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Blockchain-Technologie und Steuerrecht: Besteuerung von ... / 7.3 Einsatzmöglichkeiten im Bereich der indirekten Besteuerung

Dr. iur. Robert Müller
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7.3.1 Allgemein: Digitalisierung von steuerlichen Transaktionsdaten

Der Treiber der Blockchain-Technologie im Bereich der indirekten Besteuerung und speziell der Mehrwertsteuer ist zum einen die hohe Komplexität in grenzüberschreitenden Transaktionen und zum anderen die Bekämpfung der Mehrwertsteuerhinterziehung.

In der EU existiert das sog. Allphasen-Netto-Mehrwertsteuerprinzip, d. h., dass sich Unternehmer im mehrwertsteuerlichen Sinne die Vorsteuer erstatten bzw. mit anderen Mehrwertsteueransprüchen verrechnen lassen können. Im Jahr 2021 betrug die hinterzogene Mehrwertsteuer in der EU 61 Mrd. EUR.[1] Mehrwertsteuerhinterziehung findet sektor- sowie warenunabhängig statt. Da der Anteil der Mehrwertsteuer an der Finanzierung der Staatshaushalte kontinuierlich zunimmt,[2] ist das Bedürfnis groß, diese Einnahmequelle zu sichern. Gleichzeitig reduziert eine stärkere Bekämpfung der Mehrwertsteuerhinterziehung auch Wettbewerbsnachteile für steuerehrliche Unternehmen.

Mehrwertsteuerhinterziehung kann sowohl in Unternehmer-Verbraucher-Situationen (Business-to-Consumer = B2C), wie auch in Unternehmer-Unternehmer-Situationen (Business-to-Business = B2B) geschehen. Weniger komplexe Mehrwertsteuerhinterziehungsfälle erfolgen schlicht durch zu geringe oder (Nicht-)Deklarierung der erhaltenen Mehrwertsteuer. In komplexeren Fällen, wie z. B. dem Karusselbetrug oder "Missing Trader Fraud", werden zwischen Unternehmern Transaktionen inklusive Mehrwertsteuer abgewickelt. Der Leistende verschwindet jedoch im Anschluss mit der vom Leistungsempfänger erhaltenen Bruttozahlung und führt die Mehrwertsteuer nicht an den jeweiligen Staat ab. Der Vorsteuererstattungsanspruch des Leistungsempfängers bleibt weiterhin bestehen und wird vom Zahlungsleistenden eingefordert. Die jeweilige Finanzverwaltung verliert damit nicht nur die Mehrwertsteuer, sondern muss zusät...

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