn eine Betroffenenbewilligung vorgelegt wird.[67] Rz. 42 Das GBA überprüft die Erteilung durch die sachlich alle...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Nach Landesrecht

Rz. 28 An landesrechtlichen Ausnahmen kommen in Frage die Vorschriften über das Unschädlichkeitszeugnis, etwa:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Verstoß gegen § 28 GBO

Rz. 22 S. 1 und S. 2 sind Ordnungsvorschriften (vgl. Rdn 1), von denen S. 1 nicht eng ausgelegt werden darf[76] und auch ein Verstoß gegen S. 2 die Eintragung grds. nicht unwirksam macht.[77] Entspricht eine Eintragungsunterlage § 28 GBO nicht, hat das Grundbuchamt den Antrag nicht sofort zurückzuweisen, sondern Zwischenverfügung zu erlassen.[78] Verstößt eine Eintragung gegen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Belastungen aufgrund transmortaler Vollmacht

Rz. 30 Für die auf den/die Erben zurückgehende Verfügung hat die bis 2017 vorherrschende Grundbuchpraxis eine weitere Ausdehnung des § 40 GBO auf andere als die genannten Verfügungen (Aufhebung, Übertragung, Sicherung der Übertragung durch Vormerkung[63]) abgelehnt. Die praktische Relevanz zeigte sich vorrangig an der vom Käufer aufgrund Vollmacht bewilligten Finanzierungsgr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Geltungsbereich und Geltungsdauer

Rz. 2 § 6 GBBerG gilt nur für das Beitrittsgebiet (Abs. 3). Die übrigen Bundesländer können durch Rechtsverordnung die Regelung für ihr Gebiet in Kraft setzen. Hiervon haben Gebrauch gemacht: Bayern mit VO v. 6.9.1994 (BayGVBl 1994, 928 sowie BayGVBl 1995, 157 und BayGVBl 1996, 577); Nordrhein-Westfalen mit VO v. 13.2.2001 (GVBl NW, 69);[2] Bremen mit VO v. 16.10.2001 (GBl, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Voreintragung

Rz. 6 Das Recht muss, bevor es auf dem Blatt des herrschenden Grundstückes vermerkt werden kann, auf dem Blatt des belasteten Grundstückes eingetragen sein. Die Bestimmung ist von besonderer Bedeutung für Grunddienstbarkeiten alten Rechts, die infolge Art. 187 EGBGB in weitem Umfange außerhalb des Grundbuchs vorhanden sind. Rechte, die auf dem belasteten Grundstück nicht ein...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (3) Minderjähriger als Kommanditist

Rz. 23 Die Gründung einer KG unter Beteiligung eines Minderjährigen als Kommanditist ist wegen der beschränkten Kommanditistenhaftung (§ 171 Abs. 1 HGB) unter dem Gesichtspunkt der familiengerichtlichen Genehmigung unproblematischer als die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter. Die Genehmigung wird regelmäßig ohne Weiteres erteilt, wenn dem Minderjährigen sein...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 5. Wettbewerbe

Rz. 11 Sonderkonstellationen können vorliegen bei Architektenwettbewerben, die früher auf Grundlage der GRW 1995 (Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe) auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens,[43] GRW 1995 in Novellierter Fassung vom 22.12.2003, BAnz. 2004, Nr. 86a, vergeben wurden. Die GRW wurden 2009 per Erlass des Bundesministeriums für Ve...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Notarielle Nachlassvermittlung

Rz. 15 Das Überweisungszeugnis kann auch aus einer notariellen Nachlassvermittlung hervorgehen (§§ 363 ff. FamFG). Entsprechend wurde Abs. 2a neu eingefügt. Zuvor ergab sich eine notarielle Zuständigkeit über §§ 487 FamFG, 20 Abs. 4 BNotO nur aus Landesrecht: Baden-Württemberg;[28] Hessen;[29] Niedersachsen;[30] ehemaliges Preußen,[31] wobei jedoch zu beachten ist, dass die Z...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / b) Zuständigkeit aus Art. 7 Nr. 1 EuGVVO: Ansprüche aus einem Vertrag

Rz. 129 Was die nicht schon durch Art. 24 Nr. 2 EuGVVO erfassten gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten angeht, so ergibt sich die Möglichkeit zur Zuständigkeitskonzentration am Sitz der Gesellschaft daraus, dass der EuGH den Begriff der "vertraglichen Streitigkeit" i.S.v. Art. 7 Nr. 1 EuGVVO weit auslegt und hierunter auch gesellschaftsrechtliche Verhältnisse fasst. Dies g...mehr

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FF 01/2024, Rechtsprechung ... / 4 Sorge- und Umgangsrecht

OLG Frankfurt, Beschl. v. 3.5.2023 – 4 UF 19/23 1. Informiert das Jugendamt nach seinem Ermessen das Familiengericht über unterlassene Vorsorgeuntersuchungen (§ 8 a SGBVIII), ist dieses zu einer eigenständigen Prüfung verpflichtet, ob gerichtliche Maßnahmen nach § 1666 BGB geboten sind (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 9.9.2013 – 1 ZF 105/13, ZKJ 2014, 31). 2. Die Versäumung der...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Änderung des Sondereigentums ohne Änderung der Miteigentumsanteile

Rz. 70 Hier ist zu unterscheiden: Ein Sondereigentumsraum wird Gemeinschaftseigentum: Nötig sind Vereinbarungen des betroffenen Wohnungseigentümer einerseits mit allen WEer andererseits in Auflassungsform und Grundbucheintragung,[283] auch wenn dies nur für einen Teil der Räume zutrifft.[284] Die Zustimmung der dinglich Berechtigten an dem betroffenen WE ist erforderlich,[285]...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / V. Zweck der Gesellschaft

Rz. 39 Sofern ein Gesellschaftszweck angegeben wird – was wegen § 729 Abs. 2 BGB idF durch das MoPeG[57] (bis 1.1.2024 § 726 BGB) sinnvoll ist –, ist klarzustellen, ob dieser allgemein im Erwerb und Halten von Grundbesitz bestehen soll oder ob er auf das Halten des zu erwerbenden bzw. schon erworbenen Grundstücks beschränkt sein soll. Die Führung der nichtehelichen Lebensgem...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Transmortale Vollmacht für den Alleinerben

Rz. 31 Probleme bereitet die Anerkennung der transmortalen Vollmacht, die dem Alleinerben erteilt ist. Die herrschende Meinung hält einerseits Anerkennung der transmortalen Vollmacht aus rechtsdogmatischen Gründen für geboten und aus rechtspraktischen Gründen für zweckmäßig, um insbesondere den Zeitraum zwischen Erbfall und Ermittlung des wahren Erben und dessen förmliche Le...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Pflichtteilsstrafklausel

Rz. 124 Der Fortbestand des testamentarischen Erbrechts aus einem gemeinschaftlichen Testament/Erbvertrag trotz vorsorglicher Verwirkungsklausel (Pflichtteilsstrafklausel) kann durch eine vor dem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung nachgewiesen werden, wonach nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils keine Pflichtteilsansprüche geltend gemacht wurden.[232] Die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Rechtsschutz

Rz. 46 [Autor/Stand] Hat die Behörde über einen Antrag auf Grundsteuererlass noch nicht entschieden, so ist eine einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO zur Sicherung allein des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Bescheidung des gestellten Erlassantrages nicht möglich. Vielmehr kann eine einstweilige Anordnung in einem solchen Fall nur zur Sicherung des geltend gemacht...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / a) Rohausgleich/Unternehmervorteile

Rz. 303 Bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs wird neben dem Rohertrag insbesondere auch der Umsatz mit Stammkunden ermittelt. In der Vergangenheit wurde regelmäßig der Umsatz der letzten 12 Monate vor Vertragsende bzw. für den Fall eines atypischen Vertragsjahres[446] auch ein anderer Zeitraum zur Ermittlung des Referenzzeitraumes zugrunde gelegt, um die Stammkunden zu...mehr