Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvereinbarung

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 44 regelt den Zeitpunkt von Betriebs- und Abteilungsversammlungen und den Anspruch auf Entgeltzahlung der Arbeitnehmer, die an der Versammlung teilnehmen. Die Vorschrift hat zwingenden Charakter. Eine abweichende Regelung zur zeitlichen Lage von Betriebsversammlungen und der vorgesehenen Vergütungsansprüche ist weder durch Betriebsvereinbarung noch durch Tarifvertrag...mehr

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Cannabis / 5 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Entscheidet der Arbeitgeber, ein grundsätzliches Cannabisverbot im Betrieb zu verhängen, betrifft das das Ordnungsverhalten im Betrieb. Daher hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Zusätzlich besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, da der Gesundheitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 1.1 Übersicht

Rz. 1 In den §§ 42–46 BetrVG ist die Betriebsversammlung normiert. Während die Befugnisse der Betriebsversammlung nur eine oberflächliche Regelung erfahren haben, sind die organisatorischen Fragen in den genannten Bestimmungen ausführlich und äußerst detailliert behandelt. Trotz ihrer geringen Befugnisse hat die Betriebsversammlung in der Praxis eine große Bedeutung. Sie ist...mehr

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Cannabis / 4 Direktionsrecht des Arbeitgebers

Das Direktionsrecht gemäß § 106 GewO erlaubt es dem Arbeitgeber, den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz und in den Pausen grundsätzlich zu verbieten. Während der Arbeitszeit, d. h. außerhalb der Pausen, ist der Konsum ohne ausdrückliche Gestattung des Arbeitgebers sowieso nicht erlaubt. Das Verbot des Konsums von Cannabis am Arbeitsplatz kann entweder einseitig mittels Arbei...mehr

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Cannabis / 2 Arbeitsschutz

Ein Arbeitnehmer darf sich gemäß § 15 ArbSchG i. V. m. § 15 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 durch den Konsum von Cannabis nicht in einen Zustand versetzen, in dem er sich selbst oder andere Beschäftigte gefährdet. Arbeitnehmer, die Fahrzeuge oder Maschinen führen, dürfen ihre Arbeit daher grundsätzlich nur dann verrichten, wenn sie nicht (mehr) berauscht sind. Eine solche Gefährdun...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.3 Rede-, Antrags- und Stimmrecht

Rz. 40 Soweit der Arbeitgeber an der Betriebsversammlung teilnimmt, hat er auch das Recht, in der Versammlung zu sprechen, § 43 Abs. 2 Satz 2 BetrVG. Dabei hat er sich selbstverständlich an den organisatorischen Ablauf der Versammlung zu halten und muss daher abwarten, bis ihm der Vorsitzende das Wort erteilt. Das Rederecht des Arbeitgebers umfasst die Befugnis, zu den einze...mehr

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Cannabis / 7 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Gilt ein betriebliches Verbot für den Konsum von Cannabis und verstößt der Arbeitnehmer dagegen, stellt das eine Pflichtverletzung dar, die der Arbeitgeber mit einer Abmahnung oder einer Kündigung sanktionieren kann. Auch wenn kein betriebliches Cannabisverbot gilt, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, nicht berauscht, sondern klar zur Arbeit zu erscheinen. Verstößt er gegen d...mehr

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Diskriminierung / 3.1 Benachteiligung wegen eines geschützten Merkmals

Zentrale Vorschrift des AGG ist § 7 Abs. 1 AGG: Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden. Er wird ergänzt durch § 7 Abs. 2 AGG, nach dem Bestimmungen in "Vereinbarungen" (wie z. B. Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge) unwirksam sind sowie § 7 EntgTranspG für unzulässige Vergütungsunterschiede. Das AGG verbietet ...mehr

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Cannabis / Zusammenfassung

Begriff Am 1.4.2024 ist das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten. Es legalisiert den Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in begrenztem Umfang. Für Personen unter 18 Jahren bleiben Besitz und Konsum weiterhin verboten, in ihrer Gegenwart dürfen auch Erwachsene weiterhin kein Cannabis konsumieren. Cannabis ist der wissenschaftliche Name für die Hanfpflanze und beze...mehr

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Arbeitsvertrag / 3.1 Niederschrift nach dem Nachweisgesetz

Ziel des Nachweisgesetzes ist mehr Information für den einzelnen Arbeitnehmer über seine wesentlichen Vertragsbedingungen durch stärkere Formalisierung. Es soll eine größere Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis über die beiderseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten bewirken, insbesondere für Arbeitnehmer, die keinen schriftlichen Arbeitsvertrag besitzen.[1] In erster Li...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.1.1 Tätigkeitsbericht des Betriebsrats

Rz. 5 In der regelmäßig, einmal im Kalendervierteljahr stattzufindenden Betriebsversammlungen muss der Betriebsrat nach § 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG seinen Tätigkeitsbericht erstatten. Dies hat mündlich zu erfolgen.[1] Werden in dem Bericht unterschiedliche Sachgebiete behandelt, so kann er von verschiedenen Betriebsratsmitgliedern erstattet werden.[2] Die Teilnehmer der Betrie...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.2 Die zusätzliche Betriebs- und Abteilungsversammlung

Rz. 13 Zusätzlich zur regelmäßigen Betriebsversammlung kann der Betriebsrat nach § 43 Abs. 1 Satz 4 BetrVG in jedem Kalenderhalbjahr eine dritte Betriebsversammlung durchführen, wenn dies aus besonderen Gründen zweckmäßig erscheint. Hinweis Die zusätzliche Betriebsversammlung kann also je einmal im Zeitraum vom 1.1. bis 30.6. sowie vom 1.7. bis 31.12. stattfinden. Rz. 14 Die D...mehr

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Diskriminierung / 2 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Persönlicher Geltungsbereich Das Gesetz gilt in persönlicher Hinsicht für "Beschäftigte" i. S. v. § 6 AGG. Dazu zählen nicht nur Arbeitnehmer, sondern u. a. auch die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten sowie die Bewerber auf eine Stelle.[1] Das AGG gilt auch nachwirkend für Ansprüche nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, z. B. von Betriebsrentnern. Für Leiharbeitn...mehr

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Fachinformatiker (Professio... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung des Arbeitgebers zu Arbeitsräumen, Arbeitsmitteln, Ausrüstungen und Arbeitsstoffen, Beratung zur Umsetzung der barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) hinsichtlich Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit von Informationen und Komponenten der Benutzerschnittstellen, aktive Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen, Berücksichtigun...mehr

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Clemens, BBiG § 25 Unabding... / 2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Unabdingbarkeitsregelung des § 25 BBiG erstreckt sich auf einzelvertragliche wie auch auf kollektivvertragliche Regelungen.[1] Erfasst werden daher auch ungünstige Abweichungen durch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge, eine Öffnungsklausel ist in der Vorschrift nicht enthalten. Dies gilt sogar für Tarifverträge, die allgemeinverbindlich erklärt wurden.[2]mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.9 Informationsaustausch zur Integration von Menschen mit schwerer Behinderung auf der betrieblichen Ebene (Abs. 2 Nr. 9)

Rz. 50 Die Rehabilitationsträger haben neben den Werks- und Betriebsärzten auch mit weiteren Akteuren des "betrieblichen" Bereichs zusammenzuarbeiten, damit Menschen mit schwerer Behinderung in das Arbeitsleben integriert werden (§§ 10, 163 ff.). Wichtig ist u. a., dass die "betrieblichen" Akteure einen möglichen Rehabilitations- bzw. Teilhabebedarf frühzeitig erkennen und d...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende in der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier...mehr

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Gesamtzusage / 4 Ablösung durch Betriebsvereinbarung

Grundsätzlich gilt: Hat eine Gesamtzusage ein Recht ohne Widerrufs- oder Abänderungsvorbehalt eingeräumt, bleibt es nach der Rechtsprechung des Großen Senats des BAG bei der herkömmlichen Rangfolge, d. h. die Ansprüche des Arbeitnehmers richten sich zunächst nach Vertrag (Gesamtzusage), Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag und schließlich nach dem Gesetz. Eine durch eine Gesamt...mehr

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Gesamtzusage / 5 Umdeutung

Nach der Rechtsprechung des BAG ist es grundsätzlich nicht ausgeschlossen, eine nach der Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG unwirksame Betriebsvereinbarung entsprechend § 140 BGB in eine Gesamtzusage (vertragliche Einheitsregelung oder gebündelte Vertragsangebote) umzudeuten. Eine derartige Umdeutung kommt aber nur in Betracht, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfe...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.2.1 Einrichtungen mit Betriebsrat

Besteht in einem Betrieb, in dem der Arbeitgeber kurzarbeiten lassen will, ein Betriebsrat, bedarf die Einführung von Kurzarbeit in jedem Fall der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ("vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit"). Betriebe, die unter den Geltungsbereich des BetrVG fallen, können und müssen zur wirksamen Einführung von ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.1.1 Einrichtungen im Geltungsbereich TV COVID mit Betriebsrat

Ganz gleich ob normativ oder schuldrechtlich tarifgebunden – der privatrechtlich organisierte und deshalb dem Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes unterfallende Arbeitgeber, hat gemäß dem Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der VKA zur Einführung der Kurzarbeit (TV COVID) den Betriebsrat zu beteiligen. Praxis-Beispiel KAV-Mitglied mit Betriebsrat Ein...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.3 Situation bei Bindung an den TV-L oder einen anderen Tarifvertrag, der Kurzarbeit nicht regelt

Praxis-Beispiel Bindung an den TV-L oder den Tarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe Das Land beabsichtigt, für die Beschäftigten der Staatstheater, die mindestens noch bis zum Ende der laufenden Spielzeit geschlossen sein werden, Kurzarbeit einzuführen. Das Studierendenwerk, das auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten den TV-L anwendet, will aufgrund der Schl...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.4.5 Sonderregelungen für Verkehrsflughäfen und die Luftverkehrsbranche

§ 1 Abs. 4 TV COVID enthält umfangreiche Sonderregelungen für Beschäftigte bei Verkehrsflughäfen und anderen Unternehmen in der Luftverkehrsbranche, wenn eine Betriebsvereinbarung bis zum 15.5.2020 geschlossen wurde bzw. wird oder wenn eine Betriebsvereinbarung auch zu einem späteren Zeitpunkt verlängert wird, wenn diese eine Aufstockung auf mindestens 80 % des Nettomonatsen...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.13 Zulässigkeit von ergänzenden Regelungen in Tarifverträgen bzw. Betriebs-/Dienstvereinbarungen?

Ergänzende Regelungen in Tarifverträgen bzw. freiwilligen Betriebsvereinbarungen zur Familienpflegezeit sind zulässig.[1] So kann beispielsweise in einer in privatrechtlicher Rechtsform geführten Einrichtung (GmbH, AG usw.) in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung geregelt werden, dass die Arbeitnehmer – über die gesetzlichen Regelungen hinausgehend – einen Anspruch auf Ab...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3.4 Die tariflichen Regelungen zum Abbau von Überstunden und Stundenguthaben aus Arbeitszeitkonten

Als Voraussetzung für die Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls gilt es Arbeitszeitschwankungen zu nutzen (§ 96 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 SGB III). Gerade in Verwaltungen und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes bestehen sehr unterschiedliche Formen von Arbeitszeitkonten, um Arbeitszeitschwankungen auszugleichen. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit[1] sind Ar...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.4.4 Besonderheiten bei betrieblicher Kurzarbeitsregelung vor Inkrafttreten des TV COVID

Der TV COVID gilt nicht, wenn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Tarifvertrages eine betriebliche Vereinbarung zur Kurzarbeit gilt, die eine Aufstockung auf mindestens 80 % des Nettomonatsentgelts im Sinne des § 5 Abs. 1 regelt. Der TV COVID ist zum 1.4.2020 in Kraft getreten (§ 11 Abs. 1 TV COVID). Voraussetzung für die Nichtanwendbarkeit des TV COVID ist somit, dass die...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9.2.2 Verminderung des Urlaubsanspruchs nach BUrlG für Zeiten der Kurzarbeit "Null"

Die Rechtslage nach den gesetzlichen Bestimmungen Nach der gesetzlichen Rechtslage (zum TV COVID siehe unten) hängt die Entscheidung, ob der Urlaubsanspruch des Beschäftigten für das Kalenderjahr, in welchem Kurzarbeit angeordnet ist, verringert wird, vom Umfang der Kurzarbeit ab. Erbringt der Beschäftigte Arbeitsleistung während der Kurzarbeit (damit nicht Kurzarbeit Null), ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 3 Zulässigkeit von Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

In der Privatwirtschaft kennt man das Instrument der Kurzarbeit aus früheren wirtschaftlichen Krisen. Hinweis Zulässigkeit von Kurzarbeit auch im öffentlichen Dienst Auch im öffentlichen Dienst ist die Einführung von Kurzarbeit grundsätzlich zulässig. Betriebe im Sinne der Kurzarbeitergeld-Vorschriften sind nach den Fachlichen Weisungen Kurzarbeitergeld (Kug) der Bundesagentur...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.5.1 Altersteilzeit im Teilzeitmodell

In betrieblichen Kurzarbeiterregelung, z. B. in Betriebsvereinbarungen, werden Altersteilzeitarbeitnehmer häufig aus dem Geltungsbereich der Kurzarbeitsvereinbarung ausgenommen. Nach TV COVID sind jedoch nur die Beschäftigten in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells von der Kurzarbeit ausgenommen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass gegenüber Beschäftigten, ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.5.2 Altersteilzeit im Blockmodell

Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell Beschäftigte in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells sind nach § 1 Abs. 2 TV COVID von der Kurzarbeit ausgenommen. Die Herausnahme der Beschäftigten in der Altersteilzeitfreistellungsphase aus der Kurzarbeit dürfte auch außerhalb des Anwendungsbereichs des TV COVID naheliegend sein. Befin...mehr

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Onboarding: Besonderheiten ... / 1.1 Neue Azubis willkommen heißen

Noch nie war es schwieriger für die Betriebe, geeignete Azubis zu finden, und noch nie haben Unternehmen dafür größere Anstrengungen unternommen: Die Ausbildungsumfrage 2023 des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) unter knapp 15.000 Ausbildungsunternehmen zeigt, wie sehr die Corona-Pandemie die Lage am Ausbildungsmarkt nochmals verschärft hat[1]. Fast jeder zw...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Günstigkeitsprinzip / 3 Grenzen

Einschränkungen des Günstigkeitsprinzips ergeben sich durch zweiseitig zwingende gesetzliche Regelungen, von denen auch durch günstigere Regelungen nicht abgewichen werden darf. Individualvertragliche Ansprüche sind durch das Günstigkeitsprinzip nicht geschützt, wenn sie von vornherein unter den Vorbehalt einer entsprechenden Kollektivvereinbarung gestellt werden. § 4 Abs. 3...mehr

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Günstigkeitsprinzip / Zusammenfassung

Begriff Das Günstigkeitsprinzip löst die Kollision rangverschiedener arbeitsrechtlicher Gestaltungsfaktoren, insbesondere regelt es das Verhältnis von kollektiv- zu einzelvertraglichen Regelungen (dagegen lösen das Spezialitäts- und Ordnungsprinzip das Verhältnis ranggleicher Regelungen). Es schreibt im Grundsatz den Vorrang einer günstigeren Individualabrede (des rangnieder...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Günstigkeitsprinzip / 1 Anwendungsbereich

Das Günstigkeitsprinzip gilt im Verhältnis von Individualvertrag und Betriebsvereinbarung[1] sowie im Verhältnis zum Tarifvertrag.[2] Es gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag auf einen (günstigeren) Tarifvertrag Bezug nimmt und dieser mit einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag kollidiert.[3] Im Verhältnis Betriebsvereinbarung zu Tarifvertrag gilt das Günstigkeitsprinzip...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.2 Gerichtliches Bestellungsverfahren gem. § 100 ArbGG

Rz. 13 Das gerichtliche Bestellungsverfahren ist in § 100 BetrVG geregelt. Bezüglich des unparteiischen Vorsitzenden ist eine Einigung zwischen den Betriebsparteien zu erzielen. Gelingt dies nicht, wird das Arbeitsgericht tätig. Erforderlich ist unbedingt ein Antrag einer der Betriebspartner. Dabei muss der Streitgegenstand erläutert werden. Der Antrag muss dem Bestimmtheits...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.2 Umfang der gerichtlichen Überprüfung

Rz. 37 Für den Umfang der gerichtlichen Überprüfung ist es von Bedeutung, ob es sich um Rechtsfragen oder Regelungsfragen handelt. Sind Rechtsfragen betroffen, so hat sich die gerichtliche Prüfung auf solche Rechtsfragen zu erstrecken, die zur Unwirksamkeit des Spruchs führen könnten. Bei Sozialplänen ist Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle, ob sich der Spruch der Einigun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2 Wirkung

Rz. 33 Im erzwingbaren Verfahren ersetzt der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen den Betriebspartnern. Wird eine Regelung getroffen, die an die Stelle einer Betriebsvereinbarung tritt, hat sie auch die Wirkungen einer Betriebsvereinbarung. Sie bindet die Betriebspartner und wirkt für die Arbeitsverhältnisse der betroffenen Arbeitnehmer als verbindliche Norm. Sow...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Urlaub / 1 Einleitung

Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinne ist die dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Erholung gewährte Befreiung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Seine Rechtsgrundlage findet der Urlaubsanspruch vor allem in einzelvertraglichen oder kollektivvertraglichen (Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) Regelungen sowie im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Ferner finden...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 5 Einigungsstellen werden i. d. R. nur von Fall zu Fall gebildet. Zwar eröffnet das Gesetz in § 76 Abs. 1 Satz 2 BetrVG die Möglichkeit, durch freiwillige (d. h. nicht erzwingbare) Betriebsvereinbarung eine "ständige Einigungsstelle" einzurichten, bei der Vorsitzender und Beisitzer von vornherein feststehen und die demzufolge ohne zeitliche Verzögerungen mit der Verhandl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit der Einigungsstelle stellt das Betriebsverfassungsgesetz ein Verfahren zur Konfliktlösung zwischen Arbeitnehmervertretung und Arbeitgeber bereit. Das Einigungsstellenverfahren ist vom arbeitsgerichtlichen Verfahren zu trennen. Die Einigungsstelle ist kein Gericht und übt keine richterliche Tätigkeit aus. Sie ist vielmehr ein Organ der Betriebsverfassung und besteht...mehr

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Urlaub / 7.2 Urlaubsverfall bei Krankheit

Das BAG hat aufgrund der Rechtsprechung des EuGH diese oben dargestellte Auffassung korrigiert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)[1] hatte auf Vorlage u. a. des LAG Düsseldorf[2] darüber zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung hat, wenn der Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden konnte. Das LAG Düsseldorf hatte dem EuGH die ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1 Inhalt

Rz. 30 Es ist zwischen Rechtsfragen und Regelungsfragen zu unterscheiden, je nachdem welche Meinungsverschiedenheit zur Entscheidung anstand. Die Einigungsstelle kann über Rechtsfragen befinden, soweit ihre Zuständigkeit dazu reicht. Dazu gehören rechtliche Vorfragen, etwa ihre eigene Zuständigkeit (Bestehen eines Mitbestimmungsrechts) oder die ordnungsgemäße Errichtung betr...mehr

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Urlaub / 7.3.3 Verhältnis gesetzlicher – zusätzlicher Urlaub

Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 24.3.2009 klargestellt, dass der zusätzlich gewährte Urlaub von den Vorgaben des EuGH nicht betroffen ist. Dieser Teil des Urlaubs kann also weiterhin "frei" geregelt werden. Dieser Spielraum besteht nicht nur im Wege der kollektivrechtlichen Regelungen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung), sondern auch per (Formular-)Arbeitsvertrag. Al...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Grundsätze

Rz. 23 Abgesehen von der Beschlussfassung[1] regelt das Gesetz das Verfahren vor der Einigungsstelle nicht. Die Betriebspartner können Einzelheiten des Verfahrens durch freiwillige Betriebsvereinbarung regeln[2] Die Grundregeln des rechtsstaatlichen Verfahrens sind einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Gewährung rechtlichen Gehörs. Gem. § 76 Abs. 3 Satz 1 BetrVG muss di...mehr

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Urlaub / 4.1 Entstehung des Anspruchs

Zu unterscheiden ist zwischen dem Entstehen und der Fälligkeit des Urlaubsanspruchs. Nach allgemeinen Grundsätzen entsteht ein Anspruch, wenn die in der Vorschrift genannten Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Er wird fällig, wenn sich die Leistungspflicht des Schuldners aktualisiert, d. h. der Schuldner den Teilanspruch zu erfüllen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbei...mehr

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Urlaub / 7.3.12 Auswirkungen der neueren Rechtsprechung des EuGH und des BAG auf die Passivierung von Urlaubsrückstellungen

Die Urteile des EuGH vom 20.1.2009 und des BAG vom 24.3.2009 haben auch Auswirkungen auf das Bilanzsteuerrecht. Bisher waren in den Jahresabschlüssen ausschließlich Rückstellungen für die Urlaubsverpflichtungen aus dem abgelaufenen Kalenderjahr zu bilden, da davon ausgegangen wurde, dass Urlaubsansprüche aus früheren Jahren zum Ende des Kalenderjahres oder nach Ablauf des Üb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.2 Ausnahmen

Rz. 62 Ausgeschlossen ist die Übertragung auf den Betriebsausschuss in folgenden Fällen: Abschluss einer Betriebsvereinbarung[1] Anrufung der Einigungsstelle[2] Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmervertreters nach § 103 Abs. 1 BetrVG [3] Organisatorische Entscheidungen des Betriebsrats wie Wahl seines Vorsitzenden und dessen Stellvertreters, Wahl der Mitgl...mehr

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Änderungskündigung: Abgrenz... / 5 Widerrufsvorbehalt

Besonders im Bereich der Gratifikationen oder Prämien kommt es in der Praxis häufig vor, dass derartige Sonderleistungen vom Arbeitgeber unter Widerrufsvorbehalt gewährt werden. Ein Widerrufsvorbehalt kann seine Rechtsgrundlage im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag haben. Die Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts, d. h. eines Rechts zur...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.2 Begriff der laufenden Geschäfte

Rz. 58 Was laufende Geschäfts sind, ist im Gesetz nicht definiert. Zumeist werden hierunter interne verwaltungsmäßige und organisatorische Aufgaben gefasst, die sich regelmäßig wiederholen.[1] Auf jeden Fall nicht dazu gehört der Abschluss von Betriebsvereinbarungen, was aus § 27 Abs. 2 Satz 2, Halbsatz 2 BetrVG folgt. Aber auch sonstige Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.1 Arbeitsrechtliche Aspekte zur Umgestaltung des Fuhrparks

Der Fuhrpark wird oftmals im Rahmen einer Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen überdacht und neu aufgestellt. Dienstwagen werden zukünftig sicherlich nicht abgeschafft, aber die individuelle Mobilität soll nachhaltiger ausgestaltet und um weitere Elemente ergänzt werden. Dabei kann sowohl der Umstieg auf Elektrofahrzeuge oder eine Höchstgrenze für den CO2-Ausstoß bei Die...mehr