Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufgabe

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Nießbrauch am Betrieb

Rn. 210 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Wird ein luf Betrieb unentgeltlich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unter gleichzeitiger Bestellung eines Nießbrauchs für den bisherigen Eigentümer übertragen, so liegt weder eine Entnahme noch eine Betriebsaufgabe vor. Der Betrieb wird vielmehr steuerrechtlich unverändert durch den Rechtsnachfolger fortgeführt; dieser ist gemäß § 6 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Einbringung von nichtqualifizierten Sachgesamtheiten (Einzelwirtschaftsgütern) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Tz. 14 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird BV in eine Kap-Ges oder Gen eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätze. Denn die Sonderregelungen des § 20 Abs 2–9 UmwStG sowie der §§ 22 und 23 UmwStG sind nur anzuwenden, wenn sämtliche Tatbes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 190 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Pachtverträge zwischen Angehörigen (über einen ganzen luf Betrieb oder Einzelflächen) sind häufig anzutreffen; sie sind anders als Pachtverträge mit Dritten grundsätzlich nicht bei den zuständigen (Landwirtschafts-)Behörden anzeigepflichtig (§ 3 Abs 1 Nr 2 LandpachtverkehrsG v 08.11.1985, BGBl I 1985, 2075), sodass ein Nachweis über das Bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Eigenjagdbezirke

Rn. 46 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der vorstehend dargestellte Zusammenhang besteht grundsätzlich dann, wenn ein LuF Eigentümer zusammenhängender (land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbarer) Ländereien ist, welche nach § 7 BJagdG einen sog Eigenjagdbezirk bilden (regelmäßig mindestens 75 ha, in Bayern mindestens 81,75 ha) und dieser die LuF sowie die Jagd selbst bet...mehr

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Betriebsprüfung / 4.1 Ankündigung spätestens 14 Tage vor der Prüfung

Die Prüfung erfolgt grundsätzlich nach vorheriger Ankündigung, sie soll möglichst einen Monat und muss spätestens 14 Tage vor der Prüfung angekündigt werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann von diesen Terminvorgaben abgewichen werden.[1] Bei Vorliegen besonderer Gründe wie z. B. Betriebsaufgabe, Insolvenz oder bei Verdacht auf Schwarzarbeit/illegale Beschäftigung oder B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schroeder/Fuchs, Probleme beim Übergang von der Liebhaberei zum Betrieb der LuF, StBp 1990, 261; von Schönberg, Wiedereinrichter und Liebhaberei in der LuF, FR 1992, 246; Balin/Butke, Abgrenzung der Einkünfte aus LuF zur Liebhaberei, INF 2000, 70; Ritzow, Zur Abgrenzung des Betriebs einer LuF, Pferdezucht, Reitschule, eines Springreitsport- und Trabrennstalls von der Liebhabere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Begriffe

Rn. 4 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 13 EStG erläutert den Begriff der Einkünfte aus LuF im Einzelnen. Die Vorschrift ist so aufgebaut, dass im § 13 Abs 1 EStG Nr 1 typische Fälle der LuF beispielhaft aufgezählt werden und am Ende der Aufzählung ein Auffangtatbestand ("allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen") aufgeführt wird. Dieser ...mehr

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Altersrente für besonders l... / Zusammenfassung

Begriff Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine Rente, die seit 1.7.2014 für Jahrgänge bis 1952 nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden kann. Für nach 1952 Geborene wird die Altersgrenze jahrgangsweise schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Versicherte, die z. B. im März 1960 geboren wurden, können die Altersrente für be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Das notwendige BV

Rn. 348 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 WG, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des LuF genutzt werden oder hierfür bestimmt sind, also der eigentlichen Bewirtschaftung des luf Betriebs dienen bzw künftig dienen sollen (wie zB selbstbewirtschafteter Grund und Boden, Wirtschaftsgebäude, Wegerechte, Genossenschaftsanteile, soweit es sich nicht nur um fre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung zur Liebhaberei

Rn. 9a Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Darüber hinaus verlangt das EStG (s § 13 Abs 5 EStG iVm § 15 Abs 2 EStG) und die höchstrichterliche Rspr für die Annahme eines forstwirtschaftlich Betriebs (anders als zB die Waldgesetze des Bundes und der Länder, die insoweit eine andere Zwecksetzung verfolgen, s § 13 BundeswaldG v 02.05.1975, BGBl I 1975, 1037), dass die Forstwirtschaft mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begünstigte Betriebe, begünstigte WG

Rn. 301 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Investitionsabzugsbeträge (IAB) können – unter den weiteren Voraussetzungen – nur LuF in Anspruch nehmen, die ihren Betrieb selbst bewirtschaften und ihren Gewinn nach § 4 Abs 1 oder 3 EStG ermitteln. Ausgeschlossen sind somit LuF mit Gewinnermittlung nach § 13a EStG (BMF v 10.11.2015, BStBl I 2015, 877 Rz 85) sowie verpachtete luf Betriebe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einbeziehung der stillen Reserven

Rn. 285 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Ein evtl zu berücksichtigender Aufgabegewinn, in dem die stillen Reserven des BV erfasst werden, lässt sich durch Gegenüberstellung des bis zum Aufgabe- bzw Veräußerungszeitpunkts fortentwickelten letzten BV als sog Aufgabe-Anfangsvermögen und des sich durch Ansatz der Werte des § 14 EStG iVm § 16 Abs 3 EStG ergebenden sog Aufgabe-Endvermög...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anforderungen an die steuerliche Anerkennung des Nießbrauchs

Rn. 209c Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Einräumung des (regelmäßig unentgeltlich vereinbarten) Nießbrauchs an einem luf Betrieb ist grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennen (BFH v 04.11.1980, BStBl II 1981, 396 und BFH v 05.07.1984, BStBl II 1986, 322). Wie bei allen Verträgen mit nahen Angehörigen, die auf eine Verlagerung der Einkünftezurechnung hinzielen, ist aber Vorau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gewinnkorrekturen beim Übergang zum BV-Vergleich

Rn. 328 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Wie vorstehend bereits ausgeführt, steht die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen dem Grunde nach einer Gewinnermittlung durch BV-Vergleich nach § 4 Abs 1 EStG gleich (R 13.5 Abs 2 S 2 EStR 2012; "die Gewinnermittlung nach § 13a EStG stellt quasi einen verdeckten Bestandsvergleich dar", BFH v 16.06.1994, BStBl II 1994, 932). Geht danac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Konsumgutlösung

Rn. 67 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Durch das WohneigFG v 15.05.1986, BStBl I 1986, 276, wurde – mit einer Übergangsregelung bis 31.12.1998 – die frühere Nutzungswertbesteuerung für die Betriebsleiter- u Altenteilerwohnung mit Wirkung ab VZ 1987 abgeschafft (§ 52 Abs 15 S 1 EStG aF); dies galt jedoch nicht für selbstgenutzte Betriebsleiter- bzw Altenteilerwohnungen, die sich i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Ende der Buchführungspflicht

Rn. 169 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Eine einmal (zu Recht) bestehende Buchführungsverpflichtung endet nicht von selbst; es bedarf vielmehr zusätzlich einer entsprechenden Feststellung durch die FinBeh. Diese muss eindeutig zu erkennen geben, dass sie die Voraussetzungen der Buchführungspflicht nicht mehr für gegeben hält und demgemäß den Wegfall der Buchführungspflicht eintre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 37 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Soweit der StPfl keinen Antrag auf anderweitige Gewinnermittlung gem § 13a Abs 2 EStG gestellt hat, ist der Gewinn eines LuF für jeden selbstständigen Betrieb nach § 13a Abs 1 S 1 EStG zu ermitteln, wenn für den luf Betrieb keine Buchführungspflicht besteht (Nr 1; s Rn 45) und die selbst bewirtschaftete Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vorläufige Veranlagung gem § 165 AO

Rn. 291 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Besteht eine tatsächliche Ungewissheit darüber, ob die Voraussetzungen für die Erhebung einer Steuer eingetreten sind, kann diese insoweit nach § 165 Abs 1 S 1 AO vorläufig festgesetzt werden. Eine die vorläufige Steuerfestsetzung rechtfertigende Tatsache ist gegeben, wenn bestimmte, zum Zeitpunkt der Steuerfestsetzung vorhandene Anzeichen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10. Einbringungsfolgegewinn (§ 23 Abs 6 UmwStG)

Tz. 242 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Als Folge der Übernahme des Vermögens aus der Sacheinlage kann sich bei der übernehmenden Gesellschaft ein Gewinn durch Vereinigung von in unterschiedlicher Höhe bilanzierten Forderungen und Verbindlichkeiten sowie im Fall der durch den Vermögensübergang begründeten Auflösung von Rückstellungen ergeben (sog Einbringungsfolgegewinn). Beispie...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersrente für besonders l... / 2 Personenkreis

Diese Altersrente ist einem nur eingeschränkten Personenkreis zugänglich. Da auf die Wartezeit von 45 Jahren keine Anrechnungszeiten für einen Schul-, Fachschul- und Hochschulbesuch angerechnet werden, ist z. B. nahezu jeder Akademiker oder Absolvent einer längeren Fachschulausbildung von dieser Altersrente ausgeschlossen. Hinweis Bezug von Arbeitslosengeld/Arbeitslosengeld I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 07.10.1998, BStBl I 1998, 1221 (zur ertragsteuerlichen Behandlung von im Eigentum des Grundeigentümers stehenden Bodenschätzen). Rn. 55c Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bewirtschaftet ein LuF Grundstücke, die grundeigene Bodenschätze (zB Kies, Sand, Ton, Quarz) enthalten, gehören diese zu seinem luf BV; sie bilden mit dem Grund und Boden, in dem sie lagern, zivil- wie auch s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wendt, Einkommensteuerliche Aspekte alter u neuer Kooperationsformen landw Betriebe, FR 1996, 265; Ritzrow, Mitunternehmerschaft bei Ehegatten in der LuF, StBp 2007, 17; v. Twickel, Drum prüfe, wer sich ewig bindet … – Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten, DStR 2009, 411. Rn. 127 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Einkünfte aus LuF sind entsprechend § 2 Abs 1 EStG demjenigen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Gossert/Dees, Gestaltungsstrategien zur Vermeidung eines gewerblichen Grundstückshandels, AgrB 2019, 69. Verwaltungsanweisungen: BMF v 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 (Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel); FinMin Bayern v 04.01.2000, 31 – S 2240–1/182–1 005 (Städtebaulicher Vertrag, gewerblicher Grundstückshandel); OFD Niedersachsen ...mehr

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Entnahme von Grundstücken d... / 1. Betriebsaufgabe

Der "klassische" Fall des Ausscheidens eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen (BV) ist die Aufgabe des Betriebs (§ 16 Abs. 3 EStG) mit daraus folgender Aufdeckung der stillen Reserven durch Ansatz des gemeinen Werts des Grundstücks zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe. Mögliche Ermäßigungen: In derartigen Fällen muss die Aufdeckung der stillen Reserven nicht unbedingt zur "V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entnahme von Grundstücken d... / a) BFH = kein § 6 Abs. 3 EStG bei verpachtetem Betrieb

Der BFH hat dies zunächst bei einem verpachteten Betrieb abgelehnt. Denn die Anwendung von § 6 Abs. 3 EStG setzt voraus, dass der Übertragende seine bisherige gewerbliche Tätigkeit einstellt. Daran fehlt es, wenn das Betriebsgrundstück als funktional wesentliche Betriebsgrundlage aufgrund des vorbehaltenen Nießbrauchs vom bisherigen Betriebsinhaber weiterhin gewerblich genut...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entnahme von Grundstücken d... / d) Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Nießbrauchsvorbehalt

Anders ist die Rechtslage dagegen bei Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Nießbrauchsvorbehalt. Dort hat die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt zur Folge, dass zwei Betriebe entstehen: nämlich ein ruhender Betrieb in der Hand des nunmehrigen Eigentümers (des Nießbrauchsverpflichteten) und ein wirtschaftender Betrieb in der Hand des Nießbrauchsb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 1.4 Gesellschafter gewährt Darlehen an Personengesellschaft

Erhält eine Personengesellschaft (Offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft) ein Darlehen von einem ihrer Gesellschafter, wird die Darlehensforderung steuerlich als Eigenkapital gewertet. In diesem Fall ist keine Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter zu buchen, sondern eine Einlage . Ein einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährtes Gesellschaft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Begriff des Ereignisses

Rz. 59 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO ermöglicht die Anpassung der Steuerfestsetzung, wenn ein Ereignis mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit eintritt (steuerliche Rückwirkung).Der Begriff des Ereignisses ist nicht ganz eindeutig; an sich ist dieser Begriff denkbar weit und würde jedes Vorkommnis erfassen, d. h. auch eine rückwirkende Gesetzesänderung. Es wird jedoch an...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1 Verletzung der Ermittlungspflicht durch die Finanzbehörde

Rz. 137 Als bekannt haben auch solche Tatsachen und Beweismittel zu gelten, die der Finanzbehörde hätten bekannt sein müssen und deren Unkenntnis auf einer Verletzung der Ermittlungspflicht beruht.[1] Voraussetzung dafür, dass Tatsachen wegen einer Pflichtverletzung der Finanzbehörde als bekannt gelten, ist, dass der Tatbestand des § 173 Abs. 1 AO vorliegt, d. h. dass die Tat...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsverpachtung / 2.2 Schleichende Betriebsaufgabe

In der Praxis trat immer wieder das Problem auf, den "richtigen" Zeitpunkt für die Besteuerung des Aufgabegewinns zu finden. Davon betroffen waren insbesondere verpachtete Betriebe, bei denen nach und nach die überlassenen wesentlichen Betriebsgrundlagen weggefallen sind. Das konnte durch eine Entnahme von Wirtschaftsgütern, deren Umgestaltung oder eine Ersatzbeschaffung dur...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsverpachtung / 2.3.1 Zeitpunkt

Zudem ist nun auch der Zeitpunkt, ab welchem eine Aufgabeerklärung wirkt, gesetzlich geregelt. In § 16 Abs. 3b EStG wurde die frühere Regelung der R 16 Abs. 5 EStR 2008 übernommen, wonach eine Aufgabeerklärung rückwirkend nur für maximal 3 Monate anzuerkennen ist. Damit ist der vom Verpächter gewählte Zeitpunkt für eine Betriebsaufgabe nur anzuerkennen, wenn die Aufgabeerklä...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsverpachtung / Zusammenfassung

Begriff Wird die werbende Tätigkeit eines Betriebs eingestellt, hat dies grundsätzlich eine Betriebsaufgabe zur Folge. Sofern die Beendigung aber in der Weise erfolgt, dass der Betrieb an einen Dritten überlassen wird, kann der Sonderfall einer Betriebsverpachtung im Ganzen vorliegen. Das Steuerrecht sieht für solch eine Betriebsverpachtung , anders als im Fall einer Betrieb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsverpachtung / 2 Steuerliche ­Rechtsfolgen

Wird ein gewerblicher Betrieb eingestellt, hat dies grundsätzlich die Realisierung aller stillen Reserven im Betriebsvermögen zur Folge. Es liegt dann der Tatbestand einer Betriebsveräußerung bzw. einer Betriebsaufgabe i. S. d. § 16 Abs. 1 bzw. 3 EStG vor. Diese grundsätzliche Rechtsfolge tritt bei einer Betriebsverpachtung aber nicht zwingend ein. Denn wird ein Betrieb im Ga...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsverpachtung / 2.3 Aufgabeerklärung

Die Aufgabeerklärung muss gegenüber dem Finanzamt abgegeben werden. Die Erklärung ist grundsätzlich formfrei möglich, sollte aber aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Deren Inhalt muss eindeutig erkennen lassen, dass sich der Betriebsinhaber zur Betriebsaufgabe entschlossen hat. Die Annahme einer Betriebsaufgabe durch konkludentes Verhalten ist damit entfallen. Eine einma...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsverpachtung / 2.5 Sonderfälle

Wird ein bereits bisher verpachteter Betrieb entgeltlich erworben, geht das vom Veräußerer zuvor in Anspruch genommene Verpächterwahlrecht nicht auf den Erwerber über. Der "Betrieb" gehört beim Erwerber zu dessen Privatvermögen; er erzielt aus der fortgeführten Verpachtung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG.[1] Anders hingegen, wenn ein im Ganzen verpacht...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsverpachtung / 2.2 Verpachtung durch Kapitalgesellschaft

Die vorstehend unter 2.1 geschilderten Rechtsfolgen treten nicht ein, wenn eine Kapitalgesellschaft ihren Betrieb im Ganzen verpachtet. Denn ihre Tätigkeit gilt stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG), sodass auch die bloße Verpachtung weiterhin gewerbesteuerpflichtig bleibt. Entsprechendes gilt für eine gemeinnützige Körperschaft, die mit de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsverpachtung / 2.1 Wahlrecht

Die Finanzverwaltung konnte sich der Rechtsprechung anschließen und hat das sog. Verpächterwahlrecht als Verwaltungsauffassung übernommen.[1] . Danach hat ein Steuerpflichtiger, der seinen Betrieb im Ganzen verpachtet und für den (oder für dessen Rechtsnachfolger) objektiv die Möglichkeit besteht, den Betrieb später fortzuführen, folgendes Wahlrecht: Er kann entweder weiterhi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 3.2 Korrespondierende Bilanzierung bei Betriebsaufgabe

Laut BFH steht der Umstand, dass eine KG gewerblich geprägt ist, der Teilwertabschreibung einer wertlosen Darlehensforderung des Gesellschafters gegen die KG vor deren Vollbeendigung nicht entgegen, wenn wegen einer Betriebsaufgabe der KG die Grundsätze korrespondierender Bilanzierung nicht mehr eingreifen (BFH, Urteil v. 12.6.2025, IV R 28/22, BFH/NV 2025 S. 1411). Im konkre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 5.2 Fortführung AfA-Bemessungsgrundlage

Bei der Überführung eines im Betriebsvermögen gehaltenen Gebäudes in das Privatvermögen, sei es durch Entnahme oder Betriebsaufgabe, und dessen anschließender Nutzung zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, sind nach ständiger Rechtsprechung der Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG) oder der gemeine Wert (§ 16 Abs. 3 Satz 8 EStG) den Anschaffungskosten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung / 4.3 Durchführung der Nachversteuerung

Die Nachversteuerung erfolgt in allen genannten Fällen[1] nach § 34a Abs. 4 Satz 2 EStG mit dem Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Denn die Nachsteuer erhöht die festzusetzende Einkommensteuer und damit die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag.[2] Ausweislich des aktualisierten BMF-Schreibens ermittelt sich der nachversteuerungspflichtige Betrag[3...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsvertreter / 5 Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe

Stellt der Handelsvertreter seine Tätigkeit ein oder veräußert er seinen Betrieb, fallen regelmäßig noch steuerlich relevante Vorgänge an. 5.1 Ausgleichsansprüche Nach § 89b HGB kann der Handelsvertreter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses einen Ausgleich verlangen, wenn der Unternehmer aus der Geschäftsverbindung mit den vom Handelsvertreter geworbenen Kunden auch nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsvertreter / 5.2 Sonstige Einnahmen bei Betriebsveräußerung/-aufgabe

Die Veräußerung von Vermögensgegenständen des Betriebsvermögens, z. B. Pkw oder Büroausstattung etc., ist ebenso steuerlich relevant wie die Überführung der Gegenstände in das Privatvermögen. Die vollständige Betriebsveräußerung/-aufgabe kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt sein. Keine tarifbegünstigte Betriebsaufgabe liegt vor, wenn der Handelsvertreter sei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsvertreter / 5.3 Vorgänge nach Betriebsveräußerung/-aufgabe

Soweit nach einer Betriebsaufgabe noch steuerrelevante Ereignisse eintreten, können diese zu nachträglichen Einkünften gem. § 24 Nr. 2 i.V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 15 EStG führen. Die nachträglichen Einkünfte sind nicht mehr nach den Grundsätzen des Vermögensvergleichs[1], sondern in sinngemäßer Anwendung des § 4 Abs. 3 EStG unter Berücksichtigung des Zu- und Abflus...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsvertreter / 5.1 Ausgleichsansprüche

Nach § 89b HGB kann der Handelsvertreter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses einen Ausgleich verlangen, wenn der Unternehmer aus der Geschäftsverbindung mit den vom Handelsvertreter geworbenen Kunden auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebliche Vorteile hat und er durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses Ansprüche auf Provisionen aus bereits abgeschl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Der Entnahmewert/Aufgabewert als AfA-Bemessungsgrundlage (§ 6 Abs 1 Nr 4, § 16 Abs 3 S 7 EStG)

Rn. 165 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wird ein WG dem BV entnommen und im PV für die Einkünfteerzielung verwendet (zB Gebäude des BV wird ins PV überführt oder (BFH BFH/NV 2021, 1169) die gewerbliche Prägung einer PersGes entfällt), stellt sich die Frage, wie diese Entnahme anzusetzen ist:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 127. Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001 – StÄndG 2001) v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794

Rn. 147 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Das Gesetz dient iw der redaktionellen inhaltlichen Bereinigung, der Beseitigung nicht praktikabler Vorschriften sowie einer Anpassung an die Rspr des BFH und an das Recht der EU. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt im Bereich der USt (Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG). Neben redaktionellen Änderunge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsstätte, Verbleibensfrist

Rn. 68 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Regelung des IAB ist betriebs- und nicht personenbezogen (BFH BStBl II 2016, 936; BFH BStBl II 2019, 466; BFH v 07.12.2023, IV R 11/21, BB 2024, 305 mot Anm Fischer; Reddig, FR 2018, 925). Damit soll eine dauerhafte zeitliche und räumliche Beziehung des WG zum Betrieb des Investors sichergestellt werden (BFH v 03.12.2020, IV R 16/18, BSt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Betriebsbezogenheit der Größenmerkmale

Rn. 82 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 EStG aF ordnete aufgrund seiner Formulierung ("der Betrieb") an, dass die dort genannten Größenmerkmale betriebsbezogen (s Rn 68) waren (BFH BStBl II 2016, 936; 2017, 291; BFH v 7.12.2023, IV R 11/21, BB 2024, 305; FG Münster 6 K 3183/14 F, DStRE 2018, 837 rkr; Kulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 25 (44. Aufl 2025); Happe in ...mehr