Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvereinbarung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 307 Die Provisionsgewähr ist insbesondere im Vertrieb eine klassische, erfolgsbezogene Vergütungsform. Diese knüpft an den Wert des vom Mitarbeiter abgeschlossenen oder vermittelten Geschäfts oder Vertrags an. Denkbar ist auch die Bezugnahme auf eine bestimmte Stückzahl oder Menge des vermittelten Produkts, ebenso denkbar ist die Anknüpfung an einen bestimmten vermittelt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Rechtsnatur der Sonderzahlung

Rz. 1396 Bindungsklauseln in Form von Stichtags- bzw. Rückzahlungsklauseln sind grds. unzulässig, wenn der Sonderzahlung ein reiner Entgeltcharakter zukommt, da in diesem Fall Bindungsklauseln regelmäßig eine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 1 BGB darstellen (vgl. auch Rdn 1391 ff.).[3215] Demgegenüber war es nach früherer Rechtsprechung[3216] zulässig, Sonder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Rz. 375 Neben den Bestimmungen des BDSG, des TDDDG und der DS-GVO muss der Arbeitgeber bei der Einführung und Nutzung einer Telefonanlage sowie einer Telefonsoftware das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG berücksichtigen. Danach besteht ein Mitbestimmungsrecht bei Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Ausübung des Weisungsrechts im Einzelfall: Ausübungskontrolle

Rz. 1574 Das Direktionsrecht wird im Einzelfall durch die einseitige Anordnung eines Arbeitsplatzwechsels (Versetzung) ausgeübt. Die geforderte Leistung muss genau angegeben werden, und die Ausübung des Direktionsrechts muss billigem Ermessen entsprechen. Rz. 1575 Zur Wirksamkeit muss die Versetzungsanordnung zunächst hinreichend konkret sein. Aus der aus dem Wesen der Leistu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Zuständige Arbeitnehmervertretung

Rz. 918 Nur unter den Voraussetzungen des § 50 Abs. 1 BetrVG bzw. § 58 Abs. 1 BetrVG ist bei zwingender Notwendigkeit einer einheitlichen Auswahlrichtlinie für alle oder mehrere Betriebe eines Unternehmens die Zuständigkeit des Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrats denkbar.[2328] Will beispielsweise der Arbeitgeber die Auswahlrichtlinien unternehmenseinheitlich einführen, ist bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Vertragstheorie

Rz. 350 Das Arbeitsverhältnis wird durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – den Arbeitsvertrag – begründet, also durch die rechtsgeschäftliche Einigung zwischen den Vertragsparteien (Angebot und Annahme, §§ 145 ff. BGB), sog. Vertragstheorie.[940] Durch den Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Erbringung der Arbeitsleistun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / l) Typische Sachverhalte

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitszeit und deren F... / E. Arbeitszeitkonten

Rz. 47 Ein weit verbreitetes Mittel zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten ist die Vereinbarung von Arbeitszeitkonten. Bei dieser Gestaltung wird auf Seite der Arbeitszeit eine auf einen bestimmten Zeitraum bezogene Arbeitsmenge vereinbart, die dann im Rahmen der Grenzen des Arbeitszeitgesetzes flexibel und nach Anfall der Arbeit abgeleistet wird. Ist eine tägliche Mindestar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 300 Anwesenheitsprämien stellen einen Anreiz zu gesundheitsbewusstem und -förderndem Verhalten dar und sollen leichtfertige Krankmeldungen unterbinden[821] bzw. einen Anreiz erzeugen, die Zahl der berechtigten oder unberechtigten Fehltage im Bezugszeitraum möglichst gering zu halten.[822] Sie sind Sondervergütungen (vgl. Rdn 302, 304 f.), die nicht die vertraglich verein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Maßgeblichkeit des Zeitraums

Rz. 497 Der Anwendungsbereich des § 167 Abs. 2 IX ist dann eröffnet, wenn der Beschäftigte innerhalb eines Jahres – nicht notwendig Kalenderjahres – länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist,[1433] wobei aus dem Präventionsgedanken des § 167 Abs. 2 SGB IX folgt, dass der Zeitraum der sechswöchigen Arbeitsunfähigkeit auf die jeweils zurückliege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitszeit und deren F... / 4. Abruf der Arbeit

Rz. 35 Gem. § 12 Abs. 3 TzBfG ist der Arbeitnehmer nur dann zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage der Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt. Diese Frist ist gesetzlich zwingend. Eine arbeitsvertragliche Regelung, die die Frist verkürzt, ist nach § 12 TzBfG, § 134 BGB nichtig. § 12 Abs. 3 TzBfG spricht lediglich von "Tagen"....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Rechtsfolgen bei unzulässiger Nutzung durch den Arbeitnehmer

Rz. 386 Eine unzulässige Inanspruchnahme des Telefons oder der Software (unerlaubte oder übermäßige Privatnutzung) stellt eine Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag dar. Je nach Schwere der Pflichtverletzung kommt daher eine – auch außerordentliche[1152] – Kündigung in Betracht. Allerdings müssen zum einen die betrieblichen Interessen belastet sein, zum anderen muss bei e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Datenübermittlung an Dritte

Rz. 784 Eine Datenübermittlung liegt vor, wenn die verantwortliche Stelle gespeicherte oder durch Datenverarbeitung gewonnene personenbezogene Daten an einen Dritten bekannt gibt. Dritter ist gemäß Art. 4 Nr. 10 DSGVO jede Person oder Stelle außerhalb der verantwortlichen Stelle. Dies ist innerhalb eines Konzerns jeder andere Rechtsträger. Ein Konzernprivileg kennt der Arbei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebliches Eingliederungsmanagement und Bestandsschutz

Rz. 495 Das betriebliche Eingliederungsmanagement wurde bereits im Jahr 2004 eingeführt und hat nach wie vor eine große Bedeutung für die betriebliche Praxis zur Sicherung der Teilhabe im Arbeitsleben, wie ein Vielzahl von Urteilen und darauf basierende Literaturmeinungen zeigen. Gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX (§ 84 Abs. 2 SGB IX a.F.) ist der Arbeitgeber eben seit 2004 verpflich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

Rz. 289 Es muss – wie in jedem Arbeitsvertrag – eine bestimmte Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 und 3 TzBfG – zumindest konkludent – vertraglich geregelt sein.[777] Geschieht dies nicht, gilt nach Satz 3 eine Arbeitszeit von 20 Stunden in der Woche als vereinbart.[778] Es handelt sich um eine zwingende gesetzliche Fiktion.[779] Eine Abweichung davon...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Kürzung von Sondervergütungen

Rz. 470 Vereinbarungen, die eine Kürzung von Sondervergütungen bei krankheitsbedingten Fehlzeiten vorsehen, sind zulässig, wenn die Kürzung maximal ein Viertel des arbeitstäglichen Verdienstes pro Tag der Arbeitsunfähigkeit beträgt, § 4a EFZG.[1117] Die Norm bestätigt, dass es kein allgemeines Rechtsprinzip gibt, wonach der Anspruch auf eine Sonderleistung entfällt, wenn wäh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / a) Konkreter Bezug zu Betriebsratsaufgaben

Rz. 323 Ein Recht auf Hinzuziehung eines Rechtsanwalts besteht nur, wenn dieser den Betriebsrat bei der Erfüllung einer konkreten betriebsverfassungsrechtlichen Aufgabe unterstützen soll.[783] Nicht von dem Anspruch aus § 80 Abs. 3 BetrVG erfasst ist daher die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur allgemeinen Vermittlung von Fachkenntnissen ohne konkreten Aufgabenbezug quasi ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Grundlagen der Gewährung von Ermessensboni

Rz. 740 Immer größerer Beliebtheit erfreut sich in der Praxis die Gewährung von Ermessensbonuszahlungen, die Arbeitgebern als Instrument zur Flexibilisierung der Vergütung zur Verfügung steht. Ermessensboni sind dahingehend ausgestaltet, dass dem Arbeitnehmer aufgrund arbeits- oder kollektivvertraglicher Vereinbarung zwar grds. ein Bonusanspruch eingeräumt wird, die Höhe des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Allgemeines

Rz. 268 Kurzarbeit ist das vorübergehende Absenken der betriebsüblichen regelmäßigen Arbeitszeit bei entsprechender Reduzierung des Entgelts.[845] Das Ziel der Kurzarbeit liegt darin, den Betrieben eingearbeitete Arbeitnehmer zu erhalten und insbesondere betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Hierzu wird die Produktion – oftmals aufgrund Auftragsmangels – heruntergefahre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Rz. 396 Bei der betrieblichen Internet- und E-Mail-Nutzung eröffnet sich für den Arbeitgeber allein durch die Standardsoftware eine Vielzahl von Überwachungsmöglichkeiten. Sowohl bei der Einführung eines Internetzuganges als auch bei der Einrichtung eines E-Mail-Anschlusses besteht für den Betriebsrat grundsätzlich nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht.[1164]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Freiwillige Leistungen, Urlaub und Entgeltfortzahlungen

Rz. 283 Auch wenn dem Betriebsrat nach zutreffender Ansicht kein Mitbestimmungsrecht bezüglich der Maßnahmen zur Milderung der finanziellen Folgen von Kurzarbeit zusteht, wird üblicherweise eine kurzfristige Vereinbarung zur Kurzarbeit nur möglich sein, wenn auch bezüglich dieser Regelungstatbestände Einigkeit erzielt wird. Ausdrücklich geregelt werden sollte jeweils die Ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Abkürzungen

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) Gestattung der Privatnutzung

Rz. 417 Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Privatnutzung des Internetanschlusses und der E-Mail-Adresse. Der Arbeitgeber entscheidet allein darüber, ob und in welchem Umfang er die Privatnutzung gestattet.[1200] Ein umfassendes Verbot der privaten Nutzung des Internet- und E-Mail-Verkehrs ist nicht mitbestimmungspflichtig.[1201] Grund dafür ist, dass ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / E. Kasuistik

Rz. 21 Die Gerichte haben eine umfangreiche Kasuistik zu den Konsequenzen des Diskriminierungsverbotes entwickelt. Im Folgenden sollen zu wichtigen Merkmalen relevante Entscheidungen für die anwaltliche Praxis aufgezählt werden. Im Übrigen wird auf die Darstellung zu den einzelnen Themenbereichen in diesem Buch sowie auf die einschlägigen Rechtsprechungs-ABC verwiesen.[24] R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (13) Insolvenzsicherung, § 11

Rz. 233 Die vom Gesetzgeber erlassenen Regelungen zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben[740] sehen vor, dass Bilanzrückstellungen oder zwischen Konzernunternehmen begründete Einstandspflichten (wie Bürgschaft, Patronatserklärung oder Schuldbeitritt) keine ausreichende Sicherung darstellen, § 7d Abs. 3 SGB IV. Das Wertguthaben muss vielmehr unter Ausschluss der Rückführung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Entlohnung / III. Sachliche Ausnahmen

Rz. 14 Das spezielle Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG steht unter dem Vorbehalt der sachlichen Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung. Das spezielle Gleichbehandlungsgebot des § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG enthält diesen Vorbehalt indes nicht. Allgemein wird zutreffend davon ausgegangen, dass § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG im Kontext des Satz 1 ein einheitliches, unter dem V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Freistellung

Rz. 23 Zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats sieht § 38 BetrVG für größere Betriebe mit mindestens 200 Arbeitnehmern die vollständige Freistellung von Betriebsratsmitgliedern von ihrer beruflichen Tätigkeit vor. Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung sind aber gem. § 38 Abs. 1 S. 5 BetrVG Abweichungen möglich (siehe Muster zur Freistellung von BR-Mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Abmeldevereinbarung zu § 37 Abs. 2 BetrVG

Rz. 29 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.7: Abmeldevereinbarung zu § 37 Abs. 2 BetrVG Zwischen dem Betriebsrat der X-GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________ – im Folgenden: Betriebsrat – und der X-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer _________________________ – im Folgenden: Arbeitgeber – wird folgende Abmeldeverein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Gemeinsamer Gesamtbetriebsrat mehrerer Unternehmen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

Rz. 80 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.25: Gemeinsamer Gesamtbetriebsrat mehrerer Unternehmen Zwischen 1. dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im Folgenden: X-AG – 2. dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im Folgenden: Y-GmbH – un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Gesetzesvorrang

Rz. 151 Das Mitbestimmungsrecht greift nach § 87 Abs. 1 ES BetrVG nicht, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht.[467] Denn existiert bereits eine Norm zum Regelungsgegenstand, ist der Arbeitnehmer hinreichend geschützt, sodass es der Mitwirkung des Betriebsrats nicht bedarf.[468] Dies setzt freilich voraus, dass dem Arbeitgeber aufgrund der gesetzlichen Rege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg in die Materie ermöglichen. Darüber hinaus will sie der betrieblichen Praxis, der (Fach-)Anwaltschaft und der Arbeitsgerichtsbarkeit praktisch e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / e) Wirkung der Anfechtung

Rz. 279 Ist die Anfechtung begründet und eine nachträgliche Berichtigung des Wahlfehlers möglich, muss das Gericht diese Korrektur im Beschluss vornehmen. Nur bei fehlender Behebbarkeit des Wahlmangels darf es die Wahl für unwirksam erklären. Insoweit geht die gerichtliche Korrektur der Kassation des Wahlergebnisses vor.[628] Erklärt das Gericht die Wahl für unwirksam, wird ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Abschlussfreiheit

Rz. 566 Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Wiedereingliederungsmaßnahme besteht für beide Vertragsparteien in der Regel nicht.[1378] Begründet wird dies zum einen mit dem Wortlaut des § 74 SGB V, nach dem Versicherte und Arbeitgeber eine stufenweise Wiedereingliederung vereinbaren "können", ohne dass eine Verpflichtung beider Parteien begründet wird,[1379] un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Formulierungsbeispiele

Rz. 1013 Statische Bezugnahme Auf das Arbeitsverhältnis findet ergänzend der Tarifvertrag (…) (genaue Bezeichnung des bzw. der Tarifverträge) vom (…) (Datum des Abschlusses) Anwendung. Spätere Änderungen dieses Tarifvertrages oder andere Tarifverträge finden auf das Arbeitsverhältnis nur dann Anwendung, wenn die Parteien dieses Vertrages dies ausdrücklich und schriftlich ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Inhalt und Umfang der Nachweispflicht bei Kollektivvereinbarungen

Rz. 1155 In Bezug auf die Bedeutung der Kollektivvereinbarungen ist zudem § 2 Abs. 4 NachwG zu beachten. Hiernach kann die Nachweispflicht zahlreicher Mindestinhalte (in Bezug auf Probezeit, Vergütung, Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub, Fortbildungen, betriebliche Altersversorgung und Kündigungsschutz) durch einen Hinweis auf die für das Arbeitsverhältnis anwendbaren kollekti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) NachwG

Rz. 474 Das Nachweisgesetz findet auf Traineevertragsverhältnisse, die als Arbeitsverhältnisse ausgestaltet sind, uneingeschränkt Anwendung. Der Arbeitgeber muss deshalb jedenfalls in dem Nachweis die in § 2 Abs. 1 NachweisG benannten Angaben aufnehmen, insbesondere auch Hinweise auf den Einsatzort, etwaig geltende kollektivrechtliche Normen wie Betriebsvereinbarungen oder a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Besserstellungsvereinbarungen, § 7

Rz. 593 In einigen Unternehmen bestehen Vereinbarungen über Leistungen für die Leiharbeitnehmer (sogenannte Besserstellungsvereinbarungen). Darin sind üblicherweise Regelungen enthalten, die bestimmte Zulagen für Leiharbeitnehmer oder die stufenweise Anpassung ihres Gehaltes an das Entgeltniveau im Kundenbetrieb vorsehen. Nach den Branchenzuschlagstarifverträgen sind nur Bet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Arbeitsrecht / 1. Flexible Arbeitszeit

Rz. 46 Die Forderung nach flexiblen Arbeitszeiten führt zur Errichtung von Arbeitszeitmodellen. Die Ausgestaltung unterliegt dem individuellen Arbeitsrecht. Sie wird durch tarifvertragliche Regelungen und durch Betriebsvereinbarungen flankiert.[63] Rz. 47 Unter dem Oberbegriff der Arbeitszeitkonten werden verschiedene Modelle zur Flexibilisierung der Arbeitszeit geführt,[64] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1254 Privatleben und Freizeitverhalten der Arbeitnehmer sind tabu und gehen den Arbeitgeber im Grundsatz nichts an. Das BAG hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, ein ordentliches Leben zu führen und sich auf diesem Wege seine Arbeitsfähigkeit zu erhalten.[2859] Gesundheits- und genesungsförderndes Verhalten kann dagegen auch in der Freizeit vom A...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.1 – VermBG

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Vorbemerkung Vor der unten abgedruckten Fassung galten das (1.) Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 12. Juli 1961 (BGBl. I, 909; BStBl. I, 680), das 2. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl. I, 585; BStBl. I, 346) in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I, 1853; BStBl. I, 644), das 3. VermBG in den Fassungen vom 27. Juni 1970 (B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Zusammenschluss oder Spaltung von Betrieben

Rz. 939 Der Zusammenschluss eines Betriebs mit einem anderen kann dadurch erfolgen, dass aus den bisherigen Betrieben ein neuer Betrieb mit neuer Identität gebildet wird. Es kann aber auch sein, dass ein Betrieb unter Wahrung seiner Identität einen anderen Betrieb aufnimmt, der seine Identität verliert. In diesen Fällen stellt sich stets die Frage, was mit dem gewählten Betr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Gesetzliche oder tarifliche Regelungen

Rz. 672 Das Mitbestimmungsrecht entfällt, soweit mitbestimmungspflichtige Fragen bereits in einem Gesetz oder Tarifvertrag abschließend geregelt sind. Freiwillige Betriebsvereinbarungen sind nur möglich, wenn eine Tarifregelung nicht besteht und auch nicht üblich ist oder der Tarifvertrag auf diesem Gebiet eine Öffnungsklausel vorsieht.[1745]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 3. Checkliste: Unterrichtung der Arbeitnehmerseite bei Umwandlungsvorgängen

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / i) Mitbestimmungsrechte

Rz. 466 Zu beachten sind bei der Einführung von Telearbeit auch die Mitbestimmungsrechte nach kollektiv-rechtlichen Vorgaben. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung der Regelungen der mobilen Arbeit.[1174] In der Regel werden in danach zu vereinbarenden Betriebsvereinbarungen die Rahmenregelungen für mobile Arbeit fes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / gg) § 10 Vorbehalte

Rz. 679 (1), (2) und (3): Diese Vorbehalte entsprechend den steuerunschädlichen Mustervorbehalten und haben keine weitergehende Bedeutung als die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder § 242 BGB. Im Hinblick auf die Entscheidung des BFH vom 6.12.2022,[1618] nach der entsprechende Vorbehalte steuerlich nur dann anzuerkennen sind, wenn sie positiv – d.h. ausdrückl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Grenzen des Direktionsrechts

Rz. 536 Auch hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit, wie etwa in Bezug auf Pausenregelungen, sind etwaige Vorgaben aus einschlägigen Tarifverträgen zu beachten. Auch das Arbeitszeitgesetz enthält einige Vorgaben, wie etwa in § 4 ArbZG über notwendige Pausen und in § 5 ArbZG über Ruhezeiten. Insofern ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers also beschränkt. Rz. 537 Zudem hat de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Abweichende Betriebsratsstrukturen gem. § 3 BetrVG

Rz. 55 § 3 BetrVG ermöglicht Tarifvertragsparteien und z.T. auch den Betriebsparteien (§ 3 Abs. 2 BetrVG) abweichende Regelungen zu den betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen und erlaubt u.a. die Bildung unternehmenseinheitlicher Betriebsräte, regionaler Betriebsräte und die Errichtung von Spartenbetriebsräten. Werden Betriebe und Betriebsteile zu solchen Organisationsein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / a) Antragsbefugnis

Rz. 475 Arbeitgeber und Betriebsrat sind regelmäßig antragsbefugt. Das analog § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ist grundsätzlich für beide Betriebsparteien gegeben.[1110] Nur in Einzelfällen kann das Feststellungsinteresse ausnahmsweise zu verneinen sein, etwa wenn der Einigungsstellenspruch wegen eines erledigenden Ereignisses keine Wirkung mehr entfalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 1079 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.78: Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB[2837] Unterrichtung über Betriebsübergang nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehrt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Tarifvertrag, § 4

Rz. 579 Aufgrund der gesetzlichen Regelung zum Gebot der Gleichbehandlung gem. § 8 AÜG sollte die Anwendung von entsprechenden Branchentarifverträgen im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vom Verleiher ebenfalls erklärt werden. In der Praxis sind Arbeitnehmerüberlassungen ohne Inbezugnahme eines Tarifvertrages eine absolute Ausnahmeerscheinung. Soweit kein Tarifvertrag gilt ode...mehr