Fachbeiträge & Kommentare zu BilMoG

Beitrag aus Finance Office Professional
Sale-and-lease-back-Verfahren / 1.2 Umgehung des Aktivierungsverbots

Für Außenstehende – insbesondere auch für Banken – erschließt sich aus der Bilanz ohne weitere Erläuterungen häufig nicht, welche immateriellen Wirtschaftsgüter in einem Unternehmen vorhanden sind. Das betrifft vor allem die selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftsgüter. Solche originären, nicht entgeltlich erworbenen Wirtschaftsgüter dürfen nämlich in der Handels- oder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 173. Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102

Rn. 193 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Die Neuregelungen sind spätestens im ersten Geschäftsjahr, das nach dem 31.12.2009 beginnt, anzuwenden. Für das Geschäftsjahr, das nach dem 31.12.2008 beginnt, besteht ein Anwendungs-Wahlrecht (Art 66 Abs 1 EGHGB nF). Art 3, Änderungen des EStG: § 5 Abs 1 EStG: Änderung des HGB: Bei nur vorübergehender Wertminderung sind außerplanmäßige Abschre...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

(Die Autoren geben ihre persönliche Meinung wieder) Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002 ff; Anzinger/Oser/Schlotter (AOS), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen. Kommentar zum HGB mit Bezügen zum Steuerbilanzrecht, AktG, GmbHG, PublG und rechtsvergleichenden Bezügen zu Österreich 7. Aufl., Stuttgart 2025; AKEU, Vereinbarke...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 189. Allg Verwaltungsvorschrift zur Änderung der ESt-Richtlinien 2008 (ESt-Änderungsrichtlinien 2012 – EStÄR 2012), BMF v 25.03.2013, BStBl I 2013, 276

Rn. 209 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Die zuletzt 2008 geänderten EStR wurden überarbeitet und als EStÄR 2012 bekannt gemacht. Dabei erfolgte eine Anpassung an geänderte gesetzliche Regelungen, zwischenzeitlich ergangene FG- bzw BFH-Urt sowie an andere Verwaltungsanweisungen. Grundsätzlich anzuwenden ab dem VZ 2012; für frühere VZ, soweit die bestehende Rechtslage erläutert wird...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scheffler, Maßgeblichkeit der HB für die StB, StuB 2009, 836; Knop/Küting/Knop in Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung, § 255 HGB Rz 168 ff (12/2023). Rn. 291 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Einheitlich in HB und StB sind unstreitig die (direkt zurechenbaren) Einzelkosten der Erzeugnisse zu erfassen. Das HGB umschreibt sie in § 255 Abs 2 S 2 HGB als Materialkosten, Fertigungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bfc) Ansatzverbote in der StB/abweichende Bewertung in HB und StB

Rn. 70c Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die nachstehend sich von Gesetzes wegen ergebenden Abweichungen basieren auf der gesetzlichen Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit durch das BilMoG und der Abkehr vom Maßgeblichkeitsgrundsatz der HB für die StB durch das StEntlG 1999/2000/2002: auch s Rn 62. Infolge des BilMoG sind nach HGB keine steuerlichen Abschreibungen mehr zuläs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Löw/Torabian, ZKW 2008, 613; Göllert, Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die Bilanzpolitik, DB 2008, 1167; Drewes, Offene Fragen zur Bildung handelsrechtlicher Bewertungseinheiten im Konzern, DB 2012, 241; Prinz, Entwicklungsperspektiven im Bilanzsteuerrecht, DB 2016, 9; Weber-Grellet, (Bilanz-)Steuerrecht(sprechung) im Wandel, Beihefter DStR, 2016...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wohlgemuth, Die HK in der HB und StB, HdJ Abt I/10; Korn/Strahl in Korn, § 6 EStG Rz 150 ff (12/2016); Stobbe in H/H/R, § 6 EStG Rz 220 ff (08/2021); Knop/Küting/Knop in Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung § 255 HGB Rz 125 ff (12/2023); Krumm in Brandis/Heuermann, § 6 EStG Rz 380 ff (05/2023); Kulosa in Schmidt, § 6 EStG Rz 151 ff (43. Aufl 2024); Verwaltungsanweisungen: BMF...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Komponentenansatz

Tz. 30 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Nach dem BilMoG ist es zulässig, Komponenten einer Anlage mit einer geringeren Nutzungsdauer als das Gesamtaggregat in einem HGB-Abschluss gesondert anzusetzen (Komponentenansatz, vgl. HFA des IDW, FN 2009, Rn. 5). Hintergrund für die Zulässigkeit des Komponentenansatzes im HGB-Abschluss ist, dass es nach dem BilMoG nicht mehr erlaubt ist, Au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scholtz, Pensionsrückstellungen bei Mitunternehmerschaften, DStZ 1985, 211; Flume, Die Pension für den ausgeschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführer einer PersGes oder eine Witwe und die nach dem Entwurf eines GeprägerechtsprechungsG beabsichtigte steuerliche Regelung, DB 1985, 2370; Brandenberg, Versorgungsleistungen einer PersGes an die Witwe eines Gesellschafters, wenn die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Einzelvorschriften

Rn. 1004 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 1 Nr 3a EStG regelt die Bewertung von Rückstellungen nicht abschließend. Der Ansatz der Rückstellungen erfolgt höchstens insb unter Berücksichtigung der in § 6 Abs 3a Buchst a–f EStG aufgeführten Grundsätze. Damit beschränkt sich diese Regelung auf die Festlegung von Höchstsätzen. Aufgrund dieser Regelung wird die nach dem Maßgebli...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Absicherung von Währungsrisiken

Tz. 161 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Wird das Währungsrisiko aus einem bestehenden Fremdwährungsposten (Grundgeschäft) durch einen gegenläufigen Fremdwährungsposten oder ein derivatives Finanzinstrument (Sicherungsgeschäft) ökonomisch abgesichert, darf dies gem. § 254 HGB auch im Abschluss nach HGB durch spezielle Bilanzierungsregeln entsprechend dargestellt werden. Dazu ist es...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 5.4 Obergrenze für Rückstellungen in der Steuerbilanz (außer Pensionsrückstellungen)

Die Bewertungsvorschriften in § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG regeln die Bewertung von Rückstellungen nicht abschließend, sondern sind nach R 6.11 Abs. 3 EStR als Höchstgrenze zu betrachten. Dies hat der BFH auch für die Rechtslage nach Inkrafttreten des BilMoG bestätigt.[1] Daher dürfen Rückstellungen – mit Ausnahme von Pensionsrückstellungen – in der Steuerbilanz nicht höher ausgew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Nichtberücksichtigung von künftigen Preis- und Kostensteigerungen (§ 6 Abs 1 Nr 3a Buchst f EStG)

Rn. 1029 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst f EStG bestimmt, dass bei der Bewertung die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend sind und daher künftige Preis- und Kostensteigerungen nicht berücksichtigt werden dürfen. Dies betrifft auch die Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen. Handelsrechtlich sind Rückstellungen seit dem BilMoG v 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Urlaubsrückstellung, Gleitzeitguthaben

Rn. 1035 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Urlaubsrückstellung ist abstrakt das Produkt aus noch nicht genommenen Urlaubstagen (Resturlaub) und Arbeitskosten je Tag. In der Konkretisierung der Arbeitskosten je Tag unterscheiden sich Steuer- (BFH v 08.07.1992, BStBl II 1992, 910; BFH v 10.03.1993, BStBl II 1993, 446) und Handelsrecht (IDW v 16.04.1992, WPg 1992, 330). Im Handels...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Einzelbewertung und Saldierung: Bildung von Bewertungseinheiten

Rn. 74 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Eine weitere Ausnahme für einen förmlichen Verstoß gegen den Einzelbewertungsgrundsatz bietet das Erfordernis der Bildung von Bewertungseinheiten. Denn wie jeder Grundsatz darf auch das Erfordernis der Einzelbewertung nicht verabsolutiert werden, weil sonst im Einzelfall ein schlichtweg nicht mehr sinnvolles Ergebnis erzielt wird (Benne, DB ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) Überblick über die Verbrauchsfolgeverfahren

Rn. 111 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Bewertung nach Maßgabe eines Verbrauchsfolgeverfahrens kann durchaus die Wirklichkeit wiedergeben und steht dann hinsichtlich der Anwendbarkeit außer Frage (s R 6.9 Abs 2 S 2 EStR 2012). Ansonsten handelt es sich um den Ausfluss einer Fiktion. Nur um diese fiktiven Verfahren geht es im Folgenden. Rn. 112 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ausgangsüberlegungen, ökonomische Grundlagen

Rn. 985 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Rückstellungen für Verbindlichkeiten stellen mit großem Abstand das umstrittenste – in der praktischen Abwicklung ebenso wie in der Finanz-Rspr – Gebiet der Bilanzierung dar. Der Grund dafür liegt einfach darin, dass hier die "Bilanz" – verstanden als Abbild des Vermögens – am deutlichsten ihren eigentlichen (wirtschaftlichen) Inhalt da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Umfang und Sonderprobleme der Gebäudeherstellungskosten

Rn. 547 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Der Umfang der HK des Gebäudes bestimmt sich nach § 255 Abs 2 HGB (s Rn 256). Zitat "Die HK umfassen alle Aufwendungen, die unmittelbar bestimmt und geeignet sind, das Gebäude für den ihm gesetzten Zweck nutzbar zu machen (BFH v 15.10.1965, BStBl III 1966, 12), und jene, die ‚zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung des Gebäudes anfal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verhältnis zu Handelsbilanz und IFRS, zulässige oder zwingende Abschreibung

Rn. 492 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die zur Teilwertabschreibung (seit 1999) erforderliche "voraussichtlich dauernde Wertminderung" des betreffenden WG entspricht der handelsrechtlichen Terminologie in § 253 Abs 3 S 3 HGB für das AV. Zumindest aus Sicht der Bilanzierungspraxis sollte auch deswegen von einer materiellen Übereinstimmung der Begriffsinhalte im HGB (niedrigerer b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ausgangsbewertung

Rn. 951 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Verbindlichkeiten sind nach § 6 Abs 1 Nr 3 EStG unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Nr 2 anzusetzen. Damit gelten für Verbindlichkeiten die Regelungen, welche für das nicht abnutzbare AV und UV gelten, spiegelbildlich. Deshalb sind für Verbindlichkeiten als Ausgangsgröße der Bewertung die AK, die HK und der "an deren Stelle tre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Vollkostenbewertung

Rn. 1001 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die handelsrechtlichen Bewertungsvorgaben für die Verbindlichkeitsrückstellungen werden durch § 6 Abs 1 Nr 3a EStG nicht aufgehoben, sondern nur durchbrochen, soweit die Buchst-Abschn a–e des § 6 Abs 1 Nr 3a EStG niedrigere Wertansätze als das HGB vorsehen (BFH v 11.10.2012, I R 66/11, DStR 2013, 451 Tz 14 mit Anm Hoffmann). Vielmehr soll ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 203. Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v 22.07.2016, BGBl I 2016, 1679

Rn. 223 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Das Gesetz schließt an das SteuerbürokratieabbauG v 20.12.2008 (s Rn 185 (Bitz)) an u betrifft schwerpunktmäßig die AO. Das BMF führt dazu online aus, wichtige Aspekte des Gesetzes seien die sachgerechte Weiterentwicklung des steuerlichen Untersuchungsgrundsatzes, die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für eine "vollautomatische" Bearb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 766 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Zur Frage des Bilanzansatzes von immateriellen Anlagegütern s §§ 4,5 Rn 680 ff (Hoffmann) mit ABC der immateriellen WG des AV s §§ 4, 5 Rn 719 (Hoffmann). Wegen des steuerlichen Aktivierungsverbotes für selbst erstellte immaterielle WG (§ 5 Abs 2 EStG) kommen als Ausgangsgröße der Bewertung (s Rn 36, 145) lediglich die AK oder "der an deren...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen im Konzernverbund, GmbHR 2005, 972. Verwaltungsanweisungen: BMF v 09.12.1999, BStBl I 1999, 1127 (Abzinsungszeiträume bei Rückstellungen für "bergrechtliche" Verpflichtungen); BMF v 26.05.2005, BStBl I 2005, 699 (Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung nach § 6 Abs 1 Nr ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Finanzinstrumente (Sondervorschrift für Kreditinstitute, § 6 Abs 1 Nr 2b EStG)

Rn. 944 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Durch das BilMoG v 25.05.2009 (s §§ 4, 5 Rn 410 (Briesemeister); s vor § 1 Rn 193 (Bitz)) ist § 6 Abs 1 Nr 2b eingefügt worden. Die Regelung gilt nur für StPfl, die in den Anwendungsbereich des § 340 HGB fallen. Diese haben die zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumente, die nicht in einer Bewertungseinheit iSd § 5 Abs 1a S 2 EStG abgeb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Definition Wirtschaftsgut

Rn. 67 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Zur Verwirklichung des Einzelbewertungsgrundsatzes bedarf es zweierlei (s Rn 40): einer Einzelerfassung des konkreten WG (Mengengerüst), konkrete Wertzuordnung zu dieser Mengenkomponente. Rn. 68 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Das Bewertungssubstrat wird weder im HGB noch im EStG definiert. Der steuerrechtliche Begriff des WG ist weit zu fassen und ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Genossenschaften: Besonderh... / 5.2 Ausnahmen von der Anwendung der Bestimmungen für Kapitalgesellschaften

Von diesem Grundsatz der grundsätzlichen Anwendung der Bestimmungen für Kapitalgesellschaften auf Genossenschaften[1] normiert § 336 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz HGB einige Ausnahmen, die nachfolgend dargestellt werden.[2] Dabei ist zu beachten, dass das Gesetz eine Anwendung durchaus ermöglicht, da nur davon die Rede ist, dass diese nicht angewendet zu werden brauchen, e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Genossenschaften: Besonderh... / 5.2.2 § 285 Nr. 17 HGB

Aufgrund der Nichtgeltung des § 285 Nr. 17 HGB ist es nicht erforderlich,[1] dass im Anhang der Genossenschaft folgende Angaben gemacht werden: § 285 Nr. 17 HGB: Angabe der Honorare des Abschlussprüfers, aufgegliedert nach Tätigkeitsbereichen, gilt nach dem BilMoG nicht mehr nur für Unternehmen, die einen organisierten Markt in Anspruch nehmen, sondern grundsätzlich für mitte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.1 Aufbereitung der Beteiligung

Rz. 11 Anders als bei der Voll- und Quotenkonsolidierung werden bei der Equity-Methode gem. § 312 HGB die Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge aus dem Einzelabschluss nicht in den Konzernabschluss übernommen. Vielmehr erscheinen in der konsolidierten Bilanz unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnung nur die Anschaffungskosten der...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Abbruchverpfl... / 2.2 Erfassung in der Steuerbilanz

Für die steuerbilanzielle Bewertung der Rückstellung sind gegenüber der Handelsbilanz insbesondere 2 Punkte abweichend zu berücksichtigen: künftige Preis- bzw. Kostensteigerungen dürfen nicht vorweggenommen werden und die Abzinsung der Rückstellung erfolgt nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG mit dem gesetzlich vorgegebenen Zinssatz. Künftige Preis- und Kostensteigerungen dürfen bei d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen für Betriebs... / 4 Behandlung der Steuerbilanz

Hinsichtlich der Rückstellungsbildung dem Grunde nach gelten für eine Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung die handelsrechtlichen Grundsätze. Allerdings ist die Rückstellung in der Steuerbilanz unter Beachtung der Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. b EStG abweichend von dem Ansatz in der Handelsbilanz zu bewerten. Die Vorschrift regelt, dass Sachleistungsv...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.5 Grundsatz der Bilanzidentität

Rz. 31 Nach dem Grundsatz der Bilanzidentität, die im Steuerrecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird, müssen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Damit soll sichergestellt werden, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in das neue G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.5 Vollständigkeitsgrundsatz

Rz. 15 Der Grundsatz der Vollständigkeit ist in § 246 Abs. 1 HGB kodifiziert. Er regelt, was zu bilanzieren ist. Hieraus ergeben sich somit die Aktivierungs- und Passivierungsgebote. Im Jahresabschluss sind alle Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu erfassen. Auszuweisen sind die Posten jedoch nur insofern, als sie zum Betrie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 1.1 Handelsrecht

Rz. 1 Grundsätzlich ist jeder Kaufmann i. S. d. HGB verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen (§ 238 Abs. 1 Satz 1 HGB). Eine Befreiung von der Buchführungspflicht ist gem. § 241a HGB dann möglich, wenn Einzelkaufleute an den Abschlussstichtage...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik in der Untern... / 6.2 Einschätzungsspielräume

Rz. 32 Unter dem Aspekt der Erkennbarkeit wird man eher solche bilanzpolitischen Instrumente auswählen, die keine besonderen Angabe-, Ausweis- oder Berichtspflichten auslösen. Dies trifft zunächst auf die Ermessensspielräume zu, die bei der Bilanzierung und Bewertung unvermeidlich sind. Konkret geht es um sog. implizite Wahlrechte. Der Ansatz einer Rückstellung ist dann gebo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss nach HGB / 2.1.3 Konkretisierung der Beherrschungsmöglichkeit

Rz. 23 Während § 290 Abs. 1 HGB sowie § 11 Abs. 1 PublG prinzipienorientiert ein die Konzernrechnungslegungspflicht auslösendes Mutter-Tochter-Verhältnis lediglich über die unbestimmten Rechtsbegriffe der Möglichkeit der unmittel- und mittelbaren Beherrschung postulieren, werden in § 290 Abs. 2 HGB Tatbestände benannt, bei deren Zutreffen stets, d. h. zunächst unwiderlegbar,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss nach HGB / 2.1.4 Rechtsfolge der Konzernrechnungslegungsverpflichtung

Rz. 39 Bei Vorliegen der Tatbestände des § 290 HGB und keinen weiteren Befreiungen der §§ 290 Abs. 5, 291, 292 und 293 HGB sind Konzernabschluss und ein Konzernlagebericht nach den §§ 297 ff. HGB aufzustellen. Der Aufstellungszeitraum beträgt nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB 5 Monate, wobei diese Frist im Ergebnis aufgrund von früheren Offenlegungsfristen für kapitalmarktorienti...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss nach HGB / 2.1.2 Zur Konzernrechnungslegung verpflichtete Unternehmen

Rz. 16 Deutsche Mutterunternehmen sind zur Konzernrechnungslegung verpflichtet, wenn sie die in § 290 Abs. 1 HGB oder § 11 Abs. 1 PublG genannten Bedingungen erfüllen. § 290 HGB bestimmt die grundsätzliche Pflicht zur Konzernrechnungslegung bei Vorliegen der Voraussetzungen zunächst nur für Mutterunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft sowie über Verweis in §...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss nach HGB / 4.4 Bestimmung der einzubeziehenden Unternehmen und der Art der Einbeziehung

Rz. 113 Hinsichtlich der Prüfung der Einbeziehungsform eines Unternehmens in einen Konzernabschluss ist so vorzugehen, dass i. S. eines Stufenkonzeptes erstens bei jeder Beteiligung oder jedem anderen Unternehmensverbund zu analysieren ist, ob die Kriterien für ein Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmen vorliegen oder ob ein maßgeblicher Einfluss gegeben ist. Bei den erstgen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss nach HGB / 5.2 Vereinheitlichung der Bewertung

Rz. 121 Im Gegensatz zur Regelung der Ansatzwahlrechte schreibt § 308 Abs. 1 Satz 1 HGB explizit vor, dass die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gem. § 300 Abs. 2 HGB nach den auf den Jahresabschluss des Mutterunternehmens anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten sind (Ver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss nach HGB / 5.1 Vereinheitlichung der Ansätze

Rz. 116 Generell gelten für den Bilanzansatz im Konzernabschluss die Bilanzierungsvorschriften des Mutterunternehmens.[1] Gem. § 300 Abs. 2 Satz 1 HGB sind die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie die Erträge und Aufwendungen der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen unabhängig von ihrer Berücksichtigung in den Jahresabschlüssen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss nach HGB / 4.3.1 Konzernunternehmen unter eingeschränkter Beherrschungsmöglichkeit des Mutterunternehmens

Rz. 102 Das erste sachlich begründete Wahlrecht bei der Vollkonsolidierung von Tochterunternehmen besteht gem. § 296 Abs. 1 Satz 1 HGB dann, wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung dieses Unternehmens nachhaltig beeinträchtigen. Dieses Wahlrecht korrespondiert mit den in ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss nach HGB / 2.1.1 Handelsrechtlicher Konzernbegriff

Rz. 7 Grundsätzlich existieren verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die unterschiedlich zu werten sind. So ist zwischen Kooperation, die vor allem in Form von Kartellen, Arbeitsgemeinschaften (Konsortien) und Unternehmensverbänden, aber auch als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) auftritt, und Konzentration, bei der eine Angliederung bestehende...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2021 1 %-Regelung / Verdeckte Gewinnausschüttung / Anscheinsbeweis / § 8 Abs. 3 KStG Nutzt ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses einen betrieblichen Pkw zu privaten Zwecken und ist der Arbeitnehmer hierzu befugt, liegt insoweit ein Zufluss von Arbeitslohn zu. Die Feststellungslast trägt die FinVerw. Ein Lohnzufluss ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.2 Zur Buchführung nach Handelsrecht verpflichtete Steuerpflichtige

Rz. 16 Die wichtigste Gruppe der zur Buchführung nach Handelsrecht verpflichteten Stpfl. wird von den Körperschaften gebildet, die aufgrund ihrer Rechtsform Formkaufleute und nach § 6 i. V. m. § 238 HGB zur Buchführung verpflichtet sind, und zwar unabhängig davon, ob sie ein Handelsgewerbe betreiben oder nicht (vgl. § 8 KStG Rz. 67ff.). Dies sind die AG einschließlich der S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.1 Zeitlicher Umfang

Rz. 25 Nach § 7 Abs. 4 KStG ist bei Stpfl., die verpflichtet sind, Bücher nach den Vorschriften des HGB zu führen, der Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln, für das sie regelmäßig Abschlüsse machen. Der Ausdruck "regelmäßig" ist nicht in seinem eigentlichen Wortsinn zu verstehen, weil dann Fälle der Umstellung des Wirtschaftsjahrs nicht hierunter fallen würden (ein ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Contractual Trust Arrangeme... / 3.2 Bewertung und Ausweis des zu verrechnenden Vermögens

Rz. 32 Um die bilanziell auszuweisende Pensionsrückstellung zu errechnen, ist der Wert des Planvermögens von jener Versorgungsverpflichtung abzuziehen, zu deren Erfüllung es dient. Damit hat sowohl die Höhe des Minuenden (Pensionsverpflichtung) als auch des Subtrahenden (Wert der Vermögensgegenstände) unmittelbare Auswirkungen auf die zu bilanzierende Pensionsrückstellung. I...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Contractual Trust Arrangeme... / 3 Handelsrechtliche Abbildung (HGB)

Rz. 25 An dieser Stelle wird nicht die Bilanzierung der betrieblichen Altersversorgung in Gänze dargestellt;[1] vielmehr erfolgt lediglich eine Darstellung der für die Abbildung eines CTA spezifischen handelsrechtlichen Vorschriften.[2] Rz. 26 Die wohl wichtigste Neuerung des BilMoG bei der bilanziellen Abbildung der betrieblichen Altersversorgung betraf die Bilanzierung dem ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Contractual Trust Arrangeme... / 5 Steuerrechtliche Implikationen

Rz. 45 Mit Verabschiedung des BilMoG im Jahre 2009 hat der deutsche Gesetzgeber die formelle Maßgeblichkeit aufgegeben.[1] Gleichlautende handels- und steuerrechtliche Wahlrechte können demnach unabhängig voneinander ausgeübt werden.[2] Rz. 46 Die materielle Maßgeblichkeit wurde hingegen beibehalten.[3] Dies bringt die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des B...mehr