Fachbeiträge & Kommentare zu Blockchain

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.1 § 1 UStG (Steuerbare Umsätze)

• 2021 Geschäftsveräußerung im Ganzen / Übertragung von Grundbesitz / BMF v. 16.11.2020, BStBl I 2020, 1267 / § 1 Abs. 1a UStG Die Übertragung eines ungenutzten Grundstücks führt nicht zu einer Geschäftsveräußerung im Ganzen. Gleiches gilt bei der Übertragung eines vermieteten Grundstücks, sofern kein Eintritt in die Mietverträge erfolgt. Anders ist dies, wenn Mietverträge ne...mehr

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Blockchain-Testamente und Smart Contracts im Erbrecht (Teil 2) (ErbStB 2026, Heft 3, S. 85)

RAin Ann-Kristin Gruner, LL.M. / StB Dipl.-Finw. (FH) Matthias Borgmeier, LL.M.[*] Die Verwendung von Blockchain-Technologie hat zu neuen rechtlichen Herausforderungen und Möglichkeiten geführt. Im ersten Teil dieses Aufsatzes (ErbStB 2026, 58) sind die Verfasser der Frage der Verwendung von Blockchain-Testamenten vor dem Hintergrund der derzeitigen Rechtslage nachgegangen. ...mehr

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Blockchain-Testamente und S... / II. Technische Grundlagen von Smart Contracts

Im Kern handelt es sich bei Smart Contracts um Computerprogramme, die in einem Blockchain-Netzwerk ausgeführt werden und eine elektronische Verbindung zwischen mindestens zwei Parteien herstellen (Büch, npoR 2018, 100 [101] auch zum Folgenden). Sie können selbstständig Daten austauschen oder Werte zuteilen, sobald die programmierten Bedingungen erfüllt sind – ganz ähnlich wi...mehr

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Blockchain-Testamente und S... / 1. Formzwang als zentrale Hürde

Letztwillige Verfügungen unterliegen einem Formzwang. Eine automatisierte Erklärung in Codeform erfüllt weder die Anforderungen des § 2247 BGB noch die notarielle Form des § 2232 BGB (Gruner/Borgmeier, ErbStB 2026, 58). Weder ein Blockchain-Testament noch ein Smart Contract können daher als Testament oder Erbvertrag qualifiziert werden.mehr

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Blockchain-Testamente und S... / I. Einleitung

Die Verwendung von Blockchain-Technologie hat zu neuen rechtlichen Herausforderungen und Möglichkeiten geführt. Im ersten Teil dieses Aufsatzes (ErbStB 2026, 58) sind die Verfasser der Frage der Verwendung von Blockchain-Testamenten vor dem Hintergrund der derzeitigen Rechtslage nachgegangen. Mit dem zweiten Teil dieses Aufsatzes soll untersucht werden, welche zulässigen Ein...mehr

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Blockchain-Testamente und S... / c) Datenschutzrechtliche Probleme

Die Unveränderlichkeit der Blockchain steht im Spannungsverhältnis zu dem in Art. 17 DS-GVO verankerten Recht auf Löschung (Buchwald-Wittig/Westerkamp, DStR 2021, 2752 [2755]). Besonders problematisch ist dies bei personenbezogenen Daten von Erben, die für die automatisierten Vermögensverschiebungen erforderlich sind. Hierüber kann auch die Einwilligungslösung des Art. 6 Abs...mehr

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Blockchain-Testamente und S... / [Ohne Titel]

RAin Ann-Kristin Gruner, LL.M. / StB Dipl.-Finw. (FH) Matthias Borgmeier, LL.M.[*] Die Verwendung von Blockchain-Technologie hat zu neuen rechtlichen Herausforderungen und Möglichkeiten geführt. Im ersten Teil dieses Aufsatzes (ErbStB 2026, 58) sind die Verfasser der Frage der Verwendung von Blockchain-Testamenten vor dem Hintergrund der derzeitigen Rechtslage nachgegangen. M...mehr

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Blockchain-Testamente und S... / III. Erbrechtliche Grundprinzipien als rechtlicher Rahmen

1. Formzwang als zentrale Hürde Letztwillige Verfügungen unterliegen einem Formzwang. Eine automatisierte Erklärung in Codeform erfüllt weder die Anforderungen des § 2247 BGB noch die notarielle Form des § 2232 BGB (Gruner/Borgmeier, ErbStB 2026, 58). Weder ein Blockchain-Testament noch ein Smart Contract können daher als Testament oder Erbvertrag qualifiziert werden. 2. Zuläs...mehr

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Blockchain-Testamente und S... / 2. Zulässige Einsatzmöglichkeiten von Smart Contracts im Erbrecht

a) Smart Contracts als Vollzugsinstrument, nicht als Verfügung Ein Smart Contract kann nur nachgelagert eingesetzt werden, wenn eine formwirksame letztwillige Verfügung existiert. Er dient dann der technischen Umsetzung, nicht der rechtlichen Gestaltung. Denkbar wären Smart Contracts bspw. zur Verwaltung digitaler Vermögenswerte, insb. zur automatisierten Freigabe von Wallet-...mehr

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Blockchain-Testamente und S... / 3. Rechtliche Grenzen und Risiken

a) Fehlerhafte Oracles Oracles sind Datenschnittstellen für Informationen und Anknüpfungspunkte außerhalb der Blockchain, die in die Smart Contracts eingespeist werden, damit eine automatische Ausführung des Smart Contracts gewährleistet ist (Guggenberger in Hoeren/Sieber/Holznagel, MMR-HdB, Stand: 62. EL 6/2024, Teil 13.7 Rz. 3). Schwieriger wird es beim Einsatz unbestimmter ...mehr

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Blockchain-Testamente und S... / a) Fehlerhafte Oracles

Oracles sind Datenschnittstellen für Informationen und Anknüpfungspunkte außerhalb der Blockchain, die in die Smart Contracts eingespeist werden, damit eine automatische Ausführung des Smart Contracts gewährleistet ist (Guggenberger in Hoeren/Sieber/Holznagel, MMR-HdB, Stand: 62. EL 6/2024, Teil 13.7 Rz. 3). Schwieriger wird es beim Einsatz unbestimmter Rechtsbegriffe (Simmch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Blockchain-Testamente und S... / b) Unterstützung der Testamentsvollstreckung

Hier setzt auch der nachfolgende Gedankengang an: Nach § 2203 BGB ist der Testamentsvollstrecker zur Ausführung der letztwilligen Verfügungen verpflichtet. Smart Contracts können hierbei unterstützend eingesetzt werden, etwa bei automatisierten Ausschüttungen in festgelegten Zeitintervallen i.R.d. Dauertestamentsvollstreckung (wobei diese jeweils vom Ermessensspielraum des T...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Blockchain-Testamente und S... / b) Haftung bei Programmierfehlern

Smart Contracts können Bugs oder andere Schwachstellen aufweisen (Schmitt in Storck/Zerey, Recht des digitalen Kapitalmarkts1, § 15 Rz. 13, 16 – auch zum Folgenden). Ungeklärt ist, wer bei Fehlfunktionen haftet: Entwickler, Betreiber oder Initiatoren? Eine gefestigte Rspr. existiert bislang nicht.mehr

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Blockchain-Testamente und S... / a) Smart Contracts als Vollzugsinstrument, nicht als Verfügung

Ein Smart Contract kann nur nachgelagert eingesetzt werden, wenn eine formwirksame letztwillige Verfügung existiert. Er dient dann der technischen Umsetzung, nicht der rechtlichen Gestaltung. Denkbar wären Smart Contracts bspw. zur Verwaltung digitaler Vermögenswerte, insb. zur automatisierten Freigabe von Wallet-Zugängen nach Todesnachweis, zeitverzögerte Schlüsselübergabe ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Blockchain-Testamente und S... / c) Verteilung digitaler Vermögenswerte

Bei tokenisierten Vermögenswerten kann ein Smart Contract die im Testament festgelegte Erbquote technisch umsetzen. Voraussetzung ist stets eine eindeutige, formwirksame Anordnung im Testament. Beraterhinweis Problematisch bleibt in diesem Zusammenhang insb. die Berechnung einer etwaigen Ausgleichspflicht nach §§ 2050 ff. BGB, da diese technisch nicht automatisch berücksichti...mehr

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Blockchain-Testamente und S... / 4. Fazit

Smart Contracts besitzen im deutschen Erbrecht keine eigenständige rechtsgestaltende Wirkung. Sie können weder Testament noch Erbvertrag ersetzen. Ihr Einsatz ist ausschließlich als technisches Vollzugs- und Verwaltungsinstrument von tokenisierten Vermögenswerten zulässig, könnten aber auch bei der Testamentsgestaltung, insb. bei der Bestimmung von Vermächtnissen Berücksicht...mehr

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Organisation von HR / 5.3.3 Automatisierungsstrategie

Automatisierungsstrategien im HR-Bereich zielen vor allem auf Effizienzgewinne und ab und umfassen: Einführung, Weiterentwicklung oder Ersatz von IT-Informationssystemen Prozessautomatisierung Employee Self Services und Chatbots Mobile Endgeräte Stetige Automatisierung der administrativen Prozesse Nutzung von Blockchains Hinweis Auswirkungen auf die HR-Organisation Die Automatisieru...mehr

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Blockchain-Testamente und Smart Contracts im Erbrecht (Teil 1) (ErbStB 2026, Heft 2, S. 58)

RAin Ann-Kristin Gruner, LL.M. / StB Dipl.-Finw. (FH) Matthias Borgmeier, LL.M.[*] Die Blockchain-Technologie hat das Potential, die Art und Weise, wie Menschen seit Jahrhunderten Testamente verfassen, radikal zu verändern. Dieser Artikel untersucht, ob Blockchain, die Open-Source-Technologie, die Kryptowährungen wie Bitcoin zugrunde liegt, genutzt werden könnte, um ein vert...mehr

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Blockchain-Testamente und S... / 1. Einleitung

Die Blockchain-Technologie hat das Potential, die Art und Weise, wie Menschen seit Jahrhunderten Testamente verfassen, radikal zu verändern. Dieser Artikel untersucht, ob Blockchain, die Open-Source-Technologie, die Kryptowährungen wie Bitcoin zugrunde liegt, genutzt werden könnte, um ein verteiltes Testamentsregister zu schaffen, das eine zuverlässige Aufzeichnung der Wünsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Blockchain-Testamente und S... / d) Zweck der Formvorschriften

Die eigenhändige Nieder- und Unterschrift i.S.d. §§ 2231 Nr. 2, 2247 Abs. 1 BGB dient der Beweissicherung, insb. dem Schutz vor Verfälschung, der Identifikation, der Klarstellung, dem Übereilungsschutz und der Sicherung der Ernstlichkeit des Testaments (Sticherling in MünchKomm/BGB9, § 2247 Rz. 1). Die Blockchain-Technologie kann im Streitfall Indizwirkung für Authentizität und ze...mehr

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Blockchain-Testamente und S... / 4. Fazit

Blockchain-basierte Testamente sind nach geltendem deutschen Recht nicht formwirksam. Die strengen Formvorschriften der §§ 2231 Nr. 2, 2247 BGB verhindern die Anerkennung rein digitaler letztwilliger Verfügungen. Dennoch kann die Blockchain in der Dokumentation, Organisation und Beweissicherung letztwilliger Verfügungen einen praktischen Mehrwert bieten. Perspektivisch könnte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Blockchain-Testamente und S... / 2. Technische Grundlagen

Die Blockchain ist eine dezentrale Datenbank, bei der alle Datensätze als Kopien auf den Rechnern aller Teilnehmer gespeichert werden. Jeder Nutzer kann direkt Einträge vornehmen (Peer-to-Peer-Prinzip). Einträge wie NFTs oder Finanztransaktionen werden in Blöcken gespeichert, die durch kryptografische Hashes miteinander verknüpft sind. Manipulationen sind aufgrund des Konsen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Blockchain-Testamente und S... / [Ohne Titel]

RAin Ann-Kristin Gruner, LL.M. / StB Dipl.-Finw. (FH) Matthias Borgmeier, LL.M.[*] Die Blockchain-Technologie hat das Potential, die Art und Weise, wie Menschen seit Jahrhunderten Testamente verfassen, radikal zu verändern. Dieser Artikel untersucht, ob Blockchain, die Open-Source-Technologie, die Kryptowährungen wie Bitcoin zugrunde liegt, genutzt werden könnte, um ein verte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Blockchain-Testamente und S... / 3. Formelle Anforderungen an Testamente nach deutschem Recht

a) Eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB) Das eigenhändige Testament ist handschriftlich zu errichten und eigenhändig zu unterschreiben (§§ 2231 Nr. 2, 2247 Abs. 1 BGB). Ein Testament gilt als eigenhändig errichtet, wenn der Erblasser alle wesentlichen Inhalte selbst in seiner eigenen Handschrift verfasst. Die individuelle Handschrift dient dabei u.a. als Nachweis für die geist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Blockchain-Testamente und S... / c) Kein grundsätzlicher Ausschluss elektronischer Form

Ein elektronisches Dokument erfüllt nicht die Schriftform nach § 126 Abs. 1 BGB, etwa eine Unterschrift auf einem Tablet reicht für diese Norm nicht aus. Bei eigenhändigen Testamenten gilt jedoch § 2247 Abs. 1 BGB als spezielle Regelung, so dass die Rspr. zu § 126 Abs. 1 BGB nicht anwendbar ist (Sanders/Göldner, ErbR 2020, 335, 226). Die Sonderregelungen der §§ 126 Abs. 3, 1...mehr

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Blockchain-Testamente und S... / b) Öffentliches Testament (§ 2232 BGB)

Das öffentliche Testament bedarf der notariellen Beurkundung. Der Notar prüft die Identität, Testierfähigkeit und den wirklichen Willen des Erblassers (Sticherling in MünchKomm/BGB9, § 2232 Rz. 48). Diese Funktionen können durch rein digitale Prozesse – jedenfalls nach geltendem Recht – nicht ersetzt werden. Zwar kann nach § 40a BeurkG eine qualifizierte elektronische Signat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Blockchain-Testamente und S... / a) Eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB)

Das eigenhändige Testament ist handschriftlich zu errichten und eigenhändig zu unterschreiben (§§ 2231 Nr. 2, 2247 Abs. 1 BGB). Ein Testament gilt als eigenhändig errichtet, wenn der Erblasser alle wesentlichen Inhalte selbst in seiner eigenen Handschrift verfasst. Die individuelle Handschrift dient dabei u.a. als Nachweis für die geistige Urheberschaft des Testaments (Ident...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Eigenschaften von Kryptowährungen

Rn. 139d Stand: EL 48 – ET: 02/2026 KW, wie BTC, ETH und Stablecoins, wie Tether (USDT) oder USD Coin (USDC), basieren allesamt auf der Blockchain-Technologie und werden grds. durch Rechenoperationen generiert sowie dezentral über ein weltweites Netzwerk an Nutzern gehandelt. KW können lokal auf physischen Endgeräten (Krypto-Wallets) gespeichert bzw. gelagert werden, haben all...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einleitung

Rn. 139a Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Kryptowährungen (KW), wie bspw. Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH) und Stablecoins (an andere Währungen gekoppelte KW), gewinnen zunehmend an wirtschaftlicher Bedeutung. In der Vergangenheit einst als rein digitales Spekulationsobjekt betrachtet (vgl. Bauer/Hong/Lee (2018)), akzeptieren mittlerweile einige Dienstleister im digitalen Umfeld KW al...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bilanzierung am Beispiel von Bitcoin

Rn. 139g Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Da sich noch kein einheitliches Meinungsbild ergeben hat (vgl. Beck Bil-Komm. (2024), § 248 HGB, Rn. 72; Kirsch/von Wieding, BB 2017, S. 2731ff.), werden im Folgenden die verschiedenen Sichtweisen erörtert. Konkret wird nachfolgend geprüft, ob KW als VG – je nach Laufzeit – entweder im AV gemäß § 266 Abs. 2 A. oder UV gemäß § 266 Abs. 2 B. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Voraussetzungen einer (Fremd-)Währung

Rn. 139b Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Dem Währungsbegriff mangelt es formal an einer Definition nach HGB. Allerdings lässt sich anhand währungstypischer Merkmale in der Praxis prüfen, ob eine potenzielle Währung die relevanten Kriterien erfüllt. Bspw. muss eine Währung gesetzlich staatlich anerkannt sein, ungeachtet dessen, ob es sich – je nach Perspektive – um eine Fremdwährun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 12): Einz... / IV. Beraterhinweis

Möglichkeit zur standardisierten Anordnung einer Notveräußerung: Die Entscheidung des LG Hanau eröffnet den Ermittlungsbehörden die Tür, eine Notveräußerung bei Kryptowährungen standardisiert anzuordnen. Anwendung auf andere Bitcoins? Auf den Ledger-Sticks befanden sich in dem zu entscheidenden Fall "XRP" ("Ripple" und "ADA" (Cardano Blockchain). Ob sich die Ausführungen auch ...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 12): Einz... / 1. BGH: Bitcoins als "aus der Tat Erlangtes"

Zur alten Rechtslage hat der BGH in einem Fall des illegalen Bitcoinschürfens unter Inanspruchnahme fremder Computer entschieden, dass Bitcoins i.S.d. § 73 Abs. 1 S. 1 StGB a.F. aus der Tat erlangt sein können[2]. Erlangtes Etwas sei die Gesamtheit des materiell aus der Tat tatsächlich Erlangten. Hiervon würden – ungeachtet ihrer Rechtsnatur – auch Bitcoins erfasst. Sie stell...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 2.11 Datenschutz und die Blockchain-Technologie

Die datenschutzrechtliche Beurteilung eines Blockchain-Systems ist wesentlich von dem zugrundeliegenden technischen Rahmen abhängig. Aus diesem Grund sind pauschale datenschutzrechtliche Aussagen zur Beurteilung eines Blockchain-Systems schwierig. Es sollen jedoch im Folgenden Grundlinien für ein besseres Verständnis gezeichnet werden. Die Grundlinien verlaufen zwischen öffe...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 2.1 Definition der Blockchain und Distributed Ledger-Technologie

https://playout.3qsdn.com/embed/8a757ad9-0c48-44b8-be03-a738dc4ff509 Video: Technische Grundlagen Blockchain-Technologie Die Blockchain-Technologie oder Distributed Ledger-Technologie ist die Basis für Kryptowährungen und weitere Blockchain-Anwendungen wie z. B. Smart Contracts. Ein Blockchain-Netzwerk besteht aus miteinander verbundenen Computern, die eine einheitliche Softwa...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 2.3 Konsensmechanismen und Blockchain-Systeme

Von der Grundkonzeption des Bitcoins und seines PoW gibt es inzwischen zahlreiche Abweichungen. In dem Bitcoin-Netzwerk können grundsätzlich alle Netzwerkteilnehmer jegliche Informationen sehen, an dem Netzwerk teilnehmen und mit jedem Knoten kommunizieren. Diese Blockchain-Netzwerke ohne Lese- und Schreibbegrenzungen bezeichnet man als öffentliche zulassungsfreie Blockchain...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 1.2 Potenziale der Blockchain-Technologie

Ein wichtiger Gedanke hinter der Umsetzung von Use-Cases im Bereich der Blockchain-Technologie ist die sog. Tokenisierung. Token können alle möglichen Zustände, unabhängig ob physisch oder nicht, repräsentieren. Diese Vermögenswerte oder Rechte können frei programmiert, ausgetauscht sowie übertragen werden.[1] Gleichzeitig geht damit auch eine bessere Handelbarkeit einher. Z...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 2.2 Bitcoin steht nicht für die Blockchain-Technologie

https://playout.3qsdn.com/embed/fb5c456f-c71c-4b9f-b2d4-6c8658d6f9fb Video: Smart Contracts als Baustein einer zukünftigen Tokenökonomie Bitcoin ermöglicht eine direkte Übermittlung einer Kryptowährung, ohne dass ein vertrauensbildender zwischengeschalteter Intermediär (z. B. ein Internetprovider oder Zahlungsdienstleister) die Richtigkeit des Kryptowährungstransfers von einer...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 4.2 Ausgewählte Blockchain-Transaktionen und ihre umsatzsteuerliche Einordnung

4.2.1 Mehrwertsteuerbarkeit von Kryptowährungen Die Bestimmung der Mehrwertsteuerpflichten und insbesondere die wichtige Qualifikation der jeweiligen Leistungsart ist stark von individuellen Gegebenheiten abhängig. Unabhängig davon, sollen einige wichtige Leitlinien für eine bessere Orientierung vorgestellt werden. Eine wichtige Orientierung für die Qualifikation von Leistung...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 2.4 Technische Vielfalt von Blockchain-Netzwerken

2.4.1 Bitcoin-Netzwerk als Grundlage Das Bitcoin-Netzwerk ist nicht das einzige Blockchain-Netzwerk. Seit dem Jahr 2008 haben sich unterschiedlichste Blockchain-Netzwerke entwickelt. Jedes dieser Blockchain-Netzwerke baut auf dem geistigen Vater des Bitcoins auf, hat jedoch inzwischen andere Anwendungsbeispiele und technische Umsetzungen hervorgebracht. Im folgenden Kapitel s...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 2.8 Blockchain-Technologie im Finanzsektor und Decentralized Finance

https://playout.3qsdn.com/embed/5160e270-23b1-4a6e-9058-697574415e75 Video: Blockchain und Finanzmarkt 2.8.1 Unterschiede zwischen TradFi und DeFi Ein wichtiger Treiber sowie Anwendungsfall der Blockchain-Technologie ist die Finanzindustrie. Zum einen haben sich durch die stärkere Durchsetzung von digitalen Assets neue Finanzanlagen und -instrumente entwickelt, zum anderen könn...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 2.12 Umweltfragen und der Stromverbrauch von Blockchain-Anwendungen

Der Stromverbrauch bzw. Ressourcenverbrauch bei Blockchain-Anwendungen ist stark medial diskutiert worden. In diesem Zusammenhang wird auf den Energieverbrauch von Bitcoin verwiesen. Jedoch ist jede Blockchain-Anwendung individuell zu betrachten und eine Verallgemeinerung von Einzelbetrachtungen erweist sich meist als problematisch. Der Stromverbrauch ist von dem jeweiligen ...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 1.3 Blockchain-Technologie und Steuerrecht

Die dargestellten Einsatzmöglichkeiten haben zwei große Implikationslinien: Die steuerliche Bewertung von Transaktionen im Blockchain-Ökosystem, z. B. dem Handel mit Kryptowährungen, Finanzdienstleistungen, Spekulationen, etc. Dem Einsatz der Blockchain-Technologie in steuerlichen Prozessen. Im Nachfolgenden werden anhand dieser Implikationslinien wesentliche Fragestellungen sk...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 1 Einsatzmöglichkeiten der Blockchain-Technologie

https://playout.3qsdn.com/embed/770fa655-be33-4fc4-98b7-c5359c47751f Video: Grundlegende Einführung in die Blockchain-Technologie 1.1 Einführung Im Jahr 2008 wurde mit der Veröffentlichung eines Whitepapers und des Quellcodes von Bitcoin[1] der Grundstein der Blockchain-Technologie gelegt. Die Blockchain-Technologie und Bitcoin sind seitdem wie selbstverständlich miteinander ve...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 2.4.1 Bitcoin-Netzwerk als Grundlage

Das Bitcoin-Netzwerk ist nicht das einzige Blockchain-Netzwerk. Seit dem Jahr 2008 haben sich unterschiedlichste Blockchain-Netzwerke entwickelt. Jedes dieser Blockchain-Netzwerke baut auf dem geistigen Vater des Bitcoins auf, hat jedoch inzwischen andere Anwendungsbeispiele und technische Umsetzungen hervorgebracht. Im folgenden Kapitel sollen zwei unterschiedliche Blockcha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 2 Technologische Grundlagen der Blockchain-Technologie

2.1 Definition der Blockchain und Distributed Ledger-Technologie https://playout.3qsdn.com/embed/8a757ad9-0c48-44b8-be03-a738dc4ff509 Video: Technische Grundlagen Blockchain-Technologie Die Blockchain-Technologie oder Distributed Ledger-Technologie ist die Basis für Kryptowährungen und weitere Blockchain-Anwendungen wie z. B. Smart Contracts. Ein Blockchain-Netzwerk besteht aus...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 4 Indirekte Besteuerung von Blockchain-Transaktionen

4.1 Genereller Rahmen für die Mehrwertsteuerbarkeit von Krypto-Transaktionen Neben der direkten Besteuerung von Blockchain-Transaktionen kann auf Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge auch Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer[1] anfallen. Im Unterschied zur direkten Besteuerung werden nicht die Erträge, sondern die einzelnen Transaktionen betrachtet. In der EU ist die Mehrwertst...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 2.4.3 Hyperledger: Private zulassungsbeschränkte Netzwerke

Ebenfalls im Jahr 2015 startete Hyperledger, ein privates zulassungsbeschränktes Blockchain-Netzwerk, als Open-Source-Projekt. Ziel des Projekts ist es, eine industrieübergreifende Blockchain-Infrastruktur und Anwendungen bereitzustellen. Der Fokus liegt auf Technologie-, Finanz- sowie Supply-Chain-Anwendungen. Neben Eigenentwicklungen greift das Projekt stark auf bereits vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 7.2.1 Potenziale im Bereich der Verrechnungspreise/Intercompany Agreements

Eine Einsatzmöglichkeit der Blockchain-Technologie in der direkten Besteuerung liegt im Bereich der datenverarbeitungsintensiven Verrechnungspreise bei Konzernen. Der Einsatz der Blockchain-Technologie bei Verrechnungspreisen muss jedoch im großen Zusammenhang der Automatisierung von Steuerfunktionen gesehen werden, in der moderne Technologien (wie z. B. Künstliche Intellige...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 7.5 Bewertung und Ausblick auf zukünftige Entwicklungen

Mit den beschriebenen Blockchain Use-Cases sowie technischen Infrastrukturprojekten im Steuerrecht zeigt sich die kontinuierliche Bewertung und der Versuch, die Blockchain-Technologie in steuerliche Prozesse zu integrieren. Treiber dieser Entwicklungen sind eine zunehmende Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft sowie zunehmende rechtliche Anforderungen für Steuerp...mehr